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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 50.1933
- Erscheinungsdatum
- 1933
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193300001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19330000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19330000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 50.1933
-
- Ausgabe Nr. 1, 5. Januar 1933 -
- Ausgabe Nr. 2, 12. Januar 1933 -
- Ausgabe Nr. 3, 19. Januar 1933 -
- Ausgabe Nr. 4, 26. Januar 1933 -
- Ausgabe Nr. 5, 2. Februar 1933 -
- Ausgabe Nr. 6, 9. Februar 1933 -
- Ausgabe Nr. 7, 16. Februar 1933 -
- Ausgabe Nr. 8, 23. Februar 1933 -
- Ausgabe Nr. 9, 2. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 10, 9. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 11, 16. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 12, 22. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 13, 30. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 14, 6. April 1933 -
- Ausgabe Nr. 15, 13. April 1933 -
- Ausgabe Nr. 16, 20. April 1933 -
- Ausgabe Nr. 17, 27. April 1933 -
- Ausgabe Nr. 18, 4. Mai 1933 -
- Ausgabe Nr. 19, 11. Mai 1933 -
- Ausgabe Nr. 20, 18. Mai 1933 -
- Ausgabe Nr. 21, 25. Mai 1933 -
- Ausgabe Nr. 22, 1. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 23, 8. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 24, 15. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 25, 22. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 26, 29. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 27, 6. Juli 1933 -
- Ausgabe Nr. 28, 13. Juli 1933 -
- Ausgabe Nr. 29, 30. Juli 1933 -
- Ausgabe Nr. 30, 27. Juli 1933 -
- Ausgabe Nr. 31, 3. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 32, 10. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 33, 17. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 34, 24. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 35, 31. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 36, 7. September 1933 -
- Ausgabe Nr. 37, 14. September 1933 -
- Ausgabe Nr. 38, 21. September 1933 -
- Ausgabe Nr. 39, 28. September 1933 -
- Ausgabe Nr. 40, 5. Oktober 1933 -
- Ausgabe Nr. 41, 12. Oktober 1933 -
- Ausgabe Nr. 42, 19. Oktober 1933 -
- Ausgabe Nr. 43, 26. Oktober 1933 -
- Ausgabe Nr. 45, 9. Neblung (Nov.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 46, 16. Neblung (Nov.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 47, 23. Neblung (Nov.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 48, 30. Neblung (Nov.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 49, 7. Julmond (Dez.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 50, 14. Julmond (Dez.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 51, 21. Julmond (Dez.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 52, 29. Julmond (Dez.) 1933 -
-
Band
Band 50.1933
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- Gartenbauwirtschaft
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Reibnitz (NSDAP), waren bei uns schon vor der Wahl eingegangen. Der durch die letzte Wahl verstärkte Einfluß der NSDAP verleiht ihnen noch mehr Nach druck. Wir geben ihnen um so lieber Raum, als sie unsre früheren Ausführungen über die im Hinblick auf die kommende Aenderung des parlamentarischen Systems notwendige Stärkung der Berufsorganisation unterstrei chen und gleichzeitig die Zusammenfassung des gesamten berussständischen Gartenbaus in allen Zweigen bis in den seldmäßigen Gemüse- und Obstbau hinein betonen, wie sie das Ziel bei der Gründung des Reichsver bands waren. ' aus warmen und kalten Gewächshäusern: 1. Blattpflanzen: Kentia, Kokos, Areca, Latania, bis 31. Dezember erstreckt. v. Die Klausel über Verzugs- und Stundungs- Zinsen bleibt ausrechterhaltrn. regelung haben: 1. Die 47° Einfuhrverbot von Schnittnelken Gegen übermäßige Einfuhr Bei den zuständigen Reichsstellen ist unter den: Hinweis auf die seitens des Reichsverbandes für die wirksame Beschränkung der Einfuhr von Gartenban- erzeugnissen und Südfrüchten gemachten Vorschläge erneut die umgehende Inkraftsetzung dieser Vor schläge gefordert worden. Ueber die Maßnahmen der Reichsregierung wird in der „Gartenbanwirt- nung der ersparten Zinsen, festgesetzt. 2. Rückständige Tilgungsraten werden dem Kapi tal zugeschlagen. 3. Zinsen werden nicht gestundet. 4. Es werden 2 Freijahre gewährt mit der Maß gabe, daß die 1. Tilgungsrate am 1. Juli 1935 fällig sein soll. 5. Die Zahlungstermine für Zins- und Tilgungs raten werden in der Folge aus den 1. Juli Jahresleistung wird aus 6A, und zwar Zinsen und 27 Tilgung, unter Anrech- nommen habe, um das Einfuhrverbot zu Fall zu bringen oder zu begrenzen. Besprechungen zwischen den deutschen und den italienischen Herren über ein zuschlagende Wege folgten." Niemand wird den deutschen Importeuren das Recht nehmen, bei der deutschen Regierung vorstellig zu werden und so auf legalem und direktem Weg eine Aushebung oder Beschränkung des Verbots zu erreichen suchen. Aber die Methode, in das Ausland zu gehen und mit der offiziellen Gegenpartei des Auslands in direkte Verbindung gegen die Autorität der eignen Regierung zu treten, würde jedem italienischen Im porteur außerordentlich schlecht bekommen. Deutsche Importeure können derartige Schritte immer noch ungestraft tun. Es lebe das eigene Geschäft, mag aus den nationalen Gesamtintcrcssen werden, was da immer werden will. boten. Vor allem der deutsche Blumengroßhandel — sprich: Jmporthandel — hat seit dem Herbst vorigen Jahres kein Mittel unversucht gelassen, um eine Abänderung dieser seine „Jmport"-Jnteressen störenden Verordnung zu Fall zu bringen. Er hat es nicht verschmäht, deswegen auch persönliche Füh lung mit den italienischen Züchtern und Importeu ren in Italien aufzunehmen. Wir verweisen auf den Artikel unsres römischen Mitarbeiters: „Erreicht man im Inland nichts, geht man ins Ausland!" Es ist erfreulich, daß die deutschen Behörden, vor allem die biologische Reichsanstalt für Land- und Forstwirtschaft, die ungeheure Gefahr, die nicht nur dem deutschen Nclkenanban, sondern auch andern Teilen des deutschen Gartenbaus durch die Ein schleppung des Nellenwicklers droht, erkannten und deshalb nicht den in letzter Zeit sich mehrenden unsachlichen und egoistischen Wünschen des nur an der Einfuhr interessierten Blumengroßhandels ? Hält sich der Schuldner an die neuen Zahlungs termine und die neue Zahlungsweise, so sollen die bis zur heutigen Verhandlung ausgelause- nen Verzugs- oder Stundungszinsen niederge schlagen werden. 8. Bon Zwangsmaßnahmen gegen diejenigen Schuldner, die noch Rückstände haben und ihre Verpflichtungen nach dem neuen Abkommen pünktlich erfüllen, soll wegen der rückständigen Zinsen abgesehen werden. Wie uns das Preußische Ministerium für Wirt schaft und Arbeit am 6. d. Mts. mitteilte, hat sich Preußen zusammen mit der Verwalterin des Reichs- Mitte März zur Auszahlung gelangen werden. vr. 8. Der Artikel „Politik" von Dr. E. in Nr. 8 von „Die Gartenbauwirtschaft" gibt mir Ver anlassung zu nachstehenden Ausführungen. Der Artikel setzt an seinen Anfang die Erklä rung Adolf Hitlers vom März 1930 zu den be rufsständischen Organisationen. Diese Erklä rung müssen wir zeitlich richtig beurteilen. In dem heutigen politischen Kampf handelt es sich in erster öinie darum, die Macht zu ergreifen und so zu befestigen, daß sie den Schutz für alle folgenden wirtschaftlichen Maßnahmen bilden kann. Es ist ganz klar, daß nur in einem poli tisch stark geführten Volk auch die wirtschaftli chen Wege gegangen werden können, die zum Wiederaufstieg führen werden. Deshalb sollen die berufsständischen Organisationen nicht etwa beiseite stehen und nicht glauben nichts helfen zu können Wir stehen vor einer vollkommenen Wende in unserm politischen Leben, und in absehbarer Zeit, wenn die politische Macht gefestigt ist, wird auch ein Umbau des Parlamentarismus kommen, der sich in seiner heutigen, in Parteien zersplitterten Form als unbrauchbar erwiesen hat. Da es nun nicht beabsichtigt ist das Volk auszuschalten, wird es in andrer Form zu Worte kommen, und zwar in einer Zusammen setzung für politische Fragen und in einer Zu sammensetzung, die uns hier interessiert als „Berufsständische Vertretung". Diese „Berufsständische Vertretung" wird von unten auf ihre Vertreter in eine Art Wirt schaftsparlament entsenden, in dem alle Fragen der Wirschaft beraten werden. Diese Entsen dung soll aber dann nicht durch Wahlen nach dem heutigen System geschehen, bei dem oft ganz ungeeignete, nur politisch sich hervor tuende Abgeordnete gewählt werden, sondern jeder Berufsstand beauftragt seinen fähigsten Vertreter mit diesem Amt. Dieses berussständische Parlament wird auch anders arbeiten als die heutigen Parlamente. Es wird da nicht abgestimmt werden, sondern das Parlament hat nur eine beratende Tätig keit für die Regierung. Die Vertreter der Re gierung legen ihre Pläne und Fragen vor, und die einzelnen Berufsstände nehmen dazu Stellung, äußern ihre Bedenken mit hinrei chender Begründung bzw. machen andre Vor schläge. Hieraus geht schon hervor, daß jeder Berufsstand alle Veranlassung hat seine besten Vertreter zu entsenden, die in der Lage sind, sachlich richtig zu arbeiten. Die Regierungsvertreter hören sich die ein zelnen Ausführungen an und entscheiden dann nach ihrem Gesamteindruck so, wie sie es für das Volksganze für richtig halten und verant worten können. Es ist ja ganz klar, daß eine solche Entscheidung nicht immer so ausfallen wird, wie es sich bei verschiednen Ansichten je der Berufsstand gedacht hat, denn die Regie rung muß mit ihrer Entscheidung des Gesamt- wohl im Auge haben und somit den Mut ha ben, Wünsche unberücksichtigt zu lassen, wenn sie zwar einem Stand passen, aber nicht im Rahmen der Gesamtinteressen liegen. Aus diesen kurz skizzierten Aufgaben der „Berufsständischen Vertretung" geht hervor, daß die wirtschaftlichen Vereinigungen bei der kommenden Umbildung noch eine wesentliche Rolle spielen werden, so daß jeder Berufsstand es sich angelegen sein lassen sollte, sich so auszu bauen, daß er in der Lage ist, einmal an seinem Aufbau und Ausbau mitzuarbeiten. Wenn auch der Gartenbau als Teil der Landwirtschaft an gesehen wird, so ist es doch klar, daß er seine eignen Vertreter haben muß, denn die Land wirte sind ja gar nicht in der Lage die gärtne-, In Nr. 52 der „Gartenbaumirtschaft" Vvm 30. 12. 1932 berichteten wir, daß am 21. 12. 1932 im Reichsministerium für Ernährung und Landwirt schaft mit den Kreditgebern — Reich, Ländern und Kommunen — eine Einigung über die Abänderung der untragbaren Rückzahlungsbedingungen für Gar- tenbaukredite erzielt worden ist und daß die Ver öffentlichung dieser Abänderungen nach vorliegen der schriftlicher Zustimmung der Kreditgeber er folgen werde. Der Reichsminister für Ernährung und Land wirtschaft teilt nunmehr mit Schreiben vom 17. d. Mts. — II/I1. 106/33 — mit, daß er „auf Grund der vom Reichsverband des deutschen Gartenbaues e. V. und von der Notgemeinschaft deutscher Früh ¬ anteiles des zur Förderung des Frühgemüsebaues im Jahre 1928 gegebenen Reichskredites, der Gesell schaft für öffentliche Arbeiten AG., bereit erklärt, unverzüglich im Sinne der vorstehenden Vereinba rungen eine Umstellung der Rückzahlungsbedingun gen dieses Reichskredits vorzunehmen. Die übrigen Kreditgeber sind ausgesordcrt worden, für die Rück zahlung der von ihnen ausgegebenen Gartenbau kredite den gleichen Weg ginzuschlagen. Bezüglich des zur Förderung des Frühgemüse baues ausschließlich aus Reichsmitteln im Jahre 1926 gegebenen Kredites behält sich das dafür feder führende Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft eine Abänderung der bisher gelten den Rückzahlungsbedingungen vor, die ebenfalls die Umstellung dieses Kredites auf jährliche Annuitä ten von 67c vorsehen soll. Die endgültige Entschei dung hierüber wird in der „Gartenbauwirtschaft" veröffentlicht werden. Die Vertreter der Kreditnehmer haben sich in der Besprechung vom 21. 12. 1932 bereit erklärt, bei den Kreditnehmern dafür einzutreten, daß sich diese öevor §ie an ftie LeskeZZunA fter 6emu;e- .mmereien unck an ftia ttnssaat g-eben, be- aebken die unsre 8onfterbe/Ze. die /incken Einsuhrerlaubnis Aushebung des Einsuhroerbots für einige lebende Pslanzcn aus Frankreich Laut Verordnung voni 10. 2. 1933 ab 31. März 1933 dürfen folgende Pflanzen wieder nach Frank reich eingeführt werden. Die Einfuhrbewilligung muß beim französischen Landwirtschaftsministerium nachgesucht und bewilligt werden. Diesbezügliche Anliegen sind in 4facher Ausfertigung an die Ab teilung für das Landwirtschaftswesen, Büro 6, zu richten. ^) aus Tarisnummer 179 Lebende Pflanzen Osthilse Ernteausbaukredite 1933 Handelsbedingungen für Obst und Gemüse (Deutsche Vereinbarungen von 1933) Auf Anregung des Reichsverbandes hat der „Ar beitsausschuß für Obst- und Gemüsebau", dem außer unserm Reichsverband der Reichsverband der landwirtschaftlichen Genossenschaften - Raisfeisen e. V., die Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft, der Deutsche Landwirtschaftsrat, die Preußische Haupt landwirtschaftskammer und der Reichsverband land wirtschaftlicher Hausfrauenvereine angehören, Handelsbedingungen für Obst und Gemüse ausge stellt. Ueber den Fortgang dieser Arbeiten und über die Stellungnahme der Fachausschüsse für Obst- und Gemüsebau unseres Reichsverbandes hierzu ist in der „Gartenbauwirtschaft" berichtet worden. Ter nunmehr vorliegende Entwurf dieser Handelsbedingungen wird in dem dafür zuständigen „Ausschuß für Handelsgebräuche" des Deutschen Landwirtschaftsrats den maßgeblichen Vertretern des Handels zur Stellungnahme vorgelegt, um nach erfolgter Annahme dieser Bedingungen seitens des Handels veröffentlicht zu werden. Am 1. d. Nits, fand eine erste Lesung dieser Handelsbedingungen mit den Vertretern des Han dels statt. Es wurde dabei vereinbart, daß der Handel bis zum 18. März schriftlich zu dem Ent wurf der Handelsbedingungen Stellung nehmen wiü> und daß sich dann nach vorheriger sachlicher und redaktioneller Durchprüfung seitens einer kleinen Kommission der „Ausschuß für Handcls- Gebräucke" abschließend dazu äußern wird. Die Handelsbedingungen werden nach erfolgter Annahme in der „Gartenbauwirtschaft" veröffent- Drachenlilien (Dracaena varies), Sternschild (.48picki8tra), Araukarien, Farne; 2. Nicht blühende Pflanzen: Indische Azaleen, Clivien, Ananasgewächse (Bromeliacees), Aroideen. 8) aus Tarisnummer 170 Lebende Baum schulpflanzen: Lorbeerbäume mit ihren Erdballen. Die obige Verordnung gründet sich auf das fran zösische Dekret vom 14. 10. 1932: Lockerung der Be stimmungen über Einfuhrverbote für gewisse land wirtschaftliche Erzeugnisse, deren Einfuhr auf Grund des Dekrets vom 18. 4. 1932 verboten war. gemüsebauer vorgebrachten Klagen Verhandlungen eingeleitet habe", die folgende Grundlage einer Nen- der Rückzahlungsbedingungen ergeben Erreicht man im Inland nichts — geht man ins Ausland Blumengroßhandel und Blumenhandel versuchen in Italien gegen die deutschen Schutzmaß nahmen Stimmung zu machen. Auf , . . Auszahlung des Ernteaufbau-Kredites 1933 an die im Osthilfeverfahren befindlichen Gartenbaubetriebe beim Reichskommissar für die Osthilfe erhobenen Vorstellungen wird uns mitgeteilt, daß den Land stellen unter deni 7. d. Mts. ein entsprechender Er laß zugegangen ist. Die Treuhänder müssen nun mehr — soweit es noch nicht geschehen ist — um gehend die benötigte Kreditsumme bei der Laudstelle änfordern. Es kann nach Angabe des Reichskom missars damit gerechnet werden, daß die Kredite bis zur Einhaltung der vorstehend genannten Bedin gungen verpflichten und daß die auf Grund der Neuregelung möglichen Ersparnisse in den Frei jahren zur Instandsetzung der Betriebe verwandt werden. Eine wesentliche Voraussetzung für die Ein haltung dieser Verpflichtungen ist unseres Erach tens, daß die Reichsregiernng endlich den dein Gar tenbau zugesagten wirksamen handelspolitischen Schutz gewährt, dessen Fehlen in erster Linie den , , „ , „ . , Zusammenbruch der Preise und die bestehenden Ab- 1. Juli zu zahlende Rate aus die Zeit vom satzschwierigkeilen für Garlenbauerzeugnisse verur- 1. Januar bis 30. Juni und die am 1. Oktober sacht hat Dr, 8. zu zahlende Rate aus die Zeit vom 1. Juli Einfuhr von Nelkenschnittblumen Deutschland ist auf Grund der deutschen „Ver ordnung zur Verhinderung der Ein schleppung des Nelkenwicklers vom 15. Oktober 1932" ab 15. März wieder ver- Korten /ür ften Lrmerbsanbau, aber cmcb ftie Lnkivicb/ung^reit von fter ,4l»s«at bi« rum Lrnkebeg-inn unck besonfterz micZiZige .Vo- menke /ur ften b>ucbk/oiAe/üon unft .4nx- nutrunA cker ^reisLon/unLtur. Lieber «inck cr^cbiencnc ZZe/k k „Zi o b Z und 5 p i n « i" — ZZe/k 2 „b" r ü ir Ze o 5 i unck b' o b / r a b i" — ZZe/Z A c b a Z a r Zc n c b er e r b s e ft" — ZZe/t 4 „Tomaten unft Trei/anftAurTen" — Z/e/t 5 „8t a n- Aen - unft Lurcbbobnen, Zrarotten (.Vöbren Das Verbot der Einfuhr von Schnittnelken für einen Teil des Jahres, weil durch italienische Schnittnelken nachgewiesenerweise Nelkenwickler ein geschleppt wurden und weiterhin eingeschleppt wer den könnten, wurde durch eine internationale Allianz zwischen dem deutschen Jmporthandel und dem italienischen Exporthandel zu Fall zu bringen versucht. Deutsche Abgesandte des deutschen Blu- mcngroßhandels haben in Jmperia kürzlich mit dem Präsidenten des italienischen Blumenexport handels, dem comm. Mario Nprosio, verhandelt. Die an die italienischen Tageszeitungen gegebenen offiziösen Berichte sagten darüber aus: „Das Hauptthema hat in Verhandlungen über die Ein suhr von Schnitt-Nelken bestanden. Die deutschen Herren haben ausführlich Bericht darüber erstattet, was alles der deutsche Blumengroßyandel unter- Wirtschaftspolitische Mitteilungen Die neuen Rückzahlungsbedingungen für öffentliche Gartenbaukredite Industrie und Gartenbau Die „Frankfurter Zeitung" vom 23. Februar 1933 teilt mit, daß der Präsident des Leipziger Messeamtes, Dr. Köhler, einen im Haag über die deutsch-niederländischen Wirtschaftsbeziehungen ge haltenen Vortrag mit dem Hinweis geschlossen habe, „daß die deutsche Industrie in vielen Fällen auf der Seite Hollands stehe, wenn die deutsche Regierung die Einfuhr niederländischer Landwirtschafts- und Gartenbauerzcugnisse einschränken wolle". Dr. Köhler ist um Stellungnahme hierzu gebeten wor den, über die wir berichten werden. Sollte eine derartige ungeheuerliche Erklärung abgegeben wor den sein, so werden entsprechende Vorstellungen bei der Reichsregierung erfolgen. ckarin n. a. bM 40 uckESMa- acunMWE v» ocmEn SEmeaue; cv ecem: vmas: MwME „Steuer- ? unü k«-deit8seM!iotie ,s kunäsoksu"
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