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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 50.1933
- Erscheinungsdatum
- 1933
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193300001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19330000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19330000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 50.1933
-
- Ausgabe Nr. 1, 5. Januar 1933 -
- Ausgabe Nr. 2, 12. Januar 1933 -
- Ausgabe Nr. 3, 19. Januar 1933 -
- Ausgabe Nr. 4, 26. Januar 1933 -
- Ausgabe Nr. 5, 2. Februar 1933 -
- Ausgabe Nr. 6, 9. Februar 1933 -
- Ausgabe Nr. 7, 16. Februar 1933 -
- Ausgabe Nr. 8, 23. Februar 1933 -
- Ausgabe Nr. 9, 2. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 10, 9. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 11, 16. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 12, 22. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 13, 30. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 14, 6. April 1933 -
- Ausgabe Nr. 15, 13. April 1933 -
- Ausgabe Nr. 16, 20. April 1933 -
- Ausgabe Nr. 17, 27. April 1933 -
- Ausgabe Nr. 18, 4. Mai 1933 -
- Ausgabe Nr. 19, 11. Mai 1933 -
- Ausgabe Nr. 20, 18. Mai 1933 -
- Ausgabe Nr. 21, 25. Mai 1933 -
- Ausgabe Nr. 22, 1. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 23, 8. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 24, 15. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 25, 22. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 26, 29. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 27, 6. Juli 1933 -
- Ausgabe Nr. 28, 13. Juli 1933 -
- Ausgabe Nr. 29, 30. Juli 1933 -
- Ausgabe Nr. 30, 27. Juli 1933 -
- Ausgabe Nr. 31, 3. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 32, 10. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 33, 17. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 34, 24. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 35, 31. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 36, 7. September 1933 -
- Ausgabe Nr. 37, 14. September 1933 -
- Ausgabe Nr. 38, 21. September 1933 -
- Ausgabe Nr. 39, 28. September 1933 -
- Ausgabe Nr. 40, 5. Oktober 1933 -
- Ausgabe Nr. 41, 12. Oktober 1933 -
- Ausgabe Nr. 42, 19. Oktober 1933 -
- Ausgabe Nr. 43, 26. Oktober 1933 -
- Ausgabe Nr. 45, 9. Neblung (Nov.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 46, 16. Neblung (Nov.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 47, 23. Neblung (Nov.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 48, 30. Neblung (Nov.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 49, 7. Julmond (Dez.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 50, 14. Julmond (Dez.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 51, 21. Julmond (Dez.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 52, 29. Julmond (Dez.) 1933 -
-
Band
Band 50.1933
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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Nr. 47 * Jahrgang 1933 50. cjsr „Ssrlirisr Qsi'iiisi'-SÖk'ss" Berlin, 23. Neblung (Noo.) 1933 An die Mitkämpfer im agrarpolitischen Apparat der ASDAP Als vor drei Jahren — im Herbst des Jahres rung hundertprozentig für Adolf Hit- Ltmfchuldungsfragen: praktische Hinweise ien Ta. (Ort), scheu Betriebs, der in sendung von 1 Ä-t. »Ir. Falsche Kennzeichnungsschilder im Umlauf! c) verantworten vermögen. Nir, ler gewesen ist. Dieses stolze Resultat ist im wesentlichen das Ergebnis dreijähriger, här tester Arbeit der Parteigenossen im agrarpoli tischen Apparat der NSDAP. Wohl schwerlich wäre das Ergebnis vom 12. November mög lich gewesen ohne die aufopferungsvolle Ar beit der Mitglieder des agrarpolitischen Appa rats, insbesondre in den ersten Jahren seines Bestehens. Was in jener Zeit an aufopferungs voller Kleinarbeit geleistet worden ist, hat heute seine herrlichen Früchte getragen. Diese Tat sache ist uns allen Lohn genug; denn Ziel Die Werbung für das deutsche Gartenbau erzeugnis und seine Kennzeichnung muß für das gesamte Deutsche Reich nach einheitlichen Richtlinien erfolgen. Nur wenn alle deutschen Gärtner sich diesen Grundsatz zu eigen machen, kann und wird die eingeleitete Werbeaktion das erstrebte Ziel und den ständigen Erfolg haben. Die Abteilung für Werbung und Nachrich tendienst des Reichsverbands des deutschen Gartenbaus ist die allein zuständige Stelle für die Herausgabe von Kennzeichnungs schildern, Werbeplakaten und Flugblättern für den Gartenbau. Dieser Hinweis ist notwendig geworden, weil in letzter Zeit anläßlich örtlicher Veranstaltun gen einige Bezirks- und Ortsgruppen in Ver bindung mit den Fachschaften für Gartenbau der Deutschen Arbeitsfront sowie andren wirt schaftlichen und privaten Verbänden eigne Kenuzeichnungsschilder und Werbeplakate her ausgegeben haben, ohne sich vorher mit der obengenannten Werbeabteilung in Verbin dung gesetzt zu haben. Im Interesse des organischen Aufbaus und der tatkräftigen Durchführung der Werbeaktion für das deutsche Gartenbauerzeugnis wird von allen Untergliederungen des Reichsverbands des deutschen Gartenbaus die strikte Jnnehal- Jch beantrage, für mich da? landwirtschaftliche Enrschuldungsverfahren zu eröffnen. Ich bin In haber (Pächter . . . , Verpächter) eines gärtneri- ») b) Richtung liegenden Maßnahmen erwartet. Es wird erneut darauf hingewiesen, daß der Er folg der Werbeaktion nur dann restlos gewähr leistet wird, wenn im ganzen Reich einheit - l i ch nach den oben bezeichneten Richtlinien ge worben wird. Diese durch neue Ideen zu er weitern, ist die unbedingte Aufgabe aller Werbe- und Pressewarte, die sich vor Anwen dung neuer Methoden mit der Abteilung für Werbung und Nachrichtendienst in Verbin dung zu setzen haben, damit die Vorschläge ge prüft und von allen Werbewarten gleichzeitig schlagartig in die Tat umgesetzt werden können. Ltr. Wer hingegen einen umfangreichen Betrieb hat und notwendigerweise größeres Material beibringen muß, wird einen schriftlichen Antrag nicht umgeh! können und möge sich die folgenden Hinweise zu Nutzen machen. Er kann sich damit viel Hin- und Herschreiberei und eine sonst kaum vermeidbare Verzögerung der Inangriffnahme des Verjährens ersparen. Immer wieder gehen bei uns Anfragen ein, wie und mit welchen Unterlagen versehen der Antrag auf Eröffnung des Entschuldungsverfahrens beim Amtsgericht gestellt werden soll. Deshalb sei an dieser Stelle einmal eine zusammenfassende Ueber- sicht gegeben. Es ist zunächst möglich, daß der Antragsteller selbst zum Amtsgericht geht und dort seinen Antrag zu Protokoll gibt. Das ist aber zumeist nur für denjenigen gegeben, der keine langen Aufstellungen über Vermögen und Schulden zu geben braucht. Der Wortlaut des Antrags ist etwa folgendermaßen zu halten: Name und Wohnort des Antragstellers — tum. Betrifft landwirtschaftliche Entschuldung. An das Amtsgericht in Größe der Glasfläche (getrennt nach Häu sern und Fenstern), Höhe des Umsatzes der letzten Betriebs jahre. Kräften fühlt sich der Mensch ausgeliefert und ist deshalb bemüht, sie durch Opfer zu versöh nen. Dämonen sind's, die sein Leben beherr schen, von ihnen ist er abhängig. Mit ihm ge schieht, was sie ihm bestimmen. So die orien talische Weltanschauung. Im Sinn der Lebenslehre unsrer Väter sehen wir nordischen Menschen das Leben im Rhythmus des Entstehens und Vergehens als ein verantwortlich-srohbewußtes Schaffen. So bedeutet uns das „Vitium Istet", jede Stunde bereit zu sein, sie als letzte zu erleben, so zu handeln, daß wir's im Sinn unsrer Lebensauffassung von gut und schlecht stets zu Stund' um Stunde... In der Klosterschule wird die Aufgabe ge stellt, ein knappes Wort zu finden, das sich zur Umschrift für eine Uhr eignet. Der junge Ul rich von Hutten erringt den Preis mit dem Spruch: „VItima lutet": Stund' um Stunde zeigt die Uhr, die doch die letzte Dir verschweigt. vitimu latet. Wenn nicht die Totengedenk tage im Ablauf des Jahres ständig wiederkehr ten, dann fände gar mancher nicht Muße, zu bedenken, daß eines Tags auch ihm die Zeiten uhr die letzte Stunde zeigen wird. Ein Tag reiht sich an deü andren, Jahr um Jahr rundet sich im Gleichmaß alltäglichen Erlebens, — un aufhörlich dünkt es uns fast. So wichtig er scheint uns das kleine Ich, daß wir über eignen Laten und Erlebnissen vergessen, daß unser Erdendasein nur verschwindende Spanne eines ewigen Geschehens ist. All unser Hasten und Jagen, unser Sorgen und Kümmern, wie nich tig muß es aus Sternenweiten erscheinen! Alle persönliche Mißgunst, mit der sich die lieben Zeitgenossen das Leben schwer machen, alle törichte lleberheblichkeit der Menschheit, die so tut, als stünde sie im unverrückbaren Mittel punkt des Weltgeschehens, wie klein und un wichtig ist dies doch im Maßstab der Ewig keiten. Sei nicht so anmaßend, o Mensch, denn wenn für Dich die Uhr zum letzten Male tönt, dann gilt Dein kleines Für und Wider nichts! Vielleicht bleibt noch ein Hauch geraume Zeit von dem, was Du an Gutem hast vollbracht; doch bald wird dieses auch verlöscht von neuem Leben und andrem Geschehen. Um unser persönliches Sein stünde es wohl besser, wenn wir uns nicht gar so sehr an das Leben des Alltags verlören. Wir wären wohl größer als Menschen, und unser menschliches Zusammenleben sähe wohl anders aus, wenn wir nicht auf den Augenblick, sondern mehr auf die Sternenuhr sähen, die Ewigkeiten zeigt. Ueberlegt in diesem Sinn doch einmal das Wort: „Lehre uns bedenken, daß wir sterben müssen, auf daß wir klug werden!" Nicht Pessimismus, Lebensunlust klingt daraus, nein, Mahnung zur richtigen Lebens gestaltung, zur Bejahung des Lebenswerten. Gewiß, wir sind Teil nur des Weltgeschehens, aber als solcher eben doch vorhanden. Der Blick ins Weite soll uns deutlich machen, daß außer uns noch manches andre wichtig ist, soll aber nicht Verängstigung oder gar Zweifel schaffen an des Lebens Sinn. Es gibt zwei Verhaltungsweisen, um sich er kenntnismäßig, weltanschaulich und religiös mit den sinnlichen und seelischen Erfahrungen auseinanderzusetzen, und es ist eine reine Frage der Art- und Blutzugehörigkeit des einzelnen, welche Auffassung ihm gemäß erscheint. Es gibt einmal die Möglichkeit, die Welt und das Dasein als ein geregeltes Spiel der Kräfte zu betrachten, in das das menschliche Ich nicht nur beschauend oder gar untätig duldend als Teil chen, sondern auch schöpferisch, bewußt, mit bewegend und mitzeugend eingeschlossen ist. In dem Entwicklungsstadium ohne astronomisch wissenschaftliche Wertung mußte die Sonne in Untergang und Aufgang als die gewaltigste Offenbarung einer Weltwaltung betrachtet werden; ihr Rhythmus spiegelte sich wieder in Geburt und Tod, Sommer und Winter, Tag und Nacht. An die ständige Wiederkunft des Leben zeugenden und erhaltenden Gestirns hef tete sich der Glaube einer ewigen Wiederkehr des Menschendaseins. Von dieser Warte aus gesehen, verlor das Leben das Schicksalhaft- Unausweichliche. Von dem Bewußtsein der Selbstverantwortung getragen, fühlte sich der Mensch in dies Geschehen eingegliedert. So wurde die Anschauung des nordischen Men schen. Die andre Ansicht erfaßt die Natur nicht unsrer Arbeit im agrarpolitischen Apparat war stets die Einigung der deutschen Bauernschaft unter der Fahne Adolf Hitlers und für den Führer Adolf Hitler. Aus aufrichtigem Herzen danke ich allen Mitkämpfern im agrarpolitischen Apparat für ihre hingebungsvolle Arbeit der letzten Wochen. Heil Hitler! gez.: R. Walther Darre, Reichsbauernführer und Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. 4. Angaben über die 'Größe und Art des Betriebs? . als einheitliches Geschehen, sondern sieht sie tung und selbstloses Einsetzen für alle in dieser als unberechenbare, gefährliche Gewalt. Diesen 1930 — der agrarpolitische Apparat der NSDAP, ins Leben gerufen wurde, hat kein Mensch ahnen können, daß seine Arbeit und sein Ringen um die Seele des deutschen Bauern und der deutschen Landbevölkerung überhaupt so herrlich gekrönt werden würde, wie sie das Ergebnis der Wahl vom 12. November 1933 gekrönt hat. Geschlossen hat sich am 12. November die deutsche Landbevölkerung zu unsrem Führer Adolf Hitler bekannt: Bian kann ruhig sagen, daß das Wahlergebnis unter der Landbevölke- Jede Bank muß naturgemö'- vor Abgabe der Er klärung, daß sie für jemand als Entschuldungsstelle tätig sein will, zunächst prüfen, ob die Durchfüh rung des Verfahrens überhaupt Erfolg verspricht. Bei der Fülle der Anträge würde es eine unnötige Belastung bedeuten, ein Entschuldungsverfahren erst in Gang zu setzen, obwohl es von vornherein zur Aussichtslosigkeit verurteilt ist. Zur Prüfung der Sachlage sind der Bank bei der Anfrage, ob sie als Entschuldungsstelle im Ein- zelsall tätig werden will, folgende Angaben zu unterbreiten: 1. Hypothekarische Belastung des Betriebs; 2. Höhe der sonstigen Schulden; 3. Größe des Betriebs; 4. Größe der Glasfläche (Häuser und Fenster getrennt); 5. Umsätze (nicht Einkommen) der letzten (nach Möglichkeit 4) Jahre; 6. Eventuelle Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung. Die vergleichsweise Einigung soll nach den Vor schriften des Gesetzes angestrebt werden. Vergleichs weise Einigung heißt nichts Geringeres, als die Zustimmung aller Gläubiger zu einer Umwandlung aller Forderungen in langfristige Tilaungssorde- rungen bei einer Verzinsung von 41LA> einzu holen. Sofern sie erzielt wird, kommt eine Selbst entschuldung in Frage, wie wir sie in der letzten Nummer im einzelnen dargestellt haben. Da aber beim Erwerbsgärtner die Sachlage insofern anders als beim Landwirt liegt, als der Gärtner zumeist viel Einzelgläubiger hat, die noch dazu über das Reich zerstreut sind, dürsten seine Aussichten für eine vergleichsweise Einigung nur sehr gering sein- Deshalb ist es zweckmäßig, ' einen Gläubiger um seine Zustimmung zu befragen und bei seiner Ab lehnung eine dahingehende Erklärung dem Antrag cinzufügen. Wenn die Verschuldung erheblich ist, dürfte sich auch diese Maßnahme erübrigen und die Erklärung genügen, daß im Hinblick auf die Höhe der Verschuldung und die Größe der Gläubigerzahl von einem Einigungsversuch Abstand genommen worden ist. Der Grundbuchauszug ist bei dem Grundbuchamt des Amtsgerichts mit dem Bedeuten anzufordern, daß er für Entschuldungszwecke benötigt wird. Durch diesen erläuternden Hinweis soll erreicht werden, daß der Auszug gebührenfrei ausgefertigt wird. Wenn das Grundbuchamt dennoch eine Ge bühr verlangen sollte, ist es auf § 57 des-Schul denregelungsgesetzes zu verweisen, der bestimmt, Ich erkläre mich damit einverstanden, daß das Verfahren notwendigenfalls im Weg des Zwangs vergleichs durchgeführt wird. Die Richtigkeit der vorstehenden Angaben und Erklärungen versichere ich in voller Erkenntnis die ser Bekundung an Eides statt. Unterschrift." Erläuterungen Die Aufzählung dessen, was alles nicht der Fall ist, mag manchem überflüssig erscheinen; sie ist aber notwendig, weil das Gericht sonst der Vor schrift des Gesetzes entsprechend Rückfragen stellen muß. Die Beibringung der Zustimmungscrklärung der Entschuldungsstelle ist unbedingte Voraus setzung für die Eröffnung des Verfahrens. Benennt der Antragsteller selbst keine Entschuldungsstelle, so kann das Amtsgericht die Benennung von sich aus vornehmen. Es dürfte wenig empfehlenswert sein, es darauf ankommen zu lassen, weil für die Auswahl des Amtsgerichts persönliche oder sachliche Momente nicht richtungaöbend sein werden, die für die gärtnerische Entschuldung wesentlich sind. (Straße) belegen ist. Aus eignen Mitteln vermag ich mich nicht zu entschulden. Meine Frau und meine Kinder besitzen kein Vermögen, das für die Entschuldung herangezogen werden könnte. Das Konkursverfahren ist über mein Vermögen nicht er öffnet. Schulden im Hinblick auf das jetzt bean tragte Entschuldungsverfahren habe ich nicht auf genommen. Eine Entschuldung nach den im Ost hilsegebiet geltenden Vorschriften sowie nach dem Gesetz vom 1. 6. 33 ist für mich weder erfolgt noch beantragt. Auf die Entschuldung habe ich bisher nicht verzichtet. Als Entschuldungsstelle für mich benenne ich die (Name der Bank). Die Zustim ¬ mungserklärung dieser Bank füge ich als An lage bei. Ich habe vergeblich versucht, mit meinen Gläu bigern eine vergleichsweise Einigung im Sinn des Z 14 des Schuldenregelungsgesetzes zu erzielen. Zur Erläuterung meiner Lage füge ich folgende Unterlagen bei: 1. Grundbuchauszug (oder: Aufstellung der hy pothekarischen usw. Belastung meiner Grund stücke); 2. Aufstellung meiner sonstigen Schulden mit Angabe des Entstehungstermins; 3. Einheitswertbescheid; daß für das Entschuldungsverfahren Gebühren nicht erhaben werden. Sollte das Grundbuchamt sich auch dadurch nicht zu einer kostenlosen Ausferti gung bewegen lasten, ist von einem weiteren Ver langen Abstand zu nehmen und der Sachverhalt dem Entschuldungsgericht mit der Bitte mitzutei len, den Grundbuchauszug direkt anzufordern. Die Anführung der Entsw'mngszeit der nicht dinglich gesicherten Forderungen ist notwendig, weil danach die Behandlungsweise im Entschul dungsplan oder beim Zwangsvergleich unterschied lich ist. Der Einheitswertbcscheid kann gegen Voreinsen dung von 1 Äll vom zuständigen Finanzamt an gefordert werden, sofern es versäumt wurde, ihn bei der seinerzeitigen Aufstellung kostenlos anzu fordern. Bei der Angabe des Umsatzes ist darauf zu ach ten, daß wirklich zutreffende Zahlen genannt wer den. Eine Schätzung oder irgendwie frisierte An gaben haben keinen Zweck. Nach dem Umsatz soll der Betriebswerk und damit die Mündelsicherheit errechnet werden. Unrichtige Zahlen führen also zu einem entsprechenden Ergebnis. Da die letzten bei den Betriebsjahre schon einen wesentlich gesunke nen Umsatz aufweisen, ist es erwünscht, daß auch noch die Umsätze der beiden vorhergehenden Jahre mitangegeben werden. Oftmals wird das Einkom men statt des Umsatzes angegeben, ohn" irgendwie auf diese Tatsache hinzuweisen, — das gibt natür lich auch ein völlig falsches Bild.- Ebenso unrichtig ist es, unter Abzug der für den Haushalt gemachten Aufwendungen einen „Umsatz" benennen zu wollen. In diesem Punkte muß unbedingte Richtigkeit und Wahrheit gefordert werden Es ist an sich möglich, einen Rechtsanwalt oder einen Bücherrevisor mit der Vertretung der eignen Interessen im Entschuldungsverfahren zu betrauen. Notwendig ist es in den meisten Fällen nicht. Wer die vorstehenden Hinweise befolgt, tut jedem Erfor dernis genüge. Es ist irrig, anzunehmen, eine be sonders geschickte Taktik beim Verkehr mit der Ent schuldungsstelle oder die Aufmachung des Unter lagenmaterials könnten die Entschuldung und den Entschuldungsplan beeinflussen. Den maßgeblichen Einfluß hat hier einzig und allein die Entschul dungsstelle; sie wird dafür Sorge tragen, daß sie ein richtiges Bild von dem Betrieb und seiner Leistungsfähigkeit bekommt. Etwaige Anfragen beantwortet die Entschul dungsstelle der Deutschen Gartenbau-Kredit-A.-G., Berlin NW. 40, Kronprinzenufer 27, gegen Worein-
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