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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 50.1933
- Erscheinungsdatum
- 1933
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193300001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19330000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19330000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 50.1933
-
- Ausgabe Nr. 1, 5. Januar 1933 -
- Ausgabe Nr. 2, 12. Januar 1933 -
- Ausgabe Nr. 3, 19. Januar 1933 -
- Ausgabe Nr. 4, 26. Januar 1933 -
- Ausgabe Nr. 5, 2. Februar 1933 -
- Ausgabe Nr. 6, 9. Februar 1933 -
- Ausgabe Nr. 7, 16. Februar 1933 -
- Ausgabe Nr. 8, 23. Februar 1933 -
- Ausgabe Nr. 9, 2. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 10, 9. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 11, 16. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 12, 22. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 13, 30. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 14, 6. April 1933 -
- Ausgabe Nr. 15, 13. April 1933 -
- Ausgabe Nr. 16, 20. April 1933 -
- Ausgabe Nr. 17, 27. April 1933 -
- Ausgabe Nr. 18, 4. Mai 1933 -
- Ausgabe Nr. 19, 11. Mai 1933 -
- Ausgabe Nr. 20, 18. Mai 1933 -
- Ausgabe Nr. 21, 25. Mai 1933 -
- Ausgabe Nr. 22, 1. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 23, 8. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 24, 15. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 25, 22. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 26, 29. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 27, 6. Juli 1933 -
- Ausgabe Nr. 28, 13. Juli 1933 -
- Ausgabe Nr. 29, 30. Juli 1933 -
- Ausgabe Nr. 30, 27. Juli 1933 -
- Ausgabe Nr. 31, 3. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 32, 10. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 33, 17. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 34, 24. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 35, 31. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 36, 7. September 1933 -
- Ausgabe Nr. 37, 14. September 1933 -
- Ausgabe Nr. 38, 21. September 1933 -
- Ausgabe Nr. 39, 28. September 1933 -
- Ausgabe Nr. 40, 5. Oktober 1933 -
- Ausgabe Nr. 41, 12. Oktober 1933 -
- Ausgabe Nr. 42, 19. Oktober 1933 -
- Ausgabe Nr. 43, 26. Oktober 1933 -
- Ausgabe Nr. 45, 9. Neblung (Nov.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 46, 16. Neblung (Nov.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 47, 23. Neblung (Nov.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 48, 30. Neblung (Nov.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 49, 7. Julmond (Dez.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 50, 14. Julmond (Dez.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 51, 21. Julmond (Dez.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 52, 29. Julmond (Dez.) 1933 -
-
Band
Band 50.1933
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- Gartenbauwirtschaft
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r. 1S3S and- vertung, 0 Mill., wirklich le einen llt. Wo tet jede werten in g. iser- uerlich in der unsrer Nah. re Er- !it. ng. g- i n- >en, ungen eg ¬ en, NN- wn sich für die ch für Kinzer, seidung unent- tränke- >e oder te Ge- frischer anzu- sen Tau» Nr. 34 * Jahrgang 1933 SO. clst- „Ssi-IiriSl- QÄi-1s-»si'-Sök'Ss" Berlin, 24. August 1933 Ml M S8M« W l/. N IN WMj Oie KeieiisZarlendaumesse dielet Zünstiße k^inkauksnciößlicrdlrellevt! SoQalaLsKartaa Kaden OülliZKeil vorn 15.—18. Sepl. sinsekl. in einem Umkreis von 250 Km von Hannover! n m e 1 ä e s o d s 1 n aut Seite 5 ausküHsn unä so kort odssoäsQl 055 V5075M5K! ssV M/40 -: Vkk?I.L6 i 6L67^IkpI5M5 VMK65-655 1^1 8 l-I 40 l00 Stck. 40,— Ä>l Sorten Stauden für Ufer und seuchte Lagen ui 15—20 Sorten . 100 Stck. 40,— Ml ten Sorten 100 Stck. 20,— KN 4. Die Fachgruppe Baumschulen führt die Be- Kontingenie für die Obsteinsuhr Diese Nummer der Gartenbauwirtschaft ent hält eine Sonderausgabe jür den Deutschen Gartenbautag und die Reichsgartenbaumesse in Hannover und erscheint deswegen einen Tag später. Berichtigung: In dem Beitrag „Gründung der Deutschen Ge sellschaft für Gartenkultur e. V." aus Seite 1 der Nr. 33 ist ein Druckfehler unterlaufen. Der Absatz über den Beitrag muß lauten: „Das Eintrittsgeld wurde aus 10.— Ml fest gesetzt. Der Jahresbeitrag beträgt 0.10 Ml je Mitglied der beitretenden Vereinigung." Ausbauwerk der restlosen Bekämpfung der Ar beitslosigkeit und damit verbundenen wirt schaftlichen und sozialen Wiederaufbau unseres geliebten deutschen Vaterlandes. Trotz der großen Not, die gerade in den mei sten unsrer Betriebe immer noch herrscht, wol len wir mit dem wenigen, das wir geben kön nen, zu Helsen versuchen. Ich rufe daher alle Mitglieder aus, mir die Möglichkeit zu einer Spende des Gartenbaus zu.geben und einen Betrag von 3.5V KA — der demnächst durch Nachnahme eingezogcn wird — für die Gesamtspende des Berufs zu opfern. lob. Koettner ä. l. Wir empfehlen unseren Bezirks- und Ortsgrup penführern, bei der zuständigen Ortspolizeibehörde gleiche Anordnungen zu veranlassen. Ausnahmebestimmungen der Reichsgewerbeord nung lassen es ferner zu, an Sonn- und Feier tagen das Feilbleten von Obst auf öffentlichen Wegen usw. an solchen Stellen zu gestatten, an denen regelmäßig durch Fremdenverkehr ein ge steigerter Verkehr stattfindet. Das Bestreben dieser Vorschrift geht dahin, den Verbrauch von alkoholischen Getränken zugunsten von Obst einzuschränken. In Ausführung dieser Bestimmung werden auf Antrag einer beschränkten Zahl von Händlern für gewisse, besonders bestimmte Stellen, an denen ein besonderer Ausflugsverkehr stattfindet, Sondergenehmigungen für den Verkauf von frischem Obst an Sonn- und Feiertagen erteilt. Der Polizeipräsident hat jetzt Anweisung gege ben, daß solche Ausnahmegenehmigungen vom 13. d. Mts. ab nur für den Handel mit inländi schem Obst erteilt werden, zur Sicherung werden in die Erlaubnisscheine die Obstsorten, mit denen gehandelt werden darf, im einzelnen eingetragen; weiter wird die Beachtung dieser Vorschrift besond- ders sorgfältig kontrolliert werden. zester Zeit erreicht, Ungeheures jedoch bleibt uns noch zu erringen. Neue Wege sind ange bahnt, gigantische Pläne harren ihrer Er füllung. Dazu braucht es auch dich, deutscher Gärtner, deine Bereitschaft nnd deine Opfer. Auch der Gartenbau ist ein Stein in dem Fundament, ein Glied in der Gemeinschaft, darauf Adolf Hitler die deutsche Zukunst bauen will. Unlösbar ist auch sein Schicksal mit dem des ganzen deutschen Volkes verbunden. Es er- Knollen wie Eremurus, Lilien. Tulpen usw. müssen blühbar sein, andernfalls sind sie als I-ngware zu bezeichnen. 2. Sortimente nach freier Wahl des Lieferanten: Sortimente nur ungeteilt bei Abnahme von minde' ns SO Stauden. Mauer- und Feise, i'den in ^'sserer Auswahl 100 Stck. 30,— KA Alpine und bessere Stauden für Steingärten in reicher Auswahl, mindestens 30—40 Sorten 100 Stck. 40,— K» Reichsverband des deutschen Gartenbaus lob. Loettaer ck. 3. Schnitt- und Rabattenstauden in 15—20 guten Sorten 100 Stck. 30,— Dl Schnitt- und Rabattenstaudcn in 15—-20 besseren zeichnung „Fachgruppe Baumschulen (BdB.) des Landesverbands Schleswig-Holstein-Lübeck". 5. Die Mitglieder des früheren Bundes deutscher Baumschulenbesitzer gelten ohne weiteres als Mitglieder des Reichsverbands und gehören in folgedessen auch zum Landesverband und der Bezirksgruppen und erhalten als Mitglieder des Reichsverbands das Verbandsorgan „Die Gar tenbauwirtschaft" kostenlos. 6. Baumschulenbesitzer, die seither nur Mitglieder des Neichsverbands und seiner Landesverbände und Bezirksgruppen waren, zahlen nur die Bei träge für diese Organisationen. Mitglieder, die dem Reichsverband und dem früheren Bund deut scher Baumschulenbesitzer angshörten, haben bis zum 31. Dezember 1933 die Beiträge in der gleichen Weise wie seither, d. h. für beide Ver bände weiterzubezahlen. Baumschulenbesitzer, die nur dem Bund deutscher Baumschuleiibe sitzer angehören, bezahlen bis zum 31. Dezeniber 1933 n u r den Beitrag, wie er für der: B. d. B. festgesetzt war. Neueintretende Mitglieder be zahlen vorerst nur den Beitrag für den Reichs verband und feine Unterverbände. 7. Baumschulenbesitzer, die seither weder dem Reichsverband noch dem früheren Bund deut scher Baumschulenbesitzer angehört haben, wer den nur für den Neichsverband des deutschen Gartenbaus als Mitglieder geworben, aber so fort nach ihrem Eintritt der Fachgruppe Baum schulen zugeteilt. Wir erwarten/ daß die Lan desverbandsführer der Fachgruppe Baumschulen für eine Uebergangszeit zur Erledigung ihrer Aufgaben einen Teil der Beiträge dieser neu geworbenen Mitglieder aus Baumschulenkreisen zur Verfügung stellen. 8. Wir bitten, die Mitglieder darauf hinzuweisen, daß die Zugehörigkeit zur Organisation heute Pflicht eines jeden Berufsangehörigen ist. Es kann daher auch mit Recht erwartet werden, daß die Mitglieder bei allen Einkäufen zunächst diejeni gen Berufsang eh irrigen bevor- zu gen, die Mitglieder des Reichs verbands sind. 9. Wir erinnern ferner daran, daß auch in den Beiräten der Bez.-Gr. die Baumschulen ihrer Bedeutung entsprechend vertreten sein werden. Reichsverband des deutschen Gartenbaus e. V. 6erd. geruckt. lob. koettner ck. 4. Zuerst Absatz deutscher Erzeugnisse Begrüßenswerte Maßnahmen des Stettiner Polizeipräsidenten: Die Landwirtschaftskammer für die Provinz Pommern übermittelt uns nachstehenden Erlaß des Polizeipräsidenten von Stettin: Der Reichsverband des deutschen Gartenbaus hat sich in einer Veröffentlichung dafür eingesetzt, daß der Verbrauch von ausländi schen Erzeugnissen in Blumen, Obst und Gemüse durch eine Disziplin der Händler eingeschränkt wird, indem die ausländischen Waren als solche besonders gekennzeichnet werden sollen. Der Verkauf von ausländischen Gartenbauerzeugnissen ist ein Be- lastungsposten unseres Außenhandels, der weit gehend als unbegründet angesprochen werden muß; es ist deshalb von vielen Seiten versucht worden, hierin eine Verminderung eintreten zu lassen. Die gesetzlichen Bestimmungen erschweren z. Zt. ein Eingreifen der Behörden in dieser Richtung in erheblichem Maße. Die Bekämpfung eines un nötigen Verbrauchs an ausländischem Obst und aus ländischen Blumen ist deshalb bei der augenblick lichen Rechtslage im wesentlichen eine Ausgabe der Selbsterziehung der Händler- und Ver brau ch e r s ch a f t. Das Polizeipräsidium hat jedoch in zweierlei Richtung eine Unterstützung dieses Ab wehrkampfes geben können: Nach dem Gesetz zum Schutze des Einzelhandels vom 12. 5. 1933 kann durch übereinstimmende Ent scheidungen. des Magistrats und des Regierungs präsidenten für den Straßenhandel die Erlaub nispflicht eingeführl werden, wobei die Er teilung der Erlaubnis von dem Nachweis eines Be dürfnisses abhängig gemacht werden kann. Unter diese Bestimmungen fällt freilich nicht der Aufruf an die deutschen Gärtner für die Spende zur Förderung der nationalen Arbeit Sonderfachgruppe für Siauden -es R. d. G Festsetzung von Qualitätsbezeichnungen und Mindestpreisen des Austauschverkehrs und in einem festgesetzten Verhältnis getätigt werden. Die etwas größere Obsternte der Steiermark macht es möglich, Jugo slawien höhere Kontingente als im Vorjahr zu ge währen; die zusätzliche Menge soll bei einzelnen Obstarten bis zu lOO?l> betragen. Italien und Ju goslawien erhalten ein gleiches Kontingent wie 1931. Die Einfuhr von jugoslawischen Pflaumen wird wie bisher nicht berührt. Der von unserem Führer Adolf Hitler so großzügig und siegreich begonnene Kampf ge gen die Arbeitslosigkeit, welche Millionen deut scher Volksgenossen unverschuldet in Not und Sorge gebracht hat, muß und wird zum baldi gen endgültigen Siege führen, wenn sich ein jeder opfer- und gebefreudig nach dem natio nalsozialistischen Grundsatz „Gemeinnutz geht vor Eigennutz" hinter die nationale Regierung stellt. Die große Schlacht ist gewonnen, sobald jeder d ttsch- Volksgenosse wieder in Brot und Ar-.geht"daher heute an alle Reichsverbandsmit- beit steht. Schier Ungeheures hat hier der glieder der dringende Rus und die Ausforde- Führer des neuen Deutschlands bereits in kür- rung, sich nicht auszuschließen von dem großen Hannover gehört in architektonischer Hinsicht zu den schönsten Städten Deutschlands. Den Besuchern der Reichsgartenbaumesse empfehlen wir dringend, sich die alten Gebäude der Stadt anzusehen. Unser heutiges Bild zeigt das 1643 erbaute Zeughaus. Die Einfuhr von Obst nach Oesterreich ist nur im Rahmen eines Systems von Kontingenten möglich, über die in den verschiedenen Handelsverträgen Be stimmungen getroffen worden sind. Da der Ausfall der diesjährigen Ernte jetzt mit einiger Sicherheit überblickt werden kann, ist es möglich, die Einzel heiten über die Kontingente der laufenden Saison sestzulegen. Ungarn hat das Recht, alle Arten von Obst und auch Trauben nach Oesterreich einzufüh- ren. Jedoch können die Importe nur im Rahmen Auf Grund der Vorarbeiten der Fachgruppe für Sämlingsware ohne vorherige Blütenkontrolle Baumschulen (B. d. B.) anläßlich der Hirschberger^ und Auslese ist als Sämlingsware zu bezeichnen. Tagung wurden am 11. d. Mts. in Köln in gemein samer Beratung mit Vertretern des bisherigen Bundes deutscher Staudenzüchter Qualitätsbezeich nungen und Richtpreise für Standen festgesetzt. Den Mitgliedern des Reichsverbands des deut ¬ schen Gartenbaus wird dringend empfohlen, diese Preise und Qualitätsbezeichnungen innezuhalten. Diese Empfehlung erstreckt sich sowohl auf die nach stehenden Sortimente wie auch auf eine alpha betisch geordnete Stauden reisliste. Staudenpreise für Privatverkaus Herbst 1933 1. Qualitätsbezeichnungen für Stauden Als Verkaufsware gilt nur verpflanzte, kultivierte und ungeteilte Ware. Wald- oder S a m m e l pj l an z en sind als solche zu bezeichnen. (In der Staudenpreisliste*) sind daher solche Pflanzen fortgelafsen, um die Naturschutzbestrebungen der Reichsregierung zu unterstützen.) i) Die Staudenpreisliste kann zum Preis von 0L0 Ml zuzüglich Porto unter Nachnahme oder Voreinsendung des Betrags Pom Reichsverband, Berlin NW. 40, Kronprinzenufer 27, bezogen werden. Eingliederung des Sundes deutscher Vaumschulenbesitzer als Fachgruppe Baumschulen in den Reichsverband des deutschen Gartenbaues 1. Es besteht Veranlassung, darauf hinzuweisen, daß die Führer der Fachgruppe Baumschulen über alle Vorkommnisse innerhalb des Landes verbands in der gleichen Weise unterrichtet werden müssen, wie die übrigen Beirntsmitglie- der, diL zum Führerbeirat des Lv. gehören. 2. Die Führer der Fachgruppe Baumschulen sind gehalten, dem Führer des Landesverbands und der Landesverbands-Geschäftsstelle von allen Einladungen und Fachgruppen-Rundschrciben Kenntnis zu geben und dem Führer des Landes- yerbands zu Len Sitzungen eingeladen. 3. Die Landesverbands-Geschäftsstellen stehen den Führern der Fachgruppe Baumschulen in der gleichen Weise jederzeit zur Verfügung wie den Führern der anderen Fachgruppen. Handel mit inländischem Obst und Gemüse, die Bedürfnisprüfung kann jedoch festgesetzt werden für den Handel mit solchen Produkten, die in - Deutschland nicht produziert iverden, also z. B. Einsassungs- m.d Plattcnweqstauden in. verbreite- .für den HandÄ mit Bananen, Apselsinen, Zitronen - --- - - -- - 'und dergleichen. Der Polizeipräsident hat beim Magistrat und beim Regierungspräsidenten den E r- laß einer solchen Bestimmung angeregt.
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