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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 50.1933
- Erscheinungsdatum
- 1933
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193300001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19330000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19330000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 50.1933
-
- Ausgabe Nr. 1, 5. Januar 1933 -
- Ausgabe Nr. 2, 12. Januar 1933 -
- Ausgabe Nr. 3, 19. Januar 1933 -
- Ausgabe Nr. 4, 26. Januar 1933 -
- Ausgabe Nr. 5, 2. Februar 1933 -
- Ausgabe Nr. 6, 9. Februar 1933 -
- Ausgabe Nr. 7, 16. Februar 1933 -
- Ausgabe Nr. 8, 23. Februar 1933 -
- Ausgabe Nr. 9, 2. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 10, 9. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 11, 16. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 12, 22. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 13, 30. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 14, 6. April 1933 -
- Ausgabe Nr. 15, 13. April 1933 -
- Ausgabe Nr. 16, 20. April 1933 -
- Ausgabe Nr. 17, 27. April 1933 -
- Ausgabe Nr. 18, 4. Mai 1933 -
- Ausgabe Nr. 19, 11. Mai 1933 -
- Ausgabe Nr. 20, 18. Mai 1933 -
- Ausgabe Nr. 21, 25. Mai 1933 -
- Ausgabe Nr. 22, 1. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 23, 8. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 24, 15. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 25, 22. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 26, 29. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 27, 6. Juli 1933 -
- Ausgabe Nr. 28, 13. Juli 1933 -
- Ausgabe Nr. 29, 30. Juli 1933 -
- Ausgabe Nr. 30, 27. Juli 1933 -
- Ausgabe Nr. 31, 3. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 32, 10. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 33, 17. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 34, 24. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 35, 31. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 36, 7. September 1933 -
- Ausgabe Nr. 37, 14. September 1933 -
- Ausgabe Nr. 38, 21. September 1933 -
- Ausgabe Nr. 39, 28. September 1933 -
- Ausgabe Nr. 40, 5. Oktober 1933 -
- Ausgabe Nr. 41, 12. Oktober 1933 -
- Ausgabe Nr. 42, 19. Oktober 1933 -
- Ausgabe Nr. 43, 26. Oktober 1933 -
- Ausgabe Nr. 45, 9. Neblung (Nov.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 46, 16. Neblung (Nov.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 47, 23. Neblung (Nov.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 48, 30. Neblung (Nov.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 49, 7. Julmond (Dez.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 50, 14. Julmond (Dez.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 51, 21. Julmond (Dez.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 52, 29. Julmond (Dez.) 1933 -
-
Band
Band 50.1933
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- Gartenbauwirtschaft
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angewandter Nationalsozialismus Die Genossenschaft is en - d i. n § Einzelne Llmschuldungsfragen les anmelden müssen. Ich habe Ihre Lw. E. Derjährungsschutz sm Gläubiger einbarungen sind der Rahmen, in dem der bevor, caegnet werden ka ich den Arbeitnchm ern wr Entschul, >en etwa fol- gehen, »lr. II n» ah. h. 1- h s g g, stehenden Not im Winter begegnet werden kann. An den Arbeitgebern und au ' Und dennoch Weitz die laute Oeffent- lichkeit so wenig vom Geno^' Spargeldziffern bei stung für die Allgemeinheit vollendete, ohne an eignen Lohn und Erfolg zu denken. Da der Ma terialismus bequemer ist, kein Opfer fordert und tausend Pflichten gegenüber der Allgemeinheit ver neint, so zog er manchen wankenden Idealisten zu sich. Es erscheint deshalb wenig verwunderlich, dah Einrichtungen, aus Idealismus geboren, in der hinter uns liegenden Zeit mißbraucht und deren Ziele ins Gegenteil verkehrt wurden. Es erscheint auch nicht verwunderlich, datz di? Träger solcher idealistischer Einrichtungen vollkommen ins Ma terielle abrutschten und schließlich niemand mehr den Sinn solcher Einrichtungen zu erkennen vermochte. Eine solcke Einrichtung, die auf gesundem Idealismus aufgebaut, nur leben und gedeihen kann beim Vorhandensein eines lebensbeja henden Idealismus, ist die Genos senschaft. Eine Genossenschaft ist der ins Praktische übersetzte Natio nalsozialismus. In einer Gemeinde wohnen ein paar Menschen mit ausgeprägtem sozialem Empfinden. Sie be drückt es, daß sie in der gleichen Gemeinde mit Menschen wohnen, denen die Möglichkeit des Auf stiegs genommen ist, nur weil ihnen die Geldmittel fehlen. Und nun schlichen sich diese beiden Gruppen zu einer Einheit zusammen mit dem Ziel, auch dem wirtschaftlich Schwächren zum Aufstieg zu verhelfen. Dieser Aufstiegwürdige erhält nun nicht etwa ein Geschenk — das ihn wieder entwürdigt und fesselt —, sondern er erhält ein seiner Würdigkeit ent sprechendes Tarlehn, das er wieder abtragen kann s cha f t s w e s e n.. .. Seitdem unser Führer den Materialisten die ge färbte Brille von den Augen genommen hat, ist es im Genossenschaftswesen wieder lebendig ge worden. Das deutsche Volk wendet sich langsam vom materialistischen Denken ab und dem Idealis mus zu. Mit der wachsenden Erkennt nis der Volks- und Schicksalsge meinschaft gewinnt der Genossen, s ch a f t sg e d a n k e automatisch an Le- beN und Bedeutung. Mit berechtigter Freude läßt sich nicht nur ein Stillstand in der Abwandrung § 106 des Schuldenreglungsgesetzes hat auch eine Entschuldung für Pachtbetriebe vorgesehen. Bisher sind jedoch die Ausführungsbe- slimmungcn dazu noch nicht erlagen worden, so datz über die Art des Verfahrens noch nichts gesagt In der neusten Ausgabe der „National sozialistischen Landpost" (Nr. 48) macht der Vizepräsident der Deutschen Zentralgenossen schaftskasse, Pg. Ernst Günther-Berlin, u. a. folgende Ausführungen: Vor dem Nationalsozialismus regierte der Ma terialismus. Jede Aeutzerung eines einzelnen oder von Gruppen unterlag seiner Kritik. Der Wert oder Unwert einer Lebensäutzerung oder eines Ge schehens wurde ausschließlich nach dem finanziellen Erfolg oder Mißerfolg beurteilt. Der Materialist trug gleichsam eine gefärbte Brille, welche die Eigen schaft hatte, daß sie die tausend bunten Strahlen, die ein Bild ausmachen, so weit abblendete, daß nur ein einziger Lichtstrahl, nämlich der goldnc, sichtbar werden konnte. Alle seelisch-völkischen Werte — aller Idealis mus — erwiesen, durch diese Brille gesehen, sich entweder als wertlos oder überhaupt nicht vor handen. Der Materialist, der diese Brille trug, begnügte sich aber nicht, wenn etwa seine goldempfindliche Brille nichts endeckte. Für diesen Fall behauptete er einfach, daß der Idealismus nichts anders als eine gelungene Tarnung der Ichsucht sei. Indem der Materialismus in der hinter uns liegenden Zeit schrankenlos herrschte, war für den Idealismus kaum mehr Raum. Die wenigen Idea listen waren das Ziel des Hohns und Mißtrauens der allzu vielen andren. Mancher Idealist ist in dieser Zeit umgekallen, — es glaubte ihm nie mand, daß er eine Sache um ihrer selbst willen tat -—, cs glaubte ihm niemand, daß er eine Lei- und einzelnen Genossen wieder zur Ver fügung gestellt worden. Hunderttausenden deutscher Menschen wurde mit dieser Tat die Erhaltung der Existenz ermöglicht. Hunderttausenden jungen Deut schen wurde ein mählickwr Aufstieg gesichert. Hun derttausenden wurde die Verzweiflung gebannt. „An meine Gläubiger I Tie wirtschaftlichen Verbältnine haben leider auch mich gezwungen, das Entschuldungsverfahren für meinen Betrieb zu beantragen. Lie Deutsche n o s s e n s ch a f t e n erkennen. Ter deutsche Spa rer trägt seine bescheidenen Ersparnisse wieder gläubig und zuversichtlich zur Schicksalsgemeinschaft seiner Gemeinde — zu seiner Genossenschaft. Er weiß, daß er damit eine doppelte Tat vollbringt — er schützt die Seinen vor Not und bannt gleich zeitig die Not eines andren. Mit dem Wachsen des Idealismus wächst auch die Zahl der Mitglieder und Glieder in den Ge nossenschaften, weil immer mehr Deutsche erkennen, datz wir alle eine unlösbare Schick salsgemeinschaft sind — datz einer für alle und alle für einen stehen müssen, wenn das Dritte Reich für ewig gefügt werden soll. Der Nationalsozialismus enthält Werte, die durch die vorhin gezeigte gefärbte Brille nicht sicht bar werden. Diese Werte sind nicht wägbar und nicht meßbar, sie sind weder mit dem Verstände noch mit wissenschaftlichen Hilfsmitteln zu erfassen. In der rechten genossenschaftlichen Betätigung allein wird eine Fülle solcher nationalsozialistischer Wer te nutzbar gemacht für die Allge meinheit. rungsfrist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. 8 26 des Schuldenreglungsgesetzes bestimmt nun, daß während der Dauer des Zwangsvergleichsver fahrens die Verjährung des Anspruchs eines betei ligten Gläubigers gehemmt ist, d. h. also, datz die für das Zwangsvergleichsverfahren aufgewandte Frist der vierjährigen Verjährungsfrist zuzurech nen ist, so datz eine Verjährung während des Ver fahrens nicht eintreten kann. Es erübrigt sich daher für den Gläubiger, ein Mahnverfahren oder gar eine Klage nur zu dem Zweck anzustrengen, die Verjährung zu unterbrechen. Da die Anerkennung der Forderung im Zwangsvergleich zum mindesten einer Anerkennung nach 8 208 BGB. gleichkommt, wird dadurch ohne weiteres eine Unterbrechung der Verjährung bewirkt und somit jede Gefahr besei tigt, des Anspruchs durch Verjährung verlustig zu Forderung in Höhe von Alk .... in meiner Schul denaufstellung angegeben. Sollten Sie bezüglich der Summe andrer Ansicht sein, bitte ich Sie, sich zwecks umgehender Klärung mit mir in Verbindung zu setzen. Diese Klärung dürfte die Abwicklung des Verfahrens beschleunigen und liegt daher in Ihrem wie in meinem Interesse. Mein Betrieb wird in der bisherigen Form wei- tergeführt. Forderungen, die gegen mich aus Lei stungen für die Fortführung des Betriebs nach der Eröffnung des Verfahrens entstehen, fallen nicht unter die Entschuldung und sind daher in jeder Weise ungekürzt aus den Einnahmen einzulösen. Unterschrift" von Spargeldern, sondern ein An st eigen der vielen Ge- Gebühren sollen, wie beiläufig bereits in der letzten Nummer gesagt worden ist, „für das Entschuldung?- und Zwangsvergleichsverfahren und die Eintragung im Grundbuch" (8 57 Sch.R.G.) nicht erhoben werden. Nur die Auslagen, die zur Durchführung des Entschuldungsverfahrens von den beauftragten Stellen aufgebracht werden müssen, sind von Lem Antragsteller zu tragen. Die Gerichte pflegen nach Stellung des Antrags jeweils Auslagenvorschüsse cinzufordern. Wegen der zu hohen Bemessung die ser Vorschüsse hat der Reichsminister für Ernäh rung und Landwirtschaft an die Landesjustizbehör den am 26. September 1933 ein Schreiben ge richtet, das mit Nachdruck verlangt, daß diese Vor schüsse so gering wie möglich zu bemessen sind. Tatsächliche Auslagen entstehen, den Gerichten nur durch Lie öffentliche Bekanntmachung im Amts- liegt es nun, die getroffenen Vereinbarungen so durchzuführen, daß ein voller Erfolg garantiert werden kann. Ich mache es jedem Kollegen zur Pflicht, bei dem gewaltigen Werk um so mehr, als ja auch der Gärtner für die Er nährung des Volkes auf eigenem Grund und Bo den mit verantwortlich ist. Geht es dem deutschen Gartenbau besser, dann werden auch die gärtneri schen Arbeitnehmer ihren Nutzen mit haben. Jetzt gilt es aber nun, dem Wunsche unsres Reichskanzlers Adolf Hitler, daß in diesem Winter kein deutscher Volksgenosse weder hungern noch frieren darf, Rechnung zu tragen. Deshalb mutz auch der deutsche Gartenbau bestrebt sein, in dem Kampfe gegen Hunger und Kälte die gärtnerischen Arbeitnehmer über den Winter durchzuhalten. Es wird gewiß manchmal nicht leicht sein, alle gärt nerischen Arbeitnehmer den Winter über durchzu halten, doch glaube ich, daß bei einem Hand- in Hand-Arbeiten mit den gärtnerischen Arbeitneh- rischer und organischer Aufbauarbeit,, den deut schen Gartenbau wieder so in die Höhe zu bringen, daß alle Gärtner ihre Lebensexistenx haben, d' werden kann. Die Entschuldung wird nach etwa gleichen Gesichtspunkten wie bei den Eigentümer- Betrieben durcbzuführcn sein, denn 8 106 spricht nur von „Vorschriften ergänzenden Inhalts". Es sind aber insofern Schwierigkeiten gegeben, als die feste Basis des Grundeigentums fehlt, die bei gärt nerischen Betrieben nur in gewissem Umfang durch das Inventar ersetzt werden kann. Man muß daher — eine längere Dauer des Pachtverhältnisses vor ausgesetzt — neben der Bestellung von Inventar- Pfandrechten wohl in erster Linie aus die Leistungs fähigkeit des Betriebs abstcllen, die am deutlichsten in den jährlichen Umsatzzahlen zum Ausdruck kommt. Obwohl die Ausführungsbestimmungen noch feh len, kann der Antrag auf Eröffnung des Verfah rens bereits jetzt gestellt werden. Damit ist ein verstärkter Vollstreckungsschutz gegeben, der man chem Antragsteller dienlich sein wird. Wichtig ist insbesondre die Tatsache, daß neben dem Pächter auch der Verpächter für seinen EigentLmerbetrieb den Entschuldungs antrag stellen kann. An sich läuft jedes Verfahren für sich; es ist aber zweckmäßig, daß beide Verfah ren nebeneinander gleichzeitig bearbeitet werden, da ja doch eine Abhängigkeit voneinander gegeben ist. Es ist daher zu empfehlen, daß der Pächter sich mit seinem Verpächter zur Einleitung gemein samer Schritte in Verbindung setzt. Damit dürfte sich auch manche Differenz wegen etwa rückstän digen Pachtzinses beseitigen lassen, denn wenn dem Verpächter auf diese Weise die Gewähr geboten wird, daß seine eigenen Lasten verringert werden, wird er nicht abgeneigt sein, einem Zusammen gehen zuzustimmen, das eine beiden Teilen förder liche Reglung auf lange Sicht zum Ziele hat. Daß bei den Gläubigern eine gewisse Beunruhi gung eintritt, wenn sie hören, daß ein Schuldner das Entschuldungsverfahrcn für sich beantragt har, ist an sich verständlich. Anfragen, Mahnungen und Drohungen sind deshalb nichts Ungewöhnliches. Manche dieser Aeuherungen könnten sich die Schuld ner dadurch ersparen, daß sie ihren Gläubigern von dem unternommenen Schritt Kenntnis geben. Wenn diese Unterrichtung in richtiger Form vor genommen wird, läßt sich manche unliebsame Aus einandersetzung vermeiden. Tie Deutsche Gartenbau-Kredit A.-G. empfiehlt. unsres Führers „Keiner darf h gern, keiner darf frieren!" im R men seiner Möglichkeit das zu ver wirklichen, was für seinen Betrieb, und wenn es sein m u ß, u u t e r O p s e r n, tragbar ist. Indem du bei einer Genossenschaft Mitglied wirst, übernimmst du freiwillig Haftung und Pflichten gegenüber deinen Mitmenschen. Tu stellst dich also freiwillig in die Schicksalsgemeinschaft hinein. Tu erwirbst dir allerdings das Recht, im Falle deiner eignen Not, die Hilfe dieser Gemeinschaft erbitten zu können. Eine Hilfe, die dir weder Fesseln an legt, noch dich in Abhängigkeiten bringt! Rund 2 2 0 0 0 Schicksalsgemein schaften, die auf dieser genossen schaftlichen Grundlage beruhen,gab und gibt es in unserm Vaterland. In 37 006 statistisch erfaßten Genosienschaiten sind rund 8 Millionen Mitglieder — meist Familien väter —, also Familien, angeschlossen. Von diesen 37 000 Genossenschaften waren Ende 193l nicht weniger als 6500 Mill. Reichsmark aufgebracht In der Regel werden A)k 20 bis 30 durch die Gerichte eingefovdert. Sollte jemand diesen Betrag nicht aufbringen können, muß er dem Amtsgericht davon Mitteilung macken und um spätere Einzie hung bitten. Bei zu hohen Forderungen ist auf die angeführte Aeutzerung des Reicksministers für Er- nähruirg und Landwirtschaft hinzuweisen, die im Wortlaut auf Seite 242 des Kommentars von Harmening-Pätzold abgedruckt ist. Zur Deckung eines Teils der Unkosten erhalten die Entschuldungsstellen, die als Privatunterneh men naturgemäß nicht umsonst arbeiten können, einen Unkostenzuschutz aus der Reichskasse. Schweigepflicht. Da die Entschuldung sachgemätz nur durchführ bar ist, wenn ein Vertrauensverhältnis zwischen den beteiligten Schuldnern und den mit der Durch führung befatzten Personen und Stellen besteht, haben nach 8 58 Sch.R.G. alle diese Personen und Stellen über Vermögcnsverhältnisse, Tatsachen und Einrichtungen, die bei Ausübung der ihnen übertragenen Befugnisse zu ihrer Kenntnis kom men, Verschwiegenheit zu beobachten und sich der Mitteilung oder Verwertung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen zu enthalten, auch wenn ihr Dienstverhältnis gelöst oder ihre Tätigkeit beendet ist. Dies git insbesondre für die Entschüldungs- stelle, die Organe der Berufsvertretung mit ihrem gesamten Personal und für die Sachverständigen, die notfalls zugezogen werden müssen. Das sollten sich alle Antragsteller vor Augen halten und demzu folge den fraglicken Stellen unbedingt reinen Wein über die tatsächlichen Verhältnisse in ihrem Betrieb einschenkcn. Damit wird eine nicht unwe sentliche Erleichterung der Arbeit wie auch eine Beschleunigung des Verfahrens erzielt werden. und abtragen mutz. Er erhält dieses Darlehn nicht aus der Hand eines einzelnen, dem er damit hörig würde, sondern er erhält diese Hilfe aus der Ge meinschaft, aus der Genossenschaft, — ja, er ist selbst als Empfangender würdiges und gleichberech tigtes Glied dieser Gemeinschaft. Aber vor dem Empfangen, dem Nehmen — und darin liegt eine abermalige Steigerung des sittlichen Gehalts des Genossenschaftsgedankens —- steht die Pflicht des Gebens. Auch derjenige, der von der Genossenschaft Vorteile empfangen will, muß vorher für die andren Glieder der Ge nossenschaft eine freiwillige Haftung leisten — nach dem ewigen und so gern vergessnen Grundsatz, daß vor dem Nehmen das Geben steht, vor der Ernte die Verfahren im Sinne des Berufsstands ordnungs mäßig durchgeführt wird, d. h., datz Schuldner- und Gläubigerinteressen in loyaler Weise gegen einander abgewogen werden. Damit keiner der Gläubiger benachteiligt wer den kann, haben auf Anweisung der Bank Zahlun gen auf Forderungen (auch Hypothekenzinsen über 49o hinaus), die vor der am . . . erfolgten Er öffnung des Verfahrens entstanden sind, zu unter bleiben, bis in dem Entschuldungsplan die end gültige Reglung getroffen worden ist. Auch Wechsel fallen unter dieses Zahlungsver bot. Ich bitte deshalb dringend darum, etwa fäl lig werdende Wechsel rechtzeitig zurückzuziehcn bzw. selbst einzulösen. Durch eine Protestierung der Wechsel entstehen nur unnötige Kosten, die von dem Gläubiger zunächst selbst getragen werden müssen und deren Berücksichtigung sogar gegebenen falls von der Entschuldungsstellc bei der Aufstel lung des Entschuldungsplans abgelehnt werden kann, weil sie in Kenntnis der Sachlage verursacht sind und an sich vermeidbar waren. Ich mache darauf aufmerksam, datz Sie gemätz dem Beschluß des Amtsgerichts .... Ihre gegen mich bestehende Forderung bis zum .... unter Beifügung vielleicht vorhandener Schuldurkunden beim Amtsgericht .... zu der Geschäftsnummer „Kemer darf hungern, keiner darf frieren!" Von A. Dietze, Präsident der Fachkammer für Gartenbau (Laudcsobmann für Gartenbau) Der Treuhänder der Arbeit für das Wirtschafts gebiet Sachsen hat die zwischen dem Landesverband Sachsen im Reichsverband des deutschen Garren- baus und dem deutschen Landarbeiterverband ge troffenen Vereinbarungen über das Durchhalten von Arbeitskräften im bevorstehenden Winter ge nehmigt. Er hat dabei die Vereinbarungen mit besonderem Dank als wirksames Mittel begrüßt, der drohenden Not zu begegnen. Der deutsche Gartenbau liegt schwer darnieder. Das wird auch von allen maßgebenden Stellen anerkannt. Es bedarf noch gewaltiger organisato- denjenigen Antragstellern, die sie zi dungsstelle gewählt haben, ein Schreib, genden Inhalts an jeden Gläubiger zu richten: Gartenbau-Kredit A.-G., Berlin, ist für mich als blatt und in den „Amtlichen Mitteilungen in Ent- Entschuldungsstelle tätig. Ter berufsständische Cha- schuldungssachen". raktcr der Bank bietet die Gewähr dafür, daß das Ansprüche der Erzeuger aus Lieferungen von landwirtschaftlichen und damit auch gärtnerischen Erzeugnissen verjähren, sofern sie nicht für den . . . Haushalt des Empfängers erfolgen in 4 Jahren, mern, die die Not des deutschen Gartenbaus eben- Das kommt fast ausnahmslos für alle Leistungen so kennen und durch nationalsozialistische Schulung von Gärtnern an Gärtner in Frage! Die Verjäh- auch zu Opfern bereit sein werden, manche Brücke ' ' " ' - - - geschlagen werden kann. Es muß vornehmstes Ziel aller Äerufskollegen sein, daß der deutsche Garten bau im Kampfe gegen Hunger und Kälte geschloffen wirksame Hilfe bringt. Die vom Landesverband und dem Landarbeiterverband getroffenen Ver-
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