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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 50.1933
- Erscheinungsdatum
- 1933
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193300001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19330000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19330000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 50.1933
-
- Ausgabe Nr. 1, 5. Januar 1933 -
- Ausgabe Nr. 2, 12. Januar 1933 -
- Ausgabe Nr. 3, 19. Januar 1933 -
- Ausgabe Nr. 4, 26. Januar 1933 -
- Ausgabe Nr. 5, 2. Februar 1933 -
- Ausgabe Nr. 6, 9. Februar 1933 -
- Ausgabe Nr. 7, 16. Februar 1933 -
- Ausgabe Nr. 8, 23. Februar 1933 -
- Ausgabe Nr. 9, 2. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 10, 9. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 11, 16. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 12, 22. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 13, 30. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 14, 6. April 1933 -
- Ausgabe Nr. 15, 13. April 1933 -
- Ausgabe Nr. 16, 20. April 1933 -
- Ausgabe Nr. 17, 27. April 1933 -
- Ausgabe Nr. 18, 4. Mai 1933 -
- Ausgabe Nr. 19, 11. Mai 1933 -
- Ausgabe Nr. 20, 18. Mai 1933 -
- Ausgabe Nr. 21, 25. Mai 1933 -
- Ausgabe Nr. 22, 1. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 23, 8. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 24, 15. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 25, 22. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 26, 29. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 27, 6. Juli 1933 -
- Ausgabe Nr. 28, 13. Juli 1933 -
- Ausgabe Nr. 29, 30. Juli 1933 -
- Ausgabe Nr. 30, 27. Juli 1933 -
- Ausgabe Nr. 31, 3. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 32, 10. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 33, 17. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 34, 24. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 35, 31. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 36, 7. September 1933 -
- Ausgabe Nr. 37, 14. September 1933 -
- Ausgabe Nr. 38, 21. September 1933 -
- Ausgabe Nr. 39, 28. September 1933 -
- Ausgabe Nr. 40, 5. Oktober 1933 -
- Ausgabe Nr. 41, 12. Oktober 1933 -
- Ausgabe Nr. 42, 19. Oktober 1933 -
- Ausgabe Nr. 43, 26. Oktober 1933 -
- Ausgabe Nr. 45, 9. Neblung (Nov.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 46, 16. Neblung (Nov.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 47, 23. Neblung (Nov.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 48, 30. Neblung (Nov.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 49, 7. Julmond (Dez.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 50, 14. Julmond (Dez.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 51, 21. Julmond (Dez.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 52, 29. Julmond (Dez.) 1933 -
-
Band
Band 50.1933
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- Gartenbauwirtschaft
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Nr. 12 * Jahrgang 1933 50. cisn „Vsi-lirnsn (ZLnti'isi'-SÖnsS" Berlin, 22. März 1933 «8^056^^-. pklMZVkkb^V Vk5 VkOIZM^ 6Lki^6^oc; ev 6^l-I^ !M40-:-V^l.ü6: 6L^5M5Mk bkkrl.I^ 40 „/^U8 ööM pflanzenschuhliche Gesetze und Verordnungen Harburg-Wilhelmsburg (Hann.). Laut Polizei- derordnung vom 13. 1. 33 muffen zur Bekämpfung des Apfelblattsaugers in den Gemeinden Altenwer der/Finkenwerder, Francop, Hove, Neuenfclde, Moorende und Rübke und in dem Landkreis Har burg die Nutzungsberechtigten von Apfelbäumen und Büschen diese bis zum 31. 3. 1933 mit Schwefel kalk oder Obstbaumkarbolineum behandeln. Stade (Hann.). Laut Polizeivcrordnung vom 4. 2. 1933 müssen im Kreis Stade, ausgenommen die Städte Stade und Buxtehude, zur Bekämpfung des Apfelblattsaugers alle Apfelbäume und Büsche mit Obstbaumkarbolineum, das den Normen der Biologischen Reichsanstalt für Land- und Forst wirtschaft entspricht, oder niit dem Baumspritzmittel Ler Firma Avenarius L Co. in der Zeit vom 1. 3. bis 15. 4. 1933 behandeln. Hamburg. Für den Borort Finkenwerder und die Gemeinde Moorburg im Freistaat Hamburg gelten bezüglich der Bekämpfung des Apfelblattsaugers und des Apfelschorfs laut polizeilicher Bekannt machung vom 23. 2. 1933 die gleichen Vorschriften, erlassen am 25. 2. 1932. Los. Lieber Pfändbarkeit der Frühbeetfenster in einer Gcmüsegärtnerci Bei einem Gemüsegärtner waren 24 Frühbeet fenster gepfändet worden, die er seinem Vater siche rungshalber übereignet hatte. Auf seine Beschwerde erklärte das Oberlandesgericht Rostock unter dem 28. 6. 1932 87 Sa. 1/32 die Pfändung für unzu lässig, weil der Betrieb landwirtschaftlich sei und die Fenster zum landwirtschaftlichen Inventar ge hörten. Das Oberlandesgericht sagt in den Grün den des Beschlusses: „Das Landgericht hat mit Recht angenommen, daß die Pfändung der 24 Frühbeet fenster nach § 811 Ziff. 4 CPO. unzulässig sei. Unbe stritten betreibt der Schuldner eine Gemüsegärtnerei und sein Betrieb ist daher als landwirtschaftlich an- zusehem^M -einem solchen Betrieb gehört auch die Frühbeetpflanzcnzncht, und sie erfordert den Ge- brauchsvon Frühbeetfenstern, die wiederum als be wegliche Sachen zu dem landwirtschaftlichen Gerät gehören. Die Annahme der Beschwerdeführerin (der Gläubigerin), daß Frühbeetfenster, obwohl sie doch Mittel zur ordnungsmäßigen Durchführung des Betriebs der Landwirlschoftsgärtnerei dar stellen, nicht Geräte im Sinn des § 811 Ziff. 4 CPO. seien, entbehrt jeder Begründung. Der Um stand, daß der Schuldner die Fenster seinem Vater übereignet hat, steht der Anwendung der Pfän dungsbeschränkung nicht entgegen, da der Schuldner Lie Fenster im Besitz hat, sie benutzen darf und sein Wirtschaftsbetrieb durch die genannte Bestimmung der Zivilprozeßordnung geschützt werden soll. § 811 Ziff. 4 beschränkt sich keineswegs auf den Schutz des dem Eigentümer des Betriebs gehörigen Geräts. Auch kann in der Uebertragung des Geräts auf den Vater des Schuldners kein Verzicht auf die Pfän dungsbeschränkung, der an sich zulässig wäre, ge sehen werden. Denn der Schuldner darf und will die Fenster weiter benutzen und hat daher ein drin gendes Interesse, nicht auf den Pfändungsschutz zu verzichten." Gärtner in den Parlamenten! Am 5. März wurden gewählt: In den Reichstag: Gärtnereibesitzer und Landwirt Bredow in Manschnow. Obst- und Weingärtner Heinrich Haag in Heil bronn. Franz Behrens, Berlin. In den Landtag: Gärtnereibesitzcr R. Lange in Swinemünde, Vor sitzender des L.-B. Pommern. Nach den Bestimmungen über die Reichszuschüsse für Jnstandsetzungs- und Nmbauarbeiten müßten die Arbeiten vor dem 1. April 1933 begonnen und spätestens am 1. Juli 1933 vollendet sein. Der Reichsarbeitsminister hat nunmehr die Fristen da hin geändert, daß die Arbeiten vor dem 1. Juni 1933 begonnen und spätestens am 1. September 1H33 vollendet sein müssen. Tie Zahl der Arbeitslosen ist bereit? wahrend Les Februar zurückgegangen. Die Abnahme gegen über 1932 betrug in der zweiten Fcbruarhälfte 46, im ganzen Februar 12. Der immer weiter um siw greifende Handel niit Obstbäumen im Umherziehen oder der Versand von OLslbäumen an fingierte Adressen schädigt nicht nur den Obsianbauer, sondern beeinträchtigt auch das Ansehen der reellen Baumschulfirmen. Die Land- wirischaftskammer Hannover hat daher bei den zu ständigen stellen Schutzmaßnahmen beantragt, um die Allgemeinheit vor Schäden zu bewahren. Die Spitzenorganisationen der Land- und Forst wirtschaft haben am 6. März dem Reichskanzler eine Denkschrift überreicht, die die landwirtschaft lichen Wünsche und Vorschläge zur Reform der Sozialversicherung zusammenfassend darstellt. Die vollzogene politische Neuordnung stellt die Berufsorganisationen des deutschen Garten baus vor neue Aufgaben. Das Präsidium des Reichsverbandes des deutschen Gartenbaues hat zu der dadurch geschaffenen Lage Stellung ge nommen. Es erklärt einmütig, daß es, unbe schadet der politischen Einstellung der einzelnen Berufsangehörigen, es als seine oberste Pflicht aissehe, den Berufsstand auch unter den neuen Verhältnissen nachdrücklichst zu vertreten und an der Neugestaltung der berufsständischen und wirtschaftspolitischen Ordnung mitzuar beiten. Tatkräftige und erfolgversprechende Mitar beit ist nur möglich, wenn bei allen Beteiligten der Wille besteht, in einer kommenden berufs ständischen Gliederung des wirtschaftlichen und sozialen Lebens dem deutschen Gartenbau eine selbständige und umfassende Stellung einzu räumen. Die Einbeziehung der berufsständischen Sozialversicherungen, ihr Ausbau unter Er fassung aller Berufsangehörigen sowie die Ein gliederung der Arbeitnehmerschaft und ihrer Vertretungen in die berufliche Selbstverwal tung stellen notwendige Voraussetzungen für den berufsständischen Aufbau dar. Die Wiedergesundung des deutschen Garten baus ist aber nur möglich, wenn die seit Jahren vergeblich geforderten und wiederholt zugesag ten Maßnahmen auf handelspolitischem und zahlreichen andern Gebieten des beruflichen Lebens unverzüglich durchgeführt werden. Der Reichsverband des deutschen Gartenbaues e. V. stellt diese Forderungen hier erneut zusammen, um auf dieser Grundlage nicht nur seine Mit arbeit anzubieten, sondern alle Berufsangehö rigen, Verbände und Körperschaften zu gemein samer Arbeit aufzurufen: /O Rechtsfrage: Einheitliche Regelung der Rechtsstellung des ge samten Gartenbaus auf allen Rechtsgebieien unter genauer Feststellung der Begriffsbestim mung „Gartenbau". 8. Wirtschastsfragen: I. Außenhandel: 3) Unverzügliche Einführung eines ausrei chenden Schutzes für die gesamte deutsche Gartenbauerzcugung. Dazu ist erforder lich: 1. Lösung sämtlicher Zollbindungen für Gartenbauerzeugnisse und Südfrüchte Keine neuen handelsvertraglichen Zollbindungen. Industrie und Gartenbau Unter dieser Ucbcrschrift hatten wir in der „Gartenbauwirtschaft" vom 9. d. Mts. eine Mit teilung der „Frankfurter Zeitung" vom 23. Februar 1933 wiedergegeben, nach der der Präsident des Leipziger Messeamtes, Dr. Köhler, bei einem im Haag über die deutsch-niederländischen Wirtschafts beziehungen gehaltenen Vortrag unter anderem ge sagt haben sollte, „daß die deutsche Industrie in vielen Fällen auf der Seite Hollands stehe, wenn die deutsche Regierung die Einfuhr niederländischer Landwirtschafls- und Gartenbauerzeugnisse ein schränken wolle". Herr Dr. Köhler, der von uns um Stellungnahme zu dieser Mitteilung gebeten worden war, berichtet uns, daß er in seinem Vor trag u.'a. darauf hingewiesen habe, daß die deutsche Fertigwareneinfuhr seit 1927 halbiert sei, daß Deutschland aber Rohstoffe brauche, deren Einfuhr um 28A> zurückgegangen'sei. Um seine Zahlungs bilanz ausgleichen zu können und um die Arbeits losigkeit nicht ins Ungemessene steigern zu lassen, bliebe für Deutschland nichts anderes übrig, als die Leüensmitteleiufuhr zu drosseln, um dadurch zu gleich seine ungeheuer darniederliegende Landwirt schaft zu schützen. Er habe wörtlich gesagt: „Die deutsche Industrie wacht ängstlich darüber, daß mit dieser Drosselung nicht zu weit gegangen wird, um den deutschen Export nicht noch mehr zu gefährden." Herr Dr. K. stellt fest, „daß seine Ausführungen sich also sowohl dem Wortlaut als auch dem Sinn 2. Erhöhung der autonomen Zolle auf einen der heimischen Erzeugung an gemessenen Satz. 3. Autonome Festsetzung von Global kontingenten; bei Obst und Ge müse je nach Ernteausfall. 4. Einführung eines Südfruchtmono pols. b) Förderung der Ausfuhr von deutschen Gartenbauerzeugnissen. II. Binnenwirtschaft: a) Einbeziehung des Gartenbaus in alle Maßnahmen, die zur Umschuldung und generellen Lasten-, insbesondere Zins senkung, durchgesührt werden. b) Beschleunigte Durchführung der von be rufsständischer Seite vorgeschlagenen Maßnahmen zur Regelung des Absatzes von Gartenbauerzeugnissen. c) Abschaffung des Reerpeditionsverkehrs in München und Frankfurt (Main). Begünstigung des Transports deutscher Gartenbauerzeugnisse durch Sonder- tarife der Reichsbahn und Beschleuni gung des Transports. ck) Regelung des Marktwcsens durch ein heitliche Marktbeobachtung und Aus schaltung unlauteren Zwischenhandels Verbot des Verkaufs von Bäumen, Sträuchern, Blumen, Pflanzen, Samen und Knollen in Warenhäusern. Ein heitspreisgeschäften und dergl. sowie . von Bäumen, und Sträuchern..auf den Wochenmärkien. e) Beseitigung der Konkurrenz der öffent lichen Hand auf allen Gebieten des Gar tenbaues und Zurückführung der öffent lichen Betriebe auf ihre Verwaltungs ausgaben. III. Steuerpolitik: 3) Gleichstellung dcZ Gartenbaus mit der Landwirtschaft im Steuerrecht des Reichs, der Länder und der Gemeinden. b) Senkung des Umsatzsteuersatzes für Obst und Gemüse von 2YL auf 0,8573 wie für Getreide usw. IV. Sozialpolitik: s) Gleichstellung des Gartenbaus mit der Landwirtschaft im gesamten Sozialrecht und einheitliche Durchführung dieses Grundsatzes in Gesetzgebung und Ver waltung. b) Senkung der Soziallasten unter Einfüh rung des Leistungsprinzips. Erfassung aller Berufsangehörigen und berufs ständischen Versichcrungsträger. V. Betriebswirtschaft: a) Errichtung einer Forschung?- und Prü- fungsstelle für Technik und Betriebs wirtschaft im Gartenbau. d) Ausbau des Pflanzenschutzdicnstes auf alle Gebiete des Gartenbaus und syste- . matische Förderung des Pflanzenschutzes. nach nicht mit den Ausführungen, die dis „Frank furter Zeitung" in der Ausgabe vom 23. 2. 1933 gebracht hat, decken." Wir geben unsern Lesern hiervon Kenntnis und überlassen ihnen das Urteil über die Sachlichkeit der Berichterstattung der „Frankfurter Zeitung". Azaleen-Ausfuhr nach Oesterreich Nach Mitteilung der Deutschen Gesandtschaft in Wien ist die Ausfuhr bereits ab 20. d. M t s. gestattet. Einfuhrantrnge sind unter Nachweis der im 2. Quartal 1931 aus Deutschland eingeführtcn Azaleen seitens der österreichischen Firmen bei der Haudelskammer Wien einzureichen. Gründung einer Deutschen Blumenspcnden- Vermittlung Das Präsidium hat beschlossen, für die Mitglieder unseres Reichsverbands eine Blumenspenden-Ver- mittlnng einzurichten, womit den sich seit Jahren wiederholenden Anträgen entsprochen wird. Dee Aufruf, die Satzungen und der Vordruck für die Anmeldung können zufolge Raummangels erst ün der nächsten Nummer der „Gartenbauwirtschan" veröffentlicht werden. Wir machen aber schon fern darauf aufmerksam und empfehlen die Angelegen heit der regsten Beachtung. Mr „Warum geschieht nichts?!" Die Reichsregierung hat sich in ihrem Vier- jahresprogramm zwei große Ziele gesteckt und deren Erreichung als Voraussetzung eines na tionalen und wirtschaftlichen Wiederaufstiegs des deutschen Volkes bezeichnet: einmal die Rettung der Landwirtschaft vor dem drohen den Untergang und zum anderen die Behebung der Arbeitslosigkeit. Dieses Programm der Reichsregierung ist von allen Wirtschaftszwei gen am wärmsten und stärksten seitens des Gar tenbaus und der Landwirtschaft begrüßt wor den, da sie nur in einem grundsätzlichen Wan del in den Maßnahmen zum Schutze ihrer Er zeugung eine Möglichkeit zur Wiedergewinnung rentabler Wirtschaftsverhältnisse sehen und auf diese Notwendigkeit seit Jahren hingewiesen haben. Die Reichsregierung hat inzwischen be reits wichtige zollpolitische Maßnahmen zur Durchführung ihres Wirtschaftsprogramms ge troffen und hat auch für eine Reihe von Gar tenbauerzeugnissen die Zölle erhöht. Trotzdem ist in letzter Zeit oftmals die Frage zu hören gewesen: „Warum geschieht nicht das selbe für die übrigen Gartenbauerzeugnisse? Ist der Blumen- und Pflanzenbau oder ftt der Gemüse- und Obstbau bei diesem oder jenem besonders wichtigen Erzeugnis vergessen wor den?" Die Fragesteller vergessen, daß die für sämtliche G a r t e n b a u e r z e u g- nisse und Südfrüchte in den Han delsverträgen 1925 bis 192 7 ge bundenen Zölle erst gelöst sein müssen, ehe eine Aenderung der Zollhöhe durchführbar ist. Durch den Fortfall des deutsch holländischen Handelsvertrages wurden am 31. 12. 1932 eine Anzahl ha^delsvertraglicher Zollbindungen binfällig, durch die bei Frank-, reich ausgesprochene Kündigung und durch den Ablauf des deutsch.jugoslawischen Handelsver trags konnten gleichzeitig einige Gartenbau erzeugnisse wieder freigemacht und im Zollsatz erhöht werden. Daß dies bisher nicht in glei cher Weise z. B. für Blumenkohl, Gurken, Schnittblumen, Aepfel uff. geschehen ist, liegt daran, daß diese und zahlreiche weitere Garten bauerzeugnisse in den Handelsverträgen mit Italien, Belgien, der Schweiz, Oesterreich, Bul garien usf. weiterhin zollgebunden geblieben sind. Die bald mögliche Lösung auch dieser Bindungen i st ei ne der vor dringlichen handelspolitischen Aufgaben der Reichsregierung. Da jedoch die Kündigungsfristen der Handels verträge mit den genannten Ländern einen Zeitraum bis zu einem halben Jahre betragen, würde inzwischen wertvollste Zeit verloren gehen, in der der deutsche Gartenbau weiterhin ohne wirksamen Schutz bleiben müßte. Es ist deshalb die vordringlichste handelspolitische Aufgabe der Reichsregierung, die Einfuhr dieser Erzeugnisse durch eine je- derzeit mögliche autonome Kon tingentierung wirksam zu be schränken. Diese Kontingentierung ist nicht nur für die Einfuhr der noch handelsvertrag lich gebundenen Erzeugnisse erforderlich, son dern gleichfalls auch für die nicht mehr zoll gebundenen, weil das Ausland infolge Absatz mangels und Uebererzeugung im eignen Lande diese Erzeugnisse zu jedem Preis bei uns anbietet und der Zollschutz allein keine völlig wirksame Handhabe gegen diese Preisschleuderei bietet. Es ist also bei der Frage „Warum geschieht nichts?" die durch eine verfehlte Handelspolitik der letzten acht Jahre verursachte unglückliche handelspolitische Lage unseres Berufs zu be rücksichtigen. Eine grundlegende Aenderung dieses unerträglichen Zustandes ist auf Grund der eingegangenen handelspolitischen Bindun gen nicht von heute auf morgen möglich. E s ist jedoch d i e A u f g a b e d e r Reichs regierung, diese Aenderung dur ch b a I d m o g l i ch e L ö s u n g d e r h a n d els- vertraglichen Bindungen einzu leiten und umgehenddie autonome Kon tingentierung dnrchznführen. In diesem Sinne sind die Wünsche des Gartenbaus in diesen Tagen erneut auch seilens des Präsidiu m s bei den verantwortlichen Männern der Reichs regierung vorgebracht worden. Die dringende Notwendigkeit raschen Handelns wurde unter Hinweis aus die vorgerückte Jahreszeit dabei ganz besonders hervorgehoben. Or. 8.
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