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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 5.1903
- Erscheinungsdatum
- 1903
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190300002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19030000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19030000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 5.1903
-
- Ausgabe No. 1, 3. Januar 1903 1
- Ausgabe No. 2, 10. Januar 1903 1
- Ausgabe No. 3, 17. Januar 1903 1
- Ausgabe No. 4, 24. Januar 1903 1
- Ausgabe No. 5, 31. Januar 1903 1
- Ausgabe No. 6, 7. Februar 1903 1
- Ausgabe No. 7, 14. Februar 1903 1
- Ausgabe No. 8, 21. Februar 1903 1
- Ausgabe No. 9, 28. Februar 1903 1
- Ausgabe No. 10, 7. März 1903 1
- Ausgabe No. 11, 14. März 1903 1
- Ausgabe No. 12, 21. März 1903 1
- Ausgabe No. 13, 28. März 1903 1
- Ausgabe No. 14, 4. April 1903 1
- Ausgabe No. 15, 11. April 1903 1
- Ausgabe No. 16, 18. April 1903 1
- Ausgabe No. 17, 25. April 1903 1
- Ausgabe No. 18, 2. Mai 1903 1
- Ausgabe No. 19, 9. Mai 1903 1
- Ausgabe No. 20, 16. Mai 1903 1
- Ausgabe No. 21, 23. Mai 1903 1
- Ausgabe No. 22, 30. Mai 1903 1
- Ausgabe No. 23, 6. Juni 1903 1
- Ausgabe No. 24, 13. Juni 1903 1
- Ausgabe No. 25, 20. Juni 1903 1
- Ausgabe No. 26, 27. Juni 1903 1
- Ausgabe No. 27, 4. Juli 1903 1
- Ausgabe No. 28, 11. Juli 1903 1
- Ausgabe No. 29, 18. Juli 1903 1
- Ausgabe No. 30, 25. Juli 1903 1
- Ausgabe No. 31, 1. August 1903 1
- Ausgabe No. 32, 8. August 1903 1
- Ausgabe No. 33, 15. August 1903 1
- Ausgabe No. 34, 22. August 1903 1
- Ausgabe No. 35, 29. August 1903 1
- Ausgabe No. 36, 5. September 1903 1
- Ausgabe No. 37, 12. September 1903 1
- Ausgabe No. 38, 19. September 1903 1
- Ausgabe No. 39, 26. September 1903 1
- Ausgabe No. 40, 3. Oktober 1903 1
- Ausgabe No. 41, 10. Oktober 1903 1
- Ausgabe No. 42, 17. Oktober 1903 1
- Ausgabe No. 43, 24. Oktober 1903 1
- Ausgabe No. 44, 31. Oktober 1903 1
- Ausgabe No. 45, 7. November 1903 1
- Ausgabe No. 46, 14. November 1903 1
- Ausgabe No. 47, 21. November 1903 1
- Ausgabe No. 48, 28. November 1903 1
- Ausgabe No. 49, 5. Dezember 1903 1
- Ausgabe No. 50, 12. Dezember 1903 1
- Ausgabe No. 51, 19. Dezember 1903 1
- Ausgabe No. 52, 26. Dezember 1903 1
- Register Register 4
-
Band
Band 5.1903
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- Titel
- Der Handelsgärtner
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No. 37. Sonnabend, den 12. September 1903. V. Jahrgang. Derffandelsgärtner. v Hermann “ Kandels-Zeitung für den deutschen Gartenbau. a-"öttomhalacker," Leipzig, Südstrasse 33. Verlag von Bernhard Thalacker, Leipzig = Gohlis. Leipzig-oohhs. Organ des „Gartenbau=Verbandes für das Königreich Sachsen E. G." „Der Handelsgärtner“ kann direkt durch die Post unter No. 3222^ der Postzeitungsliste bezogen werden. Der Abonnementspreis beträgt pro Jahr: für Deutschland und Oesterreich^Ungarn Mark 5.—; für das übrige Ausland Mark 8.—. Das Blatt erscheint wöchentlich einmal Sonnabends. — Inserate kosten im „Handelsgärtner“ 30 Pfg. für die fünfgespaltene Petitzeile. Erste oder zweite Qualität? Der Handelsgärtner B. in K. annoncierte in unserer „Allgemeinen Samen- und Pflanzen offerte“ Ende Januar 1901, dass er „Rosenwild linge 1,50 und höher 75 Mk. und 1,20 m hoch und höher 60 Mk. per Tausend, extra schöne, tadellose Ware“, zu vergeben habe. Auf Grund dieser Annonce bestellte ein Handelsgärtner W. in B. 20 000 Stück Rosen stämme von der Qualität 1,50 m hoch und höher. Die Lieferung sollte im Oktober 1901 erfolgen. Die Rosenstämme wurden denn auch gegen Mitte November dem Besteller geliefert. Erst 8 Tage nachher erinnerte der Empfänger der Ware, dass wenigstens 5—6000 Stück dabei seien, welche die Höhe von 1,50 m nicht hätten. Da nun eine Nachprüfung mit Kosten verknüpft gewesen wäre, wählte der Lieferant einen Ausgleich und berechnete für 6000 Stück nur den niederen Preis von 60 Mk. pro Tau send, so dass ein Abzug von 90 Mk. einge räumt wurde. Da trat auf einmal der Em pfänger W. mit der Behauptung hervor, dass er überhaupt nur Stämme zweiter Qualität erhalten habe. Er bezahle daher nur 60 Mk. pro Tausend = 1200 Mk., welche er denn auch an B. abführte. Dieser klagte nun die rest lichen 300 Mk., abzüglich des Nachlasses von 90 Mk. = 210 Mk. ein. Der Verlauf des Rechtsstreites ist nun sehr interessant. Man bedenke, dass die Rosen stämme eingeschult waren und dass ein Jahr seit der Lieferung vergangen war, ehe es zu einer Beweisaufnahme kam. Infolgedessen ist es doch klar, dass die Rosen im Frühjahr zu rückgeschnitten und wegen üppigeren Wachstums gestutzt worden sind, so dass nach so langer Zeit sich überhaupt nicht mehr genau feststellen lässt, wie lang sie eigentlich zur Zeit des Ver kaufs waren. Es war aber in dem Inserat doch weiter nichts als eine bestimmte Länge ver sprochen. Von erster und zweiter Qualität war weder in dem Angebot noch sonst die Rede, zumal die Qualitätsbemessung gerade bei Rosenstämmen sehr verschieden ist. Trotzdem wurde im Prozess plötzlich die Kardinalfrage dahingestellt: Sind Rosen erster oder zweiter Qualität geliefert worden, als ob die Qualität lediglich von der Höhe der Ware abhänge. Es wurden als Zeugen zwei Kunst- und Handelsgärtner vernommen, die sich nach Jahr und Tag die Rosen angesehen haben. Die Aussagen derselben sind sehr bedenklicher Art. Q. in Br. sagt, von den von ihm ge messenen Rosenstämmen seien 5434 Stück unter 1,50 m gewesen, und der Handelsgärtner P. erklärt, von den Rosen, die er angesehen habe, seien 3388 Stück unter 1,50 m gewesen. Man rechnet also nach Jahr und Tag 8822 Stück unter 1,50 m heraus. Das Gericht fragt aber nicht, wie die Messung vorgenommen worden ist, ob nach Jahr und Tag eine genaue Messung überhaupt möglich ist — das Gericht kümmert sich nicht darum, dass der eine Sachverständige P. selbst darauf hinweist, dass die Rosenstämme am oberen Ende gestutzt waren — das Gericht nimmt keine Rücksicht darauf, dass der Stamm doch 5—15 cm, je nachdem, in der Erde steckt, und dass auch 50—80 % mehr oder weniger zurücktrocknen. Auf alles dies scheinen die Sachverständigen gar keinen Wert gelegt zu haben, obwohl ihnen als Gärtner doch diese Vorgänge bekannt sein müssen. Wir stehen danach nicht an, die beiden Gutachten für un wissenschaftlich und wertlos zu er klären. Das Gericht hat auch nicht den leisen Versuch gemacht, festzustellen, wie die beiden Sachverständigen gemessen haben. Die Gutachten schweben vollständig in der Luft. Wir haben schon früher einmal darauf hin gewiesen, welchen verantwortungsvollen Posten ein Sachverständiger bekleidet und wie genau er es mit seinen Untersuchungen und Gutachten nehmen muss. Im vorliegenden Falle wird wohl ein Urteil abgegeben, aber begründet ist das Urteil überhaupt nicht. Alle Nebenumstände, welche bei der Untersuchung der Rosenhoch stämme zu berücksichtigen gewesen wären, sind äusser acht gelassen worden. Charak teristisch ist es, dass der eine Sachverständige „einen Grund für seine Schätzung, dass ca. 500 Stück sogar unter 1,20 m gewesen seien, nicht angeben kann.“ Das durfte nicht kom men. Dieser Sachverständige spricht nun das grosse Wort gelassen aus, dass die ganze Sendung als zweite Qualität anzusehen sei. Nun ist aber nach einem Jahre die Qualität überhaupt nicht mehr zu begutachten, das hätte sofort nach Empfang innerhalb 3 Tagen geschehen müssen. Die Sachverständigen scheinen absolut nicht gewusst zu haben, was i man unter Rosenwildlingen extra schöner, tadel- I lose Ware versteht. Auch Rosenwildlinge erster Qualitätkönnen unter 1,50 m hoch sein, ja Wild linge mit 1,20 m sind erster Qualität, wenn dem nicht die sonstige Beschaffenheit der Pfl nze widerspricht. Wenn der Wildling ohne Stab auf recht steht, Kraft hat, und sich trotzdem leicht biegen lässt, so ist er erster Qualität, und wenn er auch nur eine mittlere Stärke hat. Dicke Rosenwildlinge, in denen der Sachverständige G. „erste Qualität“ erblickt, kaufen besonders die Holländer, weil diese die Rosen nicht umlegen. Die Sachverständige sind sich also über den Begriff „erste oder zweite Qualität“ bei Rosen wildlingen überhaupt nicht klar gewesen und haben eine „zweite Qualität“ frischweg allein aus der „Höhe“ und „Dicke“ konstatiert. Wenn nun ca. 9300 Rosenstämme von 20000 Stück niedriger als 1,50 m waren und „die Dicke nicht mit der Länge korrespondierte“, so nimmt das Gericht an, dass alle 20000 Stück als eine Sendung zweiter Qualität anzusehen sind. Nun ist das ja gar nicht erwiesen, denn die Untersuchungen der Rosenstämme m ssen vom gärtnerischen Standpunkt aus als durchaus ungenügend bezeichnet werden, aber selbst wenn es erwiesen wäre, so würde doch eben nur noch weniger als die Hälfte nicht nach Be stellung geliefert sein, well die Stämme in der Höhe Zurückbleiben. Keineswegs aber müssen die unter dem Höhenlimitum zurückbleibenden Rosenstämme nun durchaus Rosenwildlinge zweiter Qualität sein. Und ist dies nicht der Fall, ist Höhe und Dicke nicht allein ausschlag gebend, um die Qualität zu bestimmen, so ist das ganze Gutachten der Sachverständigen ein Nonsens und das Urteil, das sich auf ihm auf baut, muss folgerichtig ein falsches sein. Und dann noch eins. Die Reklamation ist doch erst 8 Tage nach der Ablieferung erfolgt. Wenn auch die Anzahl der Wildlinge eine grosse ist, so kann doch davon keine Rede sein, dass der ordnungsmässige Geschäftsgang 8 Tage bedinge, um die angeblichen Mängel zu erkennen und zu rügen; die Sachverständigen hätten damals gleich hinzugezogen werden müssen. Es verlangt aber der § 377 des Handels gesetzbuches, dass der Käufer die Ware un verzüglich nach der Ablieferung durch den Verkäufer, soweit dies nach ordnungsmässigem Geschäftsgänge tunlich ist, untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer auch unverzüglich Anzeige machen soll. Da im vorliegenden Falle das abgeschlossene Geschäft auf beiden Teilen offenbar ein Handels geschäft war, hat dieser § unseres Erachtens ebenfalls Anwendung zu erleiden und es hätte sehr wohl untersucht werden müssen, wie lange nach der Ablieferung eigentlich die Mängelrüge erfolgt ist. Diese Frage aber hat man ganz im Dunklen gelassen. Doch sie ist es auch nicht, welche uns an dieser Stelle interessiert hat. Wir wollten an der Hand des Prozesses einmal zeigen, wie wenig man über die Begriffe erst e und zweite Qualität bei Pflanzen oft unterrichtet ist, und wie selbst Fachleute als Sachverständige von den Bedingungen, welche eine erste und eine zweite Qualität bei Handelspflanzen zu er füllen haben, sich oft ganz unklare Vorstel lungen machen. Trotzdem ist es im gärtnerischen Handel sehr wichtig, die Anforderungen zu präzisieren, welche man an die Pflanzen erster oder zweiter Qualität stellen kann. Die Haftpflicht des Gärtners für seine Lehrlinge. Das Reichsgericht hat unlängst in einem Urteile die Grenzen der Verantwortlichkeit des Lehrherrn gezogen und ihm die volle Verant wortung dafür auferlegt, dass der Lehrling sich im Besitze eines Kindergewehrs befand, durch das er einem andern Schaden zufügte. Er hatte eine am Garten vorübergehende Person verletzt. Wir haben auf das Urteil seinerzeit schon kurz hingewiesen. Der Anspruch auf Schadenersatz gegen den Gärtner für Schäden, die sein Lehrling anrichtet, stützt sich auf § 832 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Dieser § lautet: „Wer kraft Gesetzes zur Führung der Aufsicht über eine Person ver pflichtet ist, die wegen Minderjährigkeit oder wegen ihres geistigen oder körperlichen Zu standes der Beaufsichtigung bedarf, ist zum Er sätze des Schadens verpflichtet, den diese Per son einer dritten widerrechtlich zufügt. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn er seiner Aufsichtspflicht genügt hat, oder wenn der Der Bankdirektor. Roman von Reinhold Ortmann. 10. Fortsetzung. (Nachdruck verboten.) Selbst seine elastische und nahezu unverwüstliche Natur schien durch die Erregungen der letzten vierundzwanzig Stunden merklich erschüttert, denn dunkle Schatten lagen unter seinen Augen und von den Nasenflügeln zu den Mundwinkeln zogen sich scharf eingeprägte Linien. Er vermied es absichtlich, nach jener Seite hinüberzuschauen, wo sich in besonderem, durch eine manneshohe Holzwand von dem übrigen Raume geschiedenen Verschlage vor den beiden gewaltigen, ein gemauerten Geldschränken die Arbeitsstätte Friedrich Püttners befand. Lag ihm doch der Gedanke, dass er diesen Mann heute würde um einen Dienst bitten müssen, ohnedies schwer genug auf der Seele. Eine Unzahl von Briefen, welche rascher Erledigung harrten, war auf dem Arbeitstische des Direktors aufgestapelt. Randow nahm einige von ihnen zur Hand; aber er starrte minutenlang auf die Schriftzüge, ohne ihren Inhalt zu be greifen, und nachdem ihm zum Bewusstsein gekommen war, dass eine Blaustiftnotiz, welche er als Anweisung für die weitere Behandlung halb mechanisch an den Rand eines wichtigen Auftrages gesetzt hatte, vollständig unsinnig sei, schob er entmutigt den ganzen Haufen wieder beiseite. Die Stirn in die hohle Hand stützend, blickte er düster vor sich hin. „Kann ich nicht mehr ungestraft den Schlaf einer Nacht vergeuden? “ murmelte er. „Oder ist es wirklich dies Weib, das mich um meinen Verstand bringt? Ob sie mir wohl folgen würde, wenn ich ihr heute den Vorschlag machen könnte, mit mir hinaus zu fliehen in die schöne weite Welt? — Bah, sie würde nicht Nein sagen, denn sie ist eine Evastochter, wie alle anderen, wenn sie sich auch gestern wunderlich genug benahmi — Aber das sind lächerliche Träumereien — Hirn gespinste! — Und ich habe jetzt wahrhaftig an andere Dinge zu denken als an Glück und Genuss!“ Er schickte sich an, seine widerwärtige Arbeit von neuem zu beginnen; aber sein Blick fiel dabei auf einen Brief, welcher gesondert von den übrigen lag und nicht gleich jenen bereits geöffnet war. Er glaubte die Handschrift Friedrich Püttners auf dem Umschlag zu erkennen, und eine unbehagliche, beklemmende Empfindung, die fast einem Gefühl der Furcht ähnlich sah, zuckte ihm bei dieser Wahrnehmung durch die Nerven. „Was kann er mir zu schreiben haben? Sollte Magda —? Doch nein, das ist ja unmöglich 1 — Sie hätte sonst wahrlich meine Küsse weniger bereitwillig dulden müssen!“ Er riss das Kuvert in Stücke und lebhaftes Erstaunen spiegelte sich auf seinem Gesicht, während er die wenigen Zeilen überflog. „Eine Kündigung — und ohne jede Motivierung! Er gibt seine Stellung auf, die einträglichste und angenehmste, die er nur finden kann! Teufel, wenn sie in einer gouvernanten haften Anwandlung nachträglicher, moralischer Beklemmungen nun doch geplaudert hätte!“ Es duldete ihn nicht länger in seinem Schreibsessel, und nachdem er ein paarmal hastigen Schrittes das Arbeitszimmer durchmessen hatte, öffnete er plötzlich mit raschem Entschluss die Tür und ging geradeswegs auf den Gatten Magdas zu. „Ich habe da ein Schriftstück auf meinem Schreibtisch gefunden, das mich mit aufrichtigster Verwunderung erfüllen musste“, sagte er in einem Ton, dem man den inneren Zwang anmerkte, gerade weil er so natürlich und herzlich klingen sollte. „Ich meine doch, es ist Ihnen nicht ganz Ernst um die Kündigung.“ Wenn sie ihre Stimmen ein wenig dämpften, hatten sie nicht zu fürchten, dass einer der in der Nachbarschaft arbeiten den Buchhalter ihr Gespräch belauschen könne, aber sie waren doch immerhin nicht allein, und gerade mit Rücksicht auf diese günstigen Verhältnisse hatte Felix v. Randow es vor gezogen, die Unterhaltung nicht in seinem Kabinett, sondern hier zu führen. Mit einer gewissen Vertraulichkeit hatte er sich zu Püttner hinübergeneigt, und wer sie beobachtete, konnte nichts anderes‘glauben, als dass sie die besten Freunde seien. Der Kassierer war eben im Begriff gewesen, die Nummern und die Beträge eines Checks in sein Buch einzutragen, und erst als er auch die letzte Ziffer eingeschrieben hatte, wandte er dem Fragenden sein Antlitz. „Es ist mir vollkommen Ernst darum, Herr von Randow!“ erwiderte er in jener ruhigen, still bestimmten Weise, die der Bankdirektor so gut kannte und die ihn so oft mit wütendem Ingrimm erfüllt hatte, wenn sie ein Ausdruck unbeugsamen Widerstandes gegen eine seiner Anordnungen gewesen war. Natürlich, wenn dieser Mann sich einmal entschlossen hatte, seine Stellung aufzukündigen, so war ja vorauszusehen, dass nichts in der Welt ihn von seinem Vorhaben zurückbringen würde. Seine Antwort hatte am Ende gar nicht anders lauten können, und wenn Felix v. Randow doch merklich zusammen zuckte, wenn seine Gesichtsfarbe sich jäh veränderte und die beiden Hiebnarben auf seiner Wange plötzlich aufflammten wie blutrote Kainszeichen, so konnte es nicht der Inhalt der einfachen Erwiderung sein, welcher diese seltsame Bestürzung verschuldete. Vielleicht zum erstenmal in seinem Leben hatte der blosse Blick eines anderen solche Gewalt über ihn gewonnen, vielleicht zum erstenmal hatte er vor der stummen Anklage zweier klar und durchdringend auf ihn gerichteten Augen all seine Selbstbeherrschung verloren. Aber er schämte sich dieser kleinmütigen Regung fast in demselben Augenblick, da sie ihn überkam. Am Ende waren es doch nur seine über reizten Nerven, die ihn Gefahr erblicken liessen, wo in Wirk lichkeit nicht das geringste zu fürchten war. Wahrscheinlich gehörte es zu den vielen unangenehmen Eigentümlichkeiten dieses Püttner, die Leute, mit denen er sprach, auf eine so unverschämte Weise zu fixieren, und er hatte sich bisher nur nicht die Mühe genommen, darauf zu achten. Hätte Magda in Wahrheit den unbegreiflichen Einfall gehabt, ihrem Gatten alles zu beichten, so würde er einem Manne, den er fortan als seinen Todfeind hassen musste, doch wohl mit beredterem Vorwurfe entgegengetreten sein als mit dem, welcher allenfalls in einem stummen Blick zu lesen war. Blitzschnell hatte Felix v. Randow in seinen Gedanken diesen Schluss gezogen, und wenn er auch noch immer das fatale Brennen in seiner linken Wange spürte, gelang es ihm doch fast wider Erwarten gut, mit einem Ausdruck un befangenster Ahnungslosigkeit fortzufahren: „Sie werden mir wenigstens die Beweggründe Ihres be fremdlichen Entschlusses nicht verschweigen, Herr Püttner! Wenn Ihnen die Einkünfte Ihrer Stellung nicht genügen, so werde ich gern meinen ganzen Einfluss auf bieten, um bei dem Aufsichtsrat eine Vermehrung derselben durchzusetzen. Ich
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