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Januar 1904. Al 16. Januar 19 Januar 1904. is Vermögen d Alfred Glien: dem der im Ve 03 angenommen jn Beschluss vo $ ;gärtners Robe 1 walderstrasse 2 am 30. Nove« iffnet. Konku rd Bäthge ung am 29. Dc ieiner Prüfung: Kgl. 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Sonnabend, den 19. Dezember 1903. V. Jahrgang. Derjiandß/sgärfner. Verantwortlicher Redakteur- Hermann Pilz, Leipzig, Südstrasse 33. ■yf f Py • y gee Z Z r Z A r Z Für die Handelsberichte und nandels-^eifung für den deutschen Gartenbau. dnöttovFThaläcker,iei Verlag von Bernhard Thalacker, Leipzig = Gohlis. Leipzig-Gohlis. Organ des „Gartenbau-Verbandes für das Königreich Sachsen E. G." „Der Handelsgärtner“ kann direkt durch die Post unter No. 3222a der Postzeitungsliste bezogen werden. Der Abonnementspreis beträgt pro Jahr: für Deutschland und Oesterreich^Ungarn Mark 5.—; für das übrige Ausland Mark 8.—. Das Blatt erscheint wöchentlich einmal Sonnabends. — Inserate kosten im „Handelsgärtner“ 30 Pfg. für die fünfgespaltene Petitzeile. An die Abonnenten von „Der Handelsgärtner". Unseren geschätzten Abonnenten teilen wir hierdurch ergebenst mit, dass die Zustellung des „Handelsgärtner“ weiter erfolgt, wenn die Zeitung nicht bis zum 10. Januar 1904 abbestellt wird. Die ersten beiden Nummern vom 2. und 9. Januar werden nicht nur an die Abonnenten, sondern sämtliche Empfänger der „Allgemeinen Samen- und Pflanzen - Offerte“ unberechnet geschickt. Der Abonnements betrag für 1904 von M. 5.— für Deutsch“ land, Oesterreich-Ungarn und Luxem burg, oder M. 8.— für das übrige Ausland, kann bei rechtzeitiger Rücksendung der mit Nummer 2 verschickten Rosa-Karten im Laufe des Mai oder Juni nächsten Jahres eingeschickt werden. Der Verlag von „Der Handelsgärtner.“ Die Arbeitgeber und der Fortbildungsschulunterricht! Eine interessante Frage, die Fürsorgepflicht des Prinzipals hinsichtlich des Fortbildungs schulunterrichtes seiner Lehrlinge betreffend, ist am 15. Dezember in einem Urteil gegen J. vom Schöffengericht Leipzig entschieden worden. Bekanntlich soll nach den Bestim mungen der Reichsgewerbeordnung und den Landes-Volksschulgesetzen, welche den Fort bildungsschulunterricht regeln, der Arbeitgeber nicht nur den jugendlichen Angestellten die erforderliche freie Zeit zum Besuche der Fort bildungsschule einräumen, sondern er soll auch dafür Sorge tragen, dass der Lehrling die Schule besucht und rechtzeitig zum Unterricht eintrifft. Er soll dafür eintreten, dass derselbe dem Unterricht regelmässig beiwohnt. Dabei soll allerdings das Interesse des Arbeitgebers nicht aus dem Auge gelassen werden. So ist z. B. ebenfalls vom Schöffengericht Leipzig kürzlich ein Arbeitgeber freigesprochen worden, der seinen Lehrling vom Unterricht zurück behalten hatte, weil er ihn dringend im Ge schäft brauchte. Es lag aber ein aussergewöhn licher Fall vor. Zwei Gehilfen waren auswärts beschäftigt, [der dritte verunglückte und nun musste der Lehrling heran, um einen gegebenen grösseren Auftrag zur Ausführung bringen zu können, der sonst verloren gegangen wäre. Hier hat das Gericht ohne weiteres zugegeben, dass ein aussergewöhnlicher Fall vorlag, indem das Interesse des Arbeitgebers nicht hintenan gesetzt werden konnte. Aehnliche ausserge wöhnliche Fälle können in der Gärtnerei, durch Anzug eines Unwetters, Sturm, Hagel etc. eintreten. Doch wird nur bei drohen den oder eingetretenen Gefahren, auch in Fällen wo es sich um Feuers- oder Wasser not handelt, das Ausbleiben des Lehrlings von dem Schulbesuch als gerechtfertigt aner kannt werden, aber im allgemeinen kann hierbei durchaus nicht anerkannt werden, dass geschäft liche Arbeiten, selbst Anhäufung solcher Arbeiten ein Grund sei, den Lehrling von der Fort bildungsschule zurückzuhalten oder ihn etwa später als vorgeschrieben zum Unterricht zu senden. Eine andere, aber damit zusammen hängende Frage wurde in oben erwähnter Schöffengerichtssitzung verhandelt und ent schieden. Kann der Lehrherr verant wortlich gemacht werden, wenn der Lehrling dadurch, dass er die Zeit nicht wahrnimmt oder von Dritten aufgehalten wird, und derselbe von geschäftlichen Gängen zu spät zu rückkehrt, den Fortbildungsschul- unterricht versäumt? Die Frage ist auch für den Gärtnereibetrieb von Bedeutung, denn bekanntlich sind die Gärtnerlehrlinge in gewerblichen Betrieben fortbildungsschulpflichtig und der Gärtner hat ihnen gegenüber alle die Vorschriften einzuhalten, welche gesetzlich über den Fortbildungsschuluntenieht gegeben sind. Der Fall lag folgendermassen: Der Prinzipal J. schickte seinen Lehrling K. an einem Fort bildungsschultage mit einem Handwagen einen Geschäftsweg. Der Lehrling nahm die ihm eingeräumte Zeit nicht wahr, und musste in dem Geschäft, wo er Umschläge für seinen Prinzipal holen sollte, unerwarteter Weise auch noch ziemlich eine Stunde warten. Infolge dessen kam er erst nach sechs Uhr abends in das Geschäft zurück und hat den Fortbildungs schulunterricht um eine Stunde versäumt. Ob wohl ihm der Prinzipal eine Entschuldigung mitgegeben hatte, wurde auf Anzeige des Schul direktors doch eine Strafverfügung gegen J. ausgebracht, gegen welche er rechtzeitig Wider spruch erhob, so dass die Angelegenheit dem Schöffengericht zur Entscheidung unterbreitet werden musste. J. schützte vor, dass er dafür nicht verantwortlich gemacht werden könne, wenn sein Lehrling unterwegs die Zeit nicht wahrnehme und bummele und dass es ihm auch nicht zur Last zu legen sei, wenn ein Dritter, bei welchem der Lehrling geschäftlich in seinem Auftrage vorspreche, denselben über Gebühr aufhalte. Er handle dann nicht einmal fahrlässig und könne nicht in Strafe genommen werden. Das Schöffengericht Leipzig erkannte dann auch auf Freisprechung des Angeklagten von der erhobenen Anklage und übernahm die Kosten auf die Staatskasse. Das Schöffengericht bekundete dabei folgende Ansicht: Der Arbeitgeber habe allerdings die gesetzliche Pflicht, darüber zu wachen, dass der Fortbildungsschulunterricht des jugendlichen Angestellten auch durch seine Tätigkeit im Geschäftsbetriebe nicht beeinträchtigt werde. Er müsse darauf achten, dass der Lehrling rechtzeitig zur Schule gehe und müsse ihn zur Pünktlichkeit anhalten. Damit hinge es auch zusammen, dass der Arbeitgeber an solchen Tagen, an denen der Lehrling zur Fortbildungs schule gehen müsse, diesen nicht mit Arbeiten überbürden, insbesondere nicht mit Arbeiten betrauen dürfe, von denen sich voraussehen lasse, dass sie ohne Verspätung beim Unter richt nicht werden bewältigt werden können. Ja, der Prinzipal hat bei der Bemessung dieser Dienstleistungen auch damit zu rechnen, dass solche jugendliche Angestellte oft einmal von ihrer Arbeit abgelenkt werden und in ihrem Eifer nachlassen. Das gilt namentlich von der Eesorgung von Geschäftswegen in einer Gross stadt. Der Prinzipal würde sich straffällig machen, wenn er alles dies nicht in Rücksicht zöge. Aber im vorliegenden Falle war die Zeit eine ausreichende. Sie war so reichlich bemessen, dass der Arbeitgeber mit Recht an nehmen durfte, dass der Lehrling selbst dann, wenn er hier und da stehen blieb und, wie es erfahrungsgemäss geschieht, die Auslagen in den Schaufenstern betrachtete, von seinem Gang so zeitig zurück sein werde, um dann noch rechtzeitig die Fortbildungsschule zu er reichen und pünktlich am Unterricht teilzu nehmen. Wenn ein Lehrling über Gebühr die Zeit vertrödelt, und dadurch zu spät von seiner Arbeit kommt, so kann dies nicht seinem Lehr herrn zur Last gelegt werden. Der Lehrling ist aber hier auch durch einen Dritten, bei dem er für seinen Prinzipal Ware abzuholen hatte, aufgehalten worden und dies ist als der Hauptgrund der Versäumnis anzu sehen. Die geforderte Ware war nicht gleich vorrätig und musste erst vom Lager geholt werden. Der Lehrling wartete ruhig, ohne zu sagen, dass er sich nicht aufhalten könne, weil er zur Schule müsse. Der Arbeitgeber aber konnte nicht voraussetzen, dass ein solcher Aufenthalt in der Fabrik entstehen werde, da er vermuten konnte, dass die Ware gleich vor rätig sei und ohne Aufenthalt werde verabfolgt werden. Dafür, dass der Lieferant den Lehr ling aufhält, und dieser sich auf halten liess, kann er also ebenfalls nicht zur Verantwortung gezogen werden. Die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen sind immer so auszulegen, dass sowohl das Interesse des schulpflichtigen Arbeit nehmers als auch das des Arbeitgebers in Be- rücksichtignng gezogen wird. Zum Anbauwert und Konservierungsfähigkeit der Erdbeersorten. Für die Massenanzucht*der Erdbeeren ist die Konservierungsfähigkeit derselben von besonderer Bedeutung. Wir haben dies ge legentlich der Beschreibung der empfehlens wertesten Erdbeersorten in einer früheren Nummer des „Handelsgärtner“ ausdrücklich hervorge hoben. Dadurch, dass diese Aufbewahrungs methoden immer vollkommener wurden, und das Konservieren der Früchte stets grössere Dimensionen annahm, ist der Erdbeerkultur ein ganz bedeutendes Absatzgebiet erwachsen. Wie bei anderen Fruchtarten eignen sich auch bei den Erdbeeren durchaus nicht alle Sorten in gleicher Weise zum Konservieren der Früchte und man hat deshalb bei der Wahl der Sorten, besonders, wo es sich um Grosskulturen handelt, auf die Konservierungsfähigkeit derselben be dacht zu sein. In dieser Richtung wurden in der Verwertungsstation der Obsfbauanstalt in Oberzwehren in diesem Jahre eine Reihe von Sorten geprüft. Ueber das Resultat der ge machten Versuche gibt H. Lübben in der Blindes Glück. Weihnachtserzählung von Hermann Pilz. (Fortsetzung). Er nahm den Sohn bei der Hand und ging stolz mit ihm an Herrn von Walburg vorüber. „Aeh . . .“ spöttelte dieser, „Canaillenstoz, wird sich legen . . . muckt noch auf, dieser Plebs . . . wird Zeit, dass andere Massregeln ergriffen werden ... zu viel Entgegen kommen von oben . . . staatsgefährlich . . . Zeit, dass Einhalt getan wird.“ Dann schlenderte er dem alten von Efeu umsponnenen Herrenhause zu. Der alte Allmers billigte wohl, was geschehen war, nicht und liess es dem Sohn gegenüber an Vorwürfen nicht fehlen. Aber eins stand auch bei ihm fest: In diesem Hause war keines Bleibens mehr. So schickte er denn den Sohn sofort nach W. zu einer dort lebenden verwitweten Schwester und am folgenden Tage siedelte er selbst mit seinem Weibe und dem kleinen Hausrat nach W. über. Es waren wohl trübe Tage für die Familie angebrochen, aber der Vater war guten Mutes. Den Sohn jedoch trieb es in die Ferne. Er hatte Edith nicht wiedergesehen. Sie war am andern Tage, unter Be gleitung der Tante, nach Berlin gebracht worden. Robert Allmers war nach England und von da nach Amerika gegangen, hatte in grossen Gärtnereien gearbeitet und schliesslich ein eigenes Anwesen erworben. Das Glück war ihm in der Neuen Welt günstig gewesen und hatte ihn zum begüterten Manne gemacht. So konnte er seine Eltern reichlich unterstützen. Der Vater hatte Grund und Boden in Bansin erworben und dort die Gärtnerei begründet, die sich bald weit und breit grosser Achtung erfreute. Da erhielt Robert im Herbst vorigen Jahres die Todes nachricht. Der alte Allmers hatte das Zeitliche gesegnet. Die Mutter aber, die allein stand, bat ihn, nach der Heimat zurückzukehren und die väterliche Gärtnerei zu übernehmen. Robert Allmers war freilich an grössere Verhältnisse gewöhnt, aber es hatte doch einen eigenen Zauber auf ihn ausgeübt, dass er die Heimat wiedersehen sollte, die Stätte seiner Jugend erinnerungen . . . und Edith? ... Er hatte seine Angelegen ¬ heiten drüben geordnet und war vor wenigen Tagen in Bansin eingetroffen. * ♦ * „Das ist die einzige von der ganzen vornehmen Bettel gesellschaft“, fuhr die Mutter fort, „die noch Mitleid verdient.“ „Das glaube ich wohl, sie wird sich selbst treugeblieben sein“, antwortete Robert. „Es soll sehr wackelig stehen, das ehrwürdige Herren schloss, man munkelt, dass die Hypotheken bald übers Dach hinaus wachsen“, meinte Mutter Allmers, „ja, Gottes Mühlen mahlen langsam, aber sicher.“ Robert hatte mit Verwunderung vernommen, dass bereits von dem Ruin derer von Walburg gesprochen wurde. Dass Edith noch unvermählt war, hatte sein Herz mit Freude er füllt. Die englische Lady und die amerikanische Miss hatten Ediths Bild in seinem Inneren nicht verdunkeln können und so viel umworben der stattliche Mann auch war, er war ledig geblieben, wie Edith. Wenn er sie wiedersehen könnte! Wenn er Hilfe bringen könnte! Das waren die Gedanken, die ihn bewegten. Er musste erfahren, und gleich morgen, wie es um die Walburgs stand. Der Mutter verschwieg er zunächst, was er vorhatte. * Edith von Walburg stand an einem der hohen Fenster, welche vom Wohnzimmer der Familie aus einen Blick nach dem Park gewährten. Eine Reihe ehrwürdiger Linden nahm zwar vor den Fenstern im Sommer die Aussicht weg, aber jetzt fand das Auge kein Hindernis und es konnte frei über den noch immer grün prangenden Wiesenplan hinweg nach dem Weiher mit dem idyllischen Borkenhäuschen dringen. Wie oft hatte Edith hier im Laufe des Jahres gesessen und träumerisch in die Ferne geblickt. Sie war eine stattliche Schönheit geworden. Wer die schlanke, ebenmässige Gestalt, deren Formen das eng anliegende schwarze Kleid nicht ver deckte, so in der Fensternische stehen sah, den ausdrucks vollen Kopf leicht an das Gemäuer gelehnt, der musste entzückt von diesem Anblick sein. Aber der ernste, fast spöttische Zug um die Mundwinkel des Mädchens belehrte auch darüber, dass in seinem Leben nicht nur sonnige Tage angebrochen waren, sondern dass es der Morgen auch oft zu I sorgenschweren Stunden geweckt hatte. Edith von Walburg war eine „herbe Schönheit“ geworden. Das fröhliche, silber helle Kinderlachen, das ihr noch in den Tagen ihrer ersten Jugendzeit alle Herzen gewonnen hatte, war längst ver stummt. Die Enttäuschung des Lebens hatte in dieses Antlitz wenn auch leise, fast unmerklich ihre Züge geschrieben. Edith’s Augen schauten nach dem Weiher hinüber. Sie wusste, Allmers war seit dem Frühjahr wieder im Lande. Tränen waren ihr in die Augen getreten, als sie die Kunde vernommen und sie musste sich bezwingen, um nicht zu ver raten, wie es mit ihrem Herzen stand. Würde er sie auf suchen? Wie sah er aus, der gereifte Mann, der fern über den Wassern im Lande der trügerischen Hoffnungen sein Glück versucht hatte? Man hatte ihr wohl erzählt, dass er da drüben sein Glück gemacht habe. Er sei ein grosser Obst- und Gemüsezüchter gewesen, dessen Plantagen sich weiter erstreckten, als das ganze Besitztum derer von Walburg, meinten die Leute. Er unterstützte seine Eltern in liebevoller Weise und scheine ein Millionär geworden zu sein, fügten die schwatzhaften Drosseln auf dem Hofe hinzu ... und un vermählt sei er immer noch! Das tat Edith wohl. Er hatte sie also nicht vergessen. Und doch hatte er noch keinen Versuch gemacht sich ihr zu nähern, ihren Lebensweg wieder zu kreuzen. Konnte er die Schmach nicht vergessen, die ihm und seiner Familie hier angetan worden war? Ja, ihr Vater war heftig und hart mit ihm verfahren. Aber er hatte es selbst schwer gebüsst. Die Sonne war bald untergegangen auf dem Schlosse der Walburger. Plötzlich fuhr Edith empor . . . Was war das? Trat da nicht eine Gestalt aus dem Parke heraus, die ihr bekannt und doch nicht bekannt war. Sie verwandte kein Auge von dem stattlichen Mann mit dem grossen, dunklen Vollbart, der ruhig auf dem Kieswege vorwärtsschritt. Wohin ging er? Kommt er auf das Schloss zu? Der Weg teilte sich. Aber der einsame Wanderer im Parke hatte keine Veranlassung, zu überlegen, wohin er seine Schritte lenken sollte. Er bog rechts ab und kehrte dem Schloss den Rücken. Und jetzt? . . . Jetzt ging er auf den Weiher zu . . . Edith erblasste . . . er ging nach dem Borkenhaus . . . „Robert“, schrie sie auf. Dann wandte sie sich erschrocken um. Es hatte sie hoffent lich Niemand gehört. Er war es! Er war also doch ge-