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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 50.1933
- Erscheinungsdatum
- 1933
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193300001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19330000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19330000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 50.1933
-
- Ausgabe Nr. 1, 5. Januar 1933 -
- Ausgabe Nr. 2, 12. Januar 1933 -
- Ausgabe Nr. 3, 19. Januar 1933 -
- Ausgabe Nr. 4, 26. Januar 1933 -
- Ausgabe Nr. 5, 2. Februar 1933 -
- Ausgabe Nr. 6, 9. Februar 1933 -
- Ausgabe Nr. 7, 16. Februar 1933 -
- Ausgabe Nr. 8, 23. Februar 1933 -
- Ausgabe Nr. 9, 2. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 10, 9. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 11, 16. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 12, 22. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 13, 30. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 14, 6. April 1933 -
- Ausgabe Nr. 15, 13. April 1933 -
- Ausgabe Nr. 16, 20. April 1933 -
- Ausgabe Nr. 17, 27. April 1933 -
- Ausgabe Nr. 18, 4. Mai 1933 -
- Ausgabe Nr. 19, 11. Mai 1933 -
- Ausgabe Nr. 20, 18. Mai 1933 -
- Ausgabe Nr. 21, 25. Mai 1933 -
- Ausgabe Nr. 22, 1. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 23, 8. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 24, 15. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 25, 22. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 26, 29. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 27, 6. Juli 1933 -
- Ausgabe Nr. 28, 13. Juli 1933 -
- Ausgabe Nr. 29, 30. Juli 1933 -
- Ausgabe Nr. 30, 27. Juli 1933 -
- Ausgabe Nr. 31, 3. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 32, 10. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 33, 17. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 34, 24. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 35, 31. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 36, 7. September 1933 -
- Ausgabe Nr. 37, 14. September 1933 -
- Ausgabe Nr. 38, 21. September 1933 -
- Ausgabe Nr. 39, 28. September 1933 -
- Ausgabe Nr. 40, 5. Oktober 1933 -
- Ausgabe Nr. 41, 12. Oktober 1933 -
- Ausgabe Nr. 42, 19. Oktober 1933 -
- Ausgabe Nr. 43, 26. Oktober 1933 -
- Ausgabe Nr. 45, 9. Neblung (Nov.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 46, 16. Neblung (Nov.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 47, 23. Neblung (Nov.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 48, 30. Neblung (Nov.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 49, 7. Julmond (Dez.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 50, 14. Julmond (Dez.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 51, 21. Julmond (Dez.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 52, 29. Julmond (Dez.) 1933 -
-
Band
Band 50.1933
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- Gartenbauwirtschaft
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3.1933 rmen sind, s in der . Zander, hier sehr ten Malen ateinischcn z und die nüht, von setzung zu «nen sehr n Sprache genommen achen zu ie Leiter durchaus I^suäuer. 'tfleischig der deut- Vorjahr c 15 kM h 18 ctenfrage chen Sie abarber- - Heft 2, hen zuni äftsstelle prinzen- Adler". stagung r Früh es, ihrsver- empten, mstadt". cift. 2. ng 1933 iehrkurs Veihen- wir im :er Er b' Die jshaus- ichsver- ; Gärt- ^ragen :d um stitglie- ten. Neu hrsver- m, Ho- emein- , Ulm. ahmen ;eden n, zur tellung reiches >weren e Mit- s Ulm n. rg Hem ieben- . 252. über nupt- t. 2. Neu- rtung zreis- eichs- erent raus- zahl- b e u. <r in hres- über und gart, über schie- liges cka/! 117. nct«k mg. 4.30 -Gr. in lan- die . 2. nes. ebe- Ab- iden rgs- und el, irt, Ge il. >7! uck: er). Nr. 11 * Jahrgang 1933 SO. cis>- „Ssi'Iirisi' Qsi'ipisi'-SÖi'Ss" Berlin, 16. März 1933 Wirtschaftspolitische Mitteilungen Die neuen Rückzahlungsbedingungen für öffentliche Garkenbaukredite (H) Wir berichteten unter dieser Ueberschrift in der ,,Gartenbauwirtschaft" vom 9. d. Mts. über die mit den Kreditgebern — Reich, Ländern und Kom munen — am 21. 12. 1932 vereinbarten neuen Rückzahlungsbedingungen, deren Anwendung den Kreditgebern seitens des Reichsministeriums für Ernährung und Landwirtschaft empfohlen wurde. Dazu teilt der Preußische Minister für Wirtschaft und Arbeit mit einem am 1. 3. v. Js. an die Re gierungspräsidenten, den Oberpräsidenten in Char lottenburg und den Verbandspräsidenten in Essen gerichteten Erlaß noch folgendes mit: Darlehen zur Förderung des Früh gernüsc- bau es aus Mitteln der wertschassenden Arbeits- losensürsorge. Zur Behebung von Schwierigkeiten, die sich bei der Abwicklung der auf Grund des Ruuderlasses des Herrn Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten vom 6. März 1928 — I. 25 329 MfL./HI k 8 a Qen. 3/28 MfV. — zur Förderung des Frühgemüsebaus aus Mitteln der wertschaffen den Arbeitslosenfürsorge gewährten Kredite ergeben haben, hat das Preußische Staatsministerium (Kommissar des Reichs) durch Beschluß vom 17. Fe bruar 1933 auf Grund des § 37 des Staatshaus haltsgesetzes im Einvernehmen mit der Deutschen Gesellschaft für öffentliche Arbeiten genehmigt, daß die bisherigen Bedingungen hinsichtlich der Abwick lung der für den Frühgemüsebau aus Mitteln der wertschaffenden Arbeitslosensürsorge gewährten Darlehen wie folgt geändert werden: 1. Die bisherigen Rechtsverhältnisse müssen be stehen bleiben. Eine Ausschaltung der bisheri gen ersten Darlehnsnehmer ist unzulässig. 2. Die 1. Tilgungsrate, für die Darlehen ist am 1. Juli 1935 zu entrichten. 3. Die Tilgungsfrist für die zur Zeit bestehenden Darlehen wird nut Wirkung vom 1. Januar 1935 in der Weise festgelegt, daß die Jahres leistung des Darlehnsnehmers 6 v. H. des in Betracht zu ziehenden Darlehns beträgt, wo von 4 v. H. auf Zinsen und 2 v. H. auf Til gung unter Anrechnung der ersparten Zinsen entfallen. Bis zum 31. Dezember 1934 sind lediglich Zinsen für das jeweilige Darlehen in Höhe von 4 v. H. zu entrichten. 4. Die Zahlungstermine für Zins- und Tilgungs raten werden in der Folge auf den 1. Juli und 1. Oktober jedes Jahres festgesetzt, wobei sich die am 1. Juli zu zahlende Rate auf die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni und die am 1. Oktober zu zahlende Rate auf die Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember erstreckt. 5. Hält sich der Schuldner an die neuen Zah lungstermine und die neue Zahlungsweise, so sind die bis zum 21. Dezember 1932 ausgelau fenen Verzugs- und Stundungszinsen nieder zuschlagen. Zur Ausführung dieses Beschlusses des Staats ministeriums bestimme ich folgendes: Zu Ziff. 1): Den einzelnen Darlehnsnehmern kann ohne weitere Prüfung die genehmigte Erleich terung zugestanden werden. Nach den bisherigen Vom 1. April 1933 an werden neue Beitrags marken der Angestelltenversicherung ausgegeben. Die jetzt gültigen Beitragsmarken können bis zum 30. April 1933 verwendet oder bis zum 31. Juli 1933 bei den Verkaufsstellen umgetauscht werden. Der Herr Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft, Geheimrat Dr. Hugenberg, hat sich bereit erklärt, dem Ehrenausschuß der Jahresschau deutscher Gartenkultur in Hannover beizutreten. * Die holländische Einfuhr ist im Jahre 1932 um 6,31A> gestiegen, während die Ausfuhr nach Frank reich, Großbritannien und Belgien-Luxemburg um 20—257L geringer war als im Jahre 1931. Die hier und da Ende vergangenen Jahres in Holland lt. Boykottandrohnngen gegen deutsche Waren waren also völlig unberechtigt. Der Aufsatz „Wer hat Klage zu führen" wird besonderer Beachtung empfohlen. Die Reichsbahndirektion Ludwigshafen/Rh. gibt in ihrem ausführlichen Bericht (mit Einzelangaben) über den „Obst- und Gemüseversand aus der Pfalz mit der Eisenbahn im Jahre 1932" an, daß der Obstversand mit Bahn 8316 t, der Gemüseversand 24 728 t und 3829 Wagen Frühkartoffeln betrug. In Berlin hat sich der Obstbaumbestand seit 1913 verdoppelt. Bei der neusten Obstbaumzählung wur den in Groß-Berlin 2 327 915 Obstbäume ermittelt Davon entfallen 776 000 (33,3 A) auf Apfelbäume, 507 722 (21,8 Do) auf Birnbäume, 487 394 (20,9D°) auf Kirschbäume, 399 794 (17I D>) auf Pflaumen bäume, 127 000 (5,5 Do) auf Psirsichbäume, 13 032 (0,6 D°) auf Aprikosenbäume und 16 965 (0,7 Do) auf Walnutzbäume. Bestimmungen waren als erste Darlehnsnehmer öffentlich-rechtliche Körperschaften und gemein nützige Genossenschaften einschl. der Erwerbs-, Wirt schafts- und Absatzqenossenschaftcn aufgetreten. Nur diesen Darlehnsnehmern können daher die obigen Erleichterungen zugebilligt werden. Die ersten Dar lehnsnehmer können bei dieser Gelegenheit keines wegs von ihrer bisherigen Verpflichtung befreit und die zweiten Darlehnsnehmer eingeschaltet wer den. Gehen die ersten Darlehnsnehmer auf die neuen Bedingungen nicht ein, dann bleibt nichts anderes übrig, als die alten Darlehnsverträge und die bis herigen Zins- und Tilgungspläne weiter in Kraft zu lassen. Zu Ziff. 2 und 3): Die Erleichterung bezieht sich auf die am 21. Dezember 1932 bestehenden Rest darlehen. Etwa später gezahlte Tilgungsraten können aus die inzwischen fällig gewordenen Lei stungen verrechnet werden. Die bis zum 21. De zember 1932 nicht gezahlten Tilgungsraten sind dem Kapital wieder zuzuschlagen. Das sich er gebende Restdarlehen ist entsprechend der Ziff. 2) vom 1. Januar 1935 ab zu tilgen und nach Maß gabe der Ziff. 3) zu verzinsen und zurückzuzahlen Werden rückständige Tilgungsraten zum Kapital ge schlagen, dann ist" bei der Neuaufstellung der Zins- und Tilgungspläne zu berücksichtigen, daß für die rückliegende Zeit die Zinsen neu berechnet werden müssen, weil in den alten Zins- und Tilgungs plänen bei der Berechnung der Zinsraten davon ausgegangen ist, daß auch die einzelnen errechneten Tilgungsraten an den Fälligkeitstagen gezahlt wer den. Nach Ziff. 3) müssen von dem Restkapital die bis zum 31. Dezember 1934 fällig werdenden Zinsen in Höhe von 4 v. H. zu den Fälligkeitstagen ent richtet werden. Zu Ziff. 4): Die festgesetzten Zahlungstermine — 1. Juli und 1. Oktober jedes Jahres — entsprechen dem ausdrücklichen Wunsche der Vertreter des Gar tenbaus. An diesen Terminen muß daher in jedem Falle festgehalten werden. Nach der neuen Regelung sind inzwischen, da zwei Zahlungstermine festgesetzt worden sind, die Zinsen für die Zeit vom 1. Juli 1932 bis 31. Dezember 1932 fällig geworden. Sie hätten nach dieser Rege lung am 1. Oktober 1932 gezahlt werden sollen. Da die Aufforderung zur Zahlung dieser Zinsen erst auf Grund dieses Erlasses erfolgen kann, liegt ein Verschulden des Darlehnsnehmers an der ver späteten Zahlung nicht vor. Im Einvernehmen mit der Deutschen Gesellschaft für öffentliche Arbeiten erkläre ich mich damit einverstanden, daß die Zinsen auch dann als rechtzeitig eingegangen gelten, wenn sie bis zum 1. Mai 1933 der Staatskasse zugeführt werden. Zu Ziff. 5): Diese Regelung bezieht sich nicht aus die ganze rückliegende Zeit, sie ist vielmehr nur sür das Rechnungsjahr 1932 gedacht. Soweit die fällig .gewordenen und nicht gezahlten Tilgungsraten in die Erleichterung eingeschlossen werden, kommt die Einziehung von Verzugszinsen für diese Raten nicht in Frage, da durch den Zuschlag zum Kapital die Fälligkeit der einzelnen Raten wieder aufgehoben worden ist. Für die am 1. Juli 1932 fällig gewesene und verspätet gezahlte Zins- und Tilgungsrate kann auf Grund des Staatsministerialbeschlusses von der Einziehung von Verzugs- und Stundungszinsen für die Zeit bis zum 21. Dezember 1932 nur dann ab gesehen werden, wenn die rückständigen Beträge bis spätestens 1. Mai 1932 entrichtet werden. Es geht nicht an, erst abzuwarten, ob sich die Schuldner künftig an die neue Zahlungsweise halten werden. Denn dann würde die Abwicklung der Darlehen nur erschwert werden. Ich bitte, hiernach beschleunigt das Weitere zu veranlassen und mit den Darlehnsnehmern unter Hinweis auf den Staatsministerialbeschluß vom 17. Februar 1932 Nachtragsverträge abzuschließen Auf den Runderlaß des Herrn Ministers für Volks wohlfahrt vom 12. Januar 1929 — III K Is Qen. 90/28 — wird hierbei verwiesen. Abschriften der Nachtragsverträge, sowie der neuaufgestellten Zins- und Tilgungspläne sind mir zwecks Weitergabe an die Deutsche Gesellschaft für öffentliche Arbeiten binnen 5 Wochen vorzulegen. Sollte sich ein Dar lehnsnehmer mit den neuen Bedingungen nicht ein verstanden erklären, dann ist mir in gleicher Frist unter Angabe der Gründe der Ablehnung Mittei lung zu machen. Der Kommissar des Reichs: I. V.: Scbulrs. Ueber die von den übrigen Ländern sowie den Kommunen getroffenen Rückzahlungsbestimmungen werden wir nach erfolgter Veröffentlichung gleichfalls in der „Gartenbau Wirt schaft" berichten. vr. 8. Landhilfe und Gartenbau „In den bäuerlichen Betrieben, zu denen auch der Gartenbau gerechnet wird, ruht noch ein starker Kräftebedarf, der dem Arbeitsmarkt verloren geht, weil die Betriebe die Barlöhne nicht aufbringen und die bestehende Arbeitsüberlastung der Fa milienangehörigen, insbesondere der Bauersfrau, durch Einstellung fremder Arbeitskräfte nicht aus gleichen können. Auf der anderen Seite besteht die Notwendigkeit, die arbeitslose Jugend in Stadt und Land wieder an die Scholle heranzuführen, um da durch den Arbeitslosen nicht nur einen neuen Lebensinhalt zu geben, sondern insbesondere auch die Siedlungsfrage praktisch voranzubringen." Aus diesen Erwägungen heraus ist die „Landhilfe" ein gerichtet worden. Die Landhilfe hat die Ausgabe, jüngere Arbeits lose im Alter zwischen 16 und 21 Jahren als Helfer in zusätzliche landwirtschaftliche Beschäftigung zu bringen. Dadurch soll die Familienwirtschaft er halten und gefördert und bei den Helfern die zur Ueberwindung der Not unserer Zeit erforderlichen Eigenschaften entwickelt und gefördert werden. Gewährt wird Landhilfe nur für zusätzliche Ar beitskräfte. Eine Arbeitskraft ist nur dann als zu sätzlich anzusehen: 1. wenn sie gegenüber dem entsprechenden Ka lendervierteljahr des Vorjahres in dem be treffenden Betriebe mehr beschäftigt wird und 2. wenn sie ohne die Förderung nicht beschäftigt werden würde. Weitere Voraussetzung ist, daß es sich bei dem Aufnahmebetrieb um eine „Familienwirtschaft" handelt. Als „Familienwirtschaft" werden solche Betriebe angesehen, in denen das Zusammenleben aller im Betriebe beteiligten Personen familienhaf ten Charakter trägt. Es müssen also die darin be schäftigten fremden Arbeitskräfte ausgesprochenen Familienanschluß haben. Hierauf wird deshalb be sonderer Wert gelegt, weil ein Hauptzweck der Maß nahme in der Ausübung des erzieherischen Ein flusses des Familienoberhauptes auf den Helfer ge sehen wird. Für Helfer, mit denen ein mindestens sechs monatiger Arbeitsvertrag abgeschlossen worden ist, wird je nach Lage des Einzelfalles eine Beihilfe gewährt, die für männliche Helfer höchstens 25 KN, sür weibliche höchstens 20 Ml im Monat beträgt. Bei Verlängerung des Arbeitsverhältnisses aus mindestens 12 Monate bleibt die Gewährung einer Prämie in Fällen guter Ausbildung der Helfer Vor behalten. Der Betriebsinhaber ist verpflichtet: 1. den Helfer in die Hausgemeinschaft aufzuneh- men und ihm eine eigene Tätigkeit und eine gewisse Mitverantwortung in dieser Gemein schaft zu geben, 2. den Helfer in alle im Gartenbaubetriebe vor kommenden Arbeiten einzuführen und ihm alle Kenntnisse zu vermitteln, die zur späteren selbständigen Führung einer eigenen Wirt schaft unentbehrlich sind, 3. dem Helfer die ihm zustehende Vergütung so wie ausreichende kräftige Kost und gesundheit lich einwandfreie Unterkunft zu gewähren und den der Vermittlung zugrundeliegenden Ar beitsvertrag auch im übrigen genau einzu halten. Der Helfer hat nicht nur die ihm obliegenden Ar beitsaufgaben gewissenhaft zu erfüllen, sondern sich auch insbesondere in die Familiengemeinschaft ein zuordnen und alle Verrichtungen zu übernehmen, die in einer solchen üblich sind. Anträge von Betriebsinhabern auf Gewährung der Förderung sind auf besonderen Vordruck bei der Gemeindebehörde des Wohnortes einzureichen. Ausfuhr nach Oesterreich Azaleen und Blutenpflanzen Auf Grund der bei der österreichischen Regie rung seitens des Reichsverbandes mit Unter stützung des Reichsministeriums für Ernäh rung und Landwirtschaft und der Deutschen Gesandtschaft in Wien erhobenen Vorstellungen hat die österreichische Regierung nunmehr be stimmt, daß 1. Azaleen ab 1.4. d. Is. mit 5 0 A> der 1931 getätigten Einfuhr und 2. Blutenpflanzen in blühendem und nichtblühendem Zustand (Jung pflanzen) jederzeit zu 100A der 1931 erfolgten Einfuhr wieder zur Einfuhr zugelassen werden. Bezüglich der „immergrünen Pflanzen", für die gleichfalls die Aufhebung des Einsuhrbewil ligungszwangs gefordert worden war, sowie bezüglich der Forderung auf Aufhebung des Einfuhrbewilligungszwanges für gewisse Ge müse- und Obstarten im kleinen Grenzverkehr (Bodensee) liegt eine Stellungnahme der öster reichischen Regierung noch nicht vor. Sie wird angemahnt und das Ergebnis in der „Garten- bauwirtschast" veröffentlicht werden. Vr. 8. Wer hat Klage zu führen? Deutschland auch 1932 der beste Kunde Hollands! Aufschlußreiche deutsch-holländische Statistik Der nachfolgende auszugsweise wie dergegebene Aufsatz aus der „Berliner Börsen-Zeitung" Nr. 119 vom 11. 3. 33 dürfte für unsre Leser besondres Inter esse haben. Immer wieder hat man im vergangenen Jahr in Holland und auch in Deutschland hören können, daß das holländische Geschäft mit Deutschland katastrophal zurückgegangen sei. Die Holländer haben es systematisch jedem Vertreter, der etwas verkaufen wollte, klar zu machen versucht, daß Deutschland Hollands Landwirtschaft zugrunde richte. Zahlen beweisen das Gegenteil. Die Aus fuhr nach Deutschland ist gestiegen. Der Aufsatz sollte bei allen Stellen, bei denen jetzt über die Schutzmaßnahmen für den Gartenbau beraten wird, besonders be achtet werden. Die Schriftleitung. „In der holländischen Presse wird immer wieder über die ungünstige Gestaltung der holländischen Handelsbilanz im Verhältnis zur deutschen geklagt. Eine nähere Betrachtung des Außenhandels der Niederlande mit verschiedenen Ländern läßt aber mit Deutlichkeit erkennen, daß die deutsche Wirt schaft sich, entgegen der holländischen Auffassung, auch in der Wirtschaftskrise und zur Zeit der hol ländischen Boykottmaßnahmen gegen deutsche Waren nicht nur als ein durchaus kaufwilliger, son dern sogar als ein besserer Kunde als andere Ab nehmer der Niederlande bewährt hat. Zunächst zeigt bereits ein Vergleich der Einfuhr der wichtigsten landwirtschaftlichen Ausfuhrerzeugnisse Hollands nach Deutschland in den Jahren 1931/32, daß der holländische Export nach Deutschland nicht zurück gegangen, sondern sogar gestiegen ist. Die folgende Aufstellung vermittelt hiervon ein sehr eindrucks volles Bild: Einfuhr aus Holland nach der deutschen Statistik Stat. Nr. Ware i931 Menge ck? >932 Menge ckr <932 in " o von rssr 136 Eier v. Federvieh . . 748 288 895 154 119 126a 1000 Stück Schmalz o. Schweinen 26 560 43 531 I<>4 109 s Schweine-Speck, frisch <28 575 19175. >49 129 Talg von Rindern und Schafen 6 037 6 397 106 33 a Rotkohl >61 310 202 605 >25 3-b Weißkohl 8 228 1v4 806 205 3ic Wirsingkohl 79 755 ,04 890 131 33 e Tomaten 260 915 333 452 >28 33 n Zwiebeln 74 019 106 481 144 45a Tafeltrauben, frisch . 16 24 682 >46 47 s Aepfey frisch 69 287 184 123 265 Diese Entwicklung ist nmso bemerkenswerter, als die Kaufkraft der deutschen Verbraucher gerade im Jahre 1932 stark zurückgegangen ist und infolge dessen auch der Verbrauch an derartigen landwirt schaftlichen Edelerzeugnissen in seiner Gesamtheit abnahm. Bei natürlichem Ablauf der Wirtschafts verhältnisse hätte Holland also eine Verschlechterung seiner Absatzmöglichkeiten nach Deutschland erwar ten müssen. Das Gegenteil trat aber ein. Die Ein fuhr Hollands nach Deutschland stieg insgesamt der Menge nach nm 6,31A>. Wertmäßig hat die nieder ländische Ausfuhr nach Deutschland allerdings einen Rückgang von 29,81A> zu verzeichnen. Diese ent gegengesetzte Entwicklung des Einfuhrwertes im Verhältnis zum Anwachsen der Einfuhrmenge läßt aber mit aller Deutlichkeit erkennen, daß die hol ländische Einfuhr für unsere landwirtschaftliche Edelproduktion ganz besonders nachteilig wirken mußte. Die holländische Einfuhr verdrängte nicht nur durch ihre größere Menge in stärkerem Um fang als im Vorjahr deutsche landwirtschaftliche Er zeugnisse, sondern belastete vor allem auch dadurch den deutschen Markt in sehr nachteiliger Weise, weil die Preise der eingeführten Produkte besonders niedrig lagen. Dies hat seinen Grund vor allem in dem bei Holland üblich gewordenen Verfahren, durch ein ausgebautes Organisationswesen am hol ländischen Binnenmarkt die Preise für die land wirtschaftlichen Erzeugnisse den Bedürfnissen der holländischen Produzenten entsprechend zu gestalten und die verbleibenden Ueberschüsse an landwirt schaftlichen Erzeugnissen um jeden Preis im Aus land, das heißt vor allem in Deutschland zu ver werten, da die Exportmöglichkeiten nach anderen Ländern immer geringer wurden. Berichtigung. In dem Artikel „Berufsständische Vertretung" be findet sich ein Druckfehler. Es sollte nicht heißen „. . . . Allerdings muß sich der Gartenbau auch darüber klar sein, daß er als geschlossenes Ganzes auftreten wird, und nun für jede einzelne . . sondern: „nicht für jede einzelne . ,
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