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NuAmöAEvM Vereinig mit „ver Deutsche k:r^verb8§artenbau" ^mtlicke 2eit8cknkl kür äen 6artenbau keick8näkr8ianä Nummer 8 Berlin, Donnerstag, 22. Hornung (Febr.) 1934 51.Jahrgang Eingliederung des Reichsverbands in den Reichsnährstand Staatssekretär Schuberth (Bgl. rechts unten) Der Reichsobmann des Reichsnährstands und Preußische Staatsrat Meinberg hat dem Reichsverband des deutschen Gartenbaus e. V. am 13. d. Mts. nachstehende Anordnung zugehen lassen: „Auf Grund der mir durch den Reichsbauern führer erteilten Ermächtigung zur Neureglung des Aufbaus des Reichsnährstands ordne ich hiermit gemäß § 7 und § 10 Absatz 3 der Ersten Verordnung über den vorläufigen Aufbau des Reichsnährstands vom 8. Julmond (Dezember) 1933 RGBl. I Seite 1060 an: Der Reichsverband des deutschen Gartenbaus e. V. wird mit Wirkung vom 14. Hornung (Februar) 1934, mittags 12 Uhr, in den Reichsnährstand eingegliedert." * * * Gleichzeitig wurde PG. Boettner seitens des neuen Reichshauptabteilungsleiters Reichs kommissar Frh. v. Kanne mit der Bearbeitung sämtlicher Gartenbaufragen und mit der Ein gliederung der innerhalb des Gartenbaüwesens bestehenden Verbände und Vereine beauftragt. * * * Die Einziehung der rückständigen Mitglieds beiträge zum Reichsverband wird durch diese Anordnung nicht berührt. Freiherr von Kanne Der neue Hauptabteilungsleiter im Reichsnährstand LW. Am 15. Hornung hat als Nachfolger von Dr. Regelung -er Preise und Preisspannen für Daumschulerzeugnisse einschließlich -er Zn-ischen Azaleen und Eriken Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft Il/2—3545. An den Reichsnährstand, Hauptabteilung II, Berlin SW. 11. Berlin W. 8, den 20. Februar 1934. , Wilhelmstr. 72 Auf das Schreiben vom 13. Hornung 1934 L 3 Pros. E/Pr. Unter Bezugnahme auf 8 1 Abs. 2 der Verordnung über die Regelung von Preisen und Preisspannen für Baumschulerzeugnisse vom 9. Februar 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 90) teile ich ergebenst mit, daß ich keine^ Bedenken gegen die in der Anlage vorge schlagenen Preise für Baumschulerzeugnisse I. Qualität und für mindere Qualitäten habe. Ich habe ferner keine Einwendungen zu erheben gegen die vorgeschlagenen Preisspannen sowohl nach der mengenmäßigen Festsetzung (10-Stück-Preis, 100-Stück-Preis, 1000-Stück- Preis) wie nach der chorgeschlagenen Staffelung der Preise für Wiederverkäufer und Züchter sowie der Staffelung für die Landesbauernschasten Bayern, Württemberg, Ba den, Hessen und Rheinland. Die Bekanntgabe des Beschlusses über die Festsetzung von Preisen und Preisspan nen im Deutschen Reichsanzeiger ist von dort aus zu veranlassen. In Vertretung Beglaubigt gez.: Backe. Kubczak. In Verfolg dieses Schreibens hat der Reichsnährstand. folgende Anordnung im Reichsgesetzblatt veröffentlicht: Anordnung des Reichsnährstands über Preise und Preisspannen süi Baumschulerzeugnisse. 1. Preise für I. Qualität nach den Qualitätsbezeichnungen der Fachgruppe Baumschulen im Reichsnährstand*) a) Verbraucherpreise: Obstbäume: 100 St. Alpenrosen-Freilandpslanzen mit Knospen, gedrungen, von unten an verzweigt cm hoch 100 St. Alpenrose (^bocl.srb.u.Eatawb.- Hybr. einschl. catacvb. Zranclikl.) i. Sort. nach Wahl d. Lieferant. 40—50 240.— Alpenrose Cunningh. white: 40—50 200.— Hochstämme: Aepfel, Birnen, Kirschen und Pflaumen, 7—8 cm ...... . Halbstämme: Aepfel, Birnen, Kirschen und Pflaumen, 6—7 cm . , Büsche: Aepfel, Birnen und Pflaumen, 2—3jährig . - senkr. Schnurbäume: Aepfel und Birnen, 2—3jährig Büsche: Aepfel, Birnen und Pflaumen, 3—4jährig - - - senkr. Schnurbäume: Aepfel und Birnen, 3—Ijährig - Büsche: Pfirsiche und Aprikosen, Ijährig Büsche: Schattenmorellen, Ijährig Büsche: Schattenmorellen, Lfährig M 180.— 160.- 160:- 160.- 160.- 200.— 170.— 100.— 130.— Brerenobst: Himbeeren, ausläusertreibende Sorten . . 15 — Johannisbeeren: 3—5 Triebe 22.50 ^-8 Triebe SO.— Stachelbeeren: 3-5 Triebe 30.— ,k>—tz Triebe 45.— Stachel- und Johannisbeeren-Hochstämme: 100.— Rosen: Niedrige Rosen - Gruppe I und Polyantha 36.— Park- und Schlingrosen ...... , 50.— Hochstämme 100—140 cm Stammhöhe. 130 — 75—100 cm Stammhöhe. . 100.— Ziersträucher: Gruppe I 25.— Allee'- c- Umfang: Gruppe l n in lv 8—10 cm Alt 125 - 150.- 200 - 250.— 10—12 cm Dl 160.— 200.— 250.— 325.— 12—14 cm M. 200.— 250.— 300.— 400.— Azaleen: Azaleen-Freilandpflanzen cm hoch 100 St. mit Knospen, gedrungen, von unten an verzweigt, (^i. mollis, rot u. gelb blühend, X. pontica, gelb blühend) 40-50 200.— Azaleen: (^. mollis, pontica und rustics-Hybriden) i. Sort. nach Wahl des Lieferanten 40—50 240.— Heckenpslanzen-, Nadelhölzer: Buchsbaum, Büsche mit Ballen, cm hoch 100 St. 25-30 cm breit.- 40—50 110.— Eibe, breite, volle Pflanzen, mit Ballen 50—60 90.— Blaufichte, (p. pgs. ZI. Xosteri) 50—60 400.— Scheinzypreffe, gewöhnliche 100—125 160 — Anmerkung: Grupprneinteilung für Meebäume. Gruppei Eschen (?r. americans, excels.), Pappeln in Sorten, Ulmen aus Samen. Gruppe II Ahorn (^. äas^c., neg., plstan., pseuclopist.), K a st a n i e n, B irk en, Dorn in Sorten, Robinien (k. pseuclsc. kesson), Ebereschen (8 aucup. und scanctica), Linden (T. Mtypb.), Ulmen aus Senkern und Veredlungen. Gruppe III Ahorn (ti. camp, und Mt. glob.), Platanen, Akazien (k. incrmis) Ebereschen, veredelte Sorten. Gruppe I A.üorn (^ plat. l^eitenduckii un Zcncvecllcris, Kastanien, gefüllt und rotblühende, Linden, kleinbl. und veredelte Sorten, Eichen (Ou. peclunc. und rubra), b) Preise vom Züchter zu «gärtne rischen Verbraucher: Orales inäics, Pflanzen mit ca. 10 cm Stammhöhe. Größen: 14 16 18 20 22 24 cm Preise: i. Tops 0.60 0.70 V.80 0.90 1.25 1.45 Ml i. Ball. 0.50 0.60 0.70 0.80 1.— 1.20 A-k Größen: 26 28 31 Preise: i. Topf 1.65 1.85 2.50 i. Ball. 1.40 1.60 2 — 34 37 40 cm 3.25 4.— 4.75 Alt 2.75 3.50 4.25 Dl Miniatur-Azaleen (nur wurzelechte) Größen: 10 12 14 16 cm Preise: i. Topf 0.30 0.40 0.50 0.60 All Preise: i. Ballen 0.25 0 35 0.45 0.55 All Eriken: Topfgröße: 10 11 12 12,5 cm Preise: 0.30 0.40 0.50 0.60 Dl H. Preisnachlaß für mindere Qualitäten. Die Preisnachlässe für mindere Qualitäten (Mit telwahl) betragen: ür Rosen bis zu 25 v. H. ür Indische Azaleen und Eriken bis zu 10 v. H. ür alle andren Erzeugnisse . . bis zu 20 v. H. HI. Preisspannen. a) Mengennachlaß: Der 10-Stück-Preis liegt 10 v. H. höher als »/io des 100-Stück-Preises. Der 1000-Stück-Preis wird für Beerensträucher, niedrige Rosen und Hecken pflanzen, außerdem für Obstbäume beim Verkauf an große Siedlungsgesellschaften zugelaffen und liegt 10 v. H. unter dem zehnfachen 100-Stück-Preis. Für Indische Azaleen und Eriken beträgt der Preisnachlaß von 500 Stück an 3 v. tz., von 1000 Stück an 5 v. H. und erhöht sich mit jedem weiteren 1000 um 1 v. H. bis zum Höchstnachlaß von 10 v. H. b) Wiederverkäufernachlaß und Nach laß beim Verkauf von Züchter zu Züchter. Der Wiederverkäufernachlaß beträgt 25 v. H. (mit Ausnahme von Indischen Azaleen und Eriken — s. oben unter Ib —). Bei Verkauf von Züchter zu Züchter beträgt der Nachlaß bis zu 3344 v. H. unter dem Wiederver käuferpreis, bei Indischen Azaleen und Eriken bis zu 25 v. H. c) Gebietsnachlaß: Für die Gebiete der Landesbauernschaften Bayern, Württemberg, Baden, Hessen und Rheinland wird aus die vorstehenden Preise für l. und mindere Qualitäten, mit Ausnahme der inckica und Eriken ein Nachlaß bis zu 10 v. H. zugelaffen. *) Anmerk.: Die Qualitätsbezeichnungen und anderweitige sich aus der Anordnung ergebende Aenderungen der Lieferungsbedingungen für Baumfchulerzeugniffe werden im Anschluß an die Anordnung in dem amtlichen Organ des Garten baus „Die Gartenbauwirtschaft" veröffentlicht. Ans Grund des § 2 der Verordnung vom 9. 2. 1934 über die Reglung von Preisen und Preis spannen für Banmschulerzeugniffe ordnet der Reichsnährstand an, daß, wer vorstehenden Be stimmungen zuwider handelt, mit einer Ordnungs strafe bis znm Höcststbetrag von Alt 10 000 belec 'erden kann. Berlin, den 20. 2. 1934. Der Reichsbanernsührer: I. A. Meinberg, Reichsobmann. Kräutle der als Reichskommiffar für die Milchwirt schaft bereits bekannte Freiherr von Kanne-Breiten haupt, M. d. R., die Leitung der Reichshauptabtei lung II des Reichsnährstands übernommen. Frei herr von Kanne stammt aus dem Paderborner Land, wo auf dem Rittergut Breitenhaupt im Kreise Höxter seine Familie schon seit dem Jahr 1300 nach weisbar ansässig ist. Freiherr von Kanne, der die planmäßige Herd buchzucht bei Rindvieh 1933 begonnen hat, wäh rend die Schafstammzucht schon älteren Datums ist, ist eine Züchterpersönlichkeit, wie sie sel ten zu finden ist, davon zeugen auch die Erfolge seiner Zuchten. Er hat die praktische Landwirt schaft von der Pike an gelernt und ist ein Prak tiker durch und durch, der seinen Betrieb genau kennt und auch heute selbst leitet. Die Ver- wachsenheit mit der Scholle und mit den Tieren ist eine typische bäuerliche Eigenart, die wir besonders im westfälischen Bauern stark ausgeprägt finden. So mancher Ausflug westfälischer Bauern ist im Lauf der Jahre nach Breitenhaupt gegangen. Wie häufig sind dann nach der Besichtigung die Bauern gekommen mit den Worten: „De Baron, dat is doch en echten Buern". Dieses Vertrauen der Bauern hatte Freiherrn von Kanne in die führenden Stel lungen seiner engeren Heimat berufen. Er ließ sich daher nur dahin berufen, wo wirkliche Arbeit zu leisten war. Als alter Kämpfer der NSDAP, hat er in Westfalen manchen Strauß ausfechten müssen, der ihn in Führerstellungen hin eingetragen hat. Das Hinaustreten in das öffent liche Leben spar ihm nicht leicht als Bauer. Aber er hat es getan, weil ihn das Vertrauen des Reichs bauernführers dazu berufen hat. Was er unter nimmt, das führt er mit Energie und Tatkraft durch. Gesunden Menschenverstand und eine wage mutige Entschlußfreudigkeit hatte die Landluft ihm bewahrt. Mit diesen Eigenschaften ist Freiherr von Kanne seit dem Frühjahr vorigen Jahres an die Aufgaben herangegangen, die ihn aus seiner engeren Heimat Westfalen heransgeführt haben. Er hat als Reichskommiffar für die Milchwirtschaft die mustergültige Neuordnung in 15 Milchwirtschafts gebieten seit dem Sommer vorigen Jahres durch geführt. Auf dieser Grundlage erfolgt inzwischen auch die Ordnung des Eiermarkts. In seiner Hand lag die Neuordnung der deutschen Schafzucht, wie er überhaupt bisher schon die entscheidenden praktischen Arbeiten für die Ordnung von Erzen- gung, Absatz und Markt im Rahmen der gesamten bäuerlichen Veredlungswirtschaft geleistet hat. Schuberth, bayerischer Staats» fekretär für Landwirtschaft Der kommissarische Landesbanernführer von Bayern, Fritz Schuberth, wurde mit Wirkung vom 16. Hornung 1934 durch den bayerischen Minister präsidenten zum Staatssekretär für Landwirtschaft ins Wirtschaftsministerium berufen. Die bisherige reiche Tätigkeit des Landesbauernführers, insbe sondre auch auf dem Gebiet des Gartenbaus, bietet die Gewähr dafür, daß er auch in seiner Eigenschaft als Staatssekretär für Landwirtschaft in Bayern der rechte Mann am rechten Platz ist.