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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 5.1903
- Erscheinungsdatum
- 1903
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190300002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19030000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19030000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 5.1903
-
- Ausgabe No. 1, 3. Januar 1903 1
- Ausgabe No. 2, 10. Januar 1903 1
- Ausgabe No. 3, 17. Januar 1903 1
- Ausgabe No. 4, 24. Januar 1903 1
- Ausgabe No. 5, 31. Januar 1903 1
- Ausgabe No. 6, 7. Februar 1903 1
- Ausgabe No. 7, 14. Februar 1903 1
- Ausgabe No. 8, 21. Februar 1903 1
- Ausgabe No. 9, 28. Februar 1903 1
- Ausgabe No. 10, 7. März 1903 1
- Ausgabe No. 11, 14. März 1903 1
- Ausgabe No. 12, 21. März 1903 1
- Ausgabe No. 13, 28. März 1903 1
- Ausgabe No. 14, 4. April 1903 1
- Ausgabe No. 15, 11. April 1903 1
- Ausgabe No. 16, 18. April 1903 1
- Ausgabe No. 17, 25. April 1903 1
- Ausgabe No. 18, 2. Mai 1903 1
- Ausgabe No. 19, 9. Mai 1903 1
- Ausgabe No. 20, 16. Mai 1903 1
- Ausgabe No. 21, 23. Mai 1903 1
- Ausgabe No. 22, 30. Mai 1903 1
- Ausgabe No. 23, 6. Juni 1903 1
- Ausgabe No. 24, 13. Juni 1903 1
- Ausgabe No. 25, 20. Juni 1903 1
- Ausgabe No. 26, 27. Juni 1903 1
- Ausgabe No. 27, 4. Juli 1903 1
- Ausgabe No. 28, 11. Juli 1903 1
- Ausgabe No. 29, 18. Juli 1903 1
- Ausgabe No. 30, 25. Juli 1903 1
- Ausgabe No. 31, 1. August 1903 1
- Ausgabe No. 32, 8. August 1903 1
- Ausgabe No. 33, 15. August 1903 1
- Ausgabe No. 34, 22. August 1903 1
- Ausgabe No. 35, 29. August 1903 1
- Ausgabe No. 36, 5. September 1903 1
- Ausgabe No. 37, 12. September 1903 1
- Ausgabe No. 38, 19. September 1903 1
- Ausgabe No. 39, 26. September 1903 1
- Ausgabe No. 40, 3. Oktober 1903 1
- Ausgabe No. 41, 10. Oktober 1903 1
- Ausgabe No. 42, 17. Oktober 1903 1
- Ausgabe No. 43, 24. Oktober 1903 1
- Ausgabe No. 44, 31. Oktober 1903 1
- Ausgabe No. 45, 7. November 1903 1
- Ausgabe No. 46, 14. November 1903 1
- Ausgabe No. 47, 21. November 1903 1
- Ausgabe No. 48, 28. November 1903 1
- Ausgabe No. 49, 5. Dezember 1903 1
- Ausgabe No. 50, 12. Dezember 1903 1
- Ausgabe No. 51, 19. Dezember 1903 1
- Ausgabe No. 52, 26. Dezember 1903 1
- Register Register 4
-
Band
Band 5.1903
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- Der Handelsgärtner
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naturnotwendigen Arbeiten zur Ausführung ge langen, so kommt es doch häufig genug vor, dass auch während des ganzen Sonntags ge arbeitet wird. Die Auszahlung der Löhne er folgt gewöhnlich wöchentlich, in selteneren Fällen monatlich. Ueber die Kündigung des Arbeitsvertrages bestehen in Amerika keine gesetzlichen Vorschriften, derselbe kann, wenn nicht gegenseitige Abmachungen beim Engage ment festgesetzt wurden, beliebig gelöst werden Das Versicherungswesen der Angestellten gegen Krankheiten und Unfälle ist auch in Amerika staatlich nicht geregelt. Unbemittelte Kranke werden unentgeltlich in Gemeinde- oder Privatkrankenhäuser aufgenommen, im letzteren Falle müssen sie aber Mitglied einer Privatkranken- und Unfallversicherung sein und als solche einen bestimmten jährlichen Beitrag an dieselbe entrichten. Auch in den Vereinigten Staaten wie in anderen Teilen Nordamerikas sind die Aus sichten für ein gutes Fortkommen heute nicht mehr so günstig wie vor Jahrzehnten, vor allem ist die Gründung eines eigenen Geschäftes mit einem grösseren Risiko verbunden. Der Ameri kaner ist in der Regel ein feiner Geschäftsmann, die kaufmännische Ausbildung geht ihm über vielseitige berufliche Erfahrungen. Dem Ar beiter dagegen ist die Gärtnerei weniger ein idealer Beruf, sondern einfach ein Mittel zu verdienen; er wendet sich auch sofort einem anderen Fache zu, wenn er sich dadurch pe kuniär verbessert. Termin- und Fristversäumnisse. Versäumnisse haben schon im gewöhnlichen Leben unliebsame Folgen. Wie manchem ist ein gutes Geschäft, ein vorteilhafter Abschluss entgangen, weil er die rechte Minute versäumte und ihm das Wort „Zu spät“ an die Ohren drang, als er endlich bereit war, zu handeln. Noch viel verhängnisvoller aber werden Ver säumnisse im Rechtsverkehr, die oft genug überhaupt nicht wieder gut gemacht werden können. Da sind vor allem die Terminsversäumungen. Der Gärtner klagt gegen einen Kunden, der aller Ermahnungen ungeachtet, Zahlung nicht leistet. Der Termin kommt heran. Aber der Gärtner hat vergessen, ihn sich zu notieren. Er ist ihm im Drang der Geschäfte aus dem Gedächtnis entfallen und er bleibt am Termins tage ruhig in seiner Gärtnerei, während im Gericht die Sache aufgerufen wird. Die Folgen können verschieden sein. Der Beklagte ist ebenfalls nicht erschienen. Dann ruht das Ver fahren. Aber die Kosten fallen dem Gärtner als säumigen Kläger zur Last. Oder aber der Kunde erschien und hat gegen den Gärtner als Kläger ein Versäumnisurteil ausgebracht. Jetzt ist er mit seiner Klage kostenpflichtig abgewiesen worden. Nun hat er zwar das Recht, innerhalb von zwei Wochen gegen das Versäumnisurteil Einspruch zu erheben, aber die Kosten, die dadurch erwachsen, fallen ihm un weigerlich zur Last, und wenn er etwa auch in dem zweiten anstehenden Termin nicht erschienen und sein Einspruch verworfen werden würde, so könnte er überhaupt gegen den Kunden nicht mehr vorgehen, denn sein Klage anspruch wäre für immer erloschen. Das kommt leider genug in Amtsgerichtsprozessen vor. Folgenschwerer ist die Versäumung des Termins noch, wenn der Gärtner Beklagter ist. Ein Spezialist hat ihn auf Kaufpreis wegen gelieferter Pflanzen verklagt. Er will den Ein wand erheben, dass die Ware mangelhaft ge wesen, die Mängel rechtzeitig gerügt und die Pflanzen ordnungsgemäss zur Verfügung gestellt worden seien. Aber er versäumt den Termin. Der Gegner beantragt nun ein Versäumnisurteil wider ihn und er wird verurteilt, den Betrag zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreit .s zu tragen. Wohl steht ihm auch gegen dieses Urteil ein Einspruch innerhalb von zwei Wochen zu, aber er muss gewärtig sein, dass auf Grund des ergangenen Versäumnisurteils jeden Tag der Gerichtsvollzieher ihm über den Hals kommt und die Forderung eintreibt. Das Urteil ist ja für vorläufig vollstreckbar erklärt worden und der Einspruch hebt den Gang des Vollstreckungs verfahrens nicht auf. Es bleibt sonach dem Handelsgärtner nichts übrig, als die Einstellung des Zwangsvollstreckungsverfahrens zu bean tragen und zur Abwendung der Vollstreckung den gegen ihn eingeklagten Betrag bei Gericht zu hinterlegen. Versäumt er dies, so fallen ihm äusser den Versäumniskosten, noch die Zwangs vollstreckungskosten zur Last und er muss Zahlung leisten selbst auf die Gefahr hin, das Geld später nicht vom Gegner zurückerhalten zu können. Oft glaubt der Gärtner, persönlich in seinem Betriebe nicht entbehrlich zu sein und schickt schnell noch einen seiner Angestellten zum Termine, den Obergärtner u. s. w. Er versäumt aber, diesem eine ordentliche Vollmacht mit zugeben. Dann braucht der Vertreter diesen Gegner nicht anzuerkennen, und es kann eben falls auf Antrag des Gegners ein Versäumnis urteil erlassen werden. Schliesslich erscheint auch der Gärtner, mag er nun Kläger oder Beklagter sein, zuweilen im Termin, aber ohne die Klagschrift mitgebracht zu haben. In Eile hat er sich von seiner Arbeit in den Kulturen losgerissen und ist noch zum Amte geeilt. Der Weg ist zwecklos, wenn er Kläger war, denn er kann gegen den Beklagten kein Ver säumnisurteil erwirken, da ihm die Zustellungs urkunde fehlt, durch die er den Nachweis der Zustellung der Klage an den Gegner führen muss. Wird gegen ein Versäumnisurteil ein Ein spruch eingelegt und dabei wieder die Notfrist von zwei Wochen auch nur um einen Tag versäumt, so wird der Einspruch als unzulässig verworfen und der Verurteilte hat keinerlei Rechtsmittel mehr dagegen. Wie verhängnis voll das unter Umständen sein kann, lehrt uns ein Prozess, in dem ein Gärtner auf Bezahlung des Kaufpreises für Zwiebeln und Knollen ver klagt wurde, die er in Wahrheit gar nicht er halten hatte. Es lag eine Verwechslung vor. Der Gärtner erschien im ersten Termin nicht und wurde durch Versäumnisurteil zur Zahlung von 250 Mark nebst Zinsen und Tragung der Kosten verurteilt. Es handelt sich dabei um ein Quantum, wie er es nie bestellt haben würde. Er ging nach einiger Zeit nach der Gerichtsschreiberei und wollte Einspruch er heben. Hier erfuhr er aber, dass die Einspruchs zeit bereits vorüber sei und dass der Einspruch ohne weiteres als unzulässig verworfen werden müsste. So war er denn rechtskräftig ver urteilt, 250 Mark für eine Ware zu zahlen, die er niemals empfangen hatte, und hatte die Kosten obendrein 1 Zwar klärte sich später auf, wer die Ware empfangen hatte, und er hätte gegen den rechten Empfänger ja vielleicht Regress ergreifen können, aber dieser befand sich in Verhältnissen, welche jede Beitreibung der Forderung aussichtslos machte. Es ist daher eine goldne Regel für jeden, der einmal in einen Rechtsstreit verwickelt wird: Man notiere sich den Termin im Kalender, oder bringe im Geschäftszimmer eine Mahnung an, welche auf den Termin hinweist und einem täglich unter die Augen kommt! Man gehe nicht zum Gericht, ohne alle Schriftstücke, welche man empfangen hat, mitzunehmen. Man halte nichts für unwesentlich, denn oft hat man gerade dabei die — Hauptsache ver gessen ! Wie mit der Einspruchsfrist, so ist es auch mit der Widerspruchsfrist gegen einen Zahlungs befehl. Hier ist binnen einer Woche Wider spruch zu erheben. Wird die Frist versäumt, und der Gegner erwirkt einen Vollstreckungs befehl, so kann'zwar auch gegen diesen noch innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden, aber die Vollstreckung nimmt ihren Lauf, wenn nicht ebenfalls wieder alsbald eine Einstellung der Zwangsvollstreckung erwirkt wird. Der Gärtner, der also der säumige Teil ist, hat nichts als Weiterungen und Kosten, wenn Termine oder Fristen versäumt werden. Handelt es sich gar um die Berufung gegen ein Urteil, so stehen Rechtsmittel nach Ver streichen der vierwöchigen Frist überhaupt nicht zu Gebote. Das Urteil ist rechtskräftig geworden. Uns sind in letzter Zeit aus gärt nerischen Kreisen so viele Anfragen gestellt worden, in denen es sich um solche Ver säumnisse handelte, dass wir es an der Zeit hielten, einmal darauf aufmerksam zu machen, wie nachteilig solche Säumnisse wirken können. Dabei gedenken wir noch an einen andern Fall, an die Ausserachtlassung der Fristen im Steuerverfahren, die ebenfalls bei Gärtnern sehr häufig vorkommen. Wer zu hoch abgeschätzt ist, hat zu reklamieren. Die einzelnen Steuer gesetze schreiben dafür eine bestimmte Frist, meist von zwei Wochen, von dem Tage der Behändigung des Steuerzettels ab gerechnet, vor. Aber unzählig sind die Reklamationen, welche deshalb zurückgewiesen werden müssen, weil die Reklamationsfrist schon verstrichen war, als sie eingingen. Die Reklamation wird infolge dessen nicht berücksichtigt. Dasselbe gilt von der anderweiten Reklamation gegen den zurück weisenden Bescheid der Steuerbehörde an die sogenannte Reklamationskommission u. s. w. Es ist schade um die Arbeit, die sich der Gärtner gemacht hat, wenn er die nötige Frist nicht wahrte. Wir haben nur einzelne Fälle herausgegriffen, werden aber demnächst einmal eine tabellarische Uebersicht über die Fristen und Termine geben, welche im Rechtsverkehr wahrzunehmen sind. Rundschau. Handel und Verkehr. — Der Export von Steinpilzen aus den Spreewäldern gewinnt in den letzten Jahren an Bedeutung. Nach einem Bericht der Handelskammer zu Kottbus werden aus der Umgebung von Spremberg etc. ansehnliche Posten exportiert und zwar sonderbarer Weise zum grössten Teil nach Italien. Die Preise waren im verflossenen Jahre bei dem kühlen Wetter und einer mittleren Ernte Verhältnis-1 mässig hoch, trotz der lebhaften Konkurrenz, welche Frankreich gegen den neuen Export zweig ausübt. Man hofft mit Recht, dass der Handel noch ausdehnungsfähig ist. — Aushändigung von Postsen dungen. Nach § 39, VII der Postordnung können Einschreibesendungen, Sendungen mit Wertangabe bis 400 Mk. und Postanweisungen bis 400 Mk. in Abwesenheit der Empfänger an ein erwachsenes Familienmitglied ausge händigt werden. Es wird jetzt vom Reichs postamt darauf hingewiesen, dass solche Sen dungen an Handelsfirmen in Fällen der Ab wesenheit des Firmeninhabers an deren Familien mitglieder nur ausgehändigt werden, wenn es sich um Firmen handelt, bei denen der Name der Firma mit demjenigen des Firmeninhabers übereinstimmt und nur insoweit, als in der Aufschrift das Wort „Firma“ nicht mit ent halten ist, also in solchen Fällen, in denen ebensowohl die Firma wie der Inhaber per sönlich als Empfänger angesehen werden kann. — Briefverkehr mit Luxemburg. Nachdem seit dem 1. Oktober vorigen Jahres für den Verkehr zwischen Deutschland und Luxemburg die deutschen Inlandstaxen gelten, hat nach den Berichten der beteiligten Aus wechselungspostanstalten seit Ende vorigen Jahres der Briefverkehr zwischen beiden Staaten um etwa 1/3 des früheren Umfanges zugenom men. Wir betonten im „Handelsgärtner“ schon, als wir das Zustandekommen des Vertrages befürworteten, dass eine solche Steigerung eintreten müsse. Sie macht sich nicht allein bei den Geschäftsleuten, sondern auch bei an deren bemerklich. Die neuen billigen Taxen tragen dazu bei, die zwischen den beiden Ländern bestehenden lebhaften geschäftlichen Beziehungen weiterhin zu fördern. — Die Kirschen-Einfuhr von Russ land hat seit acht Tagen ihren Anfang ge nommen. Sie gewinnt von Jahr zu Jahr an Ausdehnung und dürfte bei besserer Organisation und grösserer Ausdehnung der Anpflanzungen mit der Zeit bedeutende Dimensionen annehmen. Die Früchte werden in Fässern von ca. 100 Kilo verpackt und vertragen den Transport bei sorgsamer Behandlung recht gut. Im Vorjahre betrug die durchschnittliche Einfuhr während der Haupt-Versandzeit pro Tag 5—6 Doppel waggons, ä 100000 Kilo. Bisher waren Königs berg, Tilsit, Insterburg etc. die Hauptabnehmer, während nur kleinere Partien nach Westpreussen und Posen weitergesandt werden. Die Ernte ist übrigens dieses Jahr eine weniger gute, und verspricht kaum einen mittleren Ertrag. — Die österreichischen Ausnahme tarife für frisches Obst sind vom 1. Juli ab in Kraft getreten und zwar ist Ausnahme tarif Nummer 25 für Aepfel, Birnen, Kirschen, Weintrauben, Pflaumen, Aprikosen und Prü- nellen beim Gewichtquantum von wenigstens 5000 Kilo gültig. Auch bei Stückgutsendungen gelangen ermässigte Frachtsätze in Anrech nung. So ist für alle Sorten Obst ferner bei der Beförderung von Eilgut zwischen den österreichischen Stationen und einigen Ber liner Bahnhöfen, Ausnahmetarif Nummer 45 eingeführt. Wir haben schon früher über die Bestrebungen, den österreichischen Export in jeder Beziehung zu fördern, berichtet. Rechtspflege. — Wahrnehmung eines Zeugen termins. Ein Geschäftsmann war durch nehmen. Ich aber konnte mir das Vergnügen nicht versagen, dem halbtoten Geschöpf ein wenig beizustehen. In meiner Wohnung machte er sich gegen alle Erwartung wieder heraus, und er bewahrt mir seit dem eine Anhänglichkeit, wie ich sie bei einer vernunftlosen Kreatur nie für möglich gehalten hätte. Ich zweifle nicht, dass er sich zu Tode härmen würde, wenn ich mich auf irgend eine Weise seiner entledigte. Und was sollte denn auch am Ende aus ihm werden? Als Luxus hund oder verhätscheltes Spielzeug wird ihn gewiss niemand halten. Allenfalls könnte er als Zugtier unter Schlägen und Fusstritten ein jämmerliches Dasein hinschleppen. Aber ich hätte ihn nicht erst vom Tode zu erretten brauchen, wenn es meine Absicht war, ihn zum Dank für seine Treue solchem Schicksal zu überliefern.“ Die ruhige Bestimmtheit, mit welcher er das sagte, war Magda ein sicherer Beweis, dass sie auch durch wiederholte Bitten keine andere Antwort erlangen würde, und sie war denn auch zu stolz, um überhaupt noch einmal auf den Ge genstand zurückzukommen. Aber die kleine Demütigung, die sie da um des Hundes willen erfahren hatte, die erste und einzige in ihrer jungen Ehe, trug nicht dazu bei, ihre Zu neigung für den struppigen Vierfüssler zu erhöhen. Sie hatte ihn ohne ein weiteres Uebereinkommen mit ihrem Manne in „Nero“ umgetauft, und sie blieb dabei, ihn mit diesem Namen zu rufen, obwohl er solchem Ruf noch niemals Folge geleistet hatte. „Abscheuliches Tier!“ sagte sie im Vorbeigehen, als sie ihre Arbeit in das Haus trug, und Nero-Strups antwortete ihr mit seinem leisen, kurzen Knurren, das halb wie ein Seufzer und halb wie eine Drohung klang. Drinnen im Wohnzimmer war alles für den Empfang des heimkehrenden Gatten hergerichtet. Der Tisch war gedeckt, und die Zeitung lag zusammengefaltet neben seinem Teller. Magda warf einen gleichgültigen Blick darüber hin und trat dann noch einmal in die offene Tür hinaus, nicht so sehr, weil sie Püttner, dessen Tagewerk um diese Zeit beendet war, entgegenspähen wollte, als weil es ihr drinnen in dem engen Zimmer eng und drückend schien. Da kam der klappernde Hufschlag eines Reitpferdes die Strasse herauf. Es war hier draussen in der Vorstadt immerhin ein seltenes Geräusch, und fast unwillkürlich wandte Magda den Kopf nach demselben um. Sie konnte in dem Dämmer licht das Aeussere des Reiters nicht mehr genau erkennen; aber sie sah doch, dass er von schlanker, eleganter Gestalt war und einen starken, blonden Schnurrbart hatte. Vielleicht wäre ihr Blick flüchtig und teilnahmslos über ihn hinweg ge glitten, wenn nicht die unruhigen Bewegungen des anschei nend sehr nervösen und temperamentvollen Pferdes ihre Auf merksamkeit viel mehr gefesselt hätten als die Persönlichkeit des Reiters. Der Gaul hatte seinem Gebieter offenbar schon tüchtig zu schaffen gemacht und war dafür hart mitgenommen worden; denn dicke Schaumflocken hingen an seinem Gebiss. Sichtlich unmutig bewegte er den schönen Kopf und zeigte nicht übel Lust, bald nach rechts, bald nach links auszu brechen. Aber in dem Manne, der da im Sattel sass, musste er doch wohl seinen Meister gefunden haben. Der behauptete sich wie angegossen auf seinem nicht ganz ungefährlichen Platz, und statt das aufgeregte Tier durch Schmeicheleien und Liebkosungen zu beruhigen, machte er ihm von Zeit zu Zeit seine Ueberlegenheit durch einen scharfen Gertenhieb sehr empfindlich fühlbar. In ihrem Interesse für das eigenartige Schauspiel nahm Magda nicht wahr, dass auch Nero-Strups dasselbe mit ge spannter Aufmerksamkeit verfolgte. Der Hund hatte den Kopf erhoben, seine hässlichen Ohren waren in lebhafter Bewegung und mit dumpfen Knurren fletschte er die Zähne. Da, als der Reiter gerade vor dem Gitter von Friedrich Püttners Garten angekommen war, sprang der Köter wie von einer Feder emporgeschnellt plötzlich mit lautem, durch dringendem Gebell über die geschlossene niedrige Pforte hin weg und an dem Pferde in die Höhe. Auf das heftigste er schrocken, machte dasselbe einen gewaltigen Satz zur Seite, und der Reiter, der bei all seiner Sicherheit auf einen solchen Zwischenfall nicht vorbereitet gewesen war, wurde dadurch in weitem Bogen aus dem Sattel geschleudert. Mit dumpfem Aufschlagen, doch ohne einen Laut von sich zu geben, fiel er hart neben dem Gartengitter nieder, ohne auch nur ein Glied zu rühren, während das ledige Pferd in raschem Lauf die Strasse hinunter jagte. Wie durch eine plötzliche Lähmung an ihren Platz ge bannt, hatte Magda das Entsetzliche, das sich so blitzschnell vollzogen hatte, mit angesehen. Sie war willens gewesen, den aufspringenden Hund zurückzurufen; aber kein Laut war über ihre erbleichenden Lippen gekommen, denn in dem nämlichen Moment hatte sie ja auch das Gesicht des Reiters erkannt, hatte sie mit voller Bestimmtheit gesehen, dass es kein anderer war, als ihr Ritter vom Nordseestrande, jener geheimnisvolle Unbekannte, der seither eine so wichtige Rolle in ihrem Gedankenleben gespielt. Und ihre Bestürzung über diese Entdeckung war fast noch grösser als der Schrecken, welchen ihr der Unfall verursachte. Sie wollte schreien, ohne dazu imstande zu sein, sie wollte sich in das Haus flüchten, ohne die Füsse vom Boden heben zu können; vor ihren Augen flimmerte es blutrot, und schattenhaft nur sah sie durch diesen roten Nebel die Vorgänge, welche sich weiter an der Unglücksstätte vollzogen. Da gab es schnell genug einen rasch anwachsenden Auf lauf von mitleidigen und neugierigen Menschen. Die junge Frau war ja nicht die einzige Augenzeugin des Vorfalls ge wesen, und während die hoffnungsvolle Jugend des Vorstadt viertels es zumeist vorzog, mit wildem Geschrei hinter dem durchgehenden Pferde dreinzulaufen und es dadurch vollends aus der Fassung zu bringen, umstanden die Erwachsenen in dichtem Haufen den Verunglückten, dessen Haupt mit auf wärts gewendetem, marmorblassem Gesicht in einer sich un heimlich vergrössernden Blutlache ruhte. „Ach du lieber Gott!“ jammerten die Weiber. „So’n hübscher, junger Mensch! Wenn doch mal einer laufen wollte, den Doktor zu holen! Er muss sich ja hier ver bluten 1 “ Ein vierschrötiger, zerlumpter Mensch mit rotem Säufer gesicht drängte sich in den Haufen hinein und sagte, nach dem er er einen Blick auf den Bewusstlosen geworfen: „Da braucht sich keiner erst nach so einem Quacksalber die Beine abzulaufen! Der macht mit seinem Pflasterkasten auch keine Toten lebendig. Wie ich die Sache taxiere, ist es hier Matthäi am letzten, und ich muss das wissen; wozu hätte ich denn als freiwilliger Krankenträger den ganzen fran zösischen Feldzug mitgemacht I“ „Na, da hast Du wenigstens des Nachts auf den Schlacht feldern keine Laterne gebraucht, um die Verwundeten zu finden,“ meinte hinter ihm ein Witzbold, „Deine Nase leuchtet ja heller wie ein Edisonsches Glühlicht.“
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