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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 5.1903
- Erscheinungsdatum
- 1903
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190300002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19030000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19030000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 5.1903
-
- Ausgabe No. 1, 3. Januar 1903 1
- Ausgabe No. 2, 10. Januar 1903 1
- Ausgabe No. 3, 17. Januar 1903 1
- Ausgabe No. 4, 24. Januar 1903 1
- Ausgabe No. 5, 31. Januar 1903 1
- Ausgabe No. 6, 7. Februar 1903 1
- Ausgabe No. 7, 14. Februar 1903 1
- Ausgabe No. 8, 21. Februar 1903 1
- Ausgabe No. 9, 28. Februar 1903 1
- Ausgabe No. 10, 7. März 1903 1
- Ausgabe No. 11, 14. März 1903 1
- Ausgabe No. 12, 21. März 1903 1
- Ausgabe No. 13, 28. März 1903 1
- Ausgabe No. 14, 4. April 1903 1
- Ausgabe No. 15, 11. April 1903 1
- Ausgabe No. 16, 18. April 1903 1
- Ausgabe No. 17, 25. April 1903 1
- Ausgabe No. 18, 2. Mai 1903 1
- Ausgabe No. 19, 9. Mai 1903 1
- Ausgabe No. 20, 16. Mai 1903 1
- Ausgabe No. 21, 23. Mai 1903 1
- Ausgabe No. 22, 30. Mai 1903 1
- Ausgabe No. 23, 6. Juni 1903 1
- Ausgabe No. 24, 13. Juni 1903 1
- Ausgabe No. 25, 20. Juni 1903 1
- Ausgabe No. 26, 27. Juni 1903 1
- Ausgabe No. 27, 4. Juli 1903 1
- Ausgabe No. 28, 11. Juli 1903 1
- Ausgabe No. 29, 18. Juli 1903 1
- Ausgabe No. 30, 25. Juli 1903 1
- Ausgabe No. 31, 1. August 1903 1
- Ausgabe No. 32, 8. August 1903 1
- Ausgabe No. 33, 15. August 1903 1
- Ausgabe No. 34, 22. August 1903 1
- Ausgabe No. 35, 29. August 1903 1
- Ausgabe No. 36, 5. September 1903 1
- Ausgabe No. 37, 12. September 1903 1
- Ausgabe No. 38, 19. September 1903 1
- Ausgabe No. 39, 26. September 1903 1
- Ausgabe No. 40, 3. Oktober 1903 1
- Ausgabe No. 41, 10. Oktober 1903 1
- Ausgabe No. 42, 17. Oktober 1903 1
- Ausgabe No. 43, 24. Oktober 1903 1
- Ausgabe No. 44, 31. Oktober 1903 1
- Ausgabe No. 45, 7. November 1903 1
- Ausgabe No. 46, 14. November 1903 1
- Ausgabe No. 47, 21. November 1903 1
- Ausgabe No. 48, 28. November 1903 1
- Ausgabe No. 49, 5. Dezember 1903 1
- Ausgabe No. 50, 12. Dezember 1903 1
- Ausgabe No. 51, 19. Dezember 1903 1
- Ausgabe No. 52, 26. Dezember 1903 1
- Register Register 4
-
Band
Band 5.1903
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- Der Handelsgärtner
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6 Die Auktionen unfrankierter Blumen- und Pflanzensendungen aus dem Ausland, besonders die grossen Auktionen holländischer Waren, machen den Gärtnern viele Sorgen. Die Pflanzen, die äusserlich unversehrt aussehen, sind dies oft keineswegs. Sie können z. B. ganz er froren sein, ohne dass der Ersteher dies be merken kann. Ueber die zollfreie Einfuhr französischer und italienischer Schnittblumen, die im Be richtsjahre wieder stark zugenommen bat (von 14986 dz im Jahre 1901 auf 20541 dz) sowie gegen die nur wenig zurückgegangene Einfuhr von Gemüse und frischen Küchengewächsen, die im Berichtsjahre 1 548 799 dz betrug, wird lebhafte Klage geführt. In der Tat lässt sich das Missverhältnis zwischen dem der Gärtnerei und dem der Landwirtschaft gewährten Schutz nicht verkennen. Kultur. — Das Sterilisieren der Verpflanz- erde. Im Versuchsgarten zu Lyon wurden in letzter Zeit Versuche gemacht, die darin bestehen, die Erde zu sterilisieren, um darin befindliche schädigende Insekten und Parasiten zu vernichten. Zu diesem Zwecke wurde ein einfacher Apparat konstruiert, der sich aus einem halbzylindrischen Behälter zusammen- Setzt und 2,25 m Länge, 80 cm Breite und 50 cm Höhe besitzt. Dieser Kasten, der sich auf zwei Rädern vorwärts bewegen lässt, kann durch eine geeignete Vorrichtung dermassen geheizt werden, dass die darin befindliche Erde eine Temperatur von 95 bis 100° C. erhält. Die dadurch entstehenden Kosten betragen für den Kubikmeter Erde ungefähr Mk. 1,50. Bei den gemachten Versuchen ist es gelungen, sämtliche Insekten, sowie deren Eier zu zer stören, beispielsweise ging auch die die Wurzeln so vieler Pflanzen angreifende Heterodera radi- cicola zu Grunde. — Ob dieses Verfahren für Handelsgärtner von grossem Wert ist, glauben wir nicht, denn vor allen Dingen dürfte der ganze Prozess zu kostspielig werden, da man doch nicht allein mit den Kosten, die die An schaffung des Apparates und das Heizen der Erde verursacht, zu rechnen hat, sondern auch noch mit dem notwendigen Zeitaufwand, der. wenn es sich um grosse Mengen Erde handelte, nicht allzu gering sein dürfte. Für Hofgärten, Botanische Institute dagegen, wird dieses Steri lisieren der Erde eher einenVorteil gewähren. — Ilex serrata. Dieser aus Japan stam mende Strauch hat bis jetzt in deutschen Gärten nur wenig Verbreitung gefunden, trotzdem er schon seit Jahren von dort eingeführt ist. Er zeichnet sich vor allem durch die kleinen hoch roten Früchte aus, wodurch er einen hervor ragenden landschaftlichen Reiz erhält. Wie die anderen Arten ist auch dieser Ilex zweihäisig und es ist daher notwendig, um einen reichen Fruchtansatz zu bewirken, Pflanzen mit männ lichen und weiblichen Blüten möglichst zu sammen zu pf anzen. Ilex serrata gehört zu den laub abwerfenden Arten, Prinos, ist strauchförmig und erreicht in der Heimat die Grösse von kleineren Bäumen. Er hat einen aufrechten Wuchs mit oft abstehenden, aber schlanken Zweigen. Die Blätter sind eiförmig bis eilanzettlich, an der Spitze etwas scharf zugespitzt und am ganzen Rande scharf gesägt. Die Oberseite ist glän zend dunkelgrün, die Unterseite etwas blasser. In den Blattachseln der jungen Triebe befinden sich blattwinkelständig die Blüten, die weib lichen zu 1—7 blütigen Dolden, die männlichen 1 — 15blütig zusammengesetzt. Die Früchte reifen im Oktober und sind, wie oben erwähnt, leuchtend rot. Die reich mit solchen Früchten behangenen Zweige können auch zu Dekorations zwecken Verwendung finden. Wie alle Ilex- arten verlangt auch diese einen humusreichen und feuchten Boden, und zwar gedeiht sie be sonders gut in einer torfigen oder auch lehm haltigen Rasenerde. An ganz geschützten Stellen dürfte sie ohne Winterdecke aushalten, dagegen verlangt sie entschieden in ausgesetzten Lagen Schutz gegen allzu heftigen Frost. — Hydrangea quercifolia. Unter den drei nordamerikanischen Arten: Hydrangea ar- borescens, H. radiata und H. quercifolia ist besonders die letztere zur Anpflanzung in Zier gehölzgruppen zu empfehlen, da sie sich in milden, südlich gelegenen Gegenden durch ihren reichen Flor und die schönen grossen Blütenrispen auszeichnet. Sie ist ein Strauch von ungefähr 2 m Höhe mit grossen, läng lichen und stark buchtigen, eichenblattähnlichen Blättern. Die Farbe derselben ist matt oliven grün und auf der Unterseite sind sie weich behaart. Im Blütenstand hat sie viel Aehnlich- keit mit der bekannten und viel angepflanzten, allerdings winterharten Hydrangea paniculata. Die unfruchtbaren Blüten sind aber noch grösser und weisser gefärbt und zu schönen Endrispen zusammengestellt. Leider ist dieser schöne Strauch bei uns nicht winterhart, sondern be darf eines Winterschutzes. In rauhen Lagen wird das Anpflanzen desselben überhaupt nicht zu empfehlen sein, da er dort kaum oder nur spärlich blüht. Dagegen wird er sicherlich auch in Deutschland an geschützten Orten einen reichen Flor entwickeln, besonders wenn ihm die nötige, wenn auch nur geringe Pflege, derer er bedarf, zu teil wird. Die Blütezeit fällt in die Monate Juli und August. Neuheiten. — Corypha macrophylla. Diese neue Palme stellte Fr. Goepel, Wandsbek zur dortigen Pflanzenbörse zum ersten Male aus. Sie wird als äusserst widerstandsfähig gegen Krankheiten geschildert, hat dekorative, über einander sich aufbauende Blätter, welche meist dunkelgrünes Kolorit aufweisen. Die Fächer sind tief eingeschnitten, und stehen in ihrer Form und Stellung zwischen Latanien und Coryphen. Der Züchter hat sich für die nächsten Jahre das zu erlangende Quantum Samen ge sichert, und rühmt vor allem das schnelle Wachstum und die ausserordentliche Härte dieser Palme, die sie als Zimmer- und Dekorations pflanze gleich wertvoll macht. Vermischtes. Kleine Mitteilungen. — Die Zahl der in Landwirtschaft und Gärtnerei beschäftigten Handlungs gehilfen beläuft sich nach den Erhebungen der Archiv Verwaltung des Verbandes deutscher Gewerbegerichte auf 2729. — Der deutsche Kronprinz hat das Protektorat über die „Inter nationale Kunst- und grosse Gartenbau- Ausstellung“ Düsseldorf zu 1904 über nommen. — Vom 4. bis 6. Oktober findet in Quakenbrück eine „Obst- und Garten bau-Ausstellung“ statt, welche vor allem ein Gesamtbild des Obstbaues in der dortigen Gegend geben soll. — Infolge der unerwartet um fangreichen Anmeldungen wird das Ausstellungs gelände zu Düsseldorf eine bedeutende Er weiterung nötig machen. — Der landwirt schaftliche Zentral-Verein hat für Litauen und Masuren Obstverkaufsstellen eingerichtet, und zwar in Insterburg, Gumbinnen, Tilsit und Lyck. — Ueber die hohen Beiträge der Gärtner zur landwirtschaftlichen Be rufsgenossenschaft hat auch die hessische Handelsgärtnerverbindung kürzlich in einer ihrer Versammlungen verhandelt. Steinhauer- Mainz berichtete darüber und man beschloss, der Vorstand solle zunächst bei der landwirt schaftlichen Berufsgenossenschaft in Darmstadt anfragen, auf welche Grundsätze sich die Berechnungen der dieses Jahr im Vergleich zu anderen Jahren so erheblich gesteigerten Beiträge stützen. Dann will man weitere Schritte tun. — Ueber das Konservieren der Früchte verschickt die Abteilung für Garten bau der Weltausstellung in St. Louis ein Zir kular, in welchem vor allen Dingen die Be deutung des Konservierens der Früchte hervor gehoben wird und das die kollosale Entwicklung, die dieser Prozess in Nordamerika erfahren hat, schildert. Im weiteren wird darin empfohlen, jetzt schon entsprechende Mengen von Früchten in die vorgeschriebenen Kälteräume zu bringen, um damit eine reiche Beschickung der Welt ausstellung im nächsten Jahre bei der Eröffnung sowohl, als auch während der ganzen Dauer derselben zu ermöglichen. Den Obstzüchtern gibt das Zirkular Anweisungen über das Pflücken, Einpacken und das ganze Handhaben der Früchte. Dasselbe wird auf Verlangenan alle Interessenten verschickt. — Die städtischen Anlagen zu Wien haben in den letzten Jahren nach Be endigung der Stadtbahnanlagen eine bedeutende Erweiterung erfahren, und man hat vor allem an den Bahndammböschungen unter Aufwendung hoher Kosten eine Reihe von Erholungsstädten geschaffen. Gegenwärtig wird der sogen. Kugler-Park bei einer Aufwendung von 52000 Kronen zu einem prächtigen Schmuck platz umgewandelt. — Für den Nord-Park in Berlin sind von den Stadtverordneten die geforderten Mittel bewilligt. Dieser Park wird nunmehr rund 25 Hektar gross werden, somit bedeutend kleiner, als ursprünglich geplant war. Die Stadtge meinde besitzt nur etwa 1/3 des Geländes, so dass noch ca. 171/2 Hektar dafür erworben werden müssen. Bisher sind für 9 grössere Grundstücke rund 1 689000 M. bezahlt. Ausser dem werden noch ca. 20000 Quadratmeter durch Tausch erlangt, sodass der Preis des für den Park erforderlichen Grund und Bodens für die Stadt 2 382 000 M. beträgt. Die gärtner ischen Pläne gehen erst später den Stadtver ordneten zu, zunächst liegt die Angelegenheit der Königlichen Staatsregierung vor, da die Kosten aus den Mitteln der städtischen Anleihe bestritten werden sollen. Es handelt sich so mit um eine kostspielige Anlage im Norden Berlins, welche im Verhältnis zur Grösse nur die Reichshauptstadt durchzuführen in der Lage ist. Wir haben uns bekanntlich mit diesem Projekt in der ausführlichsten Weise schon früher beschäftigt. Fragekasten für Rechtssachen. Frage: E. O. in N. Vor ca. 3—4 Jahren legte ich um ein grösseres Baumgut eine Tannenhecke an. Um dieselbe mit der Zeit undurchdringlich zu machen, zog ich 5 Stacheldrähte in horizontaler Richtung. Bis jetzt sind nur die beiden unteren Drähle durch die Tannen verdeckt. Die 3 oberen Drähte sind noch frei. Zwei Seiten des Baumgutes liegen an einem öffentlichen Weg. Nun kam kürzlich eine gemeinderätliche Verordnung heraus, dass an öffent lichen Wegen keine Stacheldrähte mehr gezogen werden dürfen und dass die bestehenden Drähte innerhalb eines Jahres entfernt werden müssen. Kann ich dazu gezwungen werden ? Denn wenn ich die Drähte entfernen muss, so ist meine Einfriedigung eine illusorische. Zwischen meinem Garten und dem meines Nachbars war der Zaun defekt und musste erneuert werden. Mein Nachbar wollte aber zu dem neuen Zaun nichts bezahlen, somit liess ich auf meine Kosten einen Zaun aus Drahtgeflecht anfertigen und auf die Untermark (Grenze) setzen. Jetzt pflanzt aber mein Nachbar an dem Zaun wilde Reben hinauf, welche bekanntlich stark wuchern. Muss ich mir das gefallen lassen oder kann ich verlangen, dass er die wilden Reben wieder entfernt? Antwort: 1. Es können Verordnungen ge geben werden, wonach Stacheldrahtzäune einen ge wissen Abstand von öffentlichen Wegen haben müssen. Dagegen kann keine Verordnung die Errichtung sol cher Zäune ganz verbieten. Solche Verordnungen haben unseres Erachtens keine Gültigkeit. Sie gehen über die Befugnisse der Gemeindevertretung hinaus. 2) Der Nachbar war verpflichtet, zur Wiederher stellung des Zaunes beizutragen, wenn ein gemein schaftlicher Zaun in Frage kommt Der Anlage der wilden Reben lässt sich nichts entgegenhalten, wenn der Zaun nicht dadurch geschädigt wird. Ueber- ragende Wurzeln oder Reben müssen ja entfernt werden. Entfernt sie der Nachbar nicht, so können Sie es tun. Frage: Chr. J. D. in H. 1) Ein wie hoher Zoll (Einfuhrzoll) wird von Dänemark erhoben, auf von hier exportierte Pflanzen ? (Rosen, Obstbäume, Zier gehölze etc.) Geht es nach Gewicht (in Ballen pro 100 kg —?) Und wie viel? — Wieviel für niedrige Rosen in Postpaketen? 2) Wird in Deutschland von den aus Dänemark kommenden Pflanzen Zoll erhoben? 3) Auf unserem Friedhöfe hier werden sehr viele Stecklinge von den auf den Gräbern stehenden Koni feren und Pflanzen aller Art abgerissen. Inwieweit könnten die Uebeltäter zur Anzeige gebracht werden und nach welchem Paragraphen könnten diese be straft werden? Antwort: 1) Dänemark erhebt auf Blumen und Pflanzen keinen Zoll. 2) Auch Deutschland vorläufig nicht. 3) Hier liegt Diebstahl und Sachbeschädigung konkurrierend vor. Es tritt Gefängnisstrafe ein. (§ 242 des Strafgesetzb.). Frage: H. F. in E. Ich habe einen Garten, von Jahr zu Jahr, mündlich gemietet. Nun verkaufte im Februar dieses Jahres mein Mietsherr an einen reichen Grundbesitzer die Hälfte dieses Gartens, wovon ich nicht in Kenntnis gesetzt wurde. Da liess der Käufer mir. von der gekauften Hälfte des Gartens, den Zaun ausroden und dann quer durch den Garten; die andere Hälfte mit einem Stachelzaun abtrennen. Er grub, ohne mich zu fragen, die ihm hinderlichen Pflanzen aus, wodurch eine Menge Wurzelgewächse zertreten, und verschiedene Sträucher mit der Wurzel umher liegen blieben, Dadurch sind diese teils er froren, teils vertrocknet. Wenn ich 10 mal täglich in diesen Garten will, muss ich auch 10 mal über den Stachelzaun, wodurch ich Hände und Kleider zer reisse. Eine Hälfte des Gartens liegt nun frei, wo ich 1100 Epheu-Pflanzen, Allee-Bäume, Stachel-und Johannisbeeren stehen habe. Nun rissen die Kinder die Stöcke vom Epheu los, und zertraten viele Pflanzen. Da mir kein andrer Garten zur Verfügung stand, war ich gezwungen, damit die Pflanzen nicht ganz zugrunde gingen, so rasch wie möglich zu räumen, und ver kaufte dieselben 5 Mk. unter reellem Preis. Es waren starke Pflanzen, 60 cm bis I m und 1,10 m hoch, die ich für 15 Mk. das Hundert an Gärtner verkaufte. Ich habe mir den Schaden berechnet, der auf 1100 Stück = 55 Mk. ausmacht. Auch hatte ich das Stück vor dem Pflanzen gut gedüngt. Infolgedessen kamen die Pflanzen erst diesen Sommer in’s Wachstum. Für diesen Schaden habe ich mir den ganzen Wert von 20 Mk. berechnet, machte auf 1100 St. = 220 Mk. Für Stachel-, Johannis-, Erdbeeren und Aepfel habe ich 4 Mk. Ersatz gerechnet, für ersterwähnte Pflanzen, welche vertrocknet und zertreten wurden 3,80 Mk. Ich bin nun verschiedene Male bei dem betreffenden Herrn gewesen, habe zwei Briefe an den Mietsherrn geschrieben, aber niemand will den Schaden tragen. Ich möchte nun gütigst bitten, mir mitzuteilen, wie ich mich zu verhalten habe, ob ich mit Erfolg klagen kann, und ob ich Anrecht auf die 55 Mk. habe, weil ich die Pflanzen billiger verkaufen musste. Kann ich den vollen Wert von 220 Mk., den die Pflanzen diesen Sommer noch erreichen konnten, verlangen? Der Mietsherr schrieb, ich möchte ihm die Rechnung über die Entschädigung schicken, er würde das weitere besorgen. Er lässt aber nichts von sich hören. Hier ist es Sitte, von Herbst zu Herbst zu mieten. Antwort: Zunächst richtet sich Ihr Anspruch an den Vermieter. Da Sie noch bis Herbst gemietet hatten, musste der Verkäufer das respektieren. Er konnte Ihnen also doch erst am 1. Oktober dieses Jahres für 1. Oktober 1904 kündigen. Der Anspruch gegen den Vermieter bezieht sich auf den Schaden ersatz wegen Entziehung eines Teiles des Gartens. Wegen der übrigen Schäden haftet Ihnen nach unsrem Dafürhalten der Käufer, da ja dieser das Verderben der Pflanzen verschuldet hat. Soweit er allerdings in dieser Weise verfahren musste, würde er wieder geschützt sein und der Schadenanspruch ginge dann auch nur gegen den Vermieter. Dass Sie den Wert ansetzen, den die Pflanzen erreicht hätten, ist in Ordnung, auch gegen die übrigen Ansätze lässt sich nichts einwenden. Wir raten Ihnen, die Sache einem Anwalt zu übertragen, damit dieser zunächst noch einmal die Schadenersatzpflichtigen auffordert, ihren Verpflichtungen nachzukommen. Frage: N. N. in R. 1) Die hiesige Kreisstadt, bei einer Einwohnerzahl von 4000 Seelen, hat äusser uns zwei etablierten Handelsgärtnern, noch ver schiedene andere kleinere Gemüsehändler, welche nicht von uns kaufen, sondern vorzugsweise von hiesigen ansässigen Bürgern die Ware ankauten, oder aber direkt für dieselben verhausieren; abgesehen von dieser inneren Konkurrenz wird um jetzige Zeit die Stadt von den umliegenden Rittergütern mit Gemüse vollständig überflutet, so dass der Absatz unserer Ware sehr erschwert wird, und der Handel teilweise darniederliegt. Ein nahegelegenes Rittergut schickt nicht nur Gemüse, sondern auch Blumen- bouquefs und im Frühjahr allerhand Blumen- und Gemüsepflanzen; da nun der Gemüsebau für uns Handelsgärtner hier die Haupteinnahme bringen soll, weil Binderei und Topfpflanzenkultur fast Neben sache ist, so ist für uns berechtigte Ursache zur Klage vorhanden und fragen wir an, ob es ein Rechtsmittel gibt, die Einfuhr zu dämmen? Die aus wärtigen Gärtner kommen hierher, machen Schleuder preise, setzen glatt ab, und ziehen vergnügt mit ge fülltem Beutel ab, ohne irgend welche Platzsteuer, oder eine Gebühr für den Hausierschein gezahlt zu haben. Wegen dieser Sachen bin ich am hiesigen Polizeiamt vorstellig geworden, aber ohne Erfolg. Was ist nun zu tun und lässt sich überhaupt dagegen was machen? 2) Der Sohn des hiesigen Totengräbers hat am hiesigen Orte bei einem Handelsgärtner zwei Jahre gelernt, ist, nachdem er 1/2 Jahr in einer Gärtner-Lehranstalt gewesen, davongelaufen, und hat bei seinem Vater eine kleine Gärtnerei angefangen, ohne sich polizeilich anzumelden. Der Bedarf an Pflanzen für die Grabhügel wird von dem Toten gräber durch dessen Sohn gedeckt, auch Gemüse, Blumensträusse und Topfpflanzen bringt er auf den Markt, so dass wir etablierten Handelsgärtner auch hier gekürzt werden. Wie kann dieserverklagt werden? Antwort: 1) Wer selbstgewonnene Erzeugnisse von Gartenbau und Landwirtschaft feilbieten will, bedarf keines Wandergewerbescheines (§ 59 der Gew.-Ord.) und es kann auch gegen diese Konkurrenz nach den gesetzlichen Bestimmungen nichts gemacht werden. 2) Der Sohn des Totengräbers muss das Gewerbe anmelden, wenn es nicht der Vater an gemeldet hat und der Sohn nur für ihn tätig ist. Sie können bei der Gewerbepolizei Anzeige erstatten. Konkurse. Ueber das Vermögen des Kunstgärtnereibesitzers Georg Mebold in Forchheim ist am 29. August 1903 das Konkursverfahren eröffnet worden. Kon kursverwalter ist der Kaufmann Adam Munsch daselbst. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis 21. Sept. 1903, und Anmeldetermin bis 15. Oktober 1903. All gemeiner Prüfungstermin steht am 26. Oktober d. Js. vor dem Königl. Amtsgericht Forchheim (Bayern) an. Neue Firmen und Aenderungen. Hermann Gärtner hat die bisher von Wilhelm Müller in Neckargemünd betriebene Kunst- und Handelsgärtnerei, Samenhandlung und Baumschule am 20. August übernommen und führt das Geschäft unter der Firma Hermann Gärtner, vormals Müller in Neckargemünd fort. E Inserat« kosten pro Zeile 30 Pfg„ bei Wiederholungen Rabatt. 9999999999999998 REKLAMEN 8€€6€6666666€€ee Beilagen kosten zwischen den Textseiten 1000 Stück bis 6 Gr. Gewicht 5 Mk. Otto Thalacker, Leipzig-Gohlis Handelsgärtnerei. Bekannte ausgedehnte Kultur, in: Amaryllis- Hybriden, Anthurium, Clivien-Hybriden, Aparagus pl. nanus und Sprengeri, Remontant- Nelken, Topf • Chor - Nelken, Chrysanthemum, Crozy-Canna, Cactus- Dahlien, Erdbeeren, Stauden etc. 3) 8 Zum Besuche und persönlichem Einkauf wird freundlichst eingeladen. 88 Gustav A Schultz, S? König». Lichtenberg-Berlin. 2) «M» Spezial-Kultur eeee in fertigen Berliner Marktpflanzen Blumenzwiebeln und Maiblumen. Haupt-Katalog sowie Sonder-Angebot selbst kultiviert. Blumenzwiebeln gern z. Diensten. Handbuch d. Nadelholzkunde. Systematik, Beschreibung, Verwendung und Kultur der Freiland-Coniferen. Für Gärtner, Forstleute und Botaniker. Von Garteninspektor L. B e 1 s s n e r. Mit 138 Textabbild. Gebunden Mk. 20,—. Zu bezieh, durch Bernh. Thalacker, L.-Gohlis. BUI I PHID <»« Cuitioateurs faUi ! EgEE dg 6raines et des U V MMM 1111 borticulteurs.. Internationale Handelszeitung für Samen- und Gartenbau. Unentbehrliches Spezialorgan! Erscheint monatlich einmal. Abonnementsbetrag: Frankreich 5 Fres., 4) Ausland 6 Fres. Redaktion und Verlag von E. Forgeot, PARIS, SO, Avenue de la Republique. 10000 Epheu! Snösr;blootar2sund hoch, viele Ranken, mit Ballen p. 100 St. 22 M, kleinbl. p. iOO St. 20 M p. Nachn. 6) A. Körber, Gerbstädt (Pr. Sachs.). Gärtner -Lehranstalt * Köstrit3. • Stärkst besuchte höhere Fachschule f. Gärtner. Abt. I, f. Gehilfen, die ihre Lehr zeit beendet u. sachgemässe wissenschaft liche Fachbildung erstreben. Abt. II, Kursus f. Berechtigung z. 1 jähr, freiw. Dienst. Prospekt und jede Auskunft durch den Direktor Dr. H. Settegast. 5) Die Beerensträucher. Von L. Maurer. Preis gebunden Mk. 1,20. Zu beziehen gegen Einsend, des Betrages durch Bernhard Thalacker, L.-Gohlis. S-*2<9eG*2<9 P Giartenbau- • • Kammern? Ein Wort zur Klärung der schwebenden Frage über die gesetzt. Organisation der Gärtnerei. Inhalt: Fachgenossenschaften, Gartenbau kammern, Landwirtschaftskammern und Handwerkskammern unter Hinweis auf die bezüglichen Gesetze. 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