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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 50.1933
- Erscheinungsdatum
- 1933
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193300001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19330000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19330000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 50.1933
-
- Ausgabe Nr. 1, 5. Januar 1933 -
- Ausgabe Nr. 2, 12. Januar 1933 -
- Ausgabe Nr. 3, 19. Januar 1933 -
- Ausgabe Nr. 4, 26. Januar 1933 -
- Ausgabe Nr. 5, 2. Februar 1933 -
- Ausgabe Nr. 6, 9. Februar 1933 -
- Ausgabe Nr. 7, 16. Februar 1933 -
- Ausgabe Nr. 8, 23. Februar 1933 -
- Ausgabe Nr. 9, 2. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 10, 9. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 11, 16. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 12, 22. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 13, 30. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 14, 6. April 1933 -
- Ausgabe Nr. 15, 13. April 1933 -
- Ausgabe Nr. 16, 20. April 1933 -
- Ausgabe Nr. 17, 27. April 1933 -
- Ausgabe Nr. 18, 4. Mai 1933 -
- Ausgabe Nr. 19, 11. Mai 1933 -
- Ausgabe Nr. 20, 18. Mai 1933 -
- Ausgabe Nr. 21, 25. Mai 1933 -
- Ausgabe Nr. 22, 1. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 23, 8. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 24, 15. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 25, 22. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 26, 29. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 27, 6. Juli 1933 -
- Ausgabe Nr. 28, 13. Juli 1933 -
- Ausgabe Nr. 29, 30. Juli 1933 -
- Ausgabe Nr. 30, 27. Juli 1933 -
- Ausgabe Nr. 31, 3. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 32, 10. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 33, 17. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 34, 24. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 35, 31. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 36, 7. September 1933 -
- Ausgabe Nr. 37, 14. September 1933 -
- Ausgabe Nr. 38, 21. September 1933 -
- Ausgabe Nr. 39, 28. September 1933 -
- Ausgabe Nr. 40, 5. Oktober 1933 -
- Ausgabe Nr. 41, 12. Oktober 1933 -
- Ausgabe Nr. 42, 19. Oktober 1933 -
- Ausgabe Nr. 43, 26. Oktober 1933 -
- Ausgabe Nr. 45, 9. Neblung (Nov.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 46, 16. Neblung (Nov.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 47, 23. Neblung (Nov.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 48, 30. Neblung (Nov.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 49, 7. Julmond (Dez.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 50, 14. Julmond (Dez.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 51, 21. Julmond (Dez.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 52, 29. Julmond (Dez.) 1933 -
-
Band
Band 50.1933
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- Gartenbauwirtschaft
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WZM 8». kkkuk «86^05688^-- KklGZVkkkE Vk5 vkOIZM^ 6EM8Ü088 kV 88KM IM40 - VkkI.L6: 6Lkri!>lM5Mk VM ünö ^i-beitZreoktlioke ^iä> Nr. 30 * Jahrgang 1933 SO. ^Lft>ngsrr->g Lisr- „Ssi-lii^sr tZLi'trisi'-Sök-ss" Berlin, 27. Juli 1933 Neue Männer in der Landwirtschaftsführung Zinsverbilligung für Auslandshypoiheken i. *) Siehe auch nebenstehende Anordnung. Es ist selbstverständlich, daß der Reichsverband des deutschen Gartenbaus seine Werbemaßnahmen im engsten Einvernehmen mit der neugeschaffenen Werbestelle durchführen wird. Deutscher landwirtschaftlicher Genossenschaften — RaUeisen — e. V., Berlin W. 35, Königin- Augusta-Straße 43, Telephon 6 2, 9121. Referat Nr. 4: Fragen des Land handels. Referent Nr. 4: Reichskommissar Herbert Daßler, M. d. R., Geschäftszimmer im Deutschen Landhandelsbund, Berlin NW. 7, Mittelstraße 2—4, Telephon 6, 5241. Um mit den Bauern in den Ländern und Landesteilen sowie mit ihren Regierungen eine möglichst enge Verbindung aufrechtzuer halten, ernenne ich innerhalb des Zuständig keitsbereiches eines Landesbauernführers die sen für die Arbeiten im Sinne dieses Gesetzes zu meinem Sonderbeauftragten; in dieser Be ziehung ist der Landesbauernführer als mein Sonderbeauftragter Pg. Wilhelm Meinberg unmittelbar unterstellt. Die Landesobleutc der bäuerlichen Selbstverwaltung sind von den Landesbauernführern restlos in die Ar beit einzugliedern und in gleichsinniger Weise zu meinen obigen Ausführungen betr. Auf teilung des Aufgabengebietes durch die Zutei lung von vier Referenten zu unterstützen. Der Reichsernährungsminister: gez. R. Walther Darre. im Reichsernährungsminislerium ernannt worben, ivährcM Dr. Krimmer Beauftragter >för ländliche Siedlung geworden ist. entweder beim Inkrafttreten dieses Ge setzes zur Deckung von Schuldverschreibun gen dienen: a)der im Ausland begebenen Schuldver schreibungen der Deutschen Rentenbank- Kreditanstalt, den, daß diese Zuständigkeit ausschließlich dem Reich zusteht. Damit ist eine dringend notwen dige Beruhigung und notwendige Klarheit her- bergeführt und die Gewähr gegeben, daß über all erst dann mit der Neuordnung der Dinge begonnen werden kann, wenn das Reichsgesetz vorliegt. Unter Führung des Reichsobmanns für die bäuerliche Selbstverwaltung, Pg. Mein berg, des derzeitigen Reichslandbundpräsiden ten bearbeitet Pg. Reinke, Führer unseres Landesverbandes Hamburg, die Fragen der freien landwirtschaftlichen Organisationen, während dem Vizepräsidenten des Deutschen Landwirtschaftsrats, Dr. Karl Kräutle, die Fragen der Landwirtschaftskammer als halb amtliche Selbstverwaltungskörper übertragen wurden.*) Die Zeiten eines übertriebenen Verbands egoismus sind vorbei. Die deutsche Wirtschafts politik wird nach den Grundsätzen staatspoli tischer Notwendigkeit unter einheitlicher Führung stehen. Damit verlieren die Ver- Reichsernährungsminister Darre gibt folgendes bekannt: Um in den Arbeitsbereich des Reichsmini steriums für Ernährung und Landwirtschaft und des Preußischen Ministeriums für Landwirtschaft, Domänen und Forsten sowie in die Arbeitsbereiche der preußischen Landwirtschaftskammern und der Reichsverbände der freien landwirtschaftlichen Selbstverwaltungskörper in den Fragen der Wirt schaftspolitik eine einheitliche Arbeitsrichtung hin einzubringen, ernenne ich für die obengenannten und mir unterstehenden Arbeitsbereiche den Refe renten für die Fragen der Wirtschaftspolitik im Amt für Agrarpolitik bei der Reichsleitung der NSDAP., Dr. Reischle, zu meinem Sonder beauftragten für die Fragen der Wirtschaftspolitik. Das Geschäftszimmer des Sonderbeauftragten Dr. Reischle befindet sich im Reichsernährungs ministerium. Luseküsss Lur InslanäsolLUNg äer Oe^väokskänser vurLkMkrrrnß der - blLssriskrnsri orsokoint irr !^r. 21 Aos KsicUssrboltsdlattss eirro nsus Verordnung, irr der u. a. bestimmt ist, Aall Luck LrisoUüsss Mr dis Instandsstrung oller denn „dsrtenbau" dienenden ^irtsskstts- ßsdäuds — dsru ßskörsn suok dis LswLsdsdäussr — gswskrt worden Können, blllkere kckitteilunßen erkolßen in der nseksten dir. der Lsrtendsnwirtsekakt. -w Wie der amtliche Preußische Pressedienst mitteilt, hat der Staatssekretär im preußischen Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten, Dr. Wiskott, um seine Versetzung in den einstweiligen Ruhestand gebeten, um einen ihm vom preußischen Staatsministerium übertragenen wichtigen Son derauftrag übernehmen zu können. Der preußische Ministerpräsident Göring hat diesem Wunsch Wis- kotts mit dem Ausdruck besonderen Danks für die von ihm geleisteten Dienste entsprochen und an sei ner Stelle auf Vorschlag des Landwirtschafts ministers Darre den Abgeordneten Millikens zum Staatssekretär im preußischen Landwirtschafts ministerium ernannt. Um die Gewähr dafür zu haben, daß die Ver lautbarungen aus dem Reichsernährungsministerium und dem Preußischen Ministerium für Landwirt schaft, Domänen und Forsten einheitlich und dem Willen des Ministers entsprechend hin ausgegeben werden, auch außerhalb der Ministerien bei den freien Berufsverbänden, Landwirtschaftskammern und landwirtschaftlichen Organisationen eine Ein heitlichkeit im agrarpolitischen Presse- und Nach richtenwesen durchgeführt wird, ernenne ich mit so fortiger Wirkung den Referenten für das agrar politische Pressewesen im Amt für Agrarpolitik bei der Reichsleitung der NSDAP., Herrn Roland Schulze, zum Kommissar für das agrarpolitischc Presse- und Nachrichtenwesen im Reichsernäh rungsministerium und Preußischen Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. Geschäfts zimmer ist im Reichsernährungsministerium. * alle diejenigen Maßnahmen zu treffen, die im Ju- tereffe der"'bäuerlichen lind landwirtschaftlichen Werbung notwendig sind. Erwin Metzner ist zum Sonderbeauftrag- .... tcn für bäuerliches Bränchtnm, Sitte und Gesittung bände Ihren Charakter als Kampforganisatio Oer stän-zsche Ausbau der Land» Wirtschaft erfolgt durch Retchsgesetz „Um sicher zu stellen, daß die Neureglung des ständischen Aufbaus innerhalb der Land wirtschaft nach einheitlichen Gesichtspunkten vorgenommen wird und zu verhindern, daß einzelne Länder von sich aus selbständige Maß nahmen auf diesem Gebiet treffen, ist es erfor derlich, durch reichsgesetzliche Regelung festzu legen, daß das Reich die ausschließliche Gesetz gebung über die Neureglung des Aufbaus des Standes der deutschen Landwirfschaft hat", ist durch „Gesetz vom 15. Juli über die Zuständig keit des Reichs für die Regelung des ständischen Aufbaus der Landwirtschaft" bestimmt wor Oer Aufbau des Landstands Auf Grund des Reichsgesetzes vom 14. Juli 1933 betr. Neuregelung des Aufbaues des Standes der deutfchen Landwirtschaft beauf trage ich den Reichsobmann der bäuerlicher! Selbstverwaltung, Pg. Wilhelm Mein berg, derzeitigen Reichslandbundpräsidenten, Berlin SW. 11, Dessauer Straße 26, mit der Einleitung und Durchführung aller Arbeiten und Maßnahmen, die im Sinne obigen Ge setzes notwendig sind. Tas gegebene Arbeits gebiet wird in vier Referate aufgeteilt, mit von mir ernannten Referenten, welche Pg. W. Meinberg unmittelbar unterstehen. Es sind dies: ReferatNr. 1: Fragen der freien landwirtschaftlichen und bäuer lichen Organisationen (Landstände, Landwirtschafts- und Bauernvereine, Jung landbünde, landwirtschaftliche Hausfrauen vereine, Landarbeiter, Angestelltenverbände, Reichsbund akademisch gebildeter Landwirte, Bauernhochschulen usw.). Referent Nr. 1: Herr Helmuth Reinke, M. d. L., Geschäftszimmer im Reichslandbund, Berlin SW. 11, Dessauer Straße 26, Telephon 3 2, 7571. Referat Nr. 2: Fragen der Land wirt s ch a f t s k a m m e r, als halbamtliche Selbstverwaltungskörper. Referent Nr. 2: Herr Präsident Dr. Karl Kräutle, Geschäftszimmer im Deutschen Landwirtschaftsrat, Berlin SW. 11, Hafen platz 4, Telephon 3 2, 9081. Referat Nr. 3: Fragen des Ge- no s s en s ch afts w e s en s. b) der von der Schlesischen Landschaft zur Deckung der sogenannten Blair-Anleihe ausgegebenen Pfandbriefe, c)der im Ausland ausgegebenen Pfand briefe der Bayerischen Landwirtschaftsbank e. G. m. b. H. in München, Berliner Hypothekenbank Aktiengesell schaft in Berlin, Deutschen Hypothekenbank Aktienge sellschaft 'n Berlin, FrankfurterHypothekenbank in Frank furt (Main), Rheinisch-Westfälischen Boden-Credit- Bank in Köln 2. oder aus der Ausleihung des Erlöses der unter Führung der Deutschen Landesban- ken-Zentrale A.-G. im Jahre 1928 auf genommenen Ausländsanleihe entstanden sind. Diesen Schuldnern wird eine Erleichterung der für die Zeit vom 1. April 1933 bis zum 30. September 1934 geschuldeten Zinsen in der Art gewährt, daß das Reich den Kreditanstal ten den Betrag der jeweils fälligen Zinsen in soweit zur Verfügung stellt, als sie 4A> über steigen. Diese Beträge sind in den Reichshaus haltsplänen 1936 und 1937 bereitzustellen. Der Reichsminister der Finanzen wird ermächtigt, bis zur Einstellung der vorerwähnten Beträge in die Reichshaushaltspläne Schatzanweisun gen in entsprechender Höhe auszugeben und nähere Bestimmungen über die Hingabe der Schatzanweisungen zu treffen. In Höhe der vom Reich gewährten Zins erleichterungsleistung wird der Schuldner von der Verpflichtung zur Zahlung von Zinsen be freit. Deutsche Gartenbau-Kredit- Aktiengesellschaft neu gegen den Staal. Sie werden zu wirk samem Mitarbeitern am Ausbau des National sozialistischen Reichs! Aber noch ein andres ist damit erreicht und wird sicherlich durch die Reichsrahmengesetze gesetzlich geregelt werden, daß mit dem Zwang zur Zugehörigkeit zur ständischen Vertretung und mit der Beseitigung jeglicher Uebersetzunchdes Organisationswesens auch der Streit um die Mitglieder nufhört. Das wird man allseitig begrüßen und Berufs genossen, die jahrzehntelang durch erhebliche Opfer berufsständische Arbeit ermöglichten, werden besonders erfreut sein, daß die Lasten nunmehr gleichmäßig auf alle Schultern ver teilt werden. Es kann nicht zweifelhaft sein, daß die Ein gliederung des Gartenbaus in den ständischen Äufbau mit einigen Schwierigkeiten verbunden ist, die nicht dadurch beseitigt werden können, daß man sie unbeachtet läßt, sondern, daß man sie anfaßt und bei der Neuordnung der Dinge die besonderen, nun einmal nicht wegzuleug nenden, Eigenarten der Berufsgruppe Garten bau entsprechend regelt. Beginnend mit dem in einzelnen Teilen des Reichs bäuerlichen Cha rakter des Obst- und Gemüsebaus reicht der Gartenbau über den stadtnahen Gemüse-, Blu men- und Zierpflanzengartenbau bis zum rein gewerblichen Beruf des Gartenausführenden. Sie haben ein gemeinsames Merkmal, das von entscheidender Bedeutung ist: kein garten baulicher Betrieb kann in sich selbst restlos autark sein, wie der Bauernhof, der sich rest los selbst ernähren kann. Auch im bäuerlichen Obst- und Gemüsebau ist das nicht der Fall, die bewirtschafteten Flächen reichen zur aut arken Hofwirtschaft nicht aus, es muß zusätz liche Versorgung von irgendeiner Seite erfol gen. Die Produktion leicht verderblicher Er zeugnisse bindet den Gartenbau unmittelbar an den Markt und macht ihn so in viel stärkerem Maße abhängig von der Gesamtwirtschaft als die übrigen Gruppen des Landstandes. Aber das macht den Gartenbau nicht weniger bedeu tungsvoll, als andere Gruppen des Landstan des. Auch er hat im Rahmen der Gesamtwirt schaft des Volkes und des völkischen Lebens seine angemessenen Aufgaben zu erfüllen! Auch im Gartenbau wird die kommende Entwicklung den reinen produzierenden Gruppen den f Darre auch Führer der DLG. TV. Die Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft teilt mit: Seit der Revolution im Jahre 1918 hat die TLG., die bis dahin Mitglieder deutscher Fürsten häuser jeweilig als Präsidenten und Ehren-Vize- Präsidenten zu haben pflegte, diese Stellen aus be greiflichen Gründen nicht mehr besetzt gehabt. Nach dem die nationale Erhebung dem Bauernstand wie der den ihm gebührenden Platz eingeräumt hat, hat sich die DLG. mit freudigen Herzen entschlossen, die bisherige zwangsläufige Zurückhaltung aufzu- geben. Sie hat den Bauernführer und Reichsmini ster R. Walther Darre gebeten, die Führung als Ehren-Vizepräsident zu übernehmen. Trotz Ueberlastung niit vielen anderen Aemtern hat der Reichsminister für Ernährung und Landwirt schaft dieser Bitte entsprochen, zumal er, mit den Max Eythschen Ideen eng vertraut, die Tätigkeit der DLG. in vollem Umfange zu würdigen weiß. Tis Mitglieder der DLG. sind dem Reichsminister R. Walther Darre für das mehrfach bekundete Ver ständnis für die Max Eythfche Schöpfung besonders dankbar. Minister Darre gab bekannt, daß er Pg. Backe zum Kommissar z. b. V. im Reichsernährungs ministerium ernannt habe. In Preußen ist die Frage des Landwirtschaftsministeriums so gelöst worden, daß Reichsminister Darre von Minister präsident Göring zum Preußischen Landwirtschafts- Minister ernannt sei. Durch Verfügung des Reichskanzlers vom ö. Juli 1933 (Reichsgesetzblatt Nr. 75) ist das Gebiet der landwirtschaftlichen Werbung federführend auf das Reichsministerium für Volksausklärung und Pro paganda übergegangen. Der Reichsminister für Er nährung und Landwirtschaft, R. Walther Darre, hat daher folgendes verfügt: Der Referent für Agrar- und Ostfragen im' Reichsministerium für Volksaufklärung und Pro paganda, Karl Motz, bekommt einen Dienstraum im Reichsministeriuni für Ernährung und Land wirtschaft angewiesen. Ich bevollmächtige ihn, in- Reserent Nr. 3. Herr Präsident Arnold ""HA des Reichs Trumpf, Geschäftszimmer im Reichsverband Landwirtschaft in Neberemstmnnung mit mir Gemäß der 4. Notverordnung vom 8. De zember 1931 (siehe Reichsgesetzblatt vom 9. 12. 1931 Nr. 79) und unter Hinweis auf die Ver ordnung vom 27. September 1932 (siehe Reftchs- gesetzblatt vom 29. 9. 1932 Nr. 65) ist eine er hebliche Senkung des Zinssatzes für Inlands- Hypotheken landwirtschaftlicher Art erfolgt. Durch die angezogene Notverordnung wurde er reicht, daß eine große Anzahl von landwirt schaftlichen Hypotheken einen Zinsfuß von 4A> erhielten. Diejenigen Hypotheken, die aus Auslandshand gegeben waren, wurden jedoch in keiner Weise berücksichtigt. Auf Grund des Gesetzes über die Zins erleichterung für den landwirtschaftlichen Aus landskredit vom 20. Juli 1933 hat die Reichs regierung sich bereiterklärt, die Differenz zwi schen 4^ und dem bisher gültigen Satz für landwirtschaftliche Hypotheken, die aus Aus landskrediten stammen, mit Wirkung ab 30. April 1933 bis zum 30. September 1934 aus Reichsmitteln zu übernehmen. Hiermit wird erreicht, daß der Hypothekarschuldner für fällige Zinszahlungen nach dem 1. April 1933 lediglich 4^ Zinsen zu zahlen hat. Hierbei wird die Einschränkung gemacht, daß diejenigen Hypotheken, die durch einen Privatgläubiger des Auslands ohne Vermittlung einer Bank gegeben wurden, ausgenommen sind. Die Zins erleichterung wird durchgeführt für die Schuld ner von Forderungen, die durch Hypothek oder Grundschuld an einem landwirtschaftlichen (forstwirtschaftlichen oder gärtnerischen) Grund stück gesichert sind und die I« W WM WMM M1?. 8kl». IN NW«! Oie I^eiOdsßarlendLuncresse dielst LünstiAe LinLLuksmöZliOdLeiten! Lonniaxskarten Kaden Oüllikkeil in einern t^nikreis von 250 Kni von Hannover! KeiseLassen anlezen! OeseHsekattsLakrten vordereiten!
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