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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 51.1934
- Erscheinungsdatum
- 1934
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193400002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19340000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19340000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 51.1934
-
- Ausgabe Nummer 1, 4. Hartung (Jan.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 2, 11. Hartung (Jan.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 3, 18. Hartung (Jan.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 4, 25. Hartung (Jan.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 5, 1. Hornung (Febr.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 6, 8. Hornung (Febr.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 7, 15. Hornung (Febr.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 8, 22. Hornung (Febr.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 9, 1. Lenzing (März) 1934 -
- Ausgabe Nummer 10, 8. Lenzing (März) 1934 -
- Ausgabe Nummer 11, 15. Lenzing (März) 1934 -
- Ausgabe Nummer 12, 22. Lenzing (März) 1934 -
- Ausgabe Nummer 13, 29. Lenzing (März) 1934 -
- Ausgabe Nummer 14, 6. Ostermond (April) 1934 -
- Ausgabe Nummer 15, 12. Ostermond (April) 1934 -
- Ausgabe Nummer 16, 19. Ostermond (April) 1934 -
- Ausgabe Nummer 17, 26. Ostermond (April) 1934 -
- Ausgabe Nummer 18, 3. Wonnemond (Mai) 1934 -
- Ausgabe Nummer 19, 11. Wonnemond (Mai) 1934 -
- Ausgabe Nummer 20, 17. Wonnemond (Mai) 1934 -
- Ausgabe Nummer 21, 25. Wonnemond (Mai) 1934 -
- Ausgabe Nummer 22, 31. Wonnemond (Mai) 1934 -
- Ausgabe Nummer 23, 7. Brachmond (Juni) 1934 -
- Ausgabe Nummer 24, 14. Brachmond (Juni) 1934 -
- Ausgabe Nummer 25, 21. Brachmond (Juni) 1934 -
- Ausgabe Nummer 26, 28. Brachmond (Juni) 1934 -
- Ausgabe Nummer 27, 5. Heumond (Juli) 1934 -
- Ausgabe Nummer 28, 12. Heumond (Juli) 1934 -
- Ausgabe Nummer 29, 19. Heumond (Juli) 1934 -
- Ausgabe Nummer 30, 26. Heumond (Juli) 1934 -
- Ausgabe Nummer 31, 2. Ernting (August) 1934 -
- Ausgabe Nummer 32, 9. Ernting (August) 1934 -
- Ausgabe Nummer 33, 16. Ernting (August) 1934 -
- Ausgabe Nummer 34, 23. Ernting (August) 1934 -
- Ausgabe Nummer 35, 30. Ernting (August) 1934 -
- Ausgabe Nummer 36, 6. Scheiding (September) -
- Ausgabe Nummer 37, 13. Scheiding (September) -
- Ausgabe Nummer 38, 20. Scheiding (September) -
- Ausgabe Nummer 39, 27. Scheiding (September) -
- Ausgabe Nummer 40, 4. Gilbhard (Oktober) -
- Ausgabe Nummer 41, 11. Gilbhard (Oktober) -
- Ausgabe Nummer 42, 18. Gilbhard (Oktober) -
- Ausgabe Nummer 43, 25. Gilbhard (Oktober) -
- Ausgabe Nummer 44, 1. Neblung (November) 1934 -
- Ausgabe Nummer 45, 8. Neblung (November) 1934 -
- Ausgabe Nummer 46, 15. Neblung (November) 1934 -
- Ausgabe Nummer 47, 22. Neblung (November) 1934 -
- Ausgabe Nummer 48, 29. Neblung (November) 1934 -
- Ausgabe Nummer 49, 6. Julmond (Dezember) -
- Ausgabe Nummer 50, 13. Julmond (Dezember) -
- Ausgabe Nummer 51, 20. Julmond (Dezember) -
- Ausgabe Nummer 52, 27. Julmond (Dezember) -
-
Band
Band 51.1934
-
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- Gartenbauwirtschaft
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äkin InstlLtll ! ^oUbsksuckluuz dlükenäer Nvsrintken USV. — b'estsstr'uiig 6sr Loblpr«i3« — veutsoks Osi-tenüultur — LntsÄiuIäunß: IVi» nnck wsskstb — Ursnüsilügssearugsbönglleit äes Osrtendssz — Zonckergouppen im LIumsn- uuck Aierptlsureudau — kskersts äsr 6siteu- Lulturtsguug sm 26. 1. 34 — vsklienprükung. führender Stelle steht und in seinem eignen werden sollen: Kobl im Einzelgew. schmuck betonen und ausgestalten wollen. melt die Deutsche Gesellschaft für Gartenkultur. S,7S Alt 6,00 Alt 6,00 Alt Ver- ans Weißkohl Wirsingkohl Rotkohl je Krwf 2—Z Pjd. 6.2S A)t 6,S0 Alt 7,25 Alt Festsetzung der Preise für in- und ausländischen Kopfkohl Der im deutsch-niederländischen Handelsvertrag vorgesehene Ausschuß zur gemeinsamen Regelung der Kohleinfuhr aus Holland nach Deutschland trat am 1. 3. 1934 zu einer dritten Sitzung in Holland Nachdem nun eine geraume Zeit darüber ver strichen ist, daß unsre ersten Ausführungen zur Entschuldung an dieser Stelle veröffentlicht worden sind, macht es sich notwendig, wiederholend und er weiternd aus einige Fragen einzugehen, die nicht die ihnen zulommende Beachtung finden. njchtberufsständischen Dachorganisation für das gesamte Liebhabergartenwesen kennen lernen Und nach Kräften fördern. Der Gedanke, amTag der Arbeit und bei sonstigen Festen der Volksge meinschaft den Blumen einen breitern Rahmen zu geben, muß unbedingt gewürdigt werden. tigt ist, muß dafür sorgen, daß diese soeben an- gedeutete Einheit geschaffen wird. Es geht nicht Hypotheken und sonstige Verpflichtungen werden von kurzfristig kündbaren, in langfristig laufende Tilgungsschulden umgewandelt und im Zinssatz aus 4A- und höchstens 4l4A> gesenkt. Soweit die Schulden nach dem 12. 7. 1931 entstanden sind, streckt der Staat zur Barabzahlung Mittel vor, die ihm der Schuldner in kleinen Tilgungsraten zurückerstatten muß. Der Gläubiger ist befreit, und auch der Schuldner atmet auf, denn der Druck des ständig drohenden Zugriffs ist von ihm genommen. Beschränkt wird er insofern, als er sein Streben vordringlich auf-Abzahlung einstellen muß. Speku- lative Neuanlagen und Aufnahme von größeren Krediten sind ihm grundsätzlich versagt. Pfennig auf Pfennig legen, soll wieder Geltung haben, und nur mit schon Erspartem soll Neues geschaffen wer den können. Entschulden kann sich jeder Inhaber eines Be- Michlig für den Entschuldner! Der Kürze halber soll hier der im Entschuldungs verfahren befindliche Schuldner „Entschuldner" ge nannt werden. Viele Entschuldner sind der Ansicht, daß sie nach der Eröffnung des Verfahrens überhaupt keine Zah lungen mehr zu leisten brauchten. Das ist falsch! Artikel mit der Ueberschrift „Deutsche Garten kultur", der in der nächsten Nummer der Zeit schrift des Verbands Deutscher Blumengeschäfts inhaber erscheint, und auch im Berufsstand hierdurch zur Kenntnis gebracht werden soll. Beim Lesen der letzten "Nummern der Ver bandszeitschrift, in der über die Deutsche Ge sellschaft für Gartenkultur berichtet wurde, ge winnt man den Eindruck, als ob die Schrift leitung des VDB. zu sehr den eignen Verband hervorhebt und übersieht, däß der Blumen schmuck im Preußischen Herrenhaus bei der 1. Gartenkulturtagung und im Reichstag bei der großen Kundgebung von Reichsleiter Pg. Ro senberg über „Weltanschauung und Kultur im Dritten Reich" primär von der Deutschen Gar- mehr an, daß in einer Stadt mit 100 000 und mehr Einwohnern der örtliche Gartenbauverein nur 50 bis 100 Mitglieder zählt. Vorbildlich ist in dieser Beziehung die Stadt Würzburg unter der Leitung des dortigen Gaukulturwarts der NSDAP, vorgegangen; man hat dort 18 bestehende Vereine, die sich die Verschönerung des Städtebilds und die Pflege von Blumen und Pflanzen in Garten und Heim zum Ziel gesetzt hatten, zu einem einzigen großen Verein für Gartenkultur gleichgeschaltet und zusam mengeschlossen. Dieser Verein zahlt 2800 Mit glieder; mit einem solchen Instrument kann man die Gartenidee, die Begeisterung für Pflanzen und Blumen sowohl im Garten als auch im Heim ganz bedeutend steigern! Weitere Ausführungen hierzu sind nicht mehr notwen dig; denn jeder Berufskamerad weiß, daß auf einer solch breiten Grundlage alle unsre Be strebungen und Ideen viel schneller durchgesetzt werden können, als bei der ehemals großen Zersplitterung und bei der dadurch bedingten Schwäche. Die Richtlinien für die einzelne Arbeit er fahren diejenigen, die sich in der Zwischenzeit durch die Fach- und Liebhaberpresse noch nicht orientiert haben sollten, durch Rückfrage bei der Geschäftsstelle der Deutschen Gesellschaft für Gartenkultur, Berlin NW. 40, Kronprin zenufer 27. Das Streben der Kulturfront des deutschen Gartenwesens zielt darauf hinaus, durch die ständige Verbindung mit allen maßgebenden Behörden und Aemtern die Bedeutung deut schen Gartenschaffens herauszustellen und die Arbeit deutscher Gärtner und deutscher Blu menkünstler entsprechend zu werten, entspre chend an der richtigen Stelle einzusetzen. Die Deutsche Gesellschaft für Gartenkultur will aber nicht einseitig irgendwelche einzelnen berufs ständischen Betriebe im Reich fördern, sondern lediglich darauf bedacht sein, daß deutsche Gärt ner einerseits, deutsche Blumenkünstler andrer seits harmonisch am großen Ziel Mitarbeiten. In diesem Sinn müssen wir die diesbezüglichen Mitteilungen in den letzten Nummern der Zeit- schrift des Verbands Deutscher Blumenge- schäftsinhaber verstehen! Diese Mitteilungen haben unsre bisherige Gemeinschaftsarbeit be- züglich der Dekoration sowohl im ehemaligen Preußischen Herrenhaus als auch im Reichstag anläßlich der Rede unsres Reichsleiters Pg. Rosenberg unter hauptsächlich berufsständischen Gesichtspunkten behandelt. Dies sollte in Zu kunft nicht mehr der Fall sein. Es gilt im na tionalsozialistischen Staat das oberste Gesetz „Gemeinnutz vor Eigennutz", und nur unter diesem Leitsatz fördert Deutsche Gartenkultur den deutschen Gärtner und Blumenkünstler. Nur durch die gemeinsame Arbeit dieser drei Faktoren unsres deutschen Gartenwesens wird es möglich, das ideale Ziel wirklichkeitsnahe zu wertvoll und kann von uns nur weitgehendst unterstützt werden. Alle diese Arbeiten sollen aber von den einzelnen Ortsgruppen oder Stützpunkten sowohl des Berufsstands als auch des VDB. gemeinsam durchgeführt werden ...: „Allmählich kommen wir im gesamten Gar tenbau aus der Zeit der nur provisorischen Lösungen heraus und erleben eine immer steti gere Festigung im Aufbau sowohl unsres be rufsständischen als auch nichtberufsständischen Lebens. Der Berufsstand Gartenbau — die deutschen Gärtner — haben im Reichsnährstand, deutschen Landschaft durch Mitwirkung an allen großen und kleinen Problemen unsrer Zeit. Die Säule II hat zum Motto: Mache dein Heim zum Garten und deinen Garten zum Heim. Die Säule III der Deutschen Gesellschaft für Gartenkultur umfaßt diejenigen Vereine, die sich mit dem Studium und der Pflege einzelner Pslanzengattungen — Arten bzw. Gruppen sol- s) der Eigentümer mit Betrieb, b) der Eigentümer als Verpächter, Die Preise verstehen sich als Großhandels-Ein standspreise je SO 1. Qualität frei deutschem Empfangsort. Ausnahmetarif 16 8 11 für Stückgutversand von Aepfeln Da in Süddeutschland noch wesentliche Mengen einheimische Tafeläpfel lagern, deren Absatz infolge der Einfuhr ausländischen Obstes auf Schwierig- ' teiten stößt, hat Lie Reichsbahn den Ausnahmetarif 16 8 11 für den Stückgutversand von Aepfeln von den Bahnhöfen Heilbronn, Meckenbeuren, Oehrin- gen, Ravensburg, Schorndorf und Tettnang nach allen Reichsbahnhösen für die Zeit vom 26. 2. bis kü. 4. 1934 wieder eingeführt. 1. Die Selbstentschuldung. Voraussetzung: hältnismätzig niedrige Schulden. Antrag Amtsgericht, den Betrieb zum Entschuldungsbetrieb zu erklären; keine Veröffentlichung. Wirkung: Hy potheken, auch Aufwertungshypothcken, werden in Tilgungsforderungen mit 14 bis 2F> jährlicher Tilgung und 4F> Verzinsung umgewandelt. Bei Fälligkeit von Hypotheken und zu hohem Zins ist die Selbstentschuldung angebracht. Näheres siehe „Gartenbauwirtschaft" Nr. 46/33. Deutsche Gesellschaft für Gartenkultur* KLI. Entschuldung: Wie und weshalb? Wer soll sich entschulden? I. Alle nach der Eröffnung des Verfahrens ent standenen Verpflichtungen muß der Entschuldner an den vereinbarten Zahlungsterminen ordnungsmäßig aus den laufenden Einnahmen erfüllen. Erfüllt er nicht, kann der Gläubiger klagen und Vollstrecken, - . ohne daß dem Entschuldner ein Vollstreckungsfchutz bringen: unsren Volksgenossen, auch dem boden- gewährt würde. entfremdetsten Städter die Liebe zu Blume und 2. Die nach dem 14. 6. 33 auf Lieferungen für Pflanze in Garten und Heim anzuerziehen. Ein Vordrängen der einen oder andren Or- Diese Gesellschaft hat in ihren 3 Abteilungen das ganisation wäre nicht am Platz und würde der gesamte Liebhaberwesen zu betreuen. Säule I nationalsozialistischen Weltanschauung zuwider- pflegt alle gartenkünstlerischen Belange und laufen. Um restlose Aufklärung zu schaffen, sorgt für die entsprechende Gestaltung in der bringen wir in folgendem den Artikel auch hier zum Abdruck. Der letzte Berufskamerad im Reich muß die Bestrebungen und Ausgaben der Deutschen Gesellschaft für Gartenkultur als der 3. Zwangsverglcich. Das gleiche Verfahren wie bei 2-, jedoch infolge größerer Verschuldung ist eine — - °— Kürzung eines Teils der Gläubigerforderungen hj/V^wertbarmachung der^Ernte —'also fast alle notwendig, also eine verschärfte Form der Ent- für die Weiterführung des Betriebs — sckmldnng (siehe Nr. 1/34 der „Gartenbauwirt. - .(Fortsetzung Seite 2), So scheint die Bedeutung der Entschuldung für den Beruf noch nicht in vollem Umfange erkannt zu sein. Immer stößt man noch aus skeptische Ab lehnung und abwartendes Zögepn. Manche Leute fühlen sich sogar berufen, warnend abzuraten oder auf ihre Weise verantwortungslos quer zu treiben. Obwohl es jedem offenbar ist, daß die Männer, die heute Bauernpolitik treiben, mit ihrem ganzen Streben den bodenbearbsitenden deutschen Menschen zu fördern und aus den wirtschaftlichen Nöten zu befreien suchen, die ihm das Leben schwer machen, finden die Klugschwätzer, die über alles ganz genau Bescheid zu wissen vorgeben, ohne von den Dingen, triebs und zwar um die es geht, auch nur eine ungefähre Vorstellung zu haben, leider immer wieder Gehör. Und dabei kommt der Augenblick, an dem der rettende Schritt in die Gesundung nicht mehr möglich sein wird, c) der Pächter. Drei Möglichkeiten gibt es! 2. Tas einfache Entschuldungsversahren. Die Schuldenlast ist so groß, daß unter den gegebenen Verhältnissen eine Senkung und Tilgung der Schuld aus eignen Kräften nicht möglich ist. An trag ans Amtsgericht, schriftlich oder mündlich (siehe Nr. 47/33 der „Gartenbauwirtschaft": schrift liche Abfassung des Antrags); Veröffentlichung im Amtsblatt, damit die Gläubiger ihre Forderungen anmelden können. Entschuldungsplan wird durch Entschuldungsstelle aufgestellt. Wirkung: wie bei 1., jedoch teilweise Verzinsung von 414 H (siehe Nr. 49 und SO/33 der „Gartenbauwirtschaft"). tenkulturfront erdacht, geplant und inszeniert zusammen. Hierbei wurde vereinbart, daß bis auf wurde. Mit der gemeinsamen Dekoration durch werteres für holländischen und deutschen Kohl m deutsche Blumeuküustler und Gärtner wollen DeutMand folgende Prmw nicht unterjckmtten wir mir den Beweis erbringen, daß wir alle Wir lenken alle Berufskameraden auf einen Wir hören von der Landesbauernschaft Bayern, Hauptabteilung II, daß sie sich bereits mit dem dortigen Gauleiter von „Kraft durch Freude" in Verbindung gesetzt hat, um Verhandlungen an zubahnen, die bezwecken sollen, die Räume der verschiednen Behörden mit Blumen und Pflan zen laufend in einer Art Abonnement auszu schmücken. Dieser Gedanke ist außerordentlich immer näher. Bis zum 30. 6. 1934 muß sich jeder entschieden haben, ob er in die Entschuldung gehen oder aus eigner Kmst den Wirrschaftskampf durchführen will und kavn. Mr haben von Anfang an. darauf hingewiesen, daß jeder in vollem Verantwortungsbewusstsein für stch und seine Familie die Frage Prüfen soll, welchen er vernünftigerweise gehen muß. Wir wollen, wenn wir erneut auf die Notwendigkeit der Ent schuldung Hinweisen, niemanden verängstigen — Las wäre nicht zn veraniworten. Wir wollen die Lauen und Zaudernden ous ihrer Passivität her- ausholen und sie zur Prüfung der Sachlage und zum klaren Entschluß veranlassen. Die Sachlage ist salzende: Der Staat bietet denjenigen, die mit finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen haben, seine Hilfe an, um ihre Betriebe wieder voll leistungsfähig zu machen. Er will ihre Schulden so regeln, Lab sie tragbar und tilgbar werden. Er zwingt die Gläu biger, sich dieser Reglung zu fügen, die im Gesamt, interesse notwendig ist. Dafür verlangt er von dem Schuldner getreue Abtragung der bleibenden Verpflichtungen und Einordnung in zweckgegebcne Beschränkungen, Zollbehandlung blühender Hyazinthen, Orchideen und Tulpen mit Zwiebeln Seit der am 17. 11. d. Js. erfolgten Erhöhung des Schm'ttblumenzolls für Tulpen, Hyazinthen und Orchideen auf 309 A-t je ckr waren die Zollpflich tigen dazu übergegangen, diese Erzeugnisse mit den daran befindlichen Zwiebeln bzw. Bulben zur Zoll abfertigung zn stellen und die Verzollung als „Pflanzen ohne Erdballen" zum Zollsatz von 40 A-t je ckr zu verlangen. Da es sich bei diesen Erzeug nissen nicht um „lebende Pflanzen ohne Erdballen" handelt, ist seitens des Reichsministers der Finanzen am 3. 3. 1934 verordnet worden, dass Lie Verzol lung zum Satz von 300 Alt je clr erfolgt. 0r. 8. cher beschäftigen —, das sind z. D. Deutfche Dahlien-Gesellschast, Verein deutscher Rosen freunde, Deutsche Iris-Gesellschaft, Deutsche Gladiolen-Gesellschast usw. Viele Blumengeschüftsinhaber arbeiten seit Jahrzehnten in den Gartenbauvereinen im Land mit; sie haben dadurch jetzt die große Aufgabe, die Organisation dieser Gartenbau vereine in die richtigen Bahnen zu lenken, in dem sie allenthalben für die entsprechende Zu sammenfassung aller gleichgerichteten Vereins der betreffenden Orte bedacht sind. Wir können heute unter dem Gesichtswinkel der deutschen Gartenkultur die gesamten Arbeiten nicht mehr nur von einzelnen opferwilligen Schichten uns res Volkes tragen lassen, sondern müssen dafür sorgen, daß die deutsche Gartenidee in allen Herzen unsrer deutschen Volksgenossen verwur zelt. Jeder Blumenkünstler und jeder, der an Die Feststellungen, ob und wie ein Betrieb zu entschulden ist, trifft die Entschuldungsstelle, indem sie den Betriebswert aus Leistungsfähigkeit und vorhandnen Boden- und sonstigen Werten ermit telt. Jeder Entschuldungsbetrieb wird besichtigt und geprüft. Je nach dem Verhältnis zwischen Be triebswert und Schuldenstand wird das Verfahren gewählt, — oder auch die Entschuldung wegen Ueberschuldung abgelehnt. Entschuldungsstelle für den Gartenbau im ganzen Reich ist nach der 3. Durchführungs verordnung zum Schuldenreglungsgesctz die „Deutsche Gartenbau-Kredit Aktien-Ges.", Berlin NW. 40, Kronprinzcnuser 27. An diese Stelle sind Anfragen, ob und wie ein Betrieb zu entschulden ist, zu richten unter Beifügung von 1 Alk und folgenden Angaben: 1. Größe und Art des Betriebs, 2. Größe der Glasflächen (Häuser und Fenster), 3. Gesamtverbindlichkeiten (dinglich — persön lich) mit Angabe der Entstehungszeiten, 4. Einheitswert 1931, 5. jährliche Brutto-Nmsätze für 1930—1933, 6. Miet- und sonstige Nebeneinnahmen, 7. Bei Pächtern Höhe des Pachtzinses. Näheres über diese Angaben ist in Nr. 47/33 der „Gartenbauwirtschaft" zu finden. Insbesondre muß Wert auf den richtigen Umsatz gelegt werden, der alle Einnahmen ohne jeden Abzug umfassen soll. s°?Kopi Pw"' nationalsozialistischen Veranstaltungen im gru ßen Rahmen durch Blumen- und Pflanzen Hauptabteilung II, Unterabteilung Garten, Betrieb mit der Verarbeitung des wertvollen ihre Heimstatt gefunden; alle nichtberufsstän- Erzeugnisses deutschen Gärtnerfleißes beschäf- dischen Kreise des deutschen Gartenwesens sam- tigt ist, muß dafür sorgen, daß diese soeben an-
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