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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 50.1933
- Erscheinungsdatum
- 1933
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193300001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19330000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19330000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 50.1933
-
- Ausgabe Nr. 1, 5. Januar 1933 -
- Ausgabe Nr. 2, 12. Januar 1933 -
- Ausgabe Nr. 3, 19. Januar 1933 -
- Ausgabe Nr. 4, 26. Januar 1933 -
- Ausgabe Nr. 5, 2. Februar 1933 -
- Ausgabe Nr. 6, 9. Februar 1933 -
- Ausgabe Nr. 7, 16. Februar 1933 -
- Ausgabe Nr. 8, 23. Februar 1933 -
- Ausgabe Nr. 9, 2. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 10, 9. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 11, 16. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 12, 22. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 13, 30. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 14, 6. April 1933 -
- Ausgabe Nr. 15, 13. April 1933 -
- Ausgabe Nr. 16, 20. April 1933 -
- Ausgabe Nr. 17, 27. April 1933 -
- Ausgabe Nr. 18, 4. Mai 1933 -
- Ausgabe Nr. 19, 11. Mai 1933 -
- Ausgabe Nr. 20, 18. Mai 1933 -
- Ausgabe Nr. 21, 25. Mai 1933 -
- Ausgabe Nr. 22, 1. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 23, 8. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 24, 15. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 25, 22. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 26, 29. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 27, 6. Juli 1933 -
- Ausgabe Nr. 28, 13. Juli 1933 -
- Ausgabe Nr. 29, 30. Juli 1933 -
- Ausgabe Nr. 30, 27. Juli 1933 -
- Ausgabe Nr. 31, 3. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 32, 10. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 33, 17. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 34, 24. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 35, 31. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 36, 7. September 1933 -
- Ausgabe Nr. 37, 14. September 1933 -
- Ausgabe Nr. 38, 21. September 1933 -
- Ausgabe Nr. 39, 28. September 1933 -
- Ausgabe Nr. 40, 5. Oktober 1933 -
- Ausgabe Nr. 41, 12. Oktober 1933 -
- Ausgabe Nr. 42, 19. Oktober 1933 -
- Ausgabe Nr. 43, 26. Oktober 1933 -
- Ausgabe Nr. 45, 9. Neblung (Nov.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 46, 16. Neblung (Nov.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 47, 23. Neblung (Nov.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 48, 30. Neblung (Nov.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 49, 7. Julmond (Dez.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 50, 14. Julmond (Dez.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 51, 21. Julmond (Dez.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 52, 29. Julmond (Dez.) 1933 -
-
Band
Band 50.1933
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- Gartenbauwirtschaft
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Er- 4. ä unter 22 x. und und meinen. 2. Frühzeitige Feststellung der Ernteaussichten Ermittlung der in den verschiedenen Arten Gegenden zu erwartenden Ertragsmengen. Z. Sorgfältige Ueberwachung des Anbaus, der Verwertungszenirale für deutsches Obst Ausland verschachern wird. Wir wissen, daß die Verhandlungen mit dem Ausland schwer sind, aber immer muß es heißen: zuerst Deutschland, dann die andern. Die Freundschaft mit Italien ist notwen dig, doch ist dies Land und Holland die größte Ge fahr für den deutschen Erwcrbsgartenbau. Das wol len wir einmal offen erklären, zu lange hat man uns geopfert. Ein Erwerbszweig, det für zirka L Milliarden im Jahr Werte schafft, darf nicht mehr geopfert werden, sonst geht ein großer Teil deutscher Volksgenossen zugrunde. Die Preise für unsre Erzeugnisse sind infolge der gesunkenen Kauf kraft unsres Volkes bereits fetzt schon so niedrig, daß von einer Rentabilität nicht mehr die Rede ist. Deshalb fordern wir, Herr Reichsernährungsmini- ster, in letzter Stunde den Schutz des Reichs für den deutschen Erwerbsgartenbau gegenüber dem Ausland. Eile tut not! krieäricd IVailsnck, Frühgemüsekulturen, Schreibendorf, Kr. Brieg. Unter dieser Ueberschrift behandelt in Nr. 10 der „Allgemeinen Deutschen Konserven-Zeitung" vom S. März 1933 Bruno Hempel die Frage einer rationellen und damit für den Erzeuger lohnenden Verwertung unsrer Obsternte. In einer Vorbe merkung teilt Hempel mit, daß seine Darlegun gen den Entwurf für eine Obstverwertungszentrale 'darstellen, den er auf Veranlassung einer behörd lichen Stelle Mitte Februar d. I. eingereicht habe. Danach soll die Verwertungszentrale ihre Aufgabe lösen durch: 1. Genaue Feststellung des Anbaus der verschiedenen Obstarten in Deutschland, Feststellung der Kultur verhältnisse und Ertragsmöglichkeiten im allge- wenn ich sage, daß es in der heutigen Zeit weniger denn je darauf ankommt, zu den vielen Organi sationsformen, die wir auch im deutschen Garten bau haben, neue noch hinzuzugründen, daß vielmehr möglichste Zusammenfassung dieser Formen und der in ihnen wirksamen Kräfte zu einer zielklaren Ge meinschaftsarbeit dringendstes Gebot ist. Dabei kann die Kräftezusammensassung die Bildung einer besonderen juristischen Person zweckmäßig oder gar notwendig machen und eine derartige Notwendigkeit ergab sich hinsichtlich der Zentralstelle für den Absatz von Obst und Gemüse. Nachdem diese unter einmütiger Bejahung seitens der in einem Arbeitsausschuß für Obst- und Ge müseabsatz zusammenwirkenden Spitzenorganisatio nen (Deutscher Landwirtschaftsrat, Preußische Hauptlandwirtschaftskammer, Deutsche Landwirt schafts-Gesellschaft, Reichsverband des deutschen Gartenbaus, Reichsverband landwirtschaftlicher Hausfrauenvereine, Reichsverband der deutschen landwirtschaftlichen Genossenschaften-Raiffeisen) nnd mit Zustimmung des Reichsministeriums für Ernährung und Landwirtschaft gegründet wird, darf nun nicht auch noch für ein Teilgebiet der von der Reichs-Obst- und Gemüse-Verwertung zu be treuenden Wirtschaftszweige eine besondre Zentral verwertungsstelle geschaffen wwden. Zweck alsbald herbeizuführender Verhandlungen wird es sein müssen, innerhalb der G e s a m t t ä t i g k e i t der Reichs-Obst- und Gemüse-Verwertung diejenige be sonders zu fundieren, die den mit der Obstverwer tungszentrale verfolgten Zielen zu dienen bestimmt ist. Formelle Gründe, die in Kürze beseitigt sein werden, haben es bisher verhindert, daß schon entsprechende Schritte eingeleitet wurden. Dsnüsekk-Berlin. träge und der Marltverhältnisse des ausländischen Obstbaus. Feststellung der Anforderungen an Vie deutschen Obstarten fettens der verschiedenen Zweige der ge werbsmäßigen Obstverwerter und der Großver braucher, um den heimischen Anbau entsprechend zu beeinflussen. Sorten, die gleichzeitig den Anforde rungen des Frischmarkts entsprechen, sind im An ¬ bau zu bevorzugen. S. Feststellung der bestgeeigneten Verwertungsver fahren. 6. Vorsorgliche Einschaltung von Verwertungsbe- trieben, u) zur Aufnahme größerer Fruchtmengen auf deren Rechnung für Fertig- oder Halbfabrikate, d) zur Haltbarmachung von Halbfabrikaten für Rechnung der Verwertungszentrale oder andrer Abnehmer. 7. Unterstützung von Anbauern oder Absatzgenossen- schaften mit eignen Verwertungsanlagen in der Haltbarmachung der Massenfrüchte und im Ver trieb der hergestellten Produkte. 8. Lagerhaltung von Halbfabrikaten aus reichen Erntejahren zur Deckung des Bedarfs in . Jahren knapper Ernten. S. Sammlung und Verteilung von Lagerbehältern u. a. Hilfsmitteln. 10. Förderung des Verbrauchs aller Erzeugnisse des heimischen Obstbaus zur Verdrängung der vielen Auslandsprodukte; insbesondere bevorzugte Ver wendung bei behördlichen Verpslegungsanstalten. 11. Maßgebliche Beeinflussung aller behördlichen Maß nahmen, die den deutschen Obstbau und die Obst verwertung berühren. Es ist ihm zuzustimmen, wenn Hempel sagt, daß über das mit der Verwertungszenirale ver folgte Ziel und die Dringlichkeit praktischer Durch führung (geeigneter Maßnahmen! Der Ver fasser) nirgends mehr Zweifel bestehen. Meinungs verschiedenheiten können nur über den Weg vor handen sein, auf dem das Ziel verfolgt wird, und diese sollten angesichts der schwerwiegenden sach lichen Interessen, um die es in dieser Frage geht, nicht unüberwindlich sein. Ihre Ueberwindung er scheint um so leichter, als gerade in den letzten Wochen in einer „Reichs-Obst- und Ge Sortierung — Verpackung (Rcichscinheitsvorschristen, ausgestellt vom Arbeits ausschuß für Obst- und Gcmiiseabsatz) Spargel wird angeliefert als: Qualität 22 cm lang, gerade und gut ge wachsen, mit weißem, festem, geschlossenem, unbe schädigtem Kopf, rostfrei; (roter Anlauf der Stan Ermittlungen Hinweisen, bitten wir alle Beteilig- iui. ten, die Gemeindebehörden bei den Erhebungen in Pst zugedacht hat. Man wird mir beipflichten, weitestem Ausmaße zu unterstützen. (Pr. H. L. K.) Fruchkpfandrechk zur Sicherung Ler Durchführung pflanzenschuhlicher Maßnahmen Um die Ernte zu sichern und die Erzielung von Oualitätsfrüchten zu fördern, hat die Reichsregie rung unter dem 25. d. Mts. ein Gesetz zur Versor gung des Obst-, Gemüse-, Wein- und Hopsenbaus mit Schädlingsbekämpfungsmitteln beschlossen. Das Gesetz besagt in § 1, daß an die Ansprüche aus der Lieferung von Schädlingsbekämpfungs mitteln der Gläubiger ein gesetzliches Pfandrecht hat, wenn sie vom Eigentümer, Eigenbesitzer, Nutz nießer oder Pächter gärtnerischer oder landwirt schaftlicher Grundstücke im Rahmen der bisherigen Wirtschaftsweise und in der für derartige Geschäfte üblichen Art für das Erntejahr 1933 beschafft und verwendet wurden. Dies Pfandrecht erstreckt sich auf die im Erntejahr 1933 anfallenden Früchte der zum Betrieb gehörigen Grundstücke, auch wenn die Früchte noch nicht "von dem Grundstück getrennt worden sind. Das Pfandrecht entsteht auch, wenn die Beschaffung und Verwendung vor dem Inkraft treten dieses Gesetzes erfolgte. Es erstreckt sich jedoch nicht auf die der Pfändung nicht unterworfenen Früchte. Die Vorschriften gelten auch für An sprüche aus Darlehn, die von dem Eigentümer, Eigenbesitzer, Nutznießer oder Pächter zur Bezah lung dieser Lieferungen in der für derartige Ge schäfte üblichen Art aufgenommen werden. Der 8 2 sagt, daß Pfandrechte auf den gleichen Gegenstand — herrührend von der Düngemittel und Saatgutverforgung (Verordnung des Reichs präsidenten vom 19. 1. 1933) — untereinander den gleichen Rang haben. Im 8 3 kommt zum Ausdruck, daß die in 8 1 bezeichneten Ansprüche das Recht des § 8 der Aus führungsverordnung über den landw. Voll streckungsschutz vom 14. 2. 1933 genießen, d. h. es kann wegen dieser Ansprüche jederzeit in das be wegliche Vermögen des Schuldners Zwangsvoll streckung betrieben werden, trotz des kürzlich ange- prdneten Zwangsvollstreckungsschutzes. Oos/ gen, der augenscheinlich nach dem Stechen eingetre ten ist, zulässig). Sie umfaßt drei Sortierun gen: Größe 1, Stangen nicht unter 33 §, und Größe 2, Stangen nicht Sonderqualitäten, Auslese: wie Qua lität sortiert, Mengen jedoch nicht unter 70 Z. Zur Anlieferung kommt nur die Spargel kiste (Inhalt 30 Pfd.) in Betracht. Qualität 6 enthält Stangen mit nicht mehr ganz festen Köpfen oder mit kleinem Rostanflug. Zu Anbauflächener-ebung in Preußen ^933 Die Herren Minister für Landwirtschaft, Domä nen und Forsten und des Inneren haben in einein gemeinschaftlichen Erlaß angeordnet, daß die land wirtschaftliche Anbauflächenerhebung in der Form und im Umfang derjenigen von 1925/26 bis auf weiteres alljährlich wiederholt werden soll. Bei der diesjährigen Anbauflächenerhebung, die wie üblich im Mai vor sich gehen soll, ist das Interesse an der rechtzeitigen Feststellung der Erzeugnisse beson ders groß, weil wichtige Entscheidungen der Reichs und Landesbehörden auf agrarpolitischem Gebiet davon abhängen. Durch einen weiteren Erlaß wird angeordnet, daß gleichzeitig mit der Anbauflächenerhebung die Pflanzenkulturen unter Glas in allen Gemeinden ermittelt werden. Die Erhebung dient zur Klärung der unter Glas in Deutschland er zeugten Gemnsemenge. Mit der Durchführung der Erhebungen ist wie derum das Preußische Statistische Landesamt Ber lin beauftragt. Die Herren Landräte erhalten be reits Ende April die Erhebungspapiere, sie sind an gewiesen, die Fragebogen sofort an die Gemeinde behörden weiterzuleiten. Indem wir die Landwirte und Gärtner bereits heute auf die Wichtigkeit dieser müse - Verwertung" die Gründung der juri stischen Form beschlossen worden ist, die mit den ihr für den Absatz von Obst und Gemüse schon gestellten Aufgaben unschwer auch das übernehmen kann, was Hempel der besonderen Verwertungszenirale für Obst zugedacht hat. Man wird mir beipflichten. den 3 unter Qual. angeführten Sortierun gen ist noch Größe 3, Stangen nicht unter 17 st, zulässig. Die Anlieferung weicht zur Qual.L von der oben angegebenen nicht ab. Qualittät L kann stärkere Fehler, hohle und gekrümmte Stangen aufweisen. Suppenspargel muß noch schälbar sein; gebrochener Spargel wird als „Bruchspargel" angeliefert. Anlieferung in Steigen oder Spankörben zu 30 Pfd. Blauer Spargel: wie Qual. sortiert, je doch Größe 1 und 2 je zur Hälfte gemischt enthal ten; zur Anlieferung ist auch hier die Spargelkiste zu verwenden. Die Jnnenmaße der Spargelkiste betragen 52 : 40:13,5 cm. Werden die Verpackungsgefäße der verschiedenen Qualitäten bezeichnet, dann sind für Qual. H. rote, für Qual. 8 gelbe und für Qual. L grüne, für Sonderqualität „Auslese" weiße und „blauer Spargel" blaue Etiketten zu ver wenden. ll—r. Unsere Forderungen wurden angenommen Ein nachahmenswertes Beispiel Die Ortsgruppe Flensburg in unserm Reichsver- band hat an die Friedhofskommission der Stadt Flensburg folgende Forderungen gerichtet: 1. den Regiebetrieb sofort abzubauen. Bis zur Durchführung hat der Regiebetrieb die gleichen Steuerlasten zu tragen, wie der freischaffende Erwerbsgärtner, besonders Umsatzsteuer, Ge werbesteuer einschl. kommunaler Zuschläge, und zwar rückwirkend ab 1. 1. 1933. 2. Alle, monopolartigen Bestimmungen, die die Betätigung der Erwerbsgärtner einschränken, snrd sofort für ungültig zu erklären. Es wer den eine Anzahl Paragraphen genannt, die zu ändern resp. zu streichen sind. Die Aus schmückung der Kapellen für die Trauerfeier ist freizugeben. Wie man uns soeben mitteilt, find alle Forde- rnngen angenommen worden. Mr. Vsrbsplsksts kür Ls«tsngss«kstts, t4srkts»3nrt« usv. Preis NM 0.45. 2u berieken äurck äie NsuplLesebättssteHe lAgtlek krisck gspkMckts WgUck frisch vvm Lest lomsten tsgiick friscki Das Pflanzen der Treibgurken Zur Auspflanzung werden nur kurzgedrungene, kräftige und gesunde Pflanzen verwendet. Nachdem die Pflanzen mit Wasser von 26° durchdringend ge gossen sind, werden sie unter unbedingter Schonung des Ballens beim Austopsen aus Tontöpfen oder bei Verwendung von Erdtöpfen, die mit zur Aus pflanzung gelangen, in die Pflanzhügel bis über die Samenlappen gepflanzt, indem man die Pflanz hügelerde um die Ballen gleichmäßig verteilt und andrückt. An sonnigen Tagen sollte man nach mittags Pflanzen, wogegen bei trübem Wetter so wohl vor- wie nachmittags gepflanzt werden kann. Nach beendeter Pflanzung im Gurkenhaus werden die Pflanzen mit temperiertem Wasser von 26" mittels Kanne und Brause derart angegossen, daß durch Umdrehen der Brause auf der Kanne beim Gießen um den Pflanzenstamm herum gegossen wird. Wird dieses nicht beobachtet, so wird man in der Frühtreiberei oft nach kurzer Zeit stammsaule Gurkenpflanzen feststellen müssen. Bei späteren Kul turen (April) oder wenn der Pflanzenstamm ver härtet ist, wird es, wenn die Erde um den Stamm trocken ist, notwendig, sogar bis unmittelbar an den Pflanzenstamm zu gießen. Um tierische Schädlinge (Rote Spinne) von den Pflanzen fernzuhalten, sollte dies Gießen auch bei Bedarf durchgesührt werden. lieber die zu wählende Pflanzweite war man bis vor einigen Jahren in den Kreisen der Treibqemüse- gärtner noch geteilter Meinung. Vereinzeit muß man auch heute noch feststellen, daß man sich über die Entfernung von Pflanze zu Pflanze noch nicht vollkommen klar ist, da man noch Pflanzweiten bis zu 80 cm beobachten kann. In der frühen Gur kentreiberei, wozu heute vorwiegend Gurkenspezial häuser dienen, sollte man stets bedacht sein, von jedem Meter Pflanzung und nicht nur von jeder Pflanze den höchsten Ernteertrag zu erzielen. Fer ner aber auch, daß man während der Kultur schnell und gut entwickelte Früchte erzielt, was voraussetzt, daß die Pflanzen während der Kulturzeit stets im Schnitt zu halten sind. Dies ist bei den bekannten Marktsorten bei 50 cm Pflanzweite von Pflanze zu Pflanze immer möglich und sollte deshalb aus rein wirtschaftlichen Erwägungen auch durchgeführt werden. Bei den heütigen Gurkenhäusern, deren Sprossen teilung 50 cm beträgt, ergibt sich eine Pflanzung in demselben Abstand jedesmal zwischen 2 Sprossen, wodurch alle Pflanzen gerade in ihrer Entwicklung in den lichtarmen Monaten (Januar—Februar) dem Licht voll ausgesetzt sind. Mittels Holz- oder Drahtstäben, die vor dem jedesmaligen Gebrauch in einer 0,beigen Uspulun- lösung desinfiziert, an die Pflanzen in den Pflanz- Hügel gesteckt und an den untersten Spanndraht des Rankungsspaliers befestigt werden, werden die Gur kenpflanzen mit Bast locker angeheftet. Das lockere Änheften der Gurkenpflanzen sowohl an den Füh rungsstab wie auch später an das Rankungsspalier muß stets beobachtet werden, da sich der Dünger wie auch die Erde schon nach kurzer Zeit setzen und wenn die Pflanzen fest angebunden werden, sie sich „aus hängen". Nachdem dann noch durch Uebcrbrausen der Wege wie auch der Heizrohre für feuchte Luft gesorgt ist, wird der bepflanzte Kulturraum in den ersten Ta gen nach der Pflanzung, um schnelles Anwachsen der Gurkenpflanzen zu bewirken, durch eine Tem peratur von 24" gespannt gehalten. Die Temperatur wird nach mehreren Tagen, wenn die Pflanzen angewachsen sind (an den aufwärts gerichteten Blättern und an den sich bildenden Ranken er sichtlich) aus 22" gehalten. Bei dieser Temperatur bleiben die Gurkenpflanzen gedrungen und haben engen Jnternodienstand, wodurch sich dann mehr Seitentriebe bilden, als wenn die Pflanzen unter höherer Temperatur (26—28") vergeilen und in die Höhe getrieben werden. Bei solchen Pflanzen wird immer ein weiter Jnternodienstand, selbst auch bei den Sorten, deren Eigenart dieses nicht ist, zu beob achten sein. Auch sind die Pflanzen, die in Kultur räumen mit erhöhter Temperatur kultiviert werden, kurzlebiger als die, die sich in Kulturräumen mit gleichmäßiger Temperatur von 22" entwickeln. Da sich aus den genannten Gründen der erhöhte Koks verbrauch als höchst unwirtschaftlich erweist, weil sich keine Ertragssteigerung ergibt, sollte man die ost noch zu beobachtenden hohen Temperaturen vermeiden und stets für eine Temperatur von 22" besorgt sein. Dü. kisusratü, Groß-Umstadt, Zolländerung für Pektin Auf Wunsch des Rrichsverbands und der Kon serven - Industrie ist der Zollsatz für „Pektin (Trocken-Pcktin), auch mit andern Stoffen ver mischt", von RM. 120,— auf RM. 600,— je clr heräufgesetzt worden. Gleichzeitig ist bestimmt worden, daß „Getrocknete Apfcltrcber zur Her stellung von pektinhaltigen Auszügen im eigenen Betrieb unter Zollsicherung" zollfrei eingeführt werden können. - vr. 8. Vergleichende Anbauversuche m i t s r ü h e n P f l ü ck e r b s e n lautet das Thema, über das Dr.-Jng. L. Kopetz von der Bundesanstalt für Pflanzenbau und Samenprüfung in Wien sehr wertvolle Angaben für den Praktiker in Heft 4/1933 „Der Obst- und Gemüsebau" macht. Pflanzenschuhliche Gesetze und Verordnungen Portugal. Unter dem 29. 3. 1933 wurde eins Verordnung erlassen, die u. a. bestimmt, daß leben den Pflanzen oder Pflanzenteilen ein Ursprungs- und Gesundheitszeugnis bcigegeben werden muß. Näheres wird baldmöglichst an dieser Stelle ver öffentlicht werden. Frankreich: Auf Grund der Verordnung vom 5. 4. 1933, die sich auf die Verordnung zur Ver hütung der Einschleppung der San Jose-Schildlaus vom 8. 3. 1932 stützt, muß auch bei der Einfuhr von lebenden Pflanzen und frischen Pflanzenteilen aus Deutschland nach Frankreich ein amtliches Ur sprungszeugnis beigebracht werden, in dem der ErzeuglmgLort angegeben ist. Oos.
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