Suche löschen...
Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 11.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190900008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19090000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19090000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 11.1909
-
- Ausgabe No. 1, 2. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 2, 9. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 3, 16. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 4, 23. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 5, 30. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 6, 6. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 7, 13. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 8, 20. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 9, 27. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 10, 6. März 1909 1
- Ausgabe No. 11, 13. März 1909 1
- Ausgabe No. 12, 20. März 1909 1
- Ausgabe No. 13, 27. März 1909 1
- Ausgabe No. 14, 3. April 1909 1
- Ausgabe No. 15, 10. April 1909 1
- Ausgabe No. 16, 17. April 1909 1
- Ausgabe No. 17, 24. April 1909 1
- Ausgabe No. 18, 1. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 19, 8. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 20, 15. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 21, 22. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 22, 29. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 23, 5. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 24, 12. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 25, 19. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 26, 26. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 27, 3. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 28, 10. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 29, 17. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 30, 24. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 31, 31. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 32, 7. August 1909 1
- Ausgabe No. 33, 14. August 1909 1
- Ausgabe No. 34, 21. August 1909 1
- Ausgabe No. 35, 28. August 1909 1
- Ausgabe No. 36, 4. September 1909 1
- Ausgabe No. 37, 11. September 1909 1
- Ausgabe No. 38, 18. September 1909 1
- Ausgabe No. 39, 25. September 1909 1
- Ausgabe No. 40, 2. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 41, 9. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 42, 16. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 43, 23. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 44, 30. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 45, 6. November 1909 1
- Ausgabe No. 46, 13. November 1909 1
- Ausgabe No. 47, 20. November 1909 1
- Ausgabe No. 48, 27. November 1909 1
- Ausgabe No. 49, 4. Dezember 1909 1
- Ausgabe No. 50, 11. Dezember 1909 1
- Ausgabe No. 51, 18. Dezember 1909 1
- Ausgabe No. 52, 25. Dezember 1909 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 4
-
Band
Band 11.1909
-
- Titel
- Der Handelsgärtner
- Autor
- Links
- Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
No. 19 Sonnabend, den 8. Mai 1909. XI Jahrgang. Belgien nd Zoll- 3rüsseler schlossen hen. gab mir Blättern n einige ich die •.in Blatt worauf der Be ni, dass ge, was h dafür e durch für die el Die Grösse ass die 1 durch nir der g, -dass r nichts inungs- rschu - satz za baben, diene i, ach ab. S. iteile i, < Rein- sehnen aration wenn i, ein appen- nzucht Ö0 q i n, b - rarien, wird. davon enutzt : dem r Ihre eAn- ir die nicht ungs- iehen, usw., : be- i s Sie issen- hluss X Sie ichen h Ihr 1 mit leben tigen liehe tes ik. eT Hirt. L 2c. neig oder arb. und ■ kg Ge- nän 6 I ün, au, ge- hen Derjfande/sgärfner. Verantwortlicher Redakteur: 7* T 1 1 7 es P.o 'S 1 ! 1 Fy / 1 Für die Handelsberichte und den Hermann püz Handels-Äeitun^ tur den deutschen Gartenbau, fachlichen Teil verantwortlich: oermann ruz, ö Otto Thalacker, 5P“i8 • Verlag von Bernhard Thalacker, Leipzig-Gohlis. Leipzig-Gohlis. „Der Handelsgärtner" kann direkt durch die Post bezogen werden. Der Abonnementspreis beträgt pro Jahr: für Deutschland, Oesterreich-Ungarn und Luxemburg Mark 5.—; für das Ausland Mk. 8,—. Das Blatt erscheint wöchentlich einmal Sonnabends. — Inserate kosten in „Der Handelsgärtner" 30 Pfg. für die fünfgespaltene Petitzeile. Der neue Antrag des deutsch-nationalen Gärtner-Verbandes. In Nr. 9 der „deutschen Gärtnerzeitung" wird eine neue Petition veröffentlicht, welche der deutsch-nationale Gärtnerverband an den Reichstag gerichtet hat. Es handelt sich darin wieder um die Rechtsfrage in der Gärtnerei. Wir hatten bei dem letzten Beschluss der Gewerbeordnungs - Kommission zunächst Be ruhigung gefasst. Hatte sie doch klar und deutlich zum Ausdruck gebracht, dass die ge werblichen Gärtnereien nach Massgabe der Gewerbeordnung behandelt werden sollen und hatte sie doch zugleich auch der Regierung nahegelegt, in einer besonderen Gesetzesnovelle auch für Regelung der Rechtsfrage in der land wirtschaftlichen Gärtnerei Sorge zu tragen. Was der Reichstag durch Beschluss in seiner 176. Plenarsitzung festlegte, begnügte sich eben falls mit dieser Teillösung der Rechtsfrage und das Weitere war der Zukunft vorbehalten. Der deutsch-nationale Gärtnerverband, der von vornherein die Gesamtlösung der gärtnerischen Rechtsfrage im Rahmen der neuen Gewerbe ordnungsnovelle forderte, hat nun seinerseits bei dieser Sachlage nicht Beruhigung gefasst, sondern ist mit einer neuen Petition an das Plenum des Reichstags herangetreten. „Wir machen damit einen erneuten Ver ¬ such", erklärt er, „noch gelegentlich der Be- ntungen in der 26. Kommission des Reichstags a langersehnte Klärung unserer Rechtsfrage hebeizuführen. Wir glauben damit den Wün schen aller Beteiligten, die eine einheitliche Regelung der Materie fordern, vollständig Rech nung getragen zu haben und erwarten wiederum, wie zu unseren vorjährigen Beratungen, Kritik und event. noch verbesserte Vorschläge.“ Die Petition ist auf demselben Fundament aufgebaut, wie die früheren Eingaben, die wir im „Handelsgärtner" wiederholt einer eingehen den Betrachtung und Begutachtung unterzogen haben. Es werden folgende Abänderungen der Gewerbeordnung in Vorschlag gebracht: 1. In § 6: a) Absatz 1, hinter „die Fischerei" ein zufügen: „den Gartenbau“ („feldmässig betriebenen Anbau von Obst, Gemüsen, Pflanzen, Kräutern und dergleichen"). Es soll damit ausdrücklich festgelegt werden, dass die landwirtschaftlichen Gärtnereibetriebe nicht unter die Vorschriften der Gewerbe ¬ ordnung fallen. Diese der Landwirtschaft an gehörigen Betriebe nun schlechthin als „Garten bau“ zu bezeichnen, wird bekanntlich von vielen Seiten angestrebt, dürfte aber doch seine Be denken haben. Unter „Gartenbau“ verstehen wir richtiger die gesamten Zweige der Gärt nerei. Es ist bislang immer der Sammelbegriff für alle Gärtnereibetriebe gewesen. Wir ver mögen einen Gegensatz zwischen „Gartenbau" und „Gärtnerei“ nicht zu finden. Der Unter schied, der hier gemacht wird, ist rechtlich unhaltbar und es musste in dem Abs. a besser heissen „den landwirtschaftlichen Gartenbau.“ b) Abs. 1, hinter „auf das Bergwesen" einzufügen: Gärtnereien (Baumschulgärt nerei, Obstgärtnerei, Handelsrebschulen, Obst-, Wein- und Fruchttreiberei, Gemüsegärtnerei, Gemüsetreiberei, Samenzüchterei, Freiland blumenzüchterei, Pflanzengärtnerei, einschliess lich Staudenzüchterei und Rosenschulen usw., Topfpflanzengärtnerei, Schnittblumengärtnerei, Landschaftsgärtnerei, Dekorationsgärtnerei, Friedhofsgärtnerei, Schloss-, Hof-, Guts-, Herrschafts-, Villengärtnerei, Gärtnerei einer politischen oder Kirchengemeinde oder son stigen öffentlichen Korporation, vonVereinen, einer Stiftung usw., Gärtnerei in Versuchs-, Botanischen- und Zoologischen Gärten, in staatlichen oder fiskalischen Besitzungen, An stalten oder Betrieben, Gärtnerei in Unter richts-, Erziehungs-, Heil- oder sonstigen An stalten öifentheben oder privaten Charakters, Gärtnerei in Theater-, Vergnügungsgärten, in Gärten an Gastwirtschaften u. dergl." Durch diesen Zusatz soll zum Ausdruck gebracht werden, dass die Gewerbeordnung auf die gewerblichen Gärtnereien Anwendung findet, aber, vzie beim Bergwesen usw., nur insoweit, als dieselbe ausdrückliche Bestim mungen darüber enthält. Hier können wir uns nun mit der Definition der gewerblichen Gärtnerei nicht einverstanden erklären. Die gesamten Baumschulenbetriebe, den gesamten Samenbau, die gesamte gärtnerische Gemüsezucht usw. einfach unter das Gewerbe zu stellen, gleichviel ob Eigenbau vorwiegt oder nicht, das halten wir für nicht angängig und wir haben wiederholt erklärt, dass dies eine schwere Schädigung der deutschen Gärtnerei bedeuten würde. Noch in unserer letzten Be handlung dieses Gegenstandes haben wir ge radezu von einer Vergewaltigung der deutschen Gärtnerei gesprochen, wenn ein solcher Be schluss im Reichstag gefasst werden sollte. Unsere eigenen Definitionen von 4 er gewerb lichen und landwirtschaftlichen Gärtnerei kennen unsere Leser aus No. 3 und 8 des „Handels gärtner“ und wir brauchen sie hier nicht zu wiederholen. In der modifizierten Form, die wir ihnen in No. 8 gaben, unterscheiden sie sich nur wenig von denen, welche später auch der „Verband der Handelsgärtner Deutschlands“ nach einer Mitteilung der „Allg. deutschen Gärtnerzeitung" angenommen worden sind. Wir halten also den Abs. b) in der vorliegenden Form für unannehmbar. 2. In § 105 b in Satz 1 die Worte „Fabriken und Werkstätten“ durch „Fabriken, Werk stätten und Gärtnereien“ zu ersetzen. Es handelt sich hierbei darum, auch die Vorschriften der Sonntagsruhe auf gewerbliche Gärtnereien anzuwenden, doch soll 3. in § 105c als Ziffer 6 eingefügt werden: „Auf Arbeiten, welche zur Pflege und Erhaltung von Pflanzen und lebenden Pflanzen teilen erforderlich sind, sofern diese Arbeiten weder an dem vorhergehenden Werktag vor genommen werden können, noch bis zum nächstfolgenden Werktag aufschiebbar sind, sowie auf Arbeiten mit lebenden Blumen und Pflanzenmaterial zwecks unmittelbarer Verwertung in der dazu gehörenden offenen Verkaufsstelle während der Dauer der Verkaufszeit“. Diese Bestimmung ist annehmbar, denn sie trägt den besondern Verhältnissen in der Gärtnerei Rechnung. Auch Abs. 3 dieses Paragraphen soll Anwendung finden, onach Gehilfen, wenn sie durch Sonntagsarbeiten länger als 3 Stunden oder während des Gottes dienstes in Anspruch genommen werden, an jedem dritten Sonntag volle 36 Stunden, oder an jedem zweiten Sonntag mindestens in der Zeit von 6 Uhr morgens bis 6 Uhr abends von der Arbeit freigelassen werden müssen. Das lässt sich in anderen gewerblichen Be trieben durchführen, nicht aber ohne Ausnahme in allen, besonders nicht in den kleineren Be trieben. 4. In § 154: a) Ziffer 4 die Worte „auf Gärtnereien“ zu streichen. b) Als Ziffer 7 einzufügen: „Die Be stimmungen der §§ 136, 137, Abs. 1 und 7, 138 bis 139 a auf Gärtnereien und auf Blumenbindereien, die zu offenen Verkaufs stellen gehören, ferner das Verbot, Arbeite rinnen an den Vorabenden der Sonn- und Festtage länger als 8 Stunden (§ 137, Abs. 2) zu beschäftigen, auf Arbeiterinnen in Blumen bindereien, die zu offenen Verkaufsstellen (§ 139 e) gehören." Es handelt sich dabei um die Arbeitszeit jugendlicher Arbeiter und der Arbeiterinnen, welche auch in der Gärtnerei geregelt werden soll. Aber man nimmt hier einfach die Vor schriften für die Fabrikbetriebe und will sie auf gärtnerische Betriebe angewandt wissen und das ist nach unserem Dafürhalten ebenfalls, wie wir schon früher hervorgehoben haben, ein Ding der Unmöglichkeit. Auch hier müsste individualisiert werden, wenn man eine solche Regelung überhaupt für notwendig hält, die Verhältnisse im Gartenbau liegen gesundheitlich doch ganz anders wie in den Fabriketablisse- ments, wo solche hygienische Massregeln ge boten waren. 5. Als § 154b neu einzufügen: „Die Be stimmungen der §§ 105 bis 128, 133 a bis 133 f, Abs. 2 und 3, 137, Abs. 2 — 6, 137 a, 139aa, 139b bis 139m, 142, 144a, 145, 146 bis 154 finden auf Gärtnereien ent sprechende Anwendung. “ Soweit die § 105 —128 in Frage kommen, ist nichts dagegen einzuwenden. Auch gegen die Einbeziehung der Obergärtner unter den Abschnitt III b lässt sich nichts sagen. Wohl aber sind die Vorschriften über die Arbeit in Fabriken, die Aufsichtsführung über dieselben für Gärtnereien anwendbar Auch darauf haben wir bei früheren Gelegenheiten bereits hingewiesen. Wir stehen heute noch auf un serem alten Standpunkt, dass vieles aus der Gewerbeordnung auch für die gärtnerischen Betriebe sehr brauchbar ist. Wir sehen auch jetzt noch nicht ein, warum diese wichtige gärtnerische Frage, man darf wohl sagen, die Lebensfrage in der Gärtnerei, nicht nunmehr eine gesetzgeberische Antwort finden soll. An Material fehlt es doch dem Reichstag nicht mehr, so dass man sich wahrlich nicht mehr darauf versteifen kann, dass neue „Erhebungen“ — das bekannte Mittel, um eine Sache ad Kalendas graecas zu vertagen — notwendig wären. Wir haben, wie gesagt, zunächst dabei Beruhigung gefasst, dass die Regierung um einen Entwurf für die landwirtschaftliche ne. von kg, 1.60 an- Shi. trung: erne ser- ings gen, o n- r e. zweig-, ii-, rteiler. s- I ngs- i rau ben, klapp., ihne, ringe Rohr- Sofort iger: nal- bels- er- ssel. kön nen für billig. • (8 Die grosse internationale Gartenbau - Ausstellung in Berlin. V. • • Wir wenden uns heute zu den im letzten Bericht erwähaten Gruppen der Blütenpflanzen, woselbst noch einige Sortimente, die auf der Aus stellung nur in ungünstiger Weise untergebracht waren und darum weniger auffielen, aber dessen ungeachtet in ihren Einzelheiten ganz ausge zeichnete Leistungen erkennen liessen. In be sonderem Masse betrifft dies die Begonia Gloire de Lorraine, die leider nur von zwei Firmen ausgestellt wurde, die aber mit Rücksicht auf den ausserzeitlichen Flor besondere Aner kennung verdienen und fanden. In den Ver einigten Staaten sind sie ja längst eine erst- lässige Blütenpflanze für die Osterzeit. Ebenso ie die Amaryllis des Etablissements „Labelli- flos "-Voorschoten hatte diese Pflanze, die in weiten Kreisen des Publikums ihre Beliebtheit Malten hat, einen durchaus unvorteilhaften und schlecht belichteten Platz erhalten. Die Lorrainebegonien der Firma D. Baardse Ozn-Aalsmeer stellten in der einheitlichen Grösse der Handelsware und den einzelnen voll- erblühten Exemplaren das Beste dar, was zu dieser Zeit geboten werden konnte. Der grössere Teil derselben zeigte die Stammsorte, daneben die nicht ganz so reichblühende weisse Turnford Hall. Auch eine wohlbekannte Firma, Strahl & Falcke-Niederschönhausen, die sich auf der Berliner Ausstellung an vielen Konkurrenzen erfolgreich beteiligte, stellte ebenfalls Begonia Gloire de Lorraine aus, die indessen noch nicht » voll blühten, als die holländischen Schau- pflanzen. Jedenfa 1s hat die Anzucht derselben in grösseren Töpfen den Blütenreichtum ein ¬ geschränkt und mehr auf die Blattentwicklung eingewirkt. Von sonstigen Blütenpflanzen möchten wir an dieser Stelle noch der Anthurium Scherzerianum- Hybriden der Firma-Louis van Houtte pr, Societe Anonyme Horticole-Gent ge denken, bei denen die leuchtendrote Farbe der riesigen Hüllblätter besonders hervortrat. Die deutschen Firmen waren leider mit ganz ge ringen Ausnahmen auch hier ferngeblieben und in der japanischen Stimmungsgruppe von Otto Beyrodt-Marienfelde traten die Anthurien nicht genü end hervor. Mit getriebenen Stau den von Iris germanica war die Privat gärtnerei von S. von Treskow-Friedrichsfelde ver treten. Eine neuerdings öfter gezeigte, aber noch zu wenig bekannte Pflanze führte J. C. Schmidt-Erfurt in Lotus peliorrhynchus vor, der sich mit seinen merkwürdig geformten kleinen roten Blüten ausgezeichnet von der hellen, fast graugrünen, feingefiederten Be laubung abhob. Die Vertreter der Neuholländer, einer Gattung, die sich in Deutschland etwas über lebt hat, denen man aber in Belgien noch immer ein grosses Interesse entgegenbringt, stellten zwei belgische Firmen aus: Firmin de Smet-Schloss Schouwbroeck, Vinderhoute- Gent und Gebr. Daeninck-Evergem-Gent. Die erstgenannte Firma zeigte schöne Erica arborea alba, die bekannte Erica mediterranea, Acacia ovata, mit unzähligen kleinen gelben Blüten bedeckt, A. paradoxa, A. verticillata und A. Drummondii mit langen gelben Blütenständen, A. Latrobei, sehr reichblühend, und A. longi- folia, ebenfalls mit gelben Blüten, ferner Diosma ericoides alba mit feiner, zierlicher Belaubung und vielen kleinen weissen Blüten, Phylica ericoides alba mit aufrechtstehenden zahlreichen weissen Blüten, Brachysema acuminata, meist aus der Familie der Papilionaceen. Gebr. ।Daeninck-Evergem-Gent vereinigte gegenüber der eben erwähnten Gruppe eine weniger umfangreiche Sammlung, in welcher sich auch die zinnoberrot blühende Chorysema Lowi be fand, desgleichen Acacia cordata und die in erster Linie Handelsware enthielt, während die zuerst genannte Genter Firma vornehmlich Schaupflanzen gestellt hatte. In einem besonderen Raume waren in den ersten Tagen die Orchideen aufgestellt worden, wobei sich mit Ausnahme der bekannten Firma Otto Beyrodt-Marienfelde und zweier anderer Orchideenliebhaber und -Importeure fast nur aus ländische Firmen beteiligten. Otto Beyrodt- Marienfelde vereinigte seine Pflanzen auf einer besonderen Tafel, die vor den anderen auf gestellten Gruppen den Vorteil einer besseren Belichtung voraus hatte, während er anderer seits wegen Raummangel die Solitärs an einer anderen Stelle unterzubringen gezwungen war. Unter diesen letzteren fielen uns beson ders auf: Oncidium var. Rogersi mit schönen grossen Blütenrispen, die in Bindegeschäften bereits ein unentbehrliches Bindematerial ge worden sind, Phajus Wallichi mit starkem, auf rechtem, orangebraunem Blütenstand,Dendrobium Wardianum Lowii giganteum und eine Cattleya Schroederae mit acht gut ausgebildeten Blüten. In dem besonderen Raum für Orchideen sind in der grossen Gruppe des genannten Ausstellers durch ihre Schönheit besonders die folgenden hervorzuheben: Oncidium sarcodes mit Blüten von brauner Färbung, gegen welche die gelbe, braun punktierte Lippe sonderbar kontrastiert, O. Cavendishianum aureum, eine Schaupflanze von Arpophyllum spicatum mit gleichmässigen karminfarbenen Aebren, die jedoch mehr Lieb haber-als Handels wert besitzt, Cymbidium insigne, reichblühend, hellrosa, ebenfalls nur wenig be kannt; unter verschiedenen Odontoglossum und deren Hybriden bemerken wir: O. formosum, ferner Phalaenopsis Schilleriana, die besonders für die Binderei sehr geschätzt wird. Auch Dendrobium Venus, weiss mit dunkelbraunem Schlund, D. nobile nobilius, Epidendrum radicans, Oncidium concolor mit gelben, in zinnober über gehenden Blüten und O. Cavendishianum, gelb, zeichneten sich durch schöne Färbung aus. Die einzelnen Gruppen zeigten eine über wiegende Mehrheit von Odontoglossum und Cattleyen-Hybriden, in welchen sich besonders der französische Züchter Charles Maron- Brunoy bei Paris spezialisiert hat, und aus dessen Kulturen manche schöne Neuzüchtung hervorgegangen ist. Man ist davon abge kommen, bei der Hybridisation bizarre Formen zu bevorzugen, wozu insbesondere das Cypri- pedium sehr geeignet schien und hat in der Auswahl regelmässiger Formen und harmonischer Farben ein viel dankbareres Feld gefunden. Die belgische Firma F. Lambeau-Brüssel zeigte eine sehr umfangreiche Kollektion, in der die Odontoglossum besonders hervortraten. Es sei nur auf die schönen, mehr oder minder gefleckten O. crispum-Varietäten hingewiesen, als deren schönste majesticum gelten kann. Von den Cypripedien, die hier übrigens weniger vertreten waren, fiel C. Delbeckianum auf, die in ihrer eigenartigen Form Eigenschaften der so geschätzten C. bellatulum erkennen liess. Die grossen Blüten der Cattleyen und ihrer Hybriden kamen in der erwähnten Gruppe hervorragend zur Geltung, wir bemerkten darunter die merkwürdig geformte Laelio-Catt leya Wameri Digbyana, L. C. Myzia, zierlich, weiss, mit dunkelkarmin Lippe, deren Schlund gelb abgetönt ist; die bekannte, in ihrem Farben effekt so schöne L.-C. luminosa, bräunlich mit grosser karminfarbener Lippe; die orange L.-C. Doris, C. Nulcan, karmin, in der Form wie C. Schilleriana u. a. Eine seltener gezeigte Orchidee ist Renanthera Imschootianum.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)