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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 5.1903
- Erscheinungsdatum
- 1903
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190300002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19030000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19030000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 5.1903
-
- Ausgabe No. 1, 3. Januar 1903 1
- Ausgabe No. 2, 10. Januar 1903 1
- Ausgabe No. 3, 17. Januar 1903 1
- Ausgabe No. 4, 24. Januar 1903 1
- Ausgabe No. 5, 31. Januar 1903 1
- Ausgabe No. 6, 7. Februar 1903 1
- Ausgabe No. 7, 14. Februar 1903 1
- Ausgabe No. 8, 21. Februar 1903 1
- Ausgabe No. 9, 28. Februar 1903 1
- Ausgabe No. 10, 7. März 1903 1
- Ausgabe No. 11, 14. März 1903 1
- Ausgabe No. 12, 21. März 1903 1
- Ausgabe No. 13, 28. März 1903 1
- Ausgabe No. 14, 4. April 1903 1
- Ausgabe No. 15, 11. April 1903 1
- Ausgabe No. 16, 18. April 1903 1
- Ausgabe No. 17, 25. April 1903 1
- Ausgabe No. 18, 2. Mai 1903 1
- Ausgabe No. 19, 9. Mai 1903 1
- Ausgabe No. 20, 16. Mai 1903 1
- Ausgabe No. 21, 23. Mai 1903 1
- Ausgabe No. 22, 30. Mai 1903 1
- Ausgabe No. 23, 6. Juni 1903 1
- Ausgabe No. 24, 13. Juni 1903 1
- Ausgabe No. 25, 20. Juni 1903 1
- Ausgabe No. 26, 27. Juni 1903 1
- Ausgabe No. 27, 4. Juli 1903 1
- Ausgabe No. 28, 11. Juli 1903 1
- Ausgabe No. 29, 18. Juli 1903 1
- Ausgabe No. 30, 25. Juli 1903 1
- Ausgabe No. 31, 1. August 1903 1
- Ausgabe No. 32, 8. August 1903 1
- Ausgabe No. 33, 15. August 1903 1
- Ausgabe No. 34, 22. August 1903 1
- Ausgabe No. 35, 29. August 1903 1
- Ausgabe No. 36, 5. September 1903 1
- Ausgabe No. 37, 12. September 1903 1
- Ausgabe No. 38, 19. September 1903 1
- Ausgabe No. 39, 26. September 1903 1
- Ausgabe No. 40, 3. Oktober 1903 1
- Ausgabe No. 41, 10. Oktober 1903 1
- Ausgabe No. 42, 17. Oktober 1903 1
- Ausgabe No. 43, 24. Oktober 1903 1
- Ausgabe No. 44, 31. Oktober 1903 1
- Ausgabe No. 45, 7. November 1903 1
- Ausgabe No. 46, 14. November 1903 1
- Ausgabe No. 47, 21. November 1903 1
- Ausgabe No. 48, 28. November 1903 1
- Ausgabe No. 49, 5. Dezember 1903 1
- Ausgabe No. 50, 12. Dezember 1903 1
- Ausgabe No. 51, 19. Dezember 1903 1
- Ausgabe No. 52, 26. Dezember 1903 1
- Register Register 4
-
Band
Band 5.1903
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- Der Handelsgärtner
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werden, als wenn so grosse Summen nach Berlin kämen. Die Erfolge des badischen Landes vereins betont abermals Heger-Heidelberg. Er bemängelt die Organisation des „Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands“ und führt auf, dass Süddeutschland selbst aufbauen müsse. Er wendet sich auch gegen die Gründung der Gartenbaukammern, die der Praxis nichts nützen würden, wenn auch die badische Vereinigung im Interesse der Sache dem Berliner Programm zugestimmt habe. Auch Preiser-Lörrach und Kloss-Badenweiler betonen nochmals, dass kein süddeutscher Verband gegründet werden solle, aber der Vorstand des „Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands“ müsse andere Wege einschlagen, seine Tätigkeit genüge heute nicht mehr; in dem Zusammenschliessen kleinerer Verbände liege ein ganz anderer Erfolg. Beifall ernteten die recht sachlichen Ausführungen von Grunow-Auerbach, der auch erst der Ansicht war, es soll ein „Süddeutscher Gärtnerverband“ gegründet werden, und sich freut, konstatieren zu können, dass er sich hierin, wie viele der an deren Anwesenden, geirrt habe. Er hält eine zweifache Vertretung für notwendig, sowohl bei der Landesregierung, wie auch bei der Reichsre gierung müsste eine solche angestrebt werden. Auch Steinbach-Karlsruhe ist dieser Ansicht und befürwortet den weiteren Ausbau des Landes verbandes. Die verantwortliche Stellung des Verbands vorsitzenden und seine vielfachen Pflichten be tont Bluth-Steglitz, er hätte aus dem Zirkular herausgelesen, dass ein süddeutscher Verband gegründet werden solle. Er hält die wirtschaft liche Lage in der Gärtnerei für höchst gefähr det und schildert die Zukunft in den schwär zesten Farben. Nochmals erinnert er an die vielen wichtigen Tagesfragen, die ein geschlosse nes Zusammengehen unvermeidlich machen. Nur eine Reichsvertretung, welche er als das wirksamste Ziel aller gärtnerischen Bestrebungen hält, könne Nutzen bringen. Auch die mannig fachen Angriffe auf die Fachzeitschrift und den Verband weist er zurück und äussert sich hier bei, dass das Verbandsblatt mehr als Mk. 4.— pro Jahr für jedes Mitglied koste; wenn jemand für Mk. 3.— dasselbe leisten könnte, so sei ihm dieser jeden Tag willkommen, denn der Verband möchte gern diese Mark noch sparen. Er kommt immer wieder auf das Zirkular zu rück, hält seine frühere Stellungnahme fest und stellt dabei die Geduld der Versammlung auf eine harte Probe. Zum Schluss werden zwei Resolutionen eingebracht, die sich nahezu decken und nach längerer Debatte, an der sich Liefhold-Mann- heim, Hartmann-Bensheim, Bluth-Steglitz, Gru now-Auerbach und andere beteiligten, wie folgt zusammengefasst werden: „Die in Heidelberg tagende, zahlreich be- „suchte Versammlung süddeutscher Handelsgärt- „ner erkennt die Notwendigkeit des Zusammen- „Schlusses aller selbständigen Gärtner Deutsch- „lands an, hält es aber für den richtigsten .Weg, „dass in den einzelnen Bundesstaaten ständige „Vereine gegründet werden, deren Ziel es ist, „einen Zusammenschluss aller Interessenten zu „ermöglichen, um einenteils in lokalen Fragen „bei den einzelnen Regierungen, andererseits „um allgemeine Fragen bei der Reichsregierung „zum Wohl des Standes hinzuarbeiten und die „Interessen des Gartenbaues und der Gärtner- „schäft zu vertreten. Diese Resolution wurde einstimmig von den Anwesenden angenommen, und hiermit fand der süddeutsche Gärtnertag, der von ca. 90 selbst ständigen Fachgenossen, in der Hauptsache aus Baden, Hessen, der Pfalz und Württemberg besucht war, seinen Abschluss. Wir haben die Ueberzeugung gewonnen, dass der „Verband der Handelsgärtner Deutschlands“ in Süddeutsch land wenig Sympathien hat. Die ganzen Ver handlungen liessen klar erkennen, dass man einen Beitritt nur dann für vorteilhaft erachtet, wenn der „Verband der Handelsgärtner Deutsch lands“ erst einmal vollständig reformiert wird. Es fehlte andererseits an Ausfällen des Vorsitzenden, die weit über den Rahmen des sachlichen hinausgingen, nicht. Er unterzog beispiels weise den Gartenbauverband für das König reich Sachsen einer durchaus ungehörigen Kritik und bezeichnete die Leiter desselben als Streber und Ordensjäger etc. Wir bezweifeln, dass damit den Interessen des Verbandes gedient war, oder neue Freunde weder in Süd- noch in Norddeutschland gewonnen werden; wir finden auch für dieses Vorgehen keine Entschuldigung. Kürzung des Gehilfenlohnes bei mangelhafter Arbeit. Die Festsetzung des Arbeitsverhältnisses zwischen dem Handelsgärtner und seinem Per sonal richtet sich, soweit nicht besondere Ab machungen getroffen worden sind, nach den gesetzlichen Vorschriften im Bürgerlichen Ge setzbuch, in gewerblichen Betrieben nach denen der Gewerbeordnung. Nur wenige Bestimmungen sind in diesen Gesetzbüchern enthalten, die nicht durch freie Vereinbarung aufgehoben werden könnten, sondern zwingendes Recht für den Prinzipal und seine Angestellten sind. Dahin gehören namentlich Bestimmungen über die Fürsorgepflicht, die Zeugnisse, Arbeitsbücher etc. Vorschriften über die Lohnzahlung sind nur in der Gewerbeordnung hinsichtlich der Art des Lohnes und des Ortes der Auszahlung, sowie der Aufrechnung gegen Lohnforderungen ge geben. Im übrigen untersteht alles, was in bezug auf das Dienstverhältnis geregelt werden muss, der freien Vereinbarung. Für die Höhen des Gehaltes oder Lohnes, welchen der Prinzi pal gewährt, sind natürlich lediglich die Fähig keiten und die Arbeitskraft der Angestellten massgebend. Alter oder Familienverhältnisse können dabei, wenn sie auch meist in humaner Weise Berücksichtigung finden, doch nicht aus schlaggebend sein. Vielmehr hat das Sprich wort: „Wie die Arbeit, so der Lohn“, seine berechtigte, wirtschaftliche Bedeutung. Bei den Abmachungen über den zu zah lenden Lohn oder Gehalt wird also der Prinzipal sich zunächst vergewissern, welche Leistungs fähigkeiten der Angestellte, der sich um den Posten bewirbt, besitzt. Das kann in zweierlei Weise geschehen. Entweder er engagiert den Gärtnergehilfen erst auf einige Wochen zur Probe. Die Probe zeit darf dann aber drei Monate nicht über dauern. Meist wird sich ja auch in dieser Frist herausstellen, ob der Angestellte für die Stellung sich eignet, ob er als Gärtnergehilfe die nötigen Kenntnisse besitzt, um in der Gärtnerei selbst ständig und vorteilhaft arbeiten zu können. Die Arbeitskraft und Arbeitslust des Gehilfen wenigstens wird in diesem Zeitpunkt auf Sicher heit sich immer festsetzen lassen. Nach Ablauf der Probezeit lässt sich dann von seiten des Prinzipals auch leicht bestimmen, welche Vergütung der Gehilfe nach seiner Leistungsfähigkeit beanspruchen kann. Ver streicht die Probezeit, ohne dass etwas weiteres abgemacht wird, so ist nunmehr das Engage ment fest, und zwar zu dem während der Probezeit gehaltenen Lohnsätze. Der Prinzipal kann hinterher nicht mehr Einwendungen gegen die Fähigkeiten erheben und etwa den Lohn kürzen. Oft wird jedoch eine Probezeit nicht ver einbart, ja es ist dies wohl meist der Fall. Der Angestellte wird nicht gern auf einen solchen Schwebezustand reflektieren. Da muss der Handelsgärtner sich dann aus anderen Quellen ein Urteil über die Kenntnisse und Leistungsfähigkeit des Gehilfen bilden. Diese Quellen sind: 1. Zeugnisse des Gehilfen. 2. Bedeutung und Leumund der Gärtnerei besitzer, bei denen der Angestellte bisher tätig gewesen ist. 3. Auskünfte dieser früheren Prinzipale. 4. Angaben des Stellesuchenden selbst. 5. Der Eindruck, den der Stellesuchende nach seinem ganzen Auftreten macht. 6. Die frühere Lohnhöhe. Aus alledem sucht sich der Handelsgärtner ein Bild zu machen, wieviel er dem Gehilfen wohl an Lohn zahlen kann. Aber oft genug sind auch alle diese Anhalte punkte trügerischer Art. Das Zeugnis ist ge schmeichelt, „um dem Gehilfen nicht in seinem weiteren Fortkommen hinderlich zu sein“. Bei den früheren renommierten Firmen hat er nur untergeordnete Dienstleistungen verrichtet. Die Angaben des Stellesuchenden sind unwahr und der äussere Eindruck trügt. Wie dann? Dem Angestellten ist ein Lohn zugebilligt worden, der viel zu hoch ist für das, was er leistet. Muss der Arbeitgeber diesen unangemessenen Lohn weiterzahlen, und kann er nur von der gesetzlichen und vertragsmässigen Kündigung Gebrauch machen? Zunächst hat der Gärtner dem Personal gegenüber dann eine Handhabe, wenn er bei Eingehung des Dienstvertrages über die Arbeits fähigkeit des Angestellten getäuscht worden ist. Er kann den Angestellten sofort entlassen, wenn dieser ihm falsche Zeugnisse und Empfehlungen vorgewiesen oder über seine bisherige Beschäf tigung oder die früheren Lohn- und Gehalts bezüge falsche Angaben gemacht hat, durch die er bewogen wurde, den Stellesuchenden zu engagieren und ihm einen Lohn oder Gehalt in bestimmter Höhe zuzubilligen. Hat der Arbeitnehmer bisher einen hohen Lohn bezogen, so schliesst man davon immer auf seine Leistungsfähigkeit. Das ist sogar beim Gesinde der Fall. Ist der Lohn in Wahrheit geringer gewesen, so würde er auch im neuen Dienst verhältnis vielleicht nicht höher bemessen worden sein, weil man sich doch von der Tüchtigkeit des Angestellten hätte überzeugen sollen, ehe man ihm einen höheren Lohn einräumte. Man wird unter Umständen auch den früheren Prinzipal schadenersatzpflichtig machen können, wenn dieser z. B. ein gutes Zeugnis wider die Wahrheit ausgestellt oder Auskünfte wider die Wahrheit gegeben hat. Er kann dann auf die Differenz zwischen der Höhe des Lohnes, der dem Angestellten gezahlt werden muss und demjenigen, der ihm wirklich nach seinen Leistungen zukommt, im Klagewege be langt werden. Wenn aber solche Täuschungen nun nicht vorliegen ? Muss dann der Lohn in der verein barten Höhe fortgewährt werden? Die Reichs gewerbeordnung sagt in § 121, dass die Ge hilfen verpflichtet sind, den Anordnungen des Arbeitgebers in Beziehung auf die ihnen über tragenen Arbeiten Folge zu leisten. Das gilt aber auch nach Treue und Glauben von den Gehilfen, welche nicht unter die Gewerbeord nung fallen, sondern nach bürgerlichem Recht zu beurteilen sind. Nach verschiedenen Ent scheidungen von Gewerbegerichten ist dies aber auch auf die Art und Güte der Beschaffenheit der geleisteten Arbeiten zu beziehen, so dass derjenige, welcher eine mangelhafte Arbeit liefert, eben gegen diese Anordnungen fehlt. Wir halten jedoch diese Entscheidung nicht ohne weiteres für richtig, da sie leicht dahin führen könnte, dass dem Gehilfen, welcher nicht fehlerfrei arbeitet, wegen Verletzung seiner Dienstpflichten sofort der Dienst aufgesagt werden könnte. Das ist offenbar nicht der Wille des Gesetzgebers gewesen. Im Gegen teil, es ist wiederholt entschieden worden, dass Ungeschicklichkeit, Nachlässigkeit u.s.w. keinen Grund zur sofortigen Entlassung bildet. Es muss vielmehr eine völlige Unfähigkeit zur Ausführung der Dienstleistungen vorliegen. Wohl aber bietet das Bürgerliche Gesetz buch allen Angestellten gegenüber eine Hand habe in der Bestimmung: „Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wieTreue und Glauben mitRücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern“. Im Dienst vertrage aber ist bezüglich der Ar beitsleistung der Angestellte der Schuldner. Wenn er dennoch Arbeiten liefert, die in so hohem Grade mangelhaft sind, dass sie für un brauchbar gehalten werden müssen, oder der so langsam und ungeschickt ist, dass der Arbeit geber Schaden hat, kann nicht verlangen, dass ihm eine Vergütung gezahlt wird, der seine Leistungen nicht entsprechen. Nur für brauch bare Dienstleistungen wird Gehalt oder Lohn gezahlt. Wer minderwertige Dienste leistet, kann nur einen geringeren Lohn fordern, und die bereits festgesetzte Entschädigung kann demgemäss auch herabgesetzt werden, wenn sich herausstellt, dass der Angeklagte nicht im stände ist, die Arbeit zu leisten, die der Prin zipal nach Treue und Glauben von ihm fordern kann; wenn er nicht so zu arbeiten vermag, wie er es nach dem festgesetzten Lohn tun müsste. Es liegt hier ein Irrtum über die Leistungsfähigkeit vor, denn es ist nicht anzu nehmen, dass der Prinzipal den Lohn aus bedungen hätte, wenn er gewusst hätte, dass die Leistungsfähigkeit des Angestellten eine so geringe sei. Es muss also auch eine Anfech tung der Lohnvereinbarung wegen Irrtums möglich sein. Die Hauptversammlung des „Vereins selbständiger Handelsgärtner Badens“. Der „Verein selbständiger Handelsgärtner Badens“ hielt Sonntag, den 20. September in Heidelberg seine diesjährige Hauptversamm lung ab, welche recht gut besucht war. Der Vorsitzende Prestinari-Wieblingenbegrüsste rechtigkeitssinn zu appellieren, Herr von Randowl — Sie haben dies Unglück herbeigeführt, und Sie allein können darum auch im stände sein, es wieder gut zu machen.“ Der Assessor hatte auf diese unbequeme Wendung des Gesprächs gefasst sein können, und sie brachte ihn in der Tat nicht um seine Haltung. Wälzten sich doch seit dem Augenblick, da er von Magdas Flucht erfahren hatte, in sei nem Kopfe allerlei kühne und romantische Pläne, wie er sich des verführerisch winkenden Glückes nun vielleicht schon in der nächsten Stunde und ohne jede beengende Rücksicht auf die Schranken der guten Sitte und das hämische Gerede der Welt bemächtigen könne. Statt der Erwiderung, die Frau Waldberg mit angstvoll zu ihm gewendeten Augen zu erwarten schien, fragte er nur: „Ihre Tochter weiss natürlich, dass Sie mich aufgesucht haben?“ „Nein, nein! — Und ich glaube, sie würde mich auf der Stelle verlassen, wenn sie es erführe. Es ist ja ihr fester Wille, Sie niemals, niemals wiederzusehen!“ Ein Schatten der Enttäuschung glitt über Randow’s Gesicht. Sollte es dennoch voreilig gewesen sein, der ent schlossenen Handlung Magda s eine für ihn günstige Deutung zu geben? Sollte es wirklich ihre Absicht sein, ihm zu ent fliehen, wie sie ihrem Gatten entflohen war?— Ihr seltsames Benehmen bei seiner Verabschiedung konnte ihm fast als eine Bestätigung dafür erscheinen; aber am Ende besass er doch zu viel Selbstvertrauen, um an die Wirklichkeit solchen Verschmäht werdens zu glauben. Ein Verdacht, der sich so gleich fast bis zur Gewissheit steigerte, schoss ihm durch den Sinn. Dieser tränenseligen Witwe, die ihre Tochter schon einmal als Belohnung für irgend welche Gefälligkeiten wegge geben hatte, war es wohl nur darum zu tun, ihn völlig ein zufangen, und sie gedachte den Wert des begehrten Kleinods in seinen Augen zu erhöhen, indem sie es für unzugänglich und unerreichbar erklärte. Man wollte eine kleine Komödie mit ihm spielen, das unterlag keinem Zweifel, denn eine Frau verlässt ihren Gatten doch wahrlich nicht um eines Anbeters willen, den sie verschmäht. Aber er war kein unerfahrener Jüngling mehr, der sich nach einem Entgegenkommen, wie er es gestern gefunden, noch einmal in die Rolle des girren den und schmachtenden Schäfers hätte zwingen lassen. Mit einer Vertraulichkeit, die nicht ohne eine gewisse spöttische Beimischung war, sagte er leichthin: „Wenn Frau Magda mich in Wahrheit niemals wieder zu sehen wünschte, so wäre mir dadurch, wie Sie begreifen werden, zugleich jede Möglichkeit einer günstigen Einwirkung auf ihr Schicksal genommen. Ich muss es also Ihrem mütter lichen Einfluss überlassen, sie in diesem Punkte anderen Sinnes zu machen. Heute abend noch werde ich mich bei Ihnen einfinden, und ich meine es liegt in Ihrem eigenen Interesse, dass ich nicht an verschlossene Türen komme.“ Betroffen und bestürzt von der plötzlichen Veränderung in seinem Benehmen, deren Ursache sie nicht begriff, war Frau Waldberg stehen geblieben. Aber ihr armer Kopf war ihr so wirr von all diesen schrecklichen Dingen und sie hatte sich so ganz in den Gedanken hineingelebt, von dem Bank direktor allein sei noch Hülfe und Rettung zu erwarten, dass sie sich mit aller Kraft gegen den demütigenden Argwohn sträubte, welchen seine letzten Worte in ihrem Herzen wecken wollten. Schüchtern und zitternd nur wagte sie die Frage: „Und was ist es, was Sie für die nächste Zukunft beab sichtigen, Herr v. Randow?“ Er warf den Kopf zurück und sah mit einer eben nicht höflichen Hast auf seine Uhr. „Darüber zu sprechen ist wohl hier kaum der geeignete Ort“, sagte er beinahe schroff, „und in erster Linie wird es ja auch von Ihrer Tochter abhängen, wie sich diese Zukunft gestaltet. Dass der Skandal durch Magdas unüberlegten Schritt unvermeidlich geworden ist, habe ich nicht minder lebhaft zu beklagen als Sie selbst. Aber Sie sehen mich trotzdem bereit, alles zu tun, was in meinen Kräften steht, um die Ehre Ihrer Tochter wieder herzustellen. Ist sie also bereit, die notwendigen Konsequenzen ihrer eigenen Handlungs weise zu ziehen, so wird nach einer gewissen Zeit und unter gewissen Voraussetzungen alles wieder gut werden können. Doch es ist, wie gesagt, müssig, in Magdas Abwesenheit darüber zu reden, und Geschäfte dringendster Art rufen mich überdies an meine Arbeit. Erwarten Sie mich heute abend und sorgen Sie dafür, dass ich Magda ohne Zeugen sprechen kann I “ Er zog grüssend den Hut, aber eine Sorge, die ihr er sichtlich fast das Herz abdrückte, gab der Witwe den Mut, ihn dennoch durch eine bittende Bewegung zurückzuhalten. „Und mein Schwiegersohn?“ fragte sie leise. „Es wird sicherlich seine Absicht sein, Rechenschaft von Ihnen zu fordern. Können Sie mir nicht zu meiner Beruhigung ver sprechen, dass Sie eine Verständigung suchen oder wenigstens vorerst jedem verhängnisvollen Streit aus dem Wege gehen werden?“ Felix v. Randow lächelte überlegen. „Fürchten Sie nichts für mich, Madame! — Leute vom Schlage des Herrn Friedrich Püttner sind nicht gefährlich.“ Er verbeugte sich kurz und wandte sich zum Gehen, ohne dass Frau Waldberg gewagt hätte, ihn noch einmal daran zu hindern. Mit gefalteten Händen und kummervollem Antlitz schaute sie ihm nach, wie er in der trotzigen Kraft und Lebensfülle seiner Jugend dahinging, keinen Blick auf die verzweifelnde Mutter zurückwerfend, die sich um ihres Kindes willen bis zu demütiger Bitte vor ihm erniedrigt hatte, während es doch ihr gutes Recht gewesen wäre, ihm mit vernichtenden Vorwurf gegenüberzutreten. Alle ihre Hoff nungen hatte sie auf diese Unterredung gesetzt, und ehe sie sich zu dem schweren Gange anschickte, hatte sie inbrünstig zu Gott gebetet, dass er ihr Kraft verleihen möge, das Herz des Mannes zu rühren, der den stillen Frieden ihres Alters so jäh zerstört. Hatte der Himmel ihr Gebet erhört? — War es ihr wirklich gelungen, ihn zur Erkenntnis seiner Schuld und zum Bewusstsein seiner heiligen Pflichten zu bringen? Eine Stimme in ihrem bangen, todestraurigen Herzen wollte immer und immer wieder mit Nein antworten; aber er hatte ja gesagt, dass nach einer gewissen Zeit noch alles gut werden würde, und während sie mit bebenden Knien den Heimweg antrat, klammerte sie sich mit dem ganzen Mut ihrer Mutterliebe wie an eine letzte Hoffnung an dies unbe stimmte inhaltsleere Versprechen. Felix v. Randow aber legte in der gehobenen Stimmung eines Siegers, der alle Hindernisse ohne sein Zutun wie unter den Händen hilfsbereiter Geister veschwinden sieht, die kurze Entfernung zurück, welche ihn noch von dem Klublokal trennte. Jetzt zweifelte er nicht mehr im geringsten, dass alles einen glücklichen Ausgang nehmen müsse. Der Zufall hatte sich zu seinem Bundesgenossen gemacht, und mit seiner mächtigen Unterstützung musste er triumphieren, wenn er nur bis an das Ende einen klaren Kopf und ruhige Ueberlegung bewahrte. d fc v n h V g k li r g B V n s u H C d u h J b o Vi tr E d: w bi V ai si sc m sii al ol es si B: M di A G; do üb Mi irr la! ur Be Ja sti wi Ve die kö bil fül Vc gel zw ge dig eir Mr hie wä der de< ge: tig obt nis sei mii ras ihn ihn ein Ab ben eint Fla inde Hei eini in an auf Nei Ges ung Sch Geg beh bra< ihre sagt habt däcl lach gen Flei aufz man
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