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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 50.1933
- Erscheinungsdatum
- 1933
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193300001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19330000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19330000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 50.1933
-
- Ausgabe Nr. 1, 5. Januar 1933 -
- Ausgabe Nr. 2, 12. Januar 1933 -
- Ausgabe Nr. 3, 19. Januar 1933 -
- Ausgabe Nr. 4, 26. Januar 1933 -
- Ausgabe Nr. 5, 2. Februar 1933 -
- Ausgabe Nr. 6, 9. Februar 1933 -
- Ausgabe Nr. 7, 16. Februar 1933 -
- Ausgabe Nr. 8, 23. Februar 1933 -
- Ausgabe Nr. 9, 2. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 10, 9. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 11, 16. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 12, 22. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 13, 30. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 14, 6. April 1933 -
- Ausgabe Nr. 15, 13. April 1933 -
- Ausgabe Nr. 16, 20. April 1933 -
- Ausgabe Nr. 17, 27. April 1933 -
- Ausgabe Nr. 18, 4. Mai 1933 -
- Ausgabe Nr. 19, 11. Mai 1933 -
- Ausgabe Nr. 20, 18. Mai 1933 -
- Ausgabe Nr. 21, 25. Mai 1933 -
- Ausgabe Nr. 22, 1. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 23, 8. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 24, 15. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 25, 22. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 26, 29. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 27, 6. Juli 1933 -
- Ausgabe Nr. 28, 13. Juli 1933 -
- Ausgabe Nr. 29, 30. Juli 1933 -
- Ausgabe Nr. 30, 27. Juli 1933 -
- Ausgabe Nr. 31, 3. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 32, 10. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 33, 17. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 34, 24. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 35, 31. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 36, 7. September 1933 -
- Ausgabe Nr. 37, 14. September 1933 -
- Ausgabe Nr. 38, 21. September 1933 -
- Ausgabe Nr. 39, 28. September 1933 -
- Ausgabe Nr. 40, 5. Oktober 1933 -
- Ausgabe Nr. 41, 12. Oktober 1933 -
- Ausgabe Nr. 42, 19. Oktober 1933 -
- Ausgabe Nr. 43, 26. Oktober 1933 -
- Ausgabe Nr. 45, 9. Neblung (Nov.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 46, 16. Neblung (Nov.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 47, 23. Neblung (Nov.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 48, 30. Neblung (Nov.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 49, 7. Julmond (Dez.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 50, 14. Julmond (Dez.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 51, 21. Julmond (Dez.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 52, 29. Julmond (Dez.) 1933 -
-
Band
Band 50.1933
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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Zum Erntedankfest am Oktober ^SSS Am 1. Oktober wird in allen Teilen des Deut schen Reiches in Stadt und Land der Erntedanktag feierlich begangen werden. Zum ersten Male wird die städtische Bevölkerung in großen Kundgebungen auf die außerordentliche Bedeutung des deutschen Bauernstandes für die zukünftige Entwicklung des Volkes hingewiesen werden. Es wird von diesem Erntedanktag aus das Bewußtsein der Unterstützung aller Maßnahmen zur Erhaltung des deutschen Bauernstandes in den Kreisen der städtischen Be völkerung erneut gestärkt werden. Wir haben das Recht und die Pflicht, auch an diesem Tage erneut auf die Bedeutung des deutschen Gartenbaus hin zuweisen und für seine Erzeugnisse zu werben. Die Werbewarte und Unterverbände des Reichsverbands haben, soweit sie an der Tagung der Werbewarte in Hannover teilgenommen haben, erneut schrift liche Richtlinien für die Mitwirkung des Garten baus beim Erntedanktag erhalten. Auch das ein zelne Mitglied hat die Verpflichtung, die Arbeiten der Werbewarte zu unterstützen. Jeder mutz sich willig den Anregungen seines Werbewarts unter ordnen und sich ihm bereitwilligst zur Verfügung stellen. Nur dann werden die Werbewarte in der Lage sein, ihre Aufgaben restlos zu erfüllen. Ein zelheiten werden den Mitgliedern durch die Unter verbände oder die Werbewarte unmittelbar mitge teilt werden. Vlumen in zeöes Srdralfmster zum Zeichen öer VerdunLendeit zwischen. StecSt u.Lnö Das Erntedankfest 1933 wird eine gewaltige Kundgebung für die wiederhergestellte, nun mehr unlösbare Verbundenheit zwischen Stadt und Land werden! Mit Früchten des Feldes und des Gartens geschmückt, werden Festwagen die Züge begleiten. Blumen sind der äußere symbolische Ausdruck für die Verbundenheit zwischen Stadt und Land! Mitglieder! Sorgt dafür, daß überall reicher Blumenschmuck den Städten am Erntedankfest ein freudiges Aussehen gibt. Die nebenstehende Anzeige muß in jeder Tageszeitung erscheinen! Matern in der Größe von 6,5x9,2 cm und 9x12,8 cm werden kostenlos geliefert. — Pro spekte zur Verteilung an die Ladeninhaber werden zum Preis von 7,— K)l °/oo abgegeben. Die vorstehend abgebildete Siegelmarke wird durch den Volkswirtschaftlichen Aufklärungs dienst am Erntedankfest auf den Speise- und Getränkekarten in den deutschen Groß- und Mittelstädten geklebt werden. Der Reichsverband unterstützt die Werbung dadurch, daß er dem Reichseinheitsverband des deutschen Gaststättengewerbes Aufrechnungs blocks mit bildlicher und textlicher Werbung für deutsche Gartenbauerzeugnisse für das Bedie nungspersonal zur Verfügung stellt. Siegelmarken und Blocks sind vergriffen. Die erste Etappe der national sozialistischen Wirtschaftspolitik Kennzeichnend für die gesamte Politik der Jahre bis zum 30. Januar ist gewesen, daß man großen Plänen nachgerannt ist und darüber den Sinn für das im Augenblick Mögliche und Notwendige verloren hat. Der Nationalsozialismus hat damit ein Ende gemacht. Es gäbe nun aber immer noch Leute, schreibt Nonnenbruch in seinem Aufsatz „Tie erste Etappe der nationalsozialistischen Wirtschaftspolitik" im „VölkischenBeobachter", Nr. 24S vom 2. Septem ber 1933, die sich darüber den Kopf zerbrächen, wie die nationalsozialistische Arbeitsbeschaffung auf die Dauer finanziert werden könnte. Vorerst handle es sich darum, die Möglichkeiten, die durch die bis herigen Gesetze und' Verordnungen gegeben seien, grundsätzlich auszuschöpfen. Das Ziel, den deut schen Sozialismus auszubauen, stehe fest. Es könne nicht von heute auf morgen erreicht werden, dafür werde es aber in Etappen durchgeführt. Zunächst müßte der Nationalsozialismus mit der schlimmen Erbschaft des Liberalismus fertig werden. Das liberalistische Denken müsse in jedem einzelnen ge tötet werden. Das werde auf zwei Wegen er reicht: zuerst Aufklärungsarbeit, dann aber auch durch die praktische Wirtschaftspolitik. Die bisherige nationalsozialistische Wirtschaftspolitik habe zwei Millionen Erwerbslose wieder in den Arbeitsprozeß eingegliedert. Die jetzige Wirtschaftspolitik versuche, die private Initiative in den Dienst der Allge meinheit zu stellen. Die jetzige Etappe national sozialistischer Wirtschaftspolitik ließe sich folgender maßen kennzeichnen: Auf der Grundlage der Wirt schaft, wie sie überkommen sei, werde das Motiv des wirtschaftlichen Handels, als das früher der Eigennutz erkannt worden sei, gewandelt. Der Um bau her Wirtschaft erfolge nicht von außen, son dern von Innen heraus durch die Erziehung des Menschen. Die eigennützigen Auswüchse, wie sie sich z. B. in der Kartellpolitik teilweise zeigten, müßten beseitigt werden, da sie den Wiederaufbau der Wirt schaft störten. Zur Fachgruppe Baumschulen (B. B.) des R. d. d. G. gehören auch alle diejenigen Baumschulen, die bisher nur Mitglied unsres Reichs- vsrbands, aber nicht auch gleichzeitig solche des bisherigen B. d. B. waren. Da infolge eines sehr starken Mitgliederzuwachses die Aussonderung dieser Baumschulfirmen aus dem großen Mitgliederkreise des Reichsverbands schwie rig ist und im Augenblick noch nicht erledigt werden kann, fordern wir hierdurch alle dieseBaumschulenbetriebeauf, eine diesbezügliche kurze Meldung an den Reichsverband zu erstatten. Diese Firmen werden dann sofort als Mitglied unsrer Fachgruppe Baumschulen eingewiesen und erhalten alle Rundschreiben der letzteren, einschließlich der für den geschäftlichen Verkehr der Baumschul-Mit- glieder untereinander außerordentlich wichtigen Angebote- und Gesucheliste der Fachgruppe Baum schulen. Auch im Hinblick auf die demnächst zu erwartende Einführung des Markenetiketts der Fachgruppe Baumschulen (B. d. B.) des Reichsber- bands ist die Einweisung als Mitglied Ler Fach gruppe von besonderer Bedeutung. Mir empfehlen i nachstehende Warnung auszuschneiden und denk zuständigen Wohlfahrtsamt mit dem Ersuchen zu übermitteln, in gleicher Weise vorgehen zu wollen. .VVK. Warnung! Jyr nationalsozialistischen Volksstaat steht der 'Gemeinnutz vor dem Eigennutz Wohl-, fa h r ts e m p f än g er als Schwarz* arbeiter und Doppelverdiener, dis dem Wohlfahrtsamt ihr anderweitiges Einkom men verschweigen, kommen in Konflikt mit den geltenden Strafbestimmungen. Weil diesg Schädlinge ungerechtfertigterweise die Steuer gelder der Stadt und des Reichs verbrauchen, werden sie künftig vom Wohlfahrtsamt dem Strafrichter zugeführt und bestraft. Um hiev endgültig Wandel zu schaffen, setzt das Wohl fahrtsamt der Stadt Magdeburg den Wohl fahrtsempfängern, die gleichzeitig Schwarz arbeiter und Doppelverdiener sind, eine Frist« Bis Mittwoch, den 6. September 1933, müs sen sich diese Empfänger bei dem Wohlfahrts amt abgemeldet haben. Wer später ermittelt wird, zu Unrecht Wohlfahrtsunterstützung be zogen zu haben, setzt sich strenger Bestrafung aus. In Fällen grober Täuschung laufen diese Betrüger Gefahr, in das Konzentra tionslager eingeliefert zu werden. Der letzte Terimn, wieder ein ehrlicher Mensch zu werden, endet am 6. September 1933. Wohlfahrtsamt Magdeburg, gez. Mann, Stadtrat. Warnung vor Seidenbau In letzter Zeit mehren sich die Anträge an amt liche Stellen auf Gewährung von Darlehn oder Beihilfen für den Seidenbau. Solchen Anträgen kann schon deswegen nicht stattgegeben werden, weil Mittel dafür im Reichshaushalt nicht vorge sehen sind. Im übrigen aber muß vor übertrie benen Hoffnungen hinsichtlich der Rentabilität des Seidenbaues gewarnt werden. Der Seidenbau in Deutschland wird höchstens solchen Personen einen bescheidenen Nebenverdienst gewähren können, Lis die Seidenraupenzucht mit Hilfe von Familien angehörigen betreiben und die Arbeitsleistung nicht zu berechnen brauchen. Schwierigkeiten bestehen für den Kleinzüchter auch hinsichtlich des Absatzes der Kokons oder der Rohseide, namentlich wenn die Beschaffenheit nicht gleichbleibend und minderwertig ist. Die Weltmarktpreise für Seide sind zur Zeit so grdrückt, Laß der Seidenbau in den alten euro päischen Seidenbauländern (Italien, Frankreich, Spanien), wo Tausende von Familien ausschließ lich vom Seidenbau lebten, nur mit Hilfe erheb licher staatlicher Unterstützung durchgehalten wer den kann. Gewarnt wird insbesondere auch vor Händlern, die Maulbeerpflanzen zu stark über höhten Preisen abzusetzen versuchen mit dem Aner bieten, später Lie Kokons zu Preisen abzunehmen, die Kennern von vornherein als unwahrscheinlich hoch auffallen müssen und die dann auch nicht ein gehalten werden können. Erleichker.ung - der Frühgemüse-Kredike Ein ideeller Wettbewerb Die im Jahre 1928 aus Mitteln der werte schaffenden Arbeitslosenfürsorge des Reichs (Reichs kredit II) und Preußens gegebenen Darlehen zur Förderung des Frühgemüsebaus durch Herstellung von Gemüse-Treibhäusern waren auf dringend« Vorstellungen aus den Kreisen der Darlehnsnehmer und der berufsständischen Organisation Anfang dieses Jahres hinsichtlich des Tilgungsdienstes fol gender Neuregelung unterworfen worden: Die Darlehn, die bis dahin mit 4 v. H. zu Ver zinsen und nach 3 tilgungsfreien Jahren, d. h. in Ler Regel vom 1. Juli 1932 an, in gleichhohen Jahresraten zurückzuzahlen waren, werden künftig hin wie folgt behandelt: Die Jahresleistung wird auf 6—4 v. H. Zinsen -st 2 v. H. Tilgung fest gesetzt. Damit ist Lie Abtragung auf etwa 28 Jahre bemessen. Die Tilgungsfreizeit wird bis zum 30. Juni 1933 verlängert, so daß die erste Til gungsrate am 1. Juli 1935 fällig wird. Die Zah lungstermine für die Zins- und Tilgungsraten werden auf den 1. Juli und 1. Oktober jedes Jahres festgesetzt, wobei die am 1. Juli zu zahlende Rate den Zeitraum vom 1. Januar bis 80. Juni und die am 1. Oktober zu zahlende Rate den Zeit raum vom 1. Juli bis 31. Dezember erfaßt. Fällig gewordene Zinsen werden nicht gestundet. Rück ständige Tilgungsraten werden hinsichtlich des künf tigen Tilgungsdienstes wie das Darlehn selbst be handelt. Hält der Schuldner die neuen Zahlungs termine und die neue Zählungsweise künftig inne, so sollen die bisher entstandenen Verzugs- und Stundungszinsen niedergescklagen werden. Von Zwangsmaßnahmen gegen die Schuldner, die noch Rückstände hatten, ihre Verpflichtungen aber auf Grund der Neureglung pünktlich erfüllen, soll wegen der rückständigen Zinsen abgesehen werden. Im Jahre 1926 waren bereits für dieselben Zwecke, für die der Rcichskredit II gewährt wurde, ausschließlich aus Mitteln des Reichs Kredite an den Frühgemüsebau gewährt worden. Für diesen Reichskredit I, dem im Verhältnis zu dem zweiten in der Ausgabehöhe und durch größtenteils erfolgte Zurückzahlung eine geringere Bedeutung zukommt, werden nunmehr, einer Mitteilung der Deutschen Gartenbaukredit A.-G. zufolge, die gleichen Ver günstigungen zugestanden, wie sie den Darlehns nehmern aus dem Reichskredit II bewilligt worden sind. Der Reichsbauerntag am 21./22. Oktober in Weimar Reichsbauernführer Darre hat angeordnet, daß der erste Reichsbauerntag, die Zusammenkunft aher im Reichslandstande zusammengefatzten Vertreter der deutschen Bauern, am 21, und 22. Oktober in Weimar änHünvest Helft uns bei -er Werbung Wer die meisten Plakate nebenstehender Art an gut sichtbarer Stelle unterbringt, wird als bester Förderer des Berufs in unsrer „Garten bauwirtschaft" lobend erwähnt. Uns fehlen leider die Mittel, die Plakate an Anschlag säulen und anderen auffälligen Plätzen von uns aus unterbringen lassen zu können; darum muß jeder Berufsangehörige versuchen, die Plakate außer in seinem Verkaufsstand, auch in allen öffentlichen Aemtern, Schulen usw. seines Wohnbezirks so unterzubringen, daß sie ihre Wirkung nicht verfehlen können. Teil nehmer an dem Wettbewerb reichen über den Aushang der Plakate durch ihren Obmann einen Nachweis ein, wieviel Plakate und an welchen Plätzen von ihnen ausgehängt wurden. Die Plakate werden kostenlos von uns geliefert
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