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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 51.1934
- Erscheinungsdatum
- 1934
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193400002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19340000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19340000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 51.1934
-
- Ausgabe Nummer 1, 4. Hartung (Jan.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 2, 11. Hartung (Jan.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 3, 18. Hartung (Jan.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 4, 25. Hartung (Jan.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 5, 1. Hornung (Febr.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 6, 8. Hornung (Febr.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 7, 15. Hornung (Febr.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 8, 22. Hornung (Febr.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 9, 1. Lenzing (März) 1934 -
- Ausgabe Nummer 10, 8. Lenzing (März) 1934 -
- Ausgabe Nummer 11, 15. Lenzing (März) 1934 -
- Ausgabe Nummer 12, 22. Lenzing (März) 1934 -
- Ausgabe Nummer 13, 29. Lenzing (März) 1934 -
- Ausgabe Nummer 14, 6. Ostermond (April) 1934 -
- Ausgabe Nummer 15, 12. Ostermond (April) 1934 -
- Ausgabe Nummer 16, 19. Ostermond (April) 1934 -
- Ausgabe Nummer 17, 26. Ostermond (April) 1934 -
- Ausgabe Nummer 18, 3. Wonnemond (Mai) 1934 -
- Ausgabe Nummer 19, 11. Wonnemond (Mai) 1934 -
- Ausgabe Nummer 20, 17. Wonnemond (Mai) 1934 -
- Ausgabe Nummer 21, 25. Wonnemond (Mai) 1934 -
- Ausgabe Nummer 22, 31. Wonnemond (Mai) 1934 -
- Ausgabe Nummer 23, 7. Brachmond (Juni) 1934 -
- Ausgabe Nummer 24, 14. Brachmond (Juni) 1934 -
- Ausgabe Nummer 25, 21. Brachmond (Juni) 1934 -
- Ausgabe Nummer 26, 28. Brachmond (Juni) 1934 -
- Ausgabe Nummer 27, 5. Heumond (Juli) 1934 -
- Ausgabe Nummer 28, 12. Heumond (Juli) 1934 -
- Ausgabe Nummer 29, 19. Heumond (Juli) 1934 -
- Ausgabe Nummer 30, 26. Heumond (Juli) 1934 -
- Ausgabe Nummer 31, 2. Ernting (August) 1934 -
- Ausgabe Nummer 32, 9. Ernting (August) 1934 -
- Ausgabe Nummer 33, 16. Ernting (August) 1934 -
- Ausgabe Nummer 34, 23. Ernting (August) 1934 -
- Ausgabe Nummer 35, 30. Ernting (August) 1934 -
- Ausgabe Nummer 36, 6. Scheiding (September) -
- Ausgabe Nummer 37, 13. Scheiding (September) -
- Ausgabe Nummer 38, 20. Scheiding (September) -
- Ausgabe Nummer 39, 27. Scheiding (September) -
- Ausgabe Nummer 40, 4. Gilbhard (Oktober) -
- Ausgabe Nummer 41, 11. Gilbhard (Oktober) -
- Ausgabe Nummer 42, 18. Gilbhard (Oktober) -
- Ausgabe Nummer 43, 25. Gilbhard (Oktober) -
- Ausgabe Nummer 44, 1. Neblung (November) 1934 -
- Ausgabe Nummer 45, 8. Neblung (November) 1934 -
- Ausgabe Nummer 46, 15. Neblung (November) 1934 -
- Ausgabe Nummer 47, 22. Neblung (November) 1934 -
- Ausgabe Nummer 48, 29. Neblung (November) 1934 -
- Ausgabe Nummer 49, 6. Julmond (Dezember) -
- Ausgabe Nummer 50, 13. Julmond (Dezember) -
- Ausgabe Nummer 51, 20. Julmond (Dezember) -
- Ausgabe Nummer 52, 27. Julmond (Dezember) -
-
Band
Band 51.1934
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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einjäh« oder L. II. Koniferen. e. Wuchsform m eine meistens horizontale Lage gebracht, dann behäufelt und nach Ausläufer, welche sich als krautartige Triebe im Laubgehölzen. Preise und Zahlung. 1. 3. 13. der 5. 6. 6. IS. Der Sortencr/aK ist indessen nur erlaubt, wenn 7. 8. Muster und Matze. s—7, 6—7, zu ISO Stück, 2j- 10-12, 12—15, Allg e m e i n e B e st i m mungen 7-10, 8—10, 50 50 25 Alle zum Versand gelangenden Pflanzen müssen ein frisches, gesundes Aussehen haben und dürfen nicht mit Ungeziefer behaftet sein. Jede Pflanze muß ihrer Größe entsprechend mit einer genügenden Lieferungsbedingungen -er Fachgruppe Baumschulen im Reichsnährstan- Ableger. Absenker, bei welchen der vorjährige Trieb ge- Berboten ist, Pflanzen mit den Eigenschaften der I. Qualität zur II. Qualität zu rechnen. Fortsetzung S- 4. ner Wahl der Geschäftssitz des Lieferanten oder der Geschäftssitz des Kunden. Alle Aufträge^ bei denen keine andren Ver einbarungen getroffen sind, werden gegen Nach nahme ausgeführt. Ausländische Zahlungs mittel werden nach dem .ant Zählungstag in Berlin notierten Briefkurs der betreffenden Währung in Reichsmark umgerechnet. Mit dein Erscheinen neuer Kataloge und Of ferten verlieren die früheren ihre Gültigkeit. Versand und Verpackung. Der Versand geschieht auf Rechnung und Ge- Laufe des Sommers aus der Mutterpflanze bilden, sind zu bezeichnen als:, ein j äh ri g e Abrisse. Die Pflanzen aus Gruppe 4 sind zu bezeichnen als: verpflanzte Ableger, verpflanzte Absenker, Ausläufer oder Abrisse mit Angabe des Alters. besetzt sein. Pflanzen, die diesen Bestimmungen nicht entsprechen, dürfen nicht gehandelt werden. Sortierung von Indischen Azaleen. Die Größe und Stärke der Azaleen wird nach dem Kronendurchmesser bestimmt. Dieser ist festzu setzen, indem das Mittel zwischen dem größten und kleinsten Durchmesser errechnet wird. Für die Preisstafflung werden folgende Größen unterschieden: 14, 16, 20, 22, 24, 26, 28, 31, 34, Sogenannte Handveredlungen sind zu bezeichnen "»andveredl ungen (mit Angabe Iters), da in der Regel minderwertiger als Okulate oder solche, die auf feststehende Wild linge gepfropft sind. gäbe des Alters. Es werden unterschieden. mr.,. Einjährige Sämlinge, gleichgültig welcher Art, Geschlechtlich vermehrte Wrld- bezeichnen als: einjährige Säm linge: linge. s) Sämlinge (S.), d. h. am Ort der Aus- Dieselben krautartig verpflanzt sind zu bezeichnen saat stehengebliebue Wildlinge. , _ als: einjährig verpflanzte Sämlinge. fahr des Bestellers. Für Schäden, die durch Frost oder durch andre Weise hervorgerufen sind, ist der Lieferant nicht haftbar. Die Verpackung ist sachgemäß und sorgfältig auszuführen. 9. Die Verpackung wird dem Besteller zu den Selbstkosten für Material und Arbeitslohn be rechnet und nichts,MrückgenominemLgiE Qualitätsbezeichnungen für Indische Azaleen, kkoäoäenäron (^alea) inäicum Festgesetzt von der Sondergruppe.deutsche Azaleen-, Kamellien- und Eriken-Züchter. Ungeschlechtlich vermehrte der Gruppen 1, 2 und 3. Doucin, Paradies, Quitten, Pflaumen und andere Arten: 12. Gewähr für die Sortenechtheit wird nur bis zum Fakturenwert geleistet. Darüber hinaus- qehende Forderungen müssen abgelehnt wer den, sofern nicht im Einzelfall besondre schrift liche Vereinbarungen getroffen werden. Bei solchen Ersatzforderungen muß der Schaden vom Käufer nachgewiesen werden. Ij. 6—7, 7—9, 9—12 mm Sämtliche Wildlinge der Gruppen -4 und 6 wer den als 2j. 6—8, 8—10, 10—12, 12—15 mm sortiert. Die Bündlung der Wildlinge hat wie folgt zu er- Geschlechtlich vermehrte Gruppen 1, 2 und 3. c) Bewurzelte Stecklinge, gleichgültig, ob Hart- 'Ua- Holzstecklinge oder krautartige Sommerstecklinqe, in en eine Mindest- bewurzeltem Zustand verpflanzt, sind zu bezeichnen als: verpflanzte Stecklinge mit Än- nach der Art des Strauches und seiner Verwendung als Vor-, Zier- oder Deckstrauch. Bei Lieferungen von Veredlungen genügen je nach Art 1- und 2jährige Veredlungen. Hauptartikel wie z. B. ver edelte Syringen, k'runus triloba und ähnliche wer den nach Trieben gehandelt. Handelsüblich wie.bei Syringen z. B. 3—5, 5—10 Triebe und mehr. 10. Heckenpflanzen. Für fertige Hecken in bestimmter Höhe ist beim Einkauf eine um 20 bis 50 cm höhere Größe erfor derlich. Alle Pflanzen, die den nachstehenden. Be dingungen der ersten Qualität nicht entsprechen, müssen in Katalogen, Listen und Angeboten ent sprechend bezeichnet werden. Bei Höhenangaben sind überschneidende Maße zu vermeiden mit Aus nahme von Jungpflanzen. I. Laubhölzer. a) Mehrmals verpflanzte aus wei tem Stand. Diese müssen gute Bewurzelung aufweisen und von unten gut bczweigt sein. Hoch wachsende Arten wie Larpimm u. dergl. müssen der Art entsprechend einen geraden Mittcltrieb haben. Üigu8trum und IZbe8 alpinum (ausgenommen Zwergsorten) werden nach Höhe und ' Triebzahl gehandelt. d) Höh'enmaße. Als Maße sind festzulegen unter 100 cm, von 20 zu 20 cm, z. B. 40—60 cm, 60—80 cm, über 100 cm von 25 zu 25 cm steigend, z. B. 100—125 cm, 125—150 cm usw. Für niedrig bleibende Sorten wird von 10 zu 10 cm gestaffelt. c) Jungpflanzen (s. Ziffer 12). erfolgter Bewurzlung abgenommen wur den. c) Stecklinge (Steck!.), d. h. Abschnitte von einer Mutterpflanze sowohl im kraut artigen als auch im verholzten Zustand, die durch versch. Methoden zur Bewurz lung gebracht wurden. Preise und Zahlung. Gewährleistung. Die Preise gelten in Reichsmark ohne Skonto 11. Eine Gewähr für das Anwachsen kann nicht ' " ----- - - - — übernommen werden. II. Nadelhölzer. s) Fertige Heckenpflanzen aus wei tem Stand. Die Koniferen müssen regelmäßig alle 2—4 Jahre verpflanzt sein, um einen festen und gut durchwurzelten Ballen zu haben. Die Pflanzen müssen ihren Wachstumsverhältniffen ent sprechend von der Erde ab gleichmäßig voll be- zweigt sein. Die Höhenangaben erfolgen bei schnellwachsen- den gewöhnlichen Arten bis zu 100 cm Höhe von 20 zu 20 cm, z. B. 40—60, 60—80 cm, bei den andren Arten von 10 zu 10 cm, z. B. 60—70 cm, 70—80 cm usw., über 100 cm Höhe erfolgen die Angaben immer 25 cm, z. B. 100—125 cm usw. d) Jungpflanzen. Es muß ersichtlich sein, ob es Sämlinge oder Stecklinge, ob diese verpflanzt oder unverpflanzt sind. Alters- und Höhenangaben müssen vermerkt sein. Es gelten hierfür die handels üblichen Maße wie z. B. bei Dkuja occickentalw vierjähr. 20—45 cm ufw. Für verpflanzte Düuja occickentslw ohne Ballen sind die Maße 40—60 cm, 60—80 cm und 80—100 cm maßgebend. Weitere Bestimmungen s. Ziffer 12. 11. Wildlinge, insbes. Obstwilblinge. I. Qualitätsbezeichnungen. nähme von 500 Stück einer Form innerhalb ein und derselben Pflanzcngruppe. (Pflanzen gruppen sind z. B. Obstbäume, Beerenobst, Rofen, Gehölze, Alleebäume, Heckenpflanzen.) 4. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Liefe ranten. Ausschließlicher Gerichtsstand in Strei tigkeiten gegen mich ist der Geschäftssitz des Lieferanten, in allen andren Fällen nach meZ- d) krautartig gestochen (kr. gest.), d. h. Säm linge, deren Hauptwurzeln am Aussaatort unterschnitten wurden. c) krautartig pikierte (kr. pik.), d. h. Säm linge, die auf Aussaatbeeten vorgezogen und dann im krautartigen Zustand ver pflanzt (pikiert) wurden. Ungeschlechtlich vermehrte Wild linge: a) Abrisse (Abr.), d. h. Austriebe der Mut terpflanzen, die nach erfolgter Behäuflung und Bewurzlung abgerissen resp. abge schnitten werden, ohne daß ihre natürliche Wuchsform geändert wurde. b) Ableger (Abl.), d. h. Austriebe einer Bestimmungen wie bei Alleebäumen maßgebend. Es müssen gerade Stämme mit genügendem Wur zelvermögen fein, die Kronen müssen gut ausgebildet sein; bei Kronenveredluugen genügen meist ein jährige Kronen mit mindestens drei kräftigen Kronentrieben. Die Stammhöhe schwankt zwischen 150—250 cm je nach Art des Zierbaums und seiner Verwendung. Bei Flieder, Schneeball, Hyckrangea, Goldregen, ?runu8 triloba und ähnlichen Arten sind keine bestimmten Höhenvorschriften. Die Stammhöhen sind bei Angeboten anzugeben und einzuhalten. Für Trauerbäume gelten die gleichen Bestimmungen. Verschiedene Sorten, wie z. B. Lslix alba vitel. penck., Lorylua avell. penck., ?axu8 sz-lv. penck. und atripurp. penck., Letula in Sorten werden von unten gezogen bzw. auf niedren Stäm men veredelt. Diese Pflanzen werden nach den üblichen Höhen gehandelt und müssen von unten auf gut garniert und beästelt sein. Die Ziersträucher müssen verpflanzt und aus weitem Stand, d. h. aus weiter Verschulung geliefert werden. Sie sollen kräftig gewachsen und gut entwickelt sein. Das Alter ist anzugeben. Eine Höhe läßt sich nicht festlegen. Dieselbe richtet sich Apfel 1j. 6-7, 7—10 Birnen 6—7, 7—10 mm Myrobalane, Vogel- und Sauer kirschen 1j. 5-7, 7—9, 9—12 St. Julien mit Abarten: 5-7, 7—10 Mahaleb und Pfirsich: sich der Auftrag auf mehrere Sorten erstreckt, die Stückzahl der Sorten über fünf nicht hin ausgeht und der Rechnungswert der Ersatzliefe rung 50 Reichsmark nicht übersteigt. Beschwerden und Ersatz. Beschwerden haben ohne Verzug, spätestens in nerhalb fünf Tagen nach Empfang der Ware zu erfolgen. Die Mängel sind genau anzugeben. Mängel, die erst später erkennbar sind, müssen unverzüglich gerügt werden, sobald sie erkenn bar sind. Es ist nicht gestattet, einen bestimm ten Rechnungsposten nur teilweise zur Verfü gung zu stellen oder Minderung des Kaufpreises hierfür zu verlangen, da jeder einzelne Posten der Rechnung als ein Ganzes zu be trachten ist. Sortenersatz. 12. Jung Pflanzen. I. Laubgehölze: a) Unbewurzelte Stecklinge, z. B. holzartige Steck linge, sind zu bezeichnen als: Steckholz. d) Bewurzelte Stecklinge, gleich ob Hartholzsteck- linge oder krautartig bewurzelte Sommerstecklinge sind zu bezeichnen als: ein jäh r ig e bzw. Steck linge, ' . Dieselben mehrjährig sind zu bezeichnen mit An gabe des Alters zwei-, dreijährig usw. Zur Haupt sache kommen hierfür in Frage Gehölzstecklinge aus Hartholzstecklingen, Gehölzstecklinge krautartig im Sommer gesteckt, Heckenpflanzen wie lüguotrum vulgare, ovalikoiium u. a. '37, 40 cm gemittelter Kronendurchmesser. Es wer den Pflanzen I. und II. Qualität unterschieden. Pflanzen I. Qualität müssen eine möglichst runde und geschlossene Kronensorm haben. Ms Pflanzen „ , II. Qualität dürfen solche verkauft werden, die Anzahl gesunder, blühfähiger Knospen in einer der eine unregelmäßige, von der normalen Form stark Eigenschaft der Sorte entsprechenden Entwicklung abweichende Kronenform haben, oder in der Ent- " ' "" " " ' ' Wicklung sichtlich zurückgeblieben sind. Jede Pflanze, die zum Verkauf kommt, muß mit einem Schutz etikett versehen sein, auf dem die Nummer der Züchterfirma, die Qualität (I. Qualität mit >4, II. Qualität mit 8) und der gemittelte Kronen durchmesser in Zentimeter angegeben sein muß. und Portoabzüge. Aufträge werden innerhalb drei Tagen nach Empfang bestätigt. 2. Bei persönlichem Aussuchen in der Baumschule sind die Preise der Preisliste nicht maßgebend. Der Zehnstückpreis beginnt bei Entnahme von 10 Stück, der Hundertstückpreis bei Entnahme von 50 Stück, der Tausendstückpreis bei Ent- Alle angebotnen Wildlinge müssen frei von tieri schen und pflanzlichen Schädlingen sein. Das Wur- zclvermögen und der Trieb müssen der Art ent sprechend einwandfrei sein. Insbesondre sind Pflan zen mit nach oben gebognen Wurzeln keine I. Üi lität. Verpflanzte Wildlinge müsst trieblänge von 20 cm haben. Die Sämlinge im folgenden Jahre verpflanzt e) Veredlungen von Ziergehölzen oder Obstbäu sind zu bezeichnen als: verpflanzte Säm- men, entweder Okulate oder auf feststehende Wild linge mit Angabe des Alters. linge gepfropft, sind zu bezeichnen als: ein« ck) Ableger, z. B. Ableger ' von Haselnüsseü, - j ah r i g e Veredlungen oder <' j Stachelbeeren oder gewissen Ziersträuchern wie rige Schneeball, Forsythien usw., bei welchen der vor- Sogen jährige Trieb in der ganzen Länge niedergelegt als: H wird und dann, nachdem die krautartigen jungen des A Triebe eine gewisse Länge erreicht haben, angehäufelt " "" sind und sich im Laufe des Sommers bewurzeln, die Pflanzen also zur Hauptsache aus einem einiährigen Trieb bestehen, sind zu bezeichnen als einjährige j. Wildlinge 3—5, ' 7-9, 16. Muster sollen nur die Durchschnittsbeschaffen heit zeigen; es brauchen nicht alle Pflanzen der - 7 . Lieferung genau wie, die Probe auszufallen. , Maße sind, sofern es sich nicht um Stamm« Rollgrld und Verpackungskosten., umfang l-andelt, nur ammhernd gegeben, kleine 10. Das Rollgeld M Bahn oder Am Schiff trägt - .Abweichungen nach unten oder nach oben sind der Besteller. Die Höhe desselben richtet sich nicht zu umgehen. nach den örtlichen Verhältnissen. Das Rollgeld 18. Für alle Lieferungen sind die Qualitätsbezeich- und die Verpackungskosten werden als Barvor- nungen und Nörmalmaße der Fachgruppe schuß durch die Bahn nachgenommen. Baumschulen im Reichsnährstand maßgebend. Alle Wildlingsarten müssen im Angebot genau bezeichnet werden, Abkürzungen wie oben ange geben, sind zulässig. Sie können ein- oder zwei- ährig angebotcu werden, mit Ausnahme von Pfir- ich, die nur Ijährig gehandelt werden dürfen. Äeltere als zweijährige Wildlinge und Wildlinge unter den von der Fachgruppe Baumschulen fest gesetzten Maßen sind nicht handelsübliche 1. Quali tät z. Aufschulung und dürfen als solche nicht an geboten werden. Werden schwächre Sortierungen angeboten, so sind diese ausdrücklich als Verschul- ware zu bezeichnen. Das Alter ist stets genau anzugeben. Alters angaben wie „ein- bis zweijährige" sind verboten. II. Maß e. Die unten ausgeführten Maße gel ten als am Wurzelhals gemessen. Der Wurzelhals ist die Stelle, wo der dunklere oberirdische Teil der Pflanze mit dem hellren unterirdischen Teil über geht. Die Wildlinge werden wie folgt sortiert: a) Stecklinge, die im Sommer oder Frühjahr ge steckt und bewurzelt sind, sind zu bezeichnen als: bogen und niedergelegt wird, sich im Lause des einjährige bewurzelte Stecklinge. » - ... . ..... Sommers bewurzelt, so daß aus dem vorjährigen Dieselben im kommenden Frühjahr verpflanzt, sind Mutterpflanze, die aus ihrer natürlichen nur ein bewurzelter Absenker entsteht, find zu bezeichnen als: verpflanzte Stecklinge Wuchsform m eine meistens horizontale bezeichnen als: einjährige Absenker. mi't Angabe des Alters, 2 - 3 jährig. """" ° « ' - - ... - . . . Veredlungen, im Frühjahr veredelt, sind zu bezeichnen als: einjährige Veredlungen. Dieselben mehrjährig sind zu bezeichnen als: verpflanzte Veredlungen mit An gabe des Alters. c) Ableger von Koniferen genau wie bei 14. Ersatz in ähnlichen, gleichwertigen Sorten für fehlende ist gestattet, falls dies im Auftrag nicht ausdrücklich verbeten wird. Lsuiäckskövssi»! k«'kalter derr, deutschen dis ^Mioasn, dis taytäyfick fün Sernüss- eiiofukn ins Ausland fliessen. das Sias der köcNsten krtrcgs IMMW vcirkin okv7sc«k» 7ztt«.au»r»U77kN.a.iA.».«.kkAN>»uir7».» d-iittiorieri cmieren Garienbuch kür Anfänger von Johannes Boettner Oie soeben erschienene Jubiläumsausgabe wurde nach umfangreichen Vorarbeiten völlig neu bearbeitet von Zohannes Äocttner d.F., Walter Hoenicke-Serkin, Karl Wemhausen-Berlin Alle Abbildungen sind neu (verbesserte, moderne Dar stellung für erleichtertes Arbeiten). Der Text ist der Zett entsprechend abgeändert. Alle Pflanzennamen sind revidiert und tragen Betonungsangaben, um dem Gar tenfreund die richtige Aussprache zu erleichtern. Das Sachregister ist so ausführlich ausgestaltet, daß für jeden Handgriff, jedes Gerät, jede Pflanze, Sorte usw. alles Nötige angegeben worden ist. Das „Gartenbuch für Anfänger" ist Vas meist gelesene Gartenbuch, weil es sämtliche Fragen des Gartens von Grund aus behandelt und für jeden Anfänger, sei er Gartenfreund, Blumenliebhaber, Siedler oder Gärtner, eine unentbehrliche Fundgrube darstellt. Trotz der großen Verbesserungen ist der Preis der Jubiläumsausgabe wesentlich gesenkt. Preis in Ganzleinen gebunden nur noch I SO Rm. Zu beziehen durch jede größere Buchhandlung Gärtnerische Verlagsgesellschast Abt. Buchversand » Berlin W S
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