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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 50.1933
- Erscheinungsdatum
- 1933
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193300001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19330000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19330000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 50.1933
-
- Ausgabe Nr. 1, 5. Januar 1933 -
- Ausgabe Nr. 2, 12. Januar 1933 -
- Ausgabe Nr. 3, 19. Januar 1933 -
- Ausgabe Nr. 4, 26. Januar 1933 -
- Ausgabe Nr. 5, 2. Februar 1933 -
- Ausgabe Nr. 6, 9. Februar 1933 -
- Ausgabe Nr. 7, 16. Februar 1933 -
- Ausgabe Nr. 8, 23. Februar 1933 -
- Ausgabe Nr. 9, 2. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 10, 9. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 11, 16. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 12, 22. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 13, 30. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 14, 6. April 1933 -
- Ausgabe Nr. 15, 13. April 1933 -
- Ausgabe Nr. 16, 20. April 1933 -
- Ausgabe Nr. 17, 27. April 1933 -
- Ausgabe Nr. 18, 4. Mai 1933 -
- Ausgabe Nr. 19, 11. Mai 1933 -
- Ausgabe Nr. 20, 18. Mai 1933 -
- Ausgabe Nr. 21, 25. Mai 1933 -
- Ausgabe Nr. 22, 1. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 23, 8. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 24, 15. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 25, 22. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 26, 29. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 27, 6. Juli 1933 -
- Ausgabe Nr. 28, 13. Juli 1933 -
- Ausgabe Nr. 29, 30. Juli 1933 -
- Ausgabe Nr. 30, 27. Juli 1933 -
- Ausgabe Nr. 31, 3. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 32, 10. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 33, 17. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 34, 24. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 35, 31. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 36, 7. September 1933 -
- Ausgabe Nr. 37, 14. September 1933 -
- Ausgabe Nr. 38, 21. September 1933 -
- Ausgabe Nr. 39, 28. September 1933 -
- Ausgabe Nr. 40, 5. Oktober 1933 -
- Ausgabe Nr. 41, 12. Oktober 1933 -
- Ausgabe Nr. 42, 19. Oktober 1933 -
- Ausgabe Nr. 43, 26. Oktober 1933 -
- Ausgabe Nr. 45, 9. Neblung (Nov.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 46, 16. Neblung (Nov.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 47, 23. Neblung (Nov.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 48, 30. Neblung (Nov.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 49, 7. Julmond (Dez.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 50, 14. Julmond (Dez.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 51, 21. Julmond (Dez.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 52, 29. Julmond (Dez.) 1933 -
-
Band
Band 50.1933
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- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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Vie Gartenbavwlrtschaft Ur. 48. 30. 11.1 SZ- Appell -es Reichsnährstands Ter Baucrntag im Hartung Hamburg. Nationalsozialistische Sozialpolitik gefällt. Or. L. vr. 8. gung als Mitglied eingegliedert. für ein völlig ungeeignetes Mittel. Ooe. 15. Julmond: Neblung. Braunschweig. Hauszinssteuer für den Monat Zusammenschluß der Obst- und Eemüse-Verwertungsbelriebe Auf Grund der bei uns hierüber eingehenden Anfragen weisen wir darauf hin, daß sich jeder Be trieb, der sich gewerbsmäßig mit der Verwertung von Obst und Gemüse befaßt, der „Wirtschaftlichen Vereinigung der deutschen Obst- und Gemüsever wertungsindustrie" anzuschließen hat. Anmeldun gen sind an die Wirtschaftliche Vereinigung, Ber lin SW 68, Kochstraße 10, zu. richten. Diejenigen Betriebe, die bereits Mitglieder des Reichsverbands der deutschen Obst- und Gemüseverwertungs- Jndustrie e. V. sind, werden automatisch in die be treffende Fachschaft der Wirtschaftlichen Dereini- LW. Durch die außenpolitischen Ereignisse und den Wahlkampf unterbrochenen Vorbereitungen für die abschließende Organisation des Reichsnähr stands sind nun soweit gediehen, daß der erste Reichsbauerntag zum 20. und 21. Har tung nach Weimar einberufen ist. Ur sprünglich war dafür der 23. Gilbhard in Aussicht genommen; aber der Einsatz des Bauerntums für die außenpolitische Freiheit hatte die Zurückstellung der Abschlußarbeiten erforderlich gemacht. In zwischen sind nach dem einmütigen Bekenntnis vom 12. Neblung die Arbeiten wieder ausgenommen. Da die landwirtschaftlichen Zusammenschlüffe im engeren Sinne, aus denen die Hauptabteilungen I bis III des Reichsnährstands gebildet sind, längst erfolgt ist, und dort auch im wesentlichen die festen Formen gefunden sind, handelt es sich in der Hauptsache noch um die Hauptabteilung IV, in der die be- und verarbeitenden Betriebe und der Han del ihren Platz finden. Bei den hier unvermeid lichen Ueberschneidungen mit andren Wirtschafts gruppen sind hier noch sorgfältige Klärungen über den Umfang und die Art der Eingliederung erfor derlich, die sich aber ihrem Abschluß nähern. Man wird also, wie die „Landwirtschaftliche Wochen schau" mitteilt, annehmen können, daß in allen wesentlichen Tellen praktisch der Abschluß des organisatorischen Aufbaus des Reichsnähr stands noch im Laufe diese sJahres er folgt sein wird. Mit Rücksicht auf Feiertage und Nach längeren Verhandlungen ist es mit Unter stützung des Reichsministeriums für Ernährung und Landwirtschaft und des Reichsverbands des deutschen Gartenbaus e. V. gelungen bei der Deut schen Rentenbank-Kredit-Anstalt (Landwirtschaft liche Zentralbank), Berlin, zwecks Brennstoffbe schaffung für Len deutschen Erwerbsgartenbau eine Kreditzusage von einigen hunderttausend Mark zu erhalten. Diejenigen Gartenbaubetriebe, die nicht in Ler Lage sind, den Brennstoffbedarf aus eigenen Mitteln zu decken, werden gebeten, Kreditanträge zu stellen. Die Brennstoffkredite werden auf folgender Grundlage ausgeliehen: 1. In Höhe des Rechnungsbetrages ist uns ein von dem Antragsteller acceptierter und von der Lieferfirma girierter Wechsel einzu reichen. Sollte die Lieferfirma nicht bereit sein, den Wechsel zu girieren, so ist uns ein andrer einwandfreier Bürge beizubringen. 2. Dem Antrag ist ein genau ausgefüllter Kreditauskunftsfragebogen nebst Steuer- wertbescheinigung, die bei uns zu erhalten sind, beizufügen. 3. Der Kredit (Höchstbetrag 1500 Alk) wird auf die Dauer eines halben Jahres einge räumt. Der Wechsel ist mit einer Laufzeit von 3 Monaten zu versehen, der bei Ver fall bei einer kleineren Abzahlung einmal prolongiert wird. 4. Gartenbaubetriebe, die gemäß 8 105 des Schuldenreglungsgesetzes vom 1. 6. 1933 einen Verzicht auf die Entschuldung aus gesprochen haben, müssen uns entsprechende Bescheinigungen seitens Ler zuständigen Amtsgerichte einreichen. Die Auskünfte über diese Betriebe sowie über die Erhebun gen sowohl über den Antragsteller als auch über den Kunden, Lieferanten bzw. Bür gen, deren genaue Anschrift und Bankver bindung uns anzugeben ist, müssen günstig ausfallen. 5. Gartenbaubetriebe, die von dem Entschul dungsverfahren vom 1. 6. 1933 Gebrauch machen wollen, können bei der Einräu mung des Kredits erst nach erfolgter Er öffnung des Verfahrens berücksichtigt wer den. (§ 10 des Schuldenreglungsgesetzes.) 6. Soweit es sich um Osthilfebetriebe handelt, ist uns eine Zustimmungserklärung des Treuhänders mit einzureichen. 7. Für gärtnerische Betriebe, die unter das Erbhofgesetz fallen, kann von uns vorerst eine Kreditherausgabe nicht vorgenommen werden. 8. Mit Rücksicht auf die Bestimmungen des Schuldenreglungsgesetzes vom 1. 6. 1933 ist eine Erklärung abzugeben, daß es sich hinsichtlich des gewährten Kredits auf Wechselbasis um einen nach dem 15. 6. 33 zum Zweck der Einbringung der Ernte ge währten Kredit handelt und daß diese For derung nach Einleitung des Entschuldungs verfahrens entstanden ist. Dies ist erfor derlich, um nicht Gefahr zu laufen, daß die aus dem Kredit entstehende Forderung im Rahmen des Cntschuldungsplans entweder zwangsweise gekürzt wird oder langfristig zu stunden ist. 9. Die Antragsteller werden gebeten, uns die jenigen Firmen (Bankverbindungen usw.) zu benennen, die in der Lage sind, in aus reichender Form über den Wirtschaftsstand des Antragstellers zu berichten. 10. Die Brennstoffkredite müssen spätestens am 30. 6. 1934 restlos zurückgezahlt sein. Wir bitten, die vorstehend angeführten Punkte bei der Kreditbeantragung sorgfältig zu beachten, damit eine schnelle Bearbeitung und Erledigung der Anträge im Interesse der Antragsteller gewähr leistet wird. Berlin, den 7. Neblung 1933. Deutsche Gartenbau-Kredit-Aktiengesellschast. Graeber, Schlemmer. Dem Völkischen Beobachter (Beilage „Deutsche Volkswirtschaft") Nr. 313 vom 9. 11. 33 entnehmen wir folgende Notizen: In einem Aufsatz „Wir fordern..." macht der Leiter des Amts für Sozialpolitik der Deutschen Arbeitsfront, Karl Peppler, unter scharfer Kritik der sozialpolitischen Methoden der Vergangenheit bemerkenswerte Ausführungen über das Wesen der nationalsozialistischen Sozialpolitik, denen wir fol gendes entnehmen: „Sozialpolitik ist nicht bornierte und engstirnige Vertretung eines Jnteressentenhaufens. Sozial politik ist Befriedigung sozialer Spannungen. Sozialpolitik ist nicht Dienst an einer Sondergruppe, sondern Dienst an der Gesamtheit aller, in deren Adern deutsches Blut rollt. Sozialpolitik ist nicht Wettlauf raffinierter Demagogen, sondern ruhige, stete, sachlich und fachlich von hohem Verantwor tungsbewußtsein getragene Arbeit am Gesamtvolk. Sozialpolitik ist nicht Kampf gegen die Wirtschaft, sondern Dienst an der Wirtschaft. Sozialpolitiker und Wirtschaftsführer sind nicht konträre Gegen sätze, sondern Arbeiter am gemeinsamen Ziel, wie auch Wirtschaftspolitik und Sozialpolitik nicht einen prinzipiellen Gegensatz bilden, sondern einander ergänzen. Wahre Sozialpolitik verzichtet auf Scheinerfolge. Nicht eine wilde Flut sozialpolitischer Gesetze sind Merkmal sozialpolitischer erfolgreicher Arbeit. Wenn Lie deutsche Wirtschaft in die Binsen geht, retten noch so schöne soziale Gesetze den deutschen Arbeiter nicht vor dem Elend der Erwerbslosigkeit. Aus der Wirtschaft kann andrerseits nichts werden, wenn nicht die Sozialpolitik alle zu freudigen Mitarbei tern am gemeinsamen Werk des Wiederaufbaus macht. Unternehmer und Arbeitnehmer sind auf Gedeih und Verderb aufeinander angewiesen. Bei einem schlechten Unternehmer kann aus besten Ar beitern nichts werden und der gute Unternehmer weiß, was er an einem sozialpolitisch gesicherten und darum nm so treuer wirkenden, mit ihm ver bundenen, freudig schaffenden Arbeiter hat. So ist Sozialpolitik nicht nur eine Angelegenheit der Waren Sie auch dabei? Anläßlich des deutschen Gartenbautags in Han nover wurde auf Ler Fahrt nach Bad Pyrmont (Fachgruppe Blumen- und Zierpflanzenbau) eine Gruppenaufnahme derjenigen Teilnehmer gemacht, die sich in den ersten drei Autos, die zu erst von Hannover abfuhren, befanden. Die hier vorliegende Photographie ist 13X18 cm groß und zum Preise von 0,50 KN erhältlich. Wer dieses hübsche Andenken wünscht, setze sich mit dem Photo graphen Paul Baer, Hameln, Osterstratze 5, m Verbindung. Ertragssteigerung durch Agrawol? Die Agrawol-Werke W. B. Hoffmann in Cotbus empfehlen ihr Präparat Agrawol mit dem Hinweis, daß durch Beizen von Saatgetreide und Gemüsesämereien Ertragssteigerungen bis zu 80 F> erreicht werden sollen. Ein Fläschchen mit 25 m^ Inhalt kostet 3,— KN und soll für die Behandlung von 3 Zentner Saatgetreide genügen. Dem Nachrichtenblatt für den deutschen Pflan zenschutzdienst Nr. 11 1933 entnehmen wir, daß die chemische Untersuchung einer Handelsprobe ergab, daß Agrawol zur Hauptsache aus Wasser besteht und etwa 0,2 freie oder gebundene Schwefelsäure und etwa 0,1 YL unwichtige anorganische Stoffe enthält. Der deutsche Pflanzenschutzdienst hält Agrawol zur Erreichung von Ertragssteigerungen Eonderkredite für die diesjährige Brennsiosfbeschafsung Mitgliedschaft zum Reichsnähr stand gesetzlich vorgeschrieben In der Presse befanden sich in diesen Tagen Mitteilungen, nach denen mit dem 21. Jul mond 1933 eine Mitgliedssperre für den Reichsnährstand eintrete. Die Pressestelle des Reichsbauernführers teilt hierzu mit, daß Mit teilungen diesen oder ähnlichen Inhalts nicht den Tatsachen entsprechen. Die Erwerbung der Mitgliedschaft zum Reichsnährstand liegt nicht im Ermessen des einzelnen, da das Reichs nährstandgesetz eine vollständige Eingliederung aller Mitglieder des Landstands vorschreibt. Zahlung von Grundsteuer und Siedlungsbeitrag Mr einzelne Bezirke verschiedne Zahltermine). Bremen. 1V. (11.) Julmond: Zahlung der 3. Viertel jahrsrate der Grundsteuer, Gebäude- und Miet steuer. Ohne Schonfrist. Thomasmehl Der Verein der Thomasmehlerzeuger teilt mit, daß mit Wirkung vom 18. November d. Js. eine Frühbezugsvergütung von 4 je üxyL zitrsl. Phosphorsäure für die Zeit bis 6. 12. 1933, und 2 je kgA> zitrsl. Phosphorsäure für die Zeit vom 7. bis einschl. 31.12.1933 sowohl im Lieferungsgebiet der Frachtgrundlage Aachen-Rote Erde, als auch im Geltungsbereich der wiedereingeführten Ostseefrachtgrundlagen ge währt wird. Die Rovembervergütung von 4 eH/ je kgA> be deutet eine Unterschreitung des Preises von 1914 um 10 v. H. Selbstverständlich sollen diese Frühbezugsver gütungen in vollem Umfang dem landwirtschaft lichen Verbraucher zugute kommen. NV!^ LunggärLnelvereine bleiben! Untergliederungen des deutschen Landarbei terverbands haben an einigen Stellen die Be hauptung verbreitet, daß die Junggärtner gruppen aufgelöst würden. Sie stützten sich da bei auf die Tatsache, daß, wenn auch unter be sonderen Umständen, die Arbeitsgemeinschaft deutscher Junggärtner für den Landesteil Bayern aufgelöst und Vermögen und Bücher durch die NSBO. sichergestellt werden. Inzwischen hat jedoch der Landesbauern führer Bayerns, Pg. Luber, die Angelegenheit überprüft und das Verbot aufgehoben. Der Landesbauernführer hat dabei die Auffassung des Reichsverbands anerkannt, daß die Jung gärtnervereine als Junggärtnergruppen des Reichsverbands mit diesem in den Reichsnähr stand eingebaut sind und daß daher dem Deutschen Landarbeiterverband kein Recht zu steht, hier einzugreifen. Die endgültige Entscheidung über Beibehal tung bzw. Aufheben der Junggärtnervereine bleibt selbstverständlich dem Reichsbauernfüh rer Vorbehalten. Sie wird bei der gesetzlichen Regelung des Aufbans des Reichsnährstands Schaffung von Gesetzen, sondern ebenso sehr eine Aufgabe der Erziehung wahrhaft deutscher Men schen, die in ihrem Mitarbeiter ihren sozialen Bruder sehen." Nachdem der Führer den Wunsch ausgesprochen hat, daß das jetzt bestehende Lohnniveau nicht wei ter gesenkt werden soll, kann die Frage der Arbeits zeitverkürzung, selbst wenn die Verkürzung zur Ver hinderung von Entlassungen und zum Zwecke weite rer Neueinstellungen dienen soll, nur jeweils unter Würdigung aller besondren Verhältnisse behandelt und entschieden werden. Ler Sonderbeauftragte des Treuhänders der Arbeit für das Wirtschaftsgebiet Westfalen hat auf Grund der vom Führer auf gestellten Richtlinien nach Verhandlungen mit allen beteiligten Organisationen entschieden, daß die Vierzigstundcn-Woche auf dem Weitzblechwerk der Vereinigten Stahlwerke A.-G. in Wissen (Sieg) ohne Lohnausgleich nicht eingeführt werden darf. Das Weihblechwerk in Wissen beschäftigt zur Zeit etwa 2500 Arbeiter und ist damit das größte Sie gerländer Werk. Es war beantragt worden, zum Zweck der Freimachung von Arbeitsplätzen eine Verkürzung der Arbeitszeit von 48 auf 40 Stunden durchzuführen. Da weder eine entsprechende Ar beitszeitverkürzung mit Lohnausgleich für das Werk tragbar erschien noch der Belegschaft im Interesse der Aufrechterhaltung Les jetzigen Lohnstands eine Verkürzung der Arbeitszeit ohne LohnauMeich zu- gemutct werden kann, hat Ler Sonderbeauftragte des Treuhänders bestimmt, daß die 48-Stunden- Woche beiöehalten wird. Baden. 5. Julmond: Zahlung der Gebäudesondersteuer für die nicht befreiten, land- und forstwirtschaft lichen Zwecken dienenden Gebäude mit einem Steuerwert über 6000 KN. 5. Julmond: Zahlung der Grund- und Ge werbesteuer der Gemeinden und Kreise, bei monat licher Erhebung. Schonsrist bis zum 16. Julmond. Thüringen. 10. (11.) Julmond: Mietsaufwertungssteuer für den Monat Neblung. Kem verbilligtes Zuckerkontingenk für die obstverarbeitende Industrie Ueber unsre Bemühungen, eine Verbilligung des Zuckers durch Herabsetzung des Zuckerpreises bzw. der Zuckersteuer im allgemeinen zu erreichen oder wenigstens die Gewährung eines verbilligten Zuckerkontingents an die obstverarbeitende Industrie durchzusetzen, haben wir laufend berichtet u. a. auch in Nr. 23/1933 der „Gartenbauwirtschaft". Auf unsre mehrfachen Eingaben erhielten wir den Bescheid, daß der Herr Reichsminister der Fi nanzen eine Ermäßigung der Zuckersteuer für Jn- dustriezncker mit Rücksicht auf den Reichshaushalt ablehnen mußte und daß sich auch die wirtschaft liche Vereinigung der deutschen Zuckerinduftrie nicht in der Lage sieht, eine Verbilligung des Zucker preises für die Verwertungsindustrie zu gewähren ohne entsprechende Senkung des Rübenprcises. Eins Senkung des Rübenpreises wäre jedoch im Inter esse der ebenfalls schwer um ihre Existenz ringen den rübenbauenden Landwirtschaft zur Zeit nicht möglich. Es ist selbstverständlich, daß wir unsre Bemühun gen um Herabsetzung des Zuckerpreises weiter sort- führen werden; denn der hohe Zuckerpreis ist nicht zuletzt schuld daran, daß in den vergangenen Jah ren große Mengen deutschen Obstes nicht wie früher zu Dauererzeugniffen verarbeitet wurden. Ooe. Einziehung der Reichsbanknoken zu 10 RM. mit dem Ausfertigungs datum vom 11. 10.1924 Diese Reichsbanknoten verlieren mit dem Ab lauf des 31. 1. 1934 ihre Eigenschaft als gesetzliches Zahlungsmittel. Die Besitzer können sie noch bis zum 28. 2. 1934 bei allen Kassen der Reichsbank in Zahlung geben oder gegen andre gesetzliche Zahlungsmittel umtauschen. Mit diesem Zeitpunkt werden "die aufgerufencn Noten wertlos und es er lischt damit auch die Einlösungspslicht der Reichs bank. Landes- und Gemeindesteuern. Preußen. 15. Julmond: Zahlung der staatlichen Grund- Vermögenssteuer (soweit diese noch zu zahlen istl), einschließlich der kommunalen Zuschläge für Mo natszahler (z. T. andere Termine). Keine Schon frist. Zahlung der Lohnsummensteuer (bei landwirt schaftlichen Brennereien und sonstigen für die Ge- werbesteuerpflicht in Betracht kommenden Neben betrieben) für Neblung 1933, die Abgabe einer Erklärung über Lohnsumme und Zahl der Arbeit nehmer. Keine Schonsrist. Zahlung der Hauszinssteuer für Neblung 1933. Sachsen. 5. Julmond: Zahlung der Aufwertungs- (Miet zins-) steuer. Keine Schonfrist. Bayern. 1. Julmond: Zahlung der Haussteuer einschl. Kreis-, Bezirks-, Gemeinde- und Kirchenumlage, Schonfrist bis 11. Julmond. Zahlung der Haus zinssteuer, Wohnungsabgabe und Geldentwertungs zuschlag. Jahreswechsel muß aber der formelle Abschluß bis ins neue Jahr verschoben werden. Der erste Reichsbauerntag ist ja auch ein Er eignis ganz besondrer Art und von ganz besondrer Bedeutung. Auf dem Bauerntag wird die Verkün dung des Reichsnährstands in seiner endgültigen Form als Körperschaft des öffentlichen Rechts er folgen. Es handelt sich ja nicht um freie Zusam menschlüffe, bei denen die Mitgliedschaft in das Belieben des einzelnen gestellt ist. Die in der letz ten Zeit verbreiteten Gerüchte über eine Aus nahmesperre oder dergleichen sind also ge genstandslos. Wir haben in dem umfassen den Bereich des Nährstands, der ja auch weit in die städtische Wirtschaft herübergreist, einen so weitgehenden Wandel der wirtschaftlichen und stän dischen Auffassungen und Praktiken vollzogen und werden noch weitere Auswirkungen in den nächsten Monaten erleben, daß hier wirklich ein ganz großer Einschnitt in die Ernährung s- wirtschft derNation gemacht ist. Das alles steht im Zeichen der Bodenständigkeit und der volkswirtschaftlichen Verantwortung vor der Na tion, so daß damit auch die ehrende Bezeichnung des Appells des Reichsnährstands als Reichs bauerntag gerechtfertigt ist. Diese Paroleausgabe an die verantwortlichen Vertreter und Unterführer des Nährstands ist also zugleich ein Ehrentag der deutschen Bauern, der wichtigsten Trä ger deutschen Staatslebens. Steuerkerminkalender für Julmond 1933 Reichssteuern. 5. Julmond: Steuerabzug vom Arbeitslohn, Ehestandshilfe der Lohnempfänger (gesondert an geben) und Abgabe zur Arbeitslosenhilfe (geson dert angeben), soweit sie mit der Lohnsteuer zu sammen erhoben wird, für die in der Zeit vom ly.—30. Neblung gezahlten Löhne und Gehälter. Keine Schonfrist. Abführung der in der Zeit vom I.—30. Neb lung einbehältenen Bürgersteuer der Arbeitnehmer, soweit die Abführung nicht bereits am 20. Nehlung vorzunehmen war. Keine Schonfrist. 10. (11.) Julmond: Voranmeldung und Zah lung der Umsatzsteuer auf Grund des Umsatzes im Monat Neblung. Schonsrist bis 18. Julmond. 20. Julmond: Steuerabzug vom Arbeitslohn, Ehestandshilfe der Lohnempfänger (gesondert an geben) und Abgabe zur Arbeitslosenhilfe (geson dert angeben, soweit sie mit der Lohnsteuer zusam men erhoben wird, für die in der Zeit vom 1. bis 15. Neblung gezahlten Löhne und Gehälter. Keine Schonfrist. , Abführung in der Zeit vom 1.—15. Neblung einbehaltenen Bürgersteuer der Arbeitnehmer, Wenn der Betrag mindestens 200 KN ausmacht. Württemberg. 8. Julmond: Zahlung der Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuer, einschließlich der Gebäudeent schuldungssteuer. Keine Schonfrist.
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