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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 5.1903
- Erscheinungsdatum
- 1903
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190300002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19030000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19030000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 5.1903
-
- Ausgabe No. 1, 3. Januar 1903 1
- Ausgabe No. 2, 10. Januar 1903 1
- Ausgabe No. 3, 17. Januar 1903 1
- Ausgabe No. 4, 24. Januar 1903 1
- Ausgabe No. 5, 31. Januar 1903 1
- Ausgabe No. 6, 7. Februar 1903 1
- Ausgabe No. 7, 14. Februar 1903 1
- Ausgabe No. 8, 21. Februar 1903 1
- Ausgabe No. 9, 28. Februar 1903 1
- Ausgabe No. 10, 7. März 1903 1
- Ausgabe No. 11, 14. März 1903 1
- Ausgabe No. 12, 21. März 1903 1
- Ausgabe No. 13, 28. März 1903 1
- Ausgabe No. 14, 4. April 1903 1
- Ausgabe No. 15, 11. April 1903 1
- Ausgabe No. 16, 18. April 1903 1
- Ausgabe No. 17, 25. April 1903 1
- Ausgabe No. 18, 2. Mai 1903 1
- Ausgabe No. 19, 9. Mai 1903 1
- Ausgabe No. 20, 16. Mai 1903 1
- Ausgabe No. 21, 23. Mai 1903 1
- Ausgabe No. 22, 30. Mai 1903 1
- Ausgabe No. 23, 6. Juni 1903 1
- Ausgabe No. 24, 13. Juni 1903 1
- Ausgabe No. 25, 20. Juni 1903 1
- Ausgabe No. 26, 27. Juni 1903 1
- Ausgabe No. 27, 4. Juli 1903 1
- Ausgabe No. 28, 11. Juli 1903 1
- Ausgabe No. 29, 18. Juli 1903 1
- Ausgabe No. 30, 25. Juli 1903 1
- Ausgabe No. 31, 1. August 1903 1
- Ausgabe No. 32, 8. August 1903 1
- Ausgabe No. 33, 15. August 1903 1
- Ausgabe No. 34, 22. August 1903 1
- Ausgabe No. 35, 29. August 1903 1
- Ausgabe No. 36, 5. September 1903 1
- Ausgabe No. 37, 12. September 1903 1
- Ausgabe No. 38, 19. September 1903 1
- Ausgabe No. 39, 26. September 1903 1
- Ausgabe No. 40, 3. Oktober 1903 1
- Ausgabe No. 41, 10. Oktober 1903 1
- Ausgabe No. 42, 17. Oktober 1903 1
- Ausgabe No. 43, 24. Oktober 1903 1
- Ausgabe No. 44, 31. Oktober 1903 1
- Ausgabe No. 45, 7. November 1903 1
- Ausgabe No. 46, 14. November 1903 1
- Ausgabe No. 47, 21. November 1903 1
- Ausgabe No. 48, 28. November 1903 1
- Ausgabe No. 49, 5. Dezember 1903 1
- Ausgabe No. 50, 12. Dezember 1903 1
- Ausgabe No. 51, 19. Dezember 1903 1
- Ausgabe No. 52, 26. Dezember 1903 1
- Register Register 4
-
Band
Band 5.1903
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- Titel
- Der Handelsgärtner
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ständig unzureichenden Ernten für Deutschland durchführen lassen kann. Ein zweiter Umstand ist der, ob man in Russland lernen wird, das Tafelobst für den Export zu verpacken, denn ohne dem ist ein lohnender Export für Russ land kaum denkbar. — Die Einfuhr von getrockneten Champignons nach Uruguay betrug 1899: 25 249kg, 1900: 24o37kgund 1901: 19218kg. Im Jahre 1901 hat auch Deutschland den ersten Export mit 74 kg gewagt. Der Hauptanteil fällt auf Italien. Der eigentliche Anbau von Champignons wird in Uruguay nie' t betrieben, obwohl es lohnend sein würde. Das herrschende feuchte Klima würde die Zucht begünstigen und nur wenig Kosten würden für die Ein richtung aufzuwenden sein. — Die Vereinigten Staaten von Nordamerika haben Sämereien im Jahre 1902 für 1 898 600 'Dollars nach Deutschland geliefert. Im Jahre vorher belief sich die Aus fuhr zu uns auf nur 699600 Dollars. Rechtspflege. — Kosten für die Rücksendung von Retourwaren. Der Käufer von Waren be hielt sich vor, dass er alles, was er binnen Jahresfrist nicht absetze, zurücksenden dürfe. Als Erfüllungsort hatte der Wohnsitz des Ver käufers zu gelten, da ein anderer Erfüllungsort aicht vereinbart war. Nun sandte nach Jahres- zblauf demgemäss der Käufer einen Teil Ware zurück und es erwuchsen ihm dabei an 30 Mk. Frachtspesen, deren Erstattung er vom Ver käufer verlangte. Dieser lehnte jedoch die Er stattung ab und liess es auf den Prozess an kommen. Erfüllungsort sei der Wohnsitz des Verkäufers und dorthin habe auch der Käufer die nicht verkaufte Ware kostenlos zurück- zusenden. Auch sei es Handelsbrauch, dass die Retourware kostenlos dem Verkäufer zu übermachen sei. Der Handelsbrauch konnte nicht bestätigt werden, das Landgericht war aber der Meinung, dass auch die Retourware dem Erfüllungsort zurückzugeben sei. Anders entschied das Oberlandesgericht zu Karlsruhe. Es nimmt nicht an, dass der Erfüllungsort für den Kauf auch ohne weiteres als Erfüllungsort für die Retoursendung der nicht verkauften Ware zu gelten habe. Es komme vielmehr darauf an, was der Wille der Parteien gewesen sei. Der Verkäufer wollte doch nur dem Käufer den Verkauf einer grossen Warenmenge da durch erleichtern, dass er ihm die Möglichkeit eröffnete, etwaige Bestände wieder zurückzu geben, so dass sich das Risiko wesentlich ver ringerte. Der Käufer batte gegen bar gekauft und sollte gegen bar zurückliefern dürfen. Es sollte ihm also eine weitere Aufwendung an Geld nicht erwachsen. Er sollte zurückliefern können, ohne einen Vermögensnachteil dabei zu erleiden. Daher fielen dem Verkäufer die Kosten des Rücktransportes zur Last. — „Ab Bahn dort“. Die zwischen Ge schäftsleuten getroffene Vereinbarung „ab Bahn dort“ bedeutet nach einem Gutachten der Aelte- sten der Kaufmannschaft zu Berlin, dass der Kläger als Verkäufer die verkaufte Ware auf dem betreffenden Bahnhof auf seine Gefahr und Kosten fertig zum Transport zu liefern hatte; der Kläger war demnach verpflichtet, die Waggons zu bestellen und die Ware zu ver laden, auch hatte er die von der Eisenbahn verwaltung liquidierte Wagenmiete zu bezahlen, wenn er die Ware nicht rechtzeitig zur Bahn gebracht und durch diese Verzögerung der be stellte Waggon unbenutzt gestanden hat. — Ueber den Besuch der Fortbil dungsschule liegt neuerdings wiederum eine Entscheidung aus Schlesien vor. In Bunzlau erhielt der Handelsgärtner H. einen Strafantrag, weil er unterlassen hatte, seinen Gehilfen unter 18 Jahren zur Fortbildungsschule zu schicken. H. zahlte die Strafe nicht, sondern rief richter liche Entscheidung an. Erwies hierbei nach, dass der Gehilfe nicht gewerblich, sondern ausschliess lich in den Kulturen beschäftigt wird, und da seine Gärtnerei zu den landwirtschaftlichen Betrieben zu zählen sei, läge keine Verpflichtung zum Besuche der Fortbildungsschule vor. Das Schöffengericht schloss sich dieser Auffassung an, H. wurde freigesprochen und die Straf verfügung aufgehoben. — Gehört die Kunst- und Handels gärtnerei zum Handwerk? Eine Umfrage in diesem Sinne hat vor einiger Zeit die Ge werbekammer zu Chemnitz an alle sächsischen Gewerbekammern gerichtet und daraufhin von sämtlichen Kammern die Antwort bekommen, dass die Gärtner nur als Gewerbetreibende, nicht aber als reine Handwerker im Sinne des § 129 ff. anzusehen sind. Die Antwort der Gewerbekammer zu Zittau lautet dahin, dass Gärtner, abgesehen von denjenigen, deren ge werbliches Einkommen lediglich aus dem Garten bau und dem Verkauf von dessen Erzeugnissen herstammt, nach § 5 der Anweisung des König lichen Finanzministeriums vom 16. Juli 1901, soweit sie mit erkauften Pflanzen oder Samen handeln oder die Verarbeitung von Pflanzen zu Bindereien und dergleichen nicht nur nebenbei betreiben, oder soweit sie für dritte Personen Gärten herrichten, dem Handels- und Gewerbe kammergesetze unterstellt sind. Kommen hier bei nicht Grossbetriebe im Sinne von § 7 des Gesetzes vom 4. August 1900 in Betracht, so sind diese Gärtnereibetriebe als zur Gewerbe kammer gehörig zu betrachten; eine Beurteilung hierüber kann nur von Fall zu Fall erfolgen. Die Frage, ob die der Gewerbekammer zuge hörigen Kunst- und Handelsgärtner als reine Handwerker zu betrachten seien und somit auf sie die §§ 129 ff. der Gewerbeordnung An wendung fänden, ist zwar im Bezirke der Kammer noch nicht zur Entscheidung gekommen, doch dürfte wohl gegebenenfalls seine Ent scheidung dahin zu treffen sein, dass dieselben nur als Gewerbetreibende, nicht aber als reine Handwerker im Sinne der §§ 129 ff. der Ge werbeordnung anzusehen seien. — Die Novelle zum Krankenver sicherungsgesetz wird am 1. Januar 1904 in Kraft treten. Bis dahin müssen auch alle Hilfskassen ihre Einrichtungen, soweit sie nicht lediglich Zuschusskassen sind, dem Gesetz ent sprechend abgeändert haben. — Die Antwort bei Verträgen unter Abwesenden. Der § 147 des Bürgerl. Ge- setzb. bestimmt : „Der einem Abwesenden ge machte Antrag kann nur bis zu dem Zeitpunkte angenommen werden, in welchem der Antra gende den Eingang der Antwort unter regel mässigen Umständen erwarten darf.“ Und § 148 des Bürgerl. Gesetzb. schreibt vor: „Hat der Antragende für die Annahme des Antrags eine Frist bestimmt, so kann die Annahme nur innerhalb dieser Frist erfolgen.“ Streitig ist nun die Frage, ob die Antwort innerhalb der gesetzten Frist in den Besitz des Arbeitenden gelangt sein muss, oder ob es genügt, wenn die Annahmeerklärung innerhalb der Frist ab gegeben wird. Diese Frage ist vom Reichs gericht dahin entschieden worden, dass die An nahmeerklärung innerhalb der Frist an den Offerierenden gelangt sein muss, nicht aber schon die Absendung innerhalb dieser Frist genügt. — Selbsthilfekauf bei Aepfeln. Beim Selbsthilfe-Verkauf von Aepfeln widerspricht die Versteigerungsbedingung „ohne irgendwelche Garantie“ den Absichten des Gesetzgebers, der auch die Interessen des säumigen Käufers schützt. Dem Verkäufer liegt nach § 360 des des Handelsgesetzb. eine gesetzliche Garantie pflicht für mittlere Art und Güte der Ware ob und dieses Recht des Käufers darf nicht ver letzt werden. Wollte man bei der Versteigerung oder konnte man keine Garantie übernehmen, so war der vom Gesetz in erster Linie eröffnete Ausweg der Hinterlegung der Ware zu wählen. So hat das Oberlandesgericht Darmstadt in einer diesbezüglichen Streitsache entschieden. Vereine und Versammlungen. — Ein Kongress der Obstgärtner und Fruchthändler findet demnächst in Korotschi (Russland) statt. Auf der Tages ordnung steht zunächst das Bestreben für die Produkte der Gärtnerei und des Gemüsebaues ermässigte Eisenbahnfrachtsätze zu erlangen; sodann die Feststellung von Normalsortimenten für Obst- und Gemüsebau. Ausserdem werden Vorträge über einzuschlagende Wege zur Aus dehnung des landwirtschaftlichen Gartenbaues, der Bekämpfung schädlicher Insekten und Krank heiten etc. gehalten. Man will ferner die Re gierung zur Bewilligung von Mitteln angehen, um Gartenbau- und Obstbaumschulen zu gründen etc. Die Kongresse sollen jährlich in ver schiedenen Gegenden des russischen Reiches abgehalten werden, und es sind an alle be kannten Fachmänner Einladungen ergangen. — Auch hieraus ersieht man wieder, welches In teresse in unserem Nachbarreich dem Obst- und Gartenbau entgegengebracht wird, und wie man gleich uns bestrebt ist, die eigenen Interessen zu fördern. Gehilfenbewegung. — Die Gewerkschaftsfrage der Ge hilfenschaft veranlasst den „Vorwärts“, seiner Freude darüber Ausdruck zu geben, dass es endlich gelingen wird, ein Zusammengehen der „Hamburger Gärtnervereinigung“ mit dem „All gemeinen Deutschen Gärtnerverein“ zu ermög lichen. Die erstere hätte bereits den Vorschlag gemacht, beide Organisationen zu verschmelzen und unter dem Titel „Verband der Gärtner Deutschlands“ (?) neu zu begründen. Die „Ham burger Gärtnervereinigung“ glaubt, dass sämt liche Mitglieder sich anschliessen würden und machen nur zur Bedingung, dass in erster Linie die Arbeitslosenversicherung obligatorisch ein geführt werden müsse. Dem weiterhin ange führten Auszug aus der „Gärtnerzeitung“, nach welchem der „Allgemeine Deutsche Gärtner verein“ statt 5000 Mitglieder im Jahre 1901, am 1. Juli dieses Jahres nur noch über 2200 Mitglieder verfügt haben soll, möchten wir keinen Glauben schenken. Wir bezweifeln, dass diese Zahlen ebensowenig den Tatsachen ent sprechen, wie wir andererseits annehmen, dass die „Vereinigung“ gegenwärtig auf 780 Zahlmitglieder gestiegen ist. Ohne Frage wird die in diesen Tagen stattfindende Ur abstimmung eine bedeutende Stärkung der „Hamburger Gärtnervereinigung“, wenn sich diese von Grund auf neu aufbaut, zur Folge haben, ebenso den „Allgemeinen Deutschen Gärtnerverein“ spalten und den grössten Teil seiner Mitglieder der Sozialdemokratie zuführen. Ausstellungen. — Die „Pomologische Gesellschaft“ zu Altenburg veranstaltete zur Feier des 100jährigen Bestehens, wie den Lesern unseres Blattes bekannt ist, eine Obstausstellung, die in den Räumen des Schützenhauses zu Alten burg abgehalten wurde. Die Beteiligung hielt sich in mässigen Grenzen, da die Stürme zu Mitte des Vormonats vielen Schaden angerichtet und leider weitaus die meisten Früchte von den recht gut behangenen Obstbäumen ab schüttelten. Der Besuch war vor allem aus Altenburg selbst recht zufriedenstellend, die schöne Herbstwitterung kam dem Unternehmen zu statten. Hervorgehoben zu werden verdient die uneigennützige Unterstützung des „Altenburger Gärtnerverein“, dessen Mitglieder den grossen Saal des Schützenhauses recht hübsch durch blühende Blattpflanzengruppen dekoriert hatten. Vor allem waren Nelken, Eriken sowie Blatt pflanzen in mehrfach guten Einsendungen vor handen. Als eine ganz hervorragende Leistung müssen die Chrysanthemum von Alwin Etzold erwähnt werden. Die riesigen Blumen hatten sich zu ausserordentlicher Grösse entwickelt, so dass mehr als hundert grosse Schaublumen aus der leider etwas ungünstig plazierten Gruppe hervortraten. An der Ausstellung selbst be teiligten sich mit hervorragenden Leistungen die bekannten Baumschulenbesitzer und Handels gärtner Gustav Kunze, Max Bromme, Julius Bromme und Wilh. Düsterhöf. Die Feinde des Obstbaues hatte der Vereinssekretär, Lehrer Schiebold in nach pflanzlichen und tierischen Schädlingen getrennt gehaltenen Abteilungen und übersichtlichen, mit grossem Fleiss zusammen gestellten Sammlungen ausgestellt. Die „Pomo logische Gesellschaft“ beteiligte sich mit einer Reihe von Bildern bedeutender Pomologen, alter Urkunden und Diplomen, worunter das Protokoll von 1840, überhaupt der ersten Periode der Gründung, besonderes Interesse boten. — Auch die landwirtschaftliche Schule hatte wiederum ihre Sammlung gebracht, ebenso waren ver schiedene Firmen mit Gemüse vertreten. Der Gemüsebau und -Versand ist bekanntlich in Altenburg noch heute auf der Höhe, denn die dortigen Gärtner versorgen die Industrie städte hauptsächlich während der Frühjahrs monate mit Treibgemüse aller Art. Obstbäume und Sträucher waren nur in wenig Einsendungen vorhanden, so dass dieser Teil nicht besonders hervortrat. Wir bemerken noch am Schlüsse, dass in Verbindung mit der Ausstellung eine Pflanzenbörse stattfand, ebenso wie die Obst börse der „Pomologischen Gesellschaft“, welche von A. Ringsleben geleitet wird, und während der Ausstellungstage den An- und Verkauf ver mittelte. — Eine Gartenbau-Ausstellung zu Glauchau veranstaltete vom 19.—23. vori gen Monats der „Glauchauer Gärtnerverein“, an welcher sich die dort ansässigen Handels- und Herrschaftsgärtner nach besten Kräften betei ligten. Neben den verschiedensten bunten und grünen Blattpflanzen sah man recht schöne Cyclamen, Pelargonien etc.; ebenso verdienen die Bindereien der Firmen Lochmann und zienrat war zu aufgeregt, um sich niederzulassen. Er fasste den . Arm des Bankdirektors und zog ihn in die Fensternische. „Halten Sie den Kassierer Püttner für einen ehrlichen Menschen?“ „Unbedingt!“ erwiderte Randow ohne Zaudern und mit dem Brustton der Ueberzeugung. Seine Rechtschaffenheit ist über jeden Zweifel erhaben!“ Hum! — Er wäre doch wohl der erste nicht, der ein felsenfestes Vertrauen zu Schanden gemacht! Sind Sie über seine persönlichen Verhältnisse des Näheren unterrichtet?“ „Nur ganz allgemein! Aber Sie sehen mich in der grössten Verwunderung. Was ist denn geschehen? Es liegt doch nicht etwa ein bestimmter Verdacht gegen ihn vor?“ „Ich weiss nicht, wie ich es nennen soll! Von dem mir zustehenden Rechte Gebrauch machend, habe ich in Ge meinschaft mit dem Kollegen Gutschmidt die Kasse der Bank soeben einer unangemeldeten Revision unterzogen, wie wir dies ja der Ordnung halber von Zeit zu Zeit zu tun pflegen. Bei der vielgerühmten Zuverlässigkeit Püttners haben wir diese Revision nur als eine leere Formalität angesehen und uns ohne eingehende Prüfung der Bücher darauf beschränkt, den Barbestand mit den dort angegebenen Zahlen zu vergleichen. Auch heute verfuhren wir in der nämlichen Weise und es ergab sich, dass alles in schönster Ordnung sei. Der Inhalt des Tresors stimmte bis auf den Pfennig mit dem in Püttners Hauptbuche angegebenen Zahlen überein.“ Ein Ausruf des Erstaunens, den er nur mit Mühe unter drückte, wollte sich auf Felix von Randows Lippen drängen. Aber er spielte seine Unbefangenheitsrolle trefflich weiter und warf mit einem Kopfnicken ein: „Nun ja, das ist selbstverständlich! — Und was weiter?“ „Warten Sie nur! — Ich bin nicht misstrauisch, aber in dem Benehmen des Mannes war heute etwas, das mich stutzig machte. Ich kenne Püttner seit Jahren und ich habe ihn niemals anders gesehen als gleichmütig und gelassen. Auch heute war er offenbar bemüht, solche Gelassenheit zu erheucheln; aber es wollte ihm nicht recht gelingen. Ich bemerkte wohl, wie er zusammenfuhr, wenn einer von uns unerwartet eine Frage an ihn richtete, und seine Antworten waren mehr als einmal unzutreffend und zerstreut wie die eines Mannes, dessen Gedanken von ganz anderen Dingen in An spruch genommen sind. Ich weiss nicht, wie es kam, aber das Bewusstsein meiner Verantwortlichkeit fiel mir mit einem Male schwer auf die Seele, und ich sah mir die Zahlenreihe etwas genauer an als zuvor. Da — Sie glauben nicht, lieber Randow, wie es mir in die Glieder fuhr — da machte ich mit einem Male die Entdeckung, dass auf der letzten Seite, die erst heute abgeschlossen, ein Additionsfehler sei — ein kleiner, unbedeutender Fehler, indem an die Stelle einer Fünf eine Vier gesetzt worden war, aber dieser scheinbare Irrtum veränderte die Gesamtsumme um nicht weniger als hundert tausend Mark.“ Er hielt inne und rieb sich mit dem seidenen Taschen tuch den beinahe haarlosen Schädel, um dann nach einer kleinen Pause nochmals mit Nachdruck zu wiederholen: „Um genau hunderttausend Maik! Nun was sagen Sie jetzt, mein Lieber?“ Nachdenklich blickte Randow vor sich hin. „Wenn ich Sie recht verstehe, hätten diese hunderttausend Mark also an den Barbeständen der Bank gefehlt?“ „So ist es! Die Uebereinstimmung mit den Büchern war eben nur eine scheinbare gewesen, und die sorgfältigen Prüfungen, welche Gutschmidt und ich nach dieser merkwür digen Entdeckung anstellten, vermochten nichts an der fatalen Tatsache zu ändern.“ „Sehr sonderbar — in der Tat! Und Püttner? Haben Sie denn nicht auf der Stelle Aufklärung von ihm verlangt?“ „Gerade um des Vertrauens willen, das der Mann bis zu diesem Tage genossen, zögerten wir damit, bis wir unserer Sache ganz vollkommen gewiss waren. Und wenn er schul dig ist, wie ich für meine Person es kaum noch bezweifle, so hatte er inzwischen natürlich Zeit genug gehabt, sich auf die Möglichkeit einer Entdeckung vorzubereiten. Ganz im Gegensatz zu seiner vorigen Unruhe und Nervosität zeigte er sich denn auch unseren Fragen gegenüber sehr unbefangen und gleichmütig. Den Additionsfehler, der ja freilich eine mehr als plumpe Fälschung war, gab er ohne weiteres zu, und im übrigen beschränkte er sich auf die Erklärung, dass der Irr tum entweder an einer anderen Stelle zu suchen oder der fehlende Betrag gestohlen sein müsse. Ich liess selbstverständ lich sofort den zweiten Kassierer an seine Stelle treten, und während sich Gutschmidt mit ihm noch einmal über die Bücher hergemacht hat, begab ich mich zu Ihnen, um Sie von dem Vorgefallenen zu unterrichten. Was ist nun Ihre Meinung über die Sache?“ Die ausführliche Erzählung hatte dem Assessor Zeit genug gegeben, sich die Rolle zurecht zu legen, die er jetzt zu spielen hatte. Sein mächtiger Bundesgenosse hatte das Vertrauen nicht getäuscht, das er in ihn gesetzt; mit einer fast unheimlichen Konsequenz hatte er für ihn gearbeitet und ihm selbst fiel kaum noch eine andere Aufgabe zu als die, mit kluger Berechnung aus den Fügungen der Zufalls seinen Vorteil zu ziehen. Je mehr er selber sich vor jeder Ent deckung gesichert fühlte, desto bereitwilliger und wärmer konnte er sich zum Anwalt für Friedrich Püttners Unschuld machen. „Meine Meinung ist, dass sich alles noch in befriedigender Weise aufklären wird“, sagte er mit grosser Bestimmtheit. „Ich begreife, dass Sie in der ersten Erregung zu keinem anderen Schluss kommen konnten, als zu dem Glauben an Püttners Schuld; aber ich würde mich nicht entschliessen können, diesen Glauben zu teilen, selbst wenn der Verdacht gegen ibn auf viel festeren Füssen stände. Ganz abgesehen davon, dass ich ihn überhaupt für unfähig halte, eine ehrlose Handlung zu begehen, habe ich eine zu gute Meinung von seinem gesunden Menschenverstände, um ihm ein so überaus plump angelegtes Verbrechen zuzutrauen.“ Der Kommerzienrat schüttelte den Kopf. Die Zuversicht des Bankdirektors vermochte ihn nicht zu überzeugen. „Der Plan ist gar nicht so plump, als er jetzt, da wir ihn entdeckt haben, erscheinen will. Darauf, dass die ausser gewöhnliche Kassenrevision gerade heute stattfinden würde, ist Püttner eben nicht gefasst gewesen, und nach acht oder vierzehn Tagen wäre mir der kleine, harmlose Additionsfehler, den ich heute bemerkte, weil er eben just auf der letzten Seite vorkam, schwerlich aufgefallen. Inzwischen hätte der Kassierer Zeit genug gehabt, alle Vorbereitungen für eine Flucht zu treffen. Das unbedingte Vertrauen, dessen er sich hier erfreute, schützte ihn vor jedem Verdacht, selbst wenn er plötzlich krankheitshalber einen längeren Urlaub genommen oder seine Stellung vielleicht ganz und gar ver lassen hätte.“ (Fortsetzung folgt.)
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