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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 50.1933
- Erscheinungsdatum
- 1933
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193300001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19330000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19330000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 50.1933
-
- Ausgabe Nr. 1, 5. Januar 1933 -
- Ausgabe Nr. 2, 12. Januar 1933 -
- Ausgabe Nr. 3, 19. Januar 1933 -
- Ausgabe Nr. 4, 26. Januar 1933 -
- Ausgabe Nr. 5, 2. Februar 1933 -
- Ausgabe Nr. 6, 9. Februar 1933 -
- Ausgabe Nr. 7, 16. Februar 1933 -
- Ausgabe Nr. 8, 23. Februar 1933 -
- Ausgabe Nr. 9, 2. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 10, 9. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 11, 16. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 12, 22. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 13, 30. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 14, 6. April 1933 -
- Ausgabe Nr. 15, 13. April 1933 -
- Ausgabe Nr. 16, 20. April 1933 -
- Ausgabe Nr. 17, 27. April 1933 -
- Ausgabe Nr. 18, 4. Mai 1933 -
- Ausgabe Nr. 19, 11. Mai 1933 -
- Ausgabe Nr. 20, 18. Mai 1933 -
- Ausgabe Nr. 21, 25. Mai 1933 -
- Ausgabe Nr. 22, 1. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 23, 8. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 24, 15. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 25, 22. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 26, 29. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 27, 6. Juli 1933 -
- Ausgabe Nr. 28, 13. Juli 1933 -
- Ausgabe Nr. 29, 30. Juli 1933 -
- Ausgabe Nr. 30, 27. Juli 1933 -
- Ausgabe Nr. 31, 3. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 32, 10. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 33, 17. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 34, 24. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 35, 31. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 36, 7. September 1933 -
- Ausgabe Nr. 37, 14. September 1933 -
- Ausgabe Nr. 38, 21. September 1933 -
- Ausgabe Nr. 39, 28. September 1933 -
- Ausgabe Nr. 40, 5. Oktober 1933 -
- Ausgabe Nr. 41, 12. Oktober 1933 -
- Ausgabe Nr. 42, 19. Oktober 1933 -
- Ausgabe Nr. 43, 26. Oktober 1933 -
- Ausgabe Nr. 45, 9. Neblung (Nov.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 46, 16. Neblung (Nov.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 47, 23. Neblung (Nov.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 48, 30. Neblung (Nov.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 49, 7. Julmond (Dez.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 50, 14. Julmond (Dez.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 51, 21. Julmond (Dez.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 52, 29. Julmond (Dez.) 1933 -
-
Band
Band 50.1933
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- Gartenbauwirtschaft
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Nr. 27 * Jahrgang 1933 5O. <^8^ „Ssvlii^sr- Qsvii-tsv-SÖr'ss" Berlin, 6. Juli 1933 Brennstoffbezug Tie seitens des Reichsverbands mit den zustän digen Reichsstcllen bicrüber eingelciteten Verhand- limgcn werden mit allem Nachdruck und größter Beschleunigung fortgefuhrt. Ta eine Entscheidung demnächst zu erwarten ist, empfehlen wir, mit dem Einkauf von Koks und anderem Brennmaterial noch zu warte».'Tas Ergebnis der Verhandlungen wird umgehend in der „Gartcnbauwirlschaft" mitgeteilt werden. Skeuerkerminkalender für Juli 1933 1. Reich 5. Juli: Lohnabzug und Abgabe zur Arbeits losenhilfe für die Zeit vom 16. bis 30. Juni. Bür- gcrsteuer für Lohnzahlungen im Monat Juni. 10. Juli: Teilbetrag der Bürgersteuer 1033 für Lohnsteuerpflichtige in der auf der 4. Seite der Steuerkarte angegebenen Höhe. 17. Juli: Voran meldung und Zahlung der Umsatzsteuer. 20. Juli: Lohnabzug, Ehestandshilse und Abgabe zur Ar beitslosenhilfe für die Zeit vom 1. bis 15. Juli. Abführung der Bürgersteuer für Lohnzahlungen vom 1. bis 15. Juli an die Betriebsgemeinde, wenn die abzuführende Summe mindestens 200,— M beträgt. 24. Juli: Teilbetrag der Bürger steuer 1933, fällig für Lohnsteuerpslichtige, deren Arbeitslohn für Zeiträume von nicht mehr als einer Woche gezahlt wird. 2. Anhalt 10. Juli: Monatsrate der Gebäudesteuer und Steuer vom bebauten Grundbesitz. 30. Juli: Vierteljahresrate der Grundwertsteuer. 3. Baden 1. Juli: Gebäudeversicherungsumlange, zweite Rate 1933. 5. Juli: Gebäudesondersteuer für Monat Juni 1933. 10. Juli: Grund- und Ge werbesteuer Ler Gemeinden und Kreise. 15. Juli: Grund und Gewerbesteuer des Landes. Kirchen steuer-Vorauszahlungen (Landes- und Orts- kirchensteuer), 4. Bayern 1. Juli: Haussteuer: Kreis-, Bezirks-, Ge meinde- nebst Kirchenumlagen. Hauszinsfteuer (Zuschläge zur Hauszinssteuer). 5. Braunschweig 15. Juli: Hauszinssteuer für den Monat Juni. 6. Hessen 25. Juli: 2. Ziel der Gemeinde-Grundsteuer. 1933/34. 25. Juli: 2. Ziel der Gemeinde-Ge werbesteuer 1933/34. 2. Ziel der Gemeinde- Sondergebäudesteuer 1933/34. 7. Preußen 15. Juli: Lohnsummensteuer für Juni 1933. Staatliche Grundvermögensteuer für Monats zahler. Hauszinssteuer für Juli 1933. 8. Sachsen 5. Juli: Mietzinssteuer. 15. Juli: Staatliche Grund- und gemeindliche Zuschlagsteuer-Voraus zahlung. Kirchensteuer-Vorauszahlungen. 9. Thüringen 10. Juli: Miets-(Auswertungs-) Steuer für Len Monat Juni. 10. Württemberg 8. Juli: Je ein Zwölftel Ler JaHressteuerschuld Ler GrunL-, Gebäude- und Gewerbesteuer und der Gebäudeentschuldungssteuer. In der 32. Gesamtsitzung der Fachkammer für Gartenbau ist zum Präsidenten der Fachkammer Plantagenbesitzer A. Dietze-Weinböhla, zum Vize präsidenten Gutsbesitzer Stahnke-Nieschütz gewählt worden. Vereinigung deutscher Maiblumenzüchtcr In einer Versanrmlung am Sonntag, dem 25. Juni, ist auch bei den Maiblumenzüchtern Deutsch lands die Gleichschaltung durchgesührt worden. Gleichzeitig wurde Ler Anschluß an die Fachgruppe Blumen- und Zierpflanzenbau des R. d. d. G. vollzogen. Oiesei' s^urnrnei' ist äie neue Oeilaße eirißeküßt „Oie Daurrisekule" VereinheitlichteFühmngdesLandstands gez. ftsnZe. gez. Loettner. Staatskommissar sür die des die Um die Vereinheitlichung in der Führung landständischen Selbstverwaltungskörpers in Für die in der Zeit vom 1. 4. 1920 bis zum 30. 6. 1932 mit Hilfe von Zwischen- oder Dauer kredit aus Mitteln des Reiches oder eines Landes angesetzten Neu- bzw. Anliegersiedler werden für die Zeit vom 1. 7. 1933 bis zum SO. 6. 1985 zlvei Freijahre gewährt. Innerhalb dieser Freijahre entstehen also keine neuen Zins- und Rentenver- pslichtungen. Bereits bestehende Freijahre bzw. Anlaufsjahre werden durch diesen Erlaß unter brochen, d. h. sie werden nach dem 30- 6. 1935 fort gesetzt, so daß kein Siedler um den vollen Genuß der ihm schon vorher gewährten Frei- bzw. An laufsjahre gebracht wird. Das gleiche trifft sür eingeräumte Stundungen zu. Die Freijahre sollen dazu dienen, die alten Rück stände allmählich abzutragen; dies kann in Teil beträgen erfolgen. Bei vorzeitiger Rückzahlung werden Vergünstigungen gewährt, die bis zu 10y° betragen. Von vorstehender Regelung werden ins- Wege zu leiten und ihr auch äußerlich Ausdruck zu geben, wird ein Reichsobmann sür die bäuerliche Selbstverwaltung eingesetzt. Zum Reichsobmann für die bäuerliche Selbstverwaltung ernenne ich Pg. Wilbeim NeinberZ. Anordnung der Reichsführung Wegen des geplanten grundsätzlichen Neuauf baus der berufsständischen Gliederung des Land stands in Thüringen wird in Abänderung der An ordnung vom 8. 6. 1933 an Stelle von Körtge- Erfurt nunmehr Weinreich-Gotha mit der Führung des Landesteils Thüringen im Landes verband Mitteldeutschland betraut. Die bisherigen preußischen Teile des früheren Landesverbands Thüringen werden mit dem Lan desteil Provinz Sachsen vereinigt. Reichzverband des deutschen Gartenbaus e. V. Die Reichsführung: ReichsLandwirtschasLsmimster Darre besondre die Landesrentenbankrenten, Domänen kaufrenten, Roggen- und Roggenwertrenten sowie andre Naturalwertlaslcn, Baudarlehn usf. be troffen. Kommt der Siedler jedoch mit der Abdeckung dos Rückstands oder eines Teilbetrags in Verzug, so kqnn der Gläubiger die sofortige Zghlung der ge samten rückständigen Jahresleistungen verlangen. Auch kann die Gewährung der Freijahre in diesem Fall ganz oder teilweise widerrufen werden. Die im letzten Absatz getroffene Bestimmung, Lie zweifellos zu Beeinträchtigungen Ler Siedler < führen kann, wird nur dann die in ihr liegende Gefahr nicht praktisch werden lassen, wenn die Reichsregierung gleichzeitig mit allen ihr zur Ver fügung stehenden Mitteln daran geht, die Absatz- und Preisvevhältnisse im Gartenbau Lurch wirt schaftspolitische Maßnahmen grundlegend zu bessern. Dr. 8. Die Pressestelle des Amtes für Agrarpolitik bei der Reichsleitung der NSDAP, teilt mit: Beim Reichsbauernführer wird aus Gründen einer Vereinheitlichung der Führung des deutschen Landstands ein Stabsamt errichtet, dessen Leitung der Stabsleiter im Amt für Agrarpolitik bei der Reichsleitung der NSDAP., Pg. Dr. Hermann Reischle, übernimmt. Die Geschäftsräume des Stabsamts befinden sich im Amt für Agrarpolitik, Berlin W. 35, Königin- Augusta-Straße 43, Fernruf: 8 2, Lützow 9121. Im Stabsamt werden insgesamt 13 Abteilun gen eingerichtet. Durch die Errichtung eines Stabsamts beim Reichsbauernführer wird die innere Gliederung des Amts für Agrarpolitik bei der Reichsleitung der NSDAP, nicht berührt. Der Reichsleiter, gez. R. Walther Darre. Reichsbun- gepr. Gartenmeisier Bei einer am 22. 6. 33 in Berlin stattgefun denen Besprechung zwischen dem Reichsleiter des deutschen Gartenbaues, Herrn Lange-Swinemünde, im Beisein von Herrn Prof. Ebert und Herrn Sievert einerseits und dem Reichsbund gepr. Gar tenmeister, vertreten durch die Unterzeichneten, wurde beschlossen, daß sich der Reichsbund geprüfter Gartenmeister zwecks Zusammenfassung aller gärt nerischen Kräfte, dem Rcichsverband des deutschen Gartenbaues angliedert. Aus diesem Grund wird die bereits angesetzte Tagung des Reichsbunds, die im August stattfinden sollte^ auf den 17. Septem ber 1933 verlegt, damit eine gemeinsame Sitzung mit dem Reichsverband zur selben Zeit in Han nover stattiinden kann. Bis dahin bleiben alle Vorstände der Vereinigungen und Gruppen in ihren Acmtern. Kraaw-Jena, Knoll-Berlin. Dem Reichsobmann unterstehen 4 Hauptabtei lungsleiter, die die verschiedenen Reichsverbände der bäuerlichen und landwirtschaftlichen Selbstver waltung arbeitsteilig gegeneinander abgrenzen und in sich aufteilen. Diese Hauptabteilungsleiter sind: Hauptabteilungsleiter I: tlermsnn Lacke, Ber lin W. 35, Königin-Augusta-Str. 43, Fernruf: Lützow 9121. Aufgabengebiet: Reichsführergemein schaft des deutschen Bauerntums und die sich' hieran anschließenden Verbände. Hauptabteilungsleiter II: Dr. Karl kräutle, Berlin SW. 11, Hafenplatz 4, Fernruf: Lützow 9081. Aufgabengebiet: Landwirtschaftsrat, Haupt- landwirtschastskammer. Hauptabteilungsleiter III: Hrnolck Trumpft Ber lin W. 35, Königin-Augusta-Str. 43. Fernruf: Lützow 9121. Aufgabengebiet: Reichsverband der Genossenschaften (Raiffeisen). Hauptabteilungsleiter IV: Herbert Dastler, Berlin W. 35, Potsdamer Str. 30. Aufgabengebiet: Landhandel. In allen Fragen der hier genannten Organisa tionen ist in erster Linie Pg. Wilbeim öleinberA mein Stellvertreter. Sein Geschäftszimmer befin det sich im Amt für Agrarpolitik, Berlin W. 35, Königin-Augusta-Str. 43, Fernruf: Lützow 9121. Der Reichsleiter: gez. ft. XValtber Darre. Nun ist der letzte Schritt getan: Der Vvlks- kanzler Adolf Hitler hat seinen und des gesam ten deutschen Bauernstandes Vertrauensmann R. Waither Darre an die Spitze des Reichs ministeriums für Ernährung und Landwirt schaft gestellt und damit in die Rcichsregierung berufen. Als Reichsstatthalter für Preußen hat er ihn zugleich zum Preußischen Landwirt schaftsminister ernannt. Berücksichtigt man, daß R. Walther Darre bereits Führer der neuen deutschen Bauernfront, Führer des Reichsverbaudes der deutschen landw. Genos senschaften — Raiffeisen —, des Landhandels bundes, des Deutschen Landwirtschaftsrats ist und zugleich Schöpfer des „Agrarpolitischen Apparates der NSDAP.", so bedeutet diese Ernennung die Zusammenfassung aller Kräfte, die in und für den Landstand wirken, zu ein heitlicher Willensbildung und Arbeitsrichtung. Die bisherige Trennung des Reichslandwirt schaftsministeriums vom Berufsstand ist über wunden und nationalsozialistischer Geist zieht in das Reichslandwirtschastsministerium ein, der eine andre Auffassung von der Bedeutung des Bauernstandes für ein Volk hat als jene verflossene Aera, die den Boden zur Ware machte und den Betrieb sowie den Inhaber nur nach dem Rechenstift bewertete. Reichsminister Darre ist der Schöpfer der Auffassung, daß „Blut und Boden" zusammengehören. Er prägte den Satz: „Grund und Boden ist dem deutschen Volk sowohl sein Ernährer als auch der gesunde Untergrund zur Erhaltung und Nahrung seines gesunden Blutes." Mit der Ernennung von Darre zum Reichs- landwirtschaftsmiuister wird nun der Weg zum Neuaufbau des deutschen Bauernstandes von den letzten Hemmnissen befreit. An diesem Neu aufbau wird auch der Gartenbau teilhaben; denn er ist der Teil des großen deutschen Land standes, der am innigsten mit der Mutter Erde in Berührung steht und mit seiner intensiven Arbeit nicht nur die größten Erträge je Flä cheneinheit aus ihr gewinnt, sondern damit auch auf kleinster Fläche einer Familie Lebensmög lichkeiten und je Flächeneinheit der größtmög lichen Zahl von Menschen Arbeit gibt. Die Eigenart des Gartenbaus bringt es aber auch mit sich, daß der Gartenbauer viel stärker als der Bauer von der absatzwirtschaftlichen Lage abhängig ist. Der Bauer, der einen gro ßen Teil der Erzeugnisfe seines Bodens in der eignen Wirtschaft umschlagen kann, ist wesent lich krisenfester als der Gartenbauer, der mit seinen Erzeugnissen den Markt suchen und sie bei ihrer Leichtverderblichkeit ohne Rücksicht auf die Marktlage zu jedem Preis verkaufen muß. Deshalb bedarf der Gartenbau einer besondren Pflege seiner Eigenarten und eines besondren Schutzes vom Staat her trotz aller Hemmun gen, die die allgemeine politische Lage gegen wärtig ausweist. Der deutsche Gartenbau stellt sich in Treue und voller Hoffnung hinter den neuen Reichs landwirtschaftsminister. Er ist gewillt, bis zum äußersten seinen Pflichten nachzukommen, die er als Betreuer deutschen Bodens aus sich zu nehmen hat trotz der unsäglichen Not, die ihn bedrängt und zu zerbrechen droht, vr. 8. Zwei Freijahre für Siedler Vom 1. 7. 1933 bis zum 30. 6. 1935 Auf Grund des 8 95 des Gesetzes zur Regelung der landwirtschaftlichen Schuldverhältnisse vom 1. Juni 1933 (Reichsgesetzblatt I S. 343) ist das bisherige Reichskommissariat für die Osthilse mit Wirkung vom 15. Juni 1933 als selbständige Be hörde ausgehoben und mit der Abteilung IV des Reichsministeriums für Ernährung und Landwirt schaft zusammengelegt worden. Seine Anschrift lautet: „An den Herrn Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft, Abteilung IV, Berlin SW. 11, Prinz-Albrecht-Straße 3. Frühkartoffel - Einfuhr Die Einfuhr von Frühkartoffeln ist für den Mo nat Juli auf 60 des Durchschnitts Ler im Juli der Jahre 1931 und 1932 aus Italien und Belgien eingeführten Menge kontingentiert worden. Das gleiche gilt auf Grund der Meistbegünstigung für die Einfuhr aus Holland. Die über das Kontin gent hinausgehenden Mengen werden mit einem Zollsatz von 6,— KL je ck? verzollt, während für das Kontingent der Vertragssatz von 1,50 KL je ckr in Anwendung kommt. Dr. 8. Preußische Hauptlandwirtschaftskammer Nach erfolgter Auslösung der Preußischen Haupt landwirtschaftskammer hat der Preußische Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten, Darre, den stellvertretenden Präsidenten des Deutschen Landwirtschaftsrates Herrn Dr. Karl Kräutle, zum Staatskommissar für die Preußische Hauptlandwirt schaftskammer ernannt und ihm die dem bisheri gen Organ der Preußischen Hauptlandwirtschafts kammer zustehenden Aufgaben übertragen. Reichsgartenbaumehe Hartenbautag vom 15. bis 17 September in Hannover Reisekassen vorbereiten * Sonntagsrückfahrkarten stehen in Rusftcht
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