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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 5.1903
- Erscheinungsdatum
- 1903
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190300002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19030000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19030000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 5.1903
-
- Ausgabe No. 1, 3. Januar 1903 1
- Ausgabe No. 2, 10. Januar 1903 1
- Ausgabe No. 3, 17. Januar 1903 1
- Ausgabe No. 4, 24. Januar 1903 1
- Ausgabe No. 5, 31. Januar 1903 1
- Ausgabe No. 6, 7. Februar 1903 1
- Ausgabe No. 7, 14. Februar 1903 1
- Ausgabe No. 8, 21. Februar 1903 1
- Ausgabe No. 9, 28. Februar 1903 1
- Ausgabe No. 10, 7. März 1903 1
- Ausgabe No. 11, 14. März 1903 1
- Ausgabe No. 12, 21. März 1903 1
- Ausgabe No. 13, 28. März 1903 1
- Ausgabe No. 14, 4. April 1903 1
- Ausgabe No. 15, 11. April 1903 1
- Ausgabe No. 16, 18. April 1903 1
- Ausgabe No. 17, 25. April 1903 1
- Ausgabe No. 18, 2. Mai 1903 1
- Ausgabe No. 19, 9. Mai 1903 1
- Ausgabe No. 20, 16. Mai 1903 1
- Ausgabe No. 21, 23. Mai 1903 1
- Ausgabe No. 22, 30. Mai 1903 1
- Ausgabe No. 23, 6. Juni 1903 1
- Ausgabe No. 24, 13. Juni 1903 1
- Ausgabe No. 25, 20. Juni 1903 1
- Ausgabe No. 26, 27. Juni 1903 1
- Ausgabe No. 27, 4. Juli 1903 1
- Ausgabe No. 28, 11. Juli 1903 1
- Ausgabe No. 29, 18. Juli 1903 1
- Ausgabe No. 30, 25. Juli 1903 1
- Ausgabe No. 31, 1. August 1903 1
- Ausgabe No. 32, 8. August 1903 1
- Ausgabe No. 33, 15. August 1903 1
- Ausgabe No. 34, 22. August 1903 1
- Ausgabe No. 35, 29. August 1903 1
- Ausgabe No. 36, 5. September 1903 1
- Ausgabe No. 37, 12. September 1903 1
- Ausgabe No. 38, 19. September 1903 1
- Ausgabe No. 39, 26. September 1903 1
- Ausgabe No. 40, 3. Oktober 1903 1
- Ausgabe No. 41, 10. Oktober 1903 1
- Ausgabe No. 42, 17. Oktober 1903 1
- Ausgabe No. 43, 24. Oktober 1903 1
- Ausgabe No. 44, 31. Oktober 1903 1
- Ausgabe No. 45, 7. November 1903 1
- Ausgabe No. 46, 14. November 1903 1
- Ausgabe No. 47, 21. November 1903 1
- Ausgabe No. 48, 28. November 1903 1
- Ausgabe No. 49, 5. Dezember 1903 1
- Ausgabe No. 50, 12. Dezember 1903 1
- Ausgabe No. 51, 19. Dezember 1903 1
- Ausgabe No. 52, 26. Dezember 1903 1
- Register Register 4
-
Band
Band 5.1903
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- Der Handelsgärtner
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No. 24. Sonnabend, den 13. Juni 1903. V. Jahrgang. Derjfandelsgärfner. Verantwortlicher Redakteur: Hermann Pilz, Leipzig, Südstrasse 33. tCandels-Zeifung für den deutschen Gartenbau. Verlag von Bernhard Thalacker, Leipzig = Gohlis. Für die Handelsberichte und den fachlichen Teil verantwortlich: Otto Thalacker, Leipzig-Gohlis. Organ des „Gartenbau=Verbandes für das Königreich Sachsen E. G." „Der Handelsgärtner“ kann direkt durch die Post unter No. 3222a der Postzeitungsliste bezogen werden. Der Abonnementspreis beträgt pro Jahr; für Deutschland und Oesterreich-Ungarn Mark 5.—; für das übrige Ausland Mark 8.—. Das Blatt erscheint wöchentlich einmal Sonnabends. — Inserate kosten im „Handelsgärtner“ 30 Pfg. für die fünfgespaltene Petitzeile. Ein Entwurf über Gartenbaukammern in Preussen. 1 ) 1. Im „Handelsblatt für den deutschen Garten bau“ wird in Nr. 22 der Entwurf für Bestim mungen über Gartenbaukammern in Preussen mitgeteilt. Wer der geistige Urheber dieses Entwurfes ist, wissen wir nicht. Er hüllt sich in den Mantel der Anonymität. Soviel aber ist sicher, dass dieser Entwurf kein Entwurf ist, sondern nur einige Anhaltepunkte für einen etwaigen Entwurf enthält. Will man aber den Entwurf selbst der Regierung unterbreiten, so wird derselbe nach Form und Inhalt ganz an ders aussehen müssen, als es hier der Fall ist. Die abrupte Darstellungsweise schon spricht gegen die Annahme, dass ein solcher „Ent wurf“ die Beachtung der massgebenden Körper schaften finden könnte. Da muss denn doch eine Arbeit mit grösserer Vertiefung in die Materie, mit klarer Anordnung des Stoffes, mit sicherer Formulierung der Bestimmungen vor gelegt werden. Was das „Handelsblatt“ vor läufig bietet, hat nicht den Charakter eines Entwurfes. Wir glauben auch, dass es dem Verfasser weniger darum zu tun gewesen ist, einen solchen Entwurf zu schaffen, als viel mehr einmal die Grundsätze festzulegen, auf denen ein solcher Entwurf aufgebaut werden muss. Wir können es uns indessen nicht ver sagen, schon jetzt die einzelnen Abschnitte des „Entwurfes“ zu kommentieren, um so mehr, als wir Gelegenheit haben werden, dabei zu zeigen, dass man einige unserer Anschauungen, die vorher bekämpft wurden, doch nachträglich in Gnaden acceptiert hat. Der Entwurf besagt im ersten Abschnitt: „Zum Zwecke der Organisation des gärt- „nerischen Berufsstandes werden durch Kgl. „Verordnung in den preussischen Pro- „vinzen Gartenbaukammern errichtet, welche „in der Regel das Gebiet einer Provinz um- „fassen. Es können sich auch mehrere Pro- „vinzen zur Errichtung einer gemeinschaft- „lichen Gartenbaukammer vereinigen.“ *) Da dem grösseren Teil unserer Leser der Entwurf des „Verbandes der Handelsgärtner Deutsch lands“ nicht bekannt ist, veröffentlichen wir denselben gleichzeitig auf Seite 5 und 6 der heutigen Aus gabe. Die Red. Man sieht aus diesem ersten Abschnitt, dass der Verband zunächst die Agitation auf Preusse 1 beschränken will. Man will abwarten, was man hier für Erfahrungen macht und dann die Fühler auch nach anderen Bundesstaaten ausstrecken. Dagegen hat sich Becker-Wiesbaden schon im „Handelsblatt“ selbst gewandt, weil er nicht will, dass die Verbandsgruppen in Sachsen und Süddeutschland, sowie den freien Reichsstädten als Stiefkinder behandelt werden. An eine Zurücksetzung denkt ja auch die Verbands leitung sicherlich nicht. Man will nur ab warten, was der grösste Bundesstaat denkt und seinen Gedanken dann in die übrigen Bundes staaten tragen. Wenn man nun freilich glaubt, dass das Vorbild Preussens in Sachsen, Thüringen oder gar in Bayern und Württemberg Nach eiferung erwecken werde, so gibt man sich einer argen optimistischen Täuschung hin. Die Geschichte der neuen Zeit hat uns gezeigt, dass die deutschen Bundesstaaten keineswegs gewillt sind, Preussen in solchen Fragen eine Hegemonie einzuräumen, und es ist gar nicht daran zu denken, dass in absehbarer Zeit auf dem Wege der Landesgesetzgebung Gartenbau kammern für das ganze Deutsche Reich ange strebt werden können. Wir wollen keine Eulenrufe ausstossen, aber mit der deutschen Einigkeit ist es da, wo nicht von Reichs wegen durch Bundesrat und Reichstag, eine Einrichtung getroffen wird, doch sehr schwach bestellt, schwächer als wir uns selbst in der Begeisterung glauben machen wollen. Darum müsste, wenn wirklich etwas Erspriessliches zu stände kommen solle, Bundesrat und Reichstag gewonnen werden. Es müsste auch einmal vom Stand- punkte der Prinzipalität aus in einer Denk schrift dargetan werden, warum eine Organi sation der Gärtnerei dringend notwendig ist, keinen Aufschub duldet und wie sie in die Wege geleitet werden soll. Nach unserem Dafürhalten hat sich der Verband in dieser Frage doch etwas zu reserviert verhalten. Wenn von Reichs wegen in einem Gesetz die Er richtung von Gartenbaukammern dekretiert würde, so brauchte in diesem Gesetz nur in ganz kurzen Zügen die Gestaltung dieser Gartenbaukammern, und die Aufgabe, welche ihr zufällt, charakterisiert zu werden. Alles übrige wäre dann der Landesgesetzgebung in den einzelnen Bundesstaaten zu überlassen. Aber auch wenn der Verband den Weg nicht einschlagen wollte, musste er nach unserem Dafürhalten einen Entwurf ausarbeiten, den er zu gleicher Zeit allen Bundesstaaten unter breitete, um ihnen zu zeigen, dass man nicht Preussen etwa als Vorschule betrachten, son dern sämtlichen Bundesstaaten gemeinsam die Beratung der Angelegenheit übertragen wolle. Insofern ist der Beckersche Einwand nicht unbe rechtigt. Es kann leicht zu einer Verstim mung führen, wenn man erfährt, dass Preussen in dieser Frage das Recht der Priorität einge räumt worden ist. Wenn in Dresden seiner Zeit auf dem Verbandstage, dem auch wir beigewohnt haben, der Vorstand ermächtigt wurde, vorerst in Preussen die Schaffung einer Organisation zu versuchen, so lag das an der geringen Zuversicht, welche man damals über haupt noch für das Zustandekommen von Gartenbaukammern hegte. Mittlerweile wuchs das Zutrauen und der Vorstand war nach dem Berliner Tage nicht mehr daran gebunden, nur mit Preussen zu operieren. Eine gebundene Marschroute hatte er ja überhaupt nicht er halten. Kam er nun zu der Ueberzeugung, dass es zweckmässig sei, an alle Bundesstaaten gleichzeitig heranzutreten, so hinderte ihn das Mandat des Berliner Verbandstages daran nicht. Auch konnte ja die einschlägige Gesetzgebung der Bundesstaaten herangezogen und geprüft werden, welche Form der Entwurf haben müsse, um in allen Bundesstaaten durchführbar zu sein. Wir werden darauf speziell noch zurückkommen, wenn wir die weiteren Be stimmungen des Entwurfes einer Kritik unter ziehen. Uebrigens ist das ja heute noch mög lich. Im „Handelsblatt“ selber lasen wir, dass der Entwurf nur ein vorläufiger sein soll nnd dass er noch der Modifizierung unterliegt. Er kann noch recht gut so ausgestaltet wer den, dass er allen Regierungen gleichzeitig überreicht werden kann. Heute schon etwa eine „übelwollende Kritik“ an ihm üben zu wollen, wäre daher vorschnell und der guten Sache nicht dienlich. Wenn man Preussen in Rücksicht zieht, so würde hier eine Garfenbaukammer für jede Provinz errichtet werden müssen. Die Aus breitung der Provinzen ist eine so grosse, dass selbst in den Landesteilen, wo der Gartenbau nicht so stark hervortritt, genug Arbeit für eine Gartenbaukammer erwächst. Ebenso aber ist es mit den Kreishauptmannschaften in Sachsen, weniger mit den Kreisen in Süddeutschland. Hier würde eine Zusammenlegung stattfinden, und für mehrere Kreise, wie bei den Handels kammern eine Gartenbaukammer zu errichten sein. Man könnte also vielleicht sagen: „Für die Bezirke der oberen Verwaltungs- „behörden wird je eine Gartenbaukammer „gebildet. Den Landesregierungen ist vor- „behalten, für mehrere solcher Bezirke eine „gemeinschaftliche Kammer zu errichten“. Der Entwurf besagt sodann weiter in seinem zweiten Abschnitt: „Die der Kammer zugehörigen Betriebe „umfassen sämtliche produzierenden Gärt- „nereien, sogen. Kunstgärtnereien, Handels- „gärtnereien, Baumschulgärtnereien, Land- „schaftsgärtnereien, Obst- und Gemüse- „gärtnereien, letztere jedoch nur soweit sie „nicht reine Landwirtschaftsbetriebe darstellen, „ferner den selbständigen Privatgartenbau, „soweit er durch eigene Angestellte in „königlichen, Staats-, städtischen und Privat- „betrieben ausgeübt wird. Die Blumen- und „Kranzbindereien, wenn nicht deren Inhaber „Eigentümer oder Pächter gärtnerisch be- „nutzter Grundstücke sind, werden in die „Gartenbaukammer nicht mit einbezogen“. Auch in diesem Passus dürfte sich mancherlei Streit entspinnen. Wir sehen zunächst davon ab, dass dem Juristen die Fassung nicht be sonders glücklich erscheint. „Die Betriebe — umfassen“ müsste besser heissen: „Die Garten baukammern sind zuständig für alle Betriebe der produzierenden Gärtnerei u. s. w.“ Was sind aber Obst- und Gemüsegärtnereien, welche „reine Landwirtschaftsbetriebe“ darstellen? Wir kennen Gemüsegärtnereien, welche von Guts besitzern unterhalten werden und einen bedeu tenden Umfang haben. Sie sollen doch nicht etwa ausgeschlossen werden ? Sie haben Treib häuser, Frühbeete, dabei Einrichtungen mo dernster Art, wie sie oft in Gärtnereien ohne Landwirtschaftsbetrieb nicht zu finden sind, sie sind aber doch Bestandteile eines grossen land wirtschaftlichen Betriebes. Offenbar will sie der Entwurf nicht ausgeschlossen wissen, um dadurch die einheitliche Organisation nicht zu durch löchern. Dann wäre die Bezeichnung des „All gemeinen deutschen Gärtner Vereins“ zu accep- tieren, der von „ feldmässigem “ Gartenbau spricht. Auch der Entwurf sollte dann die „reine“ Landwirtschaft fallen lassen und statt Neuere und ältere Campanula-Arten und deren Verwendung.) Unter der artenreichen Gattung der Cam- panula sind sowohl zweijährige,wie perennierende Arten für den Handelsgärtner von hervor ragendem Wert, und nur die einjährigen Ver treter dieser Glockenblumen haben wohl aus nahmslos keine besondere gärtnerische Be deutung. Der vielseitigen Verwendung wegen ist den Campanula beinahe in jeder Gärtnerei ein grösserer oder kleinerer Platz eingeräumt worden. Eine ganze Reihe von Arten sind wert volle Schnittstauden, manche derselben eignen sich auch in hervorragender Weise als Gruppen pflanzen, für Tuffs im Rasen und selbst als Topfpflanzen. Wie die meisten Stauden be anspruchen aber auch die als Schnittstauden bekannten Arten nur ganz geringe Pflege, welcher Vorteil nicht minder den sich für land schaftsgärtnerische Zwecke eignenden Campa nula zukommt. Ausserdem zeichnen sie sich durch ihre lang andauernde Blütezeit aus, die bei vielen Arten vom Juni bis Oktober währt. Auch in abgeschnittenem Zustande behalten sie ihre Frische aussergewöhnlich lange, wodurch sie sich für Bindezwecke wertvoll machen. Für den Handelsgärtner kommt ja bei allen Stauden der Schnittwert in erster Linie in Frage, und wenn sie auch nur verhältnismässig geringe Preise erzielen, so sind sie trotzdem ein gesuchtes Bindematerial. Manche Arten lassen sich leicht treiben und liefern bei entsprechender Vorkultur schon im Februar und März schöne Blütenstengel, die um diese Zeit leichten Ab satz finden. Dieselben Sorten, da sie in Töpfen *) Anmerkung der Redaktion : Wir machen unsere erehrten Abonnenten darauf aufmerksam, dass mit Nr. 27, am 4. Juli, ein neuer grösserer Roman beginnt. getrieben sind, lassen sich in den Grosstädten auch als Topfpflanzen verwerten. Für den Blumenschnitt kommen die lang gestielten und schlanken Blütenrispen der Cam panula- persicif olia-Varietäten in erster Linie in Betracht. Ihre Blütezeit fällt meist in die Zeit von Anfang Juni bis Ende Juli. Zu den älteren Formen gehört C. p. alba gran: diflora. Die Blumen sind sehr gross und von reinweisser Farbe; doch sind die schönen, pyramidalen Blütenrispen inbezug auf Haltbar keit von neueren und wertvolleren Sorten über troffen worden. Eine alte, aber leider noch viel zu wenig bekannte Zierstaude ist C. p. alba coronata. Sie entwickelt 60—90 cm hohe Blütenstände mit reinweissen, schön ge formten Blumen, deren Kelch blumenkronartig geworden und zurückgeschlagen ist. Der Hauptflor fällt in die ersten Wochen des Monats Juli, und hält durch die immer wieder neu er scheinenden Blütenstiele bis Ende August an. Sie liefern ein nicht zu unterschätzendes und elegantes Schnittmaterial. Besonderen Wert er hält diese Sorte auch dadurch, dass sie sich leicht treiben lässt. Die schon zeitig im Früh jahr ausgesäten Sämlinge kommen, nachdem sie erst auf Kästen gezogen wurden, ins freie Land und werden im Herbst in Töpfe einge pflanzt, worauf sie bis zum Spätherbst im Freien an einem halbschattigen Ort, möglichst bis an den Topfrand eingesenkt, stehen bleiben. Als dann bringt man die Pflanzen in ein Kalthaus und lässt später nur 5—6 der schönsten Triebe zur Entwicklung kommen. Im Februar und März kommen sie dann, nachdem sie einige Wochen zuvor eine etwas höhere Temperatur erhalten haben, zur Blüte. Campanula per- sicifolia „Die Fee“ ist eine hellilafarbene Form der noch zu wenig bekannten reinweissen C. p. alba Backhousei. Die letztere treibt 6—8 kräftige, 70 - 80 cm hohe Blütenstengel, von denen jeder mit 15—20 schön geformten Blumen besetzt ist. Sowohl als Gruppenpflanze wie zu Schnittzwecken ist sie sehr wertvoll und lässt sich ausserdem auch treiben. Eine weitere Abart der letzteren und vielleicht die schönste aller persicifolia-Formen ist die in Holland ent standene C. p. Moerheimi. Die grossen porzellanweissen, dichtgefüllten Blumen sind von edelster Form, und erreichen einen Durch messer von 7—8 cm. Sie stehen auf starken Stielen, die kaum länger wie 60 cm werden; überhaupt hat die ganze Pflanze einen ge- drungeneren Wuchs als die anderen verwandten Varietäten. Äusser den schon angeführten, gibt es noch verschiedene andere von C. per- sicifolia Backhousei stammende Formen, die sich höchstens in der Farbe oder im Wuchs von den schon genannten oft nur unbedeutend unterscheiden. Campanula grandis ist eine prächtige, mittelhohe und äusserst dankbar blühende Staude mit hellblauen Blumen an langen Ris pen, die sich wie deren weissblühende Form C. grandis alba ebenfalls für den Schnitt eignet. Die Blütezeit erstreckt sich von Ende Mai bis zum August. Von allen Campanula-Arten eignen sich ganz besonders Campanula pyramidalis zur An zucht als Topfpflanzen. Nur in ganz milden Gegenden überdauern sie den Winter im Freien, während sie bei uns frostfrei überwintert wer den müssen. Sie sind Schaupflanzen von her vorragender Wirkung, die als Topfpflanzen und auch in Gruppen im Freien gleich schön zur Geltung kommen. Im Freien ausgepflanzt, lieben sie vor allen Dingen einen stark kalkhaltigen, nahrhaften Boden. An einem möglichst trockenen Standort halten sie auch mit Laub oder Tannenreisig überdeckt im Winter im Freien aus, denn besonders gegen Nässe sind sie während dieser Jahreszeit sehr empfindlich. Sie lassen sich sowohl durch die Seitentriebe, die man von den älteren Pflan zen abtrennt und auf einem erwärmten Kasten bewurzelt, als auch aus Samen vermehren. Zur Topfkultur werden diese im Frühjahr in Töpfe oder auch direkt auf einem Kasten aus- gesät und nachdem sie einmal umpikiert wur den, auf Beete ins freie Land ausgepflanzt, oder man kultiviert sie auch in Töpfen den ganzen Sommer über. Die ausgepflanzten wer den im Herbst eingetopft und an einem frost freien Ort überwintert. Sobald sie im Früh jahr anfangen zu treiben, stellt man sie etwas wärmer, zudem beanspruchen sie dann zur kräftigen Entwicklung möglichst viel Licht und Luft. Sie blühen überaus reichlich den ganzen Sommer über und lassen sich aufs vielfachste verwenden. Zur Balkonausschmückung, für Veranden und ähnliche Zwecke sind sie un vergleichlich und erfreuen sich daher sehr der Beliebtheit des Publikums. Die Form alba hat weisse Blüten und ist zur Topfkultur be sonders empfehlenswert. C. p. compacta und compacta alba unterscheiden sich von der alten Art durch ihren niedriger bleibenden Wuchs und sind auch meist etwas reicher verzweigt als die ersteren. Campanula carpathica hat im Wüchse etwas Aehnlichkeit mit C. persicifolia. Sie kommt aber weniger als Schnittstaude in Be tracht, sondern lässt sich wegen der niedriger bleibenden Blütentriebe zur Anpflanzung in Felsenpartien und als Einfassungspflanze für Gehölzgruppen gut verwenden. Sie gehört zu unseren härtesten Stauden und ist deshalb auch in der Wahl des Standortes weniger em pfindlich. Ihre Blütezeit dauert vom Juni bis September, die weitgeöffneten Glockenblumen sind von hellblauer Farbe, ausserdem gibt es auch eine weissblühende, Abart C. c. alba. Campanula turbinata ist mit der vorigen
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