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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 5.1903
- Erscheinungsdatum
- 1903
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190300002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19030000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19030000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 5.1903
-
- Ausgabe No. 1, 3. Januar 1903 1
- Ausgabe No. 2, 10. Januar 1903 1
- Ausgabe No. 3, 17. Januar 1903 1
- Ausgabe No. 4, 24. Januar 1903 1
- Ausgabe No. 5, 31. Januar 1903 1
- Ausgabe No. 6, 7. Februar 1903 1
- Ausgabe No. 7, 14. Februar 1903 1
- Ausgabe No. 8, 21. Februar 1903 1
- Ausgabe No. 9, 28. Februar 1903 1
- Ausgabe No. 10, 7. März 1903 1
- Ausgabe No. 11, 14. März 1903 1
- Ausgabe No. 12, 21. März 1903 1
- Ausgabe No. 13, 28. März 1903 1
- Ausgabe No. 14, 4. April 1903 1
- Ausgabe No. 15, 11. April 1903 1
- Ausgabe No. 16, 18. April 1903 1
- Ausgabe No. 17, 25. April 1903 1
- Ausgabe No. 18, 2. Mai 1903 1
- Ausgabe No. 19, 9. Mai 1903 1
- Ausgabe No. 20, 16. Mai 1903 1
- Ausgabe No. 21, 23. Mai 1903 1
- Ausgabe No. 22, 30. Mai 1903 1
- Ausgabe No. 23, 6. Juni 1903 1
- Ausgabe No. 24, 13. Juni 1903 1
- Ausgabe No. 25, 20. Juni 1903 1
- Ausgabe No. 26, 27. Juni 1903 1
- Ausgabe No. 27, 4. Juli 1903 1
- Ausgabe No. 28, 11. Juli 1903 1
- Ausgabe No. 29, 18. Juli 1903 1
- Ausgabe No. 30, 25. Juli 1903 1
- Ausgabe No. 31, 1. August 1903 1
- Ausgabe No. 32, 8. August 1903 1
- Ausgabe No. 33, 15. August 1903 1
- Ausgabe No. 34, 22. August 1903 1
- Ausgabe No. 35, 29. August 1903 1
- Ausgabe No. 36, 5. September 1903 1
- Ausgabe No. 37, 12. September 1903 1
- Ausgabe No. 38, 19. September 1903 1
- Ausgabe No. 39, 26. September 1903 1
- Ausgabe No. 40, 3. Oktober 1903 1
- Ausgabe No. 41, 10. Oktober 1903 1
- Ausgabe No. 42, 17. Oktober 1903 1
- Ausgabe No. 43, 24. Oktober 1903 1
- Ausgabe No. 44, 31. Oktober 1903 1
- Ausgabe No. 45, 7. November 1903 1
- Ausgabe No. 46, 14. November 1903 1
- Ausgabe No. 47, 21. November 1903 1
- Ausgabe No. 48, 28. November 1903 1
- Ausgabe No. 49, 5. Dezember 1903 1
- Ausgabe No. 50, 12. Dezember 1903 1
- Ausgabe No. 51, 19. Dezember 1903 1
- Ausgabe No. 52, 26. Dezember 1903 1
- Register Register 4
-
Band
Band 5.1903
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- Der Handelsgärtner
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No. 17. Sonnabend, den 25. April 1903. V. Jahrgang. Derjfandelsffärfner. Hermann pZ“ Handels-Zeitung für den deutschen Gartenbau, -an Leipzig, Südstrasse 33. Verlag von Bernhard Thalacker, Leipzig = Gohlis. Leipzig-Gohlis. Organ des „Gartenbau=Verbandes für das Königreich Sachsen E. G." „Der Handelsgärtner“ kann direkt durch die Post unter No. 3222a der Postzeitungsliste bezogen werden. Der Abonnementspreis beträgt pro Jabr: für Deutschland und Oesterreich-Ungarn Mark 5.—; für das übrige Ausland Mark 8.—. Das Blatt erscheint wöchentlich einmal Sonnabends. — Inserate kosten im „Handelspartner“ 30 Pfg. für die fünfgespaltene Petitzeile. Die Vergütung für Anschläge, Offerten u. s. w. in der Landschaftsgärtnerei. Wir haben bereits in Kürze einer Entschei dung des Reichsgerichts gedacht, welche die Vergütung für Anschläge, Offerten u. s. w. der Gewerbetreibenden betrifft. Diese Entscheidung hat in den Kreisen der Gewerkschaften, wie vorauszusehen war, grosses Aufsehen er regt, denn sie ist einem Wunsche gerecht ge worden, der schon lange in der Geschäftswelt rege geworden war und mehr als einmal be redten Ausdruck gefunden hat. Aber nicht nur die eigentlichen Gewerkschaften, die Maurer, Zimmerleute, Dachdecker, Tapezierer, Schmiede, Schlosser, Glaser u. s. w. haben ein grosses Interesse an der Entscheidung, sondern auch im Berufe der Gärtner wird sie von entschei dender Bedeutung sein. Wir meinen damit vor allem die Landschaftsgärtnerei. Es ist tatsächlich im geschäftlichen Leben üblich geworden und seit langen Jahren Ge wohnheit, dass ein Unternehmer irgend eines Werkes, sei er nun selbst Geschäftsmann oder Privatmann, ehe er seine Arbeit vergibt, Offerten einholt. Er „schreibt die zu vergebende Arbeit aus“, um dabei zu sehen, wie billig sich die selbe wohl herstellen lässt. Es will z. B. ein Grundbesitzer einen Park anlegen, es soll eine Gartenanlage geschaffen, zu Hausgrundstücken, Villen u. s. w. Gartenland geschaffen werden. Da sagt sich leider der Unternehmer stets: „Der billigste Mann, der beste Mann!“ In folgedessen gilt es, zu erforschen, wer am billigsten die Herstellung übernehmen will. Man will aber meist diesem billigsten Mann nicht einmal die Arbeit übertragen, sondern ihn nur als Trumpf gegen den ausspielen, der in Wahr heit die Arbeit liefern soll! Er soll durch diese „Konkurrenzausschreiben“ mürbe gemacht und gedrückt werden. Da wird an eine Reihe „Landschafter“ die Aufforderung verschickt, an dem Wettbewerb teilzunehmen und Offerte, Anschlag, Plan u. s. w. schleunigst einzureichen. Wer eine solche Aufforderung erhält, wird ihr zumeist nachkommen, denn die Aussicht auf ein Geschäft macht jeden Geschäftsmann mobil und man will sich bei der heutigen ge drückten Geschäftslage nicht gern eine Arbeit, wenn sie einigermassen lohnend zu werden verspricht, entgehen lassen. Natürlich kann die Arbeit immer nur einer erhalten, aber feder rechnet damit, dieser Glückliche zu sein. Keiner denkt daran, dass der Unternehmer nur mehrere Anschläge vor sich haben will, um wählen zu können und aufs billigste wegzukommen. Wie ist es nun in solchen Fällen mit der Vergütung für die Anschläge und Berechnungen ? In einem Berufszweige ist die Frage ge regelt, nämlich bei den geprüften Baumeistern und Architekten. Hier ist es allgemein üblich und von der Rechtsprechung anerkannt, dass sie für gelieferte Berechnungen, Kostenanschläge, Pläne, Zeichnungen, Eingaben u. s. w. honoriert werden müssen. Es gibt da eine ganz be stimmte Taxe, die allgemein anerkannt wird und nach welcher die Vergütung zu bemessen ist. In dieser Beziehung kann also ein Streit nicht entstehen und es weiss wohl auch ein jeder, der mit einem Architekten oder Bau meister in Verbindung tritt, um von ihm solche Arbeiten eventuell zu erlangen, dass er dem selben auf jeden Fall für die Arbeiten eine Vergütung gewähren muss. Wie ist es aber bei den übrigen Berufen? Ob unter die Architekten- und Baumeister-Vor schriften auch die „Garten-Ingenieure“ oder „Garten-Architekten“ fallen, das ist eine sehr bestrittene Frage und mehrfach von Gerichten abgewiesen worden. Da war man denn bisher der Meinung, dass eine Vergütung für Offerten, Anschläge u. s. w. nicht verlangt werden könne. Man ging von der Anschauung aus, dass der Gewerbetreibende bei der Ausarbeitung des Anschlages nicht die Interessen des Auf traggebers, sondern seine eigenen verfolge und wahrnehme. Er wolle die Mühen und Opfer riskieren, selbst auf die so naheliegende Gefahr hin, später die Arbeit nicht zu bekommen und sich umsonst bemüht zu haben. Er nehme auch deshalb gar keine Vergütung, wenn ihm die Arbeit nicht zufalle. Er liefere den An schlag nur in der Hoffnung, mit demselben unter den Konkurrierenden vielleicht obzusiegen und die Arbeit zu erhalten. Schlage ihm diese Hoff nung fehl, so sei dies eben sein Schaden, er könne aber für die Arbeiten, die er, in der Erwartung eines künftigen Auftrages vorberei tender Weise unternommen habe, keine beson dere Vergütung verlangen, wenn er nicht be rücksichtigt werde. Es sei denn, dass eine solche Vergütung besonders ausgemacht sei. Man wandte also den § 632 des Bürgerlichen Gesetzbuches, welcher lautet: „Eine Vergütung gilt als stillschweigend „vereinbart, wenn die Herstellung des „Wertes den Umständen nach nur gegen „eine Vergütung zu erwarten ist. Ist die „Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so „ist bei dem Bestehen einer Taxe die „tarifmässige Vergütung, in Ermangelung „einer Taxe die übliche Vergütung als „vereinbart anzusehen“, in der Weise an, dass man sagte, hier liegt die Herstellung eines Werkes vor, für welches eine Vergütung nicht erwartet werden kann, und es kann daher auch von einer still schweigenden Zusicherung eines Honorars keine Rede sein. Dass diese Auffassung der Sachlage nicht die allgemeine gewesen ist, hat sich in mehr fachen Prozessen herausgestellt. Wer die Arbeit übertragen bekommt, kann natürlich nichts verlangen, das ist selbstverständlich. Wer aber leer ausgeht, will wenigstens Ersatz für die vergeblich aufgewendete Mühe, für die gehabten Kosten haben. Und das Reichsgericht hat in seiner kürzlich gefällten Entscheidung auch diesen Standpunkt der Billigkeit eingenommen und die Frage, ob ein Gewerbetreibender für eine von ihm geforderte Offerte, Anschlag u. s. w. auf etwa zu liefernde Arbeiten Bezahlung ver langen könne, bejaht. In dem reichsgerichtlichen Erkenntnis wird ausgeführt, dass diese Offerten ja meistens nur zur Erzielung niedriger Preise eingeholt würden. Obgleich nur eine Offerte den Auftrag erhalten könne, würden oft zehn und mehr eingefordert, nur um vergleichen zu können, und die preis niedrigste Offerte auszuwählen. Der Offerten geber handle in gutem Glauben, eventuell den Auftrag zu erhalten. Doch sei dies in vielen Fällen nicht zutreffend, weil eben eine ganze Reihe von Offerten eingefordert seien. Durch die Anfertigung derartiger Offerten, Anschläge u. s. w. erwüchsen dem Geschäftsmann häufig ausserordentlich grosse Kosten, ohne nur die geringste Aussicht auf Erfolg zu haben. Die Offerte stelle somit eine gefor derte Leistung dar, welche gesetzlich zu vergüten sei. Man könne sie nur gegen eine Vergütung erwarten. Das Reichsgericht hat also den § 632 gerade in umgekehrtem Sinne angewendet als wir oben gesehen haben. Dass im Falle der Auftragserteilung für die Offerte eine Bezahlung nicht verlangt werden kann, und bewilligt zu werden braucht, sieht auch der oberste Gerichts hof als selbstverständlich an. Hier liegt die Belohnung eben schon in der Auftragserteilung. Auch dann fällt die Vergütung weg, wenn der Gewerbetreibende, ohne dazu aufgefordert worden zu sein, freiwillig die Offerte, den Anschlag u. s. w. einsendet. Die 24. Denkschrift zur Bekämpfung der Reblaus im Jahre 1901. II. Von Interesse für uns ist der ziemlich umfangreiche Bericht über den Stand der Reblausschäden im Auslande. — So wird in Frankreich eine lange Reihe vieler Hunderter von Orten aufgeführt, die als verseucht erklärt sind. Im Jahre 1900 kam in Frankreich, ein schliesslich Korsika, eine mit Wein bepflanzte Fläche von 1 609 353 ha in Betracht. Die Weinernte betrug im gleichen Jahre 181/2 Millionen hl. Die Reblaus hat sich vor allem in der Champagne weiter verbreitet; als Ver nichtungsmittel kam hauptsächlich Schwefel kohlenstoff zur Verwendung; auch wurden in den Jahren 1900 und 1901 434 ha mit auf amerikanischen Reben veredelten Stöcken be pflanzt. — In Algier betrug die gesamte Weinbaufläche im Jahre 1900 etwa 168318 ha, wovon über 20 000 ha verseucht waren. In Spanien ist es hauptsächlich die Provinz Malaga, in welcher nahezu sämtliche Weinbaudistrikte verwüstet sind. Die auf amerikanischen Unterlagen (Riparia) veredelten Reben haben gute Resultate ergeben, welche oftmals die Erträge der früheren Pflanzungen vor dem Auftreten der Seuche übertreffen. Aus diesem Grunde sind die Anpflanzungen amerikanischer Reben in grossem Stile fort gesetzt worden. Aus der Schweiz wird berichtet, dass die Zollämter Koblenz und Basel-St. Johann für den Pfianzenverkehr im Sinne des Artikels 61 des Reblausgesetzes geöffnet wurden. Ausserdem sind im ganzen im Jahre 1900 470000 Fr. gegen 621 000 Fr. im Jahre 1899 zur Bekämpfung Feuilleton. Frühlingsstürme. Gärtner-Roman aus der Gegenwart von Alfred Beetschen. 16. Fortsetzung. Nachdruck untersagt Heinz konnte hier nicht umhin, zu bemerken, dass durch einige Hauptschreier und Hetzer der guten Sache allerdings, wie er selbst zugeben müsse, mehr geschadet als genützt worden sei. „Ihre gute Sache“, lachte der andere nicht ohne leise Schadenfreude, „war eben von Anfang an schief gewickelt. Wenn wieder mal ein Streik in Szene gesetzt werden soll, dann mögen sich die betreffenden Hauptkampfhähne vorerst zu uns Prinzipalen bemühen. Wir werden ihnen reinen Wein einschenken und ihren Wünschen, sofern sie sich auf realem Boden bewegen, nach Möglichkeit entgegenzukommen suchen.“ Es klang wie Hohn und doch konnte Heinz dem Manne nicht Unrecht geben. „Ja glauben Sie denn,“ fuhr dieser in gemütlichem Plaudertone ruhig fort, „dass wir gemassregelten Prinzipale nun mit verschränkten Armen zusehen, wie uns das Frühjahrs geschäft ruiniert wird? Sehen Sie“ — hier führte er seinen Besuch zu einem nach der Gärtnerei gelegenen Fenster, — „es wird trotzdem, so gut als es unter den gegenwärtigen Umständen möglich ist, fortgearbeitet. Denn“ — ein flüch tiges Lächeln umspielte seinen von einem schwarzen Schnurr bärtchen umschatteten Mund, — „unter uns gesagt, Herr Romberg, ein paar räudige Schafe finden sich immer, die nicht mit der grossen Herde laufen. Sagen Sie nur Ihren Getreuen, wir, die Prinzipale, können den Gang der Ereignisse ruhig abwarten. Wenn schon, — denn schon! Auf ein paar Tausender mehr oder weniger kommt es uns jetzt nicht mehr an. Aber mit jenen leichtfertigen Verführern, die uns den Boden unter den Füssen wegziehen wollten, damit sie darauf einen Indianertanz vollführen könnten, — mit jenen Elementen paktieren wir nicht. Sehen Sie zu, wie weit Ihre Waffen reichen. Wir hätten uns wohl dazu verstehen können, mit blanken Klingen die Sache auszufechten, aber für eine Buben schlacht, in welcher der Kot von der Gasse als Geschoss dienen muss, sind wir nicht zu haben.“ Wie betäubt von dem eben Gehörten verliess Heinrich Romberg das Vorstandsmitglied des Prinzipalvereins, das ihn höflich bis zum Gartentor geleitet hatte. Nachträglich noch fühlte er, wie seine Wangen glühten. War es Schamröte oder Groll über die seiner Partei zu teil gewordene Abferti gung? Er wusste es selbst kaum mehr. Nur heim, heim in seine vier Wände., Es drängte ihn, allein zu sein, um die Sachlage, nachdem sie soeben von der gegnerischen Seite eine so grelle Beleuchtung erfahren, ruhig zu überdenken. Als er in seinem Zimmer anlangte, fand er einen Brief vor, dessen Couvert eine blaue Schweizermarke mit der auf rechtstehenden Helvetia auf wies. Er stutzte; die Aufschrift liess keine Täuschung zu, — das Schreiben war von seiner Braut. Nicht ohne durchschimmernde Selbstbefriedigung teilte sie ihm mit, was sich seit seiner Abreise zugetragen, wie sie ihren Trennungsschmerz in der neuen Umgebung habe betäuben und sich einen „reizenden Wirkungskreis“ habe schaffen können. Wunschlos, in still beschaulicher und doch anregender Tätig keit gingen ihr die Tage hin. Die Kinderchen ihrer Herr schaft seien „zu lieb“, der See und die himmelhohen Berge „paradiesisch.“ Ein bitteres Lächeln umspielte des Adressaten Mund, als er das Briefchen durchflogen hatte. Er empfand es als Kränkung, dass Hilde mit keinem Wort seiner schwierigen Position ge dachte und sich dafür anscheinend auf die ihr in den Schoss geflogene Stellung nicht wenig einzubilden schien. „0 Weiber, Weiber!“ murmelte er vor sich hin, sich dabei plötzlich als gewiegten Frauenkenner fühlend, „ein bisschen See und ein paar himmelhohe Berge genügen ihnen, um sich plötzlich in ein Paradies zu versetzen. Mag die andere Welt ihren Gang gehn durch Kummer und Elend, wenn nur ihr kleinlicher Sinn in häuslicher Beschränkung Genügen findet!“ Er schob den Brief mit gerunzelter Stirn in die Tasche, stürzte ein Glas Wasser hinunter und stürmte die Treppen herab. Die Gedanken verwirrten sich ihm, so dass er kaum mehr wusste, was er fürs erste zu tun gedachte. Sein knurrender Magen erlaubte sich, ein Wörtlein mit drein zu reden. Und was er sprach, war nicht ganz unberechtigt. Er hatte schon lange nichts zu sich genommen; Tage der Auf regung, wie er sie hinter sich hatte, sind nicht eben appetit anregend. Das wusste er aus Erfahrung. Wenn er sich mit dem Alten in der Domgärtnerei herumgestritten hatte — oft über Lappalien 1 — wie musste da Tante Emilie predigen und ihr Menu anpreisen, bevor er sich überhaupt entschliessen konnte, nach der Suppe noch etwas zu kosten. Huh! Wenn jetzt der Vater, grübelte er, da wäre und mich in der gegenwärtigen Verfassung sehen könnte, — welche Genugtuung würde aus seinen Augen blitzen. Aber nein, so als verlorenen Sohn soll er mich nicht finden. Und wenn schliesslich alles schief geht und ich auch keinen Pfennig mehr in der Tasche habe, — ein Romberg aus der Domgärtnerei wird sich schon noch durch kämpfen. Man hat doch nicht umsonst was gelernt und ist in England und Frankreich gewesen! — Mit diesen rebellischen Gedanken bog er in eine Seitengasse ein und war nicht wenig erstaunt, sich plötzlich wieder vor jenem „Anker“-Lokal zu sehn, das er seinerzeit mit Petrenz am Abend seiner Ankunft nur widerstrebend betreten hatte. Heute machte er sich weniger Skrupel. Ach was, dachte er, Kneipe ist Kneipe; je weniger elegant ihr Aeusseres ist, desto besser für meinen Geldbeutel. Und wenn nicht g’rad Petrenz, der Weltumsegler Richtig da sass er, mit aufgestützten Ellenbogen, die Fäuste an den Schläfen und guckte dem Kartenspiel von drei Schiffsleuten zu. Heinz suchte sich unbemerkt in eine Ecke zu drücken, wo er, von ausgestopftem Viehzeug umbaumelt, nicht so leicht entdeckt zu werden hoffte. Er schlang gierig, wie geistes abwesend, einen Teller Suppe hinunter und liess sich den Braten so gut schmecken, als es das zähe Fleischstück zu liess. Die Kompottschüssel rührte er nicht an, der Salat war in einer Weise gepfeffert, welche die menschenfreundliche Absicht des Wirtes, dem Gaste zu einem gehörigen Durst zu verhelfen, unschwer erkennen liess. Flüchtig blätterte er in den wenigen, hier aufgelegten Zeitungen, in denen es von Vergnügungsanzeigen wimmelte. St. Pauli und immer wieder St. Pauli! Das musste ja ein wahres Eldorado für Zerstreu ung suchende Menschenkinder sein. „Paradiesisch,“ um mit Hilde zu reden, höhnte er. Er musste den Brief nochmals lesen. Als er damit zu Ende war, befiel ihn der Aerger aufs neue. Die obligatorischen „tapsend Küsse“ am Schluss ver mochten daran nichts 'zu ändern. Er liess sich ein zweites, ein drittes Glas Bier geben. Der Stoff war gut, das Quantum
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