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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 50.1933
- Erscheinungsdatum
- 1933
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193300001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19330000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19330000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 50.1933
-
- Ausgabe Nr. 1, 5. Januar 1933 -
- Ausgabe Nr. 2, 12. Januar 1933 -
- Ausgabe Nr. 3, 19. Januar 1933 -
- Ausgabe Nr. 4, 26. Januar 1933 -
- Ausgabe Nr. 5, 2. Februar 1933 -
- Ausgabe Nr. 6, 9. Februar 1933 -
- Ausgabe Nr. 7, 16. Februar 1933 -
- Ausgabe Nr. 8, 23. Februar 1933 -
- Ausgabe Nr. 9, 2. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 10, 9. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 11, 16. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 12, 22. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 13, 30. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 14, 6. April 1933 -
- Ausgabe Nr. 15, 13. April 1933 -
- Ausgabe Nr. 16, 20. April 1933 -
- Ausgabe Nr. 17, 27. April 1933 -
- Ausgabe Nr. 18, 4. Mai 1933 -
- Ausgabe Nr. 19, 11. Mai 1933 -
- Ausgabe Nr. 20, 18. Mai 1933 -
- Ausgabe Nr. 21, 25. Mai 1933 -
- Ausgabe Nr. 22, 1. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 23, 8. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 24, 15. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 25, 22. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 26, 29. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 27, 6. Juli 1933 -
- Ausgabe Nr. 28, 13. Juli 1933 -
- Ausgabe Nr. 29, 30. Juli 1933 -
- Ausgabe Nr. 30, 27. Juli 1933 -
- Ausgabe Nr. 31, 3. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 32, 10. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 33, 17. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 34, 24. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 35, 31. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 36, 7. September 1933 -
- Ausgabe Nr. 37, 14. September 1933 -
- Ausgabe Nr. 38, 21. September 1933 -
- Ausgabe Nr. 39, 28. September 1933 -
- Ausgabe Nr. 40, 5. Oktober 1933 -
- Ausgabe Nr. 41, 12. Oktober 1933 -
- Ausgabe Nr. 42, 19. Oktober 1933 -
- Ausgabe Nr. 43, 26. Oktober 1933 -
- Ausgabe Nr. 45, 9. Neblung (Nov.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 46, 16. Neblung (Nov.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 47, 23. Neblung (Nov.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 48, 30. Neblung (Nov.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 49, 7. Julmond (Dez.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 50, 14. Julmond (Dez.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 51, 21. Julmond (Dez.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 52, 29. Julmond (Dez.) 1933 -
-
Band
Band 50.1933
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- Gartenbauwirtschaft
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Nr. 43 * Jahrgang 1933 SO. „Ssrlirisr- Qäi'trisi'-Söi'ss" Berlin, 26. Oktober 1933 Sie große Thüringische Vauernkundgebung in Weimar Auch der Gärtner hilft ordnung angegeben. Als mündelsicher im Sinn des Die Die Benennung der Entschuldungsstelle richtet sich nach 8 6 Abs. 1 Sch. R. G., dessen Wortlaut abschließend angefügt sei: in Anlehnung an den Kommentar von Harmening- Pätzold zusammengestellt, der nachfolgend bespro chen wird. Ein Buch über die landwirtschaftliche Schulden regelung nach Lem Gesetz zur Regelung der landwirtschaft lichen Schuldverhältnisse vom 1. Juni 1933. Erläu tert von RudolfHarmening, Ministerialrat im Reichsministerium für Ernährung und Landwirt schaft, und Dr. Erwin Pätzold, Oberregie rungsrat im Reichsjustizministerium. Verlag von Franz Vahlen in Berlin W 9, Linkstr. 16. 328 Sei ten; Preis geh. Ml 11.—, geb. Ml 12.S0. Die beiden Männer, die als die eigentlichen Re daktoren des Schuldenregelungsgesetzes gelten kön nen, denn sie haben im Rahmen ihres Referats das in Len einzelnen Paragraphen beinhaltete Material zusammengetragen und Lem Gesetz Form und Ge stalt gegeben, haben jetzt in einem Kommentar all „Bringt der Schuldner die Erklärung eines geeigneten Kreditinstituts bei, daß es bereit ist, Entschuldungsstelle zu werden, so ist dieses Institut als Entschuldungsstelle zu ernennen." Andernfalls hat das Amts gericht die Entschuldungsstellc auszuwählcn. Vor der Auswahl der Entschuldungsstelle ist der Schuldner zu hören." vorstehenden Ausführungen sind zum Teil Lie Begründungen, Erläuterungen und Anregungen zusammengefaßt, die sie bei der Redaktion des Ge setzes selbst wie auch jetzt während seiner 444 mo natigen Lebensdauer als wichtig erkannt haben. Wie notwendig eine eindeutige Klarstellung in vielen Zweifelsfragen war, das hat die verhältnismäßig kurze Frist der Anwendung des Gesetzes in Ler Praxis erwiesen. Jetzt ist mit diesem Buch eine Basis gegeben, auf Ler der Aufbau Ler wirtschaft lichen Neugestaltung der landwirtschaftlichen Be rufe beginnen kann. Das Buch bringt nach einer kurzen Erörterung der Grundgedanken des Schuldenregelungsgesctzes wie auch der Entschuldung, die für Lie Erbhöfe vor gesehen ist, zunächst den Text Les Gesetzes selbst und anschließend den der bisher erschienenen vier Durch führungsverordnungen und erläutert dann jeden einzelnen Paragraphen unter Verwendung sehr reichhaltigen und anschaulichen Materials. Obwohl das Buch in erster Linie für den Fachmann ge dacht ist, so kann man doch ohne Bedenken jedem Interessenten, der in Lie Einzelheiten und Verzwickt heiten des Gesetzes in stärkerem Maße eindringcn will, zu seiner Anschaffung raten, denn die Dar stellungsweise ist, soweit das bei der gedrängten und incinandcrgreisenden Gcsetzcsform überhaupt mög lich war, allgemeinverständlich und übersichtlich ge halten. Der Preis des Büches ist leider recht hoch; er erscheint aber begründet, wenn man berücksichtigt, daß nur ein verhältnismäßig kleiner Kreis von sicheren Beziehern in den mit der Umschuldung be faßten Behörden, Entschüldungsstellen, Gerichten ; und Anwälten gegeben ist, Ilir. 1 einer Wahl aufruft, dann ist es berechtigt, am Anfang einer solchen Wahlkampagne einen Rück blick auf die bisherige Lage des deutschen Bauern tums zu geben und daraus die Kraft und die Sicher heit für den Weg in die Zukunft zu finden. Die Frage des Bauerntums ist in ihrem tiefsten Wesen eine soziale, d. h. eine anti kapitalistische Frage. Ehe alles das war, was wir heute unter Kapitalismus verstehen, war am Anfang unsrer deutschen Geschichte be reits das deutsche Bauerntum." Begeistert dankte das thüringische Bauerntum dem Reichsbauernführer mit nicht endenwollendem Beifall, als er erklärte, daß nicht Wirtschastsgewinn, nicht Rentabilität des Betriebs, nicht ein Bankgut haben, sondern Erhaltung und Pflege der Scholle im Hinblick auf die Erhaltung des Geschlechts der Leitstern aller Bauernarbeit sei. Nach Darlegungen über die Entwicklung des Bauerntums bis in die letzte Zeit fuhr der Redner fort: „Das deutsche Landvolk weiß heute, daß cs mit seinem Führer Adolf Hit ler steht und fällt. Es hat klar erkannt, daß alle jene Wirtschaftsphrasen vergangener Jahre ihm nicht für sich und seine Kindeskinder die Scholle zu garantieren vermochten. Das deutsche Landvolk hat aus dem künstlich erzeugten Nebel der Rentabili- tätspspchose wieder hinausgefunden. Mit geschärf tem Blick sehen die deutschen Bauern auf die ver gangene Zeit mit ihren Verwüstungen und stellen mit Erschrecken fest, welche gewaltige Aufbauarbeit notwendig ist, um auch nur einigermaßen die Schä den des liberalen Jahrhunderts und der zehnjähri gen Herrschaft eines Weimarer Systems zu heilen. Verfügung zu stellen. Bei der Weiterbeschäftigung von Gehilfen sei zu nächst einmal das Zahlen von vereinbarten Löhnen dahingestellt. Auch wir müssen das'Winterhilfswerk immer unter den Gedanken des Kampfes gegen Hunger und Kälte vor Augen haben. Hierbei ist darauf hinzuweisen, daß wirklicher Sozialismus be deutet, Hand in Hand arbeiten und Gedankenaus tausch mit unsren Arbeitnehmern. Auch die Arbeit nehmer werden durch nationalsozialistische Schulung heute erkannt haben, daß sie eng verbunden mit dem Betriebsinhaber sind. Aber auch der Betriebs inhaber darf nicht denken, die Notlage der Arbeit nehmer spekulativ ausnützen zu können. Winter hilfswerk, Volksgemeinschaft bedingen, daß einer den andren versteht und vertraut. Nur auf dieser Grundlage, und das sage ich hiermit eindringlichst allen Kollegen, ist es möglich, den Kampf gegen Hunger und Kälte auch in unsrem mit der braunen Heimatscholle verbundenen Beruf restlos durchzu führen. Gerade bei uns gilt der Grundsatz in be zug auf Betriebsinhaber und Betriebsgehilfen mehr als wo anders: Einer für alle, alle für einen. pflichtet, genau wie zur Arbeitsschlacht, auch zur Winternothilfe alles Persönliche zurückzustellen und nur in dem Gedanken zu arbeiten: Niemand darf hungern, niemand darf frieren. Wenn wir heute mit innerer Befriedigung feststellen können, daß alle Berufskreise Deutschlands sich für diesen Ge danken der Reichsregierung einsetzen, so darf auch der deutsche Gartenbau nicht zurück st ehe n. Wir sind das Bindeglied zwischen Stadt und Land. Wir verkörpern die Trennungs linie im wahrsten Sinn des Wortes und sind des halb doppelt verpflichtet, auch unsren Anteil bei dieser Aufgabe mit beizutragen. Die Opfer, die bisher vom deutschen Gartenbau verlangt worden sind, waren gewaltig. Wir wissen ganz genau, daß unsre Opferbereitschaft in höchstem Maß angespannt wurde. Aber auch im ersten Winter der national sozialistischen Regierung wollen wir Mitarbeiten, um die Parole der Reichsregierung mit zu ver- Am Sonntag nachmittag fand die große FLHrer- tagung des Bauernstands in Weimar statt, zu der sich die Kreisbauernführer, die Ortsgruppenfach berater und die Ortsbauernführer eingefunden hatten. Landesbauernführer Peuckert eröffnete die erste Führertagung und den Thüringer Bauern- kongreß. Er kam auf die Weihe des Darre-Hauses zu sprechen und betonte, daß diese Namensgebung die Verpflichtung auferlege, die jetzt geeinte Thü ringer Bauernschaft niemals wieder in Zwietracht zerfallen zu lassen. Die Bauern dürften aber auch gewiß sein, daß die neue deutsche Bauernpolitik des Reichsbauernführers mit der alten Jnteresscnpolitik früherer Jahre endgültig Schluß gemacht habe. Hierauf nahm Reichsbauernführer und Reichs ernährungsminister Darre das Wort zu seiner großangelegten Rede. Ausgehend von dem geschichtlichen Ereignis des Austritts Deutschlands aus dem Völkerbund und aus der Abrüstungskonferenz, schilderte er die Be deutung und die Geschichte des deutschen Bauern tums, angefangen von der germanischen Frühzeit bis in das Geschehen unsrer Tage. Reichsbauern führer Darre führte aus: „Mochten auch die innenpolitischen Vorgänge die ses Jahres das Interesse der Landbevölkerung von außenpolitischen Vorgängen abgelenkt haben, so war doch beim Eintreffen der Nachricht des Austritts Deutschlands aus dem Völkerbund jedem Landmann auf der Stelle klar, daß ein ganz entscheidender Wendepunkt der deutschen Geschichte angebrochen ist. Und wenn uns unser Führer im Zusammen hang mit diesem Entschluß Ler Reichsregierung zu sondre Entschuldungsstelle zuge - lassen ist. Ohne besondren Anlaß würbe des halb wohl von ihrem Vorschlag nicht abgewichen werden, meinen tzarmening-Pätzold in ihrem unten besprochenen Kommentar. Die Notwendigkeit Ler individuellen Prüfung jedes einzelnen gärtnerischen Betriebes abweichend von der Behandlung der landwirtschaftlichen Be triebe, ist für jeden Eingeweihten einleuchtend! Während man bei der Landwirtschaft Betriebe nach der Anzahl ihrer Morgen ungefähr zu bewerten vermag, ist beim Gartenbau kaum ein Maßstab ge geben, der auch nur etwa eine richtige Bewertung ermöglichte. Man denke z. B. an'Lie Glasfläche. Ein Jungpflanzenbetrieb, der 1000 m2 Glas auf weist, kann gegebenenfalls der durchschnittlichen Rente nach höher zu bewerten sein als ein Gemüse baubetrieb mit 5000 unter Glas. Deshalb ist auch mit dem Einheitswert bei der Festsetzung des gartenbaulichen Betriebswertes gar nichts anzufangen. Am Einheitswert gemessen scheinen gärtnerische Betriebe unter landwirtschaft lichen Bewertungsgrundsätzen oftmals rettungslos überschuldet zu sein, so Laß es nicht Wunder nimmt, wenn ein mit der Bearbeitung der Entschuldungs- fragen bei einem großen Amtsgericht betrauter Amtsrichter vor Bekanntgabe der individuellen Be- wertungsmcthode voller Verzweiflung feststcllte. Laß ja eigentlich alle gärtnerischen Anträge abgelehnt werden müßten, da ja doch jede Möglichkeit zu einer Zurückführung auf eine normale (nach dem Ein heitswert berechnet!) Verschuldung fehle. Damit ist nicht gesagt, daß nun der Einheitswert bei gärtnerischen Betrieben immer überschrit ten werden müßte. Da die meisten Betriebe inner halb der Baulandgrenze Ler Ortschaften liegen, ist ihre Einhcitsbewertung, an der gärtnerischen Zins- lcistuny gemessen, zu hoch. Hier muß man also Mittel und Wege nach einem Ausgleich suchen. Tie Schwierigkeit der Festsetzung Les gärtne rischen Betriebswerkes liegt auf der Hand. Ta man cher Berufsgenosse vielleicht vorziehen möchte, seine örtliche Bank mit der Entschuldung seines Betriebes zu betrauen, möge er die vorstehenden Gesichtspunkte dahin überprüfen, ob die Bank in die besonderen gärtnerischen Verhältnisse genügend eingeweiht und demgemäß in der Lage ist, die für ihn und seinen Betrieb gegebene Sachlage richtig zu beurteilen. Allüberall regen sich nun wieder fleißige Hände, und man wagt, mit froher Hoffnung in die Zukunft zu schauen. Gerade aus diesem Grund ist heute der Sinn der deutschen Landbevölkerung auf Frieden zur Sicherung ihrer Arbeit gestellt. Es darf und muß daher vor aller Welt offen ausgesprochen wer den, daß es nirgendwo eine größere Friedenssehnsucht gibt als die der deutschen Landbevölkerung, die Frie den und Ruhe braucht, um ihre Auf bauarbeit zum Gelingen zu führen. Die deutschen Bauern wissen, daß Adolf Hitler der einzige Garant ist, um das deutsche Bauerntum endlich vom bisher geltenden jüdischen .Händlerrecht der Börsenschieber zu befreien. Wer den Füh rer anzutasten wagt, rührt damit auch an den Lebensgrundlagen des deut schen Landstands, dem er die Tür in ein neues Jahrtausend deutscher Geschichte zuschlägt. Es gibt für Deutschland keinen Frieden, der nicht Adolf Hitler an der Spitze der ganzen Nation sieht; ein solcher Friede würde nur die Wiederholung der Verelendungsepoche des deutschen Bauern vor dem 30. Januar 1933 sein. Daher ist kein Stand heute so auf Gedeih und Verderb mit der Person Adolf Hitlers verbunden, wie gerade der Reichsnährstand. Mögen alle, die es angeht, am Abend des 12. November wissen, daß das Bekenntnis des deutschen Bauern zum Frieden ebenso ehrlich gemeint ist, wie ihm seine schicksalsmäßige Verbundenheit mit der Person seines Bauernkanzlers heute bewußt ist. Das deutsche Landvolk würde heute keine Kraft und keine Anstrengung scheuen, es würde jedes Leid und jede Mühe auf sich nehmen, um sich seinen Führer zu erhalten. In Fortsetzung der in der letzten Nummer ge brachten Ausführungen soll zunächst die Frage der Entschuldungsbedürstigkeit behandelt werden. § 1 des Schuldenregelungsgesetzes ^Sch.R.G.) bestimmt', daß nur der Betriebsinhaber, der sich aus eignen Mitteln nicht zu ent schulden vermag, einen Antrag auf Eröffnung eines Entschuldungs verfahrens stellen kann. Zum Verständnis für diese Voraussetzung ist es notwendig, den Grundgedanken des ganzen Gesetzes sich vor Augen zu halten, wie er in 8 1, Abs. 2 Sch-R.G. gelten zweidrittel des Betriebswirts. Während bei den rein landwirtschaftlichen Be trieben der Einheitswert als Anhaltspunkt für die Berechnung des Betriebswerts gilt, erfolgt die Fest stellung des Betriebswerts für gärtnerische Betriebe , durch individuelle Prüfung jedes Betriebes. Auf Antrag der Entschuldungsstelle, die die Prüfung zu betreiben und die Festsetzung in der danach ange brachten Höhe vorzuschlagen hat, wird der Be triebswert durch die untere Verwaltungsbehörde im Benehmen mit dem zuständigen Finanzamt end gültig festgesetzt. Für eine gewisse Einheitlichkeit der Wertfestse'tzung sei dadurch gesorgt, daß für gärtnerische Betriebe die Deutsche Garten bau-Kredit A.-G. als einzige be- Von Präsident .V. vietro Seit der Machtübernahme der Staatsgewalt in Deutschland durch den Nationalsozialismus ist der Gedanke der wahren Volksgemeinschaft in immer steigendem Maß in alle Volkskreise hineingedrun gen. Die Schranken zwischen den einzelnen Be rufen, zwischen Interessengruppen sind endlich hin weggefallen. Der Klassenkampf und Klassenhaß muß für immer begraben sein. Dem Nationalsozialismus haben wir es zu verdanken, daß heute jeder in den andren den Bruder und die Schwester sieht. Das bedingte eine gewaltige Umstellung im inneren Menschen. Daß diese Parole des Nationalsozialis mus so Fuß fassen konnte, ist ein Beweis dafür, daß das deutsche Volk in seiner Gesamtheit, nachdem alle Schlacken gefallen waren, erkannt hat, daß der Nationalsozialismus die Bewegung ist, die jedem Einzelnen im deutschen Volt auf Grund des Lei stungsprinzips die Lebensmöglichkeit garantiert. In den letzten Wochen und Monaten wurde, das kann man ohne lleberhebung behaupten, die Arbeitsschlacht erfolgreich durchgeführt. Alle Kräfte wurden angespannt und alle verantwortungsbe wußten Deutschen stellten sich in den Dienst dieser - riesenhaften Aufgabe. Was das vorhergehende System niemals vermochte, ist dem nationalsoziali stischen Staat gelungen: Millionen von Er werbslosen in den Produktionspro zeß wieder einzureihen. Die natürliche Bestimmung des Menschen, zu schaffen und zu arbeiten, ist damit zu ihrem Recht gekommen. Die Arbeitsschlacht wird weiter durchgesührt werden und wird weitere Erfolge zeitigen. Die weitere Aufgabe, die sich die Regierung ge stellt hat, und die die andren Regierenden niemals glaubten bewältigen zu können, ist der Kampf im kommenden Winter gegen Hunger und Kälte. Die Reichsregierung hat es sich zum Ziel gesetzt, daß im Winter 1933/34 kein deutscher Volksgenosse Hunger leiden darf und kein deut scher Volksgenosse friert. Diese gewaltige Aufgabe ist aber nur zu lösen, wenn alle für diese hohe und heilige Aufgabe eintreten. Keiner, der auch nur einigermaßen in der Lage ist, darf hier zurückstehen. Hier zeigt sich die wahre Opferbcreitschaft und der durch das Deutschtum begründete Opfer mut. Niemand darf zurückstehen. Wir alle sind ver ¬ wirklichen. Jeder Betriebsinhaber von uns hat daher die Pflicht und Schul digkeit, unter allen Umständen zu versuchen, seine Gehilfen über den Winter zu behalten. Jeder Betriebs inhaber ist verpflichtet, den Saison arbeitern, die vom Frühjahr bis zum späten Herbst bei ihm gearbeitet haben, außer der üblichen Winter nothilfe entsprechend seines Betrie- ,bes Naturalien oder ähnliches zur Sch.R.G. zum Ausdruck kommt: „Das Entschuldungsoerfahrcn soll die Vor aussetzung für eine allmähliche Zurücksührung der Verschuldung bis aus die Grenze der Miindelsicherheit schassen". Die „Zurückführung der Verschuldung bis auf die Grenze der Mündelsicherheit" soll in der Weise ge schehen, daß alle nicht mündelsicheren Schulden unter Ermäßigung der Zinsen auf einen einheit lichen Satz von 444A- in unkündbare Tilgungs forderungen umgewandelt werden und daß, wenn diese Umwandlung vollzogen ist, automatisch auch alle mündelsicheren Schulden unkündbare Tilgungs forderungen zu einem Zins von 4 werden. Entschuldung im Sinn des Gesetzes heißt also: Umwandlung aller nicht mündelsicheren Schulden in unkündbare Tilgungsforderun gen mit 446 A Zinsen und 46—5A jährlicher Tilgung. Danach wird nun auch deutlich werden, weshalb wir in unsrer Darstellung in Nr. 40 „Umschuldung — Ja oder Nein" besonders darauf hingewiesen haben, daß es sich im wesentlichen um eine U m - schuldung handelt, weniger um eine E n t schuldung. Statt „Entschuldung" sollte man deshalb bester „Schuldenregelung" sagen. Der Betriebsinhaber, der die Umwandlung der nicht mündelsicheren Forderungen durch Verein barung mit den Gläubigern selbst herbeizuführen vermag, kann sich aus eignen Mitteln entschulden. Vermag er dies nicht, so ist er ent schuldungsbedürftig und kann die Durch führung des Entschuldungsverfahrens verlangen. Selbstverständlich ist eine Zurückzahlung der nicht mündelsicheren Schulden noch in stärkerem Maß als eine vereinbarungsweise Regelung im vorstehenden Sinn geeignet, die Borausjetzungen für die Ent schuldung aus eignen Mitteln zu schaffen. Für diese Regelung soll, wie wir bereits in Nr. 41 aussühr- ten, auch das Aktivvermögen sowohl des Ehegatten des Betriebsinhabers wie auch das der als Erben in Frage kommenden Abkömmlinge herangezogen werden. Wenn diese Personen ihr Vermögen für die Entschuldung nicht zur Verfügung stellen, kann der Betrieb nicht entschuldet werden. Münöelsicherheitsgrenze Dieser Begriff ist in unsren bisherigen Ausfüh rungen verwendet worden, ohne daß eine genügende Erläuterung gegeben worden wäre, die eine genau umriffene Vorstellung möglich macht. Die nähere Berechnungsweise.ist in. der 4. Durchführungsver- Einzelne Llmschuldungsfragen Entschuldungsbedürfkigkeik — Mündelsicherheik
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