Suche löschen...
Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 50.1933
- Erscheinungsdatum
- 1933
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193300001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19330000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19330000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 50.1933
-
- Ausgabe Nr. 1, 5. Januar 1933 -
- Ausgabe Nr. 2, 12. Januar 1933 -
- Ausgabe Nr. 3, 19. Januar 1933 -
- Ausgabe Nr. 4, 26. Januar 1933 -
- Ausgabe Nr. 5, 2. Februar 1933 -
- Ausgabe Nr. 6, 9. Februar 1933 -
- Ausgabe Nr. 7, 16. Februar 1933 -
- Ausgabe Nr. 8, 23. Februar 1933 -
- Ausgabe Nr. 9, 2. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 10, 9. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 11, 16. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 12, 22. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 13, 30. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 14, 6. April 1933 -
- Ausgabe Nr. 15, 13. April 1933 -
- Ausgabe Nr. 16, 20. April 1933 -
- Ausgabe Nr. 17, 27. April 1933 -
- Ausgabe Nr. 18, 4. Mai 1933 -
- Ausgabe Nr. 19, 11. Mai 1933 -
- Ausgabe Nr. 20, 18. Mai 1933 -
- Ausgabe Nr. 21, 25. Mai 1933 -
- Ausgabe Nr. 22, 1. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 23, 8. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 24, 15. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 25, 22. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 26, 29. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 27, 6. Juli 1933 -
- Ausgabe Nr. 28, 13. Juli 1933 -
- Ausgabe Nr. 29, 30. Juli 1933 -
- Ausgabe Nr. 30, 27. Juli 1933 -
- Ausgabe Nr. 31, 3. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 32, 10. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 33, 17. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 34, 24. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 35, 31. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 36, 7. September 1933 -
- Ausgabe Nr. 37, 14. September 1933 -
- Ausgabe Nr. 38, 21. September 1933 -
- Ausgabe Nr. 39, 28. September 1933 -
- Ausgabe Nr. 40, 5. Oktober 1933 -
- Ausgabe Nr. 41, 12. Oktober 1933 -
- Ausgabe Nr. 42, 19. Oktober 1933 -
- Ausgabe Nr. 43, 26. Oktober 1933 -
- Ausgabe Nr. 45, 9. Neblung (Nov.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 46, 16. Neblung (Nov.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 47, 23. Neblung (Nov.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 48, 30. Neblung (Nov.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 49, 7. Julmond (Dez.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 50, 14. Julmond (Dez.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 51, 21. Julmond (Dez.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 52, 29. Julmond (Dez.) 1933 -
-
Band
Band 50.1933
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
- Autor
- Links
- Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
schweren Notlage, in der sich unsre Baumschulen befinden, kommen bedauerlicherweise auch Unterbietungen vor, von Not und Ver zweiflung diktiert. Um so verwerflicher ist es, wenn es auch beut noch zahlreiche Behörden gibt, die diese Notangcbote ausnutzeu. Wir hören in dieser Hinsicht von ganz unfaßbaren Einstellungen gewisser Behörden und empfehlen unsren Mitgliedern, in derartigen Fällen au die vorgesetzte Behörde zu appellieren, daß derartige schamlose Ausbeutungen einer vorliegenden Notlage unterbleiben'. Betrachtungen zu dem Artikel „Baum schule — Landschastsgärtner (Wieder verkäufer)" in Är. 4 v. „Oie Baum schule" v. 28. 9. 4933 Der Artikel regt zu einer eingehenden Betrachtung der gesamten Fragen an, die an jener Stelle etwas einseitig behandelt wurden. Das Bestreben, alles, was mit dem Garten irgendwie zu tun hat, zu einem großen Ganzen zusammenzufassen, also in vorliegenden Fällen den Pflanzenzüchter und den Landschaftsgärtner — den Er zeuger und Verbraucher, muß m. E. zunächst auch darauf gerichtet sein, gegenseitiges Verständnis für die geschäftliche Lage dieser bei den Spezialgebiete der Gärtnerei zu wecken und herbeizuführen. Deshalb sollte man auch etwas zurückhaltend sein mit der Anrufung des Staatsanwalts und dergleichen, ehe nicht auch „der andre Teil" ausgiebig zu Wort gekommen ist, selbst bei den auf den ersten Blick so ungeheuerlich erscheinenden 100 A> auf den Einkaufspreis, die immer noch 50A> des Privatpreises bedeuten! Ohne sagen zu wollen, daß der Baumschulbesitzer für jede Kate gorie seiner Abnehmer eine „Extrawurst" bereit haben müßte, darf ich vielleicht doch zunächst feststellcn, daß Landschastsgärtner und Wiederverkäufer nicht unbedingt ein und dasselbe bedeuten müssen. Ehe ich zu diesen beiden komme, möchte ich der Vollständigkeit halber noch einen dritten hier einschieben, und zwar den nach Ge bühren arbeitenden Gartenarchitekten, wenn derselbe vielleicht gegen wärtig auch nicht allzusehr in Erscheinung tritt. Arbeitet der Garten architekt stets oder in Einzelfällen nach Gebühren, d. h. wird eine Gartenanlage in eigner Regie des Auftraggebers oder auch unter Leitung des GA. durch den Landschaftsgärtner ausgeführt und das Pflauzenmaterial aus der Baumschule direkt bezogen, so müßte m. E- der Gartenarchitekt die Preise für seinen Auftraggeber, also in dessen Namen einholen und das qualitativ und nach Preis günstigste Angebot demselben zur Annahme empfehlen. Bietet hierbei der Baumschulenbesitzer zu Wiederverkaufspreisen an (Anmerkung der Cchriftleitung: unzulässig!), so muß der GÄ. selbstverständlich dieses Angebot seinem Auftraggeber vorlegen, wie er auch gehalten ist, ihm etwa gewährte Rabatte (auch nachträglich „stillschweigend") an feinen Auftraggeber abzuführcn. Wenn aber der GA., ohne seinen Auftraggeber zu nennen, sich formell als Wiederverkäufe! hier einschiebt, um dann seinem Auf traggeber die Wiederverkaufspreise vorlegeu zu können, so spiegelt er zunächst dem Baumschulenbesitzer eine falsche Tatsache vor, schä digt diesen und seine „ausführenden" Kollegen, u. U. auch sich selbst, wenn er in andern Fällen selbst als „ausführeuder" Gartenarchitekt auftritt. Beim Hochbau überläßt es der Architekt dem Bauherrn, gegebenenfalls mit dem Unternehmer zu „handeln" (d. h. den Preis zu drücken), in sein Aufgabengebiet gehört dies jedenfalls nicht; auch der nach Gebühren arbeitende GA. sollte m. E. aus dem „Handel" dieser Art herausbleiben, der in den meisten Fällen we niger als „reelle Tat , wie als Konkurrenzmanöver zu werten ist. Nicht nur aus Gründen der Klarheit und Reinlichkeit, sondern auch aus mancherlei andren Gründen ist es auch für den nach Ge bühren arbeitenden GA. in den meisten Fällen empfehlenswert, sein Abkommen mit dem Auftraggeber dahin zu treffen, daß er für die Position „Pflanzen" auf seine Gebühren verzichtet und für diese als Wiederverkäufe«: auftritt. Hat gar der Gartenarchitekt „gemisch ten Betrieb", also etwa Baumschulen oder Staudenkulturen, oder hat die Baumschule „gartentechnisches Büro", so wird dieses Ver fahren, bei denen der Privatmann zu den festgesetzten Privatpreisen kauft, stets das für alle Teile einwandfreieste im Sinne der Be strebungen der, Fachgruppe Baumschulen sein. Hier ist wohl auch meist der Fall gegeben, bei dem die festgesetzten 25YL, die die Baumschule gewährt, als einigermaßen hinreichend zu bezeichnen sind, ebenso in den Fällen, wo der Gartenausführende (Landschaftsgärtner) das für eine bestimmte, von ihm zu erstellende Anlage erforderliche Pflanzenmaterial im ganzen ans einer Baum schule beziehen kann, es vorübergehend einschlägt und dann direkt an Ort und Stelle Pflanzt. , Ist der Gartennnssühreudc dagegen gezwungen, seinen gesamten voraussichtlichen Pflanzenbedarf (für eine Saison) cinzudcck'en, trägt er die Kosten für Verpackung, Fracht, An- und Abfuhr, Pflanzt die Pflanzen bis zur endgültigen Verwendung sorgfältig, auf verhältnis mäßig teurem städtischen Gelände mit städtischen Löhnen, ans, er leidet er selbst gar noch Verluste durch „höhere Gewalt", so wird er bei dem Pflanzengeschäft bei „Einsetzung" der Privatpreise, zu denen der nächste Baumschulenbefitzer selbst liefert, in den meisten Fällen keine „Seide spinnen", vielleicht gar Verluste erleiden. Da cs selten vorkommt, daß im Weichbild der Großstadt Baum schulen existieren können (Bodenpreise — Tariflöhne usw.), der Be darf, besonders an Obstbäumen aller Art, infolgo d« Kleingarten- bestrebungen, Randsiedlungen usw. (hoffentlich) immer größer wird, so wird sowohl für den weitab von den Städten und Großstädten gelegenen Baumschulenbesitzer wie den ortsansässigen Fachmann — das Warenhaus dürste hoffentlich ausgeschaltet werden — der reelle, fachmännische Pflanzenhandel (Wiederverkäufer!) sich kaum um gehen lassen. Da ist nun zu untersuchen, ob ein solcher reeller, nach fachmän nischen Gesichtspunkten und Grundsätzen betriebener Pflanzenhandel — und damit komme ich zu dem eigentlichen „Wiederverkäufer" — mit 25A> auf die von den Baumschulen festgesetzten Privatpreise existieren kann. Was ist denn überhaupt aus diesen 25A> zu bestreiten? 1. Pacht oder Verzinsung kostspieligen, im Weichbild der Stadt gelegenen Bodens. 2. Bearbeitung dieses Bodens mit tarifmäßig bezahlten „gewerb lichen" Arbeitskräften im Achtstundentag. 3. Fracht, Verpackung, Ab- und Anfuhr der ankommenden Pflanzen. 4. Auspacken, Sortieren, Beschneiden der Pflanzen, Eintauchen der . Wurzeln in Lehmbrei (u. U. Anhängen von Namenschildcrn an jede einzelne Pflanze, vielleicht auch Preisvermerk). Löhne wie unter 2. 5. Bedienen der Kundschaft. — Was hier von der städtischen Kund schaft verlangt wird in bezug auf Geduld (Zeit!), auf Aus kunft über Pflanzen, Sorten, die Anpflanzung, Behandlung, Düngung, Schnitt, Bekämpfung von Krankheiten und Unge ziefer usw., kann nur der ermessen, der weiß, was unter „Dienst am Kunden" so im allgemeinen von dem kaufenden Publikum, insbesondre der Großstadt, verstanden wird. — Löhne wie unter 2. 6. Herausnehmen der Pflanzen (2, 3, 4 Stück einzelner Arten und Sorten), Zusammenbindcn (zwecks Mitnahme auf dem Fahrrad oder der elektrischen Bahn), Eiupacken der Wurzeln bei ungünstiger Witterung und weitem Weg (Bast, Kokosstrick, Papier, Leinen). — Löhne wie unter 2. 7. Inserate zur Pflanzzeit, Gefchüftskarten, Preislisten. 8. Am Ende der Pflanzzcit stehengebliebene Bäume, die entweder abgängig, minderwertig oder im günstigsten Fall bei erneutem Aufpslauzen, Zurückschueiden usw. im übernächsten Jahr mit entsprechendem „Wertzuwachs" verkäuflich find. — Löhne wie unter 2. 9. Allgemeine Geschäftsunkosten: Büro, Telefon, Umsatzsteuern, Gewerbesteuern usw. Der Kenner der Verhältnisse wird bei einigermaßen objektiver Be rechnung feststellen müssen, daß die gewährten 25A> nicht nur nicht ausreichen, sondern nicht unwesentlich von den vorgenannten Kosten überschritten werden. Es ist natürlich schwierig, im Rahmen dieser Abhandlung diese Unkosten prozentual auf die verschiednen Pflanzenarten und -formen ohne weiteres zum Ausdruck zu bringen. Jedenfalls habe ich sie auf den Obsthochstamm, dessen Privatpreis gegenwärtig 2 Mr beträgt oder betragen soll (s. Privatpreisliste mit regionalem Abschlag) mit 0,65 Mr errechnet, was also auf den Einkaufspreis von 2 Ml ab züglich 25A> — 1,50 Mr, zirka 43Ä- bedeuten würde; bei gering wertigeren Pflanzen, die aber gleicher Behandlung bedürfen, wer den die Unkosten prozentual noch höher sein. Bleiben mir beim für Obsthochstamm festgesetzten regionalen Pri- vatprcis (Rheinland usw.) von 2 Mr und nehmen einmal an, daß dem Wiederverkäufe! wirklich 5099 gewährt würden, er den Banin also zu 1 Mr kaufen würde, so würde er bei einem Verkauf mit 1009L Aufschlag, nach Abrechnung von 0,65 Mr Unkosten, einen Rein gewinn von 0,35 Mr oder zirka 2299 erzielen. Bei Wiederverkäufen! größeren Stils erwartet nun aber auch der ortsansässige Landschasts- gärtuer, daß er auch Einzelpflanzen hier kaufen und sie zu „Privat preisen" weiter liefern kann, daß ihm also mindestens 2099 gewährt werden (bleiben bei vorstehendem Beispiel 299 für den Wieder verkäufe!). — Ohne behaupten zu wollen, daß ein solche! Reingewinn erforderlich, normal oder berechtigt sei, scheint mir doch, daß die Zahlen in der Form, wie sie in dem oben angezogenen Artikel aus „Die Baumschule" gebracht wurden, doch in'etwas ihre Schrecken verlieren dürften und daß der Staatsanwalt sich noch Nicht für „solche Verdienstsätze" interessieren dürste. Wenn die Gestehungskosten nebst dem unbedingt erforderlichen Gewinn des Baumschuleubesitzers Mt 1,50 darstellen und die Ge schäftsunkosten des Wicderverkäufers Mt 0,65 betragen, so dürfte erwiesen sein, daß ein Privatpreis von Ml 2,00 zu niedrig ist, je denfalls aber, daß die Spanne zwischen Wiederverkaufs- und Pri- vntpreis zu klein ist. Ich gebe gerne zu, daß die Geschäftsunkosten des Wiederverkäufers je nach den gegebenen Verhältnissen (insbe sondre auch des Umsatzes) niedriger sein können (sie können auch höher sein, da das Risiko, wie beim Züchter, unberechenbar istl, wie mir aber auch anderenteils zugegeben werden muß, daß die Züchter unter durchaus verschiedenen örtlichen Verhältnissen ar beiten und die Gestehungskosten keineswegs überall die gleichen sind. Mögen diese Fragen'in gegenseitigem Vertrauen — ohne An- drohnnx von Staatsanwalt 'und Konzentrationslager — noch ein mal recht eingehend geprüft werden! Kuri I?eiuüurc1. Zur Förderung des Absatzes der Baumschulen hat Rcichsverbandsführer Boettner u. n. auch alle Organe des R. d. h. G. sowie den gesamten parteipolitischen Fachapparat mo bilisiert, um vor allem den Einkauf der Behörden und Verwaltun gen in Fluß zu bringen. Als ein Beispiel zur Nachahmung bringen wir- nachstehend 2 «schreiben der LaudcSbancrnschaft Thüringen, Hauptabteilung II, zur Kenntnis und bitten alle Amtswalter dringend, sofern nicht schon geschehen, um ähnliche Veranlassung. Abschrift. Landcsbauernschoft Thüringen, Hauptabteilung II Akt.-Z.: 115, 600. , Weimar, den 25. Neblung 1933. An das Thür. Wirtschastsministerium, Weimar. Betr.: Absatzförderung für Baumschulen. Zwecks wirksamer Bekämpfung der Notlage der deutschen Baum schulen sind bei den zuständigen .Reichsbehörden und bei den Reichsfinauzinstituten wiederholt Vorschläge eingebracht worden. Das Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat daraufhin die Landesregierungen durch Erlaß vom 6. Bxachmoud d. I. veranlaßt, in ihrem Bereich für Absatzbelebungen durch entsprechen des Einwirken auf die Gemeindeverwaltungen zu sorgen. Der Herr Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft sagt in diesem Erlaß wörtlich: „Ich wäre daher dankbar, wenn von dort aus nichts unversucht bliebe, um die wirtschaftliche Lage der Baumschulenbetriebe zu erleichtern, insbesondre bitte ich, aus die Provinzen, Kreise, Städte, Gemeinden wie auch Landwirtschaftskammern und andre in Betracht kommende Stellen dahin einznwirken, daß diese Ver waltungen Baumschulenerzeugnisse für Landstraßen, gärtnerische Anlagen usw. iu möglichst großen Ausmaße!, bestellen." Leider ist eine praktische Auswirkung dieses Erlasses namentlich in Thüringen nicht oder nur in ganz geringem Umfang festz »stellen gewesen. Inzwischen ist die Entschuldung der Gemeindeverwaltungen usw. in der eindeutigen Absicht durchgeführt worden, die Hanshaltmittel tvieder ungekürzt für die Aufgaben der Gemeinden und Verwaltun gen verwenden zu können. In dieser Tatsache dürfte ein gangbarer Weg zur wirksame» Durchführung einer Belebung des Absatzes von Baumschuleuerzeugnissen zu erblicken sein. Wir bitten deshalb, da hin zu wirken, daß aus dem Haushalt der Gemeinden diejenigen Mittel ungekürzt für den Ankauf von Baumschulerzeugnissen ver wandt und zukünftig wieder dafür vorgesehen werden, die in nor malen Zeiten dafür zur Verfügung gestellt wurden. Die Lage der thüringischen Baumschulenbetriebe macht ein sofortiges Handeln vordringlich, um zahlreichen Arbeitern die Arbeitsstätte zu erhalten und unschätzbare Werte in Baumschulerzeugnissen zum Wohle der gesamten Volkswirtschaft vor der Vernichtung zu retten. Es ist uns bekannt, daß die thüringischen Baumschulen nicht in der Lage stich, die aufs äußerste verminderten Arbeitskräfte weiter zu beschäftigen. Obwohl Arbeit in Hülle und Fülle vorhanden ist, läßt die Arbeits krise eine Einstellung neuer Arbeitskräfte nicht zu. Viele tausend Kirschbäume sind her'angezogen, nm schließlich verbrannt zu werden. Auch bei Aepfeln und Pflaumen ist kein Absatz vorhanden, dagegen konnten unzählige Gemeinden noch in diesem Herbst veranlaßt werden, ihre Baumbestände zu ergänzen. Dadurch würde viel Mühe, Fleiß und Volksvermögcn vor einer Vernichtung gerettet. Die Ärbeitskrise der Baumschulen wird weiterhin dadurch ver schärft, daß infolge der ungeklärten Lage üler die Zulassung der Friedhofsgärtner auf den städtischen Friedhöfen zur Zeit weder Bestellungen von Friedhofsvcrwaltungcu noch von Gärtnern ge- macht werden. Wir bitten das Thüringische Wirtschastsministerium, auf die zu ständigen Staatsstcllen, die Kreisämter und Stadtvorstünde mit allen verfügbaren Mitteln einzuwirken, daß überall die Straßen- pslanzungen ergänzt und die Grünanlagen wieder in Ordnung ge bracht werden. Landesbaucrnschaft Thüringen, Hauptabteilung II. gez. Oang. Abschrift Landesbanernschaft Thüringen, Hauptabteilung II Akt.-Z.: II 5, 600. Weimar, den 25. Neblung 1933. An die Führer der Kreisgartenbaugruppen „ Führer der Ortsgartenbaugruppen „ Kreisobstbauführer den Führer der Fachgruppe Baumschulen. Betr .: Absatzförderung für Ba n mschule n. Wir nehmen Bezug auf das von der Reichsführung ain 24. v. Mts. unter Nr. 14 144 herausgegebene Rundschreiben und teilen mit, daß wir es für zweckmäßig halten, wenn die Kreis- und Orts- grnppensührer im Einvernehmen mit der NS.-Fraktion bei den Ge- ineindevorständcu vorstellig werden, um zu erreichen, daß nach der erfolgten Nmschnldnng der Gemeinden wieder Mittel für die Jn- slandsetzung von Obstanlagen, öffentlichen Grünanlagen und Fried höfen sreigemacht werden. Auch in Thüringen hat sich eine praktische Answirknng des Er lasses des Herrn Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft vom 5. Brachmond 1933 leider nicht feststellen lassen, dagegen hat sich die Absatzkrise in den thüringischen Baumschulen weiter verschärft. Sie fordert gebieterisch, daß Sorge dafür getragen wird, daß vor handene Mittel in Gemeindeverwaltungen auch dem Zwecke der Neu anlagen und Nenpflanzungen zugeführt werden. Unser Schreiben an das Thür. Wirtschaftsministerium fügen wir in Abschrift zur Kenntnisnahme bei. Der vom Ncichsverband über das Veranlaßte geforderte Bericht wird von uns erstattet werden. Wir bitten deshalb, daß die Orts- grnppcnführer dem Krcisgruppcnsiihrer umgehend Bericht erstatten und die Kreisgruppenführer ihre Berichte an uns einreichen. Wir werden sodann eine Zusammenstellung dieser Berichte der Reichs- führuug weiterleiten. Landesbauernschaft Thüringen, Hauptabteilung II gez. Kans. * In derselben eindringlichen Weise hat sich die Fachkammer für Gartenbau, Dresden beim Sächs. Wirtschaftsministerium eingesetzt. Aus allen Teilen des Reiches liegen ernsteste Nachrichten über die Existenzbedrohung der deutschen Baumschulen vor. Möchte es unsern gemeinsamen Bemühungen noch gelingen, durch Absatzförderung bei den Behörden und Verwaltungen in letzter Stunde den Zusam menbruch abzuwchreu. Aachsondergruppe für deerenobstanzucht Die Gründung einer Fachsondergruppe sürBeeren- obstanzucht mußte im Spätsommer verschoben werden bis nach dem Herbstversand, weil die Tagung in Hannover und dann der bald darauf einsetzende Versand eine Zusammenkunft unmöglich machten und ja auch die Preise für den Herbstversand festgesetzt waren. Ich möchte in Nachfolgendem erörtern, was die Fachsondergruppe für Arbeiten leisten soll und fordere alle noch fernstehenden Beeren züchter zu reger Mitarbeit auf. Wir wollen: 1. Eine Vertretung bei der Preisbildung, welche für gesunde Züchterpreise eintritt (Züchterschutz). 2. Bereinigung, Vereinheitlichung und Vereinfachung der Beerens'ortimente. Dies ist nur durch alljährliche Gegen überstellung der Sorten zu erreichen und erfordert engste Zusammenarbeit. 3. Erziehung der Mitglieder zur Lieferung von Qualitätsware. Verschärfung der Qualitätsbezeichnungen für Beerenobst- hochstämme. Es werden alle Züchter aufgefordert, sich der Fachsondergruppe anzuschließen und dadurch dem Gesamtwohl der Fachgruppe zu dienen und nicht als Außenseiter Nutznießer der Arbeit andrer zu sein. Die erste Zusammenkunft soll im Hartung stattfinden; es er gehen später noch nähere Mitteilungen. Meldungen, sofern sie nicht bereits erfolgt sind, sind an den mit den Vorarbeiten beauftragten Herrn Walter Fritzsche, Greußen i. Thür., zu senden. Betrifft: Schriftverkehr Infolge der Verdopplung der Mitgliederzahl und selbstverständ lich auch besonders durch die umwälzenden Zeitereignisse ist die In anspruchnahme der Geschäftsstelle der Fachgruppe so außerordentlich gewachsen, daß mit den wenigen Kräften eine prompte Erledigung aus geschlossen ist. Wir bedauern es sehr, daß wir die Eingänge nicht so rasch erledigen können, wie wir dies gewöhnt waren, aber leider fehlen uns auch die Mittel, um die erforderliche:! Hilfskräfte eiu- setzen zu können. Wir würden über diese Mittel verfügen können, wenn alle Mitglieder ihren Beitragsverpflichtungcn nachkommen würden. Leider haben uns gerade in der letzten Zeit viele Mit glieder mit der Beitragszahlung im Stich gelassen und sie ließen die Nachnahmen uneingelöst zurückgehen. Ganz besonders auf fällig sind die zahlreichen Fälle, in denen die betreffenden Mitglieds firmen die Nachnahmen unverzüglich zurückbeorderten, ohne über haupt erst innerhalb der zulässigen Frist noch den Versuch zur Be zahlung zu machen. Die Zeiten sind gewiß sehr schwer, aber auch in diesen Zeiten wird z. B. von jedem Arbeiter und Angestellten die Beitragszahlung gefordert und geleistet, und zwar in einer Höhe, die über den Beitrag der geringen Hektarflächen meist wesentlich hinausgeht. Wir warnen diese Säumigen, eS nicht als nebensäch lich zu halten, ob sie dem Reichsnährstand als Zahlungsverweigerer bekannt werden. Wo Not ist, wird Rücksicht genommen, aber Schwie rigkeiten bestehen überall und dennoch leisten die verantwortungs bewußten Mitglieder das Mögliche. Der Schriftverkehr könnte übrigens ganz bedeutend geringer sein und es könnte manche Frage vermieden werden, wenn die Mit glieder die Ankündigungen in den Organen „Die Baumschule" uud „Grüne Liste" mehr lesen und beachten würden. Unterbietungssachen mußten wegen dringlicherer, wichtigerer Aufgaben etivas znrückgestellt werden. Es kommt anders! Untcr- bicter und alle sonstigen Berufsschädiger werden bestimmt unschäd- .lich gemacht. Für den Inhalt verantwortlich R. Tetzner, Berlin-Biesdorf. Die nächste Nummer dieser Beilage erscheint am 18. Hartung 1934.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)