Volltext Seite (XML)
No. 15. Sonnabend, den 11. April 1903. V. Jahrgang. Derjfandelsgärlner. Verantwortlicher Redakteur: Hermann Pilz, Leipzig, Südstrasse 33. Handels-Zeitung für den deutschen Gartenbau. Verlag von Bernhard Thalacker, Leipzig = Gohlis. Für die Handelsberichte und den fachlichen Teil verantwortlich: Otto Thalacker, Leipzig-Gohlis. Organ des „Gartenbau =Verbandes für das Königreich Sachsen E. G." „Der Handelsgärtner“ kann direkt durch die Post unter No. 3222a der Postzeitungsliste bezogen werden. Der Abonnementspreis beträgt pro Jahr: für Deutschland und Oesterreich-Ungarn Mark 5.—; für das übrige Ausland Mark 8.—. Das Blatt erscheint wöchentlich einmal Sonnabends. — Inserate kosten im „Handelspartner“ 30 Pfg. für die fünfgespaltene Petitzeile. Ueberstunden in Gärtnereien. Das Thema .Ueberstunden“ ist in der Gärt nerei immer aktuell. Die Gehilfen dringen seit Jahren auf Bezahlung der Ueberstunden, und die Prinzipale sind nicht gewillt, dieser For derung nachzugeben. Auch bei der Bekämpfung der Frankfurter Arbeitsordnung, die jetzt auch in Plauen, aber mit den Abänderungen, welche wir im .Handelsgärtner“ vorgeschlagen haben, angenommen worden ist, haben die Gehilfen die Anforderung gestellt, dass jede Ueberzeit, nach dem Satz von 40 Pf. pro Stunde, be sonders bezahlt werden soll. In Deutschland ist die Bezahlung der Ueber stunden bislang nicht üblich. Wir finden nur in den städtischen Gärtnereien eine solche. In Frankreich ist kein festes Prinzip vorhanden. Es ist nur teilweise eine Bezahlung üblich. Ebenso in Holland und Belgien, wo z. B. in Brüssel einzelne Gärtnereien eine Vergütung eintreten lassen. In England werden Ueber stunden durchgehend bezahlt. Selbst jede Halbstunde wird nach dem entsprechenden Satze entlohnt. Das gilt von den eigentlichen Gärtnereien. Im kaufmännischen Verkehr, d. h. soweit das Ladengeschäft in Frage kommt, ist zumeist ebenfalls eine Bezahlung von Ueber stunden, soweit dieselben an besonderen Tagen notwendig werden, nicht üblich. Vom rechtlichen Standpunkt aus interes siert das Thema „Ueberstunden“ nach zwei Seiten hin. Zwei Fragen treten an uns heran. Ist ein Angestellter zur Leistung von Ueber stunden verpflichtet? Kann er für die etwa zu leistenden, bez. geleisteten Ueberstunden eine Vergütung verlangen? Ehe man die Fragen aber beantworten kann, was überhaupt Ueberstunden sind, denken wir uns z. B. den Fall, dass ein Blumenladen, welcher sonst mit Rücksicht auf die gebotene Sonntagsruhe pünktlich des Sonn tags Nachmittags um 2 Uhr geschlossen wird, an den drei Sonntagen vor den Weihnachts feiertagen bis abends acht Uhr geöffnet bleibt. Das Personal wird angehalten, an diesen Tagen auf seine Erholung zu verzichten und im Blumengeschäft noch tätig zu sein. Oder nehmen wir an, es wird am Platze ein Fest gefeiert. Der Landesherr besucht den Ort. Die Gärtnereien haben Blumendekorationen in Auftrag bekommen. Es müssen schnell noch Blumen geschnitten, Guirlanden und Kränze gebunden werden u. s. w. Die Arbeiten müssen beschleunigt erledigt werden. Es muss also vorübergehend in der Gärtnerei länger gearbeitet, in der Binderei Ueberzeit in An spruch genommen werden. Kommen hier Ueberstunden in Frage? Im ersten Falle nein, im zweiten Falle ja. Wir kommen also zu dem Ergebnis, Ueber stunden liegen überhaupt nur da vor, wo über die ortsübliche oder ausdrücklich vereinbarte Normalarbeitszeit hinaus Dienstleistungen ge fordert werden. Dass in offenen Geschäften zu Festzeiten die Sonntagsruhe ebensowenig eingehalten zu werden pflegt und gesetzlich eingehalten werden muss, wie an einem Inventur-Sonntag, weiss jeder, der sich in einem Geschäft mit Laden engagieren lässt. Dieses Mehr an Arbeit, das von ihm da gefordert wird, fällt in seine Normal arbeitszeit. Anders da, wo durch eine aus nahmsweise Anhäufung von Aufträgen die Arbeitskraft länger als vereinbart in Anspruch genommen werden muss. Hier liegt eine aussergewöhnliche, unvorhergesehene Inan spruchnahme vor, die nicht in den Rahmen der vorgesehenen Arbeitszeit fällt. Da ist rechtlich eine „Ueberzeit“ zu konstatieren. Wir werden also ohne weiteres sagen können: In Fällen wie der erste haben die Angestellten ohne weiteres die erweiterten Dienstleistungen zu gewähren, ohne eine Vergütung dafür ver langen zu können. In Fällen von der zweiten Art, wo über die festgesetzte Arbeitszeit hinaus gearbeitet wird, ist eine Vergütung am Platze, dafern nicht ausdrücklich die Bezahlung von Ueberstunden von vornherein ausgeschlossen worden ist. Der Dienstvertrag ist wie alle Verträge im Geschäftsverkehr auf Treu und Glauben auf gebaut. Der Prinzipal darf nicht ohne zwin genden Grund die Arbeitskraft seiner Ange stellten in seinem eigenen Interesse ausbeuten. Andererseits darf aber auch der Angestellte nicht nach dem bekannten Sprichwort handeln: „Hört der Bursch die Vesper schlagen,“ und sofort auch dann die Gerätschaften mit dem Glockenschlag hinwerfen, wenn das Interesse des Arbeitgebers ein längeres Verbleiben in der Gärtnerei, im Laden gebieterisch erheischt. Es sind plötzlich noch Schnittblumen ange kommen, die nach Ladenschluss noch ausge- I packt werden müssen, wenn sie nicht ver- ! derben sollen. Es ist ein Unwetter gerade bei Feierabend im Anzuge, und es müssen noch Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden. Es liegen also Arbeitsleistungen vor, die nicht auf den nächsten Tag zu verschieben sind. Da wäre es wider Treu und Glauben, wenn der Gehilfe ohne weiteres seine Mitwirkung an den notwendigen Vorkehrungen versagen wollte und die bedrohte Gärtnerei einfach im Stiche liesse. Auch von der Verkäuferin im Ladengeschäft wäre es ungerechtfertigt, ohne weiteres den Laden zu verlassen und es dem Prinzipal zu überlassen, wie er mit der unauf schiebbaren Arbeit fertig werden will. Darin würde eine Untreue liegen, die das beider seitige Verhältnis notwendigerweise trüben müsste. Natürlich dürfen die berechtigten In teressen der Angestellten selbst nicht mit den Interessen des Prinzipals in unverhältnismässiger Weise kollidieren. Wenn z. B. der Gehilfe auswärts wohnt und den letzten Zug infolge der Ueberstunden versäumen müsste, so dass ihm nichts anderes übrig bliebe als ausserhalb seines Heims zu übernachten, so würde ihm die Leistung der Ueberstunden höchstens gegen Erstattung der für ihn erwachsenden Unkosten zuzumuten sein. Wir sehen also, dass der Angestellte auch da, wo es sich zwar nicht um eine gesetzlich festgelegte Ueberzeit handelt, sondern nur das Interesse des Prinzipals in einem besonderen Fall in Frage kommt, zur Leistung von Ueber stunden verpflichtet ist. Müssen diese Ueber stunden dann unter allen Umständen besonders honoriert werden? Unter welchen Voraus setzungen ist ein Anspruch auf eine solche Vergütung gerechtfertigt? Selbstverständlich ist, dass für eine verhältnismässig nur unbedeutende Mehrheit eine besondere Entschädigung niemals gefordert werden kann. Eine Viertelstunde, die ausnahmsweise länger gearbeitet wird, ja eine halbe Stunde kann nicht von Belang sein, und wenn nicht anders vereinbart ist über solche Ueberschreitungen der gewöhnlichen Arbeitszeit, so kann dann auch keine besondere Vergütung gefordert werden. Eine dahingehende Klage würde abgewiesen werden. Dann aber, wenn solche besondere Mehr leistungen einen verhältnismässig schon grösseren zeitlichen Umfang annehmen und sich des öfteren wiederholen, so dass sie zusammen ein nennenswertes Quantum von Mehrarbeit er geben, darf dem Angestellten eine angemessene Vergütung nicht vorenthalten werden. Hierbei kommt es ganz und gar darauf an, wie der betreffende Angestellte entlohnt wird. Ein Obergärtner, der einen grossen Gehalt bezieht, der in der Gärtnerei eine Vertrauensstellung einnimmt, wird sich weit eher zu einer un entgeltlichen Leistung im Betriebe entschliessen müssen, als ein Gehilfe oder Gartenarbeiter, der mit nur einem mässigen Lohn bezahlt wird und keine höhere Stellung im Betriebe einnimmt. Ihm kann nicht zugemutet werden, über die festgesetzte Arbeitszeit hinaus länger tätig zu sein, ohne dafür ein Aequivalent zu erhalten. Im Gesetz ist für die Frage der Bezahlung der Ueberstunden ein Anhalt in §612, Abs. beim Dienstvertrag gegeben, wo es heisst: „Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist“. Freilich, viel ist damit nicht anzufangen, denn es fragt sich nun wieder, welche Um stände berechtigen zu dem Verlangen einer Vergütung. Und dabei ist wieder wie in den oben genannten Fällen auf Treu und Glauben, Billigkeit und Vertrauen, Ortsgebrauch und Betriebsgewohnheit Rücksicht zu nehmen. Die Verkehrssitte wird ausschlaggebend sein. Auf den Ortsgebrauch beruft sich auch hinsichtlich der Dienstleistungen ganz besonders beim kauf männischen Personal § 59 des Handelsgesetz buches. Wo natürlich in Gärtnereien eine bestimmte Arbeitszeit nicht festgesetzt ist, da wird die ganze Frage überhaupt nicht praktisch, denn „Ueberstunden“ sind eben Stunden, die über die festgesetzten Arbeitsstunden hinausliegen. Wo Anfangs- und Endpunkt der Arbeit nicht geregelt sind, wo nach Bedarf heute früher, morgen später aufgehört wird, da ist keine besondere Leistung vorhanden, die besonders vergütet werden müsste. Wo aber ein Normal arbeitstag herrscht, wo die elfstündige Arbeits zeit eingeführt ist, da muss auch hinsichtlich der etwa notwendigen Ueberstunden eine Ver einbarung getroffen werden, wenn es nicht zu unliebsamen Differenzen kommen soll. So ist denn auch in die Arbeitsordnungen neueren Datums immer eine Bestimmung darüber auf- Feuilleton. Frühlingsstürme. Gärtner-Roman aus der Gegenwart von Alfred Beetschen. 14. Fortsetzung. Nachdruck untersagt Freilich, wenn die liebreizenden Kinderchen nicht wären, deren silberhelles Lachen mich den ganzen Tag begleitet, dann würde wahrscheinlich auch nicht so viel Rühmliches von meinem gegenwärtigen Aufenthalt zu konstatieren sein. Aber so zwei liebe, unschuldsvolle Kinderaugen lassen gar manches in Nacht und Nebel versinken, was uns früher das Herz be drückt hat.“ Herr Dr. Klughart, dessen Kinder sie zu beaufsichtigen hatte, war die Liebenswürdigkeit in Person. Noch kein böses Wort hatte sie von ihm gehört; in der im Schweizer-Cherlet- Stil erbauten Villa ging aber auch alles wie am Schnürchen. Dafür sorgte in erster Linie die Gattin des Doktors, eine ge borene Holländerin, welche die sprichwörtlich gewordene Rein lichkeit ihrer Nation zu verkörpern schien. Gegen Unbekannte stolz und unnahbar, war die Herrschaft den Angestellten gegenüber, und wärs der schlichteste Gärtnergehilfe gewesen, stets freundlich und zuvorkommend. Der Geldsorgen, dem Glückswürger so mancher Familie, waren Klugharts allerdings überhoben. Sie lebten gut, ohne besonderen Aufwand zu machen und liessen sich wenig unter Menschen sehen. Kurz, Hilde fühlte sich mit dem Glück unter einem Dache wohnen, und sie nahm sich vor, so viel als möglich von dieser angenehmen Gesellschaft zu profitieren. Herr Klughart war nicht nur ein grosser Bergfex, sondern auch ein leidenschaftlicher Pflanzenfreund. Äusser seinem Obstbaumgarten, dem er alle mögliche Sorgfalt widmete und die selbstgezogenen Birnen und Pflaumen allen Handelspro dukten vorzog, hatte er sich einen schönen Blumenflor zum Schmuck seines Chalets angelegt, in welchem aus Poschiavo, dem graubündnerischen Hochtal, stammende Riesennelken eine erste Stelle einnahmen. Für seine Bergtouren schien ihm von Luzern aus das über den Brünigpass verhältnismässig leicht zu erreichende Berner Oberland mit seinen schnee- und eis beladenen Gipfeln das geeignetste Operationsgebiet zu sein. Das Faulhorn, der Wildstrubel, die sogenannte Schynige Platte und andere aussichtsreiche Gipfel boten seiner Natur schwärmerei stets von neuem ein erstrebenswertes Ziel. Wo freilich einmal eine Bahn die Felswände emporlief, blieb für seinen Enthusiasmus nicht mehr viel übrig, deswegen waren ihm das Stauferhorn, der Pilatus, Rigi u. s. w. ein Gräuel. Die Weiber mögen sich da hinauf radeln lassen, pflegte er unmutig auszurufen, wenn er einmal in Versuchung geführt wurde, einen solchen „Allerweltsberg“ wieder einmal mit seinem Besuche zu beehren. Er war der felsenfesten Ueberzeugung, dass ein Gipfel, dessen Fernsicht man sich in beschwerlichem Aufstieg Schritt für Schritt erkämpft habe, zehnmal mehr Genuss biete als ein durch Eisenbahnschienen, Tunnels und Viadukte verstümmelter Berg. Dass seine Bergsportpassion, die der zeitgemässen Mode so aus dem Wege ging, ihn ein schweres Stück Geld kostete, kümmerte ihn wenig. „Dafür bin ich kein Spieler und kein Wirtshaussitzer,“ pflegte er zu sagen, „und pfeife auf Kon zerte und Theater. Mag, wer will, sich in eure dumpfen, licht- und luftlosen Vergnügungskästen sperren lassen und nach gehabtem zweifelhaften Genuss noch einen halbstündigen Garderobekampf durchkämpfen, — ich ziehe es vor, im Sommer auf die Berge zu steigen und die gewaltige Symphonie der Hochgebirgs-Natur mit anzuhören. Im Schweisse seines An gesichts muss der Mensch ja sowie so sein sauer erworbenes Stücklein Brot essen, weshalb solls mir nicht vergönnt sein, im Schweisse meines Angesichts an den edelweissumfunkelten Hof alpiner Majestäten zu wallfahren?“ Seiner besorgten Gattin machten diese Ausflüge oft bittere Stunden. Wenn er sich auch mit allem Nötigen ausrüstete und tüchtige Bergführer mitzunehmen pflegte, so waren solche Alpenfahrten trotzdem immer ein gewagtes Unternehmen. Frau Klughart konnte nichts tun, als ihren „Bergkraxler“ dem Schutz des Allmächtigen anempfehlen und sich in das Unver meidliche fügen. Auch heute wollte ihr Mann sie wieder verlassen, um seiner, wie sie es nannte, „unvernünftigen grossen Leiden schaft“ zu fröhnen. Als er so vor ihr stand in kraftstrotzender Gesundheit, den Rucksack auf dem breiten Rücken und den Alpenstock in der Faust, da beneidete sie ihn im stillen um I seinen verwogenen Mut und fühlte sich geschmeichelt, einen solchen Bergbezwinger und begeisterten Naturfreund zum Lebenskameraden zu haben. „Das Wetter, lieber Schatz, ist auch zu prachtvoll. Jeder Aufschub wäre Sünde. Wer weiss, wie der Himmel in acht Tagen wieder aussieht; so muss man dann eben die Gelegen heit am Schopfe fassen und sich nicht lange besinnen. Seit die Bahn über den Brünig führt, ist Interlaken von hier ja nur ein Katzensprung. Morgen um die Zeit stecken wir schon tief im Lauberbrunnental und das Nähere meldet dir der Draht. Und nicht wahr“, fuhr er zu Hilde gewendet fort, während die Kinderchen sich an seiner Ausrüstung zu schaffen machten, „Sie leisten meiner Frau über die wenigen Tage Ge sellschaft. Nur recht viel an der frischen Luft sein, beson ders mit den Kindern. Fleissig am Quai spazieren und mal hinauf in den Gütsch-Wald, dann wird Ihnen die Zeit bald genug vergehn.“ Die kleine schwarzhaarige Gerda, deren entblösste Beinchen in gelben Stiefelchen steckten, klammerte sich zärtlich an den Papa: „Mitnehmen! Mitnehmen!“ „Ja, wohin —- du Dummerchen?“ „In die Berge, wo die schönen Blumen wachsen, die ganz, ganz weissen.“ „Aber was willst du denn dort oben, so ein kleines Mädelchen, — Ja?“ „Ach, wie du fragst, Papa! Natürlich wollen wir dann zu den kleinen Zwergen, von denen du mir schon so viel hübsche Geschichten erzählt hast.“ „Und mein kleiner Fratz würde sich nicht fürchten?“ „Fürchten? Ach nein! Die Zwerge sind ja lieb, wenn man ihnen nichts zu leide tut und dann ist ja Papa bei mir! “ „0 du kleiner Wildfang!“ lächelte Herr Klughart, in dem er der reizenden Kleinen einen Kuss auf beide Rotbäck chen drückte. Und als auch der um zwei Jahr ältere Harald sich dem Vater zum Abschiedskuss näherte, meinte der reise fertige Tourist mit wichtiger Miene: „Wenn ihr lieb und brav bleibt und Fräulein Liermann artig gehorcht, dann bring’ ich euch etwas aus den Bergen mit. Einverstanden?" Und ob sie einverstanden waren! Schon jetzt freuten sie sich auf das geheimnisvolle Etwas, das sicher nur etwas Schönes sein konnte, denn etwas Gar-