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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 50.1933
- Erscheinungsdatum
- 1933
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193300001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19330000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19330000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 50.1933
-
- Ausgabe Nr. 1, 5. Januar 1933 -
- Ausgabe Nr. 2, 12. Januar 1933 -
- Ausgabe Nr. 3, 19. Januar 1933 -
- Ausgabe Nr. 4, 26. Januar 1933 -
- Ausgabe Nr. 5, 2. Februar 1933 -
- Ausgabe Nr. 6, 9. Februar 1933 -
- Ausgabe Nr. 7, 16. Februar 1933 -
- Ausgabe Nr. 8, 23. Februar 1933 -
- Ausgabe Nr. 9, 2. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 10, 9. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 11, 16. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 12, 22. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 13, 30. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 14, 6. April 1933 -
- Ausgabe Nr. 15, 13. April 1933 -
- Ausgabe Nr. 16, 20. April 1933 -
- Ausgabe Nr. 17, 27. April 1933 -
- Ausgabe Nr. 18, 4. Mai 1933 -
- Ausgabe Nr. 19, 11. Mai 1933 -
- Ausgabe Nr. 20, 18. Mai 1933 -
- Ausgabe Nr. 21, 25. Mai 1933 -
- Ausgabe Nr. 22, 1. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 23, 8. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 24, 15. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 25, 22. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 26, 29. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 27, 6. Juli 1933 -
- Ausgabe Nr. 28, 13. Juli 1933 -
- Ausgabe Nr. 29, 30. Juli 1933 -
- Ausgabe Nr. 30, 27. Juli 1933 -
- Ausgabe Nr. 31, 3. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 32, 10. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 33, 17. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 34, 24. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 35, 31. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 36, 7. September 1933 -
- Ausgabe Nr. 37, 14. September 1933 -
- Ausgabe Nr. 38, 21. September 1933 -
- Ausgabe Nr. 39, 28. September 1933 -
- Ausgabe Nr. 40, 5. Oktober 1933 -
- Ausgabe Nr. 41, 12. Oktober 1933 -
- Ausgabe Nr. 42, 19. Oktober 1933 -
- Ausgabe Nr. 43, 26. Oktober 1933 -
- Ausgabe Nr. 45, 9. Neblung (Nov.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 46, 16. Neblung (Nov.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 47, 23. Neblung (Nov.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 48, 30. Neblung (Nov.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 49, 7. Julmond (Dez.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 50, 14. Julmond (Dez.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 51, 21. Julmond (Dez.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 52, 29. Julmond (Dez.) 1933 -
-
Band
Band 50.1933
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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30. Neblung 1933 die reu Reichsbank-Direktorium. der Bayerns Bauern hinter Luber! des am 1. 2. 3. 4. 6. Größe des Grundbesitzes, vorhandene Glasflächen, Hypothekarverpflichtungen, sonstige Verpflichtungen, Umsatzziffern der letzten beiden Betriebsjahre. Reichsnährstands-Dertreker im Außenhandelsrat In letzter Zeit nehmen die bei uns einlaufenden Anfragen über den Inhalt des Schuldenreglungs gesetzes einen derartigen Umfang an, daß die Be wältigung des Schriftwechsels erheblich erschwert ist. Wir bitten deshalb dringend, die in der „Garten- bauwirtschaft" laufend erfolgenden Veröffentlichun gen über den Inhalt des Gesetzes eingehend zu be achten (Nr. 28, 40, 41, 42). Sofern trotzdem An fragen bei uns nötig werden, kann eine Beantwor tung nur erfolgen gegen Beifügung von 1 zur Deckung der Porto- und Schreibauslagen. 6. Gartenbaubetriebe, die von dem Entschul- düngsverfahren vom 1. 6. 1933 Gebrauch machen wollen, können bei der Einräu mung des Kredits erst nach erfolgter Er öffnung des Verfahrens berücksichtigt wer den. (8 10 des Schuldenreglungsgesetzes.) 6. Soweit es sich um Osthilfebetriebe handelt, ist uns eine Zustimmungserklärung des Treuhänders mit einzureichen. 7. Für gärtnerische Betriebe, die unter das ErLhofgesetz fallen, kann von uns vorerst eine Kreditherausgabe nicht vorgenommen werden. 8. Mit Rücksicht auf die Bestimmungen des . Schuldenreglungsgesetzes vom 1. 6. 1933 ist eine Erklärung abzugeben, daß es sich hinsichtlich des gewährten Kredits auf Wechselbasis um einen nach dem 18. 6. 33 zum Zweck der Einbringung der Ernte ge währten Kredit handelt und daß diese For derung nach Einleitung des Entschuldungs verfahrens entstanden ist. Dies ist erfor derlich, um nicht Gefahr zu laufen, daß die aus dem Kredit entstehende Forderung im Rahmen des Entschuldungsplans entweder zwangsweise gekürzt wird oder langfristig zu stunden ist. 9. Die Antragsteller werden gebeten, uns die jenigen Firmen (Bankverbindungen usw.) zu benennen, die in der Lage sind, in aus reichender Form über den Wirtschaftsstand des Antragstellers zu berichten. 10. Die Brennstoffkredite müssen spätestens am 3V. 6, 1934 restlos zurückgezahlt sein. Wir bitten, die vorstehend angeführten Punkte bei der Kreditbeantragung sorgfältig zu beachten, damit eine schnelle Bearbeitung und Erledigung der Deutsche Garkenbau-Kredik-Aklien- gesellschafk zum Landwirtschaftlichen Schuldenreglungsverfahren Aus gegebener Veranlassung weisen wir darauf hin, daß wir Wohl bereit find, als Entschuldungs stelle bei der Schuldenreglung von Erwerbsgarten baubetrieben mitzuwirken. Wir müssen uns jedoch in jedem Einzelfall Vorbehalten, vor Abgabe einer entsprechenden Erklärung mindestens oberflächlich zu prüfen, ob die Einleitung des Verfahrens über haupt Erfolg verspricht. Wir bitten deshalb, um zeitraubende Rückfragen zu vermeiden, bei An fragen an uns, ob wir bereit sind, als Entschul- dungsstelle im Einzelfall zu wirken, jeweils fol gende Angaben zu machen: Diese Anmeldung gilt nicht als Angebot an Reichsbank im Sinn des § 1 der Durchführung^ Nach längeren Verhandlungen ist es mit Unter stützung des Reichsministeriums für Ernährung und Landwirtschaft und des Reichsverbands des deutschen Gartenbaus e. V. gelungen, bei der Deut schen Rentenbank-Kredit-Anstalt (Landwirtschaft liche Zentralbank), Berlin, zwecks Brennstoffbe- schaffung für den deutschen Erwerbsgartenbau eine Kreditzusage von einigen hunderttausend Mark zu erhalten. Diejenigen Gartenbaubetriebe, die nicht in der Lage sind, den Brennstoffbedarf aus eigenen Mitteln zu decken, werden gebeten, Kreditanträge zu stellen. Die Brennstoffkredite werden auf folgender Grundlage ausgeliehen: 1. In Höhe des Rechnungsbetrages ist uns ein von dem Antragsteller acceptierter und von der Lieferfirma girierter Wechsel einzu reichen. Sollte die Lieferfirma nicht bereit sein, den Wechsel zu girieren, so ist uns ein andrer einwandfreier Bürge beizubringen. 2. Dem Antrag ist ein genau ausgefüllter Kreditauskunftsfragebogen nebst Steuer wertbescheinigung, die bei uns zu erhalten sind, beizufügen. 3. Der Kredit (Höchstbetrag 1800 FN) wird auf die Dauer eines halben Jahres einge räumt. Dor Wechsel ist mit einer Laufzeit von 3 Monaten zu versehen, der bei Ver fall bei einer kleineren Abzahlung einmal prolongiert wird. 4. Gartenbaubetriebe, die gemäß 8 108 des Schuldenreglungsgesetzes vom 1. 6, 1933 einen Verzicht auf die Entschuldung aus gesprochen haben, müssen uns entsprechende Bescheinigungen seitens der zuständigen Amtsgerichte einreichen. Die Auskünfte über diese Betriebe sowie über die Erhebun gen sowohl über den Antragsteller als auch über den Kunden, Lieferanten bzw. Bür gen, deren genaue Anschrift und Bankver bindung uns anzugeben ist, müssen günstig ausfallen. Der Reichsminister des Auswärtigen und Neichswirtschaftsminister haben im Einvernehmen Oie neuen Postgebühren Seit dem 1. 12. sind für Doppelbriefe und Druck lachen neue Portosätze eingeführt worden. Wir machen darauf aufmerksam, daß alle Drucksachen bis zu 20 Z 3 Porto kosten. Für Doppelbriefe (bis 250 §) im Ortsverkehr ist der Satz von 15 auf 16 erhöht worden, für Doppelbriefe im Fern verkehr von 25 auf 24 ermäßigt worden. Der Blumen- und Pflanzenbau" und „Die Gartenwelt" vereint Sonderkredite für die diesjährige Brennstofsbejchasfung Winnen, fordern wir hiermit die Firmen und Per sonen, die in Deutschland (mit Ausnahme Aaargebiets) ihren Wohnsitz haben, auf, ihre Verordnung zur Verordnung über die Devisen bewirtschaftung vom 23. Wonnemond 1932, sondern erfolgt zu statistischen Zwecken. Die Ausstellung einer amtlichen Uebersicht über die deutschen For derungen hat sich für etwaige Verhandlungen mit den obengenannten Ländern über den gegenseitigen Zahlungsausgleich als notwendig herausgestellt. Die Anmeldungen sind der Devisenabteilung der Reichshauptbank, Ablieferungskontrolle, Berlin SW. 111, Breite Straße 8/9, unmittelbar oder Z/zn Lien g/e/c/ren Le/wg srak /ü/- /ectes M'tgZreci ciez- M'tAir'ectL'bett/NA Sämtiicke überu-iesenen Leitungen uiercien «ieskaib rum ^akcesencke rucück» gerogen. Dafür kassiert tier Sriefträger in «ter Leit vom 13.-28. ^utmonü kten oben genannten Letrag von 78 tkpf. Das 6etü ist bereitruiegen; <tenn «ter Sriefträger tegt «tie Stammkarte nur einmal vor. Siir nickt eingetösts Stammkarten müssen je lUitgiieä SO Upf. an äie Dost gerakit merkten. Der Keicksverbanä ist nickt in «ter Lage, «tiese Seträge rn übernekmen, sonäern müsste sie von ctem betr. lUitgkieä gegebenenfalls ru- rüglick Unkosten rurck lVacknakme erbeben. Dsskalb: Den Setrag von 78 ktpf. sckon beim ersten Vorsprecken äe» Brief trägers raklen, nur so mirä unnütre Selastung äer 6e«ckafts»teiie unä jette« einreinen vermieden. KeiL/rsveLbanÄ Äes Oa^enbaus e. V. ger. Doettner. Bekanntmachung Brtr. Abschluß von Anbau- und Licserungs- verträgen für Gemüse und Obst Der Abschluß von Anbau- und Lieferungsverträ gen zur Lieferung von Gemüse und Obst zur in dustriellen Verwertung gemäß § 2 der Verordnung vom 5. November 1933 wird hiermit bis auf wei teres untersagt. .Es wird zunächst lediglich gestattet, vorläufige Anbau- und Lieferungsverträge mit der Maßgabe abzuschließen, daß die zwischen den Hauptabteilun gen II (für den Obst- und Gemüsebau) und IV (für die Obst- und Gemüseverwertung) des Reichs nährstands zu vereinbarenden Preise, Zahlungs- und Lieferungsbedingungen auch auf diese vorläu figen Anbau- und Lieferungsverträge Anwendung finden. Der gemeinsame Wille der Anbauer und Fabri kanten geht im Sinn der Verordnung vom 5. No vember 1933 dahin, eine angemessene Verwertung der deutschen Ernte durch gesteigerte Abschlüsse von Anbau- und Lieferungsverträgen sicherzustellen. Um jedoch eine Planmäßigkeit herbeiführen zu kön nen, dürfen vorläufige Anbau- und Lieferungs verträge von den einzelnen Obst- und Gemüsever- wertungsbetrieben zunächst nur in ihrem bisheri gen Anbaugebiet des Jahres 1933 und dort höch stens bis zum gleichen Flächenausmaß dieses Jah res abgeschlossen werden. Vorbereitenden unver bindlichen Verhandlungen für weitere Ab schlüsse steht nichts im Wege. Die Verhandlungen zwischen den beiden Haupt abteilungen II und IV des Reichsnährstands sind bereits im Gang. Wirtschaftliche Vereinigung der deutschen Obst- und Gemüseverwertungsindustrie Uschmann, Anmerkung der Schriftleitung. In Nr. 47 Ler „Gartenbauwirtschaft" berich teten wir, daß die bayerischen Gartenbauern dem Landesbauernführer von Bayern, Luber, in Anerkenntnis seiner besondren Verdienste für den gesamten Reichsnährstand 100 Edel obstbäume geschenkt haben. Auf einer in München abgehaltenen Tagung sämtlicher bayerischer Bauernführer sprach der Reichsobmann der bäuerlichen Selbstverwaltung, Staatsrat Meinberg, über den Aufbau des Reichs nährstandes. Staatsrat Meinberg ging von dem Hitler-Wort aus: „Deutschland wird ein Bauern reich sein, oder es wird zugrunde gehen I" Jeder müsse sich darüber klar sein, daß durch diese ge schichtliche Entwicklung dem Bauerntum eine unge heuer große Verantwortung auferlegt worden sei. Versage das Bauerntum, dann sei der 30. Januar kein Wendepunkt des deutschen Schicksals gewesen. Staatsrat Meinberg führte weiter aus, daß, wenn es nach dem Bauern ginge, jede führende Persön lichkeit des deutschen Volks einen Erbhof besitzen müsse; denn es sei klar, daß gerade der Mensch, der am eignen Leib Not und Sorge des von der Natur abhängenden Bauern kennen lerne und dem Boden verankert sei, den Zielen und Aufgaben des Bauerntums auch innerlich sehr viel näher stehe, als wenn er lediglich am Ersten jedes Monats pünktlich sein Gehalt empfange. Der Erbhof sei niemals Ka- pitalsanlagel Da er nicht zu verkaufen wäre, biete er auch keine Möglichkeit, mit ihm Geschäfte zu ma chen. Der Bauernhof sei nichts andres als die ewige Verbindung des Bauern und seines Geschlechts mit der Scholle. Es sei verständlich, daß ein derart ein schneidender Grundsatz des praktischen National- sozialisnms nicht von heute mif morgen von allen Deutschen verstanden würde. In den letzten Jahr zehnten seit Hardenberg sei der Boden zu einer Ware und die Landwirtschaft zu einem wirtschaft lichen Unternehmen herabgewürdigt worden. Anschließend hieran führte Staatsrat Meinberg aus, daß der Reichsbauernführer aus diesen Gedan kengängen heraus damit einverstanden gewesen sei, daß der Landesbauernführer Luber einen Erbhof erhalten hätte. Luber habe in den Jahren des Kampfes infolge seines Einsatzes seinen Hof ver loren. Als seinerzeit Luber den Reichsbauernführer um seine Entlastung aus dem agrarpolitischen Ap parat bat, um seinen Hof, den er hochverschuldet übernehmen mußte, retten zu können, mußte ihm der Reichsbauernführer erklären, daß er in dem schweren Kampf um die Durchsetzung der national sozialistischen Revolution keinen Mitarbeiter ent behren könne. Es käme nicht darauf an, daß Luber einwandfrei gehandelt habe, fallen zu lasten. In folgedessen bleibe Luber, getragen vom Vertrauen des Reichsbauernführers und der bayerischen Bauern, der Landesbauernsührer von Bayer«. Die versammelten L it über 300 bayerische« Bauernführer verlangten nach den mit stärkstem Beifall aufgenommenen Ausführungen des Staats« rats Meinberg stürmisch nach ihrem abwesenden Landesbauernsührer. Endlich erschien Luber, der eine Erklärung abgab, in der er seststellte, daß es nur getan habe, was er für seine heiligste Pflicht gehalten habe, nämlich dem bayerischen Bauern tum zur Rettung und Freiheit zu verhelfen. Die vergangene Zeit habe ihm seinen Hof genommen, und heute wolle man ihm seine Ehre nehmen. Nicht ein einziger Bauernführer Bayerns stimmte nicht in das Gelöbnis unerschütterlicher Gefolgschafts treue ein. Staatsrat Meinberg schloß die eindrucks volle Versammlung mit einem dreifachen Heil auf den Volkskanzler Adolf Hitler, den Reichsbauern- fiihrer R. Walther Darre und den Landesbauern führer Luber. schrift auch einen Inseratenteil hat, der mit dazu beitragen soll, die Zeitschrift zu finanzieren. In den letzten Jahren sind die Ansprüche, die hinsicht lich der Insertion an unsre Berufsangehörigen ge stellt wurden, untragbar geworden. Es war deshalb schon seit längerer Zeit ein nahe liegender Gedanke, die Zahl der gärtnerischen Fach zeitschriften zu verringern. Solange aber jeder ein zelne Verleger dabei nur an seine eignen Belange dachte, konnten diese Bemühungen keinen Erfolg haben. Seit das deutsche Volk von dem nationalsozia listischen Gedankengut durchdrungen ist, sind auch die Voraussetzungen für eine Zusammenlegung von unsren gärtnerischen Zeitschriften gegeben. Um mit gutem Beispiel voranzuqehen, haben wir zunächst die Zusammenlegung unsrer illustrierten Zeitschrift „Der Blumen- und Pflanzenbau" mit der in Be- rufskreifen allgemein bekannten illustriertenWochen- schrift „Die Gartenwelt" durchgeführt. Mit dem Verlag der „Gartenwelt", Paul Parey, Berlin, ist ein Vertrag abgeschlossen worden, in dem die Ver einigung der beiden Zeitschriften zum Ausdruck kommt. Um beide in den Fachkreisen bekannten Titel zu erhalten und um die Vereinigung beider Zeitschriften zum Ausdruck zu bringen, heißt die Zeitschrift in Zukunft: „Der Blumen- und Zierpflanzen bau" vereinigt mit „Die Garten Anmeldung von Forderungen Um einen Ueberblick über die Höhe der deutschen Forderungen an nachstehend aufgeführte Länder, Lie eine Devisenzwangswirtschaft haben, zu ge- mit dem Reichsminister für Ernährung und Land wirtschaft folgende Herren zu weiteren Mitgliedern des Außenhandelsrats berufen: Staatsrat Wilhelm Meinberg, Reichsobmann der bäuerlichen Selbstverwaltung, Dr. Hermann Reischle, Stabsführer des StabSamtZ Les Reichsbauern- führers, Dr. Erich Winter, Hauptabteilungs- leiter im Stabsamt des Reichsbauernführers. weit", illustrierte Wochenschrift der Fachgruppen Blumen, und Zierpflanzenbau und Baumschu len im Reichsverband des deut schen Gartenbaus e. V. Durch besondre Abmachungen ist sichergestellt, daß die mit unsrer illustrierten Zeitschrift „DeL Blumen- und Zierpflanzenbau" verfolgten Ziels von uns uneingeschränkt weiter gefördert werden können. Durch die Vereinigung der beiden Zeit schriften soll von dem, was beiden Leserkreisen ge boten wurde, nichts verloren gehen. Es wird viel« mehr der Schriftleitung und unser Bestreben sein, die Zeitschrift in noch stärkerem Maß als bisher zU einem Führer und ständigen Berater der Berufs kreise zu machen, die sich mit dem Blumen- uni? Zierpflanzenbau und dem Baumschulwesen befassen. Es wird das nicht nur durch die vermehrte Be zieherzahl, sondern auch durch die Beschränkung auf die genannten Gebiete möglich sein. Wir bitten nicht nur die bisherigen Bezieher deI „Blumen- und Zierpflanzenbau", sondern alle An gehörigen der beiden genannten Fachgruppen, regel mäßige Leser der Zeitschrift „Der Blumen- und Zierpflanzenbau" vereinigt mit „Die Gartenwelt" zu werden, damit Verlag und Schriftleitung in der Lage sind, das denkbar Beste zu bieten. ^Veinksusen« Kaust zumFest deutsches Obst Von 74. vietre, LandeZobmanm für Gartenbau. Weihnachten, da» Fest der Liebe, das Fest des Gebens, steht vor Ler Tür. Alle Wirtschaftskreise machen gewaltige Anstrengun gen, um dem Geschmack und dem Wunsche Ler Verbraucherschaft gerecht zu werden. Die Weih nachtsausstellungen, die Schaufensterauslagen und sämtliche Geschäfte selbst, legen Zeugnis von der Qualität und der Preiswürdigkeit Ler deutschen Erzeugnisse ab. Sehr viele Gabentische werden zum Weihuachts- fest mit Obst geschmückt. Herrliche einwandfreie und preiswerte Ware ist genügend vorhanden. Der deutsche Obstbauer steht im schwersten Existenz kampf. Es ist deshalb Pflicht eines jeden deutsch- denkenden Käufers, daß er auch jetzt vor Weihnach ten bei seinen Einkäufen an diesen so schwer rin genden Zweig des deutschen Gartenbaus denkt. Unzählige Zentner deutschen Obstes warten auf Len Käufer. Das deutsche Obst, wer es einmal kennt, bestätigt das, ist geschmacklich bedeutend Lesser, als das aus dem Ausland bezogne. Macht alle dem deutschen Obstbauer die Weihnächtssteude und kauft seine Erzeugnisse. Auch der Beschenkte wird seine Freude an dem geschmackvollen deutschen Obst haben. Der deutsche Käufer mutz auch hier daran denken, daß der deutsche Obstbau ein Glied in der deutschen Wirtschaft ist und datz mit dem Kaufen seiner Erzeugnisse wiederum eine weitere Belebung des gesamten deutschen Wirtschaftslebens eintritt. /Veuo/'c/nllns Äes TerkunsLbsrugL /4K 1. kkarkung ISZ4 u-irck ckke Leitung nickt mekr frei üderiniesen, sonckern jecke« ätitgiieck «te» Deicksnerbancks «tes eteutscken Lartenbaus Kat für «tie Leitung /'s Vzez^eZ/a/rz' 76 K/-/. ru ra/r/e/r seinen Hof erhalte, sondern, daß der Nationalsozia lismus in Deutschland siege und der Bolschewismus niedergerungeu werde. Wäre Luber damals aus- Antrage nn Jntereise der Antragsteller gewahr« geschieden, würde ohne Zweifel heute der Lubersche leistet wird. Besitz Erbhof sein. Daruin sei mit Zustimmung des Berlin, den 7. Neblung 1933. Reichsbauernführers dem Lnndesbaucrnführer Lu- Deutsche Garteubau-Kredit-Aktiengesellschaft. ber ein Erbhof übereignet worden. Die Bauern hät- Graeber, Schlemmer, ten keine Ursache, einen Mann wie Luber, der stets Die Zeiten, in denen noch viele unsrer Berufs angehörigen glaubten, sich auf ihre praktischen Er fahrungen allein verlassen zu dürfen, sind längst und endgültig vorüber. Ohne den Wert eigner praktischer Erfahrungen darum geringer einzu schätzen, weiß doch jeder von uns, daß regelmäßiges Lesen guter Fachliteratur für ihn unentbehrlich ist. Neben guten Büchern sind besonders die Fach zeitschriften geeignet, die Leser mit den Fortschrit ten auf dem Gebiet der Berufstechnik, mit neuen Pflanzen und Sorten, mit den für die Ausübung unsres Berufs wichtigen Forschungsergebnissen und mit vielem andren bekanntzumachen. In dieser Erkenntnis hat unser Reichsverband bisher neben der „Gartenbauwirtschaft" zwei illustrierte Fachzeit schriften hcrausgegeben. Außerdem bestanden zum Teil schon seit vielen Jahrzehnten eine große An zahl gartenbaulicher Zeitungen. Schließlich ist ihre Zahl so groß geworden, daß dadurch eine unnötige Belastung für den Beruf entstand. Nicht die große Zahl von Fachzeitschriften fördert unsre Berufs arbeit, sondern die Güte dessen, was dem Leserkreis geboten wird. Dabei ist zu berücksichtigen, daß die Leistungsfähigkeit von der Zahl der Bezieher stark beeinflußt wird. Je mehr Zeitschriften sich also in den Leserkreis teilen, um so schwieriger wird es jeder einzelnen Zeitschrift gemacht, sowohl bezüglich Inhalt wie Ausstattung das zu liefern, was der Leser erwarten darf. Dazu kommt, daß jede Zeit- Lurch Vermittlung einer Reichsbankanstalt einzm pichen. Vordrucke sind daselbst erhältlich. Berlin, den 16. Julinond 1933. bestehenden Forderungen Bulgarien gegenüber Argentinien Dänemark Bolivien Estland Brasilien Griechenland Chile Jugoslawien Kolumbien Lettland Kosta-Rica Oesterreich Ekuador Rumänien Nikaragua Tschechoslowakei Paraguay Türkei Uruguay Ungarn Venezuela bis zum 30. Iulmond d. I. anzumelden.
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