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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 50.1933
- Erscheinungsdatum
- 1933
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193300001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19330000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19330000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 50.1933
-
- Ausgabe Nr. 1, 5. Januar 1933 -
- Ausgabe Nr. 2, 12. Januar 1933 -
- Ausgabe Nr. 3, 19. Januar 1933 -
- Ausgabe Nr. 4, 26. Januar 1933 -
- Ausgabe Nr. 5, 2. Februar 1933 -
- Ausgabe Nr. 6, 9. Februar 1933 -
- Ausgabe Nr. 7, 16. Februar 1933 -
- Ausgabe Nr. 8, 23. Februar 1933 -
- Ausgabe Nr. 9, 2. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 10, 9. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 11, 16. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 12, 22. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 13, 30. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 14, 6. April 1933 -
- Ausgabe Nr. 15, 13. April 1933 -
- Ausgabe Nr. 16, 20. April 1933 -
- Ausgabe Nr. 17, 27. April 1933 -
- Ausgabe Nr. 18, 4. Mai 1933 -
- Ausgabe Nr. 19, 11. Mai 1933 -
- Ausgabe Nr. 20, 18. Mai 1933 -
- Ausgabe Nr. 21, 25. Mai 1933 -
- Ausgabe Nr. 22, 1. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 23, 8. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 24, 15. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 25, 22. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 26, 29. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 27, 6. Juli 1933 -
- Ausgabe Nr. 28, 13. Juli 1933 -
- Ausgabe Nr. 29, 30. Juli 1933 -
- Ausgabe Nr. 30, 27. Juli 1933 -
- Ausgabe Nr. 31, 3. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 32, 10. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 33, 17. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 34, 24. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 35, 31. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 36, 7. September 1933 -
- Ausgabe Nr. 37, 14. September 1933 -
- Ausgabe Nr. 38, 21. September 1933 -
- Ausgabe Nr. 39, 28. September 1933 -
- Ausgabe Nr. 40, 5. Oktober 1933 -
- Ausgabe Nr. 41, 12. Oktober 1933 -
- Ausgabe Nr. 42, 19. Oktober 1933 -
- Ausgabe Nr. 43, 26. Oktober 1933 -
- Ausgabe Nr. 45, 9. Neblung (Nov.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 46, 16. Neblung (Nov.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 47, 23. Neblung (Nov.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 48, 30. Neblung (Nov.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 49, 7. Julmond (Dez.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 50, 14. Julmond (Dez.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 51, 21. Julmond (Dez.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 52, 29. Julmond (Dez.) 1933 -
-
Band
Band 50.1933
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- Gartenbauwirtschaft
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40 SO. cis»- „Ssnliiiss- Qsk-iittSN-SÖr-ss" Berlin, 31. August 1933 Nr. 35 * Jahrgang 1933 Steuerierminkalen-er für September ^933 Der Zwang zur Selbsthilfe 38 A gewährt. vr. 8. schwerste schädigt. vr. 8. auf dem Weltmarkt zu suchen. ll. ^V. 2 — All 3,— All s All 3,— All 8,— All Hannover rechtzuerhalten und später wieder einmal mir dauernder Wirkungsmöglichkeit verstärkten Absatz Auch in solchen Fällen hat das Finanzamt dem Steuerpflichtigen seine Auffassung mitzuteilen." Ausnahmelarif 16 k 11 für frische Aepfel, Birnen und Pflaumen Die Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft hat auf unsern Wunsch hin mit Wirkung vom 28. 8. und mit einer Geltungsdauer bis zum 31. 12. d. Js. den Ausnahmetarif 16 6 11 für den Stückgut- versand von frischen Aepseln, Birnen, Pflaumen (Zwetschgen) eingesührt. Durch diesen Ausnahme tarif wird eine Frachtvergünstigung von etwa Vergünstigung zu gewähren. Der Steuerpflichtige kann zelne Punkte beschränken, z. für Erteilung eines Führerscheins für Krafträder für Erteilung eines Führerscheins für Kraftwagen für Zulassung eines Kraftrads . . . für Zulassung eines Kraftwagens . . für die amtsärztliche linlersnchung eines Aiuvärters auf den Führerschein ein heitlich für das ganze Reich . . . . merkbarer Rückgang der deutschen Einfuhr ist über haupt nurbei Lebensmitteln festzustellen, von denen auch heute noch eine Fülle über flüssiger Erzeugnisse, etwa des Gar tenbaus, ins Land kommen. Hätte aber nicht seit Anfang, dieses Jahres die Agrarpolitik bewußt mit der steigenden Fernhaltung überflüssiger Ein fuhr begonnen, so hätten wir wahrscheinlich noch eine Steigerung der Gesamteinfuhr erlebt und da mit möglicherweise ein völliges Verschwinden des Einfuhrüberschußes. Gerade die Zergliederung der Einfuhr unter streicht also die zwingende Notwendig keit zur unerbittlichen handelspoli tischen Selbsthilfe, um auf lange Sicht die wirtschaftliche Selbsthilfe im Innern möglich zu machen. Wer Außenhandelszahlen in ihrer tieferen Bedeutung zu lesen versteht, mutz aus der warnen den Bilanz die Scklußfolgerung ziehen, datz wir nur durch die restlose Ausnutzung aller Kräfte des 'eigenen Bodens und der eigenen Arbeit zn einer allmählichen und nachhaltigen Wirtschaftsgesundung und Arbeitsmarktentlastung kommen können. Nur wenn uns das in einer konsequenten nationalwirt- schastlichcn Haltung unter Einordnung auch des Achtung! Miigliederausweise Die Mitgliederausweise für alle Mitglieder, die ihre Beiträge bezahlt haben, sind den Bez.-Gruppen zugestellt worden. Wir bitten die Bezirksgruppen, dafür Sorge zu tragen, daß die Ausweise um gehend zur Verteilung kommen. Die Sonntagskarten zum Gartenbautag werden nur gegen Vorlage des Mitgliedsausweises ansgc- händigt. Mitglieder, die ihre Beiträge noch nicht bezahlt haben, erhalten den Ausweis unter Nachnahme. stimmter Gegenstand anznsehen ist: 1. als „Maschine, Gerät oder ähnl. Gegenstand"; 2. als dem alten „gleichartig"; 3. als „inländisches Erzeugnis" im Sinn des Ge setzes. Zinssenkung der Erbschaftssteuer-Tilgnngsrenten Die Reichsregiernng hat durch Verordnung vom 25. 7. 1833 (RGBl. 1 S. 538) den Zinsfuß für Erbschaftssteuer-Tilqungsrenteu, der bisher 8 betrug (vgl. § 38 Äbs. 2 ErbStG.) auf 5 YL herab« gesetzt, Die Veröffentlichung des Statistischen Reichs amtes über den deutschen Außenhandel nach Erd teilen und Ländern im ersten Halbjahr 1933 ver stärkt noch den Eindruck, den man schon aus den bisherigen summarischen Zahlen über den Außen handel gehabt hat. Tie Einfuhr ist allerdings dem Werle nach gegenüber dem ersten Halbjahr 1932 um 13 Ä> zurückgegangen; aber die Ausfuhr hat um rund 20 A> abgenommcn. Tabei ist die Einfuhr mengenmäßig gleich geblieben, während bei der Ausfuhr auch ein mengenmäßiger Rückgang um 12 7° fcstzustellen ist. So sind wir nicht allein durch den Rückgang der Weltmarktpreise, sondern zugleich auch durch die Verengung des Weltmarktes zu einer glatten Halbierung des Aus fuhrüberschusses innerhalb eines Jahres gekommen. Es ist dabei von besonderer Bedeutung, Laß die Verschlechterung der Handels bilanz in erster Linie auf den Rückgang der Auf- nabmefreudigkeit des europäischen Auslands zurück zuführen ist. Wenn man sich hier wieder einzelne Smaten herausgreift, die in besonderem Matze gegen die angeblich einseitigen deutschen Einfuhr- Hemmnisse Stellung genommen haben, so hat man nun den Beweis dafür, daß diese Staaten zwar einen gewissen Rückgang ihrer Ausfuhr nach Deutschland feststellen können, aber in ganz erheb lich stärkerem Umfange nach Menge und Wert die deutsche Ausfuhr gedrosselt haben. Ein irgendwie gcn in weitgehendem Maße zu unterstützen. Ich ersuche daher alle Beamten und Angestellten, die einen Garten oder ein Stück Land bewirtschaften, darauf hinzuwirkcn, daß die Erzeugnisse hieraus nicht aus dem Wochenmarkt oder von Haus zu Haus durch die Ehefrau verkauft, sondern lediglich im eigenen Haushalt verbraucht werden, und behalte mir vor, in Fällen, in denen gegen diese Anord nung verstoßen wird, geeignete Schritte gegen die Betressenden zu unternehmen. Die Amtsstcllcnvorstchcr haben alle Beamten und Angestellten von dieser Beifügung in Kenntnis zu setzen. Wir begrüßen diese Anordnung des Oberbürger meisters von Frankfurt (Oder) lebhaft und empfeh len, bei den Magistraten und Gemeindebehörden den Erlaß gleicher Anordnungen zu veranlassen. Berkaus aus Kleingärten Erlaß des Oberbürgermeisters von Frankfurt (Oder) An alle Dezernenten und sämtliche Amtsstcllen: Die überaus schlechte Lage des deutschen Garten baus hat die Reichsregiernng veranlaßt, gesetzgebe rische Maßnahmen zur Hebung des Absatzes der Garlimbaul-ay Keichs - GarienbLy Messe Schädlinge Diejenigen deutschen Händler, die angesichts dec in gleicher Güte und hinreichender Menge anfal lenden heimischen To waten ernte weiterhin aus dem Ausland beziehen, sind Schädlinge der deut schen Volkswirtschaft. In gleicher Weise schaden je doch auch diejenigen deutschen Züchter, die Toma ten zuSchlcudcr preisen anbictcn. Dies geschieht in verschiednen Teilen des Reiches, insbesondre im Hamburger und Magdeburger Gebiet, wo Tomaten zum Preis von 5 das Psund in diesen Tagen angeboten wurden, während andre Züchter noch bis zu 12 das Pfund erzielten. Wir warnen eindringlichst vor diesem Unwesen, das die betreuenden und alle am Anbau und Ab satz von Tomaten beteiligten Kreise aus das Steuerfreiheit für Ersatzbeschaffungen Auszug aus dem Erlaß des Herrn Reichsmini sters der Finanzen vom 20. August 1933 — S.2119 — 214 III —: „Steuerpflichtige können ihr Finanzamt um Aus-- kunst darüber bitten, ob ihnen die Steuervergünsti gung nach dem Gesetz über Steuersreiheit von Er satzbeschaffungen zusteht. Sie haben in dem Fall dem Finanzamt die Angaben zu machen, deren es bedarf, um die Frage zu prüfen. Ms solche An gaben kommen insbesondre in Betracht: 1. Beschreibung des neuen und alten Gegenstands; 2. Mitteilung über den Zeitpunkt der Mischaffung oder Herstellung des alten Gegenstandes und darüber, was mit dem alten Gegenstand ge- lchieht; Sonnlagskart«« ab 1». September im llmkreis von 2SV km von Hannover » Anmeldung und Auskunft: Reichsverbaad de» deutschen Gartenbaues e.D., Berlin NW 40 Auf Grund der Pr. Verordnung über Bildung von Kammern bei dem Arbeitsgericht Berlin vom 25. Juli 1933 (Pr. Ges.-Slg. Nr. 51, S. 287) ist beim Arbeitsgericht Berlin eine gemeinsame Kam mer für Arbeiter und Angestellte in Gärtnerei, Land- und Forstwirtschaft gebildet. Steuerfreiheit für neuerrichtcte Wohngebäude Durch Gesetz vom 15. 7. 1933 — RGBl. I S, 394 — hat die Rcichsregierung bestimmt, daß auch für Wohngebäude, die im Kalenderjahr 1933 im Roh bau vollendet und bis zum 31. 5. 1934 bezugsfertig werden, die Steuerfreiheit des § 14 Abs. 1 Real- stenersenkungsgesetz Platz greift. Mithin sind auch diese Wohngebäude bis znm Ende des Steuer- abschnitts — bzw. Rechnungsjahrs — 1938 von der Einkommen-, Körperschafts-, Vermögensteuer, Auf- bringungsumlage, sowie der Grundsteuer der Län der und Gemeinden befreit. Neue Gebührenordnung für Kraftwagen Nach einer am 3. 8. 1933 vom Reichsrat verab schiedeten Vorlage (Reichsanzeiger Nr. 180 vom 4. 8. 1933) beträgt vom 20. 8. 1933 ab die Gebühr ukkümeeskw micnzvcWEvc;vcuvmu sünnugkue; e» eekiun VMLS- «MMMrcnc sn.eenem seine Fragen auf ein- B. darauf, ob ein be ¬ ll. den Zeitpunkt der Ersatzbeschaffung; 4. die Maßnahmen, die sicherstellen, daß die Ver wendung des neuen Gegenstandes nicht zur Minderbeschäftigung von Arbeitnehmern im Betrieb des Steuerpflichtigen führt. Das Finanzamt hat diese Angaben zn prüfen und dem Antragsteller mitzuteilen, ob es glaubt, dem Steuerausschuß Vorschlägen zu können, die Steuer- Erhöhung des Zolles für Indische Azaleen Die Rcichsregierung hat den bisher 49,— All je cir betragenden Zollsatz für Indische Azaleen auf 80,— All erhöht. Diese Zollerhöhung ist mit Rücksicht darauf durchgcfiihrt worden, daß der hei mische Anbau infolge der belgischen Schleuderein fuhr und der gedrosselten Ausfuhrmöglichkcitcn in wachsendem Maße unrentabel und notleidend ge worden ist. Der Zoll tritt am 4. 9. in Kraft, vr. 8. letzten Verbrauchers gelingt, haben wir die Aus- . . _ , sicht, den lohnenden Teil der deutschen Ausfuhr auf- Gartenbauproduktc durchzujührcn. Es mutz Pflicht aller deutschen Volksgenossen sein, diese Bestrebun- Reichssteuern 5. 9. Steuerabzug vom Arbeitslohn, Ehestands hilfe der Lohnempfänger (gesondert angegeben) und Abgabe zur Arbeitslosenhilfe (gesondert ange geben), soweit sie mit der Lohnsteuer zusammen er hoben werden, für die in der Zeit vom .16, bis 31. 8. gezahlten Löhne und Gehälter. Keine Schonfrist. Abführung der in der Zeit vom 1. bis 31. 8. ein- bchaltenen Bürgersteuer der Arbeitnehmer, soweit sie für die Zeit vom 1. bis 15. 8. nicht am 20. 8. abzuführen waren. Keine Schonfrist. 19. 9. Voranmeldung- und Vorauszahlung der Umsatzsteuer für Monatszahler. Schonfrist bis 18.9. 20. 9. Steuerabzug vom Arbeitslohn, Ehestands hilfe der Lohnempfänger (gesondert angegeben) und Abgabe zur Arbeitslosenhilfe (gesondert ange geben), soweit sie mit der Lohnsteuer zusammen erhoben werden, für die in der Zeit vom 1. bis 15.9. gezahlten Löhne und Gehälter. Keine Schonfrist. Abführung der in der Zeit vom 1. bis 15. 9. ein behaltenen Äürgersteuer der Arbeitnehmer, wenn der Betrag mehr als All 200,— ausmacht. 30. 9. Letzter Tag, an dem Arbeitsspende mit einem Aufgeld von 25 Ä> gezeichnet werden kann. Ablauf der Anttagsfrist auf Ablösung der Kraft sahrzeugsteuer. Landes- und Gemeindesteuern Preußen 15. 9. Zahlung der staatlichen Grundvermöqen- steuer, einschl. der kommunalen Zuschläge für Mo- natszahler (z. T. andre Termine). Keine Schon- srist. Zahlung der Lohnsummensteuer (bei landw. Brennereien und sonstigen für die Gewerbesteuer pflicht in Betracht kommenden landwirtschaftlichen Nebcnbetricben). Keine Schonfrist. Sachsen 5. 9. Zahlung der Auswertungs- (Mietzins-) Steuer. Keine Schonfrist. 15. 9. Gewerbesteueroorauszahlung (für zur Landwirtschaft gehörende Nebenbetriebe gewerb licher Art). Keine Schonfrist. Württemberg 8. 9. Zahlung der Grund-, Gebäude- und Ge werbesteuer, einschl. Gebäudeentschuldungssteuer. Keine Schonfrist. Baden 5. 9. Zahlung der Gebändesondersteuer für die nicht befreiten, land- und forstwirtschaftlichen Zwecken dienenden Gebäude mit einem Steuerwert über All 6000,—. 11. 9. Zahlung der Grund- und Gewerbesteuer der Gemeinden und Kreise bei monatlicher Er hebung. Schonfrist bis 15. 9. 15. 9. Hundesteuer II./33/34, zahlbar an die Stadt- bzw. Gemeindekaffe. Thüringen 1. S. Kirchensteuer (Vierteljahresrate nach dem letzten Bescheid). 19. 9. Mets- (Auswertungs-) Steuer für August. Hessen 25. 9. Zahlung der 3. Rate der Gemeindegrund steuer 33/34, der Gemeindesondergebäudesteuer und der Gemeindegewerbesteuer. Braunschweig 15. 9. Hauszinssteuer für den Monat August. Letzter Zahltag der Beiträge.für die Landesbrand versicherungsanstalt (Zwangsversicherung). Anhalt 11. 9. Letzter Tag für Zahlung der Steuer vom bebauten Grundbesitz und Gebäudesteuer. Lippe 2. 9. Zahlung der Bürgersteuer. 5. 9. Zahlung der Hundesteuer. Bayern 1. 9. Zahlung der Haussteuer, einschl. Kreis-, Bezirks-, Gemeinde- und Kirchenumlagen, SÄon- frist bis 11. 9. Zahlung der Hauszinssteuer (Woh nungsabgabe und Geldcntwertungszuschlag). 19. 9. Gewerbesteuervorauszahlung in Höhe eines Viertels des Betrags des letzten Steuerbescheids. Hamburg Zahlung von Grundsteuer und Siedlungsbeitrag (für einzelne Bezirke verschiedne Zahltermine). Bremen 10. 9. Zahlung der 2. Vierteljahrsrate der Grund steuer, Gebäude- und Mietsteuer. Ohne Schonfrist.
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