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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 50.1933
- Erscheinungsdatum
- 1933
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193300001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19330000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19330000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 50.1933
-
- Ausgabe Nr. 1, 5. Januar 1933 -
- Ausgabe Nr. 2, 12. Januar 1933 -
- Ausgabe Nr. 3, 19. Januar 1933 -
- Ausgabe Nr. 4, 26. Januar 1933 -
- Ausgabe Nr. 5, 2. Februar 1933 -
- Ausgabe Nr. 6, 9. Februar 1933 -
- Ausgabe Nr. 7, 16. Februar 1933 -
- Ausgabe Nr. 8, 23. Februar 1933 -
- Ausgabe Nr. 9, 2. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 10, 9. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 11, 16. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 12, 22. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 13, 30. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 14, 6. April 1933 -
- Ausgabe Nr. 15, 13. April 1933 -
- Ausgabe Nr. 16, 20. April 1933 -
- Ausgabe Nr. 17, 27. April 1933 -
- Ausgabe Nr. 18, 4. Mai 1933 -
- Ausgabe Nr. 19, 11. Mai 1933 -
- Ausgabe Nr. 20, 18. Mai 1933 -
- Ausgabe Nr. 21, 25. Mai 1933 -
- Ausgabe Nr. 22, 1. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 23, 8. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 24, 15. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 25, 22. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 26, 29. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 27, 6. Juli 1933 -
- Ausgabe Nr. 28, 13. Juli 1933 -
- Ausgabe Nr. 29, 30. Juli 1933 -
- Ausgabe Nr. 30, 27. Juli 1933 -
- Ausgabe Nr. 31, 3. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 32, 10. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 33, 17. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 34, 24. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 35, 31. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 36, 7. September 1933 -
- Ausgabe Nr. 37, 14. September 1933 -
- Ausgabe Nr. 38, 21. September 1933 -
- Ausgabe Nr. 39, 28. September 1933 -
- Ausgabe Nr. 40, 5. Oktober 1933 -
- Ausgabe Nr. 41, 12. Oktober 1933 -
- Ausgabe Nr. 42, 19. Oktober 1933 -
- Ausgabe Nr. 43, 26. Oktober 1933 -
- Ausgabe Nr. 45, 9. Neblung (Nov.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 46, 16. Neblung (Nov.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 47, 23. Neblung (Nov.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 48, 30. Neblung (Nov.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 49, 7. Julmond (Dez.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 50, 14. Julmond (Dez.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 51, 21. Julmond (Dez.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 52, 29. Julmond (Dez.) 1933 -
-
Band
Band 50.1933
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- Gartenbauwirtschaft
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Nr. 23 * Jahrgang 1933 SO. cisr- „Ssr-Iirisr- Qsr'trisi'-Süt'ss" Berlin, 8. Juni 1933 Neuordnung -er Lan-esverbän-e Auf Anordnung dcr Reichsführer ist in der Or ganisation der Landesverbände folgende Aenderung durchgeführt worden: I. Die Landesverbände Anhalt, Provinz Sachsen und Thüringen bilden in Zukunft den „Landes verband Mitteldeutschland". Führer ist Gärtnereibesitzcr Fritz Krause- Gommern. Als Unterführer wurden eingesetzt: für Provinz Sachsen: Gärtnereibesitzer Die ner- Magdeburg, für Anhalt: P. Vogel- Dessau, für Thüringen: Otto Körtge - Erfurt. Tie Geschäftsstelle wird unter Leitung von Dipl.-Gartenbauiuspektor Heuser nach Halle ' (Saale) verlegt. 8. Die Landesverbände Hessen-Darmstadt und Hessen-Nassau bilden in Zukunft den „Landes verband beider Hessen". Führer ist Peter Göttel-Wiesbaden. Als Unterführer wurden eingesetzt: für Hessen - Darmstadt: F. Bösenberg- Mainz-Laubenheim, sür Hessen-Nassau: Wilhelm Sinai- Frank furt (Main). Z. Die Landesverbände Baden und Pfalz bilden in Zukunft den „Landesverband Baden-Pfalz". Führer ist Gärtnereibesitzer Fritz Ko cher- Mannheim-Feudenheim. Als Unterführer wurden eingesetzt: für Pfalz: Gärtnereibesitzer Jean Kull mann - Ludwigshafen, für Baden: Wilhelm Stober- Tcutschneu- rat. Die Geschäftsstelle wird unter der Leitung von Dipl.-Eartenbauinspektor Löhmann nach Karls ruhe verlegt. 4. Die Landesverbände Braunschweig und Hanno ver bilden zusammen mit'dem Regierungsbezirk Kassel in Zukunft den „Landesverband Hanno ver-Braunschweig-Kurhessen". Führer ist Gärtnereibesitzer Junge- Hameln. Ws Unterführer wurden eingesetzt: für Hannover und Kurhessen: Gärtnereibesitzer Junge- Hameln, für Braunschweig: Gärtnerkibesitzer Carl Basse- Vechelde. In Hannover wird eine Geschäftsstelle ein gerichtet werden. ö. Die Landesverbände Nieder- und Oberschlesien bilden in Zukunft den „Landesverband Schle sien". Führer ist Oskar Tonndorf-Breslau. 6. Die Landesverbände Pommern und beider Meck lenburg bilden in Zukunft den „Landesverband Pommern-Mecklenburg". Führer ist Gärtnereibesitzer R. Lange- Swinemünde. Es wird dafür Sorge getragen, daß in den einzelnen Landesteilen die Wahrnehmung be sonderer, durch die politischen und staatsrecht lichen Verhältnisse bedingter Belange gesichert bleibt. 7. Neugegründet wurde der „Landesverband Groß- Hamburg", umfaßend das Hamburger Staats gebiet, den Kreis Winsen, die Bezirksgruppen „Unterelbe", „Lokstedt", „Wandsbek", „Ham burg", und „Hamburg der Gartenausfüh renden" und alle zum Erwerbsgartenbau-Ver band Hamburg gehörenden Vereinigungen. 8. Die Geschäftsstelle des Landesverbandes Bayern ist nach Nürnberg, Sandstr. 8 verlegt worden, die des Landesverbandes Württemberg nach Stuttgart, Kriegsberg st r. 7. Reichsverband des deutschen Gartenbaues e. V. Die Reichssührung Achtung! Ausweise für Mitglieder werden ausgestellt! Es liegt im Rahmen der Bestrebungen, zu einem engeren Zusammenschluß des Berufsstands zu kommen, wenn neuerdings bei amtlichen und nicht- amilichen Stellen, auf Wochenmärkten usw. Aus weise über die Zugehörigkeit zu einer Organisation verlangt werden. Wenn auch diese Einordnung des einzelnen Berufsstandsangehörigcn noch nicht zum Zwang geworden ist, so entspricht es doch den: Denken unsrer Tage, wenn die Stände die Mit gliedschaft aller Berufsangehörigen mit allen Mitteln zu erzwingen versuchen. Es darf keine Außenseiter mehr geben! Um unsern Mitgliedern die Möglichkeit zu geben, sich auszuweisen, werden wir allen Mitgliedern einen Ausweis ausstellen, der für das laufende Jahr Gültigkeit hat. Die Aushändigung erfolgt gegen Vorlage der Nachnahmequittung über den Beitrag des 3. Vierteljahrs in der. Bezirksgruppcnversamm- lung. Die Versammlung wird rechtzeitig im Ber- fammlungskalendcr airgekündigt werden. Mitgliedern, die noch rückständige Beiträge zu bezahlen haben, wird der Ausweis nach vorheriger Ankündigung in der „Gartenbauwirtschaft" unter Erhebung der gesamten rückständigen oder bei größeren Rückständen unter Erhebung eines Teils des rückständigen Beitrags zugeftellt. Verloren gegangene Ausweise werden gegen Erstattung dcr doppelten Portokostcn erneuert. Reichsverband des deutschen Gartenbaus e. V. Die Reichsführung. gez. Böttner gcz. Lange Gesetze und Verordnungen die alt gung kommt. 1VV. 1. April 1933 zugclassen worden sind, können Steuer in folgender Weise ablösen: Es ist zu zahlen für Wagen, die 1. ein Jahr lang laufen, die alfo ein Jahr sind, das Dreifache dcr Jahressteuer, Achtung! Landesführer! Bezirks- und Ortsgruppenleiter! In den „Mitteilungen der Reichssührung" (Gbw. Nr. 22 vom 1. 6. 1933) ist die Wieder gabe des Abschnitts nur bruchstückartig erfolgt. Die Anordnung lautet: I. Berichtsmeldungen. 1. Die Bezirksgruppen haben bis zum 5. 6. einen Kurzbericht über den Stand dcr Gleichschaltung in doppelter Ausführung dem Landesverband cinzureichen. Den Na men dcr Vorstandsmitglieder, die Mit glieder dcr NSDAP, sind, ist ein Vermerk ' onzufllgen, seit wann sic Mitglied dcr NSDAP, sind. Ablösung -er Krastfahrzeugsteuer Die Reichsregierung hat ein Gesetz zur Ablösung der Kraftfahrzeugsteuer verabschiedet. Das Gesetz befaßt sich mit der Kraftfahrzeugsteucr bei alten Wage u, nachdem für neue Wagen, die nach dem 31. März 1933 zugclassen sind, die Steuer schon aufgehoben ist. Besitzer von Wagen, die vor dem Aktivierung -er Werbung! Die Gleichschaltung muß nun allmählich in " den Bezirksgruppcn wieder dcr praktischen Berufsarbeit weichen. Eine der wichtigsten Ar beiten bleibt die Werbung für unsre deut schen Gartenbauerzeugnisse. Es hat fast den Anschein, als ob der Zwang zur Kenntlich machung der ausländischen Ware ebenso lange auf sich warten ließe, wie die Kontingentierung, von der man anscheinend kaum zu sprechen wagt. Inzwischen steigt der Kokspreis, sinken die'Salatpreise, sind Blumen nicht abzusctzen, weil dcr Ausländer sich immer noch breit macht auf den deutschen Märkten, weil anscheinend der deutsche Handel immer noch nicht bereit ist, aus freien Stücken zu tun, was er aus nationalem Pflichtbewußtsein tun müßte, erst die deutsche Ware zu verkaufen, statt aus ländische Ware zu verschleudern. Uns bleibt da her nichts andres zu tun, als zur Selbsthilfe zu greisen, bis die Dinge soweit gereift sind, daß auch der deutsche Gartenbau den Schutz be kommt, den er billigerweise verlangen kann. Für eine Aktivierung der Werbung ist der Bo den günstig. Die städtische Bevölkerung wird in Wort und Schrift über die völkische und biologische Bedeutung des Landstandes aufge klärt, der Wille, die deutschen Erzeugnisse zu bevorzugen, beherrscht weite Kreise des Volks. Wer sagt aber dem Käufer, welche Erzeugnisse deutsch und welche ausländisch sind? Ohne unsre Mitwirkung und Beeinflussung tut es der Handel nicht. Weder dcr Blumenhandel noch der Obst- und Gemnsehandel! Wir müssen also versuchen, mit dem Handel eine freiwillige Kennzeichnung der deutschen Erzeugnisse als Grundlage einer großzügigen Werbung für deutsche Ware durchzuführen. Das kann" nur örtlich geschehen nach Anweisungen, die wir zunächst mit den Spitzenverbändcn zu vereiir- barcn hoffen. Der Werbewart einer jeden Be zirksgruppe — wo mehrere Werbewarte vor handen sind, die Werbeausschüsse — sind ver pflichtet, umgehend mit den örtlichen Organi sationen des Handels wegen einer freiwilligen Kennzeichnung Fühlung zu nehmen und zu prüfen, wie die Kennzeichnung der deut schen Erzeugnisse am zweckmäßigsten erfolgt. Wir sind gewiß, daß jeder Einzelhändler bereit sein wird, den Anregungen zu folgen. Durch Ucberwachungsausschüsse, zu denen nach Mög lichkeit auch die JuNggärtncr (Söhue von Be- triebsinhabern) heranzuziehen sind, muß die Durchführung der Kennzeichmmgsvereinbarun- gen ständig überwacht werden. — Hand in Hand mit diesen Maßnahmen muß beim Er zeuger die Kennzeichnung soweit wie möglich durchgcführt werden. Es dürfen keine Behälter mit fremdsprachigem Aufdruck Verwendung finden, alle Behälter müssen ein Plakat zur Kennzeichnung des Inhalts als deutsche Ware tragen. Soweit cs durchführbar ist, müssen die Erzeugnisse selbst gekennzeichnet werden, z. B. Gurken mit dem bekannten Reichsverbands- Gurkenband, Topfpflanzen mit einem kleinen Ncichsocrband des deutschen Gartenbaus e. L. Die Reichsführung: notwendig, und wir bitten an dieser Stelle dringend darum. Wir werden auch geeignete Wege finden, um etwaige den Käufer irre- leitende Kennzeichnungsmaßnahmen strafrecht lich verfolgen zu lassen. Dazu bieten die Ge setze genügend Möglichkeiten. — Diese Arbei ten geben dann auch die geeignete Grundlage sür eine großzügige Werbung für deuts ch e Gartenbauerzeugnissc, die mit allen zu Gebote stehenden Maßnahmen durchgcführt werden müssen. Wir werden unsern Wcrbcwarten schon in dem nächsten „Gelben Brief" entsprechende Vorschläge machen und insbesondere auch dar über aufklären, welche Werbemittel wir zur Verfügung stellen können. Wir selbst werden die Verhandlungen mit den zentralen Ver braucher- und Handelsorganisationen führen und selbst soweit wie möglich praktische Werbe arbeiten einleiten. In der Zusammenwirkung aller einzelnen, auch in der kleinsten Stadt 4. über drei Jahre laufen, das 1 fache der Jahressteuer. Nach Zahlung dieser Beträge sind die Wagen voll kommen und endgültig von der Steuer befreit. Antrag auf Ablösung mutz bis 1. Oktober 1933ge st eilt sein. Bei An tragstellung ist entweder der Gesamtbetrag zu ent richten oder die Hälfte, und die zweite Hälfte ein Vierteljahr später. 8I. Zuschüsse für Instandsetzung von Gewächshäusern Durch Rcichsgesetz vom 1. Juni 1933 sind erneut Mittel für die Instandsetzung von landwirtschaft lichen Wirtschaftsgebäuden Lereitgestellt worden. Die verschiedentlich aufgeworfene Frage, ob Ge wächshäuser als landwirtschaftliche Wirtschaftsge bäude in diesem Sinne gelten, ist grundsätzlich durch den in der „Gartenbauwirtschaft" Nr. 21 veröffent lichten Ministererlaß geklärt, denn die vier unter zeichneten Reichsministerien stellen darin klar, daß der gesamte Gartenbau zur Landwirtschaft gehört. Wir haben trotzdem das zuständige Ministerium ge beten, zur Vermeidung von Streitigkeiten mit den Zulassungsstellen eine eindeutige Regelung zu tref fen. Nach Erscheinen der Durchführungsbestimmun gen werden wir weiteres berichten. Dor dem ^t. Juli keine Neuanschaffungen machen! Nach dem Reichsgesetz vom 1. Juni 1933 dürfen Aufwendungen für die Anschaffung oder Herstel lung von Maschinen, Geräten usw. vom steuer pflichtigen Einkommen gekürzt werden, wenn die Anschaffung nach dem 30. Iuni rr - folgt. Es empfiehlt sich deshalb, mit Anschafsun gen bis nach dem 30. Juni zu warten! Näheres über das Gesetz zur Verminderung der Arbeits losigkeit verössentlichcn wir am 22. Juni 1933 in der Beilaae, der „Steuer- und arbeitsrcchtlichcn Rundschau". Lehrreiche Zahlen Nach holländischen Nachrichten ist die Ausfuhr von Aalsmecr — dem bekannten holländischen Blu- menanbaugcbiet—nach Deutschland im Jahre 1932 nicht nur mengenmäßig, sondern sogar wertmäßig, und zwar von 1 422 000 auf 1 510 000 Gulden ge stiegen. In der gleichen Zeit ging die Ausfuhr nach Frankreich dank der Kontingentierung der Ein fuhr zum Schutz des französischen Gartenbaus von 1 283 000 auf 443 000 Gulden zurück. Diese Zah len sprechen deutlicher als Worte. Wer verstehen will, muß daraus ersehen, daß die deutsche Schnitt blumenkultur durch die Auslandeinfuhr vernichtet wird. Sinkende Kaufkraft, steigende Einfuhr, zwi schen diesen Mühlsteinen werden einige Tausend deutsche Gartenbaubetriebe zermalmt, wenn nicht noch in allerletzter Stunde der bisher vollkommen vergeblich geforderte Schutz der heimischen Erzen - Neue Einfuhrerschwerungen -er Schweiz Die Schweiz hat mit Wirkung vom 23. 5. die Einfuhr von Schnittblumen und Schnittgrün der Schweizer Zollposition 207, und von lebenden Pflanzen mit Wurzelballen der Schweizer Zollposi tion 210 kontingentiert. Das Kontingent beträgt 100YL der an diesen Erzeugnissen im Jahre 193! stattgefundenen Einfuhr. Außerdem ist die Einfuhr von Tomaten der Schweizer Position 40b gleich falls auf 100YL der 1931 getätigten Einfuhr be schränkt worden. Diese Erzeugnisse können nun mehr nur noch nach Einholung einer Einfuhrbe willigung der Abteilung für Einfuhr in Bern nach der Schweiz ausgeführt werden. Da der deutsche Gartenbau an den genannten Positionen wesentlich interessiert und auf die Aus fuhr der darin enthaltenen Erzeugnisse angewiesen ist, sind die Forderungen des Berufsstands hierzu und zu andern unsern Handelsaustausch mit dcr Schweiz berührenden Fragen der zuständigen Reichs stelle zur beschleunigten Verhandlung mit der Schweiz übermittelt worden. Or. 8. 2. zwei Jahre laufen, das 2^ fache dcr Jahrcs- stcucr, 3. drei Jahre laufen, das Zweifache der Jahres- stcucr, durchgeführten Werbemaßnahmen dürfte dann das gesteckte Ziel erreicht werden können. Darum müssen die aktivsten Mitglieder sich um gehend zur Verfügung stellen; wo immer noch keine Werbcwartc ernannt sind, muß es sofort erfolgen. Es geht um die Erhaltung des deut schen Gartenbaus, zu der zwar die entscheiden den Maßnahmen seitens dcr Reichsrcgierung getan werden müssen, die wir selbst aber mit alten zu Gebote stehenden Mitteln erkämpfen müssen. 8v, Der ReichZwirtschastsministcr Lat am 20. d. Mts. bestimmt, daß Ausländer, die ausschließlich den Ver kauf roher Erzeugnisse der Land- und Forstwirt schaft, der Gartenbaus usw. im gewöhnlichen Grenzverkehr betreiben, einen Wandergcwerbeschcin beizubringen haben. Damit ist die auf Grund des § 56ck der Reichs- gewerbeordnung bisher gültig gewesene Bestim mung, daß Ausländer einen Wandergewerbeschein nicht beizubringen haben, aufgehoben worden. vr. 8. Dank an die Aussteller 180 000 Menschen haben die Deutsche Gartenbau-Ausstellung Berlin 1933 bewundert und viele Millionen Menschen haben in ihren Zeitungen darüber gelesen. Die Ausstellung hat also ihren Zweck erfüllt. Es ist gelungen, sie zu einer machtvollen Kundgebung des deutschen Gartenbaus zu gestalten. Nur deutsche Erzeugnisse wurden zugelassen, um in breiter Oeffent- lichkeit zu zeigen, was der deutsche Gartenbau zu leisten vermag. Bewundernd und oftmals verwundert standen all die vielen Besucher vor der Blütenpracht. So ist, unterstützt durch die Tagespresse, eine wichtige Aufklärungsarbeit zugunsten der Er zeugnisse des deutschen Gartenbaus geleistet worden. Dieser Erfolg war möglich durch die Opferwilligkeit deutscher Gärtner, die trotz der Not in unsrem Beruf sich bereitfanden, im Interesse des Bernfsganzen ihre besten Erzeugnisse für die Ausstellung bereitznstellen. Die hervorragenden Leistungen der Aussteller verdienen die größte Anerkennung. Der künstlerische Leiter der Ausstellung, Gartenbaudirektor a. D. Gustav Alliuger, hat cs meisterlich verstaube», all die verschiedenartigen Erzeugnisse und Leistungen des Garten baus zu einem künstlerischen Ganzen zu gestalten und so die Ausstellung zu einem Erlebnis für die Besucher zu machen. Es ist uns eine angenehme Pflicht, den Ausstellern sowie dem Ausstellungsleiter und all seinen Mitarbeitern sowie den Kollegen, die in den Ausschüssen mitgearbeitet haben, aufrichtig zu danken. . . Anhänger, den wir demnächst anbieten werden. Ausländer brauchen UN Grenzlandverkehr- Mitarbeit aller Bcrnfsangehörigcn, um Handel emen Wandergetverdeschem geeignete Maßnahmen ausfindig zu machen, ist
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