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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 50.1933
- Erscheinungsdatum
- 1933
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193300001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19330000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19330000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 50.1933
-
- Ausgabe Nr. 1, 5. Januar 1933 -
- Ausgabe Nr. 2, 12. Januar 1933 -
- Ausgabe Nr. 3, 19. Januar 1933 -
- Ausgabe Nr. 4, 26. Januar 1933 -
- Ausgabe Nr. 5, 2. Februar 1933 -
- Ausgabe Nr. 6, 9. Februar 1933 -
- Ausgabe Nr. 7, 16. Februar 1933 -
- Ausgabe Nr. 8, 23. Februar 1933 -
- Ausgabe Nr. 9, 2. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 10, 9. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 11, 16. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 12, 22. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 13, 30. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 14, 6. April 1933 -
- Ausgabe Nr. 15, 13. April 1933 -
- Ausgabe Nr. 16, 20. April 1933 -
- Ausgabe Nr. 17, 27. April 1933 -
- Ausgabe Nr. 18, 4. Mai 1933 -
- Ausgabe Nr. 19, 11. Mai 1933 -
- Ausgabe Nr. 20, 18. Mai 1933 -
- Ausgabe Nr. 21, 25. Mai 1933 -
- Ausgabe Nr. 22, 1. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 23, 8. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 24, 15. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 25, 22. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 26, 29. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 27, 6. Juli 1933 -
- Ausgabe Nr. 28, 13. Juli 1933 -
- Ausgabe Nr. 29, 30. Juli 1933 -
- Ausgabe Nr. 30, 27. Juli 1933 -
- Ausgabe Nr. 31, 3. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 32, 10. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 33, 17. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 34, 24. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 35, 31. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 36, 7. September 1933 -
- Ausgabe Nr. 37, 14. September 1933 -
- Ausgabe Nr. 38, 21. September 1933 -
- Ausgabe Nr. 39, 28. September 1933 -
- Ausgabe Nr. 40, 5. Oktober 1933 -
- Ausgabe Nr. 41, 12. Oktober 1933 -
- Ausgabe Nr. 42, 19. Oktober 1933 -
- Ausgabe Nr. 43, 26. Oktober 1933 -
- Ausgabe Nr. 45, 9. Neblung (Nov.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 46, 16. Neblung (Nov.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 47, 23. Neblung (Nov.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 48, 30. Neblung (Nov.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 49, 7. Julmond (Dez.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 50, 14. Julmond (Dez.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 51, 21. Julmond (Dez.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 52, 29. Julmond (Dez.) 1933 -
-
Band
Band 50.1933
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- Gartenbauwirtschaft
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Ole Gartenbauwlrkschaft 35. 31.8.1933 Der Kampf gegen die Schwarzarbeit In unsrem Beruf sind es besonders die Garten- ausführenden und Friedhossgärtner, die unter Schwarzarbeit und Doppelverdienertum zu leiden haben. Wir haben deshalb schon seit Jahren den Kampf hiergegen mit allen zu Gebote stehenden Mitteln geführt. Daß der Erfolg nicht befriedi gend war, hat zwei Gründe. Die Schwarzarbeit steht in ursächlichem Zusammenhang mit der Ar beitslosigkeit. Solange die Arbeitslosigkeit ständig Aunahni, mußte auch mit einer Zunahme der Schwarzarbeit gerechnet werden, anderseits wird die Arbeitslosigkeit durch die Schwarzarbeit vermehrt. Der zweite Grund für den mangelnden Erfolg unsrer Bemühungen war, bis die Nationalsoziali sten an die Regierung kamen, die falsche Einstellung der zuständigen Behörden gegenüber der Schwarz arbeit. Man hat immer so getan, als ob es an Rechtsmittel zur Bekämpfung der Schwarzarbeit fehle. In Wirklichkeit gab es schon immer mehrere gesetzliche Bestimmungen, die sich zur Bekämpfung der Schwarzarbeit hatten anwenden lassen. Der Schwarzarbeiter zahlt in der Regel keine Steuern und Sozialabgaben, daher werden Staat und Gemeinden um den ihnen zustehenden Teil der Einnahmen, die der Schwarzarbeiter erzielt, betro gen. Auch arbeitet der Schwarzarbeiter in der Re gel unter Tariflohn. Dadurch wird es dem Unter nehmer nnmöglich gemacht, für seine Leistungen ein Entgelt zu erzielen, durch das er in die Lage versetzt wird, seinen Arbeitnehmern tarifmäßige Löhne zu zahlen und Soziallasten und Steuern an Staat und Gemeinde abzufuhren. Man hat wiederholt in den Zeitungen davon ge lesen, daß durch eine Aenderung der Gewerbeord nung, und zwar durch eine verschärfte Anmelde pflicht für gewerbliche Betriebe für die Bekämp fung der Schwarzarbeit durchgeführt werden soll. Staatskommiffar Engel kündigte in der Beleg schaftsversammlung der Berliner Verkehrs-Gesell- schaft an, daß in den Berufszweigen, die besonders von Schwarzarbeitern überlaufen werden, ein Ar beitspaß eingeführt werden soll. Die Kontrolle wird von den Polizeiorganen ausgeübt werden, und wo ein Arbeiter ohne Arbeitspaß angetrofsen wird, soll nicht nur der Arbeiter, sondern auch der Arbeit geber bestraft werden. Es ist dringend zu wünschen, daß auch für gärtnerische Arbeiter oder wenigstens für Landschafts- und Friedhofsgürtner ein Arbeits paß eingeführt wird. (Anträge sind gestellt.) Daneben gibt es aber eine Anzahl gesetzliche Be stimmungen, deren wirksame Anwendung geeignet ist, die Schwarzarbeit stark zu unterbinden. Für" die Anwendung dieser Bestimmungen ist die wichtigste Frage immer, ob der Schwarzarbeiter öffentliche Unterstützung erhält. Ist das der Fall, so kann er wegen Hinterziehung öffentlicher Gelder und Betrugs bestraft werden. Auch der Nichtunter stützungsempfänger, der nicht ordnungsmäßig zur Kranken-, Jnvalidenkasse und Unfallversicherung angemeldet ist, muß wegen Nichtabführung der Bei träge bestraft werden. Hat ein Schwarzarbeiter eine Landschasts- oder Friedhofsgärtnerei eröffnet, dies aber nicht angemeldet, so ist er wegen Nichtanmel dung des Gewerbes und wegen Steuerhinterziehung zu bestrafen. Es gibt also schon Möglichkeiten, das asoziale Treiben der Schwarzarbeiter zu unterbinden. Und deshalb erscheint es dringend notwendig, eine Klä rung darüber herbeizuführen, wer eigentlich als Schwarzarbeiter angesehen werden kann. Man spricht von Schwarzarbeit, wenn Beamte, Ange stellte von Behörden außerhalb ihrer Arbeitszeit gegen Bezahlung -Arbeiten ausführen. Es handelt sich hierbei nicht' eigentlich um Schwarzarbeit, son dern um Doppelverdicnen. Daß auch das Doppel verdienertum bekämpft werden muß und bekämpft wird, bedarf keiner besonderen Erörterung. In einer der nächsten Veröffentlichungen soll ganz be sonders darauf eingegangen werden. Leider fehlt es noch an einer unzweideutigen Begriffsbestimmung der Schwarzarbeit. Der weit aus häufigste Fall,'bei dem die Schwarzarbeit zwei fellos als gegeben angesehen werden kann, ist der, daß der Arbeitslose, gieichviel, ob er Unterstützungs empfänger ist oder nicht, gegen eine Entschädigung, die unter dem tariflich festgesetzten Lohn liegt und ohne, daß von ihm Steuern oder soziale Lasten ab geführt werden, Arbeiten ausführt. Zweifelhaft und umstritten ist das Vorliegen von Schwarzarbeit dann, wenn die Arbeitsleistung als ein Gefällig- keitsdiensl angesehen werden kann. Beispielsweise, wenn ein Arbeitsloser seinen Nachbarn bei irgend einer Tätigkeit im Haus und Garten hilft und hierfür keinen eigentlichen Lohn, sondern ein Ge schenk erhält. Schwarzarbeit liegt nicht vor, wenn beispielsweise ein arbeitsloser Gartner Landschafts gärtner wird, sein Gewerbe ordnungsmäßig an meldet und alle Steuern und Abgaben entrichtet, ^lbst, wenn der Betreffende kein gelernter Gärt ner ist, sondern sich nur irgendwie — vielleicht als ungelernte Arbeiter — die notwendigsten Kennt nisse und Fähigkeiten angeeignet hat, kann er auf Grund der Gewerbefreiheit nicht daran gehindert werden, sich als Landschaftsgärtncr zu betätigen (er darf nur nicht behaupten, gelernter Gärtner zu sein). Es ist gewiß für alteingesessene Landschafts oder Friedhofsgärtner recht bitter, wenn irgendein oder gar mehrere junge Anfänger kommen und ihnen schärfste Konkurrenz machen. Solange diese Leute dieselben Lasten auf sich nehmen, wie andere Unter nehmer der gleichen Berufsqrt, kann nichts dagegen eingewendet werden. Wer ein Unternehmen grün det,' muß mit der Möglichkeit rechnen, daß er' wei tere Konkurrenz bekommt. Niemand kann bean spruchen, vor anderen ein Vorrecht zu haben. Es hat wenig Zweck, daß un- Einzelfälle von Schwarzarbeit gemeldet werden. Es ist ganz un durchführbar, all diese Fälle von hieraus zu bear beiten. Es ist dies auch nicht nur Aufgabe der ört lichen Organisationen, sondern diese sind hierfür auch weitaus besser befähigt, weil sie in der Lage sind, selber zu entscheiden, ob es sich wirklich um Schwarzarbeit handelt und auf Grund ihrer Kennt nis des Sachverhalts bei der zuständigen Behörde Anzeige erstatten können. Weinkausen. psianzenschutzliche Gesetze und Verordnungen Deutschland: Verordnung zur Verhütung der Einschleppung des Nelkenwicklers. Wie uns erst kürzlich seitens des REM. mitgeteilt wurde, ist be reits im Frühjahr der italienischen Regierung die feste Zusage gegeben worden, die Sperre für die Einfuhr von Schnittnelken statt am 30. 11. bereits am 15. 11. für das Jahr 1933 beenden zu lassen unter der Voraussetzung, daß nur unverseuchte Ware eingeführt wird. Unsre Bemühungen, diese Zusage rückgängig zu machen, sind bisher vergebens gewesen, weshalb wir heute davon Kenntnis geben, damit sich Nelken- und Schnittblumcnzüchter den veränderten Verhältnissen anpassen. Los. Bericht über die Ernte holländischer Blumenzwiebeln und die Preis sanierung Nachstehend gebe ich einen Ueberblick über die diesjährige Ernte holländischer Blumenzwiebeln. Hyazinthen sind gut geerntet, Tulpen im allgemeinen ebenfalls gut, extra starke Zwie beln sind fast ausverkauft. In Narzissen ist Mißernte, da diese infolge Trockenheit nicht ge wachsen sind. Dadurch sind große starke Zwiebeln wenig vorhanden, besonders bei gefüllten von Sion und ist Preissteigerung eingetreten. Crocus sind mittelmäßig gewachsen und sind die Zwiebeln nicht so stark als letztes Jahr. In Iris und Scilla ist die Ernte gut. Durch die Sanierung sind von der Regierung Mindestpreise für den Züchter und Exporteur fest gesetzt. Die Kontrolle durch Regierungsbeamte ist sehr genau. Für jede Kiste muß der Inhalt an gegeben werden. Vor der Ausgabe der Export erlaubnis sind die Auftragskopien usw. mit Unter schrift der Besteller bei der Export-Zentrale einzu reichen und bestimmt diese, ob die Ausfuhr gestattet wird oder nicht. Die Exporteure müssen einen Vertrag unter zeichnen, daß die Vorschriften eingehalten und keine Sonderbestimmungen (Abzüge pp.) getroffen wer den. Auch werden für Firmen, die einen Teil der vorjährigen Rechnungen bisher nicht bezahlten, keine Exportbewilligungen erteilt. Zuwiderhandlungen werden nicht nur mit hoher Geldstrafe (hfl. 8000) sondern auch mit Gefängnis und Entzie hung der Exporterlaubnis bestraft. Die deutschen Gärtner (und auch die in anderen Ländern) kön nen diese Maßregeln nur als vorteilhaft anerken nen. Schleuderangebote sind nunmehr ausgeschlos sen, da Tulpenzwiebeln unter 10 cm nicht aus geführt werden dürfen. Zahlungsunfähige, welche nicht nur die Lieferanten, sondern auch die eigenen Kollegen durch Verschleuderung der aus den Blu menzwiebeln getriebenen Blumen schädigten, er halten keine Ware mehr. Dadurch wird weniger importiert und wird bei der Blumenzwiebeltreiberei wieder verdient. Für den Herbst ist von der holländischen Regie rung eine Einschränkung der Kulturen verfügt, die genau kontrolliert wird, um jede UeLerproduktion zu vermeiden und die Preise so zu stellen, daß die Züchter wieder eine Existenz haben. Bon Hya zinthen, Narzissen Mützen die Hälfte der Pflanz zwiebeln, von Tulpen 35 YL ohne jede Vergütung zur Vernichtung abgeliefert werden. Lehrgänge Führerschulung der Iunggärkner in der Arbeitsgemeinschaft deutscher Iunggärkner Im Einvernehmen mit dem Landesführer, für Gartenbau, Pg. Kipke-Wismar, und dem Gaufach, berater der NSDAP., Lemm-Güstrow, ist ein Schu lungslehrgang für Junggärtnerführer in Rostock eingerichtet worden. Tas Schulungsziel ist von der A. D. I. festgelegt. Der Lehrgang hat be reits am 12. August 1933 begonnen. Schulungsort ist die Gartenbauversuchswirtschaft der Landwirt- schastskammer in Rostock, Satower Chaussee 48. Der Beginn des nächsten Lehrgangs ist auf den 1. Oktober 1933 festgelegt. Lehrgangsleiter ist Jaentsch-Rostock. Siedlerlehrgang in Pillnitz An der Höheren Staatslehranstalt für Garten bau zu Pillnitz läuft versuchsweise ein zweizügiger Lehrgang für Siedler. Er steht unter Leitung des staatl. gepr. Gartenbautechnikers Haenchen, einem ehemaligen Pillnitzer. Dabei kommt den Teilneh- mern am Lehrgang u. a. die vielseitige Arbeits- Möglichkeit in den Versuchs- und Beispielkulturen der Staatslehranstalt zugute. Ausstellung Der Anfbou der Rheinischen Gartenbauausstel lung ist jetzt in vollem Zuge. Den Plänen der Anmel dungen entsprechend wird die Ausstellung, die bis jetzt schon über 11 000 m? gärtnerische Erzeugnisse umfaßt, eine besondere, bisher noch nicht da gewesene Note erhalten. Alle Sparten des Garten baus, einschließlich Obst und Gemüse, sowie die gärtnerische Industrie werden auf ihr vertreten sein, um den zwingenden Beweis zu erbringen, daß das, was unser Volk braucht, aus der deutschen Scholle herausgeholt werden kann. Die Ausstellung wird am 23. September ihre Tore öffnen und nach dem bereits bekundeten In teresse einen Rekordbesuch aufzuweisen haben. Allen deutschen Gärtnern sei deshalb der Besuch dieser Ausstellung, der durch eine Fahrpreisermäßigung der Reichsbahn auch den entfernt Wohnenden noch besonders erleichtert wird, besonders empfohlen. Wenn diese Ausstellung am 1. Oktober mit dem Erntedankfest den Schlußakkord gibt, hat die Aus stellungsleitung die feste Ueberzeugung, große Auf klärungsarbeiten im Kampfe gegen die ausländische Einfuhr getan zu haben, zum Segen unsres Äe- rufsstands und somit zum Wohl unsres deutschen Vaterlands. 8cüb§. Bundestagung des Reichsbundes geprüfter Gartenmeister Deutschlands 16. bis 18. September in Hannover. Tagungslokal: Landbundhaus (Hotel Königlicher Hof), Hannover, Ernst-August-Platz 8. Freitag, den 15. September: Von 20 Uhr an: Zwangloses Beisammensein der eingetrofsenen Teilnehmer im Tagungslokal. Sonnabend, den 16. September: 8—10 Uhr: Sitzung des Reichsbundvorstands. Ab 10 Uhr: Reichsbundhauptversamm lung. Geschlossene Tagung. Berichte, Satzungs änderungen, Neuwahlen, Gleichschaltung, An träge. 13—14 Uhr: Mittagspause. 14—1514 Uhr: Vortrag: „Hannover und seine Grünanlagen". Referent: Stadtgartenamtmann Wernicke, Hannover. Von 1514 Uhr: Fortsetzung der Verhandlungen bis zur Erledigung der Tagesordnung. Abends gemütliches Beisammensein im Tagungs lokal. Sonntag, den 17. September: 10 Uhr: Teilnahme am Deutschen Gartenbautag in der Stadthalle. Nachmittags: ,f 7. Deutscher G a r t e n m e i st e r t a g. 18.30 Uhr: Eröffnung und Leitung: Gartenmeijter Bruns, Hannover. 13.45 Uhr: Vortrag: „Das gärtnerische Prüsungs- wesen". Referent: Gartenbaudirektor Huber, Landwirtschaftsrat a. D-, Hannover. 14.30 Uhr: Vortrag: „Der deutsche Gartenmeister, seine Stellung und seine Aufgaben im deutschen Gesamtgartenbau". Referent: Gartenmeister K. Erwig, Wohlau bei Breslau. 15 Uhr: Vortrag: „Die Berufsausbildung des deut schen Gärtners". Referent: Gartenmeister F. Böh mig, Gärtnerlehranstalt Oranienburg. Nach Schluß gemeinsamer Besuch der Ausstellung unter kundiger Führung. Montag, den 18. September: Besichtigungen. Vom Reichslandstand Der Landesbauernführer für Hannover-Braunschweig Frhr. v. Rheden gehört zu den Landesbauern führern, deren Name über die Grenzen ihres Lan des bekanntgeworden sind. Er wurde am 17. De zember 1885 in Rheden bei Brüggen an der Leine geboren, dort, wo die Ausläufer des Harzes, die Siebenberge, am Ostuser des Flusses ansteigen. Nach dem Besuch des Gymnasiums in Goslar schlossen sich landwirtschaftliche Studien in Göttingen an. Am Weltkrieg nahm Frhr. v. Rheden von 1914/18 als Reserveoffizier beim 1. Garde-Ulanen-Regiment teil. Dann sehen wir ihn als stellvertretenden Vorsitzenden der Landwirtschaftskammer (seiner Heimatprovinz) und als Provinziallandtagsabge ordneten. Mit der Auflösung der Preuß. Land wirtschaftskammern durch den Landwirtschaftsmini ster Darrs wird ihm am 1. 7. d. I. die zwischen zeitliche Verwaltung der Landwirtschaftskammer übertragen. Am 6. 7. d. I. wurde Frhr. von Rhe den durch den Reichslandwirtschaftsminister und Reichsbauernführer Darre zum Landesbauernführer ernannt. Am 18. 7. wurde der Landesbauernführer zum Vorsitzenden des Hannoverschen Landbundes gewählt. Äm 6. 8. entwickelte der Landesbauern führer vor den Hauptabteilungs- und Stabsleitern sowie 30 führenden Männern des Hannoverschen Landstandes seinen Aufbauplan: „. . . Wir müssen wieder gesunde Blutlinien der Bauern auf den Höfen haben, und nur gesunde Menschen dürfen in der Heimat und auf der Scholle leben . . . Die tüchtigsten Köpfe von Nationalsozialisten und auch die andern zuverlässigen Männer wären gerade gut genug, die Zukunft des hannoverschen Bauerntums zu gestalten . . . Alles wird vereinfacht und zweck mäßig gestaltet, um mit möglichst geringen Kosten aus der Landwirtschaft für die Landwirtschaft zu arbeiten . . ." Aehnliche große Gedanken leuchten uns aus seinen Schriften entgegen: „Das Werden des deutschen Bauernstandes" und „Bauerntum und völkische Erneuerung(Aus der N-S.-Landpost.) Der Landesbauernführer für Hessen-Nassau Landesbauernführer Tr. Richard Wagner, ge boren am 2. Dezember 1902 in Kolmar, Dipl.- Landwirt und Dr.-Jng., ist einer der ältesten Vorkämpfer für das nationalsozialistische Bauern tum in Hessen. Schon im Jahre 1923 kämpfte er im Freikorps Epp für die große Idee unsres Füh rers. Als Pächter bewirtschaftete er lange Jahre den Boxheimer Hof bei Worms in Hessen. In jener Zeit entstand auch das Boxheimer Dokument, das bekanntlich zur Verfolgung mehrerer hessischer nationalsozialistischer Führer, darunter Dr. Wag ner, durch die damalige rote hessische Regierung, insbesondere des sattsam bekannten Innenmini sters Leuschner, führte. Bis zum Jahre 1933 war er 2. G. F. des Gaus Hessen-Darmstadt. Ab Juni d. Js. wurde er zum L. G. F. und Landesbauern führer des Gaus Hessen-Nassau ernannt. Vorher war er auch schon Landesfachberater für Würt temberg, Baden und Hessen, Bei dem Umsturz berief ihn der Gauleiter und jetzige Reichsstatt halter Sprenger zum Führer der Landwirtschafts ¬ abteilung als Staatskommissar für Landwirtschaft in das Hessische Ministerium der Finanzen. Die Neugestaltung der hessischen Verwaltung, bei der alle Staatskommissariate aufgehoben wurden, brachte seine Ernennung zum Landesbauernpräsi denten und Leiter der Abteilung 1 e (Landwirt schaft) im Hessischen Staatsministerium. Damit sind in seiner Hand in Hessen, ebenso wie im Reich, die Führung des Berufsstandes und die verant wortliche Leitung der landwirtschaftlichen Verwal tung in der Staatsregierung vereinigt. (Aus der N.S.-Landpost.) Bauernführertagung in Berlin Die gesamten Bauernführer Deutschlands tagten am Freitag in Berlin. Es sprachen der stellver- tretende Staatssekretär im Reichsernährungs ministerium, Reichskommissar Backe, der Staats sekretär im Preußischen Landwirtschaftsministerium, Willikens, und der Reichsobmann der bäuer lichen Selbstverwaltung, Staatsrat Meinberg. Die Hauptrede hielt der Reichsernährungsminister und Reichsbauernführer Darrö, der den Bauern führern die neuen Richtlinien der kommenden Agrarpolitik, die die Rettung des deutschen Bauern garantieren wird, anzeigte. Die Äauernführer haben bei dieser Gelegenheit die Richtlinien für ihre organisatorische Arbeit in den kommenden Mo naten erhalten. Die nationale Regierung baut auf! Heist mit, kaust deutsche Ware! Der Provinzialausschuß Niedersachsen des Volks wirtschaftlichen Ausklärungsdienstes hatte die im Ausschuß vereinigten Berufsorganisationen und nationalen Verbände und den Vertreter der Lan des- und Gaupropagandastelle der NSDAP, zu einer Sitzung am 18. August unter Vorsitz von Kammerdirektor Oekonomierat Groß eingeladen. Ter Geschäftsführer der Reichsarbeitsgemeinschaft „Deutsche Woche", Dr. Kikisch, berichtete eingehen» über die Pläne der Reichsarbeitsgemeinschaft zur Durchführung der diesjährigen Deutschen Wochen. Die Deutschen Wochen, die vorwiegend in der Zeit bis November stattfindcn, sollen durch eindrucks volle Veranstaltungen unter Mitwirkung von Theu- ter, Lichtspielen, Rundfunk, Presse und Schulen dem Volk immer wieder einhämmern, daß es Pflicht eines jeden Deutschen ist, deutsche Waren zu kaufen und deutsches Kulturgut zu Pflegen. Im Anschluß an die Ausführungen von Dr. Kikisch fand eine leb hafte Aussprache über Zeitpunkt und Ausmaß der Durchführung statt. Es wurde beschlossen, die Deut schen Wochen in großem Rahmen in der Provinz aufzuziehen, um in voller Einmütigkeit der guten Sache zu einem Erfolg zu verhelfen. Es sollen des halb die einzelnen Städte und Landgemeinden ver anlaßt werden, Arbeitsgemeinschaften zu gründen, um die Deutschen Wochen vorzubereiten. Hierzu können Richtlinien, die die Reichsarbeitsgemein schaft aufgestellt hat, durch den Provinzialausschuß Niedersachsen des Volkswirtschaftlichen Aufklä rungsdienstes, Hannover, Leopoldstraße 11/13, be zogen werden, der auch in allen Fragen über Deutsche Wochen Auskunft gibt. kürzen lunggsrtnvr Lebt rur Zunggsrtns»p«n«Is vis Toklung für ckungzörtnerspeucke vvirck erbeten suk ckss Lasisekeekkanko cker ^r- beitsgemeinsckskt ckeuwebsr ckungxürtner verlia-.Asrisnckorf. vostsebeekkonto 8er- lia 127 677 mit cker Angabe „lunggärtnerspencks." Mit herzlichem Dank bestätigen wir den Eingangfolgender Zahlungen aus der letzten Woche: Verein deutscher Junggärtner Halle . . AX 5,— Junggärtnervereinigung Riesengebirge AX 42,88 Junggärtnervereinigung Neusalz (Oder) AX 10,— Verein der jungen Gärtner Niederrhein- Junggärtnergruppe Nordharz .... AX -10.— West AX 3,— Georg Müller AX 5.— Junggärtnergruppe Crimmitschau . . .AX 6,60 Junggärtnervereinigung Bad Köstritz . AX 6.— JunggärtnervereinigungLeobschütz(O.-S-) AX 6,— Junggärtnerverein Delitzsch AX 3,60 Junggärtnervcreinigung Schneidemühl AX 3.— Komm» rum ksicksiunsssrtnsrtsg nsck vrsunsckvsig vom 2. dir 4. Lsptsmdor 1S33 Anschrift: Wilhelm Müller, Braunschweig, Madamenweg 145. E. Noack, Führer der Arbeitsgemeinschaft deutscher Funggärtner.
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