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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 50.1933
- Erscheinungsdatum
- 1933
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193300001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19330000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19330000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 50.1933
-
- Ausgabe Nr. 1, 5. Januar 1933 -
- Ausgabe Nr. 2, 12. Januar 1933 -
- Ausgabe Nr. 3, 19. Januar 1933 -
- Ausgabe Nr. 4, 26. Januar 1933 -
- Ausgabe Nr. 5, 2. Februar 1933 -
- Ausgabe Nr. 6, 9. Februar 1933 -
- Ausgabe Nr. 7, 16. Februar 1933 -
- Ausgabe Nr. 8, 23. Februar 1933 -
- Ausgabe Nr. 9, 2. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 10, 9. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 11, 16. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 12, 22. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 13, 30. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 14, 6. April 1933 -
- Ausgabe Nr. 15, 13. April 1933 -
- Ausgabe Nr. 16, 20. April 1933 -
- Ausgabe Nr. 17, 27. April 1933 -
- Ausgabe Nr. 18, 4. Mai 1933 -
- Ausgabe Nr. 19, 11. Mai 1933 -
- Ausgabe Nr. 20, 18. Mai 1933 -
- Ausgabe Nr. 21, 25. Mai 1933 -
- Ausgabe Nr. 22, 1. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 23, 8. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 24, 15. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 25, 22. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 26, 29. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 27, 6. Juli 1933 -
- Ausgabe Nr. 28, 13. Juli 1933 -
- Ausgabe Nr. 29, 30. Juli 1933 -
- Ausgabe Nr. 30, 27. Juli 1933 -
- Ausgabe Nr. 31, 3. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 32, 10. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 33, 17. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 34, 24. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 35, 31. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 36, 7. September 1933 -
- Ausgabe Nr. 37, 14. September 1933 -
- Ausgabe Nr. 38, 21. September 1933 -
- Ausgabe Nr. 39, 28. September 1933 -
- Ausgabe Nr. 40, 5. Oktober 1933 -
- Ausgabe Nr. 41, 12. Oktober 1933 -
- Ausgabe Nr. 42, 19. Oktober 1933 -
- Ausgabe Nr. 43, 26. Oktober 1933 -
- Ausgabe Nr. 45, 9. Neblung (Nov.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 46, 16. Neblung (Nov.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 47, 23. Neblung (Nov.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 48, 30. Neblung (Nov.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 49, 7. Julmond (Dez.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 50, 14. Julmond (Dez.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 51, 21. Julmond (Dez.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 52, 29. Julmond (Dez.) 1933 -
-
Band
Band 50.1933
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- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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Persönttche Mitteilungen Die Bez.-Gr. Westfalen-Süd hatte in kurzer Zeit den Tod zweier Mitglieder zu beklagen. Am 3. Februar d. Js. mußten wir unsern Reinh. Schneider, Hagen-Vorhalle, zur ewigen Ruhe betten. — Mit bescheidenen Mit teln gründete R. Schneider vor etwa dreißig Jahren seinen Betrieb in -Herdecke-Vorhalle. Durch eisernen Fleiß, verbunden mit großer Fachrt-nntnis, hat er es verstanden, sein Geschäft zu der heutigen achtunggebietenden Höhe zu führen, so daß es in Fachkreisen als Musterbetrieb gilt. Eine schwere Krankheit, die auch seinen Tod her beiführte, -hinderte ihn in den letzten Jahren, an dem regelmäßigen Besuch der iAruppenversammlungen, und wir freuten uns besonders, wenn er es trotzdem möglich machte, an den Verhandlungen teilzu nehmen. Gern haben wir seinen Rat gehört und seinen humorvollen Worten gelauscht. Daß Reinh. Schneider angesehen und beliebt war, bezeugte das zahlreiche Traucrgcfolge aus Kollegenkrcisen und der Stadt Vorhalle. Möge ihm die Erde leicht sein! Am lO. Februair d. Js. haben wir die sterbliche Hülle unseres Seui^rs Joses Böckelmann, Menden, Kreis Iserlohn i. W., der Erde übergeben; einer der wenigen noch lebenden Gründer der Gruppe Westsalen-Süd ist damit von uns gegangen. Kollege Böckelmann, der das gesegnete Alter von 81 Jahren erreichte, war bis vor wem- gen Jahren ein^ der aktivsten Mitglieder der Gruppe. Eine Ver sammlung ohne ihn war nicht zu denken. Aus dem Born seiner langen und reickjen Erfahrungen gab er uns jungen Mitgliedern sachliche und orgnnisatorische Ratschläge, die wir gern angenommen und ausgesührt h aben. Die große Beteiligung an seiner Beisetzung zeugte von der Beliebtheit und Wertschätzung'des Heimgegangenen. Die Gruppe Westfalen-Süd wird ihren Kollegen ein ehrendes An denken bewahren. Mius lAeakel, Obmann. Vor kurzem »erstarb unser liebes Mitglied Otto Richter in Gollma b. Landsberg, Bez. Halle. In all der schweren Zeit hat unser Kollege dem Reichsverbmid die Treue gehalten und war immer ein eifriger Versamn9"ngsbesucher. Er hat es verstanden, seinen Betrieb durch alle Fähruche her Nachkriegszeit mit nie ermüdendem Fleiß hin-, durchzubringen. Seine Spezialität waren „Rex"-Begonien, die er neben andern Sachen meisterlich kultivierte. Viel zu früh ist der Zweiundsechzigjährige den Seinen genommen. Möge ihm die Erde leicht seins sm Bez.-Gr. Mittlerer Saalekreis. lVlax üeonkarckt, Schriftführer. Der Gartenbaudirektoi l. R- H. Schupp in Pirna-Rottwerndorf beging am 27. Februar d. I. seinen 60. Geburtstag. Geboren zu Wiesbaden erwarb er sich die Grundlagen der Berufspraxis in ver- schiednen Gartenbau-, Bauurschulen- und Obstbnubetrieben und die fachwissenschaftliche Äusbildnug aus der damals königlichen Lehr- anstalt für Obst-, Wein- und Äarlenbau zu Geisenheim/Rhein. 1898 übertrug Rittergutsbesitzer Degenkolb, einer der bekanntesten älte ren Pomologen, ihm die Leitung her Obstkulturen, Baumschule und der Obstkelterei seines Ritterguts Rottwerndorf bei Pirna. Diese Stelle hat der Jubilar auch unter den späteren Besitzern des Gutes, zuletzt in Diensten der Stadt Pirna, bis zu seinem Heber« tritt in den Ruhestand am 1. April 1923 innegehabt. Gartenbau- direktor Schupp ist nicht nur durch seine langjährigen Arbeiten auf dem genannten Obstgut, sondern auch durch seine Tätigkeit bei vielen Obstausstellungen und Obstmärklen, dann als Fachredncr, durch sei nen Obstbau-Unterricht an der Landwirtschaftsschule Pirna, die Ausbildung vieler Banmpsleger und sein« Stellungnahme zu man- chrn Zeitfragen des Obstbaus weit üb»^ die Grenzen seines engeren Arbeitsbezirks bekannt, daneben im engeren Kreise aber auch durch sei« mit rheinischem Humor gewürztes Erzählertalent. Der Bezirks- Obstbauverein Pirna hat ihn zu seinem Ehrenmitglied ernannt. Am 7. März blickt Hoflieferant Klüver, Inhaber der gleichnamigen Firma und Hofblumenhandlnng zu Schwerin i. Mecklbg., auf das 40jährige Bestehen seines Betriebs zurück. Klüver hat es bis heute verstanden, sowohl seinen gärtnerischen Betrieb als auch sein Blumengeschäft den Anforderungen der heutigen' Zeit anzupasseu. Er hat in den verflossenen vierzig Jahren daS hollste Vertrauen seiner Kundschaft erworben und erreicht, daß sein Geschäft sich weit über Mecklenburgs Grenzen hinaus des besten Ruis erfreut. Herr Klüver erlernte die Gärtnerei in der Großhec zoglichen Hof gärtnerei in Schwerin, in die er am 7. April 1884 eüntrat, war in dem Botanischen Garten zu Berlin und in den Königlichen Gärt nereien des Neuen Palais in Sanssouci bei Potsdam tätig, wo er sich besonders eingehende Kenntnis in den Topfpflanzen kulturen er warb. Damals schon bewies er Kenntnis und Geschmack b ei der Ver wendung modernen Blumenschmucks, und so wurde er he i Anwesen heit der kaiserlichen Familie im Neuen Palais mit der Btg.mendeka- ration und der Ausschmückung der Wohnräume betraut, Zu seiner weiteren Ausbildung besuchte er die Höhere Gärtnerlehrawstalt in Proskau. Am 7. März 1893 eröffnete er im elterlichen Hause' in der Wallstraße seine Gärtnerei. Am 29. September 1904 crnanHte ihn S. Kgl. Hoheit der GQßherzog von Mecklenburg-Schwerin u nd im Jahre 1908 der Prinz Heinrich der Niederlande zu seinem Ho fliese-' ranken: am 26. März 1916 endlich verlieh die verstorbene Großher zogin Marie seinem Geschäft den Titel „Hobslnmenhandlui^,, , In den letzten Jahren Ist der Betrieb durch Bau von Gewächs häusern und durch Erweiterung und Abrundung der Gärtnerei am Obotritenring noch wesentlich erweitert worden. Wir wünschen dem erfolgreichen Jubilar noch manches Jahr rüstigen Schaffens in sei nem Beruf. Pros. Dr. Ebert-Berlin hat einem Ruf, an der im Entstehen begriffenen Landwirtschaftlichen-Veterinärmedizinischcn Hochschule in Ankara (Türkei) eine ordentliche Professur des Garten-, Obst- und Weinbaues und das Direktorial über das gleichnamige Institut zu übernehmen, nicht Folge geleistet, sondern sich entschlossen, seins Tätigkeit im Reichsverband des deutschen Gartenbaues beizubehalten. Bücherschau Gemüse, Obst und Siidsriichte im Deutsche» Reich. Von Dr. Lud- wig Samueü (Berichte über Landwirtschaft, 69. Sonderheft.) Der deutsche Gartenbau ist in der amtlichen Statistik bisher un gewöhnlich stark vernachlässigt worden. Fast alle Arbeiten und Vor schläge, die die agrarpolitische Förderung und Stützung des Garten baus zum Ziel hatten und Zahlen über Produktion und Absatz im deutschen Gartenbau enthielten, stützten sich daher zum großen Teil auf Schätzungen, die teilweise erheblich voneinander abweichen. Es ist nicht verwunderlich, daß infolgedessen in manchen lebenswichtigen Fragen des Gartenbaus erhebiiche Unsicherheit herrscht, die der agrarpolitischen Zielsetzung nicht dienlich ist. So fehlt es an einer regelmäßigen und lückenlosen Anbauflächen- und Erntcstatistil für den Gartenbau und auch die offizielle Verkehrsstatistik, der der Ver fasser als Erkenntnisgrundlage — zur Ermittlung der Marktumsähe — die größte Bedeutung beimißt und deren er sich bedient, weist mangels Einbeziehung des Fuhrwerk- und Kraftwagenverkehrs er hebliche Lücken auf. Der Verfasser stand daher bedeutenden Schwie rigkeiten gegenüber, als er sich zu oer Aufgabe entschloß, durch Er mittlung der Marktumsätze an In- und Auslandsware nicht nur im ganzen, sondern auch nach den einzelnen Produkten und den Ver- jorgungsgebieten getrennt die wissenschaftlichen Grundlagen für planmäßige Ausnutzung der zweifellos großen Möglichkeiten einer Ausweitung der gartenbaulichen Porduktion zu schaffen. Auch er konnte Schätzungen nicht vermeiden, wenn er die Lücken der Ver kehrsstatistik schließen wollte. Er mußte dabei vielfach indirekte Methoden anwenden und hat zur Kontrolle und Ergänzung der von ihm ermittelten Ziffern auch die Ergebnisse andrer Schätzungen, so die Kutzschenbachs, Hempels, der hanseatischen Handelskammern, amtliche Verbrauchsermittlungen u. a. m. benutzt. Auch bei ihm ist dabei der Ausgangspunkt die Bodennutzungserbebung von 1927. Durch Berechnungen über den Gesamtverbrauch, durch Ernteermitt lungen und Schätzung der Absatzquoten erhielt er das Material, das ihn in den Stand versetzte, auch den statistisch nicht erfaßten. Fuhrwerks- und Kraftwagenverkehr zu schätze». Bei der Aufteilung des so geschätzten Gesamtumsatzes aus die einzelne» Versorgungs gebiete biente ihm die sorgfältige Berücksichtigung der Bevölkerungs struktur als besondres Mittel, Fehlerquellen möglichst zu vermeiden. Von welcher Seite nian auch an die Prüfung seiner Arbeitsmethode herangeht, man kommt gerade in Ansehung der Lückenhaftigkeit der statistischen Unterlagen zu dem Ergebnis, daß der Verfasser mit außerordentlicher Sorgfalt vorgegangen ist. Wenn sich in seiner Arbeit nach dem wünschenswerten Ausbau der Gartenbaustatistik Fehler Herausstellen sollten, so dürften sie sich auf Fehlschätzungen beschränken, die immer und jedem möglich sind. Aber auch dann würde seine Methode grundsätzlich erfolgversprechend bleiben, wo mit nicht gesagt sein soll, daß nicht ein Ausbau z. B. der amtlichen Verbrauchs-, Anbau- und Ernlestatistik nach den auch vom Verfasser empfohlenen und früher schon vom Reichsverband des deutschen Gartenbaues geforderten Richtungen hin, also die Neuschaffung und Verbesserung von Erkeuntnisgrundlagen auch andre Methoden zur Folge haben kann. Bis dahin indessen dürfte die Arbeit des Ver fassers methodisch, wissenschaftlich und praktisch maßgebend bleiben und ihre Ergebnisse in der Tat einen hohen Wahrscheinlichkeitsgrad besitzen, wenn sie auch zum großen Teil auf Schätzungen beruhen. l)r. Oür. Die Chemie des Gärtners in ihren Grundzügen. Von K. Hol der-Egger, 2. Ausl. (Gärtnerische Lehrhefte, 29). Verl. Paret), Berlin, 1,70 KK. Die zweite, neubearbeitete und vermehrte Auflage der „Chemie des Gärtners" ist erschienen, immerhin ein Zeichen, daß das Büchlein innerhalb der letzten fünf Jahre sich viele Freunde erworben hat. Die einfache, klare Darftellnngsweise sei besonders betont, die es dem jungen Gürtner leicht macht, Verständnis für die wichtigsten chemi- schn Vorgänge, wie sie insbesondere mit unserm Beruf zusammen hängen, zu gewinnen. In der neuen Auflage ist auch die dem Gärt ner besonders interessierende Frage der Enthärtung und Entbasung des Wassers behandelt, ferner sind kurze Kapitel über Aluminum, Jod, Fluor, Arsen hinzugekommen. 8cki. Rundfunk Freitag, 17. März 1933: Redner: Oberlandwirtschaftsrnt Victor. Thema: „Die gemeinschaftliche Benutzung von Maschinen". 8 T'Z co aa aa e S.März 1933 Schriftleitung: K. Siegmund Nr. 2 Steuererklärungen bis US. März abgeben! Für die Abgabe der Steuererklärungen 1931/32 verbleibt es noch bei den alten Vorschriften, die wir in der „Steuer- und arbeitsrecht lichen Rundschau' vom 2. Febr. 1933 besprochen haben. Kurz zu- sammengesaßt ist danach jeder Steuerpflichtige — auch der Be triebsinhaber, der gärtnerisches Einkommen unter 6000 M erzielt und deshalb steuerfrei ist — zur Abgabe der Steuererklärung ver pflichtet, wenn ihm das Finanzamt einen Steuer erklärung svordruck zu gesandt hat. Ohne Aufforde rung ist die Steuererklärung abzugeben, wenn 1. das Einkommen 1931/32 M 8000,— übersteigt, oder 2. ordnungsmäßige Bücher geführt werden oder auf Grund ge setzlicher Vorschriften zu führen sind. In die Steuererklärung ist das Gesamteinkommen einzujetzen. Damit gibt der Betriebsinhaber keineswegs zu, daß das volle Ein kommen der Steuer unterliegt. Die Feststellung, ob und wieweit das Einkommen auf Grund der landwirtschaftlichen Einheitssteuer zur Steuer heranzuziehen ist, hat erst das Finanzamt an Hand der abgegebenen Steuererklärung zu treffen. Für den Erwerbsgärtner kommt es jetzt darauf an, seine Einkünfte richtig zu erklären und als „Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft" einznsetzen. In der Steuererklärung sind 8 Einkommensarten vorgesehen: 1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft und Gartenbau, 2. aus Gewerbe, 3. aus freien Berufen, 4. aus Lohn und Gehalt, 5> . aus Kapitalvermögen, , 6. aus Vermietung und Verpachtung, 7 . aus Renten und Altenteilen, 8 aus Spekulationen und Provisionen. Der Einreihung des gärtnerischen Einkommens in die erste Gruppe kommt große Bedeutung zu, weil die Befreiung der ersten Ml 6000,— von der Einkommensteuer nur für diese Gruppe gilt. Der Gartenbau gehört in vollem Umfange zur ersten Gruppe, die Art der Bodenbewirtschaf.ung und die Art des Absatzes spielt da bei keine Rolle. Selbst dann, wenn nebenher in nicht allzn großem Umsange Handel mit fremden Erzeugnissen betrieben wird, gilt das gesamte Einkommen als landwirtschaftliches (vgl. Steuer- und arbeitsrechtliche Rundschau Nr. 9 vom 15. Sept. 1932). Zur zweiten Gruppe „gewerbliche Einkünfte" gehört nur das Einkommen, was durch eine gewerbliche Tätigkeit erzielt wird, die mit dem Erzenger betriebe in keinem Zusammenhang steht, also z. B. aus einem neben her betriebenen Kolonialwarengeschäst. Den Erwerbsgärtner interessieren die anderen Einkommensartcn entweder überhaupt nicht oder nur in geringem Maße. Die Gruppe 4 „Lohn und Gehalt" hat Bedeutung für den Friedhofs- aärtner und den Kreissachverständigen, die Gehaltsbezüge haben. In die Steuererklärung muß das volle Gehalt eingesetzt werden, anch wenn schon Lohnsteuer gekürzt worden ist. Die gekürzte Lohn steuer wird im Bescheid auf die Einkommensteuer angerechnet. Zur Gruppe 5 „Einkommen aus Kapitalvermögen" gehören die Zinsen, die der Erwerbsgärtner bezogen hat. Sind die Kapitalien, die die Zinsen abwerfen, im Interesse des Betriebes angelegt, so gehören die Zinsen zum gärtnerischen Einkommen (z. B. Aktien an Konservenfabriken, Anteile an Ein- oder Verkaufsgcnosseuschaften usw. vgl. „Steuer- und arbeitsrechlliche Rundschau" Nr. 10 vom 20. Okt. 1932). Besondere Beachtung verdient die Gruppe 6. Zum Einkommen aus Vermietung und Verpachtung gehört z. B. das Mieteinkom- men aus einem Mietwohngrundstück oder der Pachtzins aus der Verpachtung eines Gesamtbetriebes. Nicht hierher, sondern zur ersten Gruppe ist der Pachtzins zu rechnen, der dnrch die gelegentliche Ver pachtung eines kleinen Teiles des Grundbesitzes erzielt wird. Eben falls nicht hierher, sondern zur ersten Gruppe gehört der Mietwert der eigenen Wohnung, solange sie nicht über den Rahmen einer üblichen gärtnerischen Wohnung hinausgeht (vgl. „Steuer- und arbeitsrechtliche Rundschau" Nr. 11 vom 24. 11. 1932). Die Einkommenarten von 2 bis 8 werden voll zur Einkommen steuer herangezogen, d. h. die landwirtschaftliche Einheitsstener gilt nicht für sie.' Es ist deshalb bei Erklärung derartiger Einkünfte be- darauf zu legen, daß alle Ausgaben gekürzt werden, „'n dem betreffenden Einkommen zusammcnhüngen. Es ginge Betriebsinhaber Ausgaben für sein Miet grundstuck (Instandsetzungskosten, Grund- und Hauszinssteuer, Zins- lasten usw.) vom gärtnerischen Einkommen kürzt, für das er owieso steuerfrei ist und gleichzeitig seine vollen Mieteinnahmen versteuert. Da der Einkommensteuer nur der Neberschuß der Einnahmen über die Angaben unterliegt, müssen die Ausgaben für jede Einkom mensart forgfaltig getrennt werden. Die mit dem Mietqrundstück zusammenhängenden Aufwendungen sind von den Mieteinnahmen zu kurzen. Beispiel: Jahresmicteinnahmc . . . . M 1800,— Ausg, ben: Nntcrhaltungs- und Instandsetzungskosten. . . M 450,— Grund- und Hauszinssteuer . Mi 600,— Zinslasten . . . . ... M 400,— Sonstiger (Versich. usw.) . . Mi 100,— 1550,— Einkommen aus Vermietung . . M 250,— Das Gleiche gilt auch für das gärtnerische Einkommen. Abzugs- fühig sind alle Werbungskosten, d. h. alle Aufwendungen, die zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung des Betriebes und der Ein künfte gemacht worden sind. Hierzu gehören u. a. Löhne, Mieten, Gebäudeunterhaltungskosten, Versicherungen usw., ferner auch Grund- und Gewerbesteuer, Umsatzsteuer lind andere öffentliche Äb- gabcn, nicht aber persönliche Abgaben wie Einkommen-, Krisen-, Bürger- und Reichsvermögenstcuer. Schließlich rechnen zu den ab zugsfähigen Beträgen anch die Abschreibungen und die Verlustvor- träge der letzten beiden Wirtschaftsjahre, die buchführende Erwerbs gärtner geltend 1 achen können. Den Verlust können nach einem Ministcrialerlaß vom 30. 1, 1930 auch Kleinbetriebe mit verein fachter Buchführung vortragen, wenn die Bücher vollständig, ord nungsgemäß nnd sächlich richtig geführt sind. Ans Antrag kann das Finanzamt gemäß § 56 Eink.St.G. beson dere Steuerermäßignugcn gewähren, wenn die Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen beeinträchtigt wird z. B. dnrch 1. Krankheiten des Bet'riebsinhabers und seiner Ange hörigen, 2. Verschuldung, soweit sie durch unvorhergesehene Fälle einge treten ist und getilgt werden muß, 3. Unte r st ü tz ü n g'mittelloser Angehöriger, 4. A n s b i l d n n g s k 0 st e n für die Kinder, 5. A u s st e u e r b e s ch a f f u n g für die Tochter. Die Anträge sind gleichzeitig bei Abgabe der Steuererklärungen den» Finanzamt einzureichen. Voraussetzung für die ErmäßigUngs- antrüge ist, daß das Gesamteinkommen Mt 30 000,— nicht übersteigt. Steuerfrei sind bekanntlich die ersten Mt 6000,— der Einkünfte ans Gartenbau. Sollte dies vom Finanzamt bei der Veranlagung und Erteilung des Bescheides nicht berücksichtigt werden, ist ein recht zeitiger Einspruch notwendig Wegen der sonstigen steuerfreien Beträge sei auf die weiteren Ver öffentlichungen in der „Gartenbanwirtschaft" und auf die „Steuer- rechtlichen Merkblätter für Gartenbaubetriebe" verwiesen. öl. Nach Fertigstellung des Satzes geht uns erst der langerwarlete Erlaß des Reichsministers der Finanzen (3. 3. 33 — S. 2209 — 70/111) zu. Der Abschnitt 6 dieses Erlasses bringt über die Einkünfte ans Land- und Forstwirtschaft folgende Ausführungen, die eine Erweiterung des obigen Aufsatzes bedeuten: „I. Landwirtschaftliche Einheitsstcuer. 1. Nach der Anpassungsverordnnng von» 23. Dezember 1931 Erster Teil Kapitel I Artikel 5 (RGBl. 1 S. 779, 780) gelten die Vor schriften der 88 28a, 57a EStG, erstmals für das Wirtschaftsjahr 1931/32. Diese Vorschriften sind also bei der Veranlagung für 1932 nicht uur bei den Steuerpflichtigen, deren Stenerabschnitt das land wirtschaftliche Wirtschaftsjahr ist, sondern auch bei den Pflichtigen, deren Stenerabschnitt das Kalenderjahr ist, insbesondere also bei Handwerkern und Kleingeioerbetreibenden mit landwirtschaftlichem Nebeneinkommen, anzurvenden. - -
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