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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 11.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190900008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19090000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19090000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 11.1909
-
- Ausgabe No. 1, 2. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 2, 9. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 3, 16. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 4, 23. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 5, 30. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 6, 6. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 7, 13. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 8, 20. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 9, 27. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 10, 6. März 1909 1
- Ausgabe No. 11, 13. März 1909 1
- Ausgabe No. 12, 20. März 1909 1
- Ausgabe No. 13, 27. März 1909 1
- Ausgabe No. 14, 3. April 1909 1
- Ausgabe No. 15, 10. April 1909 1
- Ausgabe No. 16, 17. April 1909 1
- Ausgabe No. 17, 24. April 1909 1
- Ausgabe No. 18, 1. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 19, 8. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 20, 15. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 21, 22. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 22, 29. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 23, 5. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 24, 12. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 25, 19. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 26, 26. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 27, 3. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 28, 10. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 29, 17. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 30, 24. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 31, 31. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 32, 7. August 1909 1
- Ausgabe No. 33, 14. August 1909 1
- Ausgabe No. 34, 21. August 1909 1
- Ausgabe No. 35, 28. August 1909 1
- Ausgabe No. 36, 4. September 1909 1
- Ausgabe No. 37, 11. September 1909 1
- Ausgabe No. 38, 18. September 1909 1
- Ausgabe No. 39, 25. September 1909 1
- Ausgabe No. 40, 2. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 41, 9. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 42, 16. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 43, 23. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 44, 30. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 45, 6. November 1909 1
- Ausgabe No. 46, 13. November 1909 1
- Ausgabe No. 47, 20. November 1909 1
- Ausgabe No. 48, 27. November 1909 1
- Ausgabe No. 49, 4. Dezember 1909 1
- Ausgabe No. 50, 11. Dezember 1909 1
- Ausgabe No. 51, 18. Dezember 1909 1
- Ausgabe No. 52, 25. Dezember 1909 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 4
-
Band
Band 11.1909
-
- Titel
- Der Handelsgärtner
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No, 17. Sonnabend, den 24, April 1909. XL Jahrgang, Derj/andelsgärfner. Verantwortlicher Redakteur: T T 11 ryer p,. 1 1 1 T FvL1 Für die Handelsberichte und den HermannPiiz Mlandels-eitung für den deutschen Gartenbau, fachlichen Teil verantwortlich: --nmhann riiz, ~ Otto Thalacker, -eipzig- Verlag von Bernhard Thalacker, Leipzig-Gohlis. Leipzig-Gohlis. „Der Handelsgärtner“ kann direkt durch die Post bezogen werden. Der Ahonnementspreis beträgt pro Jahr: für Deutschland, Oesterreich-Ungarn und Luxemburg Mark 5.—; für das Ausland Mk. 8,—. Das Blatt erscheint wöchentlich einmal Sonnabends. — Inserate kosten in „Der Handelsgärtner“ 30 Pfg. für die fünfgespaltene Petitzeile. Herabsetzung der Steuern wegen Schädigungen durch Naturereignisse. Es unterliegt keinem Zweitel, dass durch den frühzeitigen und starken Frost im ver gangenen Jahre, wie durch die Ueberschwem- mungen im gegenwärtigen Jahre die Handels gärtner schwer zu leiden gehabt haben und an ihren Kulturen Schäden erlitten, die auf ihr Vermögen beträchtlich einwirkten und ihr Ein- i kommen reduzierten. Es fragt sich nun, wie solche Naturereignisse auf die Steuerpflicht der Betreffenden einwirken. Es gab im alten gemeinen Recht, auch in I verschiedenen Landrechten, eine Klausel, wo- ■ nach ein Pächter, der durch Missernten infolge von Naturereignissen erheblich geschädigt wor den war, einen Nachlass vom Pachtschilling fordern konnte. Dieses Entgegenkommen kennt das neue Bürgerliche Gesetzbuch für das Deutsche Reich nicht mehr. Kennt es die Landes-Steuergesetzgebung? Prüfen wir zunächst daraufhin die Vor schriften des neuen Einkommensteuergesetzes in Preussen vom 19. Juni 1906. Da handelt ein besonderer Abschnitt von der Ermässigung der Steuersätze und es werden als solche Gründe einer Ermässigung Unterhaltsgewährung an zahlreiche Kinder oder andere Familien angehörige angesehen. Es kann dann für jedes alterhaltsbedürftige Familienmitglied der Betrag von 50 Mk. vom Einkommen in Abzug ge- bracht werden. Diese Art der Ermässigung interessiert uns hier nicht. Es besagt aber weiter § 20 des preussischen Steuergesetzes: „Bei der Veranlagung ist es gestattet, „besondere die Leistungsfähigkeit der Steuer- „pflichtigen beeinträchtigende wirtschaftliche „Verhältnisse in der Art zu berücksichtigen, „dass bei einem steuerpflichtigen Einkommen „von nicht mehr als 9500 Mk. eine Er- „mässigung der im § 17 vorgeschriebenen „Sätze um höchstens drei Stufen gewährt „wird. „Als Verhältnisse dieser Art kommen „lediglich aussergewöhnliche Belastungen „durch Unterhalt und Erziehung der Kinder, „Verpflichtung zum Unterhalt mittelloser An- „gehöriger, andauernde Krankheit, Ver- „schuldung und besondere Unglücks- „fälle in Betracht.“ Nun kann man wohl, wenn man nicht eng herzig ist, ohne weiteres sagen, dass für den Handelsgärtner ein zu früh eintretender, starker Frost, ingleichen eine Ueberschwemmung der Kulturen einen besonderen Unglücksfall be deutet und daher auch der § 20 Anwendung zu erleiden hätte. Wer also nach den Sätzen des § 17 des Steuergesetzes in der 10. Stufe versteuert würde, könnte auf die neunte, achte oder siebente zurückgesetzt werden, so dass er statt eines Steuersatzes von 56 Mk. nur mit einem solchen von 48, 42 oder 36 Mk. veranlagt würde. Aber es heisst ausdrücklich: „bei der Veranlagung“ sollen solche be sondere Kalamitäten in Rücksicht gezogen werden. Ist die Veranlagung einmal vorüber, so kann auf Grund dieser Vorschrift eine Er mässigung nicht mehr gefordert werden. Der Gesetzgeber hat aber noch eine besondere Massregel auch für den Fall getroffen, dass erst nach der Veranlagung, innerhalb des laufenden Steuerjahres, eine solche ungünstige Veränderung im Einkommen eintritt. Es heisst nämlich in § 63: „Wird nachgewiesen, dass während des laufenden Steuerjahres infolge des Wegfalls einer Einnahmequelle oder infolge aussergewöhnlicher Unglücksfälle das Einkommen eines Steuerpflichtigen um mehr als den fünften Teil vermindert worden ist, oder das wegfallende Einkommen ander weit zur Einkommensteuer herangezogen wird, so kann vom Beginne des auf den Eintritt der Einkommensverminderung folgenden Monats ab eine dem verbliebenen Einkommen entsprechende Ermässigung der Einkommensteuer beansprucht werden. “ Der Handelsgärtner, der durch Natur- ereignisse geschädigt würde, kann also auch nachträglich Steuerermässigung bei der Einkommensteuer verlangen, je doch nur, wenn die gehabte Einbusse mehr als den fünften Teil seines Ein kommens beträgt. Ist das nicht der Fall, so steht ihm diese Rechtswohltat nicht zur Seite. Das gilt für alle diejenigen gärtnerischen Betriebe, welche zur Landwirtschaft zu zählen sind. Für diejenigen, welche als gewerbliche „Kunst- und Handelsgärtnereien" anzusehen sind, kommt nach § 4 des preussischen Ge werbesteuergesetzes zunächst dieses in Frage, da das Einkommen aus dem Betriebe nach den Vorschriften dieses Gesetzes zu besteuern ist. Kennt auch das preussische Ge werbesteuergesetz solche Ermässigun gen? Die Frage ist zu bejahen. Zwar sagt auch hier § 24, dass alle während des Steuerjahres, nach der Veranlagung eintretenden Aenderungen erst bei der Be steuerung für das folgende Jahr zu berück sichtigen sind, indessen wird in § 44 des Ge setzes noch ausserdem eine Ermässigung auch im Laufe des Steuerjahres zugebilligt. Es heisst in diesem Paragraphen: „Wird ein Betrieb durch Tod oder „Krankheit des Inhabers, Brandunglück, „Ueberschwemmung oder sonstige Ereignisse „wesentlich geschädigt, so kann die Steuer „für die folgenden Vierteljahre ermässigt oder „erlassen werden.“ Zu den „sonstigen Ereignissen" würde auch das Eintreten starken, anhaltenden Frostes zu zählen sein. Die Handelsgärtner können also in den ge nannten Fällen eine Ermässigung der Steuern erzielen. Wohin haben sie sich mit dem entsprechenden Gesuch zu wenden? Handelt es sich um die Einkommensteuer, so ist der Antrag bei dem Vorsitzenden der Veranlagungskommission zu stellen. Die Ent scheidung wird durch die Regierung getroffen Gegen dieselbe steht dem Steuerpflichtigen, nach § 65 des Einkommensteuergesetzes, binnen einer Ausschlussfrist von 4 Wochen Beschwerde an den Finanzminister offen, die bei der Regierung einzureichen ist. Das gleiche Ver fahren gilt hinsichtlich der Gewerbesteuer. Auch hier trifft die Entscheidung die Bezirks regierung und auf eine Beschwerde der Finanz- minister (§ 44, Abs. 2 des preussischen Ge werbesteuergesetzes). Wie liegen die Verhältnisse im Königreich Sachsen? Hier scheidet die Gewerbesteuer aus, die man in der Form, wie sie in Preussen eingeführt ist, nicht kennt. Bei der Einkommen steuer können in Sachsen bei denjenigen Bei tragspflichtigen, deren Einkommen den Betrag von 5800 Mk. nicht übersteigt, besondere, die Steuerfähigkeit wesentlich vermindernde wirtschaftliche Verhältnisse ebenfalls in soweit berücksichtigt werden, als denselben eine Ermässigung des Steuersatzes um höchstens drei Klassen, oder, falls dieselben eine der drei untersten Steuerklassen angehören, Steuer freiheit gewährt wird. Als Verhältnisse dieser Art sollen nach § 13, Abs. 2 des Einkommen steuergesetzes vom 24. Juli 1900 lediglich ausser gewöhnliche Belastung durch Unterhalt von Kindern, durch Verpflichtung zur Unterhaltung armer Angehöriger, andauernde Krankheit und besondere Unglücksfälle in Betracht kommen. Nach § 22 der Instruktion zu dem Steuer gesetz sind unter den besonderen Unglücks- fällen solche zu verstehen, welche auf die Erwerbs- und Wirtschaftsverhältnisse des Bei tragspflichtigen einen wesentlich nachteiligen Einfluss geäussert und ihn in denselben min destens vorübergehend zurückgebracht haben. Unter diesen Voraussetzungen können dieselben berücksichtigt werden, gleichviel, welcher Art sie gewesen sind. Aber die Unglücksfälle müssen nach der selben Instruktion zur Zeit der Veranlagung schon bestanden haben, bezw. in ihren Wir kungen noch fortbestehen; Nach der Veran lagung auftretende Unglücksfälle bleiben äusser Betracht. Wohl aber ist auch in Sachsen in § 47 a des Gesetzes eine besondere Vorschrift gegeben über Verminderungen während des Steuerjahres. Es heisst da: „Mindert sich das Einkommen eines „Beitragspflichtigen im Laufe des Steuerjahres „nach erfolgter Veranlagung um mehr als „den vierten Teil durch Wegfall einer „oder mehrerer Einkommensquellen oder „durch aussergewöhnliche Unglücksfälle, „oder durch rechtsverbindliche Verpflichtung „zur Gewährung von Unterstützungen, welche „in der Hand der Empfänger zur Besteuerung „gelangen, so kann vom nächsten Termin „ab, nach Eintritt der Einkommens vermin- „derung eine der letzteren entsprechende Er- „mässigung der Steuer beansprucht werden. „Dieser Anspruch erlischt, wenn er nicht bis „zum Ablaufe des Steuerjahres bei der zu- „ständigen Behörde angemeldet wird." Zuständig sind die Gemeinde-Steuerbehörden, wenn ihnen die Katasteranlegung übertragen ist, andernfalls die Bezirkssteuereinnahmen. Wenn nun in einer Versammlung der Orts gruppe Leipzig des Verbandes die Anregung gegeben wurde, den Landesverband zu ersuchen, dahin zu wirken, dass die geschädigten Gärtner von der Regierung unterstützt, oder in der Einkommensteuer herabgesetzt werden, so glauben wir nicht, dass der Landesverband ————■■ Die grosse internationale Gartenbau - Ausstellung in Berlin. III. In unserem heutigen Bericht wenden wir uns der Ausstellung im allgemeinen zu und ziehen zunächst die Leistungen in den engeren Kreis unserer Betrachtung, die dem ganzen j den äusseren und eigentlichen Charakter gaben. Wir haben bereits auf die geeigneten Räum- lichkeiten der beiden Hallen des Zoologischen Gartens und deren günstige Lage im Herzen der wohlhabenden Viertel Berlins hingewiesen. Für den „Verein zur Förderung des Garten baues" ist diese Lage entscheidend gewesen, hat aber nicht ganz den Erwartungen ent sprochen , obgleich ausreichend Platz zur Verfügung stand und eine Veranstaltung in gösserem Umfange gestattete. Immerhin war die Dauer der Ausstellung eine viel zu kurze und vermochte keinesfalls, die geforderten Opfer auch nur annähernd auszugleichen. Auch ke Ausstellungsleitung hat die Mängel der Veranstaltung eingesehen und legt dieselben in ihrem Organ in „Kritischen Briefen" nieder. Wie wir hier nachträglich erfahren, beträgt der Mictspreis für die Ausstellungsräume die hohe Summo von 40 000 Mk. Wenn man dazu den durch den Rahmen der Ausstellung be- d’ngten Aufwand an Dekoration rechnet und dem recht spärlichen Besuch in den ersten Tagen und die daraus sich ergebenden Minder- ! einnahmen gegenüberstellt, wird sich ein klares Bild über den Abschluss dieser Schau ergeben. Die Blütenpflanzen und Treibsträucher, welche in beiden Hallen, vorzüglich in der östlichen, durchaus im Vordergrund standen und denen das Publikum die grösste Beachtung entgegenbrachte, liessen in ihren Einzelheiten manche vortreffliche Leistung erkennen und es ist bedauerlich, dass durch zu grosse Massig keit, sowie fehlende Dekoration und vornehme Anordnung der günstige Eindruck beeinträchtigt wurde. Es ist eine vielfach gemachte Erfahrung dass selbst Gruppen, die an und für sich nichts hervorragendes bringen, mindestens ebenso ge fallen, als solche, die sich in Form und Farbe als hervorragende Leistung bezeichnen lassen, wenn der Aussteller es versteht, seine Pflanzen in gefälliger Anordnung dem Publikum vor Augen zu führen. In erhöhtem Masse zu treffend ist uns dies bei den bekannten Lon doner „Temple Shows“ erschienen, da die Engländer im allgemeinen weniger Wert auf wirkungsvolle Arrangements legen. Trotzdem ist er bei der Ausstellung von Stauden und Alpinen aller Art, die sich nicht wie eine jede Topfpflanze bequem und doch auffallend auf stellen lassen, von der üblichen Regel abge gangen und die kleinen Alpinums und Stauden gärten verfehlen in ähnlichen Zusammen stellungen , bei denen sie der Natur als Muster gefolgt sind, ihre Wirkung nicht. Auch bei unseren Ausstellungen ist man vielfach mit ausgezeichnetem Erfolge bestrebt gewesen, die Natur als Vorbild bei den Gruppierungen zu nehmen; wir erinnern auch hierbei an das kostspielige, aber sehr wirkungsvolle Bild einer Landschaft des Kaukasus mit Rhododendron als Vorpflanzung in Dresden 1907. Bei unserem Rundgange bei der Gruppe von T. J. Seidel-Laubegast in der ersten Halle beginnend, müssen wir anerkennen, dass die umfangreiche Leistung dieser bekannten Firma, und die vorteilhafte Aufstellung auf Grund langjähriger Erfahrungen, angenehm wirkten. Der Farbenwechsel der Azaleen unter den übrigen Gruppen, von denen nur einzelne kleinere Zusammenstellungen von Zwiebel- und Knollengewächsen das ruhige Dunkelgrün der reichhaltigen Blattpflanzen gruppen unterbrachen, übertraf bei weitem das Hyazinthenparterre in der Osthalle, Die übrigen Azaleen-Gruppen, die entgegen den Leistungen einiger Konkurrenzfirmen nur einen beschei denen Raum angewiesen erhielten, standen dichtgedrängt, hier aber, bei T. J. Seidel, kam eine jede Pflanze voll zur Geltung. Unter dem reichen Sortiment bemerken wir Hexe, mit vielen kleinen leuchtendroten Blüten, Emma, weiss mit zart rosa Anflug, Nathaniel de Roth schild, lilarot, die bekannte Handelssorte Deut sche Perle, weiss, weiter Frau Geheimrat Drude, weiss mit leicht grünlicher Mitte, dann Professor Walter, hellrosa mit dunklem Schlund, Othello mit zinnoberroten, gekrausten Blüten, nicht sehr reichblütig, als geschätzte Handels sorte Frau L. R. Richter, rosa mit dunklem Fleck, Dorothea, weiss mit rotem Auge, Sakuntala mit zartgrünlichweissen, dichtgefüllten Blüten, Gräfin Marietta Festetics, leuchtendrot, und andere mehr oder weniger bekannte Handels sorten. Die Azaleen-Gruppe von Strahl & Falcke- Niederschönhausen, die, wie wir hörten, sich bisher noch nie an Ausstellungen beteiligten, zeigt eine beschränkte Auswahl erlesener Sorten und stellt in ihrer Gesamtheit eine hervor ragende Leistung dar, der sich die von Otto Platz-Charlottenburg in bezug auf Farben reinheit und Blütenfülle fast ebenbürtig zur Seite stellt. In den ebengenannten Gruppen fallen uns Louis van Houtte, karminrot, Niobe, zart grünlichweiss, Agathe, feuerrot, und Simon Mardner, rosa, besonders auf. Die Azaleen der belgischen Firma Socit Anonyme Horticole Louis van Houtte Pere-Gent zeichnen sich ebenfalls durch Blütenreichtum aus, darunter sind viele bekannte Handelssorten, wir erwähnen insbesondere Mrs. Osterrieth und Vuylstekeana, karminrot, Mme. L. van Houtte, zartrosa, Mme. van Massenhove, zartrosa mit dunklen Flecken, Edmund Vervaene, gekraust mattrot, Schryveriana mit kleinen rosa gefüllten Blüten, deren Petalenränder weiss getönt sind, Dr. Moore, karmin gefüllt, John T. D. Llewelyn, mattsamtrot, usw. R. Günther-Friedrichs felde stellte ein kleines Sortiment aus, in dem wir besonders schöne Apollo und Vervaeneana bemerkten. Auch A. Koschel-Berlin, der die Ausstellung sehr reich beschickte, brachte noch eine schöne Gruppe vollblühender Azaleen in bekannten Marktsorten. Im Verhältnis zu den Azaleen sah man wenig Rhododendron, die Vielseitigkeit der Dresdener Ausstellung fehlte hier vollständig. Mit Ausnahme vereinzelter Sorten sind auch die Farbenpracht und der Schmelz der zarten Blüten früher mehr zum Ausdruck gekommen, die mittleren prächtigen Handelspflanzen, mit Blumendolden überdeckt, fehlten gänzlich. In der Gruppe von T. J. Seidel fiel aber Rhododendron aureum mit vielen hellgelben Blüten mit goldgelbem Schlund besonders auf. Auch Rhododendron Professor Dr. Drude, lia, Dr. D. Mil, Helene Schiffner, Kate Waterer und C. de Gomer, meist altbewährte Handels sorten, verdienen besonderer Erwähnung. Eine Sorte neueren Datums ist Kronprinzessin Caecilie mit ausserordentlich grossen glockigen Blüten von dunkelrosa Farbe mit hellem Grunde. Die östliche Halle enthielt fast ausschliesslich Treibsträucher, sowie kleinere Blüten- und div. Ziersträucher, und zwar stellten hier Flieder und Prunus, in geringerem Masse auch Viburnum und Rosen das Hauptkontingent. Um das Mittel-Parterre der holländischen Blumenzwiebel züchter hatten die Einsendungen von Rhodo- dondron und Azaleen in der Hauptsache Platz gefunden. Eine der besten Gruppen zeigte ein geschlossenes rundes Beet von Pink Pearl mit überaus reich besetzten Blütenstutzen, deren
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