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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 50.1933
- Erscheinungsdatum
- 1933
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193300001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19330000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19330000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 50.1933
-
- Ausgabe Nr. 1, 5. Januar 1933 -
- Ausgabe Nr. 2, 12. Januar 1933 -
- Ausgabe Nr. 3, 19. Januar 1933 -
- Ausgabe Nr. 4, 26. Januar 1933 -
- Ausgabe Nr. 5, 2. Februar 1933 -
- Ausgabe Nr. 6, 9. Februar 1933 -
- Ausgabe Nr. 7, 16. Februar 1933 -
- Ausgabe Nr. 8, 23. Februar 1933 -
- Ausgabe Nr. 9, 2. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 10, 9. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 11, 16. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 12, 22. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 13, 30. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 14, 6. April 1933 -
- Ausgabe Nr. 15, 13. April 1933 -
- Ausgabe Nr. 16, 20. April 1933 -
- Ausgabe Nr. 17, 27. April 1933 -
- Ausgabe Nr. 18, 4. Mai 1933 -
- Ausgabe Nr. 19, 11. Mai 1933 -
- Ausgabe Nr. 20, 18. Mai 1933 -
- Ausgabe Nr. 21, 25. Mai 1933 -
- Ausgabe Nr. 22, 1. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 23, 8. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 24, 15. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 25, 22. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 26, 29. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 27, 6. Juli 1933 -
- Ausgabe Nr. 28, 13. Juli 1933 -
- Ausgabe Nr. 29, 30. Juli 1933 -
- Ausgabe Nr. 30, 27. Juli 1933 -
- Ausgabe Nr. 31, 3. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 32, 10. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 33, 17. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 34, 24. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 35, 31. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 36, 7. September 1933 -
- Ausgabe Nr. 37, 14. September 1933 -
- Ausgabe Nr. 38, 21. September 1933 -
- Ausgabe Nr. 39, 28. September 1933 -
- Ausgabe Nr. 40, 5. Oktober 1933 -
- Ausgabe Nr. 41, 12. Oktober 1933 -
- Ausgabe Nr. 42, 19. Oktober 1933 -
- Ausgabe Nr. 43, 26. Oktober 1933 -
- Ausgabe Nr. 45, 9. Neblung (Nov.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 46, 16. Neblung (Nov.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 47, 23. Neblung (Nov.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 48, 30. Neblung (Nov.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 49, 7. Julmond (Dez.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 50, 14. Julmond (Dez.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 51, 21. Julmond (Dez.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 52, 29. Julmond (Dez.) 1933 -
-
Band
Band 50.1933
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- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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Persönliche Mitteilungen Heinrich Adam f Ein seltner Mensch und Kollege, einer unsrer Allerbesten, ist von uns gegangen. Von seiner schlesischen Heimat aus mit keinerlei irdischen Gütern, wohl aber mit einem warmherzigen, offenen und ehrlichem Charakter ausgestattet, mit dem er schon in seinen Wan- dcrjnhren reiche Lebens- und Berufserfahrungen sammelte, errichtete er anfangs der 80er Jahre in Braunschweig seinen Betrieb, den er vorzüglich leitete und der wie seine Person alsbald zu den ange sehensten gehörte. In der Berufsorganisation war er dauernd Mit kämpfer und Berater, schon unter dem Regime Ludwig Möllers. Im Gartenbauverein für das Land Braunschweig führte er lange Jahre den Vorsitz und war langjähriges Ehrenmitglied. Er war Mitbegründer der Gruppe Braunschweig im Verband der Handels- gärtncr Deutschlands vor 40 Jahren, führte auch hier eine Zeitlang den Vorsitz und wurde auch hier seit längeren Jahren als Ehren mitglied geführt. In prachtvoller Weise verstand er alle Beratun gen und Verhandlungen mit trefflichen Zitaten zu würzen und seine aus tiefer Lebenserfahrung und Verantwortungsgefühl für den Be rufsstand geborenen Ansichten wurden wohl immer als maßgeblich betrachtet. Gar manchem Kollegen war er uneigennütziger trefflicher Berater in schwierigen Lebenslagen — die auch ihm nicht erspart blieben. — Am 18. Gilbhard (Okt.) haben wir ihn zur ewigen Ruhe bestattet und mancher Kollege stand an seiner Gruft mit dem Gedanken: „Wir haben einen guten Mann begraben — mir war er mehr!" L. Kasse. Am 15. Julmond (Dez.) verschied unser wertgeschätztes Mitglied, der Inhaber des Samenbau- und Samenhandelsbetriebs in Berlin- Neukölln, Bergstraße 3, Herr Emil Hoch sen., im 64. Lebensjahr. Wir danken dem Entschlafenen für seine langjährige treue Mitgliedschaft und sichern ihm ein ehrendes Andenken. kvettner. Am 27. Gilbhard (Okt.) feierte unser Ehrenmitglied, Mitbegründer unsrer Gruppe, Friedhofsgärtner vom St. Petri- kirchhof, Wilhelm Vollbrecht, seinen 80. Geburtstag in seltener gei stiger und körperlicher Frische. Vater Vollbrecht ist einer unsrer allbeliebtesten Kollegen; er hat wohl noch nie eine Versammlung oder Veranstaltung der Gruppe Braunschweig versäumt und ist einer von denen, die im Stillen — gewissermaßen ungewollt — durch ihr eignes Beispiel für das Zusammengehörigkeitsgefühl der Berufskollegen wirken und werben. Möge es uns und ihm vergönnt sein, ihn noch recht oft und recht lange in unsrem Kreise begrüßen zu können! e. Kasse- Am 19. Julmond(Dez.)feierte Gärtnereibes. Hans Durchholz, Gum binnen, der langjährige Obmann und jetzige Führer unsrer Bez.- Gr. seinen 50. Geburtstag. — Als rechte Kämpfernatur hat Dnrch- holz sich stets für die Belange des ostpreußischen Gartenbaus ein gesetzt und in der Gruppe selbst vorbildliche Aufbauarbeit gerade in der letzten Zeit geleistet. Die Einführung der Gärtner-Fachklasse in Gumbinnen ist sein Werk, ebenso hat er sich in seiner Eigenschaft als Stadtverordneter in den Jghren 1917—1927 tatkräftig für die Verschönerung der städtischen Anlagen in Gumbinnen eingesetzt und sich vesondre Verdienste um die Ausgestaltung und Neuanlage des dortigen Stadtwalds erworben. Seine Erfahrungen im Obst- und Gemüsebau und seine Erfolge auf diesem Gebiet haben ihm in der Provinz einen guten Namen verschafft. Unserm lieben Bezirksgruppen-Führer auch an dieser Stelle die heften Wünsche! Bez.-Gr. Insterburg-Gumbinnen. Bücherschau Der Biologe, Monatsschrift zur Wahrung der Belange der Bio logie und der deutschen Biologen. Einzelheft 1,40 ÄU. I. F. Leh manns Verlag, München 2 SW. Soeben erscheint das Dezemberheft der Zeitschrift „Der Biologe" mit dem Inhaltsverzeichnis für den 2. Jahrgang. Wir machen nochmals auf diese Zeitschrift aufmerksam und weisen auf unsre früheren Besprechungen hin. Der völkische Staat als organisches Ganze auf Grund seiner bio logischen Gegebenheiten, das ist einer der hervortretendsten Punkte nationalsozialistischen Gedankenguts! So wird das Studium des Ganzheitsproblems auf biologischer Grundlage zu einer der wesent lichsten Aufgaben der Gegenwart. Der Forscher Koehler, Königs berg, hat sich der Aufgabe unterzogen, die wesentlichsten Zusammen hänge zwischen Biologie und Ganzheitsproblem zur Darstellung zu bringen. Ferner bringt Woltereck (Hochschule in Ankara) interessante Ausführungen über Biologie als Grundwissenschaft vom Leben und Erleben. Äie Studienrätin Martha Schoenberner, Ber-, bin, erzählt von einem lebensvollen Versuch, die Biologie auf die' Schulbühne zu bringen, ein Versuch, der zu ungemein vielseitigen Anregungen geführt hat. Im Weihnachtsmonat besonders er wünschte Buchbesprechungen beschließen das inhaltsreiche Heft, „Unsere Frcilandstaudeu", von Ernst Graf Silva Tarouca und Camillo Schneider. 482 Seiten, 450 Abbildungen, geb. 22,50 M. Verlag von G. Freytag A.-G., Leipzig. Obwohl erst knapp sechs Jahre vergangen sind, seit die 4. große Auflage dieses beliebten Staudenbuchs herauskam, war diese bereits wieder vergriffen, so daß schnellstens ein Neudruck erfolgen mußte, der gleichzeitig von den Herausgebern mit einer vollständigen Neu bearbeitung verbunden wurde. Dies illustriert wohl am besten das außerordentliche Interesse, das auch dem 1. Band der Kulturhand- bücher der Gartenfreunde, „Freilandstauden", entgegengebracht wird. Es erklärt sich auch daraus, daß dies Werk in besonders glücklicher, leicht verständlicher Art und Weise den Liebhaber und Fachmann mit dem Spezialgebiet der Freilandstauden bekannt macht, ohne allzu große botanische Kenntnisse vorauszusetzen, die das Verständnis für verschiedene ähnliche Werke erschweren. Der erste Teil des Buchs bringt in kurzen, aber inhaltsreichen Abhandlungen zunächst einiges über die Alpenpflanzen und ihre Verwendung im Garten. Dieser Abschnitt' interessiert natürlich diejenigen am meisten, die sich be sonders mit dem Steingarten, feiner Anpflanzung und Pflege beschäftigen. Als zweites wichtiges Kapitel folgt „Stauden zum Verwildern". Hier werden alle diejenigen Staudenarten beschrieben, die sich auf Grund langjähriger Erfahrungen bei geringster Pflege im Garten behaupten. Die nachfolgende Abhandlung über Anzucht, Vermehrung und Pflege der Stauden ist wesentlich verbessert; in kurzen Zügen werden die wichtigsten Arbeiten leicht verständlich be sprochen. Es folgt dann der tzauptteil des Werks mit der alpha betischen Aufzählung aller zur Zeit in Kultur befindlichen Gat tungen nebst Anführung der wichtigsten Arten und Formen mit Hinweisen über ihre Kulturbcdingungen, ihr Aussehen, ihre Blüte zeit und ihren Kulturwert. Auch dieser Hauptteil wurde sehr aus gebaut und dem augenblicklichen Stand der Staudenwissenfchast an gepaßt. Aelteres Bildmaterial wurde durch gute neue Bilder ersetzt. Bei der Aufführung der einzelnen Stauden ist zu erwähnen, daß bei größeren Staudenfamilien, zur Erleichterung der Auffindung, eine alphabetische Zusammenstellung vorangeht, in die selbstver ständlich alle neuen in Kultur genommenen Arten und Formen, die sich als wertvoll erwiesen haben, ausgenommen sind. Das erste Mal sind in diesem Buch auch sämtliche Namen von Arten, Varietäten und Formen, wenn sie auch an sich Eigennamen sind, klein geschrie ben, um eine sichtbare Trennung von den gärtnerischen Sorten namen zu erhalten. Die Beschreibung der einzelnen Arten und Formen ist zwar sehr gekürzt, aber trotzdem so erweitert, daß eine Selbstbestimmung nach der Beschreibung ermöglicht wird. Am Schluß des Hauptteils folgen dann noch wertvolle Staudenzusammenstel lungen in bezug auf Bermehrungsart, Ansprüche an Boden und Be lichtung, Pflanz- und Blütezeit, Blütenfarbe etc. Auch diese Teile sind neu durchgesehen worden und auf Grund neuerer Erfahrungen ergänzt, so daß man das Gesamtwerk als eine wesentliche Verbesserung der alten, bereits überholten Auflage ansehen kann. Erwähnen möchte ich noch, daß das Schriftbild der 3. Auflage für meine Auffassung am klarsten und übersichtlichsten ist, vielleicht ist es nicht unprak tisch, in einer neuen Auflage dieses wiederzuwählen. k. vröxe, Dipl.-Gartenbauinspektor. * Deutscher Garten-Kalender. 61. Jahrgang 1934. Herausgegeben von I. Saathoff, Herausgeber der illustrierten Wochenschrift „Die Gartenwelt". Verlag von Paul Parey in Berlin SW. 11, tzede- maunstraße 28 und 29. Ausgabe mit halbseitigem täglichen Notizraum, in Ganzleinen gebunden Ml 3,20; Ausgabe k mit ganzseitigem täglichen Notizraum, in Kunstleder M 3,80. In der bereits bestens bekannten Ausstattung ist auch „Der Deutsche Gartenkalender" für das Jahr 1934 wieder erschienen. Schon manchem Gärtner ist dieses für den täglichen Gebrauch be sonders gut gebundene Taschenbuch zum unentbehrlichen Begleiter geworden, nicht allein deshalb, weil der Kalender wertvolle An regungen und Ratschläge enthält, sondern vor allem auch, weil er dem Praktiker die Möglichkeit gibt, seine im Lauf des Jahres ge machten Beobachtungen und Erfahrungen ordnungsgemäß einzu tragen. Neben den zahlreichen Tabellen aus sachlichem Gebiet, u. a. über Zeit, Platz, Erdbedarf unsrer wichtigsten Topfpflanzenkulturen, Mischung und Anwendung der Düngemittel, Tabellen ans der Praxis der Gartentechnik und des Obst- und Gemüsebaus, sind in diesem Jahr neu aufgenommene Tabellen für die Bekämpfung der Schädlinge und Krankheiten im Obstbau und eine Liste der anbau- würdigsten Tomatensorten, sowie der schönsten Kleingehölze mit bunter Herbstfärbung für Hausgärten. Bei zukünftigen Jahrgänge» sollte lediglich nnr noch die Durcharbeitung der botanischen Namen mit Angabe der Betonnngszeichen nach dem neusten Stand der Nomenklatur erfolgen. Einige Beispiele nur: Der Gattungsname für die Japanische Quitte Lyciünia mußt jetzt Lkaenomöies heißen. Artnamen, wie z. B. bei Omnibus caryopbMus, Nckum lvckium, kobinia pseuckacäcm müssen mit kleinen Anfangsbuchstaben ge schrieben werden. Wünschenswert wäre ferner noch, wenn bei den Rubriken über Maßeinheiten eine Anlehnung au die vom Normen ausschuß gemachten Angaben erfolgen würde. Trotz dieser kleinen Mängel kann dieser Kalender jedem Gärtner znr Anschaffung emp fohlen werden, - V/. Krengel, Berlin, Die Saumfthule 21. Julmond 1933 Schriftleitung R. Tetzner Nr. 7 Zu dem Gesetz „Grundsätze für die Ausführung der ßßH—3 des Reblausgesetzes v.21.Scheidings933" Unter Bezugnahme auf eine diesbezügliche Veröffentlichung unter „Pflanzenfchutzltche Verordnungen und Gesetze" in „Gartenbau wirtschaft" Nr. 50 vom 14. Julmond 1933 möchten wir den Mitglie dern die nachfolgende Klarstellung unterbreiten, damit sie diese sonst nicht gerade einfach zu verstehenden gesetzlichen Bestimmungen klar erfassen können. 1. Die Praxis unsrkr Betriebe muß vor allem eindeutig wissen, was für sie erlaubt und was verboten ist. Vorerst sei folgendes klargestcllt: Einige Hanptstellen für Pflanzenschutz haben sich von einer irr tümlichen Auffassung darüber leiten lassen, als ob durch das Gesetz vom 27. Scheiding d. I. für unsre Baumschulen die Anzucht oder der Vertrieb von Edelsorten unsrer Weinreben, z. B. Korbreben, Topsrebcn, Wurzelreben der bekannten Edelsorten wie „Roter Gut edel", „Blauer Portugieser", „Roter Malvasier", „Gelbe Seiden traube", „Frühburgunder", überhaupt verboten sei. Diese Auf fassung ist unrichtig, wie dies uns auch die Biologische Reichsanstalt für Land- und Forstwirtschaft, Berlin-Dahlem, be stätigt hat. Verboten ist lediglich der Anbau aller nicht zu den Europäerreben zählenden Rebarten, -sorten und -bastarde. Die bei spielsweise vorgenannten Wetnreben-Edelsorten sind aber Ange hörige der Europäerreben (Vitts vinikera), somit anzupflanzen, zu ziehen oder zu verbreiten erlaubt; selbstverständlich unterliegt ihre Verbreitung einigen bekannten Verkehrsbeschränkungen. Das Ge setz vom 27. Scheiding 1933 bringt unter Ziffer 1 eine Erläute rung darüber, was als Rebpflanzungen im Sinne des 8 1 des eigentlichen Reblausbckämpfungsgesetzcs vom 6. Henmond 1904 zu verstehen ist. Der ungezogene 8 1 des grundlegenden Reblaus- bekämpfungsgesetzeS vom 6. Juli 1904 besagt wörtlich folgendes: „(Nr. 3085). Gesetz, betr. die Bekämpfung der Reblaus. Vom 6. Juli 1904. 8 1- Alle Rebpflanzimgen unterliegen der amtlichen Beaufsichtigung zum Zwecke der Bekämpfung der Reblaus. Die zur Ermittlung von Verseuchungen erforderlichen Untersuchungen, bei denen eine entsprechende Anzahl von Rebstöcken entwurzelt werden darf, sind in angemessenen Zwischenräumen zu wiederholen. Rebschulen, in denen Reben zum Verkaufe gezogen werden, sowie Rebpflanzungen in Handelsgärtnereien sind mindestens einmal jährlich zu untersuchen. Zugunsten kleiner Rebschulen können Aus nahmen durch die höheren Verwaltungsbehörden bewilligt werden." Dieser für die Frage, ob unsre Baumschulen überhaupt edle Weinreben ziehen dürfen, entscheidende Paragraph bestimmt doch nur, daß alle Rebpflanzungen der amtlichen Beaufsichti gung unterliegen und daß Rebschulen mindestens einmal jährlich zu untersuchen sind. Selbstverständ lich dürfen vom 1. Julmond 1933 an in derartigen Betrieben außereuropäische Reben nicht mehr Vorkommen, son dern nur noch Europäerreben (Vltis vinikera uns sil- vesiris und ihre Abkömmlinge). 2. Was ist ab 1. 12. 33 verboten zu pflanzen, e anzuziehen und zu vertreiben? Das Gesetz vom 27. Scheiding 1933 verbietet jede Anpflanzung aller nicht zu den Europäerreben zählenden Rebarten, -sorten und -bastarde. Von den Ausnahmen, die die obersten Landesbehörden niit Zustimmung des Reichsernährungsministers von diesem Ver bot zulassen können, kann für die Praxis unsrer Betriebe hier ab gesehen werden. Da nach Ziffer 1 dieses Gesetzes als Rebpflan- zungen im Sinne des 8 1 des ursprünglichen Reblausbekämpfungs- gesetzes jede Anpflanzung der Gattung Vitis, ohne Rücksicht auf Umfang oder Zweckbestimmung gilt, so ergibt sich hieraus, daß mit diesem Gesetz das Todesurteil über alle Nicht-Eurapäerreben für das Reichsgebiet —von den vorerwähnten Ausnahmen abgesehen — gesprochen' ist. Es sind also folgende n i ch t c n r o p ä t s ch e Reben zu vernichten und dürfen nicht mehr ge pflanzt oder angezoaen oder verbreitet werden; Vilis aesUvälis blickx. / Sommerweinrebe, Vilis ainnränsis Lnpr., Vilis Loignätiao Uulliat, Vilis cvrckikölia öliekx. / Winterrebe, -- Vidis Uldrüsoa 1-., Vitis Liasörki blaxim., Vitis ripäria dliekx. / Uferrebe, Form Vitis ockoratissima Kon, Vitis rotunäitölia Glieds. (Syn. V. vnlpina Dorr. u. Ora)'), Vitis Dkunbörzii Ned u. 2ucc. In der Sprache der Praxis gesprochen, besagt also das neue Ge setz, daß wir die vorstehenden schönen Zierreben nicht mehr ver mehren, anbauen, anpslanzen und verkaufen dürfen, desgleichen nicht die sogenannten Amerikanerreben und die Kreuzungsreben aus Amerikaner- und Europäerreben, z. B- Hybridensorten wie „dkoad", V. ladr. „Isabella" U. a. 3. Was ist von Reben ab 1. 12. 33 noch zu pflanzen, anzuziehen und zu verbreite» erlaubt? Erlaubt ist die Anzucht der Europäerreben und ihrer Abkömm linge in den bekannten edlen Sorten von Tafeltrauben, z. B.: Vitis mnikers u. var. / Weinrebe, Vitis vinikera käliis LÜreis kort., Vitis vinikera var. laoiniösa U., Vitis vinikera var. silvöstris VVilck (Wilde, Echte Weinrebe). Es ist bei Betrachtung des auch fernerhin Erlaubten von erheb licher Wichtigkeit, hier darauf hinzuweisen, daß infolge irriger Nomenklatur oder mangelnder Einheitlichkeit derselben eine grö ßere Reihe wertvoller Schlingpflanzen, die fälschlich als Vitis bezeichnet worden find, nunmehr richtig mit den international anerkannten, einheitlichen Namen belegt werden müssen und im Hinblick auf das vorstehend behandelte Gesetz zu pflanzen, anzuziehen und zu verbreiten (Verbreitung nicht in Wein baubezirken) erlaubt sind. Es sind dies folgende Schlingpflanzen- Vitis amurensis Impelopsls brevipeäuaeutät» muß heißen: Loekne, Vitis ardorea muß heißen: Xmpetopsis dlplnnäta Mcdx. Vitis drevipscknneulata muß heißen: Vmp. brevlpeckuueuILta koedne, Vitis cantonionsis muß heißen: 4mpel«psls eantoniönsls klaned, Vitis kloxuosa muß heißen: 4mpelopsls kexudsa kort., Vitis 8ong)-Ioäes muß heißen: Olssus gongzlääes Planck, Vitis deteropkMa muß heißen: -Imp. ketervpdjlla Sied u. ^uce. Vitis inckivisa muß heißen: /4mpelopsis vorääts ölickx. Vitis japonica muß heißen: 4mp. krevlpelluveuläta lioedne, Vitis mogalopk)!!» M. heißen: /4mp. megalopkMa Kiels n. Oilg , Vitis orientalis muß heißen: 4mpelopsis vrlentLKs Ktauod, Vidis gentapdzUa mutz heißen: ^mp. serjaniaekülla Lunge, Vitis repens mutz heißen: 4wpelopsis mieans Lelxi Vitis «erjaniaekolia IN. heißen: ^mpelopsts japünlea dlakiino. Die für die neuzeitliche Namengebung so außerordentlich wich tige Arbeit von Zander, Wörterbuch, gibt die erforderliche Klarheit über die richtige Zugehörigkeit dieser früher fälschlich als Vitis bezeichneten Schlinggewächse, die unter die Gattungen ä in -> nelopsis, 6 iss US und kartkenocissns einzureihen sind. Unsre Praktiker müssen nunmehr aber auch schleunigst alte Gewohnheiten ablegen und sich die neue, richtige Namengebung zu eigen machen und anwenden; Beispiele: Lmpeläpsis guinguekülia muß heißen Lartkeno- eissus quinquekülia Ulancd. ^mpeläpsis Uogolmünmi muß heißen partdenocissus Kozei männii Koehne u. Graebn. und unsere vielgeschätzte Ampelopsis- oder Vitis VeUcdii muß heißen kartdenoeissus VeltedU Koehne u. Graebn. M Preisdrückerei durch Behörden Bei vielen Behörden hat sich erfreulicherweise die Ncberzeugung durchgesetzt, daß eine gute Ware nur dann mit Sicherheit zu er warten ist, wenn auch ein auskömmlicher Preis gewährt wird. Viele Behörden bewilligen daher auch anstandslos die von der Berufs organisation festgesetzten, sehr mäßigen Mindestpreise. Es fehlt so gar 'nicht an Aeußerungen, daß die Beamten es begrüßen, wenn sich die Baumschulen nicht gegenseitig unterbieten, weil diese berufs« vertrauten Beamten wissen, daß eine Qualitätsanzucht nur bei Zahlung eines auskömmlichen Preises sichergestellt ist. Infolge der
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