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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 50.1933
- Erscheinungsdatum
- 1933
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193300001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19330000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19330000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 50.1933
-
- Ausgabe Nr. 1, 5. Januar 1933 -
- Ausgabe Nr. 2, 12. Januar 1933 -
- Ausgabe Nr. 3, 19. Januar 1933 -
- Ausgabe Nr. 4, 26. Januar 1933 -
- Ausgabe Nr. 5, 2. Februar 1933 -
- Ausgabe Nr. 6, 9. Februar 1933 -
- Ausgabe Nr. 7, 16. Februar 1933 -
- Ausgabe Nr. 8, 23. Februar 1933 -
- Ausgabe Nr. 9, 2. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 10, 9. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 11, 16. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 12, 22. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 13, 30. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 14, 6. April 1933 -
- Ausgabe Nr. 15, 13. April 1933 -
- Ausgabe Nr. 16, 20. April 1933 -
- Ausgabe Nr. 17, 27. April 1933 -
- Ausgabe Nr. 18, 4. Mai 1933 -
- Ausgabe Nr. 19, 11. Mai 1933 -
- Ausgabe Nr. 20, 18. Mai 1933 -
- Ausgabe Nr. 21, 25. Mai 1933 -
- Ausgabe Nr. 22, 1. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 23, 8. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 24, 15. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 25, 22. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 26, 29. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 27, 6. Juli 1933 -
- Ausgabe Nr. 28, 13. Juli 1933 -
- Ausgabe Nr. 29, 30. Juli 1933 -
- Ausgabe Nr. 30, 27. Juli 1933 -
- Ausgabe Nr. 31, 3. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 32, 10. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 33, 17. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 34, 24. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 35, 31. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 36, 7. September 1933 -
- Ausgabe Nr. 37, 14. September 1933 -
- Ausgabe Nr. 38, 21. September 1933 -
- Ausgabe Nr. 39, 28. September 1933 -
- Ausgabe Nr. 40, 5. Oktober 1933 -
- Ausgabe Nr. 41, 12. Oktober 1933 -
- Ausgabe Nr. 42, 19. Oktober 1933 -
- Ausgabe Nr. 43, 26. Oktober 1933 -
- Ausgabe Nr. 45, 9. Neblung (Nov.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 46, 16. Neblung (Nov.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 47, 23. Neblung (Nov.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 48, 30. Neblung (Nov.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 49, 7. Julmond (Dez.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 50, 14. Julmond (Dez.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 51, 21. Julmond (Dez.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 52, 29. Julmond (Dez.) 1933 -
-
Band
Band 50.1933
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- Gartenbauwirtschaft
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der großen nationalen Erhebung Männer unsres Berufs deshalb aus der Mitarbeit selbst ausschalten, weil sie etwa im Verlauf der sich gegenwärtig vollziehenden Umformung den bis her innegehabten „Posten" aufgeben sollten. Das könnte nur dort der Fall sein, wo jemand den „Posten" aus Eigennutz und nicht utn des Berufsstands willen ilbernahm. Wir sind der Meinung, daß die überwiegende Mehrzahl unsrer ehrenamtlich tätigen Mitglieder dem gleichen Grundsatz huldigt, den der bisherige Präsident des Reichsverbands, Friedrich Wer ner-Beuel, sinngemäß zum Ausdruck brachte, als er sein Amt zur Verfügung stellte: „So lange ich dem Berufsstand dienen kann, stehe ich ihm gern zur Verfügung, wo und wie er mich auch braucht. Ich weide ihm mit gleicher Treue dienen, gleichgültig, ob ich Präsident, Gruppen obmann oder einfaches Mitglied bin". vr. 8. Sortierung — Verpackung (Reichseinheitsvorschristcn, ausgestellt vom Arbeits ausschuß für Obst- und Gcmüseabsatz.) Treib salat unterliegt folgenden Qualitäts bestimmungen: Qualität .4. Frisch, frei von Krankheiten, Brand- und Faulstellen sowie tierischen Schädlin gen; Köpfe fest und gut geschlossen, nicht geschossen; Auhenbläircr ohne erhebliche Verletzungen. Qualität 8. Kleiner, der Qualität 4 nicht genügend, aber frei von Ausschuß. , Sortierungen sind nicht vorgesehen. Tie Anlieferung ist wie folgt festgelegt: Qualität 4: Salatsteige (früher 30 Sich), (später 24 Stück), Lauerkiste I (80 Stck.) Dauerkiste II (40 Sick.) Qualität 8: Salarsteige (40 Tick.). Dauerkisten. Die Matze der Verpackungsgefäße betragen (innen): Salatsteige 88 :44 :18 cm, Dauerkiste I 52 :37 :28 cm, Tauerkiste II 56 : 87 : 28 cm. Werden die Verpackungsgefäße durch Etikette bezeichnet, dann sind für Qualität -X rote, für Qualität 8 gelbe zu verwenden. kl—r. Llmfatzsteuerfreiheit für Abfatzeinrichtungen Erfüllung einer langjährigen Forderung Unser Reichsverband hat gemeinschaftlich Mit dem Reich-verband der deutschen landwirtschaft lichen Genossenschaften Raiffeisen e. V. und dem Deutschen Landwirtschaftsrat dem ReichSsinanz- ministerium Vorschläge unterbreitet, die für die gememwirtschalilichen Abfatzeinrichtungen für Garten bauerzeugnisse und damit für den Erzeuger selbst eine außerordentliche Erleichterung bedeuten. Bis her war es so, daß sowohl der Erzeuger als auch die Absatzeinrichtung mit dem gesamten erzielten Ver kaufserlös zur Umsatzsteuer herangezogen wurden. Der Leidtragende war zumeist der Erwerbsgärtner selbst, da die beabsichtigte Abwälzung der Steuer auf den Verbraucher bei der gesunkenen Kauf kraft und der ungehinderten Einfuhr ausländischer Gartenbauerzeugmsse nicht möglich war. Aus diesen Erwägungen heraus wurden seit längerer Zeit Verhandlungen nrit dem zuständigen ReichSministerium geführt, die nunmehr von Erfolg gewesen sind. Das ReichSflnanzmimsierium hat die Vorschläge gebil ligt ;-die Absatzeinrichtungen werden dadurch in Zukunft Umsatz st euer- frei, wenn die notwendige Umorganisation des Absatzes durchgeführt wivd. Im Hinblick darauf, daß eine Gesetzesänderung unter gegenwärtigen Verhältnissen nicht zu errei chen war, mußten Möglichkeiten gesucht werden, um die Umsatzsteuerersparnis im Rahmen der jetzt bestehenden GesetzeSvorschriften herbeizunihren. Die Umsatzsteuerpflicht der Abfatzeinrichtungen beruhte im wesentlichen darauf, daß sie die Erzeugnisse selbst sortiert, verpackt und versandt haben. Nach Z 7 des Umsatzsteuergesetzes würde Steuerfreiheit gewährt, wenn die Abfatzeinrichtungen als Zwi schenhändler die Ware nicht selbst in Besitz nehmen würden, sondern durch den Erzeuger oder einen Dritten unmittelbar an den Abnehmer senden lassen würden. Zur Erreichung der Steuerfreiheit müssen also die bisher von den Absatzsinrichtungen vorgenommencn Standardisierungsmaßnahmen von der Absatztätigkeit getrennt werden. Ta Sortierung und einheitliche Verpackung zur Förderung und Erhal tung des Absatzes dringend notwendig sind, müssen diese Arbeiten in Zukunft von besonderen Stellen (neu zu gründenden „Bcarbcitungseinrichtungen") im Auftrage des Erzeugers durchgeführt werden. Die bestehenden AbsMeinrichtungen würden lediglich den Verkauf der Erzeugnisse, Einziehung des Verkaufspreises usw. übernehmen. Bei dieser Regelung hätte die neue „BcarbeitungseinriLtung" mir für die von ihr eingckzogenen Bearbeitungsgebühren Umsatzsteuer zu zahlen, während die ALsatzeinrich- tung steuerfrei wivd. DasReichSfinanzministsrium hat die Landesfinanz ämter in einem Erlaß vom 30. März 1933 — S. 4173 — 1 8 0 1 III -— ange wiesen, die Abfatzeinrichtungen nach Einschaltung der BearLei tungs- e i n r i ch t u n g V o n d c r Umsatz steusr f r e i zu stc l l e n. Um die Steuervergünstigung zu sichern, müssen die beiden Unternehmen voneinander unabhän gig sein. Die Neugrünsung der B e a r b e i t u n g S e i n r i ch t u n H ist deshalb unumgängli ch. Grundsätzlich darf keine Personalunion Mischen beiden Einrichtungen bestehen, d. h. die Leitung muh in verschiedenen Händen liegen. Zur Vermeidung einer zu großen Belastung der Mitglieder der Absatzeinrichiungcn ist es zweckmäßig, die neuen Bearbeitungseinrichtungen mit kleinen Geschäftsanteilen (etwa 8 RM.) und kleinen Haftsummen (etwa 10.— RM.) auszustatten. Diese Summen dürften vollkommen genügen, da die Bearbeitungscmrickrimg äußer den Ltandar- disierungSmaßnahmen keine weiteren Aufgaben zu erfüllen hat. Die bestehenden Absatzeinrichtungen müßten ihre bisherigen Lagerräume an die neuen Bearbeitungscinrichtungen durch besonderen Vertrag vermieten, denn sie selbst dürfen zukünftig die Erzeugnisse nicht mehr auf Lager nehmen, wenn nicht doch wieder Umsatzsteuer veranlagt werden soll. Wir können an dimer Stelle nickt alle für die Umstellung notwendigen Hinweise geben, und bit ten, das Material vom Reichsverband der deutschen landwirtschaftlichen Genossenschaften Raiffeisen, Ber lin W. 35, Königin-Augusta-Str. 48, anzufordern, der die Vervielfältigung sämtlicher Unterlagen übernommen hat. 81. Einheitliche Forderungen ES ist unbedingt nötig, daß unsre Forderungen bezüglich Beseitigung der Konkurrenz der öffent lichen Hand und Friedhofsmonopolisterung jetzt möglichst einheitlich und gleichzeitig bei den jeweils zuständigen Stellen von allen Seiten vertreten werden. Um dies zu erleichtern, haben wir unsre Forderungen in kurzen Richtlinien zusammenge stellt und an alle Landesverbände und Bezirks gruppen zum Versand gebracht. Wir bitten um Be achtung und rege Beteiligung. Oer Deutsche Landwirtschaftsrat zur Lage Tie gegenwärtige Zusaunnensetzung der gesetz lichen Berufsvertretungen der Land- und Forstwirt schaft enrspricht nicht mehr den veränderten Ver hältnissen. Mt Rücksicht auf Lie hierdurch bei ein zelnen LanLwirtschaftskammern entstandenen gro ßen Schwierigkeiten wird die Reichsregierung ge beten, in Verbindung mit der im Gange befind lichen Neubildung der freien wirtschaftspolitischen Beruisvertretungen mit größter Beschleunigung Richtlinien für die Neubildung der gesetzlichen Be- russvertretung der deutschen Land- und Forstwirt schaft aufzustellen und zur Durchführung zu bringen. Der Vorstand des Deutschen Landwirtschafis- rats wird beauftragt, im Anschluß hieran die zu einer Neubildung seiner satzungsgemätzen Organe erforderlichen Matznähmen zu treffen. Der Deutsche Landwirtschaftsrat als Lie berufene Vertretung LcS gesamten deutschen Bauerntums ge lobt der Regierung der nationalen Erhebung rück haltlose und geschloffene Gefolgschaft und Unter stützung bei ihrem großen, schtveren Werk, die Ret tung und den Neubau von Staat und Nation auf Ler Grundlage eines geistig, sittlich und wirtschaft lich gesunden, freien deutschen Bauernstandes zu gewährleisten — so wie eS Ler Herr Reichskanzler fordert und wie es dem einmütigen Willen LeS Bauerntums aller deutschen Gaue entspricht. Pfändung eines Gewächshauses in einer Gärtnerei Ein Gärtner, der seinen Betrieb auf gepachtetem Gelände auSübte, hatte dort Gewächsbäuser ange legt in denen er Pflanzenaufzucht betrieb und Frühgeinüse baute. Ein Gläubiger des Gärtners pfändete nun dort einen Gewächshausblock tm Werte von 1500 RM., worauf der Schuldner dessen Freigabe forderte, indem er sich auf § 811, Ziff. 4 und 8 der Zivilprozeßordnung stützte, wonach der Pfändung nicht unterworfen such bei Personen, welche Landwirtschaft betreiben, das dazu erfovder« liche Gerät und bei Handwerkern Lie zur persön lichen Fortsetzung der Erwerbstätigkeit unentbehr lichen Gegenstände. — Der Gläubiger führte hier gegen aus, der Schuldner könne zur Zeit mit dem Gewächshause gar nichts anfangsn, denn er sei zur Räumung des Pachtlandes verurteilt. Da der Schuldner eigenes Land nicht besitze, könne von einer Unentbehrlichkeit des Gewächshauses gar keine Rede fein. Das OberlanLesgerickt Darmstadt, Las sich in letzter Instanz mit der Sache befaßte, entschied da hin, Lax im vorliegenden Fall für die Anwendung des §811, Ziff. 4 und 5, der Zivilprozeßovdnung kein Raum sei. Die BestimnÄng des Z 811, Ziff. 8 lege den Nachdruck darauf, Latz der gepfändete Gegenstand zur persönlichen Fortsetzung der Erwerbstätigkeit LeS Schuldners unentbehrlich ist. Da, wo die persönliche Tätigkeit hinter der sach lichen Ausnutzung Les in dem Gegenstand angeleg ten K^ÄalS zurückbleibt — und LaS trifft hier zu —, W die Pfändbarkeit zu bejahen. — Auch auf S 811, Ziff. 4 der Zivilprozeßordnung kann der Schuldner sich nicht berufen, denn unmöglich kann ein Gewächshausblock unter den Begriff „Gerät" fallen. Als solches ist lediglich das beweglich« Besitz tum eines Landwirts an Werkzeugen anzusehen, nickt aber ein Bauwerk, und zwar auch dann nicht, wenn es sich um ein Gewächshausblock handelt, der, entsprechend der neuzeitlichen Technik, auf- und ab geschlagen und verhältnismäßig leicht an einem an deren Platz wiederaufgebaut werden kann. Dem gegenüber kann eS nicht ins Gewicht fallen, daß Ler Schuldner, wie er jetzt geltend macht, seinen Betrieb auf anderweit gepachtetem Gelände ausübt und dort daS Gewächshaus wtederaufschlagen will. (OLG. Darmstadt, 25. 10. 82 — I. W. 319, S2.) Landhilfe — Neue Bestimmungen Als sog. Landhelfer kamen bisher nur diejenigen Arbeitslosen im Alter von 16—21 Jahren in Frage, die bereits 10 Wochen im freiwilligen Arbeitsdienst gearbeitet hatten. Die Landesarbeitsämter find nunmehr angewiesen worden, die Alters grenze der Landhelfer ohne Einschränkung bis zum 2ö. Lebensjahr auszudehnen. Wohlfahrtserwerbslose, die bisher nur vermittelt wurden, wenn die Unterstützungsgemeinde sich be- reiterllarte, die erforderliche Beihilfe zu zahlen, können von jetzt an auch ohne diese Erklärung ver mittelt werden. Die vorgeschriebene Betriebsgröße bis zu 40 bs, für die dis Landhilfe in Frage kommt, ist für die Provinz Ostpreußen auf SO na erweitert worden. Voraussetzung für die Erweiterung des Kreises der kür die Landhilfe in Frage kommenden Betriebe ist, daß Landhelfer in genügender Anzahl zur Ver fügung stehen. Die übrigen Bestimmungen, die wir in den Num mern 11 und IS der „Gartenbauwirtschaft" ver öffentlichten, bleiben aufrechtsrhaltsn. kpkalsss cism ösutscksn Ecn^sndov sis l^iMonsn, die taytäglick kür» Semüss- eir^vkn ins ktissssn. Lauf Lsuiöckskäussi»! D Linien 0^X8 Am 50 v. H. gesteigertes Spargelangebot? Aus einer Pressenotiz, daß für die Spargel- absatzaktion 1933, die der Reichsoerband des deutschen Gartenbaus e. B. gemeinsam mit dem Reichsverband der deutschen landw. Genossen- schasten-Raisseisen e. B. durchführt, eine um saft 50?L gegenüber dem Borjahr gesteigerte Spargelflächenanmeldung vorliegt, ist verschie dentlich die Ausfassung entstanden, als ob in diesem Jahr überhaupt ein größeres Angebot als im Vorjahr auf dem Markt zu erwarten ist. Das ist ein Trugschluß. Es haudelt sich viel mehr nur um eine Umgruppierung in der Art der Marktbelieserung, indem sich die Spargel anbauer im größeren Umfang als im Vorjahr entschlossen hoben, nicht mehr selbst mit ein zelnen Händlern den Verkauf der Ernte zu tätigen, sondern die gemeinschaftliche Absatz aktion hiersür zu benutzen. Da in diesem Jahr mit einer stärkeren Aufnahme von Spargel durch die Konserveninduftrie zu rechnen lft, wird voraussichtlich die Frischmarktbelieserung im ganzen gesehen etwas knapper als im Vor jahr sein. Or. L. In eigener Sache Von verschiedenen Seiten wurde uns ein anonymes Rundschreiben zugesandt, das an geblich ein „ehemaliger Dezernent für Obst-, Gemüse- und Gartenbau einer preußischen Landwirtschastskammer" versaßt hat und in Kreisen der Verwertungsindustrie und der für diese arbeitenden Anbauerschaft verbreitet wird. Es beschäftigt sich mit dem Schriftleiter der „Allgemeinen Deutschen Konservenzeitung". Wir teilen dazu mit, daß der Rcichsverband des deutschen Gartenbaus oder Mitglieder seiner Hauptgeschäftsstelle mit diesem Rund schreiben nichts zu tun haben. Wir halten jede Form anonymen Kampfes für feige uno ver ächtlich; es wäre uns jedoch erwünscht, den Namen des Verfassers dieses ,Mundschreibens", das die Ueberschrift „Eine ernste Mahnung!" trägt, zu erfahren. vr. L. /zoK-t sezcber znzz- c/<»L Qssscrvom 70. -4^>/7/7ÄDZ voz^, ck»L bsst/mmt, ckaF /kW ckzssen 7s^ cäe /kW t/sn Fs/cevckev oe/c/iL- cm<7 /svcksL- Lesocr/mbsv LsLkzmmlmFen /zzi- oksm Hobs/ck ck/s -slZLOöz-lzziF^össczmmrmLen p-o^S//«rc/zeäc szsck. rvsz-c/szz lvw LZ« so cZ/ssso Bls//s Lamp/bunct üen Aeu/erbttc/rsn Ak/tte/stantt 7/.L.O ^4 7k vsz-sizcöt wocs c/se Rooz-e/zn/nK' c/sr Kmcss /kW RF^oc/x>//c/X- (sz'eös QaeesoLsrz- »-wttc/is/c 74 vom 6. zs/uv/j aucö z4o- Fsäkwzo-s t/sL 6socsnbsizs «z so/Asrou 1PÄ emp/HH/en, scsts so/ o/s ^noz-ctolzoL- c/es^mt» /kW ^^rsz^o/kc/^ vez-rvsz'seo uuck Le/w/tt sbru/sbosn. 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