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on- er- gs- ren ei- len zu las ust b- en. er- im ter ler No. 22. Sonnabend, den 29. Mai 1909. XI. Jahrgang. Derj/andelsgärfner. Verantwortlicher Redakteur: TT 11 r 7 •x . p,e 1 1 J 1 Av / 1 Für die Handelsberichte und den Hermann Pii z idandels - Zeitung für den deutschen Qjartenbau. fachlichen Teil verantwortlich: nermann nit‘ ® Otto Thalacker, -ePzg Verlag von Bernhard Thalacker, Leipzig-Gohlis. Leipzig-Gohlis. 31, d, in ng ar, ne ei- en ss ne ne ds 93 te in e. er ld te n- ne na t- er le in d- Die Schuldeneinziehungs-Bureaus. Im Laufe der Zeit sind uns so viele Zu schriften geworden, in denen uns Handels gärtner ihre Not klagten, weil sie von irgend einem Inkassoinstitut, mag es nun einen Namen haben, welchen es wolle, über das Ohr ge hauen worden waren. Diese Institute haben eine grosse Popularität erlangt und sie halten meist besondere Reisende, welche die Opfer tiere aus dem Kreise der Geschäftsleute zu führen müssen. An sich könnten diese Institute sehr segens reich wirken, aber sie versprechen oft mehr als sie halten und als sie überhaupt halten wollen. Wer einen böswilligen Schuldner hat, der ist gewöhnlich am Ende angelangt, wenn er den Schuldner zum Offenbarungseid getrieben hat. Beim Rechtsanwalt, der mit der Ein klagung der Forderung betraut wurde, geht alles seinen fast schematisch geordneten Gang. Der Schuldner wird verklagt. Sobald das Urteil verkündet ist, beginnt das Zwangsvoll streckungsverfahren, und wenn die Pfändung sich als erfolglos herausstellt, so wird der Schuldner zum Manifestationseid getrieben und wenn er diesen geleistet hat, ist die Sache für den Anwalt zu Ende. Er sendet die Kostenrechnung und händigt auf den Wunsch des Mandanten diesem die Unterlagen, Urteil usw. aus. Er hat kein Interesse mehr an der Sache. Jetzt, Kläger, hilf dir selber! Dieser steht aber in den meisten Fällen ratlos da. Er weiss nicht, was er beginnen soll, und da ist es kein Wunder, wenn ihm ein Schuldenein ziehungsbureau der Anker in der Not zu sein scheint. Diese machen alle eine ausgiebige Reklame durch Inserate, Prospekte, Aussendung von Reisenden usw. und geben dabei ihren Orga nisationen so stolze Namen und ein so statt liches Relief, dass der Geschäftsmann in den Glauben versetzt wird, er sei jetzt erst an die richtige Schmiede gekommen. Was diese Institute versprechen, ist das, was der Gläubiger bedarf, die „persönliche Schuldenabarbeitung", wie es im Jargon der betreffenden Institute heisst, d. h. ein in dividuelles Vorgehen gegen den Schuldner, bei dem dessen ganze wirtschaftliche Lage, sowie sein an den Tag gelegter persönlicher Cha rakter entsprechende Berücksichtigung erfährt. Beim Rechtsanwalt geht alles — wenigstens in der Regel — nach Schema F. Er ist gar nicht in der Lage, bei der Menge von Rechts angelegenheiten, die ihrer Erledigung harren, zu individualisieren. Er kann keine Nach forschungen halten, ob der Schuldner wirklich sich in trauriger Lage befindet oder ob er nur seine Zahlungsunfähigkeit simuliert. Er kann nicht erkundschaften, ob der Schuldner und wo er etwa noch Vermögensobjekte besitzt, die er verheimlicht hat, ob etwa Verträge ab geschlossen wurden, welche aus dem Grunde der Gläubigerbenachteiligung angefochten werden können und anderes mehr. Dazu sind unter Umständen beschwerliche Erkundigungen not wendig, welche das Mandat des Rechtsanwaltes nicht mit in sich begreift. Da wäre nun das Inkasso-Institut am Platze. Es hätte den Faden dort aufzugreifen, wo ihn der Rechtsanwalt fallen lässt. Aber die Erfahrung hat uns ge lehrt, dass die grossen, hochtrabenden Zu sicherungen, welche von diesen Instituten ge geben werden, meist auch nur Schaum, Schall und Rauch sind. In einem Prospekt finden wir einmal die Bemerkung, dass es den Rechts anwälten nur darum zu tun sei, ihre Kosten einzustreichen und dass sie die Hauptarbeit dem Gläubiger selbst überliessen. Aber dieses Institut konnte getrost mit der zerknirschten Eboli in Schillers „Don Carlos" ausrufen: „Das Verbrechen, dessen ich sie zeihte, ich beging es selbst." Eine grosse Zahl, ja die weitaus grösste von diesen Instituten, lässt sich die Beitreibung rückständiger Forderungen nicht in der Weise angelegen sein, als es die Prospekte verkünden. Da werden ein bis zwei Mahnbriefe geschrieben, die der Gläubiger selbst schreiben könnte, und damit ist die Sache abgetan. Die Hauptsache ist, dass das Jahresabonnement von 20 und mehr Mark möglichst prompt an das Institut abgeführt wird. In der Beitreibung dieses Honorars haben sie nämlich allesamt mehr Eile, als in der Beitreibung der ihnen über gebenen aussenstehenden Forderungen. Und da tritt nun noch eins zu Tage. Die Bedingungen sind meist so langatmig gehalten, dass der ohnehin durch seine Arbeit angestrengte Geschäftsmann keine Lust hat, sie einem ein gehenden Studium zu unterziehen. Er unter schreibt auf ein Jahr und ist ganz verwundert, als er auch das zweite Jahr wieder eine Rech nung erhält. Und da stellt sich heraus, dass er versäumt hat, zu kündigen. Nun muss er noch ein Jahr sein sauer verdientes Geld ab laden, obwohl er nicht den geringsten Erfolg gesehen hat. Weigert er sich, so hat er flugs die Klageandrohung, und um Weiterungen zu entgehen, macht er gute Miene zum bösen Spiel und zahlt. Es findet sich nämlich in allen Prospekten, wie die Gesellschaft auch heissen mag, eine Vorschrift, die etwa folgenden Wortlaut hat: „Der Jahresbeitrag von 20 Mk. ist prä- numerando zu entrichten. Das Jahresabon nement wird auf die Dauer von einem (zwei usw.) Jahre abgeschlossen, gerechnet vom Tage des Eintritts ab. Eine schrift liche Kündigung muss spätestens ein Viertel jahr vor Ablauf des Abonnements erfolgen, andernfalls läuft das Abonnement auf je ein Jahr weiter, bis eine ordnungsmässige Kün digung erfolgt." Diese Bestimmung ist die Falle, in die sie alle hineintappen und aus der sie dann nicht wieder herauskönnen. Ist die Kündigung auch nur um einen Tag verspätet, so besteht das Inkassobureau auf seinem Schein und fordert die Zahlung für das nächste Jahr. Nun ist allerdings die Möglichkeit gegeben, von dem Vertrag ohne weiteres zurückzutreten und die Zahlung zu verweigern. Aber das ist nur möglich, wenn der Nachweis erbracht werden kann, dass das Institut seine Pflicht in gröb- licher Weise verletzt, auch seinerseits den Vertrag nicht erfüllt hat. In mehreren Fällen haben unsere Leser, die sich in solcher Lage an uns wandten, die Zahlung verweigert. Wir rieten ihnen, sich mit dem Schuldner selbst in Verbindung zu setzen und von ihm Auskunft darüber zu erbitten, was das Inkasso-Bureau in der Sache eigentlich getan habe. Da stellte sich denn heraus, dass ein Berliner Bureau, das auch durch Reisende Abonnements sammeln lässt, noch nicht einmal einen Mahnbrief an die Schuldner geschrieben hatte. Oft freilich wird sich zwar nicht recht kontrollieren lassen, was das Bureau getan hat und da ist dann die Führung des Prozesses schwierig und der Ausgang ungewiss, so dass man sich lieber durch eine nochmalige Zahlung aus den Schlingen des Institutes befreit. Wir warnen also hierdurch nochmals die Handelsgärtner vor einer unüber legten Unterzeichnung von Abonnements auf solche Inkasso-Besorgungen. Man suche vor allem nach der Kündigungs klausel und streiche diese weg, wenn man nicht länger als ein Jahr zur Probe engagiert sein will. Und auf eine längere Die Fliederkultur und Treiberei in Paris. Von Fr. Diessner, Obergärtner der Firma Berthold Trenkner-Quedlinburg. Bei dem Aufschwung, den die Flieder treiberei, insbesondere während der letzten Jahre, als das Aetherisierungsverfahren bekannt wurde, erfahren hat, ist es wohl angebracht, diese geschätzte Pflanze, die sich unter den Blumenliebhabern weiter Kreise viele Freunde infolge des schönen Baues ihrer duftigen, an genehm gefärbten Blüten erworben hat, ein gehender zu erwähnen. Wenn man dem Flieder auch nicht den Namen einer Modeblume bei gelegt hat, was wohl auf die weite Verbreitung dieses längst bekannten Zierstrauches zurück zuführen ist, so steht sie doch einer solchen an Vervollkommnung und Beliebtheit nicht nach; im Gegenteil lässt sich behaupten, dass sie in diesen Eigenschaften noch so manchen anderen Blütenstrauch, dem vielleicht eine auf fallende Grösse, oder aparte Färbung, oder auch der eigentümliche Bau die Gunst des Publikums verschafft haben, übertrifft. Vor allem ist die Anzucht des Flieders und die Verwendung desselben zur Treiberei, um auch vorzeitige Blüten zu erhalten, für alle übrigen Treibsträucher bahnbrechend zu bezeichnen und hat weit vor allen anderen Blütengehölzen bis heute den ersten Rang unter ihnen behauptet. Die Eigenschaft, dass sich der Flieder gleich der Maiblume in der Binderei sowohl als bei Dekorationen, sei es nun als Schnittblume oder als Topfpflanze, ausgezeichnet verwenden lässt, hat ihn zu einem unentbehrlichen Material ge macht, das an Wert noch dadurch gewinnt, dass man es durch die Treiberei verstanden hat, die Blütendauer erheblich zu verlängern und gerade auf die Zeit auszudehnen, wo unsere deutschen Gärtnereien mit wenigen Ausnahmen noch nicht leistungsfähig genug sind, um der Nachfrage des heimischen Marktes zu genügen. Alljährlich sind wir zeitweise auf das Aus land angewiesen, welches erhebliche Mengen von blühendem Material aller Art über die Grenze nach Deutschland wirft und Unsummen deutschen Kapitals auf Kosten der heimischen Gärtnerei fordert. Der Vorliebe der deutschen Blumenliebhaber für Flieder Rechnung tragend, macht das Ausland auch jetzt erneute An strengungen, nachdem es bereits damit auf dem deutschen Markt Fuss fasste, weiter vor zudringen. Doch erst in Berlin, gelegentlich der letzten Gartenbau-Ausstellung, hat der deutsche Fliedertreiber Proben seiner Leistungs fähigkeit abgelegt, über die so mancher Be sucher erfreut gewesen sein mag. Es sind aber dort auch die Holländer durch ihre Kollektiv- Einsendungen in den Vordergrund getreten, in dem sie bedeutende Massen vorführten, so dass immer wieder die Befürchtung einer Entwertung der bis dahin so einträglichen Treiberei uns vor Augen tritt. Naturgemäss stellen sich die Kosten der Fliedertreiberei weit höher und erschweren damit die Möglichkeit, die Konkurrenz des Auslandes, das fast durchweg durch ein günstigeres Klima und wesentlich bessere Ver hältnisse bei vermindertem Kostenaufwand aus gezeichnet wird, wirksam zu bekämpfen. Wir können daher nur durch die Qualität unserer Ware dieser drohenden Einfuhr entgegentreten. Die Geschichte der Fliedertreiberei entbehrt nicht des Interessanten und veran lasst uns, heute auf die erzielten Erfolge so wohl im Auslande, als bei uns, näher einzu gehen. Vor ungefähr 25 Jahren, als die Flieder kulturen noch in den ersten Anfängen standen und mit wenig Ausnahmen kaum irgend welche Beachtung auf sich zogen, weil eben diese Blütensträucher zu bekannt waren, begannen zwei grosse Firmen bei Paris, der Frage der Treiberei näher zu treten. Beide Geschäfte bestehen noch heute, es sind die Firmen Money in Montrouge-Paris und Graindorge pere in Vitry-sur-Seine. Die erstgenannte Firma, die vor 15 Jahren 18 Mann ausschliesslich in den Treibereien beschäftigte, befindet sich heute innerhalb der Festungswerke, während sich der Stadtteil Montrouge bedeutend ver- grössert und weit ausserhalb der Fortifikation ausgedehnt hat. Heute noch sind die genannten Treibereien weithin bekannt, aber Money hat sich zur wohlverdienten Ruhe gesetzt und hat seinen Betrieb bedeutend eingeschränkt. Uebrigens hat ihm die Fliedertreiberei, zu der er als Erster die Initiative unternahm, ein grosses Vermögen ein gebracht. Obgleich mit geringeren Mitteln arbeitend, stand das andere Geschäft, das, nun in die Hände des Sohnes übergegangen, die Firma Graindorge fils führt, dem vorgenannten nicht viel nach und erhob sich aus kleinen Anfängen zu seinem heutigen Umfange. Der Begründer hat sich vor 12 Jahren zurückgezogen und der Sohn beschäftigt heute 28 Leute, so dass das Geschäft zu einem der grössten Unter nehmen seiner Art zählt. In diesem werden jährlich bis zu 180 000 Flieder in allen Grössen kultiviert und getrieben; es gibt darunter Büsche bis zu 4 m Höhe mit nahezu 50 Trieben und von grossem Umfang. Seitdem die beiden Firmen bahnbrechend vorgegangen sind, haben sich auch andere mit mehr oder weniger Erfolg der Kultur gewidmet, von denen einige Geschäfte sehr leistungsfähig sind, so dasss die Behauptung, dass in Vitry allein jährlich an 600 000 Flieder abgetrieben, werden, wohlbegründet ist. Zur Vorbereitung des Flieders zur :n, un K. „Der Handelsgärtner“ kann direkt durch die Post bezogen werden. Der Abonnementspreis beträgt pro Jahr: für Deutschland, Oesterreich-Ungarn und Luxemburg Mark 5.—; für das Ausland Mk. 8.—. Das Blatt erscheint wöchentlich einmal Sonnabends. — Inserate kosten in „Der Handelsgärtner“ 30 Pfg. für die fünfgespaltene Petitzeile. Frist sollte sich ein vorsichtiger Ge schäftsmann nicht bindenl Erst die Er folge abwarten, welche das betreffende Institut erzielt I Und auch auf eine weitere Bedingung in den Prospekten sei warnend hingewiesen. Da heisst es sehr häufig: „Andere Abmachungen, weder münd liche noch schriftliche, welche diesen Bedingungen zuwiderlaufen, gelten nicht.“ Nun kommt aber der Reisende der Inkasso firma und pflegt alle möglichen Konzessionen zu machen, um das Abonnement zu stände zu bringen. So wurde uns von einem Handels gärtner geschrieben, dass er ausdrücklich dem Reisenden erklärt habe, er gebe vorläufig nur die fünf Kunden in Auftrag und zahle vom Eingang die Provision. Das wäre ja sehr gut gewesen, wenn er nun nicht doch noch den Abonnementsschein unterschrieben und damit sich festgelegt hätte, denn Sonderabmachungen mit dem Reisenden gelten nicht nach den von ihm durch Unterschrift akzeptierten Abonne mentsbedingungen. Ein anderer Handelsgärtner hatte unterschrieben, aber dem Reisenden aus drücklich gesagt, er abonniere nur auf ein Jahr, Er zahlte, hörte dann nichts wieder und wer beschreibt sein Erstaunen, als das Inkasso bureau, von dem er seit Jahr und Tag nichts gehört batte, ihm eine Rechnung über das nächste Jahr übermittelte. Er hatte die Kün digung versäumt, an die er nach dem Scheine, den er unterschrieben hatte, gebunden war. Was man vollzieht, ohne es gelesen zu haben, muss man aber trotzdem gegen sich gelten lassen. Man hat sich blindlings dem Inhalt unterworfen. Gewöhnlich steht auch noch in den Abonnementsbedingungen: Erfül lungsort Leipzig oder Berlin usw., so dass der Handelsgärtner nicht dort verklagt wird, wo er wohnt, sondern am Sitze der Nieder lassung des Bureaus. Auch das bringt natür lich für den Gärtner Weiterungen und verur sacht ihm Geldkosten, die er alle hätte ver meiden können, wenn er vorher, ehe er unter schrieb, sich den Schein ordentlich durchgelesen und die Vorschriften über Kündigung, Sonderverabredungen und denErfüllungs- ort einfach gestrichen hätte. Nun wird man uns vielleicht einwenden; Ja, die Inkasso-Institute weisen doch sehr zahl reiche Anerkennungsschreiben auf, so dass' man an eine erfolgreiche Tätigkeit derselben schon Treiberei werden etwa um Mitte bis Ende August gesunde, kräftige Pflanzen an trüben Tagen herausgenommen und in einem grossen Hangar, ein Raum, der etwa unseren deutschen Japans entsprechen würde, schichtenweise, etwa 8—12, übereinander umgelegt. Zur Be obachtung der Knospen, die nicht zu sehr schrumpfen dürfen, ist eine öftere Revision un umgänglich und es empfiehlt sich, die Pflanzen dabei leicht zu überbrausen. Ist die Trockenheit bereits weiter vorgeschritten, was man daran erkennen kann, dass die Flieder ihre Blätter werfen, also ihre Vegetation abgeschlossen haben, so trennt man diese von den übrigen und be lässt sie trocken. Die Pflanzen, welche ihre Blätter weniger werfen, deren Knospen aber schrumpfen, müssen je nachdem grössere oder geringere Gaben von Wasser erhalten, bis alle Teile wieder gleichmässig frisch sind. Dann stapelt man sie alle wieder auf und deckt sie gut, damit Licht, Luft und vor allem jede Feuchtigkeit ferngehalten wird. Nach dieser Behandlung werden sich die Flieder gut Über sommern lassen und man kann sie aus ihrem Hangar jederzeit nach Bedarf in die Treiberei bringen, nachdem man die Ballen gut mit Wasser hat anziehen lassen. Beabsichtigt man eine frühe, in die Winter monate fallende Treiberei vorzunehmen, so be ginnt man bereits Anfang September mit dem Herausnehmen der Pflanzen. In Vitry werden dieselben auf grossen, zweiräderigen Karren nach dem Geschäft gebracht, wo sie so be handelt werden, wie dies im folgenden von der Kultur des Flieders handelnden Teile ge sagt wird. Es empfiehlt sich jedoch, die ein gebrachten Bestände mit Etiketten zu ver sehen, auf denen das Datum des Einbringens verzeichnet wird, damit man jederzeit genau orientiert ist, welche Pflanzen die längste Zeit gelagert haben.