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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 5.1903
- Erscheinungsdatum
- 1903
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190300002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19030000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19030000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 5.1903
-
- Ausgabe No. 1, 3. Januar 1903 1
- Ausgabe No. 2, 10. Januar 1903 1
- Ausgabe No. 3, 17. Januar 1903 1
- Ausgabe No. 4, 24. Januar 1903 1
- Ausgabe No. 5, 31. Januar 1903 1
- Ausgabe No. 6, 7. Februar 1903 1
- Ausgabe No. 7, 14. Februar 1903 1
- Ausgabe No. 8, 21. Februar 1903 1
- Ausgabe No. 9, 28. Februar 1903 1
- Ausgabe No. 10, 7. März 1903 1
- Ausgabe No. 11, 14. März 1903 1
- Ausgabe No. 12, 21. März 1903 1
- Ausgabe No. 13, 28. März 1903 1
- Ausgabe No. 14, 4. April 1903 1
- Ausgabe No. 15, 11. April 1903 1
- Ausgabe No. 16, 18. April 1903 1
- Ausgabe No. 17, 25. April 1903 1
- Ausgabe No. 18, 2. Mai 1903 1
- Ausgabe No. 19, 9. Mai 1903 1
- Ausgabe No. 20, 16. Mai 1903 1
- Ausgabe No. 21, 23. Mai 1903 1
- Ausgabe No. 22, 30. Mai 1903 1
- Ausgabe No. 23, 6. Juni 1903 1
- Ausgabe No. 24, 13. Juni 1903 1
- Ausgabe No. 25, 20. Juni 1903 1
- Ausgabe No. 26, 27. Juni 1903 1
- Ausgabe No. 27, 4. Juli 1903 1
- Ausgabe No. 28, 11. Juli 1903 1
- Ausgabe No. 29, 18. Juli 1903 1
- Ausgabe No. 30, 25. Juli 1903 1
- Ausgabe No. 31, 1. August 1903 1
- Ausgabe No. 32, 8. August 1903 1
- Ausgabe No. 33, 15. August 1903 1
- Ausgabe No. 34, 22. August 1903 1
- Ausgabe No. 35, 29. August 1903 1
- Ausgabe No. 36, 5. September 1903 1
- Ausgabe No. 37, 12. September 1903 1
- Ausgabe No. 38, 19. September 1903 1
- Ausgabe No. 39, 26. September 1903 1
- Ausgabe No. 40, 3. Oktober 1903 1
- Ausgabe No. 41, 10. Oktober 1903 1
- Ausgabe No. 42, 17. Oktober 1903 1
- Ausgabe No. 43, 24. Oktober 1903 1
- Ausgabe No. 44, 31. Oktober 1903 1
- Ausgabe No. 45, 7. November 1903 1
- Ausgabe No. 46, 14. November 1903 1
- Ausgabe No. 47, 21. November 1903 1
- Ausgabe No. 48, 28. November 1903 1
- Ausgabe No. 49, 5. Dezember 1903 1
- Ausgabe No. 50, 12. Dezember 1903 1
- Ausgabe No. 51, 19. Dezember 1903 1
- Ausgabe No. 52, 26. Dezember 1903 1
- Register Register 4
-
Band
Band 5.1903
-
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- Der Handelsgärtner
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No. 25. Sonnabend, den 20. Juni 1903. V. Jahrgang. Derffandelsgärfner. Verantwortlicher Redakteur: Hermann Pilz, Leipzig, Südstrasse 33. Für die Handelsberichte und den fachlichen Teil verantwortlich: Otto Thalacker, Leipzig-Gohlis. tiandels-Zeifung für den deutsehen Gartenbau. von Bernhard Thalacker, Leipzig = Gohlis. Organ des „Gartenbau=Verbandes für das Königreich Sachsen E. G." „Der Handelsgärtner“ kann direkt durch die Post unter No. 3222a der Postzeitungsliste bezogen werden. Der Abonnementspreis beträgt pro Jahr: für Deutschland und Oesterreich-Ungarn Mark 5.—; für das übrige Ausland Mark 8.—. Das Blatt erscheint wöchentlich einmal Sonnabends. — Inserate kosten im „tiandelsgärtner“ 30 Pfg. für die fünfgespaltene Petitzeile. EinEntwurf über Gartenbaukammern in Preussen.*) 11. Haben sich die ersten Abschnitte des Ent wurfes mit der Organisation der Gartenbau- kammern und ihrer Kompetenz inbezug auf die Person beschäftigt, so wird nun im dritten Ab schnitt die sachliche Zuständigkeit, freilich auch nur in Bausch und Bogen, erörtert. Es heisst da: „Die Gartenbaukammern haben die Bestim mung, die Gesamtinteressen des Gartenbaues ihres Bezirkes wahrzunehmen, zu diesem Be- hufe alle auf die Hebung der Lage des Gar tenbaues abzielenden Einrichtungen zu fördern, auch haben sie das Recht, selbständige Anträge zu stellen. Die Gartenbaukammern haben ferner die Verwaltungsbehörden bei allen den Gartenbau betreffenden Fragen durch tatsächliche Mit teilungen und Erstattung von Gutachten zu unterstützen. Sie haben nicht nur über solche Massregeln der Gesetzgebung und Verwaltung sich zu äussern, welche die allgemeinen Inter essen des Gartenbaues oder die besonderen gärtnerischen Interessen der beteiligten Bezirke berühren, sondern auch bei allen Massnahmen mitzuwirken, welche sonstige gemeinsame Auf gaben betreffen. Sie haben ferner zu allen Fragen des Ge hilfen- und Lehrlingswesens, sowie namentlich zum Fortbildungs- und Fachschulwesen Stellung zu nehmen und der Frage von eventuellen Prüfungen der Lehrlinge näher zu treten, auch haben sie eine Vertretung der Arbeitnehmer in Form von Gehilfen-Ausschüssen zu schaffen.“ Der Abschnitt ist in seinen ersten Teilen dem Gesetz über die Landwirtschaftskammern in Preussen nachgebildet. Es wird sich gegen denselben kaum etwas einwenden lassen, wenn man nicht wieder bemängeln will, dass die Vorschriften viel zu allgemein gehalten sind, um wirklich Bedeutung zu haben. Welche Ein richtungen zur Hebung des Gartenbaues hat man im Auge? Welche gemeinsamen Auf gaben meint man ? Etwa auch Wahlagitationen ? *) Da dem grösseren Teil unserer Leser der Entwurf des „Verbandes der Handelsgärtner Deutsch lands“ nicht bekannt ist, veröffentlichten wir denselben auf Seite 5 und 6 der letztwöchentlichen Ausgabe. Die Redaktion. Das Vorgehen bei der diesjährigen Reichstags wahl könnte fast auf diesen Gedanken bringen! Indessen ist ja an solchen Betätigungen poli tischer Art im Ernste bei Wirksamkeit der Gartenbaukammern nicht zu denken. Viel präziser und ohne Umschweife drückt sich da doch die Gew.-Ordng. bei den Vor schriften über die Handwerkskammern aus. Die Handwerkskammer ist die Vertreterin gemeinsamer Interessen des Handwerks und be rufen, dessen Rechte und Pflichten wahrzu nehmen. Besser kann auch für Gartenbau kammern die allgemeine Stellung derselben nicht gekennzeichnet werden. „Zur Vertre tung der Interessen des Gartenbaues ihres Bezirkes sind Gartenbaukammern zu errichten.“ Damit ist der Inhalt der ersten beiden Absätze kurz und bündig wiedergegeben. Nun wäre analog dem § 103e der Gewerbe ordnung aufzuführen, worin insbesondere die Tätigkeit der Gartenbaukammern zur Erfüllung der obigen allgemeinen Aufgabe beruht. Hier muss nun spezialisiert werden. Wie weit darin gegangen werden kann, wäre vorerst natürlich Sache eingehender Beratungen und Aussprachen der gärtnerischen Fachleute. Wir schlagen vor: „Den Gartenbaukammern liegt insbesondere ob: 1. Wünsche und Anträge, welche an sie gelangen und die Verhältnisse des Gartenbaues betreffen, zu beraten und den zuständigen Behörden zu unter breiten. Auch haben sie das Recht, selbständige Anträge zu stellen. Hier her gehören Wünsche und Anträge über Zollvorschriften des In- und Auslandes, Eisenbahn- und Postverkehr, gesetz geberische Massnahmen des Reiches und der betreffenden Bundesstaaten, Bekäm pfung der Pflanzenkrankheiten und Pflan zenschädlinge u. s. w. 2. Die Staats- und Gemeindebehörden in der Förderung des heimischen Garten baues durch tatsächliche Mitteilungen, Gutachten und Jahresberichte über die Lage des Gartenbaues zu unterstützen. 3. Gehilfen-Ausschüsse zur Vertretung der Interessen der gärtnerischen Arbeit nehmer bei den Gartenbaukammern zu bilden. 4. Das Lehrlingswesen zu regeln und die Durchführung der in dieser Beziehung erlassenen Vorschriften, insbesondere auch diejenigen der Lehrlingsprüfung, zu überwachen.“ Hieran aber wäre, was 3. und 4. anlangt, gleich noch weiteres zu schliessen. Es müsste eine Vorschrift analog dem § 103 k der Ge werbeordnung kommen, wie sie der Entwurf im Abschnitt 8 vorsieht, indem es heissen müsste: „Der Gehilfenausschuss muss mitwirken: 1. Beim Erlass der Vorschriften, welche die Regelung des Lehrlingswesens zum Gegenstand haben. (Nicht aber auch bei der Lehrlingsprüfung selbst, was wir für ganz verkehrt halten würden.) 2. Bei der Stellung von Anträgen, Abgabe von Gutachten und Erstattung von Be richten, welche die Verhältnisse der Ge hilfen und Lehrlinge betreffen. 3. Bei der Erledigung aller Fragen, welche sich auf die Verhältnisse zwischen Arbeit nehmer und Arbeitgeber beziehen.“ Eine besondere Ueberraschung hat uns, wie wir schon sagten, der vierte Absatz des frag lichen Abschnittes gebracht, soweit er sich mit der Lehrlingsfrage beschäftigt. Als wir vor einiger Zeit im „Handelsgärtner“ die Frage der Lehrlingsprüfung anschnitten und eine solche Prüfung für eine berechtigte Forderung der Zeit, für einen wesentlichen Faktor der sozialen Hebung des Gärtnerstandes erklärten, als wir ausführten, dass eine Lehrlingsprüfung dem Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeit nehmer eine grössere Festigung geben werde, da wurden wir vom Verbandsorgan alsbald desavouiert. Es wurde uns entgegengehalten, dass in den Kreisen der Handelsgärtner, die wir doch übrigens auch kennen, keine Neigung für die Einführung solcher Prüfungen bestehe, und dass der Wert derselben nach der allge meinen Ansicht sehr gering zu erachten sei. Das ist noch gar nicht so lange her! Und heute? Heute sagt der Entwurf von den Garten baukammern, dass sie der „Frage von even tuellen Prüfungen der Lehrlinge näher zu treten haben.“ Freilich, Vorsicht ist die Mutter aller Weis heit. Man spricht auch heute nur von einer „eventuellen“ Lehrlingsprüfung, um sich nicht allzusehr zu engagieren und den Rücken zu decken. Aber Saulus ist doch auf dem Wege zur Bekehrung und wir glauben, dass auch das Wort „eventuell“, das ohnehin in einen Gesetzesentwurf nicht passt, noch über Bord geworfen werden, und der bekehrte Paulus im Bälde vor uns stehen wird. Es muss dann aber auch die Bildung von Prüfungsausschüssen obligatorisch eingeführt und eine Vorschrift dahin getroffen werden, dass den Lehrlingen Gelegenheit zu geben ist, sich nach Ablauf der Lehrzeit der Prüfung zu unterziehen und dass sie zur Ablegung dieser Prüfung durch ihren Prinzipal anzuhalten sind. Wir hören da von einer Seite, die sich, wie vor der Matadore rotem Tuch, entsetzt, wenn das Wort Handwerk in Bezug auf die Gärtnerei genannt wird, einwenden: „Das ist Felonie! Ihr wollt uns dem Handwerk aus- iefern! Das sind ja die Bestimmungen der Gewerbeordnung für das Handwerk!“ Mit Verlaub, meine Herren, es ist richtig, dass diese Vorschriften die Gewerbeordnung in erster Linie für das Handwerk geschaffen hat, aber sie passen auch für uns, obwohl das Wesen und Wirken der Gärtnerei sonst nichts mit dem Handwerk gemein hat. Das haben gerade wir immer am schärfsten betont und auf den Thüringer Gärtnertagen sind gerade wir von Albrecht als diejenigen bezeichnet worden, welche in der Unterstellung der Gärtnerei unter das Handwerk eine Herabsetzung derselben bei aller Hochachtung vor dem deutschen Hand werk erblicken würden. Aber der Maler, Bild hauer, Chirurg, der Maschinentechniker würden ebenso lebhaft protestieren, wenn man sie zu den Handwerkern rechnen wollte, weil ihre Hand Pinsel und Meissel, Messerund Zeichenstift führt! Das kann uns aber nicht abhalten, bei der Handwerkergesetzgebung Umschau zu halten, und das, was dort auch für unsere Verhält nisse massgebend und passend ist, in geeigneter Weise herüberzunehmen. Die Lehrlingsfrage muss auf jeden Fall im Entwurf mit klaren Worten geregelt sein. Von einer „eventuellen“ Prüfung zu reden ist nicht angängig. Sodann aber wäre bei der Frage der Regelung der Ver hältnisse zwischen Arbeitgeber und Arbeit nehmer eins in Erwägung zu ziehen. Sollen die Gartenbaukammern, konform mit den be stehenden Gewerbegerichten, die Befugnis haben, auch als Einigungsämter wirken zu können? Wenn ein grosser Teil der Gärt nereiangestellten nicht unter die Gewerbe ordnung fallen kann, weil eben keine Be- Ein Beitrag zum Kapitel über Standen. i. Schon wiederholt haben wir uns in früheren Jahrgängen des „Handelsgärtner“ mit den staudenartigen Gewächsen beschäftigt und dabei besonders auf den Wert, den dieselben für handelsgärtnerische Zwecke besitzen, hinge wiesen. Vor allem sind es die Schnitt- und Dekorationsstauden, denen das meiste Interesse zugewendet wird und jedes Jahr bringt uns gerade in dieser Richtung eine Reihe von Neuheiten. Nicht mit Unrecht ist man solchen Neuzüchtungen gegenüber bis zu einem gewissen Grade misstrauisch geworden, denn bekannter massen ist schon so manche Neuheit unter einem vielversprechenden Namen dem Handel übergeben worden, die ihrem Namen nur wenig Ehre machte, vielmehr kaum an das Alte heranreichte. Dieser Umstand hat aber auch dazu beigetragen, dass wirklichen Neuheiten die Verbreitung sehr erschwert wurde. Man konnte schon wiederholt die Beobachtung machen, dass der Wert einer neuen Pflanze erst nach verschiedenen Jahren ihrer Einführung erkannt, nachdem dieselbe womöglich im Aus lande schon in Massen kultiviert wurde. Bei den Stauden braucht es oft jahrelanges, ziel bewusstes, sorgfältiges Arbeiten, um eine ge fundene Neuheit dahin zu bringen, dass sie als solche der Oeffentlichkeit übergeben werden kann, und deshalb müssen wertlose und nicht erprobte Sachen gerade auf diesem Gebiete grossem Züchterfleiss empfindlich schaden. In der letzten Nummer haben wir den Campanula-Arten einen längeren Artikel ge widmet, wir werden daher an dieser Stelle nicht mehr weiter auf dieselben zurückkommen. Garz besonders reich ist die Auswahl blühender Stauden aus der Familie der Compositen, und zwar treten hier an erste Stelle die ver schiedenen Pyrethrum-Varietäten. Ihre Blüte zeit beginnt schon Mitte Mai, also zu einer Zeit, in der die Auswahl an blühenden Frei landpflanzen noch eine beschränkte ist. Sie sind überaus reichblühend und halten sich auch im abgeschnittenen Zustande äusserst lange. Unter den einfachen haben wir eine Reihe von schönen Farben-Nuancen, die von dunkel rot bis ins zarteste Lila variieren. Die gross blumigen Hybriden, die vor einiger Zeit in den Handel gegeben wurden, zeichnen sich eigent lich nur wenig von den alten Varietäten aus, die zum Teil ebenso grosse Blumen entwickeln. Die beste und härteste unter den gefüllten Pyrethrum ist die reinweisse Schneeball. Sie ist besonders als Pflanze sehr widerstandsfähig; nicht minder wertvoll ist die ebenfalls rein weisse Aphrodite und auch „Mont Blanc“ macht sich für Schnittzwecke sehr wertvoll. Ein schönes Gegenstück zu „Schneeball“ bildet das karminrote Pyrethrum imbricatum, welches sich in derselben Weise durch grosse Härte auszeichnet und eine schöne leuchtende Farbe hat. Als Schnittstauden aufs beste ein geführt sind die Chrysanthemum-maximum- Varietäten. Bekannt ist das frühblühende E. Pfeiffer, etwas später sind Triumph und das besonders grossblumige Perfection. Der Schnittwert dieser Stauden ist allgemein be kannt und braucht hier nicht besonders hervor gehoben zu werden. Als Sommerastern haben wir schon früher die lila und violettblau blühenden Erigeron bezeichnet, da sie den Astern nicht nur in der Farbe und Blüten, sondern auch im Bau der Pflanze, den Blättern und der Form der Blüten gleichen. Erigeron speciosus hat pracht volle lila Blüten mit gelber Scheibe. Beson ders grossblumig ist die Form grandiflorus superbus, deren Blumen von schöner matt lila Farbe sind und ausserdem schon früher als bei der vorigen zur Entwicklung kommen. Kleinblumiger, aber von derselben Farbe ist die noch neuere E. multiradiatus, die Strahlenblüten sind viel zahlreicher und dünner als bei E. speciosus. Ebenfalls eine neuere Varietät ist die grossblumige E. grandiflorus elatior, die sich wegen ihrer modernen matt lila Farbe zur Binderei ganz besonders eignen dürfte. Die weissblühende E. Coulteri hat sich als Schnittblume nicht so eingeführt, wie man anfänglich annahm, was wohl daran liegt, dass es gerade um diese Zeit genügend andere weisse Blumen von mehr Effekt gibt. Die Blumen sind zu klein und auch die Stiele nicht lang und kräftig genug. Sowohl im Wuchs als auch in der Farbe von den vorigen sehr verschieden ist Erigeron aurantiacus. Sie bleibt bedeutend niedriger und eignet sich vor allem als Einfassungspflanze vor Gehölz gruppen etc. Die kleinen Blumen sind von leuchtend orangeroter Farbe und daher sehr effektvoll. Zu kräftigeren Pflanzen entwickeln sich die vor einigen Jahren in den Handel gegebenen E. aurantiacus-Hybriden. Die Blumen sind bedeutend grösser und zeigen ein reiches Farbenspiel von creme, rosa, bronze bis dunkelorangerot. Wertvolle Schnittstauden bilden zweifellos die meisten der Gaillardia-Varietäten, als deren beste Gaillardia grandiflora maxima betrachtet werden kann. Sie ist sehr gross blumig und von schöner leuchtend gelber Farbe, ausserdem liegt ihr Hauptwert darin, dass sie schon 14 Tage eher zum Blühen gelangt, als die anderen Formen. G. grandiflora com pact a hat einen niedrigen Wuchs und ist über dies sehr reichblühend, sie kommt daher eher als Dekorationsstaude in Betracht und kann als Einfassungspflanze empfohlen werden. Eine Neuheit der Firma Benary in Erfurt ist die halbgefüllte G. grandiflora semiplena. Die Pflanzen werden bis zu 60 cm hoch und ent wickeln lange, kräftige Blütenstiele mit grossen Blumen. Die breiten, oft röhrenförmigen Rand blütenblätter liegen meist 2—3fach übereinander und sind von goldgelber bis weinroter Farbe, während die Scheibenblüten dunkelbraunpurpur rot gefärbt erscheinen, so dass diese beiden Farben einen hübschen Kontrast hervorrufen. Zum Schneiden sind diese grossblumigen Hy briden ganz besonders geeignet. Zu den schön sten Perennen gehört Inula glandulosa gran diflora, die mit ihren dunkelorangeroten, äusserst grossen Blüten einen hervorragenden Effekt erzielt. Sie verlangt zur schönen Ent wicklung einen recht sonnigen Standort und einen nicht zu schweren, aber durchlässigen Boden. Auf jeden Fall sollte sie aber in keiner Staudensammlung fehlen, da jeder Liebhaber von der Schönheit dieser Staude entzückt sein wird. Bedeutend kleinblumiger, aber reicher blühend ist die goldgelbe J. ensifolia, von niedrigerem Wuchs ist sie sowohl als Ein fassungspflanze, wie auch zum Schnitt zu em pfehlen. Die neue vom Himalaya stammende J. Royleana ist eine Einführung der Firma Haage & Schmidt und dürfte als ein Seiten stück der J. glandulosa gelten. Die grossen gelben Blumen sind im Knospenzustande voll ständig schwarz, die Randblütenblätter sind schmal und leicht gelockt. Ebenso wie die anderen Inula-Varietäten ist auch diese voll ständig hart. Unter den Hele ni um-Formen dürfte nur H. Bigelowii von hervorragen derem Wert sein. Sie wird zu Schnittzwecken ganz besonders empfohlen, kann aber als De korationsstaude ebensogut Verwendung finden. Die goldgelben Seitenstrahlen kontrastieren sehr schön mit den schwärzlich braunen Scheibenblüten. Nahe verwandt mit der Familie der Com positen sind auch die Scabiosa-Arten. Die
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