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Nr. 31 > * Jahrgang 1933 SO. cis«- „Ssi'Iirisi' Qsl-tr->s>'-8H!'SS Berlin, 3. August 1933 inange- ttlr. 1S33! , wenn: wr Be ist auf- hn nicht and der Lurzeln ndstücks mg von müssen nungen hinaus ilickliche g eines in sein Rechte Ukk/MLMK: Vk5 VLUI5NM eciruk! ^40--V^l.L6: 6LK7lM5Me -,^us clem . vlumsn- unö rien piiLnrenbau ReichMchuß für Znstandseßungs- und Llmbauarbetten Ltmsatzsieuersenkung Ehestandsdarlehen für Gartenbau unb Landwirtschaft kann nach der zweiten Durchführungsverord- des Darlehens aufgibt. LI. nach lieber die Bewilligung des Zuschusses entscheidet als auch im Reichsarbeitsministerium eine Klarstes vermindert sich anteilig, wenn die endgültigen Alzey, l)r. L 0.50 Dl zu beziehen ist. 17 planmäßiger ständischer Aufbau! Land- <Zis Neuordnung des Gartenbauwesens r Ihr, lie »I /V llülllU» HSI'IMlU HIN1?. 8U IN »»MU! QesoHsokattskakrtea vordsrsits»! Ksisskassoa aaloLea! U m g. dHom- llmg. rafen- rste- ben, hein- waden. wird nunmehr znr Klärung der Streitfrage wört lich ausgeführt: stands, wie auch von Tr. Ley erklärt worden ist, nichts zu tun haben. Hierfür ist allein der Reichs bauernführer und Reichsminister Darre, in seiner Vertretung der Reichsobmann Pg. Meinberg, und die von Minister Darre auf Grund der ihm vom Reichskabinett gegebenen gesetzlichen. Vollmachten ernannten Landeshauernführer zuständig." nung beantragt werden, wenn die zukünftige Ehefrau in der Zeit vom 1. Juni . 1928 bis 31. Mai 1933 mindestens sechs Monate in einem Arbeitnehmerverhältnis gestanden hat. Das Darlehen kann auch dann gewährt werden, wenn die Ehe in der Zeit vom 1. Juni 1932 bis zum Inkrafttreten des Gesetzes ge schlossen worden ist, die Ehefrau heute noch in einem Arbeitnehmerverhältnis steht und das Arbeitnehmerverhältnis bis zur Auszahlung ain). bräu", Steg, tau - ppe r" ld Z r t h. ally- nter- sr in ost". lies- ck: -rl >en, 1. Le Sind die Voraussetzungen für die Gewährung -eines Zuschusses gegeben, so ist über die Höhe des Der Antrag des Grundstückseigentümers muß vor Beginn der Arbeiten gestellt werden; ihm ist Oie dielet ßünstiße LinKauksrnöZiiedLeiten! Soaalaßskarloa Kaden 6ü11l8ksL1 In elnern I^rnkrers von 250 Lrn von Hannover! anstrich des Treppenhauses, die völlige Instand setzung einer leeren Wohnung, Erneuerung der Heiz- und Beleuchtungsanlagen, Beseitigung von Hausschwamm und ähnliche außerordentliche, einen größeren Kostenaufwand erfordernde Jnstand- setzungsarbeiten. Auch Gewächshausreparaturen zuschutzberechtigt Die auf Grund des Gesetzes zur Verminderung der Arbeitslosigkeit vom 1. 7. 1933 erlassenen Be stimmungen sind durch einen Erlaß des Reichs arbeitsministers vom 15. 7. 1933 — IV 5012/33 Wo. — (veröffentlicht im RABl. 1933 Nr. 21) mu gefaßt worden. Nach diesen Richtlinien wird ein Reichszuschuß für größere Jnstandsetzungsarbeiten an Wohn- und Wirtschaftsgebäuden landwirtschaftlicher Betriebe nach Maßgabe der verfügbaren Mittel gewährt. Tie Arbeiten müssen spätestens vor dem 1. Septem ber 1933 begonnen und am 1. März 1934 beendet sein. Von den Nachgeordneten Verwaltungsbehörden ist Sind im Einzelfalle die Kosten absichtlich zu hoch angegeben, um einen höheren Zuschuß zu erhalten, so ist die Bewilligung eines Zuschusses nicht zu lässig. Ist ein Vorbescheid erteilt, so darf eine Aus zahlung nicht erfolgen; ein ausgezahlter Zuschuß betrag ist zurückzufordern. Im allgemeinen sind nach den von den Ländern erlassenen weiteren Durchführungsvorschriften An- r, ord- >alb Staatssekretär Reinhardt will im Frühjahr 1934 mit einer grundlegenden Vereinfachung des Steuerwesens herauskommen. Schon für den kommenden Herbst sind für Landwirtschaft und Gartenbau weitere Steuererleichterungen geplant. Wir berichteten wiederholt in der „Garten bauwirtschaft", daß der Reichsverband der Umsatzsteuersenkung besondere Aufmerksamkeit widmet. Nach unzähligen Eingaben und Be sprechungen lag der Reichsregierung schon im Mai dieses Jahres ein Gesetzentwurf zur Sen kung der Umsatzsteuer für Gartenbau und Landwirtschaft vor (siehe „Gartenbauwirt schaft", Nr. 21 vom 25. Mai 1933). Staats sekretär Reinhardt beabsichtigt, unsren Wün schen jetzt Rechnung zu tragen und ab 1. Okto ber 1933 die Umsatzsteuer für Gartenbau und Landwirtschaft im Rahmen der vorgesehenen Steuererleichterungen aus 1A> herabzusetzen. LI. Fünftel der Kosten. Größere Jnstandsetzungsarbeiten Tie „Nationalsozialistische Landpost" schreibt hierzu: „Tas Amt für ständischen Aufbau in der ober sten Leitung der PO. teilt im Einverständnis mit Dr. Ley und Herrn Reichswirtschaftsminister Schmitt mit, daß für den ständischen Aufbau« nur kammer oder eines vereidigten Bausachverständigen verlangt werden. Es kann ferner eine Nachprüfung an Ort und Stelle erfolgen. Arbeiten, die in Schwarzarbeit ausgesührt sind, dürfen nicht berück sichtigt werden. Rechnungen sind nur anzuerken- schen Gartenbaus sprach Herr Trui, Frankfurt- Nied, dem hochverehrten Führer des Landstandes und großen Kämpfer für das neue Deutschland, Reichsminister Darre, das unbedingte Vertrauen des heimischen Gartenbaus aus und nannte ihn den Retter des Berufsstands. Reichsminister Darre dankte durch Händedruck herzlich für den Vertrauensbeweis und die ihm durch Herrn Trui überreichten herrlichen deutschen Nelken aus dem Betrieb von Fr. Sinai, Frankfurt (Main). — r. ir in T.O. schal- nden- Lin- ; des misa- ibler. st.-V. enbe- Fest- Lan- Mit- mier. fung. Ren ¬ nereien, der Dekorationsgärtnereien, der Blumen- und Kranzbindereien, sowie der Betriebe, die sich ausschließlich oder überwiegend mit dem Handel oder der technischen Verwertung gärtnerischer Er zeugnisse befassen. Brennereien, Mühlen, Ziegeleien und ähnliche Betriebe sind gewerbliche Betriebe: die besonderen Gebäude solcher Betriebe können daher nicht mehr als landwirtschaftliche Wirtschafts gebäude angesxhen werden. Gehören derartige An lagen jedoch unmittelbar zu einem landwirtschaft lichen Betrieb und befinden sie sich in landwirt schaftlichen Wirtschaftsgebäuden,- so 4st. eine Züschuß- gewährung zulässig." Nachweis der Kosten Die aufgewendeten Kosten und die Art der Arbeit find nachzuweisen. Der Nachweis ist insbesondere durch Vorlage der Rechnungen — des Handwerkers, Ermäßigung des Zuschlags für sperrige Pakete im Poslversand Auf eine Eingabe des Reichsverbands betreffs Abänderung der Vorschriften über den Versand von Sperrgut durch die Post zugunsten der Versender hat die Reichspost mit Wirkung vom 1. 8. 1938 verfügt, daß der bisherige Zuschlag für sperrige Pakete auf 50 ermäßigt wird. Die neuen Be stimmungen sind in dem sogenannten Postbuch ein zusehen, das bei den Postämtern zum Preise von Auszahlung des Zuschusses Der Reichszuschuß wird in einer Summe Fertigstellung der Arbeiten ausgezahlt. ' Verfahren gungen erfassen, die sich mit gartenkünstlerischen Fragen befassen und in der die Deutsche Gesellschaft für Gartenkunst die Führung übernehmen würde. Tie zwefie,Säule umfaßt jene Vereine und Gesell schaften, die sich mit dem Studium und der Pflege besonderer Pflanzenarten befassen, z. B. die Deutsche Dahliengesellschaft, der Verein der Rosen freunde, die Deutsche Kakteengesellschaft, die Den- drologische Gesellschaft usw. Die dritte Säule soll jene Gesellschaften zusammenführen, die sich allge mein mit der Gartenkultur beschäftigen und viel fach durch den Namen „Flora" gekennzeichnet sind, so aber auch die Deutsche Gartenbaugesellschaft. Durch die sie alle zusammenfassende „Deutsche Gesellschaft für Gartenkultur" werden sie zugleich dem Kampfbund für deutsche Kultur zugeführt wer den und damit in den großen Strom einmünden, dessen hohe Aufgabe es ist, das gesamte deutsche Kulturleben nach allen Seiten zu befruchten. Zur Durchführung der vorstehend genannten Aufgabe hat der Herr Staatskommissar Pg. Hin kel die Pg. Joh. Boettner d. I., Frankfurt (Oder), und Prof. Dr. Ebert, Berlin, bevoll mächtigt und zugleich Pg. Gustav Alling er, Berlin, zur Bearbeitung der gartenkünstlerischen Fragen des deutschen Gartenbaus bestellt. Alle gartenbaulichen Gesellschaften und Vereini gungen vorgenannter Art werden hiermit aufgefor dert, sich umgehend unter Einreichung der Satzun gen beim Reichsverband des deutschen Gartenbaus e. V., Berlin RW. 40, Kronprinzenufer 27, zu melden. nen, wenn der Gewerbebetrieb des Ausstellers am 7. Juli 1933 Polizeilich angemeldet und in die Handwerksrolle oder das Handelsregister eingetra gen war. Im Zweifel ist dies durch eine Bescheini gung Per Gewerbepolizei, der Handwerkskammer oder der Industrie- und Handelskammer nachzu weisen. Betriebe, die aus Ärbeitsmangel stillgelegt und abgemeldet sind, sind zuzulassen, soweit sie ihre neue Eintragung in die Handwerksrolle oder das Handelsregister bewirkt haben. Die Kosten dürfen eine angemessene Höhe nicht überschreiten. im Rahmen seines Auftrags zum Aufbau der Hauptabteilung I auch die Erfassung der landwirt schaftlichen Arbeitnehmer übertragen worden. Auch die gärtnerischen Arbeitnehmer werden daher folge richtigerweise im Rahmen des Landstands zu er fassen sein. Wir verweisen auf die Bekanntmachung des Fachschaftleiters Zehetmeier in Nr. 29 der „Gartenbauwirtschaft" und das anliegende Plakat. Der Reichsernährungsminisker in Wetzlar Der Bauerntag in Wetzlar am 16. Juli 1933 hatte seine ganz besondere Bedeutung durch die Anwesenheit des Reichsernährungsministers Darre und seine Programmatischen Ausführun gen. Der heimische Gartenbau war bei der Tagung gebührend vertreten. Im Namen des Landesver bands beider Hessen im Reichsverband des deut- Zur Kleingarten- und Kleinsiedlungsfrage Nachdem mit der Machtübernahme durch den Nationalsozialismus das gesamte Leben des Volkes und seiner Wirtschaft ein neues Gesicht erhält, bei Deutsche Gesellschaft für Gartenkultur Der Gartenbau ist berufen, die Brücken zwischen Stadt und Land zu schlagen. Das kennzeichnet sich in den vielerlei Vereinigungen, die teils vom Be rufsstand, teils von Gartenfreunden, teils durch die Kleinsiedler-'und Kleingartenbewegung geschaf fen wurden und durch mancherlei Fäden mitein ander verbunden sind, z. T. aber auch ohne Füh lung untereinander stehen. Es ist selbstverständlich, daß der nationalsozialistische Staat diese wertvollen Kräfte zur Mitarbeit heranziehen will und muß. Der volle Einsatz ist aber nur dann möglich, wenn auch in dieses Organisationsleben eine gewiße Ord nung gebracht wird. Der berufsständische Gartenbau wird selbstver ständlich in den Landstand eingegliedert. Ihm dürfte in besondrer Form angegliedert werden der an bauerwerbsmäßig betriebene Obst- und Gemüsebau, der in den Landes- oder Provinzialverbänden der Obst- und Gartenbanvereine in der Regel bereits bei den Landwirtschaftskammern angeschlossen ist. Die Kleingärtner- und Kleinsiedler-Vereine sind in diesen Tagen im Auftrage des Amtes für Agrar politik der NSDAP, zu einem Reichsbund der Kleingärtner und Kleinsiedler zusammengefaßt. Ohne organisatorische Verbindung bestehen noch jene Gartenbauvereinigungen, die die Förderung der Garienkultur, sei es auf gartenkünstlerischem oder auf gärtnerisch-wissenschaftlichem Gebiet be treiben oder ihre Arbeit unter dem Motto „Mache Dein Heim zum Garten und Deinen Garten zum Heim" durchführen. Um auch diese Gruppen in der Spitze zusammen zufassen, ist im Einvernehmen mit dem Kampfbund für deutsche Kultur geplant, eine „Deutsche Gesell schaft für Gartenkultur" zu schaffen, die sich in drei Säulen gliedert. Die eine Säule soll die Vereini- des Bauunternehmers, des Baustosflieferers, des Als größere Jnstandsetzungsarbeiten im Sinne Architekten, der Versorgungsbetriebe (z. B. Gas-, dieser Bestimmungen gelten: Erneuerung der Dach- Wasser-, Elektrizitätswerke), der Baupolizei usw. rinnen und Abflußrohre, Umdecken des Caches, Ab- — zu erbringen. Auch kann eine Bescheinigung der putz oder Anstrich des Hauses im Aeußeren, Neu- Handwerkskammer, der Industrie- und Handels- lunq dahin beantragt, daß auch der Gartenbau zu- schußberechtigt ist. In dem obenbezeichneten Erlaß Zulchusw^ ein Vorbescheid zu erteilen. L.er Zuschuß Handel auf den Wochenmärkien Oie Mitgliedsausweise werden ausgegeben! Wir erhalten Mitteilung, daß unsern auf den Wochenmärkten handelnden Mitgliedern noch im mer durch Vertreter des Reichsverbands ambulanter Gewerbetreibender Deutschlands der Entzug des Marktstands angedroht wird, falls sie nicht die Mitgliedschaft in jenem Reichsverband erwerben. Eine hierüber zwischen der Führung dieses Reichsverbands und uns stattgesundene Besprechung ergab Uebereinstimung darüber, daß die mit einem Ausweis des Reichsverbands des deutschen Gar tenbaus e. V. versehenen Marktbcsucher nach wie vor den Handel aus den Wochenmärkten ausübcn können. In den Fällen, in denen durch unsere Mitglieder aus dem Wochenmarkt in überwiegen dem Maß zugekauste Ware zum Berkaus gelangt, ist ihnen die Erwerbung auch der Mitgliedschaft im Reichsverband ambulanter Gewerbetreibender auheimzustellen. Eine Ausgabe der Mitgliedschaft beim Reichsverband des deutschen Gartenbaus e. V. ist damit nicht verbunden. Es muß dem be- tressendcn Erzeuger, der damit auch Markthändler wird^ die Entscheidung überlassen bleiben, ob er beide Mitgliedschaften ausrechterhalten will oder in welchem Berufsstand er die bestmögliche Ber- tretung seiner Belange zu sindcn glaubt. Tic Ausweise für die Mitglieder der Landesverbände Berlin-Brandenburg, Niedersachsen, Kur- Hessen, beider Hessen, Pommern-Mecklenburg, Mitteldeutschland, Baden-Pfalz, Schlesien, Ostpreußen werden den Bezirksgruppen-Führern unmittelbar zugestellt, soweit die Mitglieder ihre Beiträge be zahlten. Wir bitten, die Ausweise bei dem Bez.-Gr.-Führer abzuholen oder in der nächsten Bez.- Gr.-Versammlung in Empfang zu nehmen. Wenn ein Teil der Beiträge noch nicht bezahlt worden ist, so erfolgt die Zustellung dieses Ausweises nach vorhergehender Ankündigung durch Nachnahme und Erhebung der Beiträge sür 1933 zzgl. Porto unmittelbar durch die Hauptgeschäftsstelle. Solern nur ein Teilrückstand sür 1933 besteht, erfolgt die Zustellung ohne Benachrichtigung. Wirtschaftsgebäuden gehörten. Wir haben, wie wir -in genauer Kostenvoranschlag beizufügen. Achteten, 1°w°h im Rerchsernahrungsmmyter um ». .. vi- den Erwerbsgärtnern häufig die Gewährung eines Reichszuschusses mit der Begründung verweigert worden, daß die dem Gartenbau dienenden Wirt- „ - n, . ' L „ schaftsgebäude, insbesondere die Gewächshäuser, Antrag des?/undstuckse,genlumers d.e oberste nicht zu den zuschußfähigen landwirtschaftlichen ^Eerbeharde oder eme von ihr len gs- fg- ich md el, rt, öe- l- Kosten die Höhe des Voranschlags nicht erreichen. „Zur Beseitigung von Zweifeln bemerke ich, daß Ein Anspruch auf einen Zuschuß entsteht erst mit als Wirtschaftsgebäude landwirtschaftlicher Betriebe Steilung emes Lwrbe^ auch Wirtschaftsgebäude von Gärtnereien gelten, entgehr Auwruch au; mit Ausnahme der Landschafts- und Friedhossgärt- Erhöhung des Zuschuss^. das Amt für ständischen Aufbau, die LandeÄeiter für stäüdischen Aufbau und die Gaufachberatcr für Es liegt Veranlassung vor, nochmals darauf hin- "" zuweisen, daß der deutsche Gartenbau selbstver ¬ ständlich im Rahmen d^s Landsrands seine stän dische Vertretung findet? Dem Pg. Reinke ist träge an die Gemeindebehörden zu richten. lieber die Instandsetzung von Wohngebäuden sind noch folgende Sonderbestimmungen ergangen: ständischen' Ausbau zuständig sind. „. Huschkes s, Um die planmäßige Vorbereitung des ständischen Em Reichszuschuß Aufbaus zu gewährleisten, sind für das Gebiet je eines Landesarbeitsamts sowie für die Freie iOObetragen; der Reichszuschuß betragt ein Danzig je ein Landesleiter für ständischen Aufbau ernannt worden. Um Mißverständnissen vorzubeugen, wird noch mals darauf hingewiesen, daß diese Maßnahmen mit der Durchführung des ständischen Aufbaus der Landwirtschaft, d. h. mit der Ordnung des Land-