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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 50.1933
- Erscheinungsdatum
- 1933
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193300001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19330000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19330000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 50.1933
-
- Ausgabe Nr. 1, 5. Januar 1933 -
- Ausgabe Nr. 2, 12. Januar 1933 -
- Ausgabe Nr. 3, 19. Januar 1933 -
- Ausgabe Nr. 4, 26. Januar 1933 -
- Ausgabe Nr. 5, 2. Februar 1933 -
- Ausgabe Nr. 6, 9. Februar 1933 -
- Ausgabe Nr. 7, 16. Februar 1933 -
- Ausgabe Nr. 8, 23. Februar 1933 -
- Ausgabe Nr. 9, 2. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 10, 9. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 11, 16. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 12, 22. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 13, 30. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 14, 6. April 1933 -
- Ausgabe Nr. 15, 13. April 1933 -
- Ausgabe Nr. 16, 20. April 1933 -
- Ausgabe Nr. 17, 27. April 1933 -
- Ausgabe Nr. 18, 4. Mai 1933 -
- Ausgabe Nr. 19, 11. Mai 1933 -
- Ausgabe Nr. 20, 18. Mai 1933 -
- Ausgabe Nr. 21, 25. Mai 1933 -
- Ausgabe Nr. 22, 1. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 23, 8. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 24, 15. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 25, 22. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 26, 29. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 27, 6. Juli 1933 -
- Ausgabe Nr. 28, 13. Juli 1933 -
- Ausgabe Nr. 29, 30. Juli 1933 -
- Ausgabe Nr. 30, 27. Juli 1933 -
- Ausgabe Nr. 31, 3. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 32, 10. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 33, 17. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 34, 24. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 35, 31. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 36, 7. September 1933 -
- Ausgabe Nr. 37, 14. September 1933 -
- Ausgabe Nr. 38, 21. September 1933 -
- Ausgabe Nr. 39, 28. September 1933 -
- Ausgabe Nr. 40, 5. Oktober 1933 -
- Ausgabe Nr. 41, 12. Oktober 1933 -
- Ausgabe Nr. 42, 19. Oktober 1933 -
- Ausgabe Nr. 43, 26. Oktober 1933 -
- Ausgabe Nr. 45, 9. Neblung (Nov.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 46, 16. Neblung (Nov.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 47, 23. Neblung (Nov.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 48, 30. Neblung (Nov.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 49, 7. Julmond (Dez.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 50, 14. Julmond (Dez.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 51, 21. Julmond (Dez.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 52, 29. Julmond (Dez.) 1933 -
-
Band
Band 50.1933
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- Gartenbauwirtschaft
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as soll werden? Je mehr man die Vorgänge im Verbandsleben auf Grund der zahlreichen Zuschriften übersieht, um so klarer wird Lie Erkenntnis, daß das schnelle, entschlossene und scharfe Handeln der Führung richtig war. Daran ändert auch nichts die Mög lichkeit, daß in dem einen oder andern Fall viel leicht eine Fehlentscheidung oder eine Härte vor kam, die in ruhigeren Zeiten sicher hätte vermieden werden können. Zuviel stand auf dem Spiel. Es ging um die Erhaltung und Zusammenhaltung der selbständigen Berufsorganisation. Jedes Zögern hätte größere Schwierigkeiten gebracht, wie die Vorkommnisse an einzelnen Orten zeigen, an denen der Kampibund für den gewerblichen Mittelstand der NSDAP, iin Uebereifcr Berufsangehörige und Mitglieder in eine für den Gartenbau nicht zu ständige Berufsgruppe der NSDAP, zu bringen suchte oder auch andre untere Dienststellen der NSDAP., denen der Ueberblick fehlte, zu Neu organisationen Anregung gaben. Im engen Zu sammenarbeiten mit dem für gartenbauliche Fragen zuständigen Amt für Agrarpolitik der NSDAP, hat die Führung des Reichsverbands alle Fragen so weit geklärt, daß sich in Kürze alles weitere Ge schehen in völliger Ordnung vollziehen kann. In der kommenden allgemeinen Sernfsständischen Neuordnung wird der Rcichsverband die Grundlage für den Aufbau der berufsständischen Organisation des gesamten GartcirbauK sein. Der Gartenbau bleibt ein selbständiger Berufsstand mit eigner Ver. wnltung. Er steht neben und nicht unter der Landwirtschaft. Mit dieser Tatsache müssen alle rechnen, die in, mit und für den Gartenbau in allen seinen Zweigen und Formen arbeiten. Für die Führung des Reichsverbands ergibt sich daraus aber auch eine außerordentliche Verantwortung vor dem Berufsstand, und sie bedarf der intensiven Mit arbeit aller Kräfte, die irgendwie und irgendwo dem Berufsstand nach ihren Kräften nutzbar ge macht werden können. Jede Umwälzung ist mit Härten verbunden, die den einzelnen auch einmal bitter treffen können. Solche Möglichkeiten können besonders dann ent ¬ stehen, wenn gehandelt werden mutz, ohne Zeit durch Um- und Nachfragen zu verlieren. Um so dankbarer muß anerkannt werden, daß sich mit ganz wenigen Ausnahmen die organisatorisch not- wendig gewordenen Umstellungen in den Vczirks- gruppen und Landesverbänden reibungslos voll zogen haben. Dank gebührt vor allem den bis herigen Vorständen, die sich in Anerkennung dieser Notwendigkeiten selbst dann nicht verärgert zurück gezogen, wenn die Entscheidungen auch ohne ihr Vorwissen fielen, sondern sich grundsätzlich auch für andre Stellen zur Verfügung gestellt haben und ihren Amtsnachfolgern mit Rat und Tat zur Seite stehen. Dadurch, daß sich die Reichsführung die letzten Entscheidungen über die Zusammensetzung der Vor stände Vorbehalten hat, ergibt sich, daß einige Aenderungcn noch eintrcten werden, die jedoch keiner Ueberstürzung bedürfen. Einige Vorstände freilich sind im Irrtum, wenn sie glauben, unter Bezugnahme auf die Verlautbarung des Herrn Reichsministers Dr. Hugenberg und parteiamt licher Stellen der NSDAP, auch Eingriffe der Führung des Reichsverbands abweisen zu können. Diese Verlautbarungen gelten nur für Eingriffe von Stellen, die außerhalb der Verbandsorgani sation stehen. Die Ilmschaltung in den Bezirks gruppen und Landesverbänden ist demgegenüber eine interne Angelegenheit des Reichsverbands. Sie erfolgt durch die Führung des Reichsverbands, die vyn sich aus im Interesse des Berufsstands in enger Zusammenarbeit mit dem Amt für Agrar politik der NSDAP, gehandelt hat. Auch hier liegt also keineswegs etwa ein. unzulässiger Eingriff von außen vor. Der revolutionäre Vorgang, der sich innerhalb des Reichsverbands in den letzten Wochen abge wickelt hat, ist inzwischen, wie die Mitteilungen dieser Nummer zeigen, „legitimiert" worden. Die in das Gefüge des Reichsverbands tief einschnei- .dende Aenderung des 8 30 der Satzung, die auf schriftlichem Wege die Zustimmung des Hauptaus schusses gefunden hat, gibt der Reichsführung für entscheidende Maßnahmen den Weg freß die kom men müssen, um den Reichsverband für seine künf tigen Aufgaben schlagkräftig zu machn. Hierhin gehört auch die Zusammenlegung einiger Landes verbände oder deren Neugliederung. Die Auf gaben der Landesverbände werden in Zukunft nicht geringer, sondern größer werden. Tie Notwendig keit einer straffen Führung von oben mutz in einer gesunden Dezentralisation der Arbeit nach unten ihre Ergänzung finden. Dazu bedarf es leistungs fähiger Geschäftsstellen in den Landesverbänden, wie sie von kleinen Landesverbänden nicht unter halten werden können. Tie Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, daß die Mitglieder oft genug deshalb ungerechtfertigte Vorwürfe gegen die Verbandsleitung erhoben, weil sie nicht genügend unterrichtet waren, obwohl sie es bei auf m e rksamem Les e n der Ver bandspresse oder bei regelmäßigem Ver sammlungsbesuch hätten sein können, sofern von den Gruppenleitungen, z. B. die Monatsberichte ordnungsmäßig bekanntgegeben sind. Um in Zu kunft eine engere Verbindung zwischen dem ein zelnen Mitglied und den Führern des Berufs stands herzustellen, wird daher auch im Reichsver band ein Organisationssystem von Vertrauens leuten aufgezogen werden, das jeden einzelnen Be rufsstandsangehörigen zu erfassen suchen wird. Auch hierzu bedarf es arbeitsfähiger Geschäfts stellen in den Landesverbänden, die schnell und nach drücklich zu handeln vermögen. Immer wieder aber mutz betont werden, daß sich jeder einzelne verpflichtet fühlen muh, selbst mit zuarbeiten. Wer nicht selbst zu opfern im Dienst am Berufsstand bereit ist, hat in Zukunft das Recht verwirkt, als Kritiker aufzutreten. Er bleibt dann ein unfruchtbares Mitglied, das nur Verwirrung in die eignen Reihen zu tragen vermag, lieber ihn wird man zur Tagesordnung übergehen, sofern nicht andre Maßnahmen ergriffen werden müssen. l)r. ft. Pachtschutzbestimmungen (Fortsetz. v. S. 1)s 1. der Pächter mit dem Pachtzins in Verzug kommt, der nach der Entscheidung des Pacht einigungsamts fällig wird, 2. dem Verpächter billigerweise eine Fortsetzung des Pachtverhältnisses nicht zugemutet werden kann. (In diesem Falle müssen besonders wich tige Gründe vorliegen, die sich nach Entschei dung des Pachteinigungsamts ergeben haben.) Verlängerung des Pachtvertrags um ein Jahr kann beantragt werden, wenn 1. der Pachtvertrag in der Zeit bis zum 31. Lkt. 1933 abläuft und nicht verlängert werden soll, 2. der Betrieb zwangsversteigert worden ist und der neue Eigentümer den Pachtvertrag für einen vor dem 1. Jan. 1934 liegenden Zeit punkt kündigt. Auch in diesen beiden Fällen hängt die Entschei dung des Pachteinigungsamts davon ab, ob der Pächter den Betrieb ordnungsmäßig sortsühren kann. Dem Antrag braucht nicht entsprochen zu werden, wenn der Verpächter den Vertrag nicht er neuert, da er den Betrieb selbst bewirtschaften will. Endet ein Pachtverhältnis durch Kündigung oder Ablauf vor dem 15. Juni 1933, so kann der Pächter auch Verlängerung des Vertrags bis zum 31. Oktober 1933 beantragen. In diesem Falle mutz der Nachweis, daß der Betrieb ord nungsmäßig fortgeführt werden kann, durch eine Bescheinigung des örtlich zuständigen Amtsgerichts erbracht werden. Verlängerung des Pachtverhält nisses ist auch hier nicht möglich, wenn der Ver pächter den Betrieb selbst bewirtschaften will. Die Anträge des Pächters können nur dann ab gelehnt werden, wenn 1. das Vergleichs- oder Konkursverfahren über sein Vermögen eröffnet ist, 2. nachweislich die Entschuldung des Pächters nicht möglich ist, 3- erhebliche Pachtzinsbeträge aus der Zeit vor dem 1. Jan. 1 933 geschuldet werden. Ist ein Pachtvertrag schon vor Erlaß dieser Vor schriften gekündigt oder abgelaufen, so treten die Bestimmungen auch für ihn in Kraft, es sei denn, daß der Pächter das Grundstück schon geräumt oder der Verpächter inzwischen anderweit verpachtet hat. Mitglieder-Etimmen zur Gegenwart Gleichschaltung - Planwirtschaft Dank machtvoller Leitung unsres Führers Adolf Hitler ging ein Sturmwind durch das gesamte Wirtschäfts- und Organisationsleben und fegte gründlich allen alten Staub aus Büros und Kanz leien. Das geflügelte Wort wurde die „Gleichschal tung". Wieviel war bisher organisiert, geredet und geschrieben worden und wie bitter wenig war dabei an nützlicher Arbeit und Erfolg herausgekammen. In allen Organisationen war, wie bei uns im Gar tenbau, oft. Persönlicher Ehrgeiz der Vater des Ge dankens, nicht das Interesse am großen Ganzen. Darum ging es nirgends vorwärts, darum konnte sich der Gartenbau im weitesten Sinn nirgends den Einfluß bei den maßgebenden Stellen erringen. Der Reichsverband allein konnte sich darum nicht, bei all seiner opfervollen Mühe, restlos durchsetzen,, Mit solchen Zuständen ist nun endgültig aufge räumt und nachdem es möglich ist, alles in einer mächtigen Organisationen durch die Gleichschaltung zusammenzuschwcißen, wird es vornehmste Aufgabe des Reichsverbands sein, all die dringenden orga nisatorischen Maßnahmen an berufner Stelle vor- wärtszutretben, die als notwendig erkannt sind. Hierin dem Verband die restlose und einmütige Un terstützung zu geben, ist Pflicht eines jeden deutschen Gärtners, sowie jedes Landwirts, der feldmäßig gartenbauliche und obstbauliche Erzeugnisse bewirt schaftet. Mit der Gleichschaltung scheint wir als wichtigste Aufgabe jeder Organisation die Durchführung der „Planwirtschaft" umrennbar. „Planwirtschaft" hüßt „planvolles wirtschaften". Wir wissen genau, woran unsre gesamte gartenbauliche und landwirt schaftliche Produktion zu allermeist leidet. Das ist der Lortenwirrwarr und das zersplitterte Angebot der Erzeugnisse. Individualwirtschaft ist solange gut, solange der einzelne in der Lage ist, die große Linie der Erfordernisse richtig zu erkennen und seine Produktion danach einzurichten. Sobald aber die Erfordernisse der Gesamtwirtschaft, die sich durch Erfahrung und die wissenschaftlichen Untersuchun gen Präzise herausschälen, nicht von jedem einzel- Nen Erzeuger als richtig erfaßt werden und er nicht danach handelt, muß der Staat, der für eine ge sunde Wirtschaft verantwortlich ist, durch die Äe- rufsorganisationen und das Gesetz eingreifen. Nur mit diesen Mitteln hat uns das Ausland überall überflügeln können und darum unsre deutschen Märkte erobert. Deutscher Gärtner, deutscher Bauer, du trägst zu einem guten Teil selbst an der Ent wicklung Schuld. Du hast vielfach eigenbrötlerisch in deinem Betrieb nach alter Art gewirtschaftet und damit nichts erreicht, ja du bist deinen fortschritt licheren Kollegen ost hemmend in die Arme ge fallen. „Planvolle Wirtschaft" in der Produktion, ein heitliche Sorten, einheitliche Sortierung und Ver packung fördern den Absatz und damit den Betrieb. Wenn die Grundlage der Produktion „gleichge schaltet" ist, dann werden sich auch mit einem Schlag die Sortierungen und Verpackungen nach den gegebenen Richtlinien sehr einfach durchführen lassen und. viel teurer Leerlauf im Absatz wird ge spart. Es erkennt ja der einzelne Erzeuger gar nicht, weil er das Wesen des Absatzes nicht kennt, wieviel Mühe und Arbeit, Zeit und Geld unnötig aufge bracht werden müssen, um die zersplitterte Produk tion nur einigermaßen vernünftig auf dem deut schen Markt ünterzubringen. All die Ersparnisse, die gemacht werden könnten, fließen doch dem Er zeuger allein zu. Nicht von ungefähr kommt cs, daß sich die Spar gelzüchter in diesem Jahr verstärkt der glänzend organisierten Absatzmöglichkeit des Reichsverbands bedienen. Hier ist die Planwirtschaft durchgeführt, wie sie mir vorschwcbt. Hier ist der beste Beweis gebracht, daß die geschlossene Masse-der Erzeuger den Markt beeinflussen kann und in seinem Sinn regelt. Der einzelne ist nichts, er muß sich dem Diktat des Händlers beugen. Die Masse aber ist alles und der gesunde Handel weiß, daß er dieser gegenüber Pflichten hat, die er heute gewiß gern übernimmt. Der Handel soll und wird nicht aus- geschaltet, wenn er sich nicht selbst in eine Opposi tion begibt, die ohne Erfolg sein müßte, wenn die Anbauerschaft zusammenhält. Ich glaube nicht, daß er dieses Risiko eingeht. Sehr bald werden aber Bauer und Gärtner merken, daß er nur gewinnt, wenn er die persönliche Eigenbrötelei zurückstellt und sich in die große, gemeinsame Front freudig einreiht, wenn er das restlos bei sich durchführt, was allgemein als zweckmäßig und gut eingeführt wird. Wir unterstehen olle, ohne Ausnahme, dem unge schriebenen Gesetz des Markts. Zwingen wir also dieses Gesetz durch „Gleichschaltung" und „planvol les Wirtschaften", unsern Wünschen und Anforde rungen gerecht zu werden. Mögen die Reichsregie rung und ihre Organe richtig erkennen, wo der Hebel angesetzt werden muß und mögen sie nicht davor zurückschrecken, durch geeignete Maßnahmen auch mal dem einen oder andern wehe zu tun. Nur so kann der deutschen Produktion und dem Absatz deutscher Erzeugnisse wirklich mit Erfolg geholfen werden. Dann wirst du, deutscher Erzeuger, erken nen, daß es dein eigner Vorteil ist, dann wirst du freudig dich in deinem gegebenen Rahmen der Or ganisation unterordnen, denn du wirst durch diese den Markt beherrschen, und den umgekehrten Zu stand, der bis heute dauerte, überwinden. 6u8tav-Xckolk ftaux. Jetzt erst recht: Zusammenschluß! Die Umgestaltung unseres Volkslebens nach der innerpolitischen Reorganisation des deutschen Reichs, erfordert von jedem Staatsbürger sowie von jeder Berufsgruppe, daß sie sich endlich einmal klar werden über ihre verpflichtende Eingliederung und verantwortungsvolle Bedeutung für deh .Staat, bzw. für die bctr. Stadt, in der sie ihre Produktion erzeugen. Jeder Berufsgärtner muß sich also bewußt sein, daß er durch.sein Wirken mitgestaltend an der volks wirtschaftlichen Entwicklung seines Volks, seiner Stadt beteiligt ist und äls (ernährungspolitisches) Glied der Volksgemeinschaft dieser gegenüber eine große Verantwortung trägt. Die wenigsten der Berufsgenosseu haben sich hier über besondere Gedanken gemacht und allein be- triebscgoistisch sich abseits von Fachpolitik verirrt; zum Schaden des Berufsstands und des gesamten deutschen Gartenbaus. Gewiß hat gerade der Gärtner in seiner schweren Arbeit und im Kampf um seine Existenz wenig Zeit gefunden,, darüber nachzudenken, besonders aber ist er in seiner Ausbildung nicht hinreichend genug darüber aufgeklärt worden, um so mehr sollte ihm die Not der Zeit kluger Wegweiser sein, sich den Führern seines Verbands enger anzuschließen und die Organisationsarbeit seiner Berufsgruppen durch seine bauernde Mitarbeit zu unterstützen. Vor allen Dingen liegt die Verantwortlichkeit des Berufsgärtners darin; die Einfuhr der. ausländischen Produktion weitgehend zu verhindern. Es ist unge heuer, was der Deutsche alljährlich hingibt für Pro dukte, die auf deutschem Grund und Boden sehr wohl in ausreichender Menge, in gleicher Qualität erzeugt werden könnten. Es sind bekannterweise vor allein Blumen, lebende Pflanzen, Obst und Gemüse, also Garten bauprodukte, die in größeren Mengen heute noch eingeführt werden. Für Millionen Mark wandern einheimische Produkte alljährlich auf den Kompost. Haufen oder verderben mangels Absatzes in den Ge- schäften. Das Ausland schützt und fördert seinen Garten bau, wo es nur kann. Für den deutschen Gartenbau hatte tnan.abcr bisher wenig übrig, noch weniger als für die Landwirtschaft. " Und doch sind beide Existenzen Stützpunkte inländischer Ernährung, iunerpolitischer Wirtschaftlichkeit. Sehr viel Schuld trägt aber der deutsche Gärtner selbst, was auf die persönliche, mehr oder weniger gleichgültige und egoistische Haltung, auf das ge ringe Fach- und Berufsbewußtsein zurückzuführen sein dürfte. So macht man mit dem Gartenbau was man will, und es wäre wirklich einmal Zeit, wenn der letzte Gärtner sein Interesse durch eifrigste Mit arbeit innerhalb seiner Organisation kund täte. Es müssen jetzt die Berufsgärtner noch mehr am wirtschaftlichen Aufbau des deutschen Gartenbaus beitragen und aktiv tätig sein. Die wiederholten gutgemeinten Aufrufe der Fach zeitschriften zeigen, daß endlich der einheitliche Wille zur Mitarbeit an den volkswirtschaftlichen Interessen des gesamten deutschen Gartenbaus erkennbar ist. Was hat damit aber der Gartenbau für Be wandtnisse mit der Stadt? Es soll vor allen Dingen darauf hingewiesen sein, daß eine Berufsgemeinschaft, wie sie fast jede Stadt besitzt, durch ihren fachpolitischen Einfluß, nicht durch die persönlich-wirtschaftlichen Belange, son dern auch die volkswirtschaftliche Bedeutung und das Berufsanschen erreicht werden muß. Damit kann und muß die Fachgcmeinschafk auch die Unter stützung der- Stadtverwaltung, der Stadtgartenver- waltung erlangen. Während die Stadtverwaltung selbst mit Steuer- Umlagen und Markterleichterungen den Gartenbau unterstützen soll, muß die Stadtgartenverwaltung nicht nur solche Wirtschaftsbegünstigungen befür worten, sondern muß mit theoretischen und tech nischen Erfahrungen die Produktionsförderung, die Betriebsvergrößerung der Gartenbaubetriebe an regen und mit ausbauen helfen. Es darf aus leinen Fall der erwerbstätige und beamtete Gartenfach mann für sich — und so entgegengesetzt — arbeiten, sondern beide müssen entgegenkommend ihre Lei stungen, ihre Tätigkeit zu einem Gefüge vereinen. Ein Berufsgefüge schafft Volksgefüge, weiter: Staatsgefüge. Besonders die Rationalisierung der Gartenbau betriebe einer Stadt wird sich in erster Linie immer wieder und immer noch in den Vordergrund drän gen. Solange aber der Gemüfegärtner sich wie ein müder Maulwurf in seiner Scholle versteckt, solange er betriebswirtschaftliche Errungenschaften der Wissenschaft und Forschung wenig oder gar nicht beachtet, solange in der kleinsten Berussgemeinschaft selbst keine Einigung erreicht wird, . . . solange wird der Gartenbau einer Stadtgemeinde nicht die geschätzte wirtschaftliche Stellung einnehmen, die seine volkswirtschaftliche Bedeutung erkennen ließe, und so von Staat und Verwaltung diese fördera- listische Unterstützung erfahren, deren er so dringend bedürfte und deren er würdig wäre. Also rationelle Betriebsführung, Spezialisierung, einheitliche intensive Gartenbauwirtschaft, Beein flussung des Stadtmarkts (somit auch des Groß markts), Preisbildung gärtnerischer Produkte durch gemeinsame Absatzeinrichtungen sind es, die dem Gartenbauer einer. Stadtgemcinde die be ruf s w i r ts cha f t l i ch e Bedeutung zu kommen lassen, zum Nutzen des Berufs, der Volks- und nicht zuletzt der Stadtwirtscbaft. Die Garten baubetriebe von der..Zweckmäßigkeit dieser Wirt schaftsweise zu überzeugen und immer wieder da von zu unterrichten, ist in erster Linie Pflicht und Aufgabe der Berussgemeinschaft des Verbands. Wenn bisher noch nicht die erwarteten Fort schritte im Gärtnergemeinschaftswesen zu verzeich nen waren, so liegt das einmal daran, daß die Ge meinschaft der Gärtner noch nicht vollkommen den Boden des gemeinsamen Verstehens erreicht haben, und auch, daß die Gärtner sich noch nicht vollständig dazu verstehen wollen, ihre gesamte Produktion auf den Markt durch die Fachgemeinschaft zu geben. Es liegt aber schließlich auch daran, daß den Führern mancher Gärtnergenoffenschaften, beson ders in den kleinen Städten, die kaufmännischen Fähigkeiten, der Wille und die Fachkenntnisse fehlen. Am Großmarkt zeigen sich augenblicklich sehr deutlich die Wirkungen der seinerzeit vom Reich ge gebenen Gartenballkredite, die bei der Versorgung der Städte mit Gemüse eine große Rolle spielen. Hat der Gärtner davon genügend Gebrauch ge macht oder Gebrauch machen können? Vor allen Dingen sind die Mittel nicht hinreichend genug und dann haben die Betriebe die Berechtigung und den Nachweis der Notwendigkeit oder der stadt- und volkswirtschaftlichen Bedeutung nicht eindrucksvoll genug erbringen können. Das ist ein Manko, das in Erkenntnis der Schäden die dadurch unwider bringliche Vorteile verlieren mußten, die neue For derung verlangen: Berufs- und Erwerbspolitik in die volkswirtschaftliche Fürsorge einzugliedern und in geschloffener Formation zu erkämpsen. Aus den Wahrnehmungen einer Fehlpraxis muß sich dann in kluger Erkenntnis eine Posiftvpraxis herausschälen, die den deutschen Gartenbau wieder anderen Zeiten entgegensehen läßt. Es wäre wohl ein andres Bild, wenn man im deutschen Reich den Gartenbau so fördern würde, wie z. B. in Holland oder Italien. Dort heißt es eben konsequent: Produktionen, die wir selbst erzeugen können, ist der Zutritt verboten) Dattn brauchen überständige Tartenprodukte nicht verfüttert zu werden, Werte würden nicht verderben und der Gärtner bekäme Gegenwerte, die seiner Arbeitsleistung wirklich entsprachen. Die Organisation des Reichsverbands des deut- schen Gartenbaus mit seinen vielen Ortsgruppen hat es sich zur Aufgabe gemacht, seine Mitglieder von ihrer volkswirtschaftlichen Berufsarbeit zu über- zeugen, dafür weiter zu kämpfen und dementspre chend zu führen. Ist sich jeder Gärtner, jede Berufsgruppe darüber klar, dann besteht keine Gefahr für den Gartenbau, ähnlich der Lage der Landwirtschaft, zu verelenden. Und so ist es von größter Wichtigkeit für den Gar tenbau jeder Stadt, sich in gemeinschaftlicher Tätig keit eine berufs- und volkswirtschaftlich starke Be deutung zu schaffen, betont durch den einheitlichen Willen zur Förderung und zur gesunden Erhaltung des gesamten deutschen Gartenbaus. Einigkeit — Recht — Freiheit —t 8epp ftarok. Was wir- nun? Was wird mit dem deutschen Erwerbsgartcn- bau?, so lautet überall die bange Frage! Wird man uns endlich den Schutz gewähren, den wir bean spruchen müssen, um überhaupt weiter produzieren zu können? Wie liegen die Dinge denn überhaupt? Wenn ich diese Frage aufwerse, dann speziell für den Frühgemüsebau rn SpezialbetriebenI Im Win ter. 1926/27 wurden aus Mitteln des Reichskredits aus eignen und Bankgeldern die Treibgemüseanla gen geschaffen, um 1. einen Damm zu errichten ge gen die immer größer werdende Ueberschwemmung der deutschen Märkte mit ausländischen Erzeugnis sen, 2. die vielen Millionen deutscher Golder im deutschen Lande zu erhalten, damit über 14 Million deutscher Arbeiter nicht ihr Brot verlieren und 3. die Ernährung des deutschen Volks vom Ausland unabhängig zu machen. Wenn die damalige Reichs regierung mit der Hergabe des Reichskredits die große Bedeutung des Gartenbaus im allgemeinen und die des Frühgemüsebaus im besonderen, er kannt und gefördert hatte, so ist es für uns aste um so unverständlicher, warum man all unsren Aufwand an Geld und unendlicher Arbeit nicht weiter unter staatlichen Schutz genommen hatte. Was nutzte unser zeitiges Produzieren, wenn nicht zugleich durch geeignete Regierungsmaßnahmen das Hereinströmen der Auslandsware abgedämmt wurde? All die großen Notkundgebungen "der letz ten Jahre sind ungehört geblieben, trotz dringend- ster Vorstellungen unsres Reichsverbands. Dazu kam noch die immer geringer werdende Kauskraft unsres V«lks, so daß wir vor dem Ende stehen. Was nun? Die nationale Erhebung unsres Volks hat uns neue Hoffnung gegeben; wird man uns endlich nach den Versprechungen des früheren Kanzlers, Herrn von Papen, den Schutz gewähren, den wir haben müssen, wenn wir weiter gegenüber dem Volk unsre Pflicht erfüllen sollen, es ausreichend niit deutschen Erzeugnissen zu ernähren. Der Land wirtschaft hat man bereits durch grundlegende Maß nahmen neue Lebensmöglichkeiten gegeben. Wir ge hören auch dazu und erwarten, daß man unsre Existenzmöglichkeiten überprüft und ebenfalls ver- bessert. Arbeiten und schaffen können wir und dür fen erwarten, daß deutscher Fleiß geschützt wird. Wir haben zu unserm Führer und Kanzler Adolf Hitler das felsenfeste Vertrauen, daß er unsrer Hände Fleiß nicht als Kompensationsobjekr mit Lenz
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