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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 50.1933
- Erscheinungsdatum
- 1933
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193300001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19330000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19330000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 50.1933
-
- Ausgabe Nr. 1, 5. Januar 1933 -
- Ausgabe Nr. 2, 12. Januar 1933 -
- Ausgabe Nr. 3, 19. Januar 1933 -
- Ausgabe Nr. 4, 26. Januar 1933 -
- Ausgabe Nr. 5, 2. Februar 1933 -
- Ausgabe Nr. 6, 9. Februar 1933 -
- Ausgabe Nr. 7, 16. Februar 1933 -
- Ausgabe Nr. 8, 23. Februar 1933 -
- Ausgabe Nr. 9, 2. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 10, 9. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 11, 16. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 12, 22. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 13, 30. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 14, 6. April 1933 -
- Ausgabe Nr. 15, 13. April 1933 -
- Ausgabe Nr. 16, 20. April 1933 -
- Ausgabe Nr. 17, 27. April 1933 -
- Ausgabe Nr. 18, 4. Mai 1933 -
- Ausgabe Nr. 19, 11. Mai 1933 -
- Ausgabe Nr. 20, 18. Mai 1933 -
- Ausgabe Nr. 21, 25. Mai 1933 -
- Ausgabe Nr. 22, 1. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 23, 8. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 24, 15. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 25, 22. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 26, 29. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 27, 6. Juli 1933 -
- Ausgabe Nr. 28, 13. Juli 1933 -
- Ausgabe Nr. 29, 30. Juli 1933 -
- Ausgabe Nr. 30, 27. Juli 1933 -
- Ausgabe Nr. 31, 3. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 32, 10. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 33, 17. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 34, 24. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 35, 31. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 36, 7. September 1933 -
- Ausgabe Nr. 37, 14. September 1933 -
- Ausgabe Nr. 38, 21. September 1933 -
- Ausgabe Nr. 39, 28. September 1933 -
- Ausgabe Nr. 40, 5. Oktober 1933 -
- Ausgabe Nr. 41, 12. Oktober 1933 -
- Ausgabe Nr. 42, 19. Oktober 1933 -
- Ausgabe Nr. 43, 26. Oktober 1933 -
- Ausgabe Nr. 45, 9. Neblung (Nov.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 46, 16. Neblung (Nov.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 47, 23. Neblung (Nov.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 48, 30. Neblung (Nov.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 49, 7. Julmond (Dez.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 50, 14. Julmond (Dez.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 51, 21. Julmond (Dez.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 52, 29. Julmond (Dez.) 1933 -
-
Band
Band 50.1933
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- Gartenbauwirtschaft
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Ehrenpflicht eines /eben deutsche» BnninschnlinhaberS fein. Bon der Bundcsarbeit Hot auch der Äusie»stehende den Niitzen gezogen und unter dem Schutz des Bundes konnte auch er sich entwickeln, obgleich er bisher nichts für die Berufsorganisation leistete. In dein be währten Geiste des Bundes arbeitet auch die jetzige, größere Fach gruppe für Baumschulen des R. d. d. G. weiter. Im Hinblick auf die demnächst erfolgende gesetzliche Verpflichtung zur Mitgliedschaft im Berufsstand empfiehlt es sich, aus verschiedenen Gründen schon jetzt freiwillig beizutreten. Mitglied der Fachgruppe kann jeder Banmschulenbesitzer (Baum- schnlfirma) werden, der sich im Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte befindet. Die Fachgruppe legt nur Wert aus Mitglieder, deren Baumschulen so geführt werden, daß es für sie ehrend ist, diesen Be trieb als Mitglied gewonnen zu hoben, wie.es auch stets ein Ehren schild für den Betrieb sein soll, Mitglied der Fachgruppe zu sein. Die Zugehörigkeit zu der ans Qualitätssortierungen verpflichteten Mitglieder der Fachgruppe Baumschulen (B. d. B.) des Reichsver bands des deutschen Gartenbaus wird demnächst durch ein Güte zeichen für I. Qualität (Markenetikett) öffentlich bekannt gemacht. Dieses Gütezeichen wird die es tragenden Bnnmschulpflan- zcn znverlässtg als I. Qualität kennzeichnen. Unzuverlässigen Liefe ranten wird es entzogen werden. Das Gütezeichen entzogen zu er halten, wird eine sehr fühlbare Strafe sein. Die Mitgliedschaft wird erlangt: s) durch Aufnahme in den zuständigen Landesverband des R. d. d. G. oder einer Fachgruppe Baumschulen der Landes verbände; d) durch Abgabe einer rechtsverbindlich unterzeichneten Bei trittserklärung, in der der Antragsteller die Anordnungen des Führers, die Beschlüße und die Bestimmungen über die Preispolitik für sich als verbindlich anerkennt. Der Antrag ans Ausnahme ist daher, unter Beifügung des unter zeichneten Berpflichtungsscheins an den zuständigen Landesverband oder Landcsfachgruppe des R. d. d. G. zu leiten oder, falls die Adresse nicht bekannt ist, an den Reichsnährstand, Hauptabteilung 11, Abteilung Gartenbau, Berlin NW. 40, Kronprinzen-User 27. H. Aus der Beschlußübersicht über die 58. Geschäftsausschußsißung der Fachgruppe Baumschulen (B. d. B.) im Rcichsvcrband des deutschen Gartenbaus am 12. Juli 1953 in Hirschberg (Ricsengcbirge) und Fachgruppentagung anläßlich „Deutscher Gartcnbautag", 16. 9. 33 in Hannover Ta u s end st ü ckp r e i s c können mit 10 A Abschlag auf die zehnfachen Hundertstückpreise gebildet werden, soweit nicht solche bei verschiedenen Artikeln festgesetzt sind. Der Privatpreiskatalog ist zukünftig als GruAd- katalog beschlossen. Behördenkatäloge sind verboten. Behörden darf bis 15 Rabatt auf die Privatpreise gewährt werden, gültig für alle Artikel mit Ausnahme von niedrigen Rosen, für die folgende Behördcn-Mindestpreise gelten: 9i> H><> Gruppe I und Polhantha 26.50 240 — Sorten nach Wahl des Lieferanten und Gruppeusorten 24.— 220.— Park- und Schlingrosen 36.— 330.— Wiederverkäuferkataloge dürfen von Firmen, die solche für unentbehrlich halten, herausgegeben werden. Diese müssen die Preise für 1, 10 und 100 Stück enthalten. Wiederverkäuferkata loge müssen eine andre Farbe wie die Privatkataloge aufweisen und durch einen deutlichen Aufdruck auf der ersten Ümschlagseite als solche gekennzeichnet sein. Für Einlagezettel gilt betr. Wiederverkäufer-Ra- batt: 25 A> Rabatt auf die Privatpreise. Bei niedrigen Rosen kön nen statt des allgemeinen Wiederverkäuferrabattes die festgesetzten Wiederverkäufcrmindestpreise gewährt werden. Regionale Preise sind den Verbänden Bayern, Württem berg, Baden-Pfalz, beider Hessen und Rheinland erlaubt; sie sind allein für Obst-Hoch- und tzalbstämme zulässig. Wir folgen einer Anregung, die bisher veröffentlichten, regio nalen Preise für die Gebiete Bayern, Württemberg, Baden-Pfalz, Hessen und Hessen-Nassau und Rheinland auch hinsichtlich aller 1-Stück- und 10-Stück-Preise für Hoch- und Halbstämme zu er gänzen. Um jegliche Irrtümer bei der Ausrechnung des Prozentualen Ab schlags und bezüglich der Abrundung zu vermeiden, folgt anschlie ßend die Bekanntgabe der diesbezüglichen Mindestpreise. Diese nachfolgenden regionalen Mindestpreise sind Nettopreise, ohne wei teren Rabatt: Regionale Preise für Private: 1 St. 10 St. 100 St. Hochstämme: 2.— 18.— 160.— K-k Halbstämme: 1-60 15.— 130.— Ml Regionale Preise für Behörden: Hochstämme: 1.80 16.— 145.— Ml Halbstämme: 1.45 13.50 115.— Mk Regionale Preise für Wiederverkäufen Hochstämme: 1.50 13.50 120.— Ml Halbstämmer 120 11.— 100.— Ml Regionale Preis? sind nur innerhalb der genannten Ver'bandsgebie^B gestattet. Bekanntgabe darf »ur durch Einlegezettel erfolgen. Frachtaustzleich Im Auftrage des Führers unsrer Fachgruppe, Herrn Berndt, ge ben wir den, Mitgliederkrcise folgendes bekannt: Im Geschäft init Behörden und Wiederverkän- f e r ist es der Lieferfirma erlaubt, die tatsächlichen Frachtkosten bis zu einer Höhe von 20 A> des reien Warenwertes bei Fernabsatz zu übernehmen. Der Führer macht darauf ganz besonders aufmerksam, daß diese Form eines Preisnachlaßes nur aus die wirklichen Fracht, losten bezogen werden und in Katalogen, Listen und Anzeigen nicht erscheinen darf. Es ist für die vorstehende Anordnung das Bestreben maßgebend gewesen, trotz sehr niedriger Preise auch mit diesem äußersten Mittel den Einkauf anzuregcn. Lieferungsbedingungen. In den Lieferungsbedingungen muß unter Punkt 1 folgende Abänderung vorgenommcn werden: „Die Preise gelten in Reichsmark". Es fallen also die Worte weg: „Goldmark, eine Goldmark — "/rr Dollar". In die Lieferungsbedingungen wird ausgenommen: „Rollgeld und Verpackungskosten werden als Barvorschuß durch die Bahn nachge- nommcn." , Tausendstückprcis und Behördenrabatt, Abrundungen. Da sich heransgcstellt hat, daß bei Errechnung von Preisen für Behörden irrige Auffassungen obgewaltet haben, möchten wir nach- stehend auf die richtige Ermittlungswcise aufklärend Hinweisen. Richtig ist es, zunächst den Tansendstückpreis zu bilden (Hnn- dertstückpreis X 10 abzgl. 10A>; hiervon 15A> ab als Rabatt sür Behörden). Falsch ist. cs, vom Tauseustückprcis 259i> (10YL Tanscndpreis- abschlag plus 15 YL Behördenrabatt) in einem Zug abziehen. Für Abrundungen soll als Regel gelten, daß bei Hundertstück- und Tnusendstückpreisen die Einerzisfern von 1—4 nach unten, also aus Null abgerundet, die von 6—9 nach oben anfgerundet werden, die Ziffer 5 bestehen bleibe» soll. Führerentschcidung betr. Hcckenpslanzcnprcise Der Führer hat betr. Heckenpflnnzen die nachfolgende Entscheidung getroffen: Die Preise für Heckcupflanzen werden bei schriftlichen und mündlichen Angeboten, soscrn cs sich um über 5000 Stück einer Art, Form und Stärke handelt, freigcgeben. Ankündigungen beachten! Durch Wegfall der früheren „Mitteilungen" verteilen sich die An kündigungen des Führers sowie der Geschäftsführung auf die Bei lage „Die Baumschule" des Hauptorgans „Gartenbauwirtschaft" so wie die „Angebote- und Gcsucheliste". Die Beilage „Baumschule" (letztcrschienene Nummer 4 war Beilage zu „Gartenbauwirtschaft" Nr. 39) bitten wir daher auch eingehend zu beachten, Der Schrift verkehr, der infolge der zahlreichen neuen Mitglieder sich ganz außerordentlich gesteigert hat, ließe sich erleichtern, wenn viele Mit glieder diese Ankündigungen besser beachten würden. Die Mitglieder sind nicht nur verpflichtet, die Preise nicht zu un terbieten, sondern auch alle Unterbietungen anzuzeigen. Falls Kampfpreise zur Abwehr von Unterbietungen uner läßlich sind, sind diese Fälle der Geschäftsstelle mit ausführlicher Schilderung und Beweisführung zu melden; die Meldung hat in offener Form, nicht nichr in gesondertem, verschlossenen Umschlag zu erfolgen. Qualitätsbezeichnungen und Nor mal maße. Die Mitglieder sind verpflichtet, die vom B. d. B. festgesetzten Qualitätsbezeichnungen und Normalmaße bei Anzeigen innezuhnl- ten und abweichende Maße zu vermeiden. Die Fachpresse wird gebeten werden, keine abweichenden Maße in Anzeigen znzulasscn. Vertreter. Folgender Antrag wurde angenommen: „Mit- gliedsfirmcn dürfen sich von Provisionsvertretern im In- und Aus lande nur dann vertreten lassen, wenn diese die Verpflichtung cin- gehen, andere Vertretungen für gärtnerische Erzeugnisse nur von solchen Firmen zn übernehmen, die sich verpflichten, die Preise der zuständigen Sonderzüchtervcreinigung einzuhalten. Die Vertretung ausländischer Firmen ist ausgeschlossen. Für Mitglieder und Ange stellte von Mitgliedsfirmen gilt dasselbe. Dieser Bestimmung ent- gegenstchende Verträge sind zum nächstzulässigen Termin aufzu- kündigen". Warnung! In Wahrnehmung berechtigter Interessen unsrer Mitglieder warnen wir vor Geschäftsbeziehungen mit Fr ich Wendt, Görlitz, Hartmannstraße 16, früher Peterstraße 2 und tzeiligegrabstraße. Auskunft Anfragen zufolge teilen wir mit, daß die Geschäftsstelle der Fach gruppe Baumschulen bereit ist, über Firma I. Rechter, Baumschulen, Rellingen, Auskunft zu geben. Eine edle Spende mitpferdefuß,Musterjäger, Schnorrer und ähnliche, wenig erfreuliche Zeitgenossen Soeben flattert mir das nachstehend wiedergegebcne Flugblatt auf den Tisch. Ein „Anreißer" übelster Sorte, das Manifest eines edlen Spenders mit Pferdefuß. Tausend Reichsmark zahle ich demjenigen, der den Pferdefuß des edlen Spenders nicht zu erkennen vermag. Das Wcrbcblatt, Verzeihung, das Liebcsgabenslugblatt, lautet: August Hildebrandt, Baumschulen Burg b. M„ Datum des Poststempels. P- P. 5000 Stück beste Jungobstbaume spende ich in diesem Herbst und im kommenden Frühjahr an Sied- ier und Kleingärtner vollkommen kostenlos, um minderbemittelten Kreisen die Anpflanzung von Obstbäumen zu erleichtern und den Obstbau zu fördern. Berücksichtigt werden bei der Verteilung in erster Linie alte und ne» hinzukommcnde Kunden, sowie minder bemittelte Siedler und Kleingärtner. Die Auswahl der Antragsteller sowie die Anzahl der an jeden einzelnen zn vergebenden Bäume behalte ich mir vor, jedoch werden nach Möglichkeit hinsichtlich der Sorten die Wünsche der Antrag steller berücksichtigt. Zum Versand kommen nur junge, gesunde und wüchsig« Obstbäume I. und etwas 2. Qualität. Der Versand der Bäume erfolgt wie üblich, gut verpackt per Bahn als Eilgut zum Frachtgutsatz. Die Verpackungsunkosten, also nur die Selbstkosten für Stroh, Draht und Arbeitslohn muß der Antrag steller tragen und werden mit der Fracht nachgcnommen. Da ich voraussichtlich an jeden Interessenten nicht mehr als 2 bis 4 Bäume verabfolgen kann, wird sowohl der Mindcftsrachtsaß als auch die Vcrpnckungsunkostcn nur in beschränktem Maß ans genutzt. Ich empfehle aber, n»enn noch Bedarf an Bäumen, Sträu chern usw. auch bei Freunden und Bekannten vorhanden ist, mir diese Aufträge an Hand meines Preisverzeichnisses zu überschreiben, denn bei einer größeren Sendung verbilligen sich die Vcrsandunkostcn ganz wesentlich und fallen dann kapm in Betracht. Jeder Auftrag, auch der kleinste, wird prompt und sorgfältigst ausgesührt; denn es ist mein eifrigstes Bestreben, auch Sie als neuen zufriedenen Dauerkunden, der mein Unternehmen weiter« empfiehlt, zn gewinnen. Mit deutschem Gruß! Hochachtungsvoll August Hildebrandt. . . 40 ech-z je Stück mehrere hundert Stcinobst-Halbstämme . . Rosen-Hochstämme ......... . 40 .-^5 je Stück . 40 eH/je Stück 1000 Aepfel-Hochstämme in Sorten, 7—8 cm . usw. usw. Unser Gewährsmann gab folgende Auskunft:, „Wir besitzen Ihr Schreiben vom 9. d. Mts. und möchten Ihnen als Antwort auf dasselbe nur einen Rat geben: Ziehen Sie in Zukunft Ihren Bedarf an Obstbäumen usw. in Ihren Baumschulen selbst und sehen Sie selbst zu, wie Sie dann mit O Hildebrandt, wenn du geschwiegen hättest, wärst du ein Wohl täter der Menschheit geblieben! Den Ertrag eines ganzen preußischen Morgens an Obstbäumen erster Wahl hat dieser Mann zu verschenken. Oder ist es etwa zweite oder dritte Qualität? Du weißt doch, lieber Hildebrandt, daß bei Obstbäumen praktisch nur die erste Qualität pflanzwürdig ist. Spende also, wenn du schon spendest, nur erste Wahl, und wenn du wieder einmal spendest, dann bitte ohne Pferdefuß, und überlege dir doch auch einmal, was das Gesetz über das Zugabevcrbot zu deiner Art zu spenden sagt, desgleichen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Aus der Praxis werden weiter folgende Fälle mitgeteilt: Bruno Schm., Berkin-Steglitz, teilt einer Mitglieds firma mit, daß sic schnellstens nach Station Steglitz große Posten Obstbäume, Obststräuchcr, Topftanncn und im Frühjahr 1000 Hoch- stammrosen und mehrere tausend niedrige Rosen benötigt. Es wird eine Mustersendung aller vorrätigen Sorten und Größen gewünscht. Aus der zur Nachahmung empfohlenen Rückant wort unsrer Mitgliedsfirma greife ich nur den folgenden Satz heraus: „Wir bitten Sie höflichst, uns mitzuteilen, welche Pflanzen wir Ihnen als Muster zuscnden sollen, machen Sic jedoch dar auf aufmerksam, daß wir Muster nur berechnet abgebcn." Karl Spürgel, Landschaftsgärtner, Banin- und Roscnschplen, in Ferschweiler, Kr. Bitburg, Bez. Trier-Land, wandte sich an eine Mitgliedsfirmn mit einer riesigen Bestellung, ein Auftrag, der in jedem Betrieb eine frohe Stunde bereiten würde. Leider hat der Auftrag den Pferdefuß, daß der Preis nicht höher sein dürfte, als der Besteller ihn angegeben habe, dabei müßten die Bäume verpncknngs- und frachtfrei geliefert werden. Allein ühxr die Zah lungsbedingungen wünschte der Brave die Rückänßerung des Ver käufers. Hier einige Beifpiele über seine bescheidenen Preisbestim mungen: 3000 Aepfel-Hochstämme in angegebenen gängigen Sorten, 1. Wahl, 8—9 cm Umfang, nicht mehr als 60 je Stück den gebotenen Preisen auskommen. Wir haben zu diesen Prei sen keine Ware." Wir haben dieser markanten Auskunft nichts mehr hinznzufügen, höchstens noch den unfrommen Wunsch, der Herr möge Herrn Spür-- gel mit einer Baumschule bestrafen, für deren Erzeugnisse er die von ihm angegebenen Preise, aber auch keinen Pfennig mehr erhält« T. Mehr Züchter- und Firmenstolz Es wäre ungerecht, wollte man im täglichen Kampfe um di« Ausräumung berufsschädigender und unwürdiger geschäftlicher Unsitten und Mißbräuche die erfreulichen Ereignisse übersehen. AIS ein Vorbild, das vielen Anregung, Ansporn und Beispiel sein kann, stellen wir den nachstehend geschilderten Vorgang hin. Ein Mitglied unsrer Fachgruppe Baumschulen des Lv. Brandenburg des R. d- d. G., eine Roscuschulfirma, verkaufte an einen Landschaftsgärtner 50 Hochstammrosen 1. Wahl zum festgesetzten Mindestpreis für Wiedervcrkäufcr. Kurz danach erscheint einer jener unerfreulichen! e Zeitgenossen, die immer noch nicht begriffen haben, daß jetzt eint I andrer Wind weht, und der das hinterhältige Unterhöhlen der Vera tj teidigung eines bescheidenen Auskommens durch Unterbietungen glaubt, immer noch nicht ablegen zu müssen; er macht cs eben ein« Geringfügigkeit billiger. Was wir diesem Zeitgenossen und Berufs« schädling zu sagen haben, mag auf einem andern Blatt stehen, hier genüge der Hinweis, daß sich Reichsverbandssührer Boettncr und! Fachgruppenführer Berndt entschieden für die Verteidigung 'der Rentabilität unsrer Erzeugnisse einsetzen und die erforderlicher! Machtmittel zur rücksichtslosen Bekämpfung der Berufsschädiger be« reits angekündigt und erstmalig eingesetzt haben. Kehren wir zurück zu unsrem Fall. Ob des Unterbietungsangebots entsteht natürlich bei unsrem Landschaftsgärttier eine begreiflich« Verärgerung. Er sagt sich, du hättest Geld sparen können, setzt sich zornig an den Schreibtisch und erklärt seinem Lieferanten, daß er wieder mal Geld sortgeworfcn habe und es sei das letzte Mal, daß er sich von ihm habe überreden lassen. So mancher Züchter wär« gewiß durch eine derartige Karte einfach umgeschossen worden Z anders unser Gewährsmann, der ihm in berechtigtem Züchter- und Firmenstolz folgendes schrieb: „Ihre Karte gelangte soeben in unsren Besitz; es liegt uns fern, Ihnen Ware aufzureden und wenn Sie denken, zu teuer gekauft zu haben, dann will ich Ihnen kein Hindernis in den Weg legen und bin gern bereit, von dem Auftrag zurück« zutreten. Jedenfalls-wissen wir, daß unsre Ware jeder« zeit den festgesetzten Preisen entspricht und unsre Ware immer schon vorzeitig geräumt ist. Jedenfalls ist dieJhnerl angeboteneWarenichtmehrwert. WirhabeN auch Mittelware, die vielleicht noch stärke« ist, als die Ihnen an geboten 1. Wahl. Sollten! Sie die Zusendung der Hochstammrosen wünschen, so können Sie uns in nächster Zeit Nachricht zukommen lassen ...." Bravo, wackrer Berufskollege! Aus vielen Hunderten von Fällen wissen wir, daß das ganze Können der Unterbieter nicht etwa in der besseren Leistung, sondern in der größeren Fertigkeit und des weiten Gewissens bei Qualitätsverschleierungen bestand. Und nun zum Schluß das erfreuliche Ergebnis: Der Kunde bei läßt es bei seinem Auftrage 1. Auch die Werbung muß im Glied marschieren Auf Grund von Beschwerden über die Anzeige eines Mitglieds, in der dasselbe seine Ware als unübertroffen a n- preist, möchten wir darauf Hinweisen, daß in Zukunft auch die Werbung den Geist der Volksgemeinschaft zur Schau tragen muß. Wir müssen uns also freimachen von amerikanischen Methoden der Anpreisungen und des Reklametutens. Bestimmte Beschränkungen der Ankündigungsweisen müssen unbedingt eintreten. Die Werbung muß überzeugen, muß aber insbesondre jegliche Unwahrheiten ver meiden. Es ist zu weitgehend, wenn ein Mitglied seine Erzeugnisse als unübertroffen hinstellt. Diese Angabe ist nämlich unwahr, denn es hat ja gar keine vergleichende Prüfung stattgefunden und das „unübertroffen" ist eine Note, die ohne vergleichende Prüfung durch objektive Dritte, der Erzeuger seiner Ware selbst verliehen hat. Etwas mehr Bescheidenheit ist hier am Platze. Es ist u. E. undeutsch, etwa nach amerikanischer Weise jeden Qüark als tke dest ok tbs veorlck" (das Beste der Welt) hinzustellen. Wir haben den Maß stab für einen einwandfreien Gütebeweis, das sind die Qualitäts bezeichnungen und Normalmaße der Fachgruppe Baumschulen (B. d. B.) des Reichsverbands des deutschen Gartenbaus. Es ist bestimmt ehrenvoll und genügt wirklich für die Ansprüche der Käuferkrcise, wenn ein Baumschulenbesitzer von seiner Ware sagen kann, daß sie den Bestimmungen über 1. Wahl des vorbezeichneten Warenspiegels entspricht. Daher genügt es auch, wenn man mit seinen Ankündigungen im Glied marschiert. Man befindet sich dabei in guter Gesellschaft und vermeidet den sehr häßlichen Eindruck der Ucberheblichkeit, für die, wie wir dies eingangs nachweisen, die Grundlage» fehlen. fl. Für den Inhalt verantwortlich R. Tetzner, Berlin-Biesdorf. Die nächste Nummer dieser Beilage erscheint am 23. November 1933.
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