Suche löschen...
Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 50.1933
- Erscheinungsdatum
- 1933
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193300001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19330000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19330000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 50.1933
-
- Ausgabe Nr. 1, 5. Januar 1933 -
- Ausgabe Nr. 2, 12. Januar 1933 -
- Ausgabe Nr. 3, 19. Januar 1933 -
- Ausgabe Nr. 4, 26. Januar 1933 -
- Ausgabe Nr. 5, 2. Februar 1933 -
- Ausgabe Nr. 6, 9. Februar 1933 -
- Ausgabe Nr. 7, 16. Februar 1933 -
- Ausgabe Nr. 8, 23. Februar 1933 -
- Ausgabe Nr. 9, 2. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 10, 9. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 11, 16. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 12, 22. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 13, 30. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 14, 6. April 1933 -
- Ausgabe Nr. 15, 13. April 1933 -
- Ausgabe Nr. 16, 20. April 1933 -
- Ausgabe Nr. 17, 27. April 1933 -
- Ausgabe Nr. 18, 4. Mai 1933 -
- Ausgabe Nr. 19, 11. Mai 1933 -
- Ausgabe Nr. 20, 18. Mai 1933 -
- Ausgabe Nr. 21, 25. Mai 1933 -
- Ausgabe Nr. 22, 1. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 23, 8. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 24, 15. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 25, 22. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 26, 29. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 27, 6. Juli 1933 -
- Ausgabe Nr. 28, 13. Juli 1933 -
- Ausgabe Nr. 29, 30. Juli 1933 -
- Ausgabe Nr. 30, 27. Juli 1933 -
- Ausgabe Nr. 31, 3. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 32, 10. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 33, 17. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 34, 24. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 35, 31. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 36, 7. September 1933 -
- Ausgabe Nr. 37, 14. September 1933 -
- Ausgabe Nr. 38, 21. September 1933 -
- Ausgabe Nr. 39, 28. September 1933 -
- Ausgabe Nr. 40, 5. Oktober 1933 -
- Ausgabe Nr. 41, 12. Oktober 1933 -
- Ausgabe Nr. 42, 19. Oktober 1933 -
- Ausgabe Nr. 43, 26. Oktober 1933 -
- Ausgabe Nr. 45, 9. Neblung (Nov.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 46, 16. Neblung (Nov.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 47, 23. Neblung (Nov.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 48, 30. Neblung (Nov.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 49, 7. Julmond (Dez.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 50, 14. Julmond (Dez.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 51, 21. Julmond (Dez.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 52, 29. Julmond (Dez.) 1933 -
-
Band
Band 50.1933
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
- Autor
- Links
- Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
«56^56^8^' V55 6EM6Ü05; kV ökKUK M/40 >-Vk6l.ü6'- 6L^kM5Mk VWWSW^ 8 ». KMV^ AO l ikc^^isctte ^ku^osc^u Nr. 46 * Jahrgang 1933 SO. -Isstingsrng Lksn „Ssrljs-lsr (Zsrtrisr-SÖs-ss" Berlin, 16. Neblung (Nov.) 1933 Das einzigariige Bekenntnis vom 42. Neblung Llmschuldungsfragen: Gelbsientschuldung mcngestellr.) Air. Außerordentliche Bedeutung für den Anbau Or. L. nh alle als Entschuldungsstelle zu verstehen. — „Eintragung institur" nm zugelassenen Ministers für Ernährung und Landwirtschaft. Die. Verordnung ist mit dem 15. 11. 1933 in meinheit in seinen verhängnisvollen Schäden er kannt. Das Volk will geführt fein. Es 12. Neblung bewußt. Der deutsche Bauer hat da? Vertrauen des Führers auch an diesem Tag mit äußerster Pflichterfüllung gelohnt. So soll es blei ben. In einem gesunden Staat sind der Führer und der deutsche Bauer zum Segen der Zukunft eine unzertrennliche Einheit. müseverwertungSindustrie aufzunehmendcn Teils Ler deutsche» Ernte erzielt wird. Der Zusammenschluß eines der wesentlichsten Abnehmer deutscher Gartcnbauerzeugnisfe hat für den Obst- und Gemüseanbau deshalb eine außer ordentliche Bedeutung, weil mit diesem Zusammen schluß nicht nur die Angleichung der Konserven- erzcugung an den Verbrauch, sondern auch die Sicherstellung einer angemessenen Verwertung der deutschen Obst- und Gemüseerntc, soweit sie von diesen Betrieben ausgenommen wird, durch Ver pflichtung der Mitglieder zur Abimbmc bestimmter Mengen deutscher und gegebenenfalls ausländischer Erzeugnisse des Obst- und Gemüsebaus zu fcst- grsehtcn Preisen bezweckt worden ist. Ls ist damit ein wesentlicher Schritt zur Erzielung eines ge regelten Absatzes und damit eines planvollen An baues von Obst- und Gemüse vorangegangcn worden. Die Festsetzung der Preise für die einzelnen Er zeugnisse der Obst- und Gemüseverwertungs- industrie erfolgt durch einen Preisausschuß, dem 6 Vertreter der Obst- und Gcmüseverwertungs- industrie, 2 Vertreter der Obst- und Gemüse- erzeugcr, je 2 Vertreter des Großhandels und Einzelhandels mit Erzeugnissen der Obst- und Ge- müseverwertungsindustrie angehöreu. Die festge legten Preise und Preisspannen bedürfen vor der Inkraftsetzung der Genehmigung des Reichs- in den Zinsen gesenkt und in Tilgungsforderungen umgewandelt. Es ist notwendig, daß jeder Berufsgenosie sich jetzt die klare Frage vorlcgt, ob er die auf seinen Grundstücken lastenden Forderungen am Tage der Fälligkeit abzulösen vermag. Er muß dabei beden ken, daß der Kündigungsschutz, der für den land wirtschaftlichen Realkredit bis zum 1. April 1935 währt (Verordnung über die Zinserleichterung für den landwirtschaftlichen Realkredit vom 27. September 1932), voraussichtlich nicht wieder durch eine andre Schutzmaßnahme ersetzt wird; denn wir wollen in Deutschland allmählich wieder zu nor malen Verhältnissen kommen. Er muß sich weiter darüber klar sein, daß die Erlangung von Real krediten insbesondre für landwirtschaftliche und gärtnerische Grundstücke nur unter Ucberwindiing einer gewissen Abneigung des Hypothekenmarkts möglich sein wird. Ob überhaupt und zu welchem Zinssatz im Notfall Geld aufzutreiben sein wird, ist zum mindesten nicht eindeutig zu beantworten. Auf die Wirkungen, die die Erklärung zum Ent schuldungsbetrieb hinsichtlich der Beschränkung in der künftigen Ausnahme von Krediten hat, haben wir mehrfach hingewiesen. Eine dingliche Neu belastung über die Mündelsichcrhcitsgrcnzc hinaus ist auch bei srlbftcntschuldcten Betrieben fortan un zulässig. Ter Antrag auf Selbstentschuldung ist an das Amtsgericht zu stellen, in besten Bezirk der Betrieb liegt. (Diese Ausführungen sind in teilweiser Anlehnung an den Kommentar von Harmeniug-Pätzold zusam- liegcn. Wenn z. B. auf einem Betrieb ein oder zwei größere Hypotheken lasten, ohne daß sonstige Schulden vorhanden sind (die im Rahmen des üb lichen Geschäftsverkehrs kurzfristig entstehenden und wieder erlöschenden Schuldverpflichtungen kommen dabei natürlich nicht in Betracht!), dürfte eine Sclbstentschuldung ratsam und dann immer durch führbar sein, wenn diese Forderungen mündelsicher sind. Es wird damit die Festsetzung des Zinssatzes aus und die Umwandlung in eine unkünd bare Tilgungssorderung erreicht. Der Tilgungssatz ist zwischen den Parteien zu vereinbaren. Kommt es zu keiner Einigung, setzt das Amtsgericht den Tilgungssatz selbständig und endgültig fest. Es darf jedoch den Satz ohne Zustimmung des Schuldners auf höchstens m i t Zustimmung des Schuld ners auf höchstens 2A> jährlich festsetzen. Ist die Forderung erst nach dem 12. Mai 1931 begründet worden, so kann der Schuldner statt der vorstehend erörterten Reglung innerhalb einer ihm zu setzenden Frist die Ablösung der Forderung in bar verlangen. Wegen dieser Barablösung muß sich der Schuldner an eine als Entschuldungsstelle zu gelassene Bank wenden, die, wenn sie sich zur llebcrnahme bereit erklärt, die Ablösung als eine ihr kraft Gesetzes obliegende Verpflichtung durchfüh ren muß. Verlangt der Gläubiger die Barablösung, muß er sich eine Kürzung des Betrags von 10—20^ (je nach Rangstellc) gefallen lasten. Dieser Betrag kommt nicht dem Schuldner zugute, sondern muß an das Reich abgeführt werden, das ja die Mittel zur Ablösung zur Verfügung stellen muß. Aufwertungsforderungen nehmen, sofern sie an mündelsicherer Stelle stehen, keine Sonderstellung ein. Sie werden also ebenfalls folgt freudig dem wahrhaften Führer, gerade wenn er unter schwersten Verhältnissen die Verantwor tung übernimmt und die Allgemeinheit zu^rößten Zielen aufruft. In der Tat, der 12. Neblung bescherte ein ein zigartiges Bekenntnis der erdrückenden Mehrheit unsres Volks. Selbst die in der Vergangenheit ver einzelt zustande, gekommene Einheitsfront wie die vom August 1914 kann zum Vergleich nicht herangezogen werden. Auch sie zerbrach früher oder später unter der Belastung des Par te i e n u n w e s e n s. Jetzt aber ist Deutschland das unter Adolf Hitler dauernd einige Reich, lieber diese Einigkeit zu wachen und sie immer weiter zu vertiefen, ist die Aufgabe, die uns allen zufällt. Mit besondrer Freude blickt auf das Er gebnis des 12. Neblung der deutsche Bauer. In seiner alten Freiheitslicbe und in seinem ge sunden Ehrempfinden hat er unter dem im frühe ren System unausbleiblichen Niedergang doppelt gelitten. Mehr als andre ersehnte er daher den Systemwechsel, durch den Freiheit und Ehre wieder als höchste Güter galten und das Bauerntum als gemäß 8 80" besagt: Eintragung des Vermerks „das Grundstück unterliegt der Entschuldung" in Abteilung II des für die betroffenen Grundstücke zuständigen Grundbuches. Tas Gesetz will mit der Selbstentschuldung ge wissen Bctricbsinhabern die Möglichkeit geben, ohne Durchführung eines Entfchuldungs- oder Zwangs- Vergleichsverfahrens die gesetzliche Reglung der innerhalb der Mündelficherheitsgrenze liegenden Verschuldung (Zinsherabsctzung, Umwandlung in Tilgungsschulden, Barablösnng) in vollem Umfang zu erlangen. Tie Reglung der nichtmündelsicheren, oder' besser gesagt „nicht gesicherten" Forderungen, soll der Betriebsinhaber im Wege freier Verein barung mit seinen Gläubigern selbst hcrbeisühren. Deshalb die Bezeichnung: Selbnentschuldung. Die nicht durch eine mündelsichere Hypothek ge sicherten Schulden sollen den Erfordernissen des § 14 angepaßt werden, d. h. es soll angestrcbt werden, mit den Gläubigern dieser Forderungen eine Herabsetzung der Zinsen auf 414^7 und eine Umwandlung der Forderung in unkündbare Til- gungsforderungcn zu vereinbaren. Diese Vereinbarung dürfte in den allermeisten Fällen nur schwer zu erzielen sein, sofern es sich um eine größere Anzahl von Gläubigern handelt. Infolgedessen müßte in solchen Fällen doch letzten . Endes immer eine Entschuldnngsstelle zu Rate ge zogen werden, und dies um so mehr, als bei gärt nerischen Betrieben die Berechnung der „Mündel sicherheitsgrenze", die wir in Nr. 43'ausführlicher gebracht haben, jeweils Schwierigkeiten machen wird. Das Bestreben, einen Betrieb im Weg der Selbst entschuldung umzusHulden, wird deshalb zumeist nur dort Erfolg haben, wo die Verhältnisse einfach nalsozialisten es sehen, wird erstehen! Einer der wesentlichsten Grundzüge natio nalsozialistischer Wirtschaftsauffassung ist der Aufbau des ständischen Staats. Von jeher hat der Nationalsozialismus jede andre Wirt schaftsgestaltung abgelehnt, weil ein organisches Wirtschaftsleben sich nur aus den Ständen aus bauen kann. Es ist nur zu verständlich, daß bei dieser ständischen Gliederung des Volks noch an vie len Stellen tiefe Meinungsverschiedenheiten um die Zugehörigkeit der einzelnen Berufe zu den verschiedenen Ständen sein kann und sein muß. In der 150jährigen liberalistischen Epoche, die hinter uns liegt, ist uns ein freies, unbeeinflußtes Denken, das organisches Wer den und die naturgesetzlichen Gegebenheiten als Selbstverständlichkeiten sieht, verloren ge gangen. Immer und immer wieder sehen unsre Berufsgruppen die Dinge aus dem Ge sichtswinkel des kapitalistischen Vorteils des einzelnen heraus oder günstigenfalls nach ver bandsegoistischen Gesichtspunkten. Es wird des halb in unsrem Leben das Ringen um die Ab grenzung der Stände untereinander noch eine geraume Zeit in Anspruch nehmen. Wir deutschen Gärtner haben das Glück, daß wir durch den Reichsbauernführer Walther Darre als Selbstverständlichkeit mit hinein gefügt worden sind in den Reichsnährstand. Als bodenbebauende und bodcnverwurzelte Menschen, die in der überwiegenden Mehrheit auch blutsmäßig zu den besten Teilen des Volks gehören/besteht über die innere Zuge hörigkeit zum deutschen Bauerntum kein Zwei fel. Und dennoch, gerade weil wir uns eindeu tig und freudig hineinstellen in die Reihen des Reichsnährstands, müssen wir uns auch bewußt sein, daß wir in dem gro ßen Stand des deutschen Bauern tums das Grenzgebiet dar st eilen. W i r m ü s s e n un s b e w u ß t sein, daß Grenzgebiete immer Gefahren- gebiete sind und der besondren Fürsorge bedurft haben. Grenz bewohn erabersindsich auch dessen bewußt, daß sie besondre Aufga ben haben und daß ihre letzte und höchste Kraft in festem, unver brüchlichem Zusammenhalten zu einander liegt. Der nationalsozialistische Neuaufbau unsrer Wirtschaft kann auf diese Kräfte nicht verzichten. Loettner, Diesmal war das Prophezeien nicht schwer. Auch im Ausland, sogar in Paris, sah man „den Triumph Adolf Hitlers" voraus. Der Beifall, mit dem der Kanzler bei seinen großen Versammlungs- reden in allen Teilen des Reichs überschüttet wurde, und der beispiellose Andrang zu diesen Kundgebun gen ließen bereits auf ein sehr gutes Ergebnis rech nen. Dennoch gehen die 40,9 Mill. Ja-Stimmen des Volksentscheids (— 95,1 v. H. der abgegebenen Stimmen) über das allgemein Erwartete weit hin aus. Noch bei der Reichstagswahl vom 5. 3. 1933 konnte sich das Parteiunwesen auswirken. Erst allmählich lösten sich die einzelnen Parteien auf; die Deutschnationalen z. B. am 7. 6. und das Zen trum am 5. 7. Erst seit vier Monaten also hatte Adolf Hitler die Alleinherrschaft inne. Dennoch scharten sich jetzt die Wahlberechtigten um ihn mit einer zuvor nicht für möglich gehaltenen Geschlos- Ouell der Volksernährung und der Volkserhaltung wieder gebührend geachtet wurde. Als unter der harten Erziehung der tatsächlichen Entwicklung die große Wende vom 30. I. 1933 unter lebhaften An strengungen gerade des Bauerntums erkämpft war, hat der deutsche Bauer alles getan, um die nationalsozialistische Front beharrlich weiter vor zutragen. Wirksamer Ansporn war ihm dabei dgs Bewußtsein, daß Adolf Hitler den Bau ernstand zur tragenden Säule des neuen Staates zu machen entschlos- s e n ist. Der Führer selbst hat daran am 9. Neb lung vor den Arbeitern des Siemens-Schuckert- Werks in Berlin-Siemensstadt mit den Worten er innert: „Nicht die intellektuellen Schichten haben mir den Mut gegeben, dieses gigantische Werk (den Ausbau der nationalsozialistischen Bewegung) zu beginnen, sondern den Mut habe ich nur gefaßt, weil ich den deutschen Arbeiter und den deut schen Bauer kannte. Ich wußte, daß diese beiden Schichten einst die tragenden Stützen des neuen Reichs werden und daß sich dann von selbst mit ihnen verbinden werde auch die Schicht der geistigen Arbeiter." Dieses Vertrauen des Führers auf seine Bauern verpflichtete. Dessen waren sich alle Wahlberechtigten auf dem Platten Lande am Pflege der Ausfuhrmöglichkeiten fo zu regeln, daß die Obst- und Genniseverwertungsindustrie' lei stungsfähig erhalten bleibt und gleichzeitig eine an gemessene Verwertung des von Ler Obst- und Ge- Kraft getreten. Zusammenschluß der Obst- und Gemüse-Verwertungsindustrie Tie Bilanz des 12. Neblung (November) bedarf senheit. Der Partcienstaat wurde von der Allge- vieler Worte nicht. Der Führer selbst nennt sie ein geschichtlich einzigartiges Be kenntnis zu einer wahrhaftigen Friedensliebe, zu unsrer Ehre und zu unsren ewigen gleichen Rechten. Auch in dieser Wertung des 12. Neblung sind Führer und Volk eins. Auf Grund der einschlägigen Bestimmungen des Gesetzes über den vorläufige» Aufbau des Reichs nährstands und über Maßnahmen zur Markt- und Preisreglung für landwirtschaftliche Erzeugnisse vom 13. 9. 1933 (s. „Gartcnbauwirtschaft" vom 28. 9. 1933) Hai der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft, R. Walther Darre, am 5. 11. d. Js. den Zusammenschluß der Obst- und Ge müseverwertungsbetriebe angeordnet. Die zu- sammengefchlossene Vereinigung dieser Betriebe trägt den Namen „Wirtschaftliche Vereinigung Ler deutschen Obst- und Gemüscvcrwertungsinduslrie", die ihren Sitz in Berlin hat. Außer den Betrieben, die Obst oder Gemüse aller Art, einschließlich der Südfrüchte und Pilze, gleichviel ob frisch oder vor- bchandclt, gewerbsmäßig zu haltbaren Lebensmit teln verarbeiten, gehören zu dieser Vereinigung auch diejenigen Betriebe, die Zuckerrüben gewerbs mäßig zu Rübenkraut (Nübensaft) verarbeiten. Die Betriebe müssen in der Zeit vom 1. 7. 1932 bis 30. 6. 1933 die genannten Erzeugnisse gewerbs mäßig hergestcllt haben. Aufgabe der Vereinigung ist cs, nach Maßgabe der Verordnung und der dieser als Anlage beigefügtcn Satzung die Erzeugung und den Absatz der Obst- und Gemüseverwertungs industrie sowie die Preise und Preisspannen für ihre Erzeugnisse unter Sicherung der Jnlaudsver- sorgung, Förderung des Jnlandsverbrauchs und Nachdem in den Artikeln in Nr. 40—44 der Gartenbauwirtschaft verschiedene Einzelbestimmun gen und Voraussetzungen dargelegt worden sind, deren Kenntnis für das Verständnis jeder mit dem Entschuldungsverfahren zufammcnhängenden Er örterung notwendig ist, soll in diesem Artikel der Versuch gemacht werden, eine der für den Garten bau durch das Entschuldungsgesetz gegebenen Mög lichkeiten der Schuldenreglung allgemeinverständlich darzustescn. Es ist dies die im Z 81 des Gesetzes geregelte Selbstentschnldung. 8 81 Sch. R. G. lautet: „Auch ohne Durchführung eines Entschuldungs- oder Zwangsverglcichsvcrfahrens kann der Inhaber eines ... gärtnerischen Betriebs beantragen, seinen Betrieb zum Entschuldungsbetricb zu erklären («elbstentschuldung). Ucber den Antrag entscheidet daS Amtsgericht. Ter Antrag ist nbzulehnen, wenn die Voraussetzun gen Les 8 3 Abs. 1 Nr. 3, 4 und 6 vorliegcn. Im übrigen ist ihm stattzugcben, wenn der Betriebs- inüabcr nachwrist, dass auf seinem Betrieb ausser halb der müudelsichcren Grenze nur Forderungen lasten, die in bezug auf Verzinsung und Tilgbar- leit die Anforderungen des 8 14 erfüllen. Tas Amtsgericht hat nötigenfalls ein Kreditinstitut der im 8 5 bezeichneten Art mit der Prüfung zu be auftragen, ob die Voraussetzungen des Satz 2 und 3 vorliegen. Tie Erklärung zum Entschuldungs- bctricb erfolgt durch Eintragung gemäß 8 80 Satz 2." Zur Ergänzung sei gesagt, daß die angeführten Hiudcrungsgründe des 8 3 die Ucbcrnahme von Schulden im Hinblick auf das EntschulduugZvcr- fahren, die mangelnde Eignung des Antragstellers zur Führung eines Betriebs und den bereits aus gesprochenen Verzicht auf das Entschuldungsver fahren zum Gegenstand haben. — Tie anzuwen- dcnden Bestimmungen des 8 14 werden nachfolgend noch näher erörtert werden! -— Unter „Kredit- Nachhall Der 12. Neblung liegt hinter uns und wenn auch der Alltag nun wieder um uns ist und die kleinen Sorgen und Nöte des täglichen Lebens ihre Forderungen an uns stellen und uns be anspruchen, so leuchtet doch von dein Wunder der Volkwerdung, das wir an diesem 12. Neb lung erleben durften, ein Glanz hinein in un ser Leben, überstrahlt alles und durchglüht auch die alltäglichsten Tinge. Es ist, als ob die Menschen bei uns in Deutschland sich ausge schlossen haben, sich gegenseitig mit andren, wieder strahlenden Augen ansehen, es ist, als ob unser ganzes Leben durch diese Tat, zu der unser Führer unser Volk emporgehoben hat, eine neue Weihe bekommen hätte. Welche Aus wirkungen diese Tat des geschlossenen Volks haben wird, das werden erst späte Geschlechter nach uns voll ermessen 'önnen. Heute nur wis sen wir: das' Ausland horcht auf, das Aus land wird zu diesem gewaltigen Geschehen in Deutschland Stellung nehmen müssen. Aber nicht nur außenpolitisch ist die deutsche Volkwerdung des 12. Neblung wirksam in die Zukunft hinein, auch innenpolitisch ist sie zu kunftgestaltend. Mit diesem Bekenntnis des ge samten deutschen Volks zum Führer und zum Nationalsozialismus verschwinden auch die letzten Zweifel daran, daß der Neuaufbau des deutschen Staats im nationalsozialistischen Sinn durchgeführt wird. Das dritte Reich, das iu diesen ersten Monaten der Kanzlerschaft unsres Führers hier und da sich die Funda mente schuf, das dritte Reich, so wie wir Natio-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)