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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 5.1903
- Erscheinungsdatum
- 1903
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190300002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19030000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19030000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 5.1903
-
- Ausgabe No. 1, 3. Januar 1903 1
- Ausgabe No. 2, 10. Januar 1903 1
- Ausgabe No. 3, 17. Januar 1903 1
- Ausgabe No. 4, 24. Januar 1903 1
- Ausgabe No. 5, 31. Januar 1903 1
- Ausgabe No. 6, 7. Februar 1903 1
- Ausgabe No. 7, 14. Februar 1903 1
- Ausgabe No. 8, 21. Februar 1903 1
- Ausgabe No. 9, 28. Februar 1903 1
- Ausgabe No. 10, 7. März 1903 1
- Ausgabe No. 11, 14. März 1903 1
- Ausgabe No. 12, 21. März 1903 1
- Ausgabe No. 13, 28. März 1903 1
- Ausgabe No. 14, 4. April 1903 1
- Ausgabe No. 15, 11. April 1903 1
- Ausgabe No. 16, 18. April 1903 1
- Ausgabe No. 17, 25. April 1903 1
- Ausgabe No. 18, 2. Mai 1903 1
- Ausgabe No. 19, 9. Mai 1903 1
- Ausgabe No. 20, 16. Mai 1903 1
- Ausgabe No. 21, 23. Mai 1903 1
- Ausgabe No. 22, 30. Mai 1903 1
- Ausgabe No. 23, 6. Juni 1903 1
- Ausgabe No. 24, 13. Juni 1903 1
- Ausgabe No. 25, 20. Juni 1903 1
- Ausgabe No. 26, 27. Juni 1903 1
- Ausgabe No. 27, 4. Juli 1903 1
- Ausgabe No. 28, 11. Juli 1903 1
- Ausgabe No. 29, 18. Juli 1903 1
- Ausgabe No. 30, 25. Juli 1903 1
- Ausgabe No. 31, 1. August 1903 1
- Ausgabe No. 32, 8. August 1903 1
- Ausgabe No. 33, 15. August 1903 1
- Ausgabe No. 34, 22. August 1903 1
- Ausgabe No. 35, 29. August 1903 1
- Ausgabe No. 36, 5. September 1903 1
- Ausgabe No. 37, 12. September 1903 1
- Ausgabe No. 38, 19. September 1903 1
- Ausgabe No. 39, 26. September 1903 1
- Ausgabe No. 40, 3. Oktober 1903 1
- Ausgabe No. 41, 10. Oktober 1903 1
- Ausgabe No. 42, 17. Oktober 1903 1
- Ausgabe No. 43, 24. Oktober 1903 1
- Ausgabe No. 44, 31. Oktober 1903 1
- Ausgabe No. 45, 7. November 1903 1
- Ausgabe No. 46, 14. November 1903 1
- Ausgabe No. 47, 21. November 1903 1
- Ausgabe No. 48, 28. November 1903 1
- Ausgabe No. 49, 5. Dezember 1903 1
- Ausgabe No. 50, 12. Dezember 1903 1
- Ausgabe No. 51, 19. Dezember 1903 1
- Ausgabe No. 52, 26. Dezember 1903 1
- Register Register 4
-
Band
Band 5.1903
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- Der Handelsgärtner
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No. 30. Sonnabend, den 25. Juli 1903. V. Jahrgang. Derj/andelsgärtner. Verantwortlicher Redakteur: Hermann Pilz, Leipzig, Südstrasse 33. Für die Handelsberichte und den fachlichen Teil verantwortlich: Otto Thalacker, Leipzig-Gohlis. tiandels-Zslfung für den deutsehen Gurtenbau. Verlag von Bernhard Thalacker, Leipzig = Gohlis. Organ des „Gartenbau-Verbandes für das Königreich Sachsen E. G." „Der Handelsgärtner“ kann direkt durch die Post unter No. 3222a der Postzeitungsliste bezogen werden. Der Abonnementspreis beträgt pro Jahr: für Deutschland und Oesterreich-Ungarn Mark 5.—; für das übrige Ausland Mark 8.—. Das Blatt erscheint wöchentlich einmal Sonnabends. — Inserate kosten im „Handelsgärtner" 30 Pfg. für die fünfgespaltene Petitzeile. Agitation der Gehilfen für die Sonntagsruhe. II. Wir hatten bereits in unserem letzten Be richt darauf hingewiesen, dass es ein Mittel gibt, die Frage der Sonntagsruhe im gärt nerischen Betriebe in einer befriedigenden Weise zu lösen, ohne der Gärtnerei Zwang anzutun. Wir meinen den § 105d der Gewerbe ordnung. In ihm heisst es: „Für bestimmte Gewerbe, insbesondere für Betriebe, in denen Arbeiten vorkommen, welche ihrer Natur nach eine Unterbrechung oder einen Aufschub nicht gestatten, sowie für Betriebe, welche ihrer Natur nach auf bestimmte Jahreszeiten beschränkt sind, oder welche in gewissen Zeiten des Jahres zu einer aussergewöhnlich verstärkten Tätigkeit genötigt sind, können durch Beschluss des Bundesrates Ausnahmen von der Bestimmung des § 105b Abs. 1 zugelassen werden.“ Darin ist zum Ausdrucke gebracht, dass der Bundesrat die Ermächtigung hat, die Frage der Sonntagsruhe frei und unabhängig von den grundlegenden Bestimmungen in § 105, 105b für einzelne Gewerbe zu erledigen. Hier glauben wir, die Handhabe gefunden zu haben. Ist doch gerade die Gärtnerei von einer Betriebsart, welche das Prädikat für sich beanspruchen kann, dass in ihr Arbeiten vor kommen, welche keinen Aufschub und keine Unterbrechung dulden. Ist doch gerade die Gärtnerei eine von denjenigen Berufsarten, welche zu bestimmten Jahreszeiten in ausser gewöhnlicher Weise in Anspruch genommen sind. Solche Betriebe aber hat der Gesetz geber schützen wollen gegen die lähmenden Wirkungen der Bestimmungen über die Sonn tagsruhe. Nun muss es fast verwundern, warum von Seiten der Gehilfen niemals dieser § 105d in Erwähnung gezogen wird. Aber die Sache liegt sehr einfach. Bei einer Bezugnahme auf diesen § musste man sich eben darauf gefasst machen, dass die Frage der Sonntagsruhe, un abhängig von den für die Gewerke geschaffenen Bestimmungen, ganz nach der Individualität der Gärtnerei erledigt würde. Und das möchte man natürlich am liebsten vermeiden! Man will ja in unbegreiflicher Verblendung eben eine „handwerksmässige“ Gärtnerei haben! Dass wir das niemals erreichen können, darüber sollten sich die Herren endlich einig werden. Man wird auch die Meinung der Arbeitgeber, der Prinzipale, und zwar in erster Linie am grünen Tisch berücksichtigen. Und da kann man sich keinen Falles für die Gärtner als Handwerker entscheiden — das verträgt sich mit den Berufsinteressen keinenfalls. Man wird nicht verkennen dürfen, dass die Gärtnerei in erster Linie einer jener Berufe ist, bei dem sich die Schablone nicht zur An Wendung bringen lässt. Die grossen Betriebs gruppen unterscheiden sich von einander, und und die einzelnen Betriebe innerhalb derselben wiederum nicht minder. Für solche Zwecke aber hat sich der Gesetzgeber eben jenen Aus weg des § I05d geschaffen. In dieser Richtung mag etwas für die gewerbliche Gärtnerei Er spriessliches geschaffen werden. Mit einer ein fachen Unterstellung unter die §§ 105, 105 b und c ist unseres Erachtens nichts geschehen. In dem Zirkular wird hervorgehoben, dass es der grösste Teil der Gewerbegerichte ge wesen sei, der sich dem Vorgehen des „Allge meinen Deutschen Gärtner Vereins“ angeschlossen habe. Wir bezweifeln das nicht, aber keines falls haben sie sich in der Weise angeschlossen, dass sie auch den Antrag ohne jedes Bedenken für gut geheissen hätten. Sie haben sich wohl im Prinzip für die Regelung der Sonntagsruhe erklärt, über das „Wie“ aber gehen auch ihre Ansichten nur allzu oft auseinander. Ob und wann der Bundesrat sich mit der Angelegenheit befassen wird, auch darüber ist nichts in die Oeffentlichkeit gedrungen. Jedenfalls wäre es aber doch wünschenswert, einmal die Frage von dem Standpunkt aus zu beleuchten, den wir im obigen eingenommen haben. Eine Unterstellung der Kunst- und Handelsgärtnerei schlankweg unter die Gewerbeordnung, davon sind wir heute schon überzeugt, wird niemals erfolgen, niemals erfolgen können, weil die Bestimmungen im grossen Ganzen eben nur für die handwerksmässigen Betriebe geschaffen sind, die mit unsrer Gärtnerei nichts zu tun haben. Auch über die Schwierigkeit, was eigentlich die Kunst- und Handelsgärtnerei sein soll, wird man so leicht nicht hinauskommen. Man wird eben nur wieder mit einem Worte, wie bisher, operieren, das man gar nicht ein für allemale in seiner Bedeutung festgelegt hat. Der „Gartenbauverband für das Königreich Sachsen“ hat in seiner mehrfach erwähnten Denkschrift an die sächsische Regierung aufs neue eine Definition der „Kunst- und Handels gärtnerei“ zu geben versucht und bei dem Wohlwollen, welches gerade die sächsische Regierung der Hebung des Gartenbaues ent gegenbringt, wäre es leicht möglich, dass man offiziell an eine Festlegung des Begriffes Kunst- und Handelsgärtnerei herantreten wird. Die Quintessenz des Ganzen ist folgendes: „Unter Gartenbau ist zu verstehen jedererlei Pflege und Ernte beim Anbau von Samen, Pflanzen und Gewächsen aller Art, von Gemüsen, Bäumen, Sträuchern, Blütenpflanzen, Blattpflanzen Zwiebelgewächsen, Stauden, Knollen u. s. w. in Töpfen oder ohne Töpfe, in eingefriedigten Grundstücken oder auf freiem Felde, unter Glas gehalten oder im Freien eingepflanzt mit Aus nahme rein landwirtschaftlicher Produkte. Hierzu gehören auch alle diejenigen Arbeiten, die bei Errichtung und Instandhaltung öffentlicher Park- und Gartenanlagen, in botanischen Gärten, Ver suchsstationen und dergleichen, sowie in fürst lichen und Privatgärtnereien durch die be treffende Verwaltung angeordnet und durch deren Personal geführt werden.“ Diese Defi nition ist ohne Zweifel eine sehr instruktive und lässt an Ausführlichkeit nichts zu wünschen übrig. Diesem Gartenbau setzt die Dresdner Denkschrift nun die „Kunst- und Handels gärtnerei“ entgegen, indem sie sagt: „Unter Kunst- und Handelsgärtnerei sind solche Be triebe zu verstehen, die einen Erwerb und die Weiterverwertung von Gartenbauprodukten aller Art zum Zwecke haben, und diesen Zweck nur durch die Mittel des Handels (Ein- und Verkauf) eventuell unter Zuhilfenahme eines offenen Ladengeschäfts oder anderer Einrich tungen erreichen trachten.“ Auch diese Definition scheint uns in der Hauptsache einwandfrei, nur dass wir nicht sagen würden, „nur“ durch das Mittel des Handels u. s. w., sondern vorwiegend durch das Mittel des Handels u. s. w. zu erreichen trachten. Die Anschauung, welche hier ver treten wird, ist jedenfalls die, welche durch den Bundesrat Aussicht auf Erfolg hat. Ist sie aber diejenige, welche von Seiten der Gehilfen schaft in der Frage bislang vertreten worden ist? Das muss von jedem, der die Sonntags ruhe-Bewegung verfolgt hat, mit einem „Nein“ beantwortet werden. Der „Allgemeine Deutsche Gärtnerverein“ will auch den eigentlichen Gar tenbau unter die Gewerbeordnung gestellt wissen. Er will, dass die Vorschriften der selben über die Sonntagsruhe auch für die Betriebe zur Geltung kommen sollen, welche sich lediglich als produzierende Gärtnereien charakterisieren. Das aber ist und wird immer ein Ding der Unmöglichkeit bleiben. Wie die Frage der Sonntagsruhe auch ihre Regelung finden mag, das ist schon jetzt klar, dass man regierungsseitig niemals davon reden wird, der produzierenden Gärtnerei durch eine Unter stellung unter die §§ 105, 105 b und c Gewalt anzutun! Der Gärtnertag im Königreich Sachsen. Der vom „Gartenbauverband für das König reich Sachsen“ und vom „Verbände der Handels gärtner Deutschlands, Gruppe Dresden “, auf Sonn tag den 19. Juli einberufene Gärtnertag in Dresden war von einer stattlichen Zahl gegen 160 selb ständiger Kunst- und Handelsgärtner besucht. Als Vertreter der Königlichen Staatsregierung waren Geh. Regierungsrat Münzer und als Vertreter des Landeskulturrates der General sekretär Dr. Raub old zu den Verhandlungen erschienen. T. J. Rudolf Seidel eröffnete als Vorsitzender der Versammlung die Ver handlungen und gab seiner Freude Ausdruck, dass so viele Gärtner aus dem ganzen König reich dem Rufe zu einem Gärtnertag von Seiten der beiden Verbände gefolgt seien, es sei dies ein lebhafter Beweis dafür, wie sehr gegenwärtig dem selbständigen Gärtner eine Organisation des sächsischen Gartenbaues am Herzen liege. R. Seidel referierte alsdann über die Frage: Braucht der sächsische Gärtner eine Organisation und wie denkt es sie sich? In seinem Vortrage betonte er vor allem die Unmöglichkeit eines Anschlusses der Gärtner an die Gewerbekammern, ebenso sei ferner auch eine selbständige Organisation, wie man sie sich zuerst in der Gründung eines Gartenkulturrates gedacht hatte, jetzt un durchführbar. Die Kosten, die durch eine derartige Organisation entstehen, würden zu hoch sein, da der Beamtenapparat in unnötiger Weise anwachsen müsste und weil schliesslich Der Bankdirektor. Roman von Reinhold Ortmann. 3. Fortsetzung. (Nachdruck verboten.) „Geh’ auf Dein Lager, mein alter Bursche“, sagte er freundlich. „Ich habe noch einen Besuch zu machen, bei welchem ich Deine struppige Gesellschaft nicht brauchen kann.“ Während der Hund folgsam dem unwillkommenen Befehl gehorchte, ging Pütner in das Nebenzimmer, um seinen Anzug zu wechseln. Er sah sehr feierlich aus, als er wieder heraus trat; aber er erschien in seinem langen schwarzen Rock, den schwarzen Handschuhen und dem hohen schwarzen Hut noch philiströser und ungelenker, als an dem Abend, da er Madga auf der Bahn in Empfang genommen hatte. Das halbwüchsige Dienstmädchen, welches ihm auf sein Klingeln an der Waldbergschen Wohnung die Tür öffnete, zeigte sich durch den späten Besuch keineswegs überrascht. „Die Frau Rätin fühlt sich nicht ganz wohl und hütet seit dei Heimkehr vom Kirchhofe das Bett; Fräulein Magda aber hat mir aufgetragen, sie sogleich zu rufen, wenn Herr Püttner käme.“ „Sie hat mich also noch heute erwartet“, dachte er, „wie nun, wenn meine erste Deutung ihres Briefes dennoch die rechte gewesen wäre?“ Es blieb ihm nicht Zeit, lange darüber zu grübeln, denn schon in der nächsten Minute trat Magda in das Zimmer. Sie sah blass und verhärmt aus, wie es ja am Begräbnistage ihres Vaters nicht wohl anders sein konnte; aber zum ersten mal seit ihrer Heimkehr gewahrte Friedrich Püttner auf ihren Lippen etwas wie ein schwaches Lächeln, das ihre lieblichen Züge in seinen Augen nur noch holdseliger verklärte. „Seien Sie mir herzlich willkommen!“ sagte sie ihm die Hand bietend. „Ich hoffe, Sie halten mich nicht für unweib lich, weil ich mir erlaubt habe, Ihnen zu schreiben?“ Trotz der gewinnenden Freundlichkeit dieser Anrede war es ihr doch nicht ganz gelungen, ihre Befangenheit zu meistern, und dadurch wurde die Verlegenheit, in welcher Püttner ihr gegenüberstand, nur erhöht. „Nein,“ erwiderte er leise, „aber es wäre vielleicht besser gewesen, wenn Ihr verewigter Vater jenes törichte Schreiben vernichtet hätte, ehe es in Ihre Hände gelangen konnte. “ Magda sah in mit weit geöffneten, erstaunten Augen an. „Sie bedauern, dass ich es fand? Und Sie bereuen also, es geschrieben zu haben?“ Der Ton, in welchem sie diese Frage stellte, machte ihn wieder unsicher. „Ich weiss kaum, was ich Ihnen darauf anworten soll,“ meinte er, ihren Blick meidend. „Jedenfalls darf ich doch wohl annehmen, Ihren Brief richtig verstanden zu haben. Ein Zufall setzte Sie von den Wünschen und Hoffnungen in Kenntnis, welche ich einst gehegt, und Sie hielten es für Ihre Pflicht, mir Auge in Auge darauf zu antworten, weil —- nun weil Sie wohl Mitleid mit einem alten Freunde hatten, um ihm so kurzweg mit zwei Zeilen zu schreiben, dass er ein Narr gewesen sei.“ Magda lächelte wieder, und diesmal zuckte es in den fein geschnittenen Mundwinkeln fast wie Schelmerei. „Ich muss mich sehr ungeschickt ausgedrückt haben. Gab es denn wirklich gar keine andere Deutung für meinen Brief?“ Rascher als zuvor drehte Püttner seinen Hut in den Händen; dann aber reckte er sich plötzlich zu seiner ganzen Grösse empor, und alle Befangenheit war mit einem mal aus seinem Wesen verschwunden. „Wohl gab es noch eine andere Deutung, Fräulein Magda, und ich gestehe, dass ich dieselbe minutenlang für die wahrscheinlichere hielt. Aber musste nicht schon der Umstand, dass Sie mir dies am Begräbnistage Ihres Vaters schrieben, mich bei ruhiger Ueberlegung vor jedem Trug schlusse zu bewahren?“ Er machte es ihr wahrlich nicht leicht, das Opfer zu bringen, zu welchem sie entschlossen war, seit dem sie die edle Uneigennützigkeit seines Charakters erkannt zu haben glaubte. Seine letzten Worte verwundeten sie wie ein Messer stich und in seiner altfränkischen unbehülflichen Erscheinung entsprach er doch gar so wenig dem Bilde, das sie sich in ihren Mädchenträumen von dem künftigen Gatten entworfen. Aber sie hatte den ersten Schritt getan, und sie würde sich selber feige und undankbar erschienen sein, wenn sie die Gelegenheit ergriffen hätte, die sich ihr noch jetzt, zum Rück züge bot. „Sie sagten heute meiner Mutter, dass Sie nicht mehr zu uns kommen würden, und seit dem ich jenen Brief und die Antwort meines Vaters gelesen, konnte ich nicht zweifeln, dass es Ihnen Ernst damit sei. Sollte ich das geschehen lassen? Soll ich untätig zu sehen, wie sich eine weite Kluft der Entfremdung zwischen uns auftat, obwohl es mich drängte, Ihnen zu sagen, dass — nun, dass ich meines Vaters da malige Erwiderung nicht billige? Habe ich mich damit wirklich einer Verletzung meiner kindlichen Pflichten gegen den Verstorbenen schuldig gemacht — und täten gerade Sie wohl daran, es mir vorzuwerfen?“ Nun war freilich kein Deuteln und Missverstehen mehr möglich, wie seltsam auch immer ihre Handlungsweise er schien. Sie hatte nicht abgewartet, dass er seine Werbung etwa wiederhole, sie selber war gekommen um ihre Hand anzubieten, und er brauchte nur die Arme auszubreiten um sie an seine starke, treue Brust zu schliessen. Aber Friedrich Püttner zauderte, etwas derartiges zu tun. Er atmete schwer und in seinem Gesichte zuckte es, doch er stand unbeweglich wie eine Statue und näherte sich seinem schönen Gegenüber nicht um einen einzigen, kleinen Schritt. „Seien Sie gewiss, Fräulein Magda, dass ich nie ver gessen werde, was Sie da für mich tun wollten. Es wird meine schönste Erinnerung und mein höchster Stolz bleiben, so lange ich lebe. Ich nehme es als einen Beweis Ihrer Achtung und Ihrer Freundschaft, und ich danke Ihnen dafür so warm und herzlich, als man eben mit blosen Worten zu danken vermag. Aber ich würde aufhören, Ihre Achtung zu verdienen, wenn ich mir eine warmherzige Aufwallung Ihres Edelmuts zu Nutzen machen wollte, ohne an Ihr Glück und an unsere Zukunft zu denken. Sie haben wahrscheinlich ge hört, dass ich Gelegenheit hatte, Ihrem Vater einige unbe deutende Dienste zu erweisen —“ Magda war während seiner zurückweisenden Erwiderung erst dunkelrot und dann totenbleich geworden. Jetzt aber hob sie mit einer fast trotzigen Bewegung das schöne Haupt und sagte, noch ehe er den begonnenen Satz vollenden konnte:
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