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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 5.1903
- Erscheinungsdatum
- 1903
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190300002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19030000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19030000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 5.1903
-
- Ausgabe No. 1, 3. Januar 1903 1
- Ausgabe No. 2, 10. Januar 1903 1
- Ausgabe No. 3, 17. Januar 1903 1
- Ausgabe No. 4, 24. Januar 1903 1
- Ausgabe No. 5, 31. Januar 1903 1
- Ausgabe No. 6, 7. Februar 1903 1
- Ausgabe No. 7, 14. Februar 1903 1
- Ausgabe No. 8, 21. Februar 1903 1
- Ausgabe No. 9, 28. Februar 1903 1
- Ausgabe No. 10, 7. März 1903 1
- Ausgabe No. 11, 14. März 1903 1
- Ausgabe No. 12, 21. März 1903 1
- Ausgabe No. 13, 28. März 1903 1
- Ausgabe No. 14, 4. April 1903 1
- Ausgabe No. 15, 11. April 1903 1
- Ausgabe No. 16, 18. April 1903 1
- Ausgabe No. 17, 25. April 1903 1
- Ausgabe No. 18, 2. Mai 1903 1
- Ausgabe No. 19, 9. Mai 1903 1
- Ausgabe No. 20, 16. Mai 1903 1
- Ausgabe No. 21, 23. Mai 1903 1
- Ausgabe No. 22, 30. Mai 1903 1
- Ausgabe No. 23, 6. Juni 1903 1
- Ausgabe No. 24, 13. Juni 1903 1
- Ausgabe No. 25, 20. Juni 1903 1
- Ausgabe No. 26, 27. Juni 1903 1
- Ausgabe No. 27, 4. Juli 1903 1
- Ausgabe No. 28, 11. Juli 1903 1
- Ausgabe No. 29, 18. Juli 1903 1
- Ausgabe No. 30, 25. Juli 1903 1
- Ausgabe No. 31, 1. August 1903 1
- Ausgabe No. 32, 8. August 1903 1
- Ausgabe No. 33, 15. August 1903 1
- Ausgabe No. 34, 22. August 1903 1
- Ausgabe No. 35, 29. August 1903 1
- Ausgabe No. 36, 5. September 1903 1
- Ausgabe No. 37, 12. September 1903 1
- Ausgabe No. 38, 19. September 1903 1
- Ausgabe No. 39, 26. September 1903 1
- Ausgabe No. 40, 3. Oktober 1903 1
- Ausgabe No. 41, 10. Oktober 1903 1
- Ausgabe No. 42, 17. Oktober 1903 1
- Ausgabe No. 43, 24. Oktober 1903 1
- Ausgabe No. 44, 31. Oktober 1903 1
- Ausgabe No. 45, 7. November 1903 1
- Ausgabe No. 46, 14. November 1903 1
- Ausgabe No. 47, 21. November 1903 1
- Ausgabe No. 48, 28. November 1903 1
- Ausgabe No. 49, 5. Dezember 1903 1
- Ausgabe No. 50, 12. Dezember 1903 1
- Ausgabe No. 51, 19. Dezember 1903 1
- Ausgabe No. 52, 26. Dezember 1903 1
- Register Register 4
-
Band
Band 5.1903
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- Der Handelsgärtner
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nnt ner en- hat er- en- ich eh- rer- en ar- atz len per en- in- bei ert be- en, ;ht ies ten Au- ien in- en be- nd er- in ge ch l- ng □it k- se ir ir- ll in ei ilt t. er re e- e- le e- r- el r- n k- e- e- le o n r ie r, ;h is n fass als „Mixed Fruit Jam“ bezeichnet sein. Verstösse dagegen werden mit 50 Pfd. Sterl, bestraft. — Nach dem Zolltarif für Ceylon sind Pflanzen, Bäume und Sämereien für Land und Gartenbau, frische Früchte, Zwiebeln und Kartoffeln zollfrei, andere Früchte und Gemüse zahlen pro Gallon 5 Rupien 50 Cents Zoll. — Der Zolltarif für Japan spricht für Pflanzen, Bäume und Sträucher, sowie Wurzeln, Sprösslinge und Knollen Zollfreiheit aus. Frische und getrocknete Früchte oder Gemüse, (letztere auch in jeder anderen zubereiteten Form) ein schliesslich Nüsse zahlen : Früchte einen Wert zoll von 15%, Gemüse einen solchen von 10% — Aprikosenmus ist in Dänemark, sofern es eine grössere Menge von ganzen oder halben Früchten enthält, mit 7 Skilling = 144/12 Oere zu verzollen. — Die Ein- und Ausfuhr Hollands an Blumenzwiebeln ist in beständigem Steigen begriffen und hat sich besonders seit 1899 ganz bedeutend vermehrt. Im Jahre 1902 betrug der Import 641 420 kg und der Export 10 302 959 kg an Knollen und Blumenzwiebeln. Am Import sind in erster Linie beteiligt: Belgien mit 175 553 kg, Frankreich mit 169 533 kg, Grossbritannien mit 150 673 kg. Die Ausfuhr verteilt sich nach den verschiedenen Ländern wie folgt: Grossbritannien 4 399121 kg, Preussen 2 313 110 kg, Hamburg 412 839 kg, Belgien 369 901 kg, Dänemark 189 282 kg, Norwegen 107 956 kg, Frankreich 55 928 kg. EN — Zollbehandlung verlaufener Ei senbahngüter. Einzelne Zollstellen in Preu ssen haben bei der Zollbefreiung verlaufener Eisenbahngüter eine bare Hinterlegung der Gefälle von der Eisenbahnverwaltung gefordert. Davon soll in Zukunft abgesehen werden und zwar auch, soweit Bedenken nicht vorliegen, im Verkehr mit privaten Bahnen. Es können also auch vor Gewährung der Zollfreiheit die Güter in den freien Verkehr gesetzt werden, wenn nur die Eisenbahnverwaltung die Haftung für die Zollgefälle anerkennt oder übernimmt. Bei dieser Gelegenheit hat der Finanzminister bemerkt, dass es in der Regel unbedenklich sein wird, für verlaufene Eisenbahngüter auf Grund der Z. 32 III la der Anweisung zur Ausführung des § 118 V.Z.G. 1 ) Zollfreiheit zu gewähren, wenn 1. von dem Vorstande der Güterabfertigungs stelle bescheinigt wird, a) dass die Ware lediglich infolge eines Versehens der Eisenbahnverwaltung vom Inlande nach dem Auslande ver sendet worden, b) dass sie während ihres Aufenthalts im Auslande nicht aus dem Gewahrsam der Zoll- und Eisenbahnverwaltung ge kommen ist, 2. der über die beabsichtigte Versendung lautende Frachtbrief keinen Vermerk über zugehörige Zollpapiere enthält. — Die Obstausfuhr aus Böhmen hat in diesem Jahre eine bedeutende Steigerung erfahren, die auf die günstigen Ernten in der österreichischez-ungarischen Monarchie zurück zuführen ist; allein im September sind 118 000 dz mehr verschickt worden. Die Statistik weist 2955791 dz gegen 177 220 auf. Ferner ist der Export| seit Beginn von 322 294 dz auf 530 669 ge stiegen. Der grösste Anteil fällt auf Aepfel und Birnen, während Pflaumen infolge des schwachen Ernteergebnisses weniger verschickt wurden. An den obigen Zahlen partizipiert Deutschland mit 921/20/0, somit mehr als 9/10 des gesamten Exports; während der Rest auf England, Russland, Frankreich etc. fällt. Nach überseeischen Ländern kommen nur geringe Quantitäten getrockneter Ware in Frage. — Einen hohen Ertrag für Kirschen vereinnahmte der kleine Ort Salzig. Es kamen von dort für über 20000 M. Früchte zum Ver sand nach auswärts. Man hat deshalb beschlossen, in der Umgebung von Honnef der Kirschen- und Pfirsichkultur wieder mehr Aufmerksamkeit zu widmen. Ohne Zweifel kann in dieser Hin sicht ausserordentlich viel getan werden, da ja bekanntlich die meisten Steinobstsorten, wo sie passende Bodenverhältnisse finden, einen regel mässigeren und sicheren Ertrag geben, als das Kernobst. Rechtspflege. — Zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs hat die Handelskammer in Minden beschlossen, dem Reichstag folgende Anträge zu unterbreiten: 1. Zu Ausverkäufen aller Art ist die behördliche Genehmigung unter Angabe der Dauer des Ausverkaufs einzuholen. 2. Die Ausverkaufswaren müssen von anderen Waren getrennt sein. 3. Ein Nachschub von Waren zum Ausverkauf ist zu verbieten. 4. Kon kursmassen und Verkäufe dürfen nur von dem Verwalter als solche bezeichnet werden. 5. Bei Streitigkeiten auf diesem Gebiete sollen von den Gerichten Gewerbetreibende, bezw. Handelskammern als Sachverständige anzu hören sein. — Die schwarze Liste existiert be kanntlich auch im Verband der Han delsgärtner. Es wird deshalb ein Prozess von Interesse sein, den jetzt der Verband der Vereine „Creditreform“ in Leipzig durchgefochten hat. Ein Kaufmann hatte sich von einer Firma eine Kesselanlage herrichten lassen und 212 M wegen angeblicher Mängel vom Kaufpreis ab gezogen. Er wurde nun durch den Verein „Creditreform“ gemahnt und dabei erklärt, dass er, wenn er nicht zahle, in die „schwarze Liste“ komme. Der Kaufmann erblickte darin eine versuchte Nötigung und erstattete Anzeige bei der Kgl. Staatsanwaltschaft. Die Strafkammer von Verden, vor welche die Sache kam, sprach jedoch frei, da die Drohung mit Aufnahme in die Schuldnerliste, sogenannte „schwarze Liste“ als eine Nötigung im Sinne von § 240 des Strafgesetzbuchs nicht anzusehen sei. Der Ange klagte, der Direktor des betreffenden Vereins, habe auch nichtbewusst rechtswidrig gehandelt. — Muss die dem Lieferanten ein zuräumende Nachfrist auch immer als Nachfrist bezeichnet werden ? Wenn der Käufer vom Vertrag zurücktreten will, weil der Lieferant säumig ist, muss er bekanntlich eine Nachfrist einräumen. Er kann, wenn diese un benutzt verstreicht, vom Vertrag zurücktreten, bez. Schadenersatz fordern. In einem Prozess, wo der Lieferant säumig war, trug der Ver käufer an, wann er dann, der Lieferant liefern werde? Der letztere gab nun einen weiteren Termin an, liess aber auch diesen verstreichen, ohne zu liefern. Nun trat Käufer zurück, wurde aber auf Abnahme verklagt, weil in der Aeusse- rung, wann denn der Lieferant erfüllen werde, keine Stellung einer „Nachfrist“ zu erblicken sei. Sollte dies darunter gemeint gewesen sein, so habe der Beklagte dies zum Ausdrucke bringen müssen. Das Reichsgericht hat ent ¬ schieden, dass es nicht nötig ist den Ausdruck „Nachfrist“ zu gebrauchen und dass es genüge, wenn sich ergebe, dass der Käufer noch eine Zeit lang mit der Lieferung Frist geben wolle, wie es hier geschehen sei. Die Klage wurde also in letzter Instanz abgewiesen. Ausstellungen. — Der „Verein zur Beförderung des Gartenbaues“ in Berlin veranstaltete bei seiner letzten Monatsversammlung im Ok tober die übliche Ausstellung, welche diesmal ausserordentlich reichhaltig beschickt war, und ganz hervorragende Leistungen aufwies. Zu nächst erwähnen wir die prächtige Begonie „Gloire de Lorraine“ von Koschel, die als Schaupflanzen jetzt schon über und über mit grossen prächtigen Blumen bedeckt waren, man dürfte diese unschätzbare Sorte wohl kaum in ähnlicher Vollkommenheit in Deutschland jemals gezeigt haben. Hervorragend schöne Pflanzen der Begonie „Gloire de Lorraine“ wurden ausserdem von H. Fasbender gebracht. So dann fanden die Cyclamen von Kiausch, die ebenfalls die höchste Vollkommenheit der Blumen und Pflanzen vorstellten, allgemeine Bewunderung; die Farbenpracht und Grösse der Blumen dürften kaum übertroffen werden können. Obergärtner Seelbinder hatte eine Kollektion Chrysanthemum ausgestellt, deren gewählteste Sorten das Farbenprächtigste vor stellten, was hierin geboten werden kann. Die einzelnen Blumen waren tadellos entwickelt und von ausserordentlicher Grösse. Ausserdem hatten noch sehr schöne Chrysanthemum Ober gärtner Beuster-Biesdorf und Hoflieferant Etzold-Altenburg eingeschickt. Gartenbau direktor Mathieu legte verschiedene Winter obstsorten vor, worunter der Ontario-Apfel, sowie die Birnen Comtesse de Paris, Le Lectier und Lindauers Butterbirne besonders hervorzuheben sind. Ausserdem waren noch beachtenswerte Sen dungen von Maiblumen und Flieder, so wie ein neuer dauerhafter Farn, Aspidi um vestitum, von Neumann-Zehlendorf ausge stellt, eingegangen. Das Preisgericht des Vereins bewilligte für diese hervorragenden Sortimente 3 goldene und mehrere silberne Me daillen; dieser Fall steht während des 81 jäh rigen Bestehen des Vereins beispiellos da. Ausstellungstafel. Köln. Winterblumen- und Chrysanthemurn- Ausstellung der „Flora“ vom 6.—13. No vember 1903. Stralsund. Chrysanthemum-Ausstellung des Gartenbauvereins vom 14.—15. November. Fürth (Bayern). Herbstblumenausstellung des Gartenbauvereins vom 14.—18. November 1903. Steglitz. Frühjahrsausstellung des Garten bauvereins vom 25.—28. März 1904. Berlin. Frühjahrsausstellung des „Vereins zur Beförderung des Gartenbaues in den preussischen Staaten“ vom 29. April bis 8. Mai 1904. Düsseldorf. Internationale Gartenbau-Aus stellung in Verbindung mit der nationalen Kunstausstellung vom 1. Mai bis 23. Oktober. Frühjahrsausstellung vom 1. bis 9. Mai, Orchideenausstellung vom 1. bis 3. Mai 1904. Leipzig. Winterblumen- und Chrysanthemum- Ausstellung des Leipziger Gärtnervereins vom 11. bis 21. November 1904. Handelsnachrichten. Das Lokal-Geschäft der bedeutendsten Plätze des Reiches im Monat Oktober. Die schöne Herbstwitterung hat manche Ver säumnisse des Sommers in der Entwicklung unserer gärtnerischen Kulturen ausgeglichen. Die einge gangenen Nachrichten lauten durchgängig befriedigend; sowohl in den Häusern als auch im Freien ist alles aufs beste gediehen, und die Herbstflorpflanzen, wie Chrysanthemum, Cyclamen, Eriken etc. stehen in grosser Vollkommenheit zur Verfügung. Wenn nun auch über die Gesamtlage noch nicht so überaus günstig berichtet wird, wie man es wünschte, so hat doch zumeist eine Besserung stattgefunden, der hoffentlich bald eine weitere Steigerung des Konsums folgen wird, zumal die deutschen Gärtner gerade im November ihre Leistungsfähigkeit in Herbstschnitt blumen, wie Chrysanthemum, Nelken, Maiblumen etc. zeigen können. Während in den ersten Wochen des Oktober ein Mangel an besseren Topfpflanzen hervortrat, haben späterhin die oben erwähnten Flor- blumen einen Ausgleich gebracht, so dass gegen wärtig Angebot und Nachfrage ziemlich normal sind. Vielfach kamen in der letzten Zeit sehr schön ent wickelte Chrysanthemum in Töpfen reichlich zum Angebot, so dass es zunächst nicht möglich ist, alles nach Wunsch abzusetzen, wobei allerdings berück sichtigt werden muss, dass man viel zu wenig die Anzucht der dunkeln, frühen Sorten pflegt und meist weisse, gelbe, sowie rosa Varietäten im Oktober den Markt überfüllen. Die gegenwärtige Modepflanze ist nächst dem Chrysanthemum unstreitig Begonia „Gloire de Lorraine“, nur findet dieselbe beim Publi kum noch nicht immer Anerkennung, da sie sich im Zimmer nicht so widerstandsfähig erwiesen hat, und noch schlechter in den Schaufenstern aushält. Es mag das wohl vielfach an zu warmer Vorkultur liegen, denn wir haben auch viele gegenteilige Be weise, d. h. dass sich die Begonia „Gloire de Lor raine“ in temperierten Zimmern hält. Das Blatt pflanzengeschäft lässt andauernd zu wün schen übrig, man verwendet wohl noch Palmen und grössere buntblättrige Pflanzen als Geschenke bei Jubiläen etc., aber mit der früheren Bevorzugung ist es vorüber, denn auch ein Korb mit Chrysanthemum oder Cyclamen bepflanzt, erfüllt diesen Zweck und Blumen werden immer lieber gesehen, als die grünen steifen Blattgewächse. Die Binderei war nicht überreichlich flott beschäftigt, obgleich ihr in grosser Auswahl deutsche Schnittblumen zur Verfügung standen, und das Angebot in Chrysanthemum Ende des Monats seinen Höhepunkt erreichte. In den ersten Wochen des Oktober gab es Unmengen von Veilchen; bis zum 20. mussten Dahlien zu Sommer preisen verkauft werden und auch Nelken, Cyclamen, Lilien gab es ausreichend, nur Rosen fehlten wie immer um diese Zeit in besserer Qualität. Im Grossen verwendete man auch Eismaiblumen und in den Gross städten durch das Aetherverfahren frühgetriebenen Flieder, der für feinere Binderei eine hübsche Ab wechslung bietet. Die Konkurrenz des Südens machte bereits im Oktober Exportversuche, doch kamen die Blumen mit Ausnahme von Margueriten und Nelken infolge der Wärme nicht gut an, fanden auch keine Beachtung, da sich die deutschen Kulturen als leistungsfähig erwiesen. Die Witterung war im Oktober günstig, erst im letzten Drittel traten die ersten Nachtfröste ein, und vernichteten strichweise den Herbstbiumenflor im freien Lande. Ausserdem hatten wir noch eine ganze Reihe warmer sonniger Tage ohne erhebliche Niederschläge, so dass die Landschaftsgärtner rüstig vorarbeiten konnten, ebenso wie der Baumschulenversand flott im Gange ist. Jedenfalls sind die allgemeinen Aussichten besser und man hofft, dass auch der deutsche Gartenbau handel durch den allmählich sich bemerkbar machenden Aufschwung von Industrie und Handel profitiert. Nord- und Mitteldeutschland. Magdeburg. Der Geschäftsgang war im Ok tober recht befriedigend, wenn auch keine besonde ren Veranlassungen vorlagen und beispielsweise in der Binderei feinere Arrangements weniger in Betracht kamen. Der Gesamtbedarf jedoch befriedigte, es gab immer zu tun. Von blühenden Pflanzen dominieren gegenwärtig Chrysanthemum, Begonia „Gloire de Lorraine“, Cyclamen etc. und alles konnte flott ab gesetzt werden. Der Umsatz in Blattpflanzen ist andauernd ohne Belang und es trat gegenüber im aufgeklärten Falle auch diese unter Umständen eine gewisse Bedeutung haben können.“ „Ihre Vermutungen sollen natürlich dazu dienen, den Arrestanten zu belasten ?" „Sie sollen im Gegenteil für seine Unschuld zeugen, denn ich halte einen anderen für den Urheber jenes Bank diebstahls.“ Der Landrichter war bisher stehen geblieben, wie wenn er unschlüssig sei, ob er mit dem kleinen Bankier in das Verhörzimmer zurückkehren solle, nun aber wandte er sich mit einer entschiednen Bewegung dem Strassenausgange zu. „Einen anderen?“ fragte er kurz. „Wen?“ „Den Assessor Felix v. Randow 1“ Der Untersuchungsrichter schüttelte den Kopf. „Den Bankdirektor ? Wie kommen Sie auf eine so abenteuerliche Vermutung?“ „Das Benehmen des Mannes ist mir verdächtig und ich traue ihm nichts Gutes zu, während ich für Friedrich Püttners Schuldlosigkeit meine Hand ins Feuer legen möchte!“ „Im Grunde ist es also nur Ihr fester Glaube an die Rechtschaffenheit des verhafteten Kassierers, welcher Sie ver anlasst, nach einem anderen Schuldigen zu suchen ?“ „Es mag sein, dass mein dringender Wunsch, den be dauernswerten Mann gerechtfertigt zu sehen, meinen Argwohn gegen Randow zuerst geweckt und meine Aufmerksamkeit über sein Tun und Lassen verschärft hat.“ „Und eigentliche Tatsachen, die für seine Schuld oder Mitschuld sprechen könnten, wissen Sie natürlich nicht an zugeben ?“ „Tatsachen im juristischen Sinne — nein!“ „Nun wohl, so mögen Sie sich nicht weiter bemühen, dieser Fährte nachzuspüren, denn ich kann Ihnen auf Grund meiner besseren Verhältnisse versichern, dass sie eine falsche ist. Püttner ist nicht nur durch die vorliegenden Beweis momente nahezu überführt, sondern er ist auch geständig,“ In höchster Betroffenheit blieb der kleine Bankier mitten auf der Strasse und erfasste, allen Respekt vergessend, den Arm des Untersuchungsrichters. „Geständig? — Aber das ist ja undenkbar!“ „Ich bin nicht in der Lage, mich gegen Sie ausführlicher darüber zu äussern, aber ich darf wohl annehmen, dass Sie meiner einfachen Versicherung Glauben schenken werden. Püttner ist geständig, und da die bisherigen Ermittelungen nicht den geringsten Anhalt für die Vermutung ergeben haben, dass er einen Mitschuldigen gehabt, so besteht für mich keine Veranlassung, gegen den Bankdirektor v. Randow vorzugehen — um so weniger, als der Mann bereits vernommen worden ist und sich als vollkommen unverdächtig erwiesen hat.“ Er lüftete mit einer kleinen, steifen Verbeugung den Hut gegen seinen Begleiter und ging gemessenen Schrittes die Strasse hinab. Der wenig höfliche und verbindliche Ton, in welchem sein in bester Absicht angebotenes Zeugnis zu rückgewiesen worden war, hatte den kleinen Bankier recht empfindlich verdrossen; aber dieser Aerger war doch schnell vergessen über der gewaltigen und fast erschütternden Wirkung, welche die bündige und unzweideutige Mitteilung des Land richters auf ihn hervorgebracht. „Geständig!“ wiederholte er sich mehr als einmal, während er langsam nach seinem Comptoir zurückkehrte. „So wäre auch dieses Mannes Rechtschaffenheit und Bieder keit nur die heuchlerische Maske eines gemeinen Verbrechers gewesen! — Wahrhaftig, ich würde es keinem Menschen geglaubt haben, als ihm selbst; aber freilich, wenn er ge ständig ist — was könnte es da noch helfen zu zweifeln!“ XV. Am Morgen des dritten Tages nach Friedrich Püttners Verhaftung war es, als der Diener des Kommerzienrates Siegmann seinem Herrn den Assessor v. Randow meldete. In augenscheinlich sehr guter Laune ging der Hausherr seinem Besucher entgegen. „Nun, was bringen Sie Gutes, lieber Freund ? — Nach den Aufregungen der letzten Tage könnten wir einige er freuliche Neuigkeiten wohl gebrauchen.“ Die düstere Miene des jungen Bankdirektors wurde durch die joviale Begrüssung nicht erhellt, und seine Hand zitterte sichtlich, als er dem Kommerzienrat ein offenes Telegramm überreichte. „Meine Neuigkeit ist für Sie weder gut noch schlecht“, erwiderte er, und es klang in der Tat, als ob seine Worte aus todwundem Herzen kämen, „für mich selber aber ist sie leider um vieles schlimmer als alles Voraufgegangene. Ich wüsste nicht, was mich härter hätte treffen können als dieser Schlag.“ Der Kommerzienrat drückte seinen goldenen Kneifer auf die Nase und las halblaut: „Sidonie plötzlich schwer erkrankt. Keine Hoffnung auf Wiederherstellung. Verlangt unaufhörlich danach, Dich noch einmal zu sehen. Um sofortige Abreise bittet Dich dringend Dein unglücklicher Schwager Edmond.“ „Sehr traurig in der Tat“, meinte Siegmann mit dem ganzen Aufgebot von Teilnahme, das er in den Klang seiner fettigen Stimme zu legen vermochte. „Die Dame, deren Krankheit Ihnen da gemeldet wird, ist ja vermutlich Ihre Schwester?“ „Meine einzige Schwester, Herr Kommerzienrat, und ein Wesen, mit dem mich von Kindheit auf die tiefste und innigste Liebe verbindet. Die Zärtlichkeit, mit welcher wir von jeher aneinander hingen, geht weit über das sonst unter Geschwistern bestehende Freundschaftsverhältniss hinaus.“ „Um so schmerzlicher musste Sie freilich diese Hiobs post berühren! Nun wünschen Sie natürlich so bald als möglich zu reisen?“ „Ich wandle hier nur noch umher wie in einem schweren Traume — mein ganzes Sinnen und Sehnen ist an dem Sterbelager meiner unglücklichen Schwester.“ „Das lässt sich verstehen, und es wäre eine unverant- wortiiche Grausamkeit, Ihnen da Schwierigkeiten zu machen. Obwohl es meine Machtbefugnisse eigentlich überschreitet, be willige ich Ihnen doch ohne weiteres den erforderlichen Urlaub und nehme es auf mich, in der Aufsichtsratssitzung, die allerdings erst übermorgen stattfindet, die Verantwortung dafür zu tragen. Zum Glück haben wir ja den Ultimo hinter uns; Herr Heller wird für eine Woche oder dergleichen Ihre Vertretung wohl übernehmen können — und auch in der leidigen Diebstahlsangelegenheit ist Ihre Anwesenheit für die nächsten Tage wohl kaum erforderlich. Wie die Dinge da liegen, heisst es eben: guldig abwarten! — und wir wollen nur wünschen, dass der allmächtige Herr Hans Mors nicht wirklich die Laune habe, dem Strafgericht das Prävenire zu spielen.“ (Fortsetzung folgt.)
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