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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 5.1903
- Erscheinungsdatum
- 1903
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190300002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19030000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19030000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 5.1903
-
- Ausgabe No. 1, 3. Januar 1903 1
- Ausgabe No. 2, 10. Januar 1903 1
- Ausgabe No. 3, 17. Januar 1903 1
- Ausgabe No. 4, 24. Januar 1903 1
- Ausgabe No. 5, 31. Januar 1903 1
- Ausgabe No. 6, 7. Februar 1903 1
- Ausgabe No. 7, 14. Februar 1903 1
- Ausgabe No. 8, 21. Februar 1903 1
- Ausgabe No. 9, 28. Februar 1903 1
- Ausgabe No. 10, 7. März 1903 1
- Ausgabe No. 11, 14. März 1903 1
- Ausgabe No. 12, 21. März 1903 1
- Ausgabe No. 13, 28. März 1903 1
- Ausgabe No. 14, 4. April 1903 1
- Ausgabe No. 15, 11. April 1903 1
- Ausgabe No. 16, 18. April 1903 1
- Ausgabe No. 17, 25. April 1903 1
- Ausgabe No. 18, 2. Mai 1903 1
- Ausgabe No. 19, 9. Mai 1903 1
- Ausgabe No. 20, 16. Mai 1903 1
- Ausgabe No. 21, 23. Mai 1903 1
- Ausgabe No. 22, 30. Mai 1903 1
- Ausgabe No. 23, 6. Juni 1903 1
- Ausgabe No. 24, 13. Juni 1903 1
- Ausgabe No. 25, 20. Juni 1903 1
- Ausgabe No. 26, 27. Juni 1903 1
- Ausgabe No. 27, 4. Juli 1903 1
- Ausgabe No. 28, 11. Juli 1903 1
- Ausgabe No. 29, 18. Juli 1903 1
- Ausgabe No. 30, 25. Juli 1903 1
- Ausgabe No. 31, 1. August 1903 1
- Ausgabe No. 32, 8. August 1903 1
- Ausgabe No. 33, 15. August 1903 1
- Ausgabe No. 34, 22. August 1903 1
- Ausgabe No. 35, 29. August 1903 1
- Ausgabe No. 36, 5. September 1903 1
- Ausgabe No. 37, 12. September 1903 1
- Ausgabe No. 38, 19. September 1903 1
- Ausgabe No. 39, 26. September 1903 1
- Ausgabe No. 40, 3. Oktober 1903 1
- Ausgabe No. 41, 10. Oktober 1903 1
- Ausgabe No. 42, 17. Oktober 1903 1
- Ausgabe No. 43, 24. Oktober 1903 1
- Ausgabe No. 44, 31. Oktober 1903 1
- Ausgabe No. 45, 7. November 1903 1
- Ausgabe No. 46, 14. November 1903 1
- Ausgabe No. 47, 21. November 1903 1
- Ausgabe No. 48, 28. November 1903 1
- Ausgabe No. 49, 5. Dezember 1903 1
- Ausgabe No. 50, 12. Dezember 1903 1
- Ausgabe No. 51, 19. Dezember 1903 1
- Ausgabe No. 52, 26. Dezember 1903 1
- Register Register 4
-
Band
Band 5.1903
-
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- Der Handelsgärtner
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No. 26. Sonnabend, den 27. Juni 1903. V. Jahrgang. Derj/andelsgärfner. "nomm’pi" fiandels-Zeitung für den de uisehen Gartenbau^ -"m Leipzig, Südstrasse 33. Verlag von Bernhard Thalacker, Leipzig = Gohlis. Leipzig-Gohlis. Organ des „Gartenbau-Verbandes für das Königreich Sachsen E. 0.“ „Der Handelsgärtner“ kann direkt durch die Post unter No. 3222a der Postzeitungsliste bezogen werden. Der Abonnementspreis beträgt pro Jahr: für Deutschland und Oesterreich-Ungarn Mark 5.—; für das übrige Ausland Mark 8.—. Das Blatt erscheint wöchentlich einmal Sonnabends. — Inserate kosten im „Handelsgärtner i ‘ 30 Pfg. für die fünf gespaltene Petitzeile. EinEntwurfüber Gartenbaukammern in Preussen.*) III. Die Mitglieder der Gartenbaukammer wer den gewählt, sagt der Entwurf. Auch der Vorsitzende? Oder soll der Vorsitzende von staatswegen ernannt werden? Wir würden es für besser halten, wenn auch der Vorsitzende der Gartenbaukammer aus der freien Wahl der Mitglieder hervorginge. Die nun ganz verein zelt aufgetauchte Ansicht, dass der Vorsitzende seitens der Regierung ernannt werden müsse, lässt sich nicht halten. Der Vorsitzende soll ein gediegener, an Erfahrungen reicher, in Wort und Schrift gewandter Fachmann sein, welcher die Befähigung hat, die Interessen der deutschen Gärtner wahrzunehmen und das volle Vertrauen derselben besitzt. Das aktive Wahl recht hat nach dem Entwurf jeder selbständige Gärtner, wenn nicht etwa Gründe vorhanden sind, welche das Wahlrecht ausschliessen. Solche Gründe sollen aber nur der Verlust der bürger lichen Ehrenrechte und der Vermögensverfall sein. Personen, über deren Vermögen der Konkurs eröffnet ist, oder deren Grundstücke der Zwangsversteigerung oder Zwangsverwal- tung unterliegen. Das passive Wahlrecht, das Recht als Mitglied der Gartenbaukammer ge wählt zu werden, soll nur den Personen zu stehen, welche zum Amte eines Schöffen fähig sind, das 30. Lebensjahr zurückgelegt haben und im Bezirke der Gartenbaukammer die Gärt nerei mindestens seit 3 Jahren selbständig oder in selbständiger Stellung betreiben. Auch hier ist die preussische Landwirtschaftskammer vor bildlich gewesen. Aber es ist doch fraglich, ob die Bestimmungen ausreichend sind, ob die jenigen, welche die drei Bedingungen erfüllen, wirklich schon würdig sind, Mitglied der Garten baukammer zu werden? Die Qualifikation des Schöffen ist folgende: Er muss ein Deutscher sein. Es darf ihm nicht durch ein strafgericht liches Urteil die Fähigkeit ein öffentliches Amt zu bekleiden, genommen sein. Es darf gegen ihn nicht ein Hauptverfahren wegen eines Ver brechens oder Vergehens eröffnet sein, das die *) Da dem grösseren Teil unserer Leser der Entwurf des „Verbandes der Handelsgärtner Deutsch lands“ nicht bekannt ist, veröffentlichten wir denselben auf Seite 5 und 6 der Nr. 24 des „Handelsgärtner“. Die Redaktion. Ein Beitrag zum Kapitel über Stauden. ii. Noch ehe die Blütezeit der verschiedenen Aquilegien-Varietäten vorüber ist, beginnen die mit den letzteren nahe verwandten Delphinium ihren reichen Flor zu entfalten. In ihrer Ge samtheit zählen sie mit ihren zahlreichen Arten und Formen zu unseren beliebtesten Stauden gewächsen, liefern uns doch die meisten ein viel begehrtes Binde- und Decorationsmaterial, während wieder andere ganz besonders zu Gruppenpflanzen für Gärten und Anlagen geeignet sind. Ihre wertvollsten Eigenschaften sind nach der einen Seite hin die schönen Farbentönungen und die grossartigen Blüten stände, nach der anderen Seite die langeandau- ernde Blütezeit. Zu den schönsten, aber noch weniger ver breiteten Delphinium gehört D. Belladonna. Sie macht ungefähr 80 cm hohe Blütenstände mit locker gebauten, auf festen Stielen stehenden Trauben, die vom Juni bis Anfang Oktober ohne Unterbrechung erscheinen. Die Blumen sind von hell azurblauer Farbe. Leider setzt dieses Delphinium gar keinen Samen an und trotz künstlicher Befruchtung konnte man das selbe bis jetzt nicht zur Fruchtifikation bringen. Die Vermehrung kann daher nur auf den viel langsameren Weg der Teilung vorgenommen werden und ohne Zweifel ist die verhältnis mässig schwache Verbreitung speziell darauf zurückzuführen. Eine prachtvoll blau blühende Form ist das jedenfalls von D. elatum ab stammende D. formosum, dessen grosse Blumen von glänzend tiefblauer Farbe sind. Die Blütenstände erreichen bis 1 m Höhe, und zu Gruppen vereinigt bilden die Pflanzen die ser Varietät eine grosse Zierde der Gärten. In derselben Weise lässt sich auch die hell Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter zur Folge haben könnte. Schliesslich darf keine Beschränkung in der Verfügung über das Vermögen des Betreffenden gerichtlicherseits angeordnet sein, auch darf er für sich oder seine Familie keine Armenunterstützung ge niessen oder in den letzten 3 Jahren genossen haben. Das sind die schärfsten Fälle, welche in Frage kommen können, aber es wird da durch nicht alles gedeckt, was bei der Quali fikation eines Mitgliedes der Kammer in Rück sicht zu ziehen wäre. Es muss auf die Un bescholtenheit überhaupt Wert gelegt und dies im Entwürfe betont werden. Es hat mancher etwas auf dem Kerbholz, was ihm nicht zur Ehre gereicht, ohne dass ihm die bürgerlichen Ehrenrechte aberkannt wurden I Auch solche Persönlichkeiten sollen nicht im Rate der Gar tenbaukammern sitzen 1 Die Einteilung der Wahl bezirke, der Wahlakt u. s. w. soll einer be sonderen Wahlordnung vorbehalten werden, über deren Inhalt noch nichts verlautet. Auch die Geschäftsführung soll durch eine besondere Geschäftsordnung geregelt werden. Besonderes Interesse erfordert der Abschnitt über die Kostenfrage.*) Hier heisst es: „Die der Gartenbaukammer für ihren ge- gesamten Geschäftsumfang entstehenden Kosten werden von ihr, soweit sie nicht durch anderweitige Einnahmen, insbesondere durch Staatszuschüsse gedeckt werden, auf sämtliche gärtnerische, zur Kammer gehörige Betriebe verteilt. Die Berechnung der zu leistenden Beiträge erfolgt nach der Zahl der beschäftigten Gehilfen und Arbeiter. Mass gebend ist die Zahl der Arbeitnehmer, welche zu den Berufsgenossenschaften angemeldet sind. Betriebe ohne Gehilfen und Arbeiter sind von der Beitragspflicht befreit. Bei den Königl., Staats-, städtischen und Privatbetrie ben ist ebenfalls die Zahl der durchschnitt lich beschäftigten Gehilfen und Arbeiter für die Beitragszahlung massgebend.“ Hier ist dem Verfasser des Entwurfes zu nächst der Vorwurf zu machen, dass er sich nicht klar darüber ausspricht, ob er einen Staatszuschuss verlangt oder nicht. Diese Frage kann wohl bei Diskussionen und Vorschlägen *) Nicht „Systemfrage“ wie es in voriger Nummer falsch gesetzt worden ist blaublühende Form D. f. coelestinum verwen den. Die D. hybridum zeichnen sich durch ihre schönen Farbenschattierungen aus, die vom zartesten Lila bis in’s tiefste Dunkelblau gehen, und mit dem oft reinweissen Schlund einen lebhaften Kontrast hervorrufen. Ein grosser Prozentsatz bringt gefüllte Blumen, während sonst die älteren Sorten nur einfach waren. Sie bilden Gruppenpflanzen ersten Ranges und sollten an möglichst frei stehenden Plätzen verwendet werden; ihre Blütezeit be ginnt im Juni und hält bis zum Frosteintritt an. Ganz vorzügliche Gruppenpflanzen sind aber auch die neuen Benaryschen D. elatum hybrid, n an um, da sie niedriger bleiben wie die meisten anderen perennierenden Rittersporne. Die Blüten trauben sind überaus kräftig und haben auch sehr starke, dabei nur kurze Stiele. Die Farben der grossen Blumen variieren vom hellsten Himmelblau, bis zum tiefsten Indigo. Für den Schnitt dürften sich gerade diese Hybriden nur wenig oder gar nicht eignen. Niedrig bleibend sind auch die D. chinense- Varietäten. Sie haben viel zierlichere Blüten stände als beispielsweise die vorigen und meisten anderen Delphinium-Arten und lassen sich daher weniger schön als Einzelpflanzen als in Trupps und Gruppen verwenden. Die Farben wechseln von weiss in den verschie densten Nüancen bis hell und tief dunkelblau. Abweichend von den bis jetzt beschriebenen Rittersporn ist durch seine Farbe das rein schwefelgelb blühende D. sulphureum. Das selbe zählt entschieden zu den besten Bereiche rungen des Delphinium-Sortimentes, da vielleicht nur wenige andere Freilandpflanzen inbezug auf ihren Wert zu Bindezwecken mit ihr konkur rieren können; trotzdem befindet sich aber auch diese Form noch viel zu wenig in Kultur. Die Blütenstände werden oft über 11/2 Meter hoch und die kleinen orchideenähnlichen Blu- eine offene bleiben, in einem „Entwurf“ aber muss man sich bestimmt darüber aussprechen, ob Staatsmittel herangezogen werden sollen, oder ob die Kosten allein von den Gärtnern getragen werden sollen. Offenbar will der Entwurf mit einem Staatszuschuss rechnen und das wird nur in einer weniger ostentativen Form ausgedrückt! Damit aber glauben wir, ist das Ende der Gartenbaukammern besiegelt. Wenn sie sich nicht allein tragen können, das Reich, das haben die Erfahrungen der letzten Zeit gelehrt, wird sich zu keinerlei Zuschüssen bewegen lassen und die Landtage noch weniger. Wir würden es also für die erste Aufgabe des Verbandes halten, wenn er mit einem ernst zu nehmenden Entwürfe hervortreten will, zu untersuchen, ob die Gartenbaukammern aus den Mitteln der Gärtner selbst zu unterhalten sein werden. Dazu ist vor allem statistisches Mate rial notwendig. Es muss die Zahl der Betriebe erörtert, die Anzahl der Gehilfen und Arbeiter in denselben festgestellt und dann ein Ueber- schlag der Kosten gemacht werden, welche die Tätigkeit der Gartenbaukammern verursachen wird. Es ergibt sich dann, wieviel auf die einzelnen Inhaber der Betriebe fällt, wenn die Kosten von den Gärtnern allein getragen wer den sollen. Diese statistischen Vorarbeiten sind uner lässlich, und wir halten, bevor sie nicht ihre Erledigung gefunden haben, den ganzen Ent wurf für einen Bau auf schwankem Grunde. Wird nach dem statistischen Material der Betrag, welchen der Gärtner zu leisten hätte, ein zu hoher, so kann nach unserm Dafür halten das ganze Projekt nicht weiter verfolgt werden, da es ein blinder Optimismus ist, bei der Finanzlage, welche jetzt in den Einzelstaa ten und im Reiche den Regierungen Kopf schmerzen genug bereitet, noch an einen Staatszuschuss zu glauben. Wir wollen nur daran erinnern, dass man im Reichsamt des Innern die Bestrebungen, welche auf eine Pensionsversicherung der Privatbeamten ab zielen, sehr wohlwollend aufgenommen, aber von vornherein kurz und bündig erklärt, dass von einem Staatszuschuss nicht die Rede sein könne, da aus Mitteln des Reiches auf unabsehbare Zeit keine Zuschüsse mehr ge macht werden könnten. Und ebenso ist es bei den Landesregierungen der Fall, die zum Teil, wir wollen nur an Sachsen erinnern, in men sind zu eleganten locker gebauten Rispen zusammengestellt. Unter den rotblühenden Varietäten ist D. cardinale eine der besten. Die leuchtend roten mittelgrossen Blüten stehen in zusammengesetzten lockeren Trauben. Die Pflanzen scheinen gegen Frost etwas empfind lich zu sein, so dass eine leichte Decke im Winter nicht unangebracht zu sein scheint. Härter ist dagegen das reizende D. nudicaule, welches mit seinen prachtvoll scharlachorange roten Blütenrispen für die Binderei ein äusserst wertvolles Material liefert. Aber auch zu Gruppen- und Felspartieen lässt sie sich wegen ihres niedrigen Wuchses vorteilhaft verwenden, überall ist die leuchtende scharlachrote Farbe der Blütenrispen von schönster Wirkung. Er wähnen wollen wir hier noch das weniger schöne, wie interessante D. triste, das mit seinen schwarzgrauen Blütentrauben keinen be sonderen Effekt erzielen kann und deswegen auch nur wegen seiner auffallend abweichenden Farbe in ein Staudensortiment aufgenommen werden soll. Nicht so grosser Beliebtheit wie die Del phinium erfreuen sich im allgemeinen die halb- strauchigen und Stauden-Pentstemon, obwohl sie sich durch reiches und anhaltendes Blühen wie wenig andere Freilandpflanzen auszeichnen. Zwar haben sie nicht die auffallenden und farbenleuchtenden Blütenstände wie die Del phinium, aber trotzdem sollen besonders die schöneren Varietäten nicht aus den Gärten verbannt werden. Ihr Wert zu Schnittzwecken mag wohl bezweifelt werden, jedoch mögen sie zu weniger wertvollen Sachen ein will kommenes Material liefern. Des schönen Pentstemon carinatus haben wir schon in einer der letzten Nummern Erwähnung getan; eine grossblumige schöne Form ist ebenso das rosa gefärbte P. cyananthus Brandegei. Zu den frühblühenden Arten gehört P. Men- einer sehr prekären Finanzlage sich befinden. Von hier also einen Zuschuss erwarten, hiesse sich Illusionen hingeben. Dass andererseits in den Gartenbaukammern der Gärtnerstand bei einer glücklichen Ausgestaltung derselben end lich die Vertretung finden würde, nach der er sich seit Jahrzehnten sehnt, gestehen wir gern zu. Auch wir haben die Idee der Gartenbau kammern stets mit Interesse aufgenommen und uns nur der Durchführung des an sich so ge sunden Planes skeptisch gegenüber verhalten. Der Entwurf des Verbandes neuesten Datums hat diese Bedenken in uns nicht zu zerstreuen vermocht, und das um so weniger als er eben nicht genügend vorbereitet erscheint. Es fehlt an dem grundlegenden Material. Die Bestim mungen hängen in der Schwebe. Sie können sich auf nichts stützen, denn sonst würde man sicherlich das Material, auf dem sich das Ganze aufbaut, mit veröffentlicht haben. In den Niederlanden gibt es bekanntlich schon jetzt Gartenbaukammern, die auf sich selbst gestellt sind und nur unter staatlicher Aufsicht stehen. Das war in den Niederlanden leichter möglich als in Deutschland, weil dort der Gartenbau doch noch in einer ganz anderen Weise dominiert als bei uns, und im Verhältnis der Gärtnerstand bei weitem wohl habender ist als im deutschen Reiche. Die Einkommen der Gärtnereibesitzer übertreffen dort nach den Steuerpublikationen im Durch schnitt diejenigen der deutschen Gärtner um das 41/2 fache. Man konnte sich also dort schon eher an die subventionslose Unterhaltung der Gartenbaukammern heranwagen. In Deutsch land würden die zu bringenden Opfer grösser sein, denn der Gartenbau hat bei uns auch numerisch nicht die Bedeutung wie in Holland. Die Lasten würden sich bei uns auf weniger Schultern verteilen. Dass die Tragkraft der selben nicht ausreichte, wollen wir gar nicht behaupten. Sie wird ausreichen, wenn nur der gute Wille zum Tragen vorhanden ist. Auf die Opferwilligkeit der deutschen Gärtner wird es ankommen, ob sich die Gartenbaukammern verwirklichen lassen oder nicht. In seiner Brochüre: „Gartenbaubammern?“ hat Albrecht die Begründung solcher Kammern als eine Utopie hingestellt. (S. 12). Das sind sie nicht. Sie lassen sich bei Aufwendung der erforderlichen Mittel sehr wohl verwirklichen, während man unter Utopieen Gebilde versteht, ziesii mit violettblauen bis rosapurpurroten Blüten. Auch P. glaber beginnt meistens schon im Mai seinen Flor zur Entwicklung zu bringen; äusser der schönen blaublühenden Form gibt es auch rosa blühende Hybriden. Abstammend von P. glaber ist das vielleicht schönste Stauden- Pentstemon Gordoni splendens. Die leichten und locker ge bauten Blütenrispen sind sehr grossblumig und von leuchtender, dunkelblauer Farbe. Noch längere Rispen wie die vorige macht P. spe- ciosus, es ist überaus reichblühend, dagegen sind die Blumen von etwas hellerer Tönung. Eine anspruchslose Art ist das halbstrauchige P. heterophyllus mit azurblauen bis ins Rosa variierenden Blüten. Dasselbe gedeiht in jedem Boden und lässt sich vor allen Dingen wie selten eine andere Staude an schattigen Stellen anbringen, wo es sich sehr schön entwickelt. Eine ganze Reihe von Varietäten gibt es unter den grossblumigen P. Hartwigii (gentianoi- des), die zwar ohne Winterschutz nur in mil deren Gegenden aushalten, und am besten sogar an einem frostfreien Ort überwintert werden. Die Verwendung derselben ist eine sehr vielseitige. Mit ihren farbenprächtigen Blüten bilden sie zu gemischten Beeten und Rabatten und auch zu Gruppen ausgepflanzt ein nicht zu unterschätzendes Material, aber nicht minder wertvoll sind sie selbst zur Topf kultur. Da sie nicht immer leicht Samen an setzen, werden sie am schnellsten durch Steck linge vermehrt, die im August gemacht und dann im Kalthaus überwintert werden. Unter den zahlreichen Sorten sind alle nur denkbaren Farben vom reinsten Weiss bis Dunkelblutrot vertreten und zwar sind es besonders die Pfitzerschen und Lemoineschen Hybriden, die sich durch ihre grossen Blumen und deren schöne Farben auszeichnen. Da die rote Farbe unter den Stauden ver-
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