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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 50.1933
- Erscheinungsdatum
- 1933
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193300001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19330000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19330000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 50.1933
-
- Ausgabe Nr. 1, 5. Januar 1933 -
- Ausgabe Nr. 2, 12. Januar 1933 -
- Ausgabe Nr. 3, 19. Januar 1933 -
- Ausgabe Nr. 4, 26. Januar 1933 -
- Ausgabe Nr. 5, 2. Februar 1933 -
- Ausgabe Nr. 6, 9. Februar 1933 -
- Ausgabe Nr. 7, 16. Februar 1933 -
- Ausgabe Nr. 8, 23. Februar 1933 -
- Ausgabe Nr. 9, 2. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 10, 9. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 11, 16. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 12, 22. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 13, 30. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 14, 6. April 1933 -
- Ausgabe Nr. 15, 13. April 1933 -
- Ausgabe Nr. 16, 20. April 1933 -
- Ausgabe Nr. 17, 27. April 1933 -
- Ausgabe Nr. 18, 4. Mai 1933 -
- Ausgabe Nr. 19, 11. Mai 1933 -
- Ausgabe Nr. 20, 18. Mai 1933 -
- Ausgabe Nr. 21, 25. Mai 1933 -
- Ausgabe Nr. 22, 1. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 23, 8. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 24, 15. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 25, 22. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 26, 29. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 27, 6. Juli 1933 -
- Ausgabe Nr. 28, 13. Juli 1933 -
- Ausgabe Nr. 29, 30. Juli 1933 -
- Ausgabe Nr. 30, 27. Juli 1933 -
- Ausgabe Nr. 31, 3. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 32, 10. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 33, 17. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 34, 24. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 35, 31. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 36, 7. September 1933 -
- Ausgabe Nr. 37, 14. September 1933 -
- Ausgabe Nr. 38, 21. September 1933 -
- Ausgabe Nr. 39, 28. September 1933 -
- Ausgabe Nr. 40, 5. Oktober 1933 -
- Ausgabe Nr. 41, 12. Oktober 1933 -
- Ausgabe Nr. 42, 19. Oktober 1933 -
- Ausgabe Nr. 43, 26. Oktober 1933 -
- Ausgabe Nr. 45, 9. Neblung (Nov.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 46, 16. Neblung (Nov.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 47, 23. Neblung (Nov.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 48, 30. Neblung (Nov.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 49, 7. Julmond (Dez.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 50, 14. Julmond (Dez.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 51, 21. Julmond (Dez.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 52, 29. Julmond (Dez.) 1933 -
-
Band
Band 50.1933
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- Gartenbauwirtschaft
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Die Sicherstellung der Volksernährung Von Pg. psul Oekrke, Berlin-Wilmersdorf, 3. Vorsitzender des Reichsverbandes deutscher Obst- und Gemüsehändler E. V. Vorbemerkung der Schriftleitung: 8s ist ersreulich, wie stark insbescmdcre in den Reihen des Kleinhandels die Erkenntnis gewachsen ist, daß die übermästige Einfuhr von Obst und Gemüse untragbar geworden ist. Wenn der Einzel handel in der Gesamtheit von der Richtigkeit der Auffassung seines Vorsitzenden überzeugt ist, wird er in der Kennzeichnung ein wirkungsvolles Hilfs mittel zur Erreichung der gesteckte» Ziele finden können. Es ist in einen: Land wie Deutschland, wo' Ge müse, Obst, landwirtschaftliche Erzeugnisse aller Art gedeihen, nicht notwendig, daß Produkte dieser Art regelmäßig cingeführt werden, nur um den Gaumen einiger Genießer zu einer Zeit zu reizen, wo di- gleichartige deutsche Ware noch nicht am Markt ist. Wir müssen wieder dazu kommen, Ge müse und Obst saisonmäßig zu verbrauchen, e s dann zu verzehren, wennes bei uns wächst. Dann wird unsere heimische Erzeugung ihre Produkte absetzcn können, und ebenfalls zu niedrigen Preisen, die es jedem ermöglichen, sich einzudecken. Wenn der deutsche Genießer aber Gemüsearten zu einer Zeit haben will, wenn sie noch gar nicht reif sind, dann muffen sie einge führt und natürlich teuer bezahlt werden, weil sie künstlich zur Reife gebracht werden müssen. So erzielten z. B. deutsche Tomaten im Jahre 1932 im Kleinhandel 10 für 1 Pfd., während aus ländische Tomaten im Winter 1932 30—50 tÄ/ kosteten. Ausländische Gurken wurden mit 60 bis 80 eAk pro Stück bezahlt, inländische zur Zeit der Ernte mit 5—15 -H/, Ausländische Bohnen kosteten 25—40 beste Inlandsware 10 bis 15 eAk, Blumenkohl, Auslandsware, 30—60 pro Kopf, Inlandsware 10—40 3^ pro Kopf. Inländische Weintrauben waren 1932 fast gar nicht auf dem Markt, dafür Ueberschüttung mit Auslandstraubcn. Serbische Pflaumen waren in Massen vorhanden, Jnlandspflaumen waren wert los. Französischer Salat kostete 30—40 öAch holländischer 25—40 Durch die zu große Einfuhr war die restlose Deckung des deutschen Bedarfs durch Auslandsware möglich, der Ver braucher wurde vorzeitig über sättigt, und die deutsche.Ware ist nicht abzu setzen, wenn sie auf den Markt kommt. Deutscher Treibsalat ist fast wertlos und bringt dem Er zeuger nicht einmal die Unkosten, von einem Nutzen oder Verdienst gar nicht zu reden. Das völlige Zugrundegehen dieser gärtnerischen Unternehmun gen, der Treibkulturen, ist die Folge der Einfuhr von Frühgemüse. Kein Obstzüchter bat mehr ein Jntereffe daran, Löst zu züchten, weil es voll ständig wertlos ist. Tie Pflege der Kulturen wird ihm angesichts der niedrigen Preise.unmöglich ge macht, weswegen der Rückgang der deutschen Obst kulturen in bedrohliche Nähe gerückt ist-. Noch ein weiterer Punkt ist hierbei zu beachten. Die Ueberproduktion an geringerer Ware wurde in früheren Jahren von den Konservenfabriken und den Verbrauchern ausgenommen. Die Haus frauen machten Früchte und Gemüse für den Winter ein, die Konservenfabriken blühten und gaben dem deutschen Arbeiter Brot. Heute macht sich die Hausfrau nicht mehr die Arbeit des Ein machens, weil sie zu feder Jahreszeit auslän disches Frischgemüse erhält, sie kauft keine Kon serven mehr,, so daß die.Marktüberstände, die früher von den Verbrauchern der Konserven fabriken ausgenommen wurde» und dem Landwirt noch Geld brachten, nicht mehr abgesetzt werden, sondern auf dem Markt liegen bleiben und die Preise noch mehr drücken. Auch der deutsche Wein bau ist vernichtet und liegt darnieder, er fand im sozialistischen Staat der Novemberlinge keine Absatzmöglichkeit. Zur Gesundung des deutschen Marktes mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen brauchen wir feste Handelsnormen für Groß- und Kleinhandel, damit die Profitgier unterbunden und der Händ ler nicht so geschädigt wird, daß er schon zu Mittag seine Ware'unter dem Einkaufspreis ver ¬ kaufen muß. Die Worte des Gaukampfbundführers Pg.' Dr. Hunke vom 24. Huli 1933 im Herren haus „Allgemeinnutz geht vor Eigennutz"^ und „Angemessener Gewinn, angemessene Löhne" werden die Richtlinie bleiben im kommenden Reiche, sie werden alle diejenigen: die noch immer nicht begriffen haben, bald eines Bessers» belehren. In eingehender Prüfung muß im Obst- und Ge müsehandel festgestellt werden, wer berechtigt ist, diese Handelsfragen in unserem Fachhandel zu regeln, wer am Aufbau der deutschen Wirtschaft als beachtlicher Faktor mitwirken und wer einen gesetzlichen Anspruch auf Mitarbeit haben soll. Der deutsche Obst- und Gemüsekleinhandel, der durch Revolution, Inflation mrd marxistische Miß wirtschaft an den Rand des Abgrunds gebracht worden ist, nimmt seine letzten Kräfte zusammen zur Erhaltung seiner Existenz. Er will innerhalb seines Standes im Tritten Reich Mitarbeiten und am ständischen Aufbau mitschaffen. Wir sind durch drungen von der großen Ausgabe, die unser Stand als Verteiler landwirtschaftlicher Produkte für die Volksernährung hat und erheben unsre Stimme zu einem Sieg-Heil auf die nationale Erhebung' Deutschlands, zu einem Sieg-Heil auf unseren Volkskanzler Adolf Hitler! Aus der Berliner Ausgabe des „Völkischen Be obachter" Nr. 236 vom 24. August 1933. Achtung — Kachgruppenfihungen Ueberall zeigt sich außerordentlich reges und überaus erfreuliches Interesse für den Gartenbau tag in Hannover, so daß mit sehr starkem Besuch zu rechnen ist. Ich sehe mich daher genötigt, um die Sitzungen der Fachgruppen am 16. September, die Schulungssitzungen für die Fachgruppenamts walter sein sollen, ordnungsmäßig durchführen zu können, folgendes anzuordnen: 1. Teilnahmeberechtigt sind bei den Fachgrup pensitzungen die Fachgruppenvertreter der Landesverband- und Bezirksgruppenbeiräte und Vertrauensleute der einzelnen Fach gruppen bei den Ortsgruppen. Soweit diese benannten Amtswalter nicht zum Gartenbau tag kommen können, dürfen die Führer der Landesverbände, Bezirksgruppen und Orts gruppen Stellvertreter benennen. Die Amts walter bzw. deren Vertreter sind von den je weiligen Unterführern mit Ausweisen für die Fachgruppen zu versehen, die sie zu vertreten haben. 2. Teilnahmeberechtigt sind ferner die agrar politischen Amtswalter der NSDAP., die zu ständigen Referenten der Landwirtschafts kammern und die sonstigen Fachbeamten. 3. Diese Einschränkungen gelten nicht für die Fachgruppe Samenbau und Behördengarten bau. 4. Gäste können nur in beschränktem Umfang nach vorheriger Anmeldung bei der Hauptge schäftsstelle des Reichsoerbands zugelaffen werden. Anträge müssen bis zum 12. Sep tember eingereicht sein. Die Ausweise wer den bei der Geschäftsstelle des Gartenbau tages in der Stadthalle in Hannover ausge geben, also nicht zugesandt. Die öffentlichen Tagungen der Fachgruppen sind mit Ausflügen am 18. 9. 1933 verbunden. Ver gleiche die entsprechenden Veröffentlichungen. f. öoettner ft. s. Gesetze — Verordnungen Rechtsstellung des Gartenbaus Der Erlaß des Reichsernährungsministers vöm lü. Mai 1933 — 1/2. 262 —, durch den von Reichs wegen die Rechtsstellung des Gartenbaus mit der Landwirtschaft anerkannt wird, ist nunmehr auch ini „Preußischen Ministerialblatt" vom 16. August 1933 veröffentlicht und damit auch allen Nachgeord neten preußischen Behörden amtlich zugänglich ge, macht worden. - Dolksverratsgeseh Durch Verordnung vom 26. August 1933 ist die Anzeigefrist nach dem Volksverratsgesetz bis zum Ablauf des 31. Oktober 1933 verlängert worden. Erntefest Der Landesbausrnsührer für die Provinz Sachz sen und Freistaat Anhalt erläßt die nachfolgende Verordnung: Die Abhaltung örtlicher Feste aus Gründen der Einbringung der Ernte hat zu Zweifeln geführt, Lie hiermit behoben werden sollen. 1. Es gibt nur ein Erntedankfest. Das selbe wird gemäß den von der Reichsregierung Herz auskommenden Anordnungen am 1. Oktober über all gefeiert. 2. Oertliche Erntefeierlichkeiten, die auf alten Ge bräuchen fußen, werden hierdurch nicht berührt. Sie sind jedoch gemäß Verfügung des Reichspropa- qandaministeriums den zuständigen Stellen für Volksaufklärung und Propaganda vorher anzu melden. 3. Feste der einzelnen landwirtschaftlichen Be triebe (Erntekränze) bleiben nach wie vor dem Er messen des jeweiligen Veranstalters überlasten. Hierbei bleibt es dem einzelnen Vorbehalten, ein derartiges Fest als geschloffene Veranstaltung stM- finden zu lasten oder über diesen Rahmen yinaus zugehen. ' gez. klggeUng- Landesbauernführer.. MMWMW» NSDAP, ist das Reckst auf Arbeit für jedermann. Mit Staunen und Bewunderung blickt die ganze Welt auf das neue Deutschland, in dem mit bisher beispiellosem Erfolg die Arbeitslosigkeit bekämpft wird. Wer die vergeblichen Bemühungen der letzten Jahre auf diesem Gebiet verfolgt hat, kann er messen, wie ungeheuerlich groß und schwierig die Aufgabe der Arbeitsbeschaffung ist. Jeder Deutsche soll wieder arbeiten dürft». Das ist für diejenigen, die seit Fahren arbeitslos waren, eine Botschaft von überwältigendem Eindruck. Je der re aste Deutsche hat die Pflicht, alles, tvas in seinen Kräften steht, zu tun, unMdazu beizutragen, daß dies Ziel bald tunlichst erreicht wird. Es ge nügt aber nicht, daß jeder »ach Kraft und Vermö gen mithilft, die Mirtel zur Arbeitsbeschaffung auf zubringen, sondern wir müssen uns auch alle be wußt sein, daß wir verpflichtet sind, alles zu unter lassen, was der Arbeitsbeschaffung hindernd im Wege steht. Es geht nicht an, daß Einzelne sich auf Kosten der arbeitslosen Volksgenossen bereichern, indem sie neben ihrem auskömmlichen Verdienst Arbeiten übernehmen und damit diese Arbeiten de nen entziehen, die darauf angewiesen sind. Ter Doppelverdiener steht der Arbeitsbeschaffung hindernd im Wege und versündigt sich damit ge genüber den Volksgenossen, die keine Arbeit haben. Leider hat sich gerade in unserm Beruf das Dop- pelverdienertum recht breit gemacht, wie die zahl reichen Klagen, die hierüber zu uns gelangen, im mer wieder beweisen. Nicht nur Beamte, Ange stellte und Arbeiter der Kommunal- und sonstigen öffentlichen Gartenbaubetriebe führen Arbeiten aus, durch die in erster Linie die Gartenausfüh renden brotlos werden und ihre Leute entlassen müssen, sondern selbst berufsfremde Personen glauben, daß es ihnen gestattet sei, ihre Einnah men durch die Ausführung von gärtnerischen Ar beiten oder durch den Verkauf gärtnerischer Erzeug nisse vergrößern zu dürfen. Erfreulicherweise sind bereits gesetzliche Bestim mungen gegen derartig« Personen, denen das Wohl ihrer Volksgenossen gleichgültig zu sein scheint, ge troffen worden. Eine gewifse Schwierigkeit besteht jedoch hinsichtlich der eindeutigen Definition des Doppelverdienertums. Um zur Klärung beizutra gen, sollen zunächst einmal die Fälle genannt wer den, in denen das Doppelverdienertum ganz ein wandfrei erwiesen ist. Beamte, Angestellte und Ar beiter, die, obwohl sie eine feste Stelle haben und regelmäßig Gehalt oder Lohn beziehen, Nebenar beiten gegen Bezahlung übernehmen, sind Doppel verdiener. Um diese» Leuten das Handwerk zu le gen, genügt in der Regel eine Anzeige bei ihrem Arbeitgeber, der sich nicht der Verpflichtung ent ziehen kann, die Doppelverdiener vor die Wahl zu stellen, die Nebenarbeit aufzugebe» oder ihre Stel lung zu verlieren. Noch nicht ganz einwandfrei ge klärt ist bisher die Frage, ob auch die Personen als Doppelverdiener anzusprechen sind, die auf Grund besvndmer--Kenntnisse'gelegentlich eine beratende Tätigkeit ausüben. Man wird in solchen Fällen zu prüfen haben, ob durch die Beratung eines beamte te» Sachverständigen irgend ein Beruf geschädigt wird. In den weitaus meisten Fällen ist dies der Fall und dann haben die Personen, die eine Anstel lung haben, zu Gunsten derer zu verzichten, die im freien Beruf von dem Honorar für sachverständige Beratung leben müssen. In einer Zeit, in der viele Hunderte von Gartenarchitekten so gut wie brotlos sind, geht es nicht an, daß beamtete Gärtner ihnen Konkurrenz machen. Das gilt selbstverständlich so wohl von dem leitenden Beamten, sowie von de nen in untergeordneter Stellung, oder von den Ar beitern. Wer Gelegenheit hat, einwandfrei festzu- scellcn, daß ein Gehalts- oder Lohnbezieher als Doppelverdiener austritt, hat die Pflicht, hiervon seinem Bezirksgruppensührer sofort Mitteilung zu machen, damit von dort aus dagegen eingeschritten werden kann. Schwieriger wird die Bekäinpfung des Doppel- verdienertums, wenn beispielsweise die Frau eines pensionierten Postschaffners ein kleines Blumenge schäft betreibt. Doppelverdienertum liegt zweifel los vor. Die Rechtlage ist aber noch nicht einwand frei geklärt, besonders dann nicht, ivcnn geltend gemacht werden kann, daß die Pension zum Le bensunterhalt nicht ausrcicht. Dies könnte beson ders dann der Fall sein, wenn noch arbeitslose Kinder vorhanden sind. Selbstverständlich ist es un zulässig, daß die arbeitslosen Kinder im Geschäft der Niutter mitarbeiten, wenn sie Unterstützungs empfänger sind. Eine Meldung bei dem Bezirks gruppenführer wird genügen, um ihnen die Unter stützung zu entziehen. Es gibt auch Fälle, in denen Mann und Frau arbeiten müssen, ohne daß von einen: Doppelverdienertum die Rede sein kann. Er innert sei an die Gegenden Deutschlairds, in denen es ganz allgemein üblich ist, daß im Sommer Mann und Frau Tagelohnarbcit übernehmen, weil die Entlohnung so gering ist, daß die Familie un möglich von dem Lohn eines Familienmitgliedcs leben könnte. Aus den angeführten Beispiele» ersieht man, daß es oft nicht leicht ist, einwandfrei zu entscheiden, ob die Betätigung beider Ehegatten als Toppelver- dienertum angesehen werden kann. Deshalb müssen solche Fragen unbedingt örtlich von dem Bezirks gruppenführer behandelt werden, weil derjenige, der gegen die Doppelverdiener einschreitet, die Ge legenheit haben muß, sich selbst von der Stichhaltig keit der Anschuldigung zu überzeugen.» Selbstver ständlich darf nicht Neid und Mißgunst der Anlaß zur Klage sein. Deshalb'ist cs auch besser, daß nicht derjenige die Anzeige macht, der durch die Kon kurrenz der Doppelverdiener geschädigt wird, son dern der Bezirksgruppenführer. Hand in Hand mit dein Doppelverdienertum geht die Schwarzarbeit! Oft handelt es sich um Fälle, bei denen die Unterscheidung schwierig ist. Doppelverdiener und Schwarzarbeiter schädigen ihre Mitmenschen oftmals in recht erheblichem Waß, und zwar nicht nur deshalb, weil von dem Einnahmen, -die-der Doppelverdiener nebenbei er zielt, andre Volksgenouen bescheiden lehen könnten, sondern weil Doppelverdiener uno Schwarzarbeiter in der Regel die angemessenen und üblichen Löhne unterbieten und fast niemals von ihren unkontrol lierbaren Einnahmen Steuern bezahlen. Ganz selbstverständlich muß es sein, daß wir, die wir Doppelverdiener und Schwarzarbeiter bekämp fen, nicht selbst solche Personen beschäftigen dürfen. Um nur ein Beispiel zu nennen: Es gibt zahlreiche stellungslose Kaufleute, es geht also nicht mehr an, daß wir in unsren Gartenbaubetrieben mit der Jn- ordnnnghaltung unsrer Bücher einen Buchhalter beschäftigen, der anderweitig Brot und Stellung hat. ^einksusen. Beseitigung -er Regiebetriebe Der Führer unsres Landesverbands Schles wig-Holstein schreibt uns: In Flensburg hat die Fraktion der NSDAP, bzw. die Kommissionen ganze Arbeit gemacht. Mit dem 1. 4. 34 ist die Friedhofsverwaltung (städtisch) ganz auf Verwaltung und Unterhal tung der Friedhofsanlagen beschränkt. Alle Arbeiten für Grabinhaber sowie Ausschmückung der Kapellen fallen dem Erwerbsgärtner zu. Ich bin persönlich Mitglied der Friedhofskom mission. Wegen Auflösung der Stadtgärtnerei er- erreichte ich folgendes: Tie Anzuchtgärtnerei soll verpachtet werden. Die ganzen öffentlichen Anlagen, Sportplätze und Alleen sind in Lose eingeteilt, und alle Landschaftsgärtner sind von mir aufgefordert, bis 20. 9. Kostenanträge versiegelt an mich einzureichen über alle Liefe rungen und Leistungen. Die Gärtnergehilfen der Stadt sollen natürlich möglichst unterge bracht Werden, Bis 1. Oktober werde ich dem Magistrat präzisen Vorschlag vorlegen, und ich hoffe, daß alles glatt verläuft. Ich empfehle Ihnen gleiches Vorgehen. Heil Hitler! Wilk. Petersen. Stellengesuch Ein langjähriges Mitglied des Reichsverbands hat infolge der Ungunst der Verhältnisse seinen Betrieb aufgeben müssen. Wir nehmen Veran lassung, alle'Betriebsinhaber, die glauben, dieses Mitglied, das bereits größere Gartenbaubetriebe ge leitet hat, unterbringen zu können, uns ihre An schrift mitzuteilen. Das Mitglied unsres Reichsver bands ist langjähriges Mitglied der NSDAP. (62 609) und verdient es infolgedessen besonders, bei der Unterbringung berücksichtigt zu werden. WMIIWI Reichszuschuß für Inskandsehungsarbeiten Der Reichsverband hat beim Reichsarbeitsmini- stcrium beantragt, die auf Grund des Gesetzes zur Verminderung der Arbeitslosigkeit vom 1. 7. 33 er gangene Durchführungsbestimmung und insbeson dere den Erlaß v. 10. 8. 33, wonach Regiearbsi« ten ausdrücklich von der Vergünstigung des Reichs zuschusses ausgenommen sind, dahin zu ändern, daß in Ausnahmefällen bei Regiearbeitcn wenig stens ein Zuschuß zu den Kosten für die Materia lbeschaffung (Holz, Glas, Kitt, Farbe) gewährt wird. Markkstandgebühren Nach Mitteilung des Preußischen Ministeriums für Landwirtschaft, Domänen und Forsten sind die Bezirksausschüsse in Preußen seitens des Mini sters für Wirtschaft und Arbeit angewiesen worden, eine Prüfung über die Ermäßigung oder ander weitige Regulierung bestehender Marktstandsgebüh ren vorzunehmen. Wir empfehlen, unter Hinweis auf diese Anord nung des Preußischen Ministeriums für Wirt schaft und Arbeit bei den zuständigen Bezirksaus schüssen zwecks Senkung der Marktstandsgebühren vorstellig zu werden. vr. 8. Markkhallenbefichkigung Am 23. August wurde auf Veranlassung des Herrn Markthallendezernenten, Stadtrat Pg. von Freiberg m Verbindung mit Herrn Oberbaurat Sültz, Herrn Hesse von der Stadt Berlin und dem Herrn kommissarischen Markthallendirektor Pg. Trockels eine Besichtigung Berliner Gartenbau betriebe vorgenommen. Für die Führung hat sich freundlicherweise der Fachberater für Gartenbau des Gaus Groß-Berlin der NSDAP., Dipl.-Gar tenbauinspektor Pg. F. W. Koch zur Verfügung gestellt. In den Reihen des Erwerbsgartenbaus hat die ser Schritt seitens der verantwortlichen Träger der Geschicke des Absatzes gärtnerischer Erzeugnisse auf dem Berliner Markt größte Befriedigung ausge löst. Lriod Kosok. Deutsche Gärtner, kaust -rutsche Azaleen!
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