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No. 33. Sonnabend, den 15. August 1903. V. Jahrgang. DerjTandelsgärfner. Verantwortlicher Redakteur: TZ ff Py • y gee y y r y r t Für die Handelsberichte und Hermann Pilz, tl 01106IS'£ BitUtl/UV 0611 ü6Ut26600 00^611000. de öttorhalacker,: Leipzig, Sudstrasse 33. Verlag von Bernhard Thalacker, Leipzig = Gohlis. Leipzig- Gohlis. Organ des „Gartenbau=Verbandes für das Königreich Sachsen E. G." „Der Handelsgärtner“ kann direkt durch die Post unter No. 3222a der Postzeitungsliste bezogen werden. Der Abonnementspreis beträgt pro Jahr: für Deutschland und Oesterreich-Ungarn Mark 5.—; für das übrige Ausland Mark 8.—. Das Blatt erscheint wöchentlich einmal Sonnabends. — Inserate kosten im „Handelsgärtner“ 30 Pfg. für die fünfgespaltene Petitzeile. Urteile über die rechtliche Stellung der Privatgärtner. Die „Allg. Deutsche Gärtnerztg.“ hat in einer ihrer letzten Nummern zwei bemerkens werte Urteile mitgeteilt, welche die rechtliche Stellung der Privatgärtner betreffen. Das erste ist vom Amtsgericht Eberswalde und Land gericht Prenzlau, das zweite vom Amtsgericht Belgard und Landgericht Köslin gefällt worden. Es handelt sich dabei um die Frage, ob ein herrschaftlicher Gärtner oder Gutsgärtner dem Gesinderecht oder dem Bürgerlichen Gesetz buch als ein Angestellter, welcher Dienste höherer Art verrichtet, zu unterstellen ist. Wir werden sehen, dass die Urteile zum Teil von einem ganz falschen Gesichtspunkte ausgehen und mit der bisherigen Spruchpraxis in direktem Widerspruch stehen. Im ersten Falle war der Kläger vom Be klagten als Gärtner für seine Besitzungen gegen einen Gehalt von 40 Mark monatlich nebst freier Wohnung und Verpflegung angestellt worden. Als Kündigung war eine 14 tägige, am 1. und 15. eines jeden Monats vereinbart worden. Am 25. Juni war der Gärtner ohne Kündigung entlassen worden und forderte nun für die Zeit vom 26. Juni bis 15. Juli Gehalt, sowie Mk. 1,75 täglich als Entschädigung für Wohnung und Verpflegung. Auch war die Klage mit auf Ausstellung eines ordnungs gemässen Zeugnisses gerichtet. Der Beklagte wandte ein, dass Kläger zum Gesinde gehöre und daher zunächst nach dem Gesinderecht die Hilfe der Polizei habe in Anspruch nehmen müssen. Das Amtsgericht sei unzuständig. Im übrigen sei die Entlassung gerechtfertigt gewesen, da der Kläger sich eines beharrlichen Ungehorsams schuldig gemacht habe. Der Kläger erwiderte, dass der Park des Beklagten fünf Morgen gross sei und dass die gärtnerischen Arbeiten in einem solchen Park nicht als Gesindearbeiten angesehen werden könnten. Dieser Einwand war berechtigt. Die Tätigkeit eines Privatgärtners in einem solchen herrschaft lichen Parke ist eine so vielseitige und ver zweigte, fordert so viel gärtnerische Kenntnisse, dass es geradezu wie Hohn klingt, einen solchen Gärtner unter das Gesinde zu rangieren. Aber das Amtsgericht Eberswalde sagt folgendes: „Der Be klagte betreibt kein Gärtnereigewerbe, der Gärtner ist nicht etwa Gewerbsgehilfe gewesen.“ Das wird auch kein vernünftiger Mensch behaupten und brauchte nicht erst widerlegt zu werden. Nun fährt aber das Urteil fort: „Er hat in der häuslichen Gemeinschaft des Beklagten gelebt, war dessen Hausgärtner. Dienste höherer Art im Sinne des § 622 des Bürgerl. Gesetzbuches liegen nicht vor. Auf die Grösse des Gartens komme es nicht an. Gleichgültig ist es, wenn der Beklagte in dem Zeitungsinserat einen Gärtner verlangte, der in Gehölz- und Form obstbaumschnitt firm und mit allen einschlägigen Gartenarbeiten gut vertraut ist. Es sind ledig lich technische Fertigkeiten, die vom Kläger gefordert werden. Das ist das Entscheidende. Die wirtschaftliche Schätzung der Dienste ist dabei unerheblich. Aus dem gleichen Grunde wie der Kläger, könnte auch die Köchin eines grösseren Haushaltes aus dem Kreise des Ge sindes ausgeschieden werden.“ Mit dem gleichen Grunde aber, sagen wir, könnten auch die Herren Subalternbeamten des Gerichts, die Gerichtsschreiber, Kopisten u. s. w. unter das Gesinde gerechnet werden. Das Urteil zeigt eben eine geradezu er schreckende Unkenntnis der gärtnerischen Be rufsarbeiten und der zu ihnen notwendigen Vor bildung. Ein Gärtner, der einen so grossen Park in Stand zu halten hat, muss in allen Zweigen der gärtnerischen Wissenschaft er fahren sein. Wenn er dann die durch jahre langes Studium erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten verwendet, so tut er dasselbe, was der Amtsrichter mit den Gesetzen tut, ohne dass man ihm deshalb rein „technische“ Ar beiten unterschöbe. Und während der Instand haltung eines solchen Parkes ergeben sich bei einem Privatgärtner, der seine Aufgabe ernst nimmt, hin und wieder genug Fragen, die mit Ueberlegung gelöst sein wollen. Und das sollen Gesindedienste sein? So ehrend diese Anschauung des Eberwalder Gerichts für das Gesinde ist, so deprimierend ist sie für den Stand der Privatgärtner. Das Landgericht Prenz lau aber, das dem irrtümlichen Erkenntnis bei getreten ist und sich ebenfalls nicht bewogen gefühlt hat, auf die Eigenart gärtnerischer Ar beiten näher einzugehen und Rücksicht zu nehmen, hat sich dem Urteile angeschlossen und folgenden Rechtssatz aufgestellt: „Ent scheidend ist die Art der Beschäftigung und die Stellung im Wirtschaftsbetriebe der Herr ¬ schaft. Ein Gärtner, der seinen eigenen Haus halt führt, gärtnerisch gebildete Gehilfen unter sich hat, und nur anzuordnen und zu beauf sichtigen hat, würde als ein Angestellter höherer Art anzusehen sein. Die Zugehörigkeit zum Hausstande der Herrschaft und die eigenhändige Verrichtung wirtschaftlicher Dienste für die Herrschaft sind aber die Hauptmerkmale für das sogenannte gemeine Gesinde.“ Hier ist Richtiges und Falsches durchein andergeworfen. Das Hauptmoment muss doch immer die Art der Dinge bleiben. Ob der Dienstverrichtende verheiratet ist und ei genen Haushalt hat, oder nicht, ob er selbst mit zugreift oder nicht, ob er ausgebildete Gehilfen oder angelernte Gartenarbeiter unter sich hat, das muss völlig gleichgültig sein. Entscheidend ist der Charakter der Arbeiten selbst. Die Frage spitzt sich daher so zu: Sind gärtnerische Arbeiten Gesindearbeiten? Diese Frage ist aber im allgemeinen sicherlich von denen zu verneinen, die überhaupt etwas von gärtnerischen Arbeiten verstehen, und nicht schematisch zu Werke gehen. Wir haben oben schon erwähnt, welche Vorbildung und Fort bildung zur gedeihlichen Ausführung gärtne rischer Arbeiten gehört. Das erhebt sich doch weit über das Niveau der untergeordneten Dienste des Gesindes. Wir müssen freilich zu geben, dass es Stellungen gibt, wo der Privat gärtner sich nicht über die Stellung des Ge sindes erhebt, wo der Gärtner im Hause „das Mädchen für alles“ ist. Da ist der Gärtner in einer Person auch Kutscher, Diener u. s. w. und seine eigentlichen gärtnerischen Leistungen sind untergeordneter Art. In solchen beson deren Fällen mag man von Gesindediensten reden, nicht aber die, wo die Stellung aus schliesslich gärtnerische Tätigkeit bedingt. Im zweiten Falle sagt das Amtsgericht Belgard ebenfalls schlechthin: „Kunstgärtner, die zur Leistung gewisser wirtschaftlicher Dienste auf gewisse Zeit gemietet sind, ge hören zur Klasse des Gesindes.“ Dem tritt auch das Landgericht Köslin bei. Auch hier fehlt jedes Eingehen auf die besonderen Merk male gärtnerischer Arbeit. Es dürfte nur heissen, dass Kunstgärtner unter Umständen, wenn ihre Beschäftigung darauf hinweist, zum Gesinde gerechnet werden können. Dies müsste aber als Ausnahme von Fall zu Fall immer besonders konstatiert werden. Zu präsumieren wird vielmehr immer sein, dass ein gelernter Gärtner nicht Gesindedienste, sondern Dienste höherer Art verrichtet, gleichviel, ob er einen eigenen Haushalt hat oder nicht. Das letztere Moment in die Entscheidung der Frage hin einzutragen, war sehr unglücklich, denn eine Dienstleistung kann sich doch in ihrer Natur nicht dadurch ändern, dass der Dienstleistende verheiratet oder ledig ist. Es muss entschieden gegen Urteile prote stiert werden, welche eine Herabsetzung der Gärtnerei bedeuten und die gärtnerischen Ar beiten in ihrem Werte auch unter das Niveau der Schneider. Schuhmacher, Fleischer u. s. w. stellen. Es zeigen aber auch diese Urteile wieder recht deutlich, wie wenig Verständnis man der Gärtnerei noch entgegenbringt. Erst eine Organisation derselben wird auch hierin Aenderung schaffen. Zum Obstbau in Bayern. Das Königlich Bayrische Staatsministerium des Innern widmet seit Jahren dem Obstbau besondere Aufmerksamheit. Der staatliche Konsulent für Obst- und Gartenbau hat nunmehr einen ausführlichen Bericht über die Entwick lung dieses Zweiges in den Jahren 1901 und 1902 eingereicht, den das obige Ministerium im Auszug an die Behörden, Obstbauvereine, landwirtschaftlichen Vereine versandt hat. Das betreffende Schriftstück bietet wertvolle Anhalts punkte für die Förderung nicht nur des bay rischen, sondern überhaupt des deutschen Obst baues und lässt sich auch auf viele andere Reichsgebiete anwenden. Wir veröffentlichen deshalb gern den fraglichen Erlass: In Bayern zeigt sich in erfreulicher Weise ein gesteigertes Interesse für die Hebung des Obstbaues. Namentlich werden in jüngerer Zeit viele neue Anpflanzungen sowohl durch Private als auch insbesondere durch Gemeinden auf bisher nicht entsprechend ausgenütztem Gelände ausgeführt. Das k. Staatsministerium des Innern fördert diese Bestrebungen, indem dasselbe alljährlich dem Landesverbände bay rischer Obstbauvereine Mittel zur Prämiierung mustergültiger Obstbaumanlagen Privater zur Verfügung stellt und Gemeinden zu den Kosten mustergültig ausgeführter Obstpflanzungen Der Bankdirektor. Roman von Reinhold Ortmann. 6. Fortsetzung. (Nachdruck verboten.) „Ja, sicherlich! Denn worauf gründet sich Ihre krän kende Vermutung, dass ich weniger leichtfertig und unüber legt gehandelt hätte, wenn ich statt einer Gouvernante,, irgend eine vornehme Dame in ihnen gesehen haben würde? Nein, bei meiner Ehre, ich sah in Ihnen wahrhaftig nur das schöne, liebreizende, begehrenswerte Weib, und es kam über mich wie ein Rausch, dem ich sicherlich nicht widerstanden hätte, auch wenn Sie eine Fürstin gewesen wären.“ Das war gar nicht die Sprache eines Kranken, und es war wohl verzeihlich, wenn Magda auch darüber vergass, dass sie einen Kranken vor sich hatte. „Sie führen Ihre Verteidigung nicht sehr glücklich, Herr v. Randow“, sagte sie ernst. „Ich erklärte Ihnen, dass ich in Ihrem damaligen Verhalten heute nichts weiter als einen übermütigen Scherz erblicke. Warum wollen Sie sich nun durchaus bemühen, mir wieder eine schlechtere Meinung bei- zubringen?" „ Und warum schlechter? Wenn die Glut, die in meinem Herzen aufloderte, Sünde war — haben nicht Ihre Schönheit und Ihre Liebenswürdigkeit allein die Verantwortung dafür zu tragen? — O, ich bitte Sie, wenden Sie sich nicht mit so erzürnender Miene ab, Sie wissen ja nicht, wie bittere Vor würfe ich mir gemacht habe und wie redlich ich entschlossen war, mein Vergehen zu sühnen. Hätte sich nicht in eine seiner grausamsten Launen das Schicksal selber zwischen uns gestellt, Sie würden mir gewiss sehr bald Ihre Vergebung gewährt haben — und eine schönere, beglückendere Vergebung, als es jetzt mitleidiges Verzeihen ist. Mit einem einzigen kleinen Wörtchen hätte ich Sie gelehrt, besser von mir zu denken.“ Wie von einer magnetischen Gewalt angezogen, musste sie ihre Augen wieder zu ihm erheben, und nicht Entrüstung, sondern tödliche Angst war es, was sich in ihnen spiegelte. „Das alles ist ja nun längst vorüber“, kam es unsicher und beklommen von ihren Lippen, „ich bitte Sie noch ein mal: lassen wir das Vergangene ruhen!“ Aber als hätte er diese Worte gar nicht vernommen, fuhr Randow mit gesteigerter Lebhaftigkeit fort: „Dass Ihnen gerade an diesem Tage der Vater sterben musste, war gewiss ein grosses Unglück für Sie; aber es war ein nicht geringeres auch für mich! Wenn ich nur im stande wäre, Ihnen zu schildern, mit welchem Eifer, mit welcher fast verzweifelten Beharrlichkeit und Gründlichkeit ich während der nächsten Tage nach Ihnen gesucht! Ich besass ja leider keinen, auch nicht den geringsten Anhalt für die Feststellung Ihrer Persönlichkeit. Weder Ihren Namen noch denjenigen des Kindes hatten Sie mir genannt, und das letzte aus der grossen Schar der anwesenden Kinder wieder herauszufinden, war mir unmöglich, denn während der ganzen Dauer unseres Beisammenseins hatte ich ja für nichts anderes Augen gehabt als für Sie! So konnte sich meine Hoffnung nur darauf richten, Ihnen selbst noch einmal zu begegnen, und ein im Dienst ergrauter Geheimpolizist hätte zu diesem Zweck nicht raffinierter zu Werke gehen können als ich. Vom Grauen des Tages bis in die sinkende Nacht war ich auf den Beinen. Im weiten Umkreis dieses Fischerdorfes gab es kein Winkelchen mehr, das ich nicht durchforscht, kein Haus, in das ich mich nicht spionierend eingeschlichen hätte. Wohl zwanzigmal an jenem Tage wanderte ich hinaus nach jener Stelle, wo wir die verzweifelte Flaschenpost des armen Johannes Fokke aus Hardingersiel gelesen und wo mich die schimmernden Tränenperlen in Ihren schönen Augen um meinen Verstand gebracht hatten. Auch Sie musste es ja dahin zurückziehen, trotz allem, was nachher geschehen war, oder vielmehr gerade deshalb! — Und nicht wahr — jetzt dürfen Sie mir’s ja ehrlich gestehen — wenn jener Trauerfall Sie nicht zur Abreise gezwungen hätte, so wären Sie gekommen, so hätte ich Sie dort in den Dünen wiedergefunden, wo wir uns so freundlich getrennt?“ Wohl hatte Magda wiederholt versucht, den rasch hervor sprudelnden Strom seiner Worte durch eine Unterbrechung zu hemmen; aber es lag wie eine eiserne Faust an ihrer Kehle und wie ein dumpfer, zentnerschwerer Druck auf ihrer Stirn. Eine Verwirrung, welche die Kraft ihres Willens völlig lähmte, war über sie gekommen. „Ich weiss es nicht“, sagte sie mechanisch und fast ohne zu begreifen, was sie sprach, „es ist möglich, aber wie sollte ich es wissen!“ „0, ich hätte Sie gefunden! Ich bin dessen so gewiss, wie meines Lebens! Und dort allein, gerade dort wäre der rechte Platz gewesen, Ihnen das kleine jubelnde Wort zu sagen, das sie versöhnen sollte, und von Ihren Lippen die Antwort zu vernehmen, die mich so unbeschreiblich glück lich gemacht hätte. Ja, Magda, ich war nicht ganz so frivol und leichtfertig, als sie meinten. Ich hatte einen gerechten Anspruch auf mildere Beurteilung, denn mich entschuldigt ja die beredteste aller Fürsprecherinnen — die Liebe!“ Nun war es ausgesprochen, das verhängnisvolle Wort, vor dem sie seit Minuten gezittert hatte, unfähig, sich zu wehren, und unfähig, zu entfliehen. Noch im letzten Augen blick hatte sie noch zu ihm aufgesehen mit jenem stummen Flehen, mit dem das verwundete Reh zu dem grausamen Jäger aufsieht, der sich anschickt, ihm den Gnadenstoss zu geben. Aber er hatte dennoch gesprochen, was sie niemals hören durfte, seitdem sie vor dem Altar ihre Hand in die eines anderen Mannes gelegt. Er hatte die heiligsten aller Pflichten verletzt, doppelt geheiligt durch die Gastfreundschaft, welche er unter diesem Dache genoss — er hatte sie von neuem beleidigt, und diesmal tiefer und tödlicher, als durch jene brutale Umarmung am Meeresstrapde. Ohne ein Wort zu sprechen, doch geisterbleich erhob sich Magda von ihrem Stuhl und schweigend ging sie zur Tür. „Magda! — Frau Magda!“ rief Randow, ihr beide Hände nachstreckend. „Sie dürfen nicht zum zweitenmal so von mir gehen! Hören Sie mich nur noch für einen einzigen Augen blick ! “ Aber sie hörte ihn nicht mehr, denn sie hatte sich durch seinen flehenden Ruf nicht zurückhalten lassen. Mit fester Hand drückte sie die Tür hinter sich ins Schloss. Dann aber musste sie das Haupt an den Pfosten lehnen, weil es ihr wie in einem Schwindelanfall vor den Augen flimmerte. „Was ist Dir, Magda? Bist Du leidend? Oder hat man gewagt, Dich zu kränken?“ Die Stimme ihres Mannes war es, welche so mit dem bekannten ruhigen Klang ihr Ohr berührte. Magda hatte seine Anwesenheit nicht bemerkt und nun fuhr sie erschrocken auf, als müsse ihr das Bekenntnis einer Schuld auf dem Ge sicht geschrieben stehen.