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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 5.1903
- Erscheinungsdatum
- 1903
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190300002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19030000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19030000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 5.1903
-
- Ausgabe No. 1, 3. Januar 1903 1
- Ausgabe No. 2, 10. Januar 1903 1
- Ausgabe No. 3, 17. Januar 1903 1
- Ausgabe No. 4, 24. Januar 1903 1
- Ausgabe No. 5, 31. Januar 1903 1
- Ausgabe No. 6, 7. Februar 1903 1
- Ausgabe No. 7, 14. Februar 1903 1
- Ausgabe No. 8, 21. Februar 1903 1
- Ausgabe No. 9, 28. Februar 1903 1
- Ausgabe No. 10, 7. März 1903 1
- Ausgabe No. 11, 14. März 1903 1
- Ausgabe No. 12, 21. März 1903 1
- Ausgabe No. 13, 28. März 1903 1
- Ausgabe No. 14, 4. April 1903 1
- Ausgabe No. 15, 11. April 1903 1
- Ausgabe No. 16, 18. April 1903 1
- Ausgabe No. 17, 25. April 1903 1
- Ausgabe No. 18, 2. Mai 1903 1
- Ausgabe No. 19, 9. Mai 1903 1
- Ausgabe No. 20, 16. Mai 1903 1
- Ausgabe No. 21, 23. Mai 1903 1
- Ausgabe No. 22, 30. Mai 1903 1
- Ausgabe No. 23, 6. Juni 1903 1
- Ausgabe No. 24, 13. Juni 1903 1
- Ausgabe No. 25, 20. Juni 1903 1
- Ausgabe No. 26, 27. Juni 1903 1
- Ausgabe No. 27, 4. Juli 1903 1
- Ausgabe No. 28, 11. Juli 1903 1
- Ausgabe No. 29, 18. Juli 1903 1
- Ausgabe No. 30, 25. Juli 1903 1
- Ausgabe No. 31, 1. August 1903 1
- Ausgabe No. 32, 8. August 1903 1
- Ausgabe No. 33, 15. August 1903 1
- Ausgabe No. 34, 22. August 1903 1
- Ausgabe No. 35, 29. August 1903 1
- Ausgabe No. 36, 5. September 1903 1
- Ausgabe No. 37, 12. September 1903 1
- Ausgabe No. 38, 19. September 1903 1
- Ausgabe No. 39, 26. September 1903 1
- Ausgabe No. 40, 3. Oktober 1903 1
- Ausgabe No. 41, 10. Oktober 1903 1
- Ausgabe No. 42, 17. Oktober 1903 1
- Ausgabe No. 43, 24. Oktober 1903 1
- Ausgabe No. 44, 31. Oktober 1903 1
- Ausgabe No. 45, 7. November 1903 1
- Ausgabe No. 46, 14. November 1903 1
- Ausgabe No. 47, 21. November 1903 1
- Ausgabe No. 48, 28. November 1903 1
- Ausgabe No. 49, 5. Dezember 1903 1
- Ausgabe No. 50, 12. Dezember 1903 1
- Ausgabe No. 51, 19. Dezember 1903 1
- Ausgabe No. 52, 26. Dezember 1903 1
- Register Register 4
-
Band
Band 5.1903
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- Der Handelsgärtner
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die Erschienenen und gab einen kurzen Rück blick über die Tätigkeit des Verbandes im verflossenen Jahre. Aus dem 1. Antrag ist zu nächst hervorzuheben, dass man beschloss, ein heitliche Lehrvertrags-Formulare einzuführen, welche an die Mitglieder gegen Vergütung ab gegeben werden sollen. Dann wird der Verein künstlerisch ausgeführte Diplome anfertigen lassen, welche den ßezirksvereinen zur Prämiie rung bei Balkondekoration an Private unent geltlich abgegeben werden. Eine lebhafte Debatte rief der Antrag des Bezirks Lörrach hervor, nach welchem der Verein bei der Regierung vorstellig werden möchte, dass der Hausiererhandel seitens der schweizerischen Gärtner in den Grenzbezirken untersagt wird. Der Referent schilderte den Handel, den die schweizerischen Gärtner in den Grenzstädten treiben, und erwähnte hierbei, dass nachweislich ein grosser Teil von Pflanzen und Bäumen ohne Reblausattest bezw. die be hördliche Bescheinigung nach Baden gelangen. Jedenfalls könnten die Grenzämter zu einer besseren Ueberwachung angehalten werden oder man solle eine recht hohe Wandersteuer von den Ausländern erheben. Auch dieser An trag fand die Zustimmung der Delegierten. — Ein weiterer Antrag des Bezirks Lörrach ging dahin, dass dem Badefondgärtner in Baden weiler untersagt werden möchte, als Beamter bei öffentlichen Ausschreibungen sich an dem Wettbewerb zu beteiligen. Man kam hierbei auch auf die Konkurrenz der Hofgärtner zu sprechen, die in Baden die Handelgärtner schwer schädigen; manche dortige Hofgärtnereien züchten mehr zum Verkauf, als sie selbst benötigen und sind ausgedehnte Handelsbetriebe, trotzdem sind alle Vorstellungen bei den Behörden bisher ohne Erfolg gewesen. Im obigen Falle handelt es sich um ein Konkurrenzausschreiben, an dem sich auch ein Grossherzoglicher Beamter, der Badefondgärtner zu Badenweiler, beteiligte. Man gab hierbei zu, dass es sehr schwer sei, die Grossh. Regierung zu übezeugen, da dieser die Angelegenheit in zu verschiedenen Formen vor getragen wird, so dass sie selbst im unklaren bleibt. Eine ähnliche Schädigung bedeutet für die Gärtner in Freiburg der Gemüsehandel der dortigen Kreis- und Pflegeanstalt, den man übrigens mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln. zu bekämpfen gedachte, da zeitweise im Frühjahr der ganze dortige Gemüsehandel lahm gelegt wird; es handelt sich auch hierbei um ein Staats-Institut. Ein Antrag der Gruppe Mannheim, wegen Bekämpfung der Maikäfer, die im nächsten Jahr ihr Flugjahr haben, fand ebenfalls Unter Stützung, und man beschloss, mit den Land wirtschaftlichen Vereinen des Grossherzogtums in Verbindung zu treten, damit gemeinsam mit dieser Frage an die Regierung gegangen werden könne. Die Notwendigkeit der Statutenänderungen bildete einen Hauptpunkt der Tagesordnung und führte zu langen Auseinandersetzungen. Der Vorsitzende hielt eine gründliche Reform für geboten und man beschloss, im November eine zweite Generalversammlung einzuberufen. Da gegen fand der Antrag, den „Verein selbstän diger Handelsgärtner“ als juristische Person einfragen zu lassen, zunächst keine Zustimmung. Man hielt gegenüber den Förmlichkeiten, welche hierbei zu erfüllen sind, die Vorteile gegen wärtig nicht für so wichtig. — Vom „Verband der Handelsgärtner Deutschlands“ war der erste Vorsitzende Bluth anwesend und erläuterte die Stellung des Verbandes in der Schutzzollfrage und bei den Qartenbaukammern, ohne dass er in den Hauptpunkten die Zustimmung der An wesenden erlangen konnte. — Eine lebhafte Debatte rief ausserdem die Abhaltung der nächst jährigen Pflanzenbörse hervor. Schliesslich fiel die Wahl auf Konstanz am Bodensee. Nach Erledigung einiger interner Vereinsangelegen heiten, die Rechnungslegung, Delegiertenwahl etc. betreffend, woraus hervorging, dass der Verein gegenwärtig etwa 460 Mitglieder zählt, fanden die manche interessante Frage streifenden Ver handlungen ihren Abschluss. Rundschau. Handel und Verkehr. — Die Zuckerrübenfelder Russlands umfassen im Jahre 1903 ein Areal von 513 528 Dessjätinen (1 D. = 1,09 ha). Diese Fläche ist um 6,2 % kleiner als die vorjährige. Die Pflanzungen im Südwest- und Weichselgebiet sind eingeschränkt worden. — Griechenlands Gartenbauhandel 1902. Es herrschte allgemeine Stille, wozu die Krisis im Korinthenhandel und die schlechte Olivenernte geführt hat. Eingeführt wurden für 527 610 Goldfranken Gemüse, gegen 604 344 Fr. m Vorjahre. In der Ausfuhr stehen an erster Stelle die Korinthen mit 23 098 629 Fr., gegen 41190592 Fr. im Jahre 1901. Es ist also eine ganz eminente Minderung eingetreten. Da gegen stieg die Ausfuhr anderen Obstes von 392 590 Fr. auf 593 660 Fr. Der Rübenanbau hat sich ausgedehnt. Falls sich der Versuch bewährt, soll er fortgesetzt werden, um die Zuckerfabrikation in grösserem Masstabe zu betreiben. Der unter der Protektion der Kron prinzessin von Griechenland stehende Verein zum Schutze der Wälder und zur Aufforstung schreitet rüstig in seiner Tätigkeit fort. Eine Menge neuer Anpflanzungen sind Zeugen seiner energischen Betriebsamkeit. — Der neue Zolltarif für Neufund land sieht für Rüben pro Bushel 25 Cent., für Kohl pro Dutzend Köpfe 40 Cent., für Gemüse 30°/ 0 vom Werte Eingangszoll vor. — Durch Eilboten zu bestellende Sendungen sind, wie uns von fachmännischer Seite berichtet wird, vielfach unrichtig, unge nügend als Eilsendungen bezeichnet. Hören wir, wie die Vorschriften der Postordnung über diesen Punkt lauten: Das Verlangen der Eil bestellung muss durch den vom Absender durch Unterstreichung hervorzuhebenden Vermerk: „Durch Eilboten“ ausgedrückt werden. Ver merke, wie „Durch besonderen Boten“, „Be sonders zu bestellen“, „Sofort zu bestellen“ sind dem Vermerk „Durch Eilboten“ gleich zu achten. Bezeichnungen wie „Dringend“, „Eilt“ u. s. w. aber sind zur Kundgebung des Ver langens der Eilbestellung ebenso wenig aus reichend wie das Wort „Eilsendung“. Im Falle der Vorausbezahlung der Gebühr für die Eil bestellung ist dem Vermerke „Bote bezahlt“ hinzuzufügen. — Dringende Pakete müssen bei der Einlieferung zur Postanstalt äusserlich durch einen farbigen Zettel, der in fettem, schwarzem Typendruck oder ausnahmsweise in grossen handschriftlichen Zügen die Bezeichnung „Dringend“ trägt, hervorragend kenntlich gemacht sein. Die zugehörigen Postpaket ¬ adressen sind mit dem gleichen Vermerk zu versehen. — Erschwerung des Gartenbauhan dels in der Pfalz. Die Ausbreitung der Reblaus im Rheinland hat neuerdings in der Pfalz die Ansicht laut werden lassen, dass durch Pflanzensendungen, vor allem bei Bäumen und Sträuchern die Einschleppung stattfinden kann. Die Kreisamtblätter warnen daher regierung seitig vor dem Bezug von Obstbäumen, Obst- und Ziersträuchern aus Elsass-Lothringen, der Nahegegend, dem Königreich und der Provinz Sachsen, sowie aus Thüringen. Es sollen alle, welche direkt oder durch andere Baumschulen von auswärts Pflanzen etc. in das pfälzische Weinbaugebiet überführen, sich vergewissern, dass in der Nähe keine Rebengelände vor handen sind. Die Kreisämter weisen auf die Verantwortung bei derartigen Bezügen hin und empfehlen die Beachtung des Reblausgesetzes. — In diesem Vorgehen liegt eine ganz offen kundige Erschwerung des Gartenbauhandels, der sicher manchen Zaghaften abhalten wird Obst bäume etc. aus der Ferne zu beziehen. Wir empfehlen daher immer wieder allen Vereini gungen und Verbänden, gegen diese bedauer lichen Massregeln Protest zu erheben und ihre Interessen zu wahren. — Die Einfuhr schwedischer Krons beeren in diesem Jahre hat die des Vorjahres bei weitem übertroffen. Es wurden insgesamt 85000 Kisten von Schweden, Finnland und Russland nach Deutschland importiert, wäh rend im Vorjahre die Einfuhr sich nur auf 50 000 Kisten belief. Die Sendungen nahmen in der Hauptsache ihren Weg über Lübeck, und nur zum geringeren Teil über Stettin und Bremen. Rechtspflege. — Gehört die Versicherungssumme aus einer Lebensversicherung in die Konkursmasse? Im Nachlasskonkurs nicht. Ein Gärtner hatte im Oktober 1900 sein Leben auf Todesfall zu Gunsten der Ehefrau versichert. Am 22. Mai 1903 verstarb er und über sein Vermögen wurde Nachlasskonkurs eröffnet. Der Konkursverwalter verlangte nun auch die Ver sicherungssumme von 10 000 Mk. zur Konkurs masse, musste aber in die Auszahlung an die Witwe willigen, weil das Reichsgericht davon ausging, dass bei einer Lebensversicherung im Zweifel anzunehmen sei, dass der Dritte, zu dessen Gunsten der Vertrag eingegangen worden ist, das Recht auf die Leistung unmittelbar er wirbt. Mit dem Eintritt des Todes hat also der Erbe aus eigenem Rechte die Versicherungs summe erworben und der Anspruch auf Aus zahlung war bis dahin gar nicht Bestandteil des Vermögens, das der Verstorbene besessen hat, sondern er ist beim Tode des Versicherungs nehmers erst entstanden und zwar sofort in der Person des Versicherten. Vorher besteht nur ein Anspruch auf Rückkauf der Police, Beleihung derselben u. s. w. im Rahmen der Versicherungs bedingungen. Bricht daher der Konkurs bei Lebzeiten aus, so kann der Konkursverwalter diesen Rückkauf für die Masse betreiben. — Haftpflicht der Telegraphen beamten. Eine für die Haftpflicht der Tele graphenbeamten für Verstümmelungen von Tele grammen wichtige Entscheidung hat kürzlich das Oberlandesgericht in Frankfurt a. M. ge troffen. Ein Kohlenhändler hatte nach München durch Telegramm einem Gärtner einen Waggon Saarkohlen zum Preise von 2,15 Mk. pro dz angeboten. Infolge eines Versehens eines Post assistenten und einer Telegraphistin war daraus 1,15 Mk. geworden. Der Gärtner nahm das Angebot an und wollte nicht mehr als 1,15 Mk. zahlen. Nun klagte der Kohlenhändler gegen die Telegraphenbeamten, wurde aber abgewiesen, da ihm selbst Fahrlässigkeit zur Last falle, weil er es einerseits versäumt habe, die Preisofferte in Buchstaben statt in Zahlen zu schreiben, andererseits aber auch den Vertragsantrag nicht sofort dem Gärtner gegenüber angefochten habe, als er von der Verstümmelung des Telegramms Kenntnis erhalten habe. Im Falle einer recht zeitigen Anfechtung würde der Münchener Kunde die Lieferung der Kohlen nicht zum Preise von 1,15 Mk. pro dz haben verlangen können. Gegenüber diesen Unterlassungen käme das Versehen der Beamten weit weniger in Betracht und diese seien gemäss § 254 des Bürgerl. Gesetzb. ihrer Verantwortlichkeit ent hoben. — Schädigung einer Gärtnerei beim Eisenbahnbau. Bei der Anlage der Rixdorf- Mittenwalder Eisenbahn war der Gärtnerei besitzer S. durch das Zuwerfen eines Teiches insofern geschädigt worden, als das durch die Erdmassen verdrängte Wasser in sein zur Kultur von Rosen bestimmtes Grundstück floss und es derartig sumpfig machte, dass es zur Rosen zucht ungeeignet war. S. machte Schaden ersatz geltend und die Bahnverwaltung wurde zu 1200 Mk. verurteilt. Die Bahn verlangte nun diesen Betrag von der Gemeinde Britz zu rück, da diese sich verpflichtet hatte, der Bahn das Land kostenfrei zu überlassen und alle Sonderaufwendungen zu tragen. Die Gemeinde "machte geltend, dass es bei Zuschüttung des Teiches fahrlässig zugegangen sei, liess es auf den Prozess ankommen und gewann diesen. — Was ist unter „Erwerbsunfähig“ im Sinne des Krankenversicherungs gesetzes zu verstehen? Ein Mitglied einer Ortskrankenkasse war von der Landes versicherungsanstalt in eine Lungenheilstätte aufgenommen worden. Die Anstalt verlangte nun von der Ortskrankenkasse das dem Mit glied zustehende Krankengeld, was mit der Be gründung verweigert wurde, dass der Verpflegte noch erwerbsfähig gewesen und an der Arbeit nur durch seine Aufnahme in die Heilstätte verhindert worden sei. Das Oberverwaltungs gericht in Berlin hat jedoch entschieden, dass der Verpflegte auch schon zur Zeit seiner Auf nahme in die Anstalt als nicht mehr „erwerbs fähig“ anzusehen gewesen wäre, da seine Krank heit eben die Aufnahme in die Anstalt und damit die Einstellung der Arbeit geboten habe. Gehilfenbewegung. — Eine öffentliche Gärtnergehilfen versammlung fand in Charlottenburg statt, die auf Grund der Bewegung, die sich im „Allgemeinen Deutschen Gärtnerverein“ geltend macht und die den Anschluss an die Gewerkschaften bezweckt, einberufen wurde. Der Referent sprach über das Thema „Zweck und Ziel der Gewerkschaftsbewegung“ und suchte den Anwesenden die Vorteile, die der Anschluss an die Generalkommission für den „Allgemeinen Deutschen Gärtnerverein“ haben würde, in ein recht günstiges Licht zu stellen. Die Versammlung, die sich in der Hauptsache aus Mitgliedern des „Allgemeinen Deutschen Gärtnervereins“ zusammensetzte, zeigte sich mit Forschend flog ein scharfer Blick über die kleinen, ge deckten Tische hinweg, die im Speisezimmer des Klubs auf gestellt waren. Fast überall begegnete er nur den gleichgül tigen Gesichtern von Leuten, mit denen ihn lediglich eine oberflächliche Bekanntschaft verknüpfte. In einer Fenster nische aber sass ganz allein der kleine Bankier Säckel, augen scheinlich völlig in seine beinahe andächtige Beschäftigung mit einem riesigen, Helgoländer Hummer vertieft. Einer raschen Eingebung folgend trat der Assesor auf ihn zu, um ihn in der gewohnten Weise zu begrüssen. Das Blut stieg ihm ein wenig zum Kopfe, als der andere seinen Gruss mit einer fast beleidigenden Kälte und Zurückhaltung erwiderte. Aber er gab sich doch den Anschein, als habe er nichts davon bemerkt und liess sich mit gut gespielter Unbefangenheit auf einen der leeren Stühle an dem nämlichen Tische nieder. „Ein Dutzend Austern mit Chesterkäse und eine halbe Flasche Lafite!“ rief er dem auf wartenden Kellner zu, und indem er sich behaglich zurücklehnte, begann er mit der Heiterkeit eines völlig sorgenlosen Mannes über die Aufführung eines Theaterstückes zu plaudern, von dem eben jetzt überall in der Stadt gesprochen wurde. Der kleine Bankier saugte an den Beinen seines Hummers und antwortete hier und da auf eine direkte Frage des Assesors mit lakonischem Ja oder Nein, ohne irgend welches Interesse für den Gegenstand des Gespräches zu verraten. Als Randow mit wachsender Erbitter ung sah, dass auch seine witzigsten Bemerkungen nicht den Schatten eines Lächelns auf dem sanft geröteten Antlitz seines Gegenüber hervorzurufen vermochten, fühlte er seine Selbst beherrschung allgemach ins Wanken geraten und unvermittelt brach er das bisherige, unverfängliche Thema ab, um auf ihre Unterhaltung am gestrigen Abend zurückzukommen. „Gestehen Sie mir doch einmal aufrichtig, lieber Freund,“ sagte er, „was Sie in dieser Nacht eigentlich von mir gedacht haben l Als ich mir heute morgen unser Gespräch ins Ge dächtnis zurückrief, musste ich wahrhaftig über mich selber lachen. Aber ich wette. Sie haben mir’s auf der Stelle an gemerkt, dass ich ein Gläschen zu viel im Kopfe hatte.“ Der Bankier stocherte soeben mit der Gabel die letzten Fleichreste aus der Spitze einer Hummerschere heraus. Ohne aufzublicken brummte er etwas vor sich hin, das man, wenn man wollte für eine Bestätigung halten konnte. Randow legte im stillen das Gelöbnis ab, dass er diesen widerwär tigen Parvenü künftig keines Wortes mehr würdigen werde, laut aber fuhr er nach einem kleinen Schweigen mit unver minderter Liebenswürdigkeit fort: „Sie würden mich dann sehr verbinden, wenn Sie den ganzen Zwischenfall lediglich als einen Scherz ansehen und ihn so vollständig wie möglich aus Ihrem Gedächtnis tilgen wollten. Es war wirklich gar zu dumm!“ Säckel schob seinen Teller zurück und goss sich den letzten Portweinrest in sein Glas. Als hätte er die letzten Worte des Assessors gar nicht vernommen, sagte er sehr gelassen: „Es freut mich, dass Sie das Geld inzwischen ander weitig haben aufbringen können.“ Felix v. Randow fühlte, wie er erbleichte. Dieser nüch terne Geschäftsmann glaubte also nicht an das Märchen von dem Rausch, und er gab sich nicht einmal die Mühe, diesen Glauben zu erheucheln, Er verwünschte die unselige Kopf losigkeit, welche ihn in der letzten Nacht verführt hatte, seine Hoffnungen auf die uneigennützige Freundschaft des kleinen Bankiers zu setzen. Fast instinktiv fühlte er, dass dieser Mann unter Umständen zum gefährlichsten Zeugen werden könne für seine Schuld. Hier galt es, rasch und klug zu handeln, um dem Verdacht, dessen Entstehen und Anwachsen er voraussah, rechtzeitig den Boden zu entziehen. „Wäre mir selber sehr lieb, wenn die Vermutung zuträfe,“ meinte er mit einem kleinen Seufzer, „aber in diesem Punkte hat sich leider seit gestern Abend nichts geändert. Die Dumm heit, von der ich vorhin sprach, lag eben nur in meiner fixen Idee, dass die Papiere, welche ich Ihnen als Bürgschaft für meine etwa entstehenden Verbindlichkeiten übergeben, nicht veräussert werden dürften. Als wenn es nicht absolut gleichgültig wäre, auf welche Weise ich meine Schulden be zahle! — Selbstverständlich haben Sie freie Verfügung über die Effekten, und es wird mir sehr angenehm sein, wenn Sie mir den Ueberschuss heute oder morgen herauszahlen wollen. “ Wie die Dinge einmal lagen, gab es nach Randows Ueberzeugung kein anderes Mittel mehr, dem gefährlichen Argwohn vorzubeugen, der nach dem unvermeidlichen Bekannt werden des Bankdiebstahls nur zu leicht im Kopfe des miss trauisch gewordenen Bankier entstehen konnte, und wenn er dadurch auch der Möglichkeit beraubt wurde, die ihm anver trauten Effekten ihrem rechtmässigen Eigentümer morgen zu rückzugeben, so erschien ihm diese Verlegenheit doch als die bei weitem geringere, denn da der Oberst sein kleines Ver mögen ja in einer Hypothek anlegen wollte, so würde es ihm sicherlich gleichgültig sein, ob er es in Gestalt der von ihm deponirten Papiere oder in barem Gelde zurück erhielte. Zufrieden mit dem Ausweg, welchen seine Geistesgegen wart ihn hatte finden lassen, gab er sich fortan keine sonder liche Mühe mehr, Herrn Säckel durch überschwängliche Lie benswürdigkeit aus seiner kühlen Zurückhaltung heraus zu bringen. Beiläufig nur warf er noch die Bemerkung hin, dass er durch den empfindlichen Verlust von der Leidenschaft des Börsenspiels für seine eigene Person nunmehr gründlich geheilt sei, und als sich der kleine Bankier bald danach erhob, gab er ihm den Abschiedsgruss eben so steif und fremd zurück, als er ihn von jenem empfangen hatte. Eine — wenigstens im ersten Moment sehr unange nehme — Ueberraschung bereitete es ihm, als er plötzlich aus einem Nebenzimmer die lange Gestalt des Freiherrn v. Kerstens auf sich zukommen sah. Die Verwüstung in den schlaffen, abgelebten Zügen seines einstigen Kommilitonen war ihm nie zuvor so aufgefallen als heute, und selbst die ele- ganta Kleidung, auf welche der schiffbrüchige Aristokrat sonst eine ganz besondere Sorgfalt zu verwenden pflegte, schien ihm heute nachlässig und unordentlich um die hageren Glieder zu schlottern. „Servus, altes Haus!“ grösste der Freiherr, ohne den Schatten auf der Stirn des Freundes zu bemerken. „Du er laubst doch wohl, dass ich mir auf Deine Rechnung auch eine halbe Flasche von dem Zeug da bestelle? Ich bin auf Ehre mehr tot als lebendig.“ Er hatte sich schwer in einen Stuhl fallen lassen und seine Augen starrten gläsern vor sich hin. „Ich hatte nicht darauf gerechnet, Dich schon um diese Stunde hier zu treffen“, meinte Randow mit einiger Reserve. Was führt Dich denn am Vormittag, wo noch gar nicht ge spielt wird, in den Klub?“ (Fortsetzung folgt.)
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