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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 5.1903
- Erscheinungsdatum
- 1903
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190300002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19030000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19030000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 5.1903
-
- Ausgabe No. 1, 3. Januar 1903 1
- Ausgabe No. 2, 10. Januar 1903 1
- Ausgabe No. 3, 17. Januar 1903 1
- Ausgabe No. 4, 24. Januar 1903 1
- Ausgabe No. 5, 31. Januar 1903 1
- Ausgabe No. 6, 7. Februar 1903 1
- Ausgabe No. 7, 14. Februar 1903 1
- Ausgabe No. 8, 21. Februar 1903 1
- Ausgabe No. 9, 28. Februar 1903 1
- Ausgabe No. 10, 7. März 1903 1
- Ausgabe No. 11, 14. März 1903 1
- Ausgabe No. 12, 21. März 1903 1
- Ausgabe No. 13, 28. März 1903 1
- Ausgabe No. 14, 4. April 1903 1
- Ausgabe No. 15, 11. April 1903 1
- Ausgabe No. 16, 18. April 1903 1
- Ausgabe No. 17, 25. April 1903 1
- Ausgabe No. 18, 2. Mai 1903 1
- Ausgabe No. 19, 9. Mai 1903 1
- Ausgabe No. 20, 16. Mai 1903 1
- Ausgabe No. 21, 23. Mai 1903 1
- Ausgabe No. 22, 30. Mai 1903 1
- Ausgabe No. 23, 6. Juni 1903 1
- Ausgabe No. 24, 13. Juni 1903 1
- Ausgabe No. 25, 20. Juni 1903 1
- Ausgabe No. 26, 27. Juni 1903 1
- Ausgabe No. 27, 4. Juli 1903 1
- Ausgabe No. 28, 11. Juli 1903 1
- Ausgabe No. 29, 18. Juli 1903 1
- Ausgabe No. 30, 25. Juli 1903 1
- Ausgabe No. 31, 1. August 1903 1
- Ausgabe No. 32, 8. August 1903 1
- Ausgabe No. 33, 15. August 1903 1
- Ausgabe No. 34, 22. August 1903 1
- Ausgabe No. 35, 29. August 1903 1
- Ausgabe No. 36, 5. September 1903 1
- Ausgabe No. 37, 12. September 1903 1
- Ausgabe No. 38, 19. September 1903 1
- Ausgabe No. 39, 26. September 1903 1
- Ausgabe No. 40, 3. Oktober 1903 1
- Ausgabe No. 41, 10. Oktober 1903 1
- Ausgabe No. 42, 17. Oktober 1903 1
- Ausgabe No. 43, 24. Oktober 1903 1
- Ausgabe No. 44, 31. Oktober 1903 1
- Ausgabe No. 45, 7. November 1903 1
- Ausgabe No. 46, 14. November 1903 1
- Ausgabe No. 47, 21. November 1903 1
- Ausgabe No. 48, 28. November 1903 1
- Ausgabe No. 49, 5. Dezember 1903 1
- Ausgabe No. 50, 12. Dezember 1903 1
- Ausgabe No. 51, 19. Dezember 1903 1
- Ausgabe No. 52, 26. Dezember 1903 1
- Register Register 4
-
Band
Band 5.1903
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- Der Handelsgärtner
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No. 2. Sonnabend, den 10. Januar 1903. V. Jahrgang. DerJ-fandelsgärfner. Verantwortlicher Redakteur: y/ y f py • y goo y y , y /A y y Für die Handelsberichte und Hermann Pilz, Ti andels-Zeifung für den deutsehen Gartenbau. denottnhanackor,hi Leipzig, Sudstrasse 33. Verlag von Bernhard Thalacker, Leipzig = Gohlis. Leipzig-Gohlis. Organ des „Gartenbau=Verbandes für das Königreich Sachsen E. G." „Der Handelsgärtner“ kann direkt durch die Post unter No. 3222a der Postzeitungsliste bezogen werden. Der Abonnementspreis beträgt pro Jahr: für Deutschland und Oesterreich-’Ungarn Mark 5.—; für das übrige Ausland Mark 8.—. Das Blatt erscheint wöchentlich einmal Sonnabends. — Inserate kosten im „Handelsgärtner“ 30 Pfg. für die fünfgespaltene Petitzeile. Die Enquete der Thüringisch en Staaten in Beziehung auf die rechtliche Stellung der Gärtnerei. I. Die eigenartigen Verhältnisse in der deut schen Gärtnerei machen eine rechtliche Be urteilung derselben ausserordentlich schwer. Das Wird jeder Jurist, aber auch jeder Handels gärtner zugestehen. Es sind wiederholt Ver suche gemacht worden, eine Regelung der rechtlichen Verhältnisse der Gärtnerei vorzu nehmen, aber alles, was in dieser Beziehung bislang geschehen ist, reicht nicht aus. Man wird sich entsinnen, dass schon die badische Regierung seiner Zeit den Versuch gemacht hat, eine amtliche Feststellung des rechtlichen Charakters der Gärtnereien zu geben, dass aber auch dieses Vorgehen praktisch nur. wenig Nutzen gebracht hat. Dann kam Württemberg, das ebenfalls in Erörterungen eintrat, Sachsen, dessen Ministerium des Innern ebenfalls eine Klärung der streitigen Frage versucht hat, und schliesslich Preussen mit dem durch den Ver band der Handelsgärtner herbeigeführten Erlass des Handelsministers Möller, der im wesent lichen nur eine Variante der in den übrigen Bundesstaaten ergangenen Entscheidungen bildet. Gefördert ist durch alle diese zum Teil auch viel zu doktrinären amtlichen Publikationen nichts. In der Praxis, wo die Gerichte zu entscheiden haben, hat sich auch neuerdings eine Divergenz der Meinungen herausgestellt, die verhängnisvoll für die Rechtssicherheit im gärtnerischen Verkehr ist. Trotz aller dieser Erlasse entscheiden die Gewerbegerichte und ordentlichen Gerichte, wie uns erst wieder zwei Erkenntnisse aus letzter Zeit beweisen, nach wie vor ganz widersprechend, und was dem einen Gericht Heu ist, ist dem andern Stroh. Wir haben uns im Laufe der Jahre bemüht, auch an dieser Stelle für die Stimmung der Rechtsverhältnisse in der Gärtnerei zu arbeiten, und niemals ein Hehl daraus gemacht, dass wir in der Unterstellung der Gärtnerei unter die Gewerbeordnung keineswegs das „nationale Unglück“ finden würden, das von verschie denen Seiten darin erblickt wird, wenn wir auch zugeben müssen, dass für die gärtne rischen Betriebe eine ganze Reihe von Be stimmungen der Gewerbeordnung absolut un ¬ brauchbar sind. Es würde sich bei einer Unterstellung der Gärtnerei unter die Gewerbe ordnung also darum handeln, Ausnahmen zu schaffen, eine Bestimmung zu treffen, in welcher es heisst: „die §§.... erleiden auf gärtne rische Betriebe keine Anwendung“. Dann ist zu hoffen, dass endlich einmal die so wünschens werte Klarheit geschaffen wird. Einen anderen Ausweg sehen wir nicht, und wir versprechen uns von den Versuchen der Regierungen, eine Lösung der Frage im Verwaltungswege herbei zuführen — gar nichts. Dies müssen wir hier vorausschicken, wenn wir jetzt einem Vor gehen der grossherzogl. Weimarischen Regie rung nahetreten, welche im Dezember vorigen Jahres den Versuch gemacht hat, für die Thüringischen Staaten eine Behebung der existie renden Rechtsunsicherheit herbeizuführen. Das Grossherzogliche Staatsministerium zu Weimar hat unter dem 6. Dezember 1902 an die verschiedenen Ministerien der Thüringischen Staaten eine offizielle „Anfrage“ ergehen lassen, welche bezweckt, in den Thüringischen Staaten eine gemeinsame Rechtsauffassung herbeizu führen. Die angegangenen Ministerien haben sich nun wieder an die in Frage kommenden Magistrate gewandt und diese haben sich, wie dies auch der einzig richtige Weg war, ehe sie vom grünen Tische herunter die Anfrage beantworten, mit den massgebenden Handels gärtnern am Platze in Verbindung gesetzt. Wir wollen zunächst die Anfrage des Grossherzogl. Weimarischen Ministeriums hier im Wortlaut m itteilen: „Der Königlich Preussische Minister für Handel und Gewerbe hat durch Erlass vom 20. Januar 1902 (I. No. III a 9755) in Betreff der Frage, ob und inwieweit gärtnerische Betriebe unter die Ge werbeordnung fallen, seine Auffassung dahin aus gesprochen, dass Betriebe, die sich in der Haupt sache auf die Produktion und den Verkauf selbst gezogener Blumen, Sträucher und sonstiger gärtne rischer Artikel beschränken, als landwirtschaft- lische anzusehen seien, dass aber ein Gewerbe betrieb vorliege, wenn die feilgebotenen gärtne rischen Erzeugnisse nicht selbstgewonnen seien oder der Verkauf in einem offenen Laden statt finde oder die Produkte für den Verkauf verarbeitet würden (Kranz- und Blumenbindereien). Aber auch in letzterer Beziehung hat der gedachte Minister mit Rücksicht auf die geschichtliche Entwicklung und die Verkehrsauffassung Anstand genommen, die Gärtnerei als Handwerk anzusehen und hat die Errichtung von Zwangsinnungen, die Bildung von Prüfungsausschüssen (§ 131 der Gewerbe ordnung) und Prüfungskommissionen (§ 131), den Erlass von Gesellen- und Meisterprüfungsordnungen (§ § 131b, 133 der Gewerbeordnung) für unzu lässig, sowie die Kompetenz der Handwerkskammer in Betreff des Gärtnereibetriebes für ausgeschlossen erachtet. Im Gegensätze hierzu haben nicht nur das Grossherzoglich Oldenburgische Staatsministerium und das Königlich Württembergische Staatsmi nisterium die Blumen- und Kranzbinderei als Handwerksbetriebe erklärt, sondern es bestehen auch, namentlich vertreten durch den Allgemeinen Deutschen Gärtnerverein, Bestrebungen, das eigent liche (undzwar das kunst- und ziergärtnerische) Produktionsgewerbe als Handwerk zu ■ behandeln. Allgemein wird die Auffassung vertreten, dass die Kunst- und Ziergärtnerei bezüglich ihrer Ange hörigen durchaus dem Handwerk ähnliche Verhält nisse aufweist, da sie genau wie dieses auf das Meister-, Gesellen- (oder Gehilfen-) und Lehrlings wesen gegründet ist und in wirtschaftspolitischer Hinsicht dieselben Bedürfnisse aufweist, wie das Handwerk. Namentlich auch in Bayern wird seitens der Beteiligten lebhaft der Standpunkt vertreten, dass die Gärtnerei als Handwerk aufgefasst werden möge. Ob diese in der Handwerkskammer von Oberbayern und auf den Handwerkskammertagen in Nürnberg und Regensburg vertretene Auffassung die Billigung des Königlich Bayrischen Staats ministeriums erfahren hat, haben wir bis jetzt noch nicht feststellen können. Hingesehen auf das hiernach nicht abzuleugnende Bedürfnis nach Einordnung der Gärtnerei in die Handwerksorganisation würden wir keinen Anstand nehmen, nicht nur die Kranz- und Blumenbinderei, sondern auch die Kunst- und Ziergärtnerei zum Handwerk im Sinne des Gesetzes vom 26. Juli 1897 zu erklären, wenn diese Auffassung in den Nachbargebieten geteilt wird. Wie aus der anliegenden Zusammenstellung vertreten, die eine Ordnung der Angelegenheit als wünschenswert erscheinen lässt. Wir ersuchen hervorgeht. Kunst- und Neben ¬ Beschäftigte Staaten: Handelsgärtnerei betriebe Personen Weimar 180 36 537 Meiningen 74 16 287 Altenburg 179 37 485 »Coburg-Gotha ■124 25 •110 Sondershausen 36 14 140 Rudolstadt 35 4 85 Reuss ä. L. 17 2 53 Reuss i. L. 82 9 324 sind die Gärtnereien in Thüringen in einer Anzahl daher ergebens! um eine gefällige Mitteilung über die dortige Auffassung.“ Die Anfrage des Grossherzoglich Weimar schen Ministeriums ist nun geeignet, die Sache in ein ganz abwegiges Fahrwasser zu leiten. Wer sie aufmerksam durchliest, wird darin er kennen, dass Neigung besteht, die Gärtnerei unter das eigentliche „Handwerk“ zu subsum mieren, und dagegen muss allerdings von der gesamten Gärtnerschaft Front gemacht werden. I Der gewerbliche Charakter mag in einer grossen Anzahl von Betrieben vorhanden sein, von einem handwerksmässigen Betriebe könnte höchstens in Bindereien die Rede sein und auch da ist es noch sehr fraglich, ob die Definition eines „handwerksmässigen“ Betriebes zutrifft. Auch in den Bindereien gehört doch Geschmack, Kenntnis der Blumenneuheiten, ihrer Verwend barkeit, Haltbarkeit u. s. w. dazu, um den Be trieb ordnungsmässig führen zu können, und alles das geht über den Begriff des Handwerks mässigen hinaus. Der öde Formalismus frei lich tut alles schnell ab und kümmert sich um solche Erwägungen nicht. Es ist eine un richtige Behauptung, wenn das Weimarische Ministerium sans phrase behauptet, es werde „allgemein die Auffassung vertreten, dass die Kunst- und Ziergärtnerei bezüglich ihrer Ange hörigen durchaus dem Handwerke ähnliche Verhältnisse aufweise, da sie genau wie dieses auf das Meister-, Gesellen- (oder Gehilfen-) und Lehrlingswesen gegründet sei und in wirt schaftlicher Hinsicht dieselben Bedürfnisse auf weise wie das Handwerk.“ Die Regierung in Bayern ist der Auffassung der Handwerks kammern bislang nicht beigetreten und wird sich bei ruhiger Prüfung der Sachlage auch hüten, das zu tun 1 Handwerk 1 Nun und nimmer 1 Das bedeutete eine Degradation der Gärtnerei, bei aller Hochachtung, die wir vor dem deutschen Handwerk haben! Wir sind im stände, dem Grossherzoglich Weimarischen Ministerium durch eine Serie von Urteilen nachzu weisen, dass bei der Jurisprudenz keineswegs die Auffassung, dass die Gärtnerei zum Handwerk ge höre, allgemein vertreten ist. Wo suchte denn also das geehrte Ministerium diese „allgemeine Auf fassung“, wo hat es dieselbe gefunden? Jeden falls nur in Gehilfenkreisen und es scheint fast, als ob der „Allgemeine deutsche Gärtnerverein“ der intellektuelle Urheber der Anfrage vom 6. Dezember 1902 gewesen wäre. Von den Thüringischen Handelsgärtnern er warten wir, dass sie Mann an Mann, soweit die Enquete auch ihre Ansicht herausfordert, sich dagegen verwahren werden, dass die Gärtnerei als Handwerk angesehen werden kann. Wir werden durch das Vorgehen des Grossherzogl. Weimarischen Ministeriums ge zwungen, auf die Frage nun nochmals spe zieller einzugehen und die Anfrage Weimars zu kommentieren. Das soll in unserm nächsten Artikel geschehen. Feuilleton. Frühlingsstürme. Gärtner-Roman aus der Gegenwart von Alfred Beetschen. Fortsetzung. Nachdruck untersagt. „Der Teufel“ —, wollte der Junge herausplatzen; aber er hielt an sich und sagte mit zuckenden Lippen, indem er dem ruhigen Vater gegenüber sein aufgeregtes Wesen nach Kräften im Zaume zu halten versuchte: „Was wirds sein?! Die alte Geschichte von der täglich unhaltbarer werdenden sozialen Lage der Gärtnerei, die bald ein unerquickliches Kapitel bringen dürfte, — auch für uns, Vater! Aber da drüben hantieren die Gehilfen. Die könnten was aufschnappen, was sie vorläufig nichts angeht. Da meine ich, es wäre besser, wir begeben uns ins alte Arbeitszimmer. Der Kasper dort hat eine feine Nase und witterts immer gleich, wenn etwas in der Luft liegt!“ „Schön, Heinz, gehen wir rasch hinauf,“ erwiderte der Alte in gleichmütigem Tone. „Ich bin doch neugierig, was du mir für weltbewegende Neuigkeiten zu erzählen hast.“ Zweites Kapitel. Das nicht mit dem modern eingerichteten Geschäftskontor der Domgärtnerei zu verwechselnde alte Arbeitszimmer, in welchem Richard Romberg seit Jahrzehnten auf die allmähliche Vergrösserung des Etablissements bedacht gewesen war, befand sich im ersten Stockwerk des im alten Stil erbauten, mit breit vorspringendem Giebeldach versehenen Wohnhauses. Dieses ging im Lauf der Zeiten schon zu wiederholtem Mal vom Vater auf den Sohn über und durfte sich, trotzdem es keine sogenannte herrschaftliche Fassade aufwies, sehr wohl in der unmittelbaren Nähe des schöngegliederten und reich verschnörkelten Stadtdomes sehen lassen, zumal ein mächtiger, mehr als zweihundertjähriger Taxusbaum, das ehr würdige Wahrzeichen der Domgärtnerei, gleichsam davor Wache hielt und dem anziehenden landschaftlichen Bilde einen be sonderen Reiz verlieh. So einfach und anspruchslos es sich von aussen präsen tierte, so geräumig und behaglich war sein Inneres beschaffen. Da gab es keine halsbrecherischen Wendeltreppen und mit zweifelhaftem Komfort ausgestattete Menschenkäfige, sondern breite, mit einem Eisengeländer eingefasste Steinstiegen, freund liche Korridore, die eine ganze Reihe von in die Wand ein gelassenen Schränken enthielten, und endlich eine Anzahl Lokalitäten, die zwar nur Stuben genannt sein wollten, deren Höhe, Ausdehnung und Lichtzufuhr aber manchen Salon zu Schanden machten. Alles, Gesimse und Getäfel, Decke und Fussboden ver rieten auf den ersten Blick solide, gediegene Arbeit, und das Hausregiment der Romberge sorgte dafür, dass diese von Ge schlecht zu Geschlecht sich forterbende Wohnstätte in wür digem Zustande erhalten blieb. Weder aufdringlicher Arabesken schmuck, noch andere spielerische Zierrate störten den ernsten, harmonischen Eindruck dieser altertümlichen Behausung, zwi schen deren gut fundamentierten Mauern es sich ruhig und sicher wohnen liess. Von Vater Rombergs Privatarbeitszimmer aus übersah man den ganzen Gärtnereibetrieb, dessen Terrain sich in sanft absteigender Linie bis zum Ufergelände des vorbeirauschenden Flusses hinzog. Hundertjähriger Epheu, der von der Friedhofseite am Dombau und der Sakristei emporkletterte, liess auch die alte Domgärtnerei jahraus und -ein im grünen Blätterschmuck erscheinen. Sein dichtes Netz verdeckte da und dort einen Mauerriss und bewahrte dem seiner ganzen Bauart nach etwas schwerfälligen Gebäude ein anheimelndes Aussehen. Es war ein dreifenstriges Eckzimmer, in dem Romberg senior mit Vorliebe seine Schreibereien zu besorgen und gelegentlich ein kurzes Mittagsschläfchen zu halten pflegte. Für das erstere diente ihm ein altfränkischer, kommodenartiger Schreibtisch aus dunklem Nussbaum, für das letztere ein mit verschiedenen Tierfellen malerisch drapiertes Ruhebett, das ebenso gut in die Kemenate eines Försters oder eines Nimrods gepasst hätte. Eine bis zur Decke hinaufreichende Bücherei, die neben der ins Schlafzimmer führenden Thür aufgestellt und von grünen Tuchvorhängen flankiert war, enthielt eine Menge fachwissenschaftlicher Zeitschriften und Broschüren, ferner Bücher aus der Praxis, deren abgegriffenen Deckelrücken man es ansah, dass sie schon viel zu Rate gezogen worden. Eine seltene Klopstockausgabe, Schillers sämtliche Werke, Goethes Farbenlehre, ausgewählte Schriften von Berthold Auerbach, Spielhagen und Gustav Freytag, Kinkels „Otto der Schütz“ und Roquettes „Waldmeisters Brautfahrt“ reprä sentierten neben einem Stoss alter Kalender die sogenannte „schöne Litteratur“, zu welcher sich noch eine beträchtliche Anzahl Kataloge von Gärtnereien des In- und Auslandes gesellten. Eine auf einem Schrank thronende Blechkiste, über welche ein ausgestopfter Habicht seine Fänge breitete, trug die Auf schrift „Insektenseife“. Die Wände schmückten eingerahmte Diplome von Gartenbau-Ausstellungen, lange und kurze Tabaks pfeifen und eine hinter Glas und Rahmen gebrachte schöne Schmetterlingssammiung. Unter den zahlreichen Porträts von Verwandten und Fa milienangehörigen fiel ein ovaler schwarzer Rahmen auf, der Richard Romberg als Bräutigam an der Seite seiner verewigten Frau Katharina, des Kätchens, wie sie genannt wurde, dar stellte. Der junge Mann, dessen aus hohen Vatermördern emporragender Krauskopf im Bilde einen unternehmungslustigen, kraftvoll energischen Ausdruck gefunden hatte, blickte auf dem schon ziemlich stockfleckig gewordenen Blatt mit Stolz auf seine Zukünftige, deren intelligente, liebreizende Züge ein inneres Glücksgefühl zu verschönern schien. In schwungvoller Rundschrift war das Datum des Ver lobungstages bei dem Bilde des zukunftsfrohen Paares ange bracht, dann machte die Feder des Schreibkünstlers um das Motto „Semper virens — semper Clara!“ einen monumentalen Schnörkel, um schliesslich in folgende Verszeilen, die der eingangs erwähnten Hausbibliothek entstammen mochten, aus zulaufen : Der schönste Garten auf Erden, Der liegt in Liebchens Herz, — Dürft’ ich dort Gärtner werden, Vorbei wär’ aller Schmerz. Wie wollt’ ich die Hände regen In meinem schönen Amt, Wie wollt’ ich sie hegen und pflegen Die Blümlein allesamt! Wie wollt’ ich sie hegen und ehren, Die Blümlein in stiller Hut! Die Rose, die würd’ ich nähren Mit meines Herzens Blut.
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