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Oie Gartenbauwtrtschaft Nr. 12 22 3 1933 Witterungsschäden im Lisenbahnsrachiverkehr Von vr. Höcker, Berlin Aus der Gemüsetreiberei Bon DK. fteuorstü-Groß-Umstedt Die verflossene, lange anhaltende KLIteperiode hat auch schadenbrinaend aus den Transport von Eiseubahngütern gewirkt. Daher war die Annahme« Verweigerung seitens des Güterempfängers, sobald er schoss bei bloßer Besichtigung bemerkte, daß die Ware für ihn zum größten Teil unverkäuflich ist, nicht selten. Da nach den Vorschriften der EVO. die Fracht und.etwaige Nachnahme immer zuvor bezahlt werden muß, ehe der Empfänger an das Gut herankommt, kam es auch vor, daß der An« nahmeverweigerer den bereits gezahlten Betrag von der Bahn zurückverlangte. Für diese Fälle dürfte es angebracht sein, die Rechtslage hier näher zu er örtern. Gemäß den bestehenden Vorschriften hat die Bahn den Frachtvertrag, den der Versender der Ware von ihr forderte, zu erfüllen (8Z 453 BGB.., Z 1 EVO.). Das tat sie durch Ausführung des Trans portes an den Empfänger. Indem der Empfänger den Frachtbrief einlöste bzw. die Sendung annahm- scheidet der Absender als Verfügungsberechtigter über die Sendung aus und der Empfänger war da durch gegenüber der Bahn Vertragspartei gewor den (vergl. Z 72 (13) EVO. und die bei 'Röder, Kommentar z. EVO. 2. Ausl. S. 209 ausgesührten Quellen). Wenn also der Empfänger nach Annahme des Frachtbriefs bzw. des Gutes sich weigerte, die Sendung in seinen Besitz zu nehmen, so kam er dadurch in Annahmeverzng. Die Bahn hat hierbei nur Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten (§ 300 Abs. I BGB.). Das heißt also soviel: die Eisenbahn darf das Gut, weil der Adressat ihr es nicht abgenommen hat, nicht von sich abschütteln und auf die Straße werfen, sondern sie hat es nach wie vor mit der Sorgfalt eines ordentlichen Fracht führers zu behandeln. Sie muß es demnach wieder in Verwahrung nehmen. Aber da sich nun einmal ein „Ablieferungshindernis" durch die Annahme verweigerung des Empfängers herausaestellt hat, so darf die Bahn über das Gut im Rahmen des 8 80 EVO. weiter verfügen. In dieser Hinsicht hat sie zunächst den Absender von dem Vorkommnis zu benachrichtigen (ßK 80 Absatz 1 EVO.). Teilt der Absender der Bahn nun mit, daß er infolge des an ihn gezahlten Nachnahmebetrags kein Interesse mehr an dem Frachtgut habe, so ist jedes Verfü gungsrecht de? Absenders erloschen und die Bahn kann das Gut bei einem Spediteur oder öffentlichen Lagerhalter für Rechnung und Gefahr des Emp fängers hinterlegen. Aber die Bahn hat in dem Hinterlegungsgeschäft ebenfalls die Sorgfalt eines ordentlichen Frachtführers auszuüben (Z 874 HEB). Es muß also die Einlagerung bei einem solchen Spediteur bzw. Lagerhalter erfolgen, dessen Bonität außer Zweifel steht. Einer gerichtlichen Verfügung zum Zweck des Einlagerungsgeschäfts bedarf es nicht. Die Kosten der Einlagerung ein schließlich der nun anwachsenden Aufbewahrungs kosten trägt lediglich der Empfänger des Fracht guts, und mit der Einlagerung geht nunmehr das Pfandrecht auf den Spediteur bzw. Lagerhalter über (§ 421 HEB ). Ergibt sich im Lauf der Zeit, daß das Gut die Einlagerungskosten usw. nicht mehr deckt, so hat der Spediteur bzw. Lagerhalter das Recht, den Pfand verkauf vorzunehmen (§ 383 BGB). Er hat aber nicht nötig, den Einlagerer (hier also den Adressaten des Guts) vorher auf die Höhe der Lagerkosten sowie auf den möglichen Ausfall bei seinem Pfand verkauf aufmerksam zu machen (vergl. die Quellen bei Röder a, a. O. Anm. 12 S- 260). Auf alle Fälle hat der Einlagerer den sich aus dem Verkauf des Pfandobjekts ergebenden Ausfall zu tragen. Die Eisenbahn ist aber auch von sich aus berech tigt, Güter, die ihr nicht abgenommen werden, oder deren Lieferung nicht möglich ist, zu verkaufen, wenn a) die Güter dem Verderb unterliegen, d) nach den örtlichen Verhältnissen eine Einlage rung nicht bewirkt werden kann, oder wenn nach Ablauf der lagerzinsfreien Zeit das Gut vom Ab sender nicht zurückgenommen wird. Der letzte Fall tritt ein, wenn sich der Wert des Guts durch län geres Lagern vermindern sollte oder die Lagerkosten in keinem Verhältnis zum Wert des Guts stehen. Will die Bahn selbst Verkäufen, so hat sie den Ab sender und Empfänger von dem bevorstehenden Verkaufe zu benachrichtigen. Ausgenommen von dieser Bestimmung sind Güter, die schon in schnelle Fäulnis übergcgangen sind. Hier genügt dis ein fache Anzeige der Bahn an die Frachtberechtigten, daß der sofortige Verkauf stattsinden Mußte. Der Verkauf soll „bestmöglichst" erfolgen (§ 80 Abs. 4 EVO.) . Daraus folgt, daß die Bahn auch in diesem Fall die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns; nicht also nur ihr eigenes, sondern auch das Interesse aller Beteiligten, zu wahren hat. Da nun das Gesetz den Verkauf „ohne alle Förmlich keiten" erlaubt, so braucht notwendigerweise keine öffentliche Versteigerung stattzufinden, der Verkauf darf also freihändig sein, doch muß er mit Rücksicht darauf, daß die Interessenten zu benachrichtigen sind, an einem bestimmten Tag und zü einer be stimmten Zeit stattfinden. Im übrigen treten über die Haltbarkeit des Frachtgüterschuldners alle Rechtsfolgen ein, die ich vorstehend unter Spediteur bzw. Lagerhalter näher dargestellt habe. Soweit das Wissenswerte aus dem Frachtrecht. Wie steht es Nun aber mit der Mängelrüge aus dem Handelsrecht in Verbindung mit dem Frachtrecht? Eine solche Rüge gibt es in den von uns geschil derten Fällen nicht. Der Empfänger hat sich durch seine Annahmeverweigerung aller Rechte begeben; denn cS ist allgemeiner Handelsbrauch, daß Mängel rügen innerhalb 8 Tagen nach Ankunft der Sen dung, bzw. nach der mutmaßlichen Annahme, er löschen. Eine Mängelrüge würde nur in dem Fall nachträglich statthaft sein, wenn es sich ergibt, daß der Absender nicht auftragsgemäß handelte (z. B. Falschlieserung) und die Beschädigung nicht eine Folge der Annahmeverweigerung sein sollte. Oga-Dorlmund-Bilanz 31. Dezember 1932 1. Wert der Mobilien . . . NM. 12,77 2. Koisenbejtond ..... -67,51 3. Bankguthaben 33- 4,16 4. ^pa^kasse Unna ... „ 10,16 ö. Hinterlegung Gacanitalt. . „ 10,— 6. Bankguthaben . ^0 '^ 8. ^uchabsn^b. " /ßo7S,'lS 9. Eenbeständ . ...» 5023,. :> iO. Warenbestand . . „ 196,80 1. Gefchöftsguthaben de, enolsen NM. 5160,— 2. Reservefonds . 8122,28 3. Re>eroef0nds Versteinerungen 6000,— 4. Schulden a. lfd. Rechnung 5771,18 5. Landwirtschaftskammer „ 1000,— 6. Alle Steuerschuld 1404,65 7. Dubiosen 5400,kB 8 Reingewinn aus 1932 . . ........1^.63 -VN. . - 21.-'7 RM M21.27 Die Zahl der Mitglieder betrug am Sch:u^ des Vor ah» . 1 Zm Rechnungsjahr sind zugegangen 6 37 Im Rechnungsjahr sind abgegangen ... 6 Die Zahl der Mitg jeder beträgt am Schlutz des Jahre.- . . 31 Die Hohe der Haftsumme ist RM. 3100,- Der Phänologisäze Reichsdienst bittet für April 1933 um folgende Beobachtungen: Anfang der Aufblühzcit von: Johannisbeere, Süßkirsche, Schlehe, Birne (Sorte!), Apfel (Sorte!), Dotterblume; Anfang der Laubentfaltung bei: Roßkastanie, Sommerlinde, Winterlinde, Buche Um recht genaue Angabe der Anschrift des Beobachters (Ort, Post und Straße) wird beson ders gebeten. Zusendung der Daten an die Zentralstelle des Deutschen Phänologischen Retchsdienstes in der Bio- logischen Reichsanstalt, Berlin-Dahlem, Königin- Luise-Straße 19, gebeten. viert Gartenbau-Ausstellung (Floralies) st ten die Leser, die an dieser Ausstelli ung teilzuneh Ein nur so vorbereiteter Kulturraum entspricht den Voraussetzungen, die erforderlich sind, um kräf tige, gesunde Tomatenpflanzen zu erzielen, von de nen Höchstertrag und solche Früchte bester Qualität erzielt werden, die auch einen gesicherten Absatz finden. men wünschen, uns davon Mitteilung zu machen, da wir beabsichtigen, eine Gesellschaftsreise zu ver mitteln. Anmeldung wird bis zum 1. 4. d. Js. an den Hauptgeschäftsstelle erbeten. Deutsche Gartenbau-Ausstellung vom 2ü. bis 28. Mai 1933 In der vergangenen Woche haben die Arbeitsaus schüsse für die verschiedenen Ausstellungsgruppen getagt, und dem vorläufigen Programm die end gültige Fassung gegeben. Dieses Programm wird an alle Gartenbaubetriebe verschickt werden, damit alle, die noch nicht angemeldet haben, dieses sofort nachholen. Bemerkt sei, daß das starre Festhalten an den einzelnen Aufgaben nicht unbedingt verlangt wird. Voraussetzung ist aber, daß nur deutsche Ware ausgestellt wird, d. h. solche, die, wenn eingeführt, ab 1. Januar 1931 in Deutschland kulti viert sein muß. Diese Ausstellung wird eine Propagandamöglich keit sowohl für den deutschen Gartenbau, als auch In Gent findet vom 22. bis 30. 4. 1933 eine """ statt. Wir bit- für jede einzelne Firma sein, wie wir sie lange er sehnt haben und wie sie ich sobald dem deutschen Gartessbau nicht wieder b eten dürfte. Tomaien Vorbedingung zur Treiberei Der für die Tomate bestimmte Kulturraum, das Tomatenhaus oder der Tomatenblock, ist in den Wintermonaten oder, wenn der Kulturraum um diese Zeit noch mit einer Kultur oder mit Pflanzen bestanden ist, spätestens einige Wochen vor der Be pflanzung zu düngen. Die Düngung muß, denn die Tomate ist ein Düngerfresser, sehr reichlich bemessen sein. Für ihren Aufbau, insbesondere aber zur Fruchtbildung und Entwicklung benötigt die Tomate neben Stickstoff und Kali noch Phosphor und Eisen. Sehr bewährt hat sich neben der Düngung mit ver rottetem Pferdedünger 5 je m^, wozu man am zweckmäßigsten in Gemüsebaubetrieben mit Kasten anlagen den Kastenaushub verwendet, noch eine weitere Düngung von 100 Z tzornmehl, 80 8 schwefelsaure Kalimagnesia, 80 Z Knochenmehl und 40 g kleingeklopftes oder gemahlenes Eisenvitriol je m'< Eine „Düngung" mit Eisen vitriol zu Treibgemüse, die in der Gemüsebaupraxis wenig bekannt sein dürfte, hat sich zu Tomaten wie auch zu Gurken sehr bewährt. Durch diese „Dün gung" tragen wir sehr zur. Gesunderhaltung der Pflanzen bei und dadurch wird zugleich auch die Aktivität der andern Dünger bewirkt. Die Verwen dung von Eisenvitriol für die genannten Gemüse arten ist daher unter Beachtung der genannten Mengen sehr zu empfehlen. Auch sollte man vor der Bepflanzung des To matenkulturraumes stets darauf achten, daß der Bo den neutral oder schwach alkalisch reagiert. Mittels eines PH-Meters oder Salzsäure dürfte dieses wohl stets möglich sein. In Böden, die weder sauer noch übermäßig mit Kalk angereichert sind, und die mit dem genannten Dünger unter Berücksichtigung der Mengen gedüngt wurden, zeigten die Tomatenpflanzen stets beson ders gute Entwicklung, brachten aber auch gute Ernte von Früchten bester Qualität. Ist der Boden als sauer zu bezeichnen, womit oft in vielen älteren Geniüsebaubetrieben zu rechnen ist, sollte man 2—3 Wochen, bevor der organische Dün ger in den Boden gebracht wird, je m? 200 8 ge mahlenen kohlensauren Kalk in den Boden unter bringen. ' In kleineren Betrieben oder in solchen mit tzaus- anlagen älteren Systems wird der Dünger, der außer Kalk, vorher zusammengemischt wurde und in einem Arbeitsgang gegeben werden kann, unter gegraben. In Betrieben, wo es die Hausanlage ge stattet, und eine Bodenfräse vorhanden ist, sollte der Dünger mit der Fräse untergefräst werden. Einige Tage vor der Bepflanzung des Kultur raums wird durch die Heizungsanlage, nachdem vor her der oder die Kulturräume wie eingangs erwähnt desinfiziert wurden, die Temperatur aus 18—20" gehalten, um für die Auspflanzung einen trockenen Kulturraum zu schaffen, und den Boden vorzuwär men. Dieses ist besonders in den Betrieben zu emp ¬ fehlen, wo die Böden hohen Grundwasserstand haben oder von Natur als kalte Böden anzusprcchen sind. Auch hat man sich noch zu vergewissern, daß die Hausanlage vollständig intakt ist, d. h. daß die Hei zungsanlage wie auch die Lüftungsanlage einwand frei funktionieren und sämtliche zerbrochenen Schei- Garlenbau-Ausslelluno in Gent ben vor der Bepflanzung des Hauses repariert v werden, da sich jede unliebsame Störung in der (Belgien) voni LL. bis 30. 4. 1033 Heizung wie auch in der Lüftung nur zum Nachteil für die Entwicklung der Pflanzen auswirken wird. Treibgurken Nochmals Jungpslanzenbehandlung Zeigen die Pflanzen in den Tontöpfen vollstän dige Durchwurzlung der Ballen, so werden sie aus 7er in 10er, oder aus 8er in 11/12er Töpse in die für die Treibgurkenkultur besonders vorbereitete Gartenkulturcrde verpflanzt, wobei daraus zu ach ten ist, daß die Gurkenpflanzen wieder so Lies wie möglich zu stehen kommen und keine Hohlpflanzung der Ballen erfolgt. Die Kulturerde ist daher mittels eines weitmaschigen Erdsiebs zu sieben. Man sollte nie die Gurken-Jungpflanzen bis zur Ballenverfil zung stehen lassen, da dadurch sofort Wachstums« st'ckunaen oder auch oft Wurzelbräune eintritt. Nach dem Verpflanzen werden die Pflanzen an Maschmenstäbe mit Bast lose angeheftet. Die Auf stellung erfolgt dann wieder auf Tabletten des Änzuchthauscs, jedoch mit größeren Zwischenräu men, wenn sich die Pflanzen „fassen". Gegossen werden die Topfe einzeln nach Bedarf mit vorge- wärmlem Wasser, wie bei den Sämlingen bereits angegeben. Die Temperatur im Anzuchtshaus sollte sich zwischen 24—22" bewegen. Um kurzge drungene, kräftige Pflanzen zu erhalten, sollte man selbst auch an warmen, sonnigen Tagen durch recht zeitiges Abstellen der Heizung die Temperatur nicht übermäßig ansteigen lassen. Die Folge einer über mäßig hohen Temperatur wären vergeilte Pflan zen und erhöhter Bedarf an Koks, der sich nur un wirtschaftlich auswirken würde. Beim Beginn des Durchwurzelns der Topfballen wird auch wieder mit der Zuführung von Nähr- salzlösungen begonnen. Die Düngung, je I Wasser 1 8 Natronsalpeter und 1 x Superphosphat, wird wöchentlich zweimal durchgeführt. Die für dar Verpflanzen verwendete Gurkenkul- turerde, in die die Gurkenpflanzen an ihren Stand ort in den Kulturräumen — Gurkenhaus — aus- qepflanzt werden, ist mit von entscheidender Be deutung für das Ernteergebnis. Wir erwarten daher allseitige Beteiligung, damit sich der heimische Gartenbau in seiner vollen Be deutung zeigen kann. Platzmiete wird nicht erhoben, soweit nicht ge werblich; dagegen find für Leistungen Geldpreise, Medaillen und Ehrenurkunden ausgesetzt. Das Frühjahrsgejchäsi beleben! Bestellschein Jede aufkommende Belebung der Wirtschaft bil det eine besonders günstige Grundlage für Maß nahmen zur Belebung des Geschäftes. Daß der Umschwung in der innerdeutschen Wirtschaftslage sich langsam verbreitet, ist kein Zweifel. Der Ver lauf der Leipziger Frühjahrsmesse hat gezeigt, daß die Wirtschaft wieder Vertrauen hat. Gelingt es, bisher berechtigende Arbeitskräfte in absehbarer Zeit in den Produktionsprozeß einzureihen, Zchn- Die Anzeige „Die Königin der Werbemittel" tausenden wieder die Aussicht zu geben, zu ver dienen, so ist damit gerade für die gartenbauliche Werbung eine Grundlage geschaffen, von der aus wir erfolgreich arbeiten können. Es ist nicht not wendig, an dieser Stelle erneut die Notwendigkeit Und Zweckmäßigkeit solcher Wcrbcmaßnahmen zu betonen. Aber der Hinweis darauf, daß der Ver lauf des Frühjahrsgeschäftes von so entscheidender Bedeutung für das Gesamtergebnis des laufenden 2strt ist es 2sit rur bÄkonbspflsnLuno ? kä 6 8 c I dl 8 bl Ich bestelle zur Lieferung unter Nachnahme: Geschäftsjahres ist. dürfte vielleicht dazu anregen, die Frühjahrswerbung mit besonderer Sorgfalt - Matern 6 '-4 >e Ml 0.30 durchzuführen. Nachstehend veröffentlichen wir „ Z 25 „ „ g zg Vorlagen für gemeinsame Anzeigen, deren Aufgabe wir den Bezirksgruppen empfehlen. Außerdem „ 8 26 „ „ 0.30 stehen zur Werbung für den Muttertag und für die Balkonbepflanzung die nebenstehend genannten —- - 8 27 „ „ 0,30 Werbemittel zur Verfügung. . Stück „Lesezeichen" (Muttertag) Ho A)l 3.30 „ Postkarten (Muttertag) Ho Ml 15-— „ Plakate zum Muttertag je Ml 0.30 „ Plakate für die Balkonbepflanzung je K-l 0.20 : ,, Werbeflugblätter für die Balkonbe pflanzung Ho Ml 8.50 (Nichtgewünschtes bitte durchstreichen!) Name: ...._, Genaue Anschrift: - Xokor- Vom koioksverboiul <j«»s ssuloobtio borleobou« s V ..äou krivorp^gsrtouboukolri^bon ryr Lo ookskkuvg smptoklov " Orosp-b' ans Kusmr Mit Wunsod rov S. I. VMKsn, S. m. b. lilveti Lnknn«eberei. Hörnte! l. S 24 v 25 v 2«