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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 50.1933
- Erscheinungsdatum
- 1933
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193300001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19330000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19330000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 50.1933
-
- Ausgabe Nr. 1, 5. Januar 1933 -
- Ausgabe Nr. 2, 12. Januar 1933 -
- Ausgabe Nr. 3, 19. Januar 1933 -
- Ausgabe Nr. 4, 26. Januar 1933 -
- Ausgabe Nr. 5, 2. Februar 1933 -
- Ausgabe Nr. 6, 9. Februar 1933 -
- Ausgabe Nr. 7, 16. Februar 1933 -
- Ausgabe Nr. 8, 23. Februar 1933 -
- Ausgabe Nr. 9, 2. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 10, 9. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 11, 16. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 12, 22. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 13, 30. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 14, 6. April 1933 -
- Ausgabe Nr. 15, 13. April 1933 -
- Ausgabe Nr. 16, 20. April 1933 -
- Ausgabe Nr. 17, 27. April 1933 -
- Ausgabe Nr. 18, 4. Mai 1933 -
- Ausgabe Nr. 19, 11. Mai 1933 -
- Ausgabe Nr. 20, 18. Mai 1933 -
- Ausgabe Nr. 21, 25. Mai 1933 -
- Ausgabe Nr. 22, 1. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 23, 8. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 24, 15. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 25, 22. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 26, 29. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 27, 6. Juli 1933 -
- Ausgabe Nr. 28, 13. Juli 1933 -
- Ausgabe Nr. 29, 30. Juli 1933 -
- Ausgabe Nr. 30, 27. Juli 1933 -
- Ausgabe Nr. 31, 3. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 32, 10. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 33, 17. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 34, 24. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 35, 31. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 36, 7. September 1933 -
- Ausgabe Nr. 37, 14. September 1933 -
- Ausgabe Nr. 38, 21. September 1933 -
- Ausgabe Nr. 39, 28. September 1933 -
- Ausgabe Nr. 40, 5. Oktober 1933 -
- Ausgabe Nr. 41, 12. Oktober 1933 -
- Ausgabe Nr. 42, 19. Oktober 1933 -
- Ausgabe Nr. 43, 26. Oktober 1933 -
- Ausgabe Nr. 45, 9. Neblung (Nov.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 46, 16. Neblung (Nov.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 47, 23. Neblung (Nov.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 48, 30. Neblung (Nov.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 49, 7. Julmond (Dez.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 50, 14. Julmond (Dez.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 51, 21. Julmond (Dez.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 52, 29. Julmond (Dez.) 1933 -
-
Band
Band 50.1933
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- Gartenbauwirtschaft
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Allerdings konnte dies für die „Marechal Nie l" (pralle! 1864) kein Grund sein, vom Markt zu verschwinden. Der unerreicht edle Bau ihrer Blume, die einzig schöne Färbung und der herrliche Teeroseuduft haben sie vor diesem Schicksal bclvahrt. Sie erscheint immer noch alljährlich in ansehnlichen Mengen auf den Markt. Aber wo sind alle die berühmten Treib- und Gruppenrosen, die um die Jahrhundertwende von sich reden machten, geblieben? Wer spricht hente noch von der dunkelschattierten, feurigroten „Van Houtte" (l^vebarme 1864), oder von der hochwertigen, edel blumigen, hellgelben „Marie van Houtte" (vucber 1872)? Oder wer kennt noch die früher hochgeschätzte Treibrose „Marie Baumann" (Laumann 1864) oder „Horace Bernet" (Quillst 1867), oder „Kaptain Christy" (llscbarme 1873) und andre mehr? Hat wohl jemand in den letzten 70 Jahren noch etwas von einer „M r s. Bousanquet" gehört, ehemals wegen ihrer Blühwilligkeit die Allerweltsrose? Sie ist aber noch nicht ausgestorben. Bor den Fenstern ärmlicher Dorfkaten steht sie noch immer und blüht jahraus, jahrein in ihrem unschuldsvollen Weitz. Wer zieht wohl noch die 1840 entstandene „H e r m o s a"-Monats- rose? Nur wenige der alten Rosen haben sich in unsre Zeit hinein- aerettet und da? nur einiger ganz besonders hervorragender Eigen schaften wegen. An der Spitze dieser Rosen steht wohl die 1882'von Tevet gezüchtete „Ulrich Brunner fils", die, obwohl schlecht remontierend, als langstielige Kasten- und Freilandrose ihren Platz behauptet. Auch von „F i s h e r a n d H o l m e s" (O. Verllier 1865) können sich die Freilandrosenzüchter nur schwer trennen, trotz mancher Mängel, die aber durch die feurigscharlachrote Farbe und durch die Festigkeit der Blumen ausgewogen werden. Auch „M r s. John Laing" (Lennet 1887) ist ähnlicher guter Eigenschaften wegen noch lange nicht in Vergessenheit geraten. Als frühe Knospenrose für Topfkultur hat sich die alte „M a an a Charta" (Paul 1876), die bei ihrem Erscheinen gewaltiges Auf- schen tvegen ihres kräftigen, reichverzweigten Wuchses und der ur kräftigen Gesundheit erregte, die Wertschätzung der Gärtnerschast bewahrt. Sie wird immer noch, neuerdings sogar in erhöhtem Umfang, zu Treibzwecken herangezogen. Noch mehr hat sich die von Lennet gezogene karminrote „Kaptain Hayward" die Gunst des Gärtners zu wahren gewußt. Sie ist heute noch eine der besten Topfrosen. Das gleiche gilt von der unerreicht schönen, ungefähr gleichaltrigen Tambertschen „Kaiserin Auguste Victoria" (1891). Andre behaupten sich, weil sie besonders gute Gruppenrosen sind. So sieht man oft noch die Sorten „EugeneFür st" (8ou- pert L dlottinA (1875), „General Jacqueminot" (ftsusael 1853), „M a d. Jue Grolez" (Quillst) und die fast schwarze „Prince Camille de Rohan" (L. Verllier 1861). Sie alle werden uns wie die für viele Zwecke unersetzliche „Gruß an Teplitz" (Qeackwinll 1889) noch lange und oft begegnen. Interessant ist, datz eine unsrer ältesten Rosen, die Noisette „Aimee Vibert" (Vibert 1828) immer noch als Garten- und Parkrose reichliche Verwendung findet. Leider muß man bezüglich der lieben alten Centifolien feststellen, daß sie immer mehr ver schwinden und der Vergessenheit anheimfallen. „Die Anzeige", Septemberheft. Storch-Verlag, Reutlingen, viertel jährlich 4L0 Ml. Sicher haben Sie sich schon selber Gedanken gemacht, wie sich die ausgesprochen „Deutsche Werbung" von den bisherigen Methoden unterscheidet; denn schließlich sind nationale Symbole und die An gabe „Deutsches Erzeugnis" doch nur äußere Zeichen. Diese Frage läßt sich nur nach genauem Untersuchen klären. Die Zeitschrift „Die Anzeige" hat es im Rahmen einer größeren Artikelserie unter nommen, nicht nur die „Wahrheit in der Reklame" einmal sehr ein gehend unter die Lupe zu nehmen, sondern auch die innere Grund haltung der bisherigen amerikanischen Wirtschaftsform mit der zu schaffenden deutschen Wirtschaft einmal zu vergleichen und daraus Schlüffe über die bisherigen Reklameformen und die zu schaffend« „Deutsche Werbung" zu ziehen. Das gleiche Heft enthält auch Bei spiele guter Werbungen unter Angabe genauer Erfolgszahlen aus der Praxis. Oer Kämpfer um Blut und Boden Stabsleiter Hermann LeiseKI« über Bauernführer varrL. Erst im Frühjahr 1930 lernt Diplomlandwirt R. Walther DarrS den Führer der nationalsozialistischen Bewegung Adolf Hiller persönlich kennen. Schon 1933 aber ist er Reichsernährungsminister und Reichsbauernführer. Dem Ersolg beugt sich die Welt. Jetzt will auch -die breitere Ocffentlichkeit Genaues über Minister Darrö wis sen. Dem wird das gehaltvolle Schriftchen des Stabsleiters Her mann Reischle „Reichsbauernführer Darre, der Kämpfer uni Blut und Boden" (Verlag Zeitgeschichte, Berlin W. 35), mit seiner knappen und doch umfassenden Darstellung weitgehend gerecht. Der Leser lernt zunächst die Familie und die Erziehung DarröS kennen. Der Vater ist Auslandsdeutscher und wirkt als Kaufmann in Argentinien. Damit ging auf den Sohn das verschärfte nationale Empfinden über, das vielen Ausländsdeutschen von je eigen war. Ueberseefarmer will der junge Darrö werden. Der Krieg aber entscheidet auch hier anders. Schon am 5. August 1914 tritt der junge Darre als Kriegsfreiwilliger bei der Artillerie ein. Eine harte Schule beginnt. Lang ist die Reihe der Gefechte, an denen er an der Westfront, mehrfach verwundet, teilnimmt. Schnell rückt er zum Offizier auf. Schwer erkrankt, wird er am 19. Oktober 1918 nach Deutschland abtransportiert. Das Diktat von Versailles zwingt zu neuer Berufswahl. Sein Studium der Landwirtschaft in Witzenhausen wird zu Ende geführt. Danach findet er an der Universität Halle Hochschullehrer, die sei nen bcsondren Sinn für Vererbungsbiologie und Rassenforschung weiter zu entwickeln wissen. Schon die schriftstellerischen Erstlings arbeiten bezeugen die ernsten Studien, die später in dem großen Werk „D as Bauerntum alsLebensguelleder nor dischen Rasse" auf breitester Grundlage Niederschlag fanden. Das theoretisch Erforschte aber wird auf umfassenden Reisen durch eindringliche Beobachtung des praktischen Lebens weiter vertieft. Freute sich freilich das amtliche Nachkriegsdeutschland anfangs dar über, einen so fähigen Kopf als landwirtschaftlichen Sachverständi gen ins Ausland entsenden zu können, so wurde Darre doch bald reiner Wein darüber eingeschenkt, daß er unter dem damali gen System im öffentlichen Dien st nichts zu erhof fen habe. Es galt den durch sein „Bauerntum" eingeleiteten Geisteskampf in das freie Feld des offenen, politischen Machtkampfes hineinzutragen. Obwohl völlig mittellos, zögerte Darrö leinen Augenblick, mit dem früheren System offen zu brechen. Inzwischen hatte Adolf Hitler erkannt, daß ein legaler Enderfolg seines Kampfes ohne die Gewinnung des deutschen Bauernstands ausgeschloffen sei. „Organisieren Sie mir die Bauern, ich lasse Ihnen freie Hand!" — das war der Auftrag, den er 1930 auf Saaleck Walther Darre erteilte. Schon die Reichstagswahl vom September 1930 führt diesen in heißeste Kümpfe. Dabei erkennt er, daß für seine Aufgabe die Heranbildung einer neuen bäuerlichen Führerschicht besonders notwendig ist. Der agrarpolitische Apparat entsteht. Die Masse der Bauern aber zeigt sich immer empfänglicher für die Auffassung, daß ohne Niederringung des herrschenden Systems an einen grundsätzlichen Wechsel des bäuer lichen Ergehens nicht zu denken ist. Sitze in den Landwirlschafts- kammcrn werden erobert. Werner Millikens zieht als erster Natio nalsozialist ins Präsidium des Reichs-Landbundes ein. Die Land volkpartei wird schnell zur Bedeutungslosigkeit zurückgedrängt. Aber auch die deutschnationalen Bauern wenden sich immer stärker den Nationalsozialisten als den Wegbereitern eines neuen Systems und damit einer Höherwertung von Bauernart und Bauernarbeit zu. Immer lebhafter wird die von Darrö geschaffene „RS.-Land- Po st" begehrt, und seine Monatsschrift „Deutsche Agrar politik" findet auch in wissenschaftlichen Kreisen zunehmende Be achtung. Bereits im Februar 1931 läßt der erste Reichsbauerntag in Weimar den Schluß zu, daß Darres organisatorische Arbeit in naher Zukunft vollen Erfolg feststellen kann. Jetzt kam es nur noch auf die Beharrung auf dem einmal eingeschlagencn Weg an. Lebendig geschrieben und mit ausgezeichnetem Bildschmuck aus- gestattet, gibt die von Hermann Reischle geschaffene Lebensbeschrei bung ei» eindrucksvolles Bild von dem Werden und bisherigen Wirken unsres Reichsbauernführers. Seit dem Wort der Jugendzeit: Ich habe mich immer mehr entschlossen, Landwirt zu bleiben — bis zu der jetzigen, einflußreichen Stellung Darres als Reichs ernährungsminister und Reichsbauernführer liegt ein Weg, der schnell zum überragenden Erfolg führte. Eine neue Fernsprech-Buchstabiertafel Am 1. Oktober wird für die llebermittlung schwerverständlicher Wörter und Namen im Inlands-Fernsprechverkehr eine neue Buch« stabiertafel (vgl. Vorbemerkungen zum Amtlichen Fernsprechbuch) eingesührt. Es sind zu buchstabieren: A — Anton, Ä — Arger, B — Bruno, C — Cäsar, CH — Charlotte, D — Dora, E — Emil, F — Fritz, G — Gustav, H — Heinz, I — Ida, I — Jo, K — Kurfürst, L — Ludwig, M — Marie, N — Nordpol, O — Otto, L — Lse, P — Paula, Q — Quelle, N — Richard, S — Siegfried, L - Toni, U - Ulrich, Ü - übel, V - Viktor, W - Wilhelm, X — Xanthippe, I — Upern, Z — Zeppelin. -»I- zo-ij Uj^vg uagv ginn us;aoa;so PtNl -mach uoSvjiiL sajun ans tzr sjozg asq 'ünu spchanjsg chA ushspjasqM ftxm asnvE mq jnv "snuiKiuvSaA ssisqnnjsö'asq (pnv mH: uu'vzf mw; uns; !;aich (Muoatz usWnchZ njs>;"uusch 'rsgv Zs A Zasgus 5. Oktober 1933 Schriftleitung: K. Siegmund Nr. Zweites Gesetz zur Verminderung -er Arbeitslosigkeit vom 21. September 1933. Abschnitt I. Jnstandsetzungs- und Ergänzungsarbeiten an Gebäuden. 8 1. Der Reichsminister der Finanzen wird ermächtigt, einen Be trag bis zu 500 Millionen Ä» für die Förderung von Jnstand- setzungs- und Erganzungsarbeiten an Gebäuden, für die Teilung von Wohnungen und für den Umbau sonstiger Räume in Wohnun- gen nach Maßgabe des 8 2 zur Verfügung zu stellen. 9 2 (!) Dem Eigentümer eines Gebäudes werden gewährt: ! Zuschuß zu den Aufwendungen, die er bis zum 31. März 1934 nachweislich für Zwecke der im 8 1 bezeichneten Art macht, wen" die mit der Prüfung beauftragte Behörde feststcllt, daß d,e Arbeit volkswirtschaftlich wertvoll ist; 2. eine Verzinsung zu 4 v. H. jährlich desjenigen Betrags, den er über den ihm gewährten Reichszuschuß hinaus aus eigenen oder geliehenen Mitteln aufbringt. . (2) Die in Absatz 1 Ziffer 2 vorgesehene Verzinsung erfolgt in der Weise, daß das Reich dem Eigentümer des Gebändes 6 Zins- vergutnngsscheine übergibt, von denen jeder auf 4 v. H. des zur Verzinsung in Betracht kommenden Betrags lautet und die in den Rechnungsjahren 1934, 1935, 1936, 1937, 1938 und 1939 durch das Reich eingelöst werden. Abschnitt H. Senkung der landwirtschaftlichen Grundsteuer. 8 1. (1) Die Grundsteuer der Landwirtschaft (Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Gärtnerei, einschließlich Weinbau) wird für die Zeit ab 1. 10. 1933 um einen Jahresbetrag bis zu 100 Millionen Mt gesenkt. Der Reichsminister der Finanzen setzt den Betrag fest, um den die Grundsteuer im einzelnen Land zu senken ist (Senkungsbetrag). (2) Die Landesregierung bestimmt mit Zustimmung des Reichs ministers der Finanzen, in welcher Weise die in Absatz 1 vorge schriebene Senkung der Grundsteuer dnrchgeführt wird. Der Sen kungsbetrag ist in erster Linie zur Beseitigung oder Senkung der Grundsteuer des Landes und, soweit ein Rest verbleibt, zur Sen kung der Grundsteuer der Gemeinden (Gemeindeverbände) zu ver wenden. 8 2. Der Senkungsbetrag wird für die Zeit vom 1. 10. 1933 bis 31. 3. 193.5 in monatlichen Teilbeträgen am 15. eines jeden Mo nats vom Reich den Ländern zur Verfügung gestellt. 8 3. Inwieweit Grundbesitz als Landwirtschaft anzusehen ist, be stimmt sich, wenn das Landesrecht eine derartige Unterscheidung ent hält, nach Landesrecht. Andernfalls sind die bei der Einheitsbewer tung auf den 1. 1. 1931 getroffenen Feststellungen nmßgebend. Abschnitt Hk. Senkung der Umsatzsteuer für die Landwirtschaft. Vom 1. Oktober 1933 ab wird für die Landwirtschaft der Umsatz- steuersatz von 27l> auf 17L herabgesetzt. Gemäß Abschnitt III § 1 des Gesetzes erhält 8 13 des Umsatzsteuer- gesetzes folgende Fassung: 8 13. (l) Die Steuer beträgt bei jedem steuerpflichtigen Um satz 2 v. H. des Entgelts (8 8) oder des Erwerbspreises oder Wertes (8 9). (2) Die Steuer ermäßigt sich auf 1 v. H. bei Lieferungen 1. von Gegenständen, die innerhalb eines landwirtschaftlichen Betriebs im Inland erzeugt werden, soweit die Lieferungen durch den Erzeuger der Gegenstände erfolgen; 2. von Getreide, von Mehl, Schrot oder Kleie aus Getreide und von daraus hergestellten Backwaren, auch wenn die Voraus- setzungen der Ziffer 1 nicht vorliegen. Der Reichsminister der Finanzen kann hierzu ergänzende Be stimmungen treffen. „ . Für die Uebergangszeit sind folgende Vorschriften zu beachten: I. Die Steuerermäßigung. Bei der allgemein-üblichen Art der B e st e u e r un g n a ch den vereinnahmten Entgelten (sogenannte Istbesteuerung) ist für die Anwendung des neuen Umsatzsteuersatzes von 1A> der Zeitpunkt maßgebend, in dem die Entgelte eingegangen sind. Er folgt dagegen ausnahmsweise die Besteuerung nach den vorgenommenen Lieferungen (sogenannte Sollbesteue rung), so entscheidet der Zeitpunkt der Lieferung. Daraus ergeben sich folgende Grundsätze: 1. Bei der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten: a) die vor dem 1. 10. 1933 eingegangenen Beträge sind noch mit 2A> zu versteuern; b) die nach dem 30. 9. 1933 eingegangenen Beträge sind mit 1A- zu versteuern, auch wenn der Lieferungsvertrag bereits vor dem 1. 10. 1933 abgeschlossen worden ist. 2. Bei der Besteuerung nach vorgenommenen Lieferungen: s) alle vor dem 1. 10. 1933 ausgeführten Lieferungen und Lei stungen sind mit 2A> zu versteuern, selbst wenn die Entgelte dafür erst nach dem 30. 9. 1933 eingehen; b) alle nach dem 30. 9. 1933 vorgenommenen Lieferungen und Leistungen sind mit 1A> zu versteuern, auch wenn der Liefe rungsvertrag vor dem 1. 10. 1933 abgeschlossen worden ist. ll. Preisnachlaß infolge der Steuerermäßigung. In den Fällen, in denen der Vertrag mit dem Lieferanten vor der Verkündung dieses Gesetzes, also vor dem 22. 9. 1933, abge schlossen worden ist, die Umsatzsteuer also noch mit 2?H einkalkuliert wurde, während der Lieferant jetzt nur 1A> zu entrichten hat, ist der Lieferant verpflichtet, einen Nachlaß vom Entgelt in Höhe der geminderten Umsatzsteuer zu gewähren. Voraussetzung für einen solchen Preisnachlaß ist, daß 1. der Kaufvertrag vor dem 22. 9. 1933 abgeschlossen ist und 2. der Verkäufer nur den niedrigeren Steuersatz von 1A> abzu führen braucht. Unerheblich ist dagegen, ob der Verkäufer tatsächlich im einzelnen Falle noch die höhere Umsatzsteuer einknlkuliert hat. Kraft aus drücklicher Bestimmung des Gesetzes bildet der Anspruch auf Preis nachlaß keinen Grund zur Vertragsaufhebung. Entgegenstchende Vereinbarungen sind insoweit nichtig. Abschnitt lV. Steuerbefreiungen für neuerrichtete Kleinwohnungen und Eigenheime. (1) Kleinwohnungen und Eigenheime, die nach dem 31. 3. 1934 oder, wenn sie im Kalenderjahr 1933 im Rohbau vollendet werden, nach dem 31. Mai 1934 bezugsfertig werden, bleiben nach Maßgabe der folgenden Vorschriften frei von Einkommensteuer und Vermö gensteuer, von der Grundsteuer des Landes und der Hälfte der Grundsteuer der Gemeinde (Gemeindeverbände). 1. Die Befreiung gilt: s) für Kleinwohnungen, die in den Rechnungsjahren 1934 und 1935 bezugsfertig werden, b) für Eigenheime, die in den Rechnungsjahren 1934 bis 1938 bezugsfertig werden. Kleinwohnungen und Eigenheime, die im Kalenderjahr 1934 im Rohbau vollendet und bis zum 31. Mai 1935 bezugsfertig wer den, gelten als im Rechnungsjahr 1934 bezugsfertig geworden. Diese Regelung gilt auch für alle weiteren Rechnungsjahre, die nach Satz 1 in Betracht kommen. 2. Als Kleinwohnungen gelten solche Wohnungen, die eine nutzbare Wohnfläche von höchstens 75 m^ haben. Als nutzbare Wohnfläche gelten die Wohn- und Schlafrüume und die Küche, wenn die Nebenräume in ortsüblichen Grenzen bleiben. Wohnungen, die diese Größe um ein geringes Maß übersteigen, sind als Klein wohnungen anzusehen, wenn: s) bei geschlossenen Baugruppen die Durchschnittsfläche einer Wohnung das vorgeschriebene Maß nicht übersteigt oder d) die Mehrfläche durch eine wirtschaftlich notwendige Grund rißgestaltung der Baufläche bedingt ist, oder c) es sich um Reichsheimstätten oder um Wohnungen für kinder reiche Familien handelt. Beim Vorliegen besonderer Verhältnisse (insbesondere bei Flach bauten auf dem Lande) können auch Wohnungen, deren nutzbare Wohnfläche über die Grenzen, die sich aus den Sätzen 1 und 2 ergeben, hinausgeht, als Kleinwohnungen angesehen werden.
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