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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 50.1933
- Erscheinungsdatum
- 1933
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193300001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19330000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19330000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 50.1933
-
- Ausgabe Nr. 1, 5. Januar 1933 -
- Ausgabe Nr. 2, 12. Januar 1933 -
- Ausgabe Nr. 3, 19. Januar 1933 -
- Ausgabe Nr. 4, 26. Januar 1933 -
- Ausgabe Nr. 5, 2. Februar 1933 -
- Ausgabe Nr. 6, 9. Februar 1933 -
- Ausgabe Nr. 7, 16. Februar 1933 -
- Ausgabe Nr. 8, 23. Februar 1933 -
- Ausgabe Nr. 9, 2. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 10, 9. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 11, 16. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 12, 22. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 13, 30. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 14, 6. April 1933 -
- Ausgabe Nr. 15, 13. April 1933 -
- Ausgabe Nr. 16, 20. April 1933 -
- Ausgabe Nr. 17, 27. April 1933 -
- Ausgabe Nr. 18, 4. Mai 1933 -
- Ausgabe Nr. 19, 11. Mai 1933 -
- Ausgabe Nr. 20, 18. Mai 1933 -
- Ausgabe Nr. 21, 25. Mai 1933 -
- Ausgabe Nr. 22, 1. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 23, 8. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 24, 15. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 25, 22. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 26, 29. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 27, 6. Juli 1933 -
- Ausgabe Nr. 28, 13. Juli 1933 -
- Ausgabe Nr. 29, 30. Juli 1933 -
- Ausgabe Nr. 30, 27. Juli 1933 -
- Ausgabe Nr. 31, 3. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 32, 10. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 33, 17. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 34, 24. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 35, 31. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 36, 7. September 1933 -
- Ausgabe Nr. 37, 14. September 1933 -
- Ausgabe Nr. 38, 21. September 1933 -
- Ausgabe Nr. 39, 28. September 1933 -
- Ausgabe Nr. 40, 5. Oktober 1933 -
- Ausgabe Nr. 41, 12. Oktober 1933 -
- Ausgabe Nr. 42, 19. Oktober 1933 -
- Ausgabe Nr. 43, 26. Oktober 1933 -
- Ausgabe Nr. 45, 9. Neblung (Nov.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 46, 16. Neblung (Nov.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 47, 23. Neblung (Nov.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 48, 30. Neblung (Nov.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 49, 7. Julmond (Dez.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 50, 14. Julmond (Dez.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 51, 21. Julmond (Dez.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 52, 29. Julmond (Dez.) 1933 -
-
Band
Band 50.1933
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- Gartenbauwirtschaft
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Nr. 13 * Jahrgang 1933 SO. cis,- ..Ssrlirisi- Qss-ii^Sr-Sök'ss" Berlin, 30. März 1933 Skeuerterminkalender für April 1933 I. Reich 5. April: Lohnabzug und Abgabe zur Arbeits losenhilfe für die Zeit vom 16. bis 31. März 1933, Bürgersteuer für Lohnzahlungen im März, soweit noch nicht am 20. März abgeführt. 17. April: Umsatzsteuervoranmeldung und -Voraus zahlung für alle Steuerpflichtigen. 20. April: Lohn abzug und Arbeitslosenhilfe für die Zeit vom 1. bis 15. April; Bürgersteuer für Lohnzahlungen vom 1. bis 15. April, wenn die abzuführende Summe 200 RM. beträgt. 30. April: letzter Tag zur Be antragung der Steuergutscheine für Mehrbeschäfti gung von Arbeitnehmern im ersten Vierteljahr 1933. 2. Anhalt 10. April: Steuer vom bebauten Grundbesitz und Gebäudesteuer. 29. April: 1. Rate der Grundwert- peuer. 3. Baden 5. April: Gebäudesondersteuer für März 1933. 10. April: Grund- und Gewerbesteuer der Gemein den und Kreise. 15. April: staatliche Grund- und Gewerbesteuer (1. Bierteljahresrate). 4. Bayer» I. April: Haussteller nebst Kreis-, Bezirks-, Ge meinde- und Kirchenumlagen; Wohnungsabgabe und Geldentwertungszuschlag (letzter Tag 10. April). 5. Braunschweig 15. April: Hauszinssteuer für März. 6. Hessen 25. April: 1. Ziel der Grundsteuer, Sonder- gcbäude- und der Gewerbesteuer 1933. 7. Preußen 15. April: Lohnsummensteuer für März; staat liche Grundvermögensteuer nebst Gemeindezuschlägen für Monatszahler. Hauszinsstcuer für April 1933. 8. Sachsen 5. April:'Mictzinssteuer. 15. April: Grundsteuer- Vorauszahlung. 9. Thüringen 10. April: Miet-(Aufwertungs) Steuer für März 1933. 10. Württemberg 8. April: Vorauszahlung auf die Gewerbesteuer, die Grund- und Gebäudesteuer, Gebäudeentschul dungssteuer. Nach einem Rundcrlaß des Preußischen Finanz ministeriums vom 7. März 1933 werden für den Hausbesitz Steuererleichterungen gewährt. Die Hauszinssteuer, die staatliche Grundvermögensteuer und der Zuschlag zur staatlichen Grundvermögen- cheuer können ermäßigt werden, wenn Wohngrund- stücke oder gewerbliche Grundstücke ganz oder teil weise unverschuldet Icersiehen. Keine Verzugszuschläge und Verzugszinsen für abgeschlossene Steuervcrsahren, insbesondere für hinterzogene Steuern, sollen nach einem Erlaß des Reichsfinanzministeriums —. S. 1148 — 79III er hoben werden, wo die Einziehung früher unter blieben ist. Durch Runderlaß vom 21. März 1932 (Min.-Bl. f. d. pr. i. Verw. S. 351) sind die Aufsichtsbehörden angewiesen worden, darauf hinzuwirken, daß die Steuerbefreiung unentbehrlicher Wachhunde in die neu zu genehmigenden kommunalen Hundesteuer ordnungen ausgenommen werden. Die für das Jahr 1932 geltende Ermäßigung der Vermögensteuer um 20A und der Erbschafts- und Grunderwerbsteuer (letztere durch Senkung der Ein heitswerte um 20^) ist durch Verordnung vom 18. März 1933 auch auf das Jahr 1933 ausgedehnt worden. Bei der nächsten Steuerveranlagung werden nach der Verordnung vom 18. März 1933 die Zuschläge zur Einkommensteuer, der Zuschlag sür Einkommen über 8000.— der Ledigenzuschlag und die Kri sensteuer nicht besonders, sondern gemeinsam mit der Einkommensteuer berechnet. Die Geltung des mit dem 1. April ablaufenden Kraftfahrzengstcuergesepes und des im Jahr 1932 erhobenen Zuschlags zur Kraftfahrzeugsteuer soll bis zum 1. Mai 1933 verlängert werden, da end gültige Beschlüsse über die zukünftige Regelung der «steuer noch nicht gefaßt sind. Der Reichsverband hat bei der Reichsregierung die sofortige Inkraftsetzung des Verbots des Handels mit Baumschulerzcugnisscn aus Wochcnmärkten be antragt. Der Reichsminister für Ernährung und Land wirtschaft hat Mittel bereitgestellt für die Neu pflanzungen von Obstbäumen und Obststräuchcrn. Anträge sind an die zuständigen Landwirtschasts- kammern zu richten, Deutschs Blumenspendenvermittlung Aufruf zur Gründung In der durch den vom Hauptausschuß ernannten Rechnungsausschuß erweiterten Präsidialsitzung am 14. Dezember 1932 wurde u. a. beschlossen, dem mehrfach und von verschiedenen Seiten an das Prä sidium gerichteten Wunsch nach Einrichtung einer eigenen Blumenspendenvermittlung zu entsprechen. Bei dieser Entschließung war ausschlaggebend, daß der Gartenbau durch die Verschlechterung der wirt schaftlichen Verhältnisse mehr denn je ein Interesse an der Blumenbindcrei hat und gar nicht in der Lage ist, auf dies sein ureigenstes Gebiet zu ver zichten. Andrerseits ist es untragbar für unsere Mit glieder, an zwei Verbände Beiträge zu zahlen, nur um an der Fleurop teilnehmen zu können. Inzwischen sind in mehrfachen Beratungen die nachstehenden Satzungen sür die Deutsche Blumen- spenden-Vermittlung aufgestellt worden. Als beson ders wichtige Bestimmungen aus diesen Satzungen heben wir hervor, daß sich die Blumenspenden-Ver- mittlung auf das deutsche Reichsgebiet beschränkt, und daß keine zentrale Verrechnungsstelle einge richtet wird. Die Ueberweisung der Beiträge muß also mit der Auftragserteilung gleichzeitig erfolgen, und als Sicherheit hierfür muß eine Haftsumme von 30 All auf das Konto der Deutschen Blumen- spenden-Vermittlung eingezahlt werden. Wir bitten die Mitglieder, die an einer Blumen- spenden-Vermittlung interessiert sind, die nach stehenden Satzungen sorgfältig zu prüfen und uns unter gleichzeitiger Anforderung von Unterlagen umgehend mitzuteilen, ob sie gewillt sind, sich an der Blumenspeuden-Vermittlung zu beteiligen. Die Einrichtung kann erst erfolgen, nachdem hin reichende Beteiligung sichergestellt ist; darum bitten wir unsre Mitglieder, nachdem wir ihren Wünschen stattgegeben haben, um zahlreiche Meldung. Satzungen der Deutschen Blumenfpenden- Vermittlung 8 1 Sitz. Die Deutsche Blumenspenden-Vermittlung ist eine Einrichtung des Reichsverbandes des deut schen Gartenbaus e. V. und wird von diesem be treut. Der Sitz der Deutschen Blumenspenden- Vermittlung ist Berlin. In den nachfolgenden Satzungsbestimmungen wird die Deutsche Blumenspenden-Vermittlung mit D.B.B. abgekürzt. Landhilse und Gartenbau Mir ist die Frage vorgelegt worden, ob auch von ihr ausgeschlossen die gärtnerischen Nebeuge Giaatssekreiär Bang über handelspolitische Probleme ») 6) d) c) Großhandelspreise (Eine vergleichende Uebersicht) In der „Gartenbauwirtschaft" vom 11. März 1933 berichteten wir über die Landhilse und bemerkten, daß die Landhilfe selbstverständlich auch auf die Fa milienbetriebe des Gartenbaus Anwendung finde. Um jedoch den bei den Verwaltungsbehörden auf tretenden Zweifeln von vornherein entgegentreten zu können, beantragte der Reichsverband an den zuständigen Stellen eine Klarstellung durch An weisung an die ausführenden Behörden. Das ist nunmehr mit folgender Verfügung des Präsidiums der Reichsanstalt sür Arbeitsvermittlung und Ar beitslosenversicherung vom 23. März 1933 — Akten zeichen II 5590/8 — geschehen. Diese Verfügung lautet: Die Siemens L Halske AG. hat die Preise sür Fräsen herabgesetzt, auch die Preise für Ersatzteile sind entsprechend verbilligt worden. Seit dem 1. März ist die Einfuhr von Kakteen und deren Früchten, sowie der Nadelhölzer ^bies, picea, ?inu8, ?seuckot5ܧa, D8Üxa nach Italien verboten. Der Staatssekretär im Reichswirtschaftsmini sterium, Dr. Bang, nimmt in der Berliner Börsen zeitung, Nr. 139 vom 23. März, eingehend zu Fra gen der Handelspolitik Stellung. Seine Ausfüh rungen enthalten eine umfassende Begründung der gegenwärtig von der Reichsregierung betriebenen Schutzzollpolitik. Es sei unrichtig, wenn behauptet würde, daß nicht die Landwirtschaftskrisc die Ur sache der Industriellste sei, sondern daß umgekehrt die Jndustriekrise die Ursache der Landwirtschafts- krise sei. Wenn diese Theorie richtig wäre, dann müßten die Jahre 1925 bis 1929 einen ungeheuren Aufschwung der Landwirtschaft gebracht haben, denn in dieser Zeit sei das Einkommen der Lohn- und Gehaltsempfänger von 34 auf 43 Milliarden und das Bolksvermögen von 60 auf 76 Milliarden gestiegen. Genau das Gegenteil sei aber eingetreten, während dieser Jahre habe sich dis landwirtschaft liche Verschuldung bis auf 12 Milliarden vermehrt und seien die Zwangsversteigerungen in der Land wirtschaft zu gewaltigen Ausmaßen angestiegen. eine Haftsumme von 30 auf das Sonder konto der D.B.V. einzahlt, einen jährlichen Beitrag von 3 Alk zahlt, die ihm übermittelten Aufträge pünktlich und sorgfältig ausführt und dem Äustraggeber um gehend bestätigt, für die von ihm weitergegebenen Aufträge die Zahlungen sofort überweist. Die Industrie hat eine neue Maschine konstruiert, mit der Blasbetontöpse zum halben Preis der Ton töpfe hergestellt werden können. Gewicht annähernd gleich, Porosität größer. vom 3. März 1933 — II 5590/1 — zugelassenen Be trieben zu rechnen sind. Ich möchte diese Frage grundsätzlich bejahen, wenn sie nach ihrem wirt schaftlichen Charakter bäuerlichen Betrieben, die Getreide- oder Hackfrüchte anbauen, gleichzusetzen sind, insbesondere sich überwiegend auf die Arbeit von Familienangehörigen stützest. Die Entscheidung solcher Anträge im Einzelfall muß nach den hierfür vorgesehenen Verfahren erfolgen. Abdrucke für die Arbeitsämter sind beigefügt." Nach der oben wiedergegebenen Verfügung ist also die Natur des Betriebs maßgebend, nicht da gegen die Art der Betriebsführung. Unter die Land hilfe fallen alle Produktionsbetriebe, dagegen sind In Rußland ist eine Kohlsrntcmaschine erfunden worden, die den Kohl erntet und lagerfertig zube- reitet. Wie überschätzt vielfach die Bedeutung der Aus fuhr würde, gehe daraus hervor, daß die Relation zwischen Binnenmarktabsatz und Auslandsabsatz etwa wie 9 :1 sei. Ohne einen leistungsfähigen Binnenmarkt sei überhaupt keine rentable Ausfuhr möglich, und man könne das Gesetz aufstellen, daß eine extensive Ausfuhr nur unter vorangegangener Intensivierung des Binnenmarktes möglich sei. Wenn Deutschland heute außerdem eine Politik der besonderen Pflege des Binnenmarktes treibe, so seien ihm dabei alle anderen größeren Länder vorangega 'gen. Inmitten einer „Weltwirtschaft", die sich immer bewußter auf den nationalwirtschaft lichen Gedanken einstelle, bleibe Deutschland gar nichts anderes übrig, als dasselbe zu tun. Nur auf dem jetzt beschrittenen Weg erhielten wir zudem die Trümpfe für künftige handelspolitische Be ratungen in der Hand. Wir ständen vor einem Entweder-Oder und wenn wir die Nerven nicht verlören, gehöre die Zukunft uns. Gartenbau - Ausstellungen Das Jahr 1933 scheint ein Jahr der Gartenbau ausstellungen zu werden. Neben den größeren deut schen Ausstellungen finden im angrenzenden Aus land folgende statt, für die der Termin bereits end gültig feststeht: Burgdorf, 29. März bis 2. April, Landmaschinen schau. Lausanne (Schweiz), 7. bis 9. April, Gartenbau ausstellung. Gent (Belgien), °22. bis 30. April, die Genter Floralien! Paris (Frankreich), 19. bis 28. Mai, große Gar tenbauausstellung. Bern (Schweiz), 21. Mai bis 12. Juni, Garten bauausstellung des Handelsgärtnerverbandes von Bern und Umgebung. Zürich (Schweiz), 24. Juni bis 17. September, große Gartenbauausstellung des Handelsgärt nervereins von Zürich. Große Freilandschau mit vielen periodischen Sonderschauen. Zeitverlust in die Wege leiten zu können, hinterlegt jedes Mitglied der D.B.V. eine Vollmacht zur Durchführung van Mahnverfahren bei der Ge schäftsstelle. Die Kosten des Mahnverfahrens gehen zu Lasten dessen, der mit der Zahlung in Rückstand blieb; sie werden zunächst aus der Hüftsumme be stritten. Streitfragen, die sich aus der Blumenspenden- Vermittlung zwischen Mitgliedern der D.B.V. er geben, sollen zunächst einem dafür einzusetzenden Schlichtungsausschuß überwiesen werden. Nur wenn die Bemühungen des Schlichtungsausschusses ver geblich waren, darf der Fall dem ordentlichen Ge richt zur Entscheidung übertragen werden. Der Schlichtungsausschuß wird alljährlich anläß lich der Hauptausschußsitzung des Reichsverbandes des deutschen Gartenbaus e. V. von den Mitgliedern der D B B unter dem Vorsitz eines vom Präsidium des Reichsverbandes des deutschen Gartenbaus e. B. zu ernennenden Mitglieds neugewählt. 8 5 Pflichten der Mitglieder. Wer Mit glied der D.B.V. werden will, hat sich schriftlich zu verpflichten, daß er 8 2 Mitgliedschaft. Mitglied der D.B.V. kann jeder selbständige Gärtner sein, der Mitglied des Reichsverbandes des deutschen Gartenbaus e. V. ist. Scheidet ein Mitglied aus dem Reichsverband aus, so wird es auch aus dem Verzeichnis der D.B.V. gestrichen. 8 3 Zweck. Die D.B.V. will allen Mitgliedern des Reichsverbandcs des deutschen Gartenbaus e. V., die Blumengeschäfte haben oder in ihren Garten baubetrieben die Ausführung von Blumenbinderei übernehmen, Gelegenheit zur Beteiligung an einer sich auf das deutsche Reichsgebiet erstreckenden Blu- menspenden-Bermiktlung geben. Zur Erreichung dieses Zieles wird die D.B.V. jährlich einmal ein Adressenverzeichnis der Mitglieder mit allen dem Geschäftsverlehr irgendwie dienlichen Angaben lie fern, das vierteljährlich eine Ergänzung erfährt. Gieuerguischeine Die Reichsregierung hat den vorzeitige» Abbau der Einstellungsprämicn für Mchrbeschästigung be schlossen. Grundsätzlich sollen nach dem 1. April 1933 Steuergutscheine für Mehrbeschäftigung nicht mehr gewährt werden. Nur die Betriebe, die im ersten Kalendervierteljahr 1933 neue Arbeitneh mer eingestellt haben, sollen für die Monate April bis Juni 1933 noch Steuergutscheine erhalten, so fern gegenüber dem Vorjahr eine Mehrbeschäfti gung vorliegt. Eine Weitergewährung der Prä mien über den 30. Juni hinaus ist ausgeschlossen. LI. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Einzahlung der vorgenannten Beträge. Werden die Zahlungen für weitergegebene Aufträge nicht pünktlich über wiesen, so verfügt der Schlichtungsausschuß, unbe schadet weitergehender Forderungen, über die Haft summe zur Deckung der Ansprüche des Mitglieds, das den Auftrag ausgeführt hat. Anspruch auf Rückzahlung der Haftsumme besteht erst ein Vierteljahr nach Ausscheiden aus der D.B.V. und nachdem festgestellt worden ist, daß das Mitglied allen Verpflichtungen nachgekommen ist. 8 6 Der freiwillige Austritt aus der D.B.V. kann nur zum Jahresende, und zwar mit vierteljährlicher Kündigung, erfolgen. 8 7 Betriebe des Obst-, Gemüse- und Gartenbaus sowie werbe wie Landschafts- und Friedhofsgärtnerei, des Weinbaus zu den nach Ziffer II meines Erlasses Blumen- und Kranzbinderei und dgl, 8i. 84 Durchführung der Vermittlung. Von der Einrichtung einer zentralen Verrech nungsstelle wird vorläufig abgesehen. Dagegen müssen sich alle Mitglieder unterschriftlich verpflich ten, mit der Weitergabe eines Auftrags auch den dafür festgesetzten Betrag sofort zu überweisen. Ist der Betrag acht Tage nach Ausführung des Auftrags nicht eingegangcn, so ist der Geschäfts stelle der D-B-B. sofort Mitteilung zu machen, da- mit von dieser das Mahnverfahren in die Wege ge- leitet werden kann. Um das Mahnverfahren ohne Für die Uebermittlung der Auftrage ist der Ver mittler berechtigt, 20 des Nennwerts des Auf- Genf (Schweiz), 18. Juli, Gartenbauausstellung trags für sich einzubehalten. Die Vermittlung von der Genfer Gartenbauvereinigung. X. k. X. Aufträgen unter 2 /M kann abgelehnt werden. 50 KA 1930 1931 1932 1933 Weißkohl 3.55 4.S0 4.50 3.05 Sellerie 9.50 12.— 12.30 7.50 Meerrettich 42.05 20.25 LT.ft
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